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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 117

1852 - Koblenz : Bädeker
Theilnahme deutscher Fürsten am nordischen Kriege. 117 $• 24. Karl Vi. 1711—1740. Air dem nordischen Kriege gegen Karl Xii. von Schweden (1700—1721) war von den dentschen Fürsten zunächst der Kurfürst voll Sachsen August Ii. als König von Polen betheiligt. Er hatte sich mit Dänemark und Rußland verbunden, um die Jugend Karl's Xii. zu benutzerl, den Schweden frühere Eroberungen zu entreißen und namentlich für Polen die beiden Provinzen Esthlaild uild Lief- laild wieder zu gewinnen. Dieser Versuch war aber so unglücklich abgelaufeu, daß August Ii. darüber den politischen Thron selbst ver- loren hatte, und durch einen Einfall der Schweden in Sachsen ge- zwungen worderr war, den unter schwedischem Einflüsse gewählten Stanislaus Lesczinsky als König von Polen (im Altranstädter Frie- deil) anzuerkennen. Doch als Karl Xi!. feinen tollkühnen Versuch den Czaar Peter I. vom russischen Throne zu stoßen mit der Nieder- lage bei Pultawa (1709) gebüßt hatte und als Flüchtling in der Türkei lebte, gewann August Ii. durch Vertreibung des Stanislaus Lesczinsky sein polnisches Reich wieder, und die Schweden verloren den größten Theil ihrer im westphälischen Frieden erhaltenen deut- schen Besitzungen, indem der König von Dänemark Bremen itnb Ver- den eroberte und diese beideir Fürstenthümer an Georg, Kurfürsten von Hannover und zugleich König von Ellgland, verkaufte, der Kö- nig von Preußen aber sich eines Theiles von Vorpommern bemäch- tigte. Nachdem Karl Xii in einem Kdiege gegen Norwegen bei der Belagerung der Festung Friedrichshall, wahrscheinlich durch die Hand eines Meuchelmörders und als Opfer einer Verschwörung, umgekom- men war, trat Schweden im Frieden (1720) gegen eine Geldent- schädigung an Hannover: Bremen und Verden, an Preußen: Stettin und Vorpommern bis an die Peene nebst den Inseln Usedom und Wollin ab. So behielt Schweden in Deutschland nur Vorpommern llördlich von der Peene nebst der Insel Rügen. 2) Als Karl Vi. sich in einen Krieg mit den Türken (1714—1718) eingelassen hatte, um den Venetianern die (ihnen im Carlowitzer Frieden abgetretene, aber bald nachher wieder entrissene) Halbinsel Morea wieder zu verschaffen, benutzte der spanische Mini- mster Cardinal Alberoni diesen Umstand zu einem Versuche, die ita- lienischen Nebenländer wieder an die spanische Krone zu bringeu und ließ Sicilien und Sardinien besetzen. Aber der Prinz Eugen von

