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1. Im neuen Deutschen Reich - S. 13

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Beendigung des Kulturkampfes. — Wirtschaftspolitische Krise 1879 13 Katholiken nicht ohne Grund Wünsche hegen, so muß man sich erinnern, daß Btehreres und Größeres Wir erreicht haben. Dazu gehört an erster Stelle, daß man in Preußen aufgehört hat, die Gewalt des römischen Papstes in der Regierung der katholischen Kirche als eine ausländische Macht zu betrachten, und daß dafür gesorgt ist, daß sie fortan ohne Behinderung ausgeübt werden kann. Für nicht minder wichtig werdet Ihr es halten, ehrwürdige Brüder, daß den Bischöfen in der Regierung ihrer Diözesen die Freiheit zurückgegeben wurde, daß die Klerikalseminare wieder hergestellt sind, und mehreren religiösen (Drben das Recht zur Rückkehr in die Heimat und die alten Gerechtsame wiedergegeben wurde. Was die noch übrigen Punkte betrifft, so werden Wir keineswegs in unseren Beratungen eine Zögerung eintreten lassen: und bei dem guten Willen des erhabenen Monarchen und seiner Minister ist sicherlich Grund vorhanden, zu wünschen, daß an dem (Erreichten die deutschen Katholiken sich aufrichten und stärken. Denn Wir hegen nicht den geringsten Zweifel, daß noch Besseres erreicht werden wird." Ii. Die finanziellen Grundlagen des Reiches. 1. Reichrtagsrede Bismarcks über die Schutzzollpolitik vom 2.lnai J879.1 .. . Das erste Motiv, welches mich in meiner politischen Stellung als Reichskanzler nötigt, für eine baldige und schleunige Finanzreform einzutreten, ist das Bedürfnis der finanziellen Selbständigkeit des Reichs. Dieses Bedürfnis ist bei der Herstellung der Reichsverfaffung schon anerkannt worden. Die Reichsverfassung setzt voraus, daß der Zustand der Matrikularbeiträge ein vorübergehender sein werde, welcher so lange dauern solle, bis Reichssteuern eingeführt wären. Ich gehe nicht so weit wie der Abg. Miquel, welcher die Matrikularumlagen in dem verfassunggebenden Reichstag gleichbedeutend mit der finanziellen Anarchie in ganz Deutschland genannt hat; aber gewiß ist, daß es für das Reich unerwünscht ist, ein lästiger Kostgänger bei den (Einzelstaaten zu sein, ein mahnender Gläubiger, wahrend es bei richtiger Benutzung der Quellen, zu welchen die Schlüssel durch die Verfassung in die Hände des Reichs gelegt, der freigebige Versorger der (Einzelstaaten sein könnte. Diesem Zustand muß ein Ende gemacht werden, denn die Matrikular-Umlage ist ungleich und ungerecht in ihrer Verteilung; 30 000 oder, wie der Abg. Miquel sagte, 100000 Bewohner von Thüringen oder Waldeck können nicht ebensoviel bezahlen an Matrikularbeiträgen wie 30 000 oder 100000 Bewohner von Bremen oder Hamburg. Die Konsoliöa- 1 horst Kohl, a. a. ®. Viii, S. 14ff. (Quciienfammlung I,16:Branöenburg«Rü^Imann,3m neuen Deutschen Reich Z