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 150

1852 - Koblenz : Bädeker
Iso Die heilige Allianz. Der zweite Pariser Friede. im gefährlichsten Augenblicke Blücher auf dem Schlachtfelde eintraf und ein vereinter Angriff beider Heere den Sieg entschied. Unauf- haltsam verfolgten die Preußen das in gänzlicher Auflösung fliehende französische Heer unter beständigen siegreichen Gefechten bis nach Pa- ris, wo Napoleon schon (am 22. Juni) zum zweiten Male zu Gun- sten seines Sohnes der Krone entsagt hatte. Mit dem Plane sich nach Amerika einzufchiffen, ging er, als die Preußen ihn (in Mal- maison) gefangen nehmen wollten, nach Rochefort, konnte jedoch nicht auslaufen, ohne englischen Schiffen zu begegnen und vertraute sich der Großmuth der englischen Regierung an, die ihn zufolge einer Bestimmung der Verbündeten als Kriegsgefangenen nach St. Helena abführen ließ, wo er nach beinahe 6jährigen Leiden am 5. Mai 1821 starb. Die Verbündeten rückten mit Ludwig Xviii. in Paris ein, wo die beiden Kaiser und der König von Preußen durch den heiligen Bund (26. September), dem später fast alle europäischen Mächte bei- traten, sich verpflichteten einander bei jeder Gelegenheit Hülfe und Beistand zu leisten und nach dem Geiste der christlichen Religion ihre Völker zu regieren. Der zweite Pariser Friede (20. November) bestätigte die Beschlüsse des Wiener Kongresses und beschränkte Frank- reich auf die Grenzen von 1790, es mußte zwei Grenzfestungen im N. (Philippeville und Marienburg) an die Niederlande, Saarlouis an Preußen, Landau, welches dritte Bundesfestnng ward, an Baiern, den westlichen Theil Savoyens an Sardinien abtreten, 700 Millio- nen Francs Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstwerke und lite- rarischen Schätze zurückgeben und ein Heer der Verbündeten von 150,000 M. in den Grenzprovinzen unterhalten, deren Zurückziehung jedoch schon 1818 ans dem Monarchen-Congresse zu Aachen be- schlossen ward. §. 35. Deutschland ein Staatenbund. Der europäische Fürstencongreß schuf durch die Bundesacte vom 8. Juni 1815 „zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletz- lichkeit der einzelnen Bundesstaaten und zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands" den unauflöslichen deutschen Bund, bestehend ans folgenden 34 unabhängigen Staaten und 4 freien Städten:

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 151

1852 - Koblenz : Bädeker
Der deutsche Bund. 131 1) das Kaiserthum Oesterreich mit 7 deutschen Provinzen: a) dem Erzherzogthum Oesterreich (ob der Ens — und unter der Ens), b) dem Herzogthum Steiermark, c) dem Königreich Böhmen, d) der Markgrafschaft Mähren, e) dem Königreich Jllyrien (bestehend aus den Gubernien von Laibach und Triest), f) der gefürsteten Grafschaft Tirol, g) O österreichisch - Schlesien. 2) Das Königreich Preußen mit 6 deutschen Provinzen: a) Brandenburg, b) Pommern, c) Schlesien, d) Sachsen, e) West- falen , f) Rheinprovinz. (Die Provinzen Preußen und Posen ge- hören nicht zum deutschen Bunde.) 3) Das Königreich Baiern (in 8 Kreise getheilt, die Anfangs nach Flüssen benannt waren, aber später folgende historische Namen erhielten: a) Oberbaiern, b) Niederbaiern, c) Obcrpsalz und Regens- burg, d) Schwaben und Neuburg, e) Oberfranken, f) Mittelfranken, g) Unterfranken und Aschaffenburg, b) Pfalz). 4) Das Königreich Sachsen (eingetheilt in 5 Kreise: den Meißnischen, Lausitzer, Leipziger, Erzgebirgischen und Voigtländischen). 5) Das Königreich Hannover (bestehend aus den 6 Land- drosteien Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück, Aurich und der Berghauptmannschaft Clausthal). 6) Das Königreich Würtemberg (mit 4 Kreisen: dem Neckarkr., Schwarzwaldkr., Jaxtkr., Donaukreis). 7) Das Großherzogthum Baden (ebenfalls mit 4 Kreisen: dem Mittelrheinkr., Seekr., Oberrheinkr. und Unterrheinkr.). 8) Das Kurfürstenthum Hessen-Cassel (mit den 4 Provin- zen) Niederhessen, Oberhessen, Fulda, Hanau). 9) Das Großherzogthum Hessen-Darmstadt (ans 2 ge- trennten Landestheilen bestehend, einem nördlichen: Oberhessen, und einem südlichen, der wieder in 2 Provinzen: Starkenburg und Rhein- hessen zerfällt). 10) Das Herzogthum Holstein und Lanenburg, dem Könige von Dänemark angehörend. 11) Das Großherzogthum Luxemburg, dem Könige der Nie- derlande angehörend. (In Folge der belgischen Revolution von 1830 ging ein Theil von Luxemburg an das neue Königreich Belgien verloren, wofür 1839 der holländisch gebliebene Theil von Limburg als ein neues Herzogthum dem deuffchen Bunde einverleibt wurde, welches mit dem deuffch gebliebenen Theile des Großherzogthums