2. Im neuen Deutschen Reich - S. 39

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Verhältnis zu Rußland. - persönliche Stellung Bismarcks zu Wilhelm 11. 39 teiligt gegenüberstünde wie der bayerischen oder sächsischen unl> an der Herstellung des preußischen Votums im Bundesrate dem Reichstag gegenüber keinen Teil hätte, so würde ich doch nach den jüngsten Entscheidungen (Eurer Majestät über die Richtung unserer auswärtigen Politik, wie sie in dem allerhöchsten Handschreiben zusammengefaßt sind, mit dem $uere Majestät die Berichte des Konsuls in . . .1 gestern begleiteten, in der Unmöglichkeit sein, die Ausführung der darin vorgeschriebenen Anordnungen bezüglich der auswärtigen Politik zu übernehmen. 3ch würde damit alle für das Deutsche Reich wichtigen (Erfolge in 5rage stellen, welche unsere auswärtige Politik seit Jahrzehnten im Sinn der beiden hochseligen Vorgänger (Eurer Majestät in unseren Beziehungen zu...2 unter ungünstigen Verhältnissen erlangt hat, und deren über (Erwarten große Bedeutung mir... nach seiner Rückkehr aus .. ? bestätigt hat. (Es ist mir bei meiner Anhänglichkeit an den Dienst des königlichen Hauses und an (Euere Majestät und bei der langjährigen Linlebung in Verhältnisse, welche ich bisher für dauernd gehalten hatte, sehr schmerzlich, aus der gewohnten Beziehung zu Allerhöchstdenselben und zu der Gesamtpolitik des Reichs und Preußens auszuscheiden; aber nach gewissenhafter (Erwägung der Allerhöchsten Intentionen, zu deren Ausführung ich bereit sein müßte, wenn ich im Dienste bliebe, kann ich nicht anders, als (Euere Majestät alleruntertänigst bitten, mich aus dem Amte des Reichskanzlers, des Ministerpräsidenten und des preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten in Gnade und mit der geglichen Pension entlassen zu wollen.4 Hach meinen Eindrücken in den legten Wochen und nach den (Eröffnungen, die ich gestern den Mitteilungen aus (Euerer Majestät Zivil- und Militärkabinett entnommen habe, darf ich in (Ehrfurcht annehmen, daß ich mit diesem meinem (Entlassungsgesuch den wünschen Euerer Majestät entgegenkomme, und also auf eine huldreiche Bewilligung mit Sicherheit rechnen darf. Ich würde die Bitte um Entlassung aus meinen Ämtern schon vor Jahr und Tag (Euerer Majestät unterbreitet haben, wenn ich nicht den Eindruck gehabt hätte, Euerer Majestät erwünscht wäre, die (Erfahrungen und idie Fähigkeiten eines treuen Dieners Ihrer vorfahren zu benützen. Hach-em ich sicher bin, daß (Euere Majestät derselben nicht bedürfen, darf ich aus dem politischen Leben zurücktreten, ohne zu befürchten, daß mein Entschluß von der öffentlichen Meinung als unzeitig verurteilt mrb' von Bismarck. 4 K , * Rußland. 8 Petersburg. hpe flm,äres Gesuch antwortete der Kaiser ant 20. März mit Genehmigung und .®rnenn“n9 des Generals von Caprivi zum Reichskanzler w P Ministerpräsidenten. Km 28. März fuhr Bismarcf noch ein- und legte drei Hosen auf den Sarkophag Wilhelms I. 9‘ 3 erfolgte die Abreise vom Lehrter Bahnhof nach Zriedrichsruh.

3. Im neuen Deutschen Reich - S. 4

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
4 I. Der Kulturkampf an welchen jede Konfession ihren verhältnismäßigen Hnteil haben muß, so kommt auch noch die ganz beträchtliche Kopfzahl der jüdischen Bevölkerung in Betracht, deren Mehrzahl sich ja durch besondere Befähigung und Intelligenz für Staatsgeschäfte auszeichnet. (Große Heiterkeit.) wenn nun zur Herstellung des Friedens mit dem Staate also die Fraktion des Herrn Vorredners sich auf einem politischen Boden konfessionell konstituiert hatte und ihre politische Haltung in der Hauptsache von der Konfession abhängig machte, so konnte man nun fragen: sucht sie auf diese Weise den Frieden zu erstreben, indem sie ihre Macht zeigt? 3ch habe, als ich aus Frankreich zurückkam, die Bildung dieser Fraktion nicht anders betrachten können, als im Lichte einer Mobilmachung der Partei gegen den Staat (Sehr wahr!), und ich habe mich nun gefragt: wird dieses streitbare Korps, welches zweifellose Anhänger der Regierung aus ihren Sitzen verdrängt und eine solche Macht übt, daß es gänzlich unbekannte Leute, die in den Wahlkreisen niemals gesehen waren, bei der Wahl durch einfachen Befehl von hier aus durchsetzt — wird dieses streitbare Korps der Regierung verbündet sein, wird es ihr helfen wollen, oder wird es sie angreifen ? Ich bin etwas zweifelhaft geworden, als ich die Wahl der Führer sah, als ich sah, daß ein so kampfbereites und streitbares Mitglied, wie der Herr Vorredner (Abg. Windthorst), sofort an die Spitze trat, ein Mitglied, welches meinem Eindrücke nach — und ich bin ja berechtigt und verpflichtet, Rechenschaft über meine Eindrücke zu geben, da die Haltung der Regierung einer Fraktion gegenüber wesentlich von der politischen Richtung ihres Vorstandes abhängt — ein Mitglied, welches von Anfang an, aus Gründen, die ich achte und ehre, ungern und mit Widerstreben der preußischen Gemeinschaft beigetreten ist, ein Mitglied, das bisher niemals durch seine Haltung und durch die Färbung seiner Rede bekundet hat, daß es diesen Widerwillen überwunden habe, ein Mitglied, von dem ich noch heute zweifelhaft bin, ob ihm die Neubildung des Deutschen Reiches willkommen ist: in dieser Gestalt — sint ut sunt aut non sint — in dieser Gestalt die deutsche (Einigung annehmen will, oder ob er sie lieber gar nicht gesehen hätte; darüber bin ich noch immer int Zweifel. b) Hus der „Kanoffarebe“ Bismarcks vom 1§. Mai *872.1 Die Aufgaben einer Gesandtschaft bestehen ja einerseits im Schutze ihrer Landsleute, andererseits aber doch auch in der Vermittlung der politischen Beziehungen, in welchen die Reichsregierung zu dem Hofe, bei dem ein Gesandter akkreditiert ist, steht. Nun gibt es keinen auswärtigen 1 Horst Kohl, a. a. (D. V, S. 337f. — Der vom Deutschen Kaiser zum Botschafter beim päpstlichen Stuhl ernannte Kardinal Fürst hohenlohe wurde vom Papst nicht autorisiert. Die Beratung des (Etats im Reichstage gab Gelegenheit Zu der (Erörterung der Frage der Notwendigkeit dieser Botschafterstelle.

4. Im neuen Deutschen Reich - S. 11

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Antwort Wilhelms I. — Hllofution Leos Xiii. 11 Beruf gegen die Diener einer Kirche zu erfüllen habe, von der Ich annehme, daß sie nicht minder, wie die evangelische Kirche, das Gebot des Gehorsams gegen die weltliche Obrigkeit als einen Ausfluß des uns geoffenbarten göttlichen Willens erkennt. Zu Itieinem Bedauern verleugnen viele der (Eurer Heiligkeit unterworfenen Geistlichen in Preußen die christliche Lehre in dieser Richtung und setzen Meine Regierung in die Notwendigkeit, gestützt auf die große Mehrzahl Meiner treuen katholischen und evangelischen Untertanen, die Befolgung der Landesgesetze durch weltliche Mittel zu erzwingen. Ich gebe Mich gern der Hoffnung hin, daß (Eure Heiligkeit, .wenn von der wahren Lage der Dinge unterrichtet, Ihre Autorität werden anwenden wollen, um der unter bedauerlicher (Entstellung der Wahrheit und unter Mißbrauch des priesterlichen Ansehens betriebenen Agitation ein Ende zu machen. Die Religion Jesu Christi hat, wie Ich (Eurer Heiligkeit vor Gott bezeuge, mit diesen Umtrieben nichts zu tun, auch nicht die Wahrheit, zu deren von (Eurer Heiligkeit angerufenem Panier Ich Mich rückhaltlos bekenne. Noch eine Äußerung in dem Schreiben (Eurer Heiligkeit kann ich nicht ohne Widerspruch übergehen, wenn sie auch nicht auf irrigen Berichterstattungen, sondern auf (Eurer Heiligkeit Glauben beruht, die Äußerung nämlich, daß jeder, der die Taufe empfangen hat, dem Papste angehöre. Der evangelische Glaube, zu dem Ich Mich, wie (Eurer Heiligkeit bekannt sein muß, gleich Meinen vorfahren und mit der Mehrheit Meiner Untertanen bekenne, gestattet uns nicht, in dem Verhältnis zu Gott einen anderen Vermittler als unseren Herrn Jesum Christum anzunehmen. Diese Verschiedenheit des Glaubens hält Mich nicht ab, mit denen, welche den unseren nicht teilen, in Frieden zu leben und Eurer Heiligkeit den Ausdruck Meiner persönlichen (Ergebenheit und Verehrung darzubringen. Wilhelm? 8. Allokution Leos Xiii. vom 23. Mai 1887 über die Beendigung der Kulturfampfes.2 „Ehrwürdige Brüder! wir wollen die heutigen (Ernennungen zur (Ergänzung der Reihen der Bischöfe und (Eueres erhabenen Kollegs nicht eher vollziehen, als bis wir 1 Nach Ittajunfe (S. 380f.) soll ein Antwortschreiben von Pius ergangen fein, das jedoch nicht veröffentlicht worden ist, weder von Bismarck noch von der Kurie. 8 Ittajunfe, (Beschichte des Kulturfampfes, S. 675. — Dgl. die Rebe Bismarcks vorn 21. April 1887 bei der Beratung der fünften der „Novellen", die feit 1880 die Kulturkampfgesetzgebung allmählich abbauen sollten. (Ein vergleich mit der Rebe vom 10. März 1875 ist sehr lockend, ebenso mit der Darstellung in den „Gedanken und (Erinnerungen" Ii, S. 150—168.