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 152

1852 - Koblenz : Bädeker
132 Der deutsche Bund. Luxemburg collectiv die Rechte des ehemaligen Großherzogthums ausübt). 12) Das Herzogthum Braun schweig (in 3 gesonderten Ge- bietstheilen). 13) Das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 14) Das Herzogthum Nassau. 15) Das Großherzogthum Sachsen-Weimar. 16—18) Die sächsischen Herzogthümer und zwar Anfangs 4: Gotha, Coburg, Meiningen, Hildburghausen, aber nach dem Er- löschen des gothaischen Fürstenstammes und dem dadurch veranlaßten neuen Theilungsvertrage (von 1826) zerfielen die Länder des Erne- stinischen Hauses in 3 Herzogthümer: Sachsen Altenburg, Sachsen Meiningen-Hildburghausen, Sachsen Coburg-Gotha. 19) Das Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 20) Das Großherzogthum Holstein-Oldenburg (bestehend aus 3 getrennten Theilen: dem Herzogthum Oldenburg, dem Fürsten- thum Lübeck und Eutiil, dem Fürstenthum Birkenfeld an der Nahe (einer Enclave im Süden der preußischen Rheinprovinz). 21 — 23) Die drei anhaltischen Herzogthümer: Dessau, Bern bürg, Cöthen (seit 1847 ist Cöthen mit Dessau vereinigt). 24, 25) Die zwei Fürstenthümer Schwarzburg-Sonders- hausen und Schwarzburg-Rudolstadt. 26) Das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen (seit 1850 mit Preußen vereinigt). 27) Das Fürstenthum Liechtenstein. 28) Das Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen (seit 1850 mit Preußen vereinigt). 29) Das Fürstenthum Wald eck (bestehend aus den beiden ge- trennten Grafschaften: Waldeck und Pyrmont). 30, 31) Die beiden reußischen Fürstenthümer: Reuß ältere Linie (Greiz) und Reuß jüngere Linie (bestehend aus zwei souveränen Fürstenthümern: Reuß-Schleiz und Reuß-Lobeustein, welche aber dem Bunde gegenüber nur eins ausmachen). 32, 33) Die beiden lippischen Fürstenthümer: a) Schaum- burg-Lippe und b) Lippe (Detmold). 34—37) Die vier freien Städte Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt am Main. 38) Die Landgrafschaft Hessen-Homburg, (seit 1817) üt zwei getrennten Laudestheilen zu beiden Seiten des Rheins.

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 154

1852 - Koblenz : Bädeker
184 Deutschland in den I. 1848 und 1849. heit Deutschlands war die Vereinigung mehrerer und allmählig der meisten deutschen Staaten zu einem gemeinsamen Zollsystem, indem zuerst ein süddeutscher, dann ein mitteldeutscher Handelsverein ent- stand, und als diese dem preußischen Zollverein beitraten, bildete sich 1834 ein allgemeiner deutscher Zoll- und Handelsverein, der jetzt alle deutschen Staaten außer Oesterreich, Hannover, Olden- burg, den beiden Mecklenburg, Lichtenstein, Limburg und den drei Hansestädten umfaßt und etwa 30 Millionen Einwohner von den innern Zollschranken befreit. Die erste Rückwirkung der Pariser Februar-Revolution 1848 zeigte sich im westlichen und südwestlichen Deutschland, wo die Regierun- gen theils in friedlicher Weise die gewünschten Reformen, nament- lich Preßfreiheit und Volksbewaffnung, bewilligten, theils durch aus- gebrochene Unruhen sich dazu bewogen fanden. König Ludwig I. von Baiern entsagte zugleich der Negierung zu Gunsten seines Soh- nes Maximilian Ii. Die heftigsten Erschütterungen erlitten die bei- der: größten Staaten: Oesterreich und Preußen. In beiden Staaten trat eine constituirende Versammlung zusammen, um eure neue Ver- fassung anfzustellen; beide Versammlungen aber wurden in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt, erst aus dieser verlegt, dann aufgelöst, und von der Regierung selbst eine neue Verfassung gegeben. Mitten unter diesen Bewegungen entsagte Kaiser Ferdi- nand I., welcher 1835 seinem Vater Franz I. in der Regierung ge- folgt war, zu Gunsten seines Neffen Franz Joseph I. der Krone, unter welchem zahlreiche Reformen in der innern Verwaltung des Staates zur Ausführung kamen. Die Versuche der Ungarn und Lombarden, sich von der österreichischen Herrschaft loszusagen, verwickelten die Regierung gleich- zeitig ans zwei Schauplätzen in einen schwierigen und blutigen Krieg. Während Feldmarschall Radetzky die Lombarden, obgleich sie an dem Könige (Karl Albert) von Sardinien Unterstützung fanden, in Folge der Siege bei Custozza und Novara wieder unterwarf, konnte der Kampf mit den Ungarn erst durch russische Hülfe zur Entscheidung gebracht werden, welche der Zwiespalt zwischen den Magyarenfüh- rern Kossuth und Görgey und des letztern unerwartete Capitulation (nach Dembinski's Niederlage bei Temeswar) erleichterte. Das Gebiet des preußischen Staates wurde (1850) durch die Einverleibung der beiden Hohenzollernschen Fürstenthümer in dasselbe vermehrt (21 □ M.).

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 190

1852 - Koblenz : Bädeker
1810 Napoleon, von Josephine geschieden, heirathet Maria Louise, Erzherzogin von Oesterreich. 1810—22 Hardenberg, Staatskanzler in Preußen, bewirkt eine Um- gestaltung der Verwaltung. 1810 — 13 Größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs. 1812 Napoleon's Feldzug gegen Rußland. 1813 Der große Freiheitskampf der Verbündeten gegen Napoleon. 1813 Aufruf Friedrich Wilhelm's Ilk. an sein Volk und Heer. Landwehr und Landsturm in Preußen. Napoleon besiegt die Preußen und Russen bei Großgörfchen oder Lützen, dann bei Bauzeit und Wurschen. Waffenstillstand. Oe- sterreichs Theilnahme. Napoleon siegt noch bei Dresden, dagegen seine Feldherren geschlagen: Oudinot bei Großbee- ren von Büloiv, Macdonald bei Wahlstatt von Blücher, Vandamme bei Culm, Ney bei Dennewitz. Entschei- dung in der großen Völkerschlacht bei Leip- zig. Kampf bei Hanau. 1814 Einfall der Verbündeten in Frankreich. Blücher siegt bei la Rochiere und bei Laon. Einnahme von Paris. Na- poleon's Absetzung und Abreise nach Elba. 1815 Napoleon's Rückkehr und Herrschaft während der 100 Tage. — Der letzte Kampf der Verbündeten gegen Napo- leon. Blücher bei Ligny geschlagen, Ney kämpft ohne Erfolg bei Quatrebras. Wellington und Blücher ent- scheiden den Krieg bei Waterloo. Zweite Abdankung Napoleon's. — Der heilige Bund zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen. — Der zweite Pariser Friede. (1817) Vereinigung der lutherischen und reformirten Kirche zu einer evangelischen. 1818 Der Monarchencongreß zu Aachen beschließt die Räu- mung Frankreichs. 1820 Schlußacte des deutschen Bundes. 1823 Provinziallandtage in Preußen eingeführt. 1830—31 Unruhen in Braunschweig, Sachsen, Hessen-Kassel, Han- nover. 1834 Der deutsche Zollverein. 1835-48 Ferdinand I., Kaiser von Oesterreich. 1837 Trennung Hannovers von England. 1840 Friedrich Wilhelm Iv., König von Preußen. 1847 Vereinigter Landtag in Preußen.