5. Im neuen Deutschen Reich - S. 36

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
36 Vii. Drei Kaiser der Krieg nicht eine, durch Den Angriff auf das Reich oder auf dessen Verbündete uns aufgedrungene Notwendigkeit ist. Unser Heer soll uns den Frieden sichern und, wenn er uns dennoch gebrochen wird, imstande sein, ihn mit Ehren zu erkämpfen. . . . Unser Bündnis mit Gsterreich-Ungarn ist öffentlich bekannt: Ich halte an demselben in deutscher Treue fest, nicht bloß, weil es geschlossen ist, sondern weil Ich in diesem defensiven Bunde eine Grundlage des europäischen Gleichgewichts erblicke, sowie ein Vermächtnis der deutschen Geschichte, dessen Inhalt heut von der öffentlichen Meinung des gesamten deutschen Volkes getragen wird, und dem herkömmlichen europäischen Völkerrechte entspricht, wie es bis 1866 in unbestrittener Geltung war. Gleiche geschichtliche Beziehungen und gleiche nationale Bedürfnisse der Gegenwart verbinden uns mit Italien. Beide Länder wollen die Segnungen des Friedens festhalten, um in Ruhe der Befestigung ihrer neu gewonnenen (Einheit, der Ausbildung ihrer nationalen Institutionen und der Förderung ihrer Wohlfahrt zu leben. . . . Im vertrauen auf Gott und die Wehrhaftigkeit unseres Volkes hege Ich die Zuversicht, daß es uns für absehbare Zeit vergönnt sein werde, in friedlicher Arbeit zu wahren und zu festigen, was unter Leitung Kleiner beiden in Gott ruhenden Vorgänger auf dem Throne kämpfend erstritten wurde. 3. Lntlafsungsgesuch Btsmorcfs.1 Berlin, 18. März 1890. Bei meinem ehrfurchtsvollen vortrage vom ls.d.rtts. haben (Euere Majestät mir befohlen, den ®rder-(Entwurf vorzulegen, durch welchen die Allerhöchste Drder vom 8. September 1852, welche die Stellung eines Ministerpräsidenten seinen Kollegen gegenüber seither regelte, außer Geltung gesetzt werden soll. Ich gestatte mir über die Genesis und Bedeutung dieser Drder nachstehende alleruntertänigste Darlegung. Für die Stellung eines „Präsidenten des Staatsministeriums" war zur Zeit des absoluten Königtums kein Bedürfnis vorhanden, und es wurde zuerst auf dem