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 6

1852 - Koblenz : Bädeker
G Standesuuterschied bei den Germanen. vor den übrigen Freien des Volkes aus, hatten auch keine Insignien. Der König führte in den Volksversammlungen und Gerichten den Vorsitz, bezog einen An- theil an den Strafen und der Kriegsbeute, besaß eigene Ländereien, die sich erst durch Eroberungen bedeutend vermehrten, legte den besiegten Feinden Abgaben auf, empfing aber von seinem Volke nichts als Geschenke bei feierlichen Gelegenheiten. Die ganze Masse des Volkes zerftel in freie und Unfreie mit folgenden Abstufungerl: 1) Der Adel, wahrscheinlich Familien, deren Vorfahren sich durch Tapferkeit ausgezeichnet hatten oder durch großen Grundbesitz zu vorzüglichem Anseheu gelangt waren, aris deren Mitte gewöhnlich der König, wahrscheinlich auch die Vorsteher der Gaue, gewählt wurden und zwar, wie es scheint, auf Lebenszeit. 2) Die nichtadligeu Freien machten den Haupttheil des Vol- kes aus. Der Freie, äußerlich kennbar durch langes, lockigtes Haar, trug Waffen und durfte für erlittenen Schaben an Leib, Gut und Ehre sich selbst und mit Hülfe der Seinigen rächen, wenn er nicht den gesetzlich bestimmten Schadenersatz (compositio) annehmen wollte. Für einen getöbteten Freien konnten die Ver- wandten ein gewisses Wehrgeld von dcni Thäter fordern, wenn sie nicht vorzogen, gegen ihn Fehde zu erheben. Der Freie hatte das Recht Eigenthnm zu erwerben, an Gericht und Volksversammlungen Theil zu nehmen, dagegen auch die Pflicht dem Heerbanne zu folgen, zu dessen Bedürfnissen beizutragen, dem Könige jährlich Geschenke darzubringen und ihn mit seinem Gefolge zu bewirthen. 3) Freigelassene, eiu Mittelglied zwischen Freien und Un- freien, welche zum Kriegsdienste verpflichtet, aber von Gericht und Volksversammlung ausgeschlossen waren und Grundeigenthum nur als Pächter besitzet: durften. 4) Knechte, theils Kriegsgefangene, theils gekaufte, theils im Hause geborne. Der Knecht trägt geschorncs Haar und ein kurzes, enges Gewand, ist nicht waffenfähig, haftet au der Scholle, gilt als Sache und darf gleich dieser verkauft werden, kein Wehrgeld steht auf demselben. Die Knechte mußten alle Haus- und Felddicnste verrichten, Anfangs ohne andern Lohn als Kost und Kleidung. 0. Die Kriegsverfassung. Von Angriffs Waffen hatten sie Lanzen mit langem Schaft und kurzem aber scharfem Eisen, Framen genannt, welche gewöhnlich nur zuni Stoße, zuweilen aber auch zum Wurfe dienten; das Schwert scheint der stete Begleiter der Freien zil allen Geschäften gewesen zu sein. Auch Bogen und Pfeile, Wurfspieße, steinerne

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 43

1852 - Koblenz : Bädeker
Heinrich Iv. 43 der Kirche her durch Absetzung der drei damals von verschiedenen Adelsfactionen gleichzeitig erhobenen Päpste und Einsetzung eines neuen (des Bischofs von Bamberg als Clemens Ii.). Auch die drei folgenden (deutschen) Päbste wurden auf den ausdrücklichen Antrag der Römer von dem Kaiser eingesetzt und betrieben gemeinschaftlich mit ihm die Abstellung der in der Kirche eingerissen Mißbräuche, namentlich der Simonie. Obgleich Heinrich in Deutschland durch seine Willkühr, beson- ders in Besetzung der Herzogthümer, vielfaches Mißvergnügen erregt hatte, so wagte doch Niemand zu widersprechen, als er seinen Sohn Heinrich schon im dritten Lebensjahre zum Könige erwählen ließ. 3) Heinrich Iv. 1056 — 1106. a) Vormundschaftliche Regierung (1056—1065.) Die Reichsverwaltung und die Erziehung des beim Tode seines Vaters noch nicht sechsjährigen Königs wurde seiner Mutter Agnes von den Fürsten übertragen; später bemächtigte sich der Erzbischof Hanno von Köln durch Entführung des jungen Königs der Reichs- Verwaltung, die er aber bald mit dem Erzbischof Adalbert von Bremen theilen mußte. Dieser gewann schnell die Oberhand und ließ, um Hanno's Einfluß zu vernichten, den König schon in seinem fünfzehnten Jahre wehrhaft machen und mündig erklären. Dem Namen nach hörte die Vormundschaft nun auf, aber Adalbert behielt die Leitung der Geschäfte, indem er den König seinen jugendlichen Ausschweifungen überließ. Zwar wußten die auf Adalbert's Einfluß und Macht eifersüchtigen Fürsten den König durch Androhung der Absetzung zu bewegen, Adalbert zu entfernen; doch erschien dieser nach 3 Jahren wieder am Hofe und suchte nun seine Gegen- partei zu vernichten: Otto von Baiern warb eines Mordanschlags auf den König beschuldigt und abgesetzt, das Herzogthum Baiern aber besten Schwieger- sohn Welf (dem Stammvater der noch jetzt blühenden jüngern welfischen Linie) übertragen; Otto's Bruder Magnus, der seinem eben verstorbenen Vater im Herzogthum Sachsen folgen sollte, wurde, weil er nicht auf das Herzogthum und seine Erbländer verzichten wollte, fortwährend gefangen gehalten, und Heinrich ließ eine Menge fester Schlösser in Sachsen erbauen, in der Absicht, das Land sich unmittelbar zu unterwerfen. d) Krieg mit den Sachsen 1073 — 1075. Als die drückende Hofhaltung des Königs auf der Harzburg, seine überinüthige Behandlung der versammelten sächsischen Großen und das willkührliche Verfahren der königl. Besatzungen in den von

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 113

1852 - Koblenz : Bädeker
Der zweite Krieg mit Frankreich. tlo Der zweite Krieg mit Frankreich 1688—97. Als die kaiserlichen Feldherren die Türken aus Ungarn vertrieben hatten, brach Ludwig Xiv. unter den nichtigsten Vor- wänden den Waffenstillstand, überfiel ohne vorherige Kriegser- klärung das, im Vertrauen auf den Stillstand unvorbereitete, Reich und besetzte ohne Widerstand die Residenzen der ihm halb befreun- deten drei geistlichen Kurfürsten (Mainz, Trier, Bonn). Bald folgte eine schreckliche Verwüstung der Pfalz, welche, nachdem die Einwoh- ner Monate lang die übermüthigsten Forderungen der Franzosen be- friedigt hatten, zur völligen Wüste umgeschaffen wurde, indeni Mann- heim, Speier, Worms und alle Orte bis zur elsassischen Grenze in Asche sanken; die Einwohner wurden mit kaltblütiger Unmenschlich- keit ausgeplündert und mißhandelt, und nicht einmal die Flucht war gestattet außer auf französisches Gebiet. Der Hauptschauplatz des weitern Krieges wurden die Niederlande, wo der französische Marschall von Luxemburg widerholte Siege erfocht. Die Aufgabe des „Neichs- krieges" beschränkte sich meist darauf, den Rhein zu bewachen und die Hauptmacht war gegen die Türken beschäftigt. Die Erschöpfung der französischen Finanzen und die Entwürfe Ludwig's Xiv. auf Spanien bei dem nahen Tode des kinderlosen Königs Karl Ii. einer- seits, das Mißtrauen unter den Verbündeten andererseits beschleunig- ten den Frieden zu Ryswick, (beim Haag) 1697, worin Deutsch- land Straßburg und alles auf ähnliche Weise im Elsaß Reu- nirte verlor. Standeserhöhungen deutscher Fürsten. Zur Belohnung für die im Kriege gegen Frankreich geleistete Hülfe und in der Absicht zu ferneren Diensten im bevorstehenden spanischen Erbfolgekriege zu verpflichten, verlieh der Kaiser dem Herzoge von Hannover die neunte Kurwürde (1692) und gestattete dem Kurfürsten von Brandenburg Friedrich Hi. die Annahme des Titels eines Königes in Preußen 1701. Der Kurfürst von Sachsen August Ii. wurde nach Johann Sobiesky's Tode zum Könige von Polen gewählt (1697) und trat deshalb zur katholischen Kirche über. 8- 23. Der spanische Erbfolgekrieg 1701—1714. Da Karl Ii., König von Spanien, Sohn Philipp's Iv. und Pütz deutsche Gcsch. 5. Aufl. g
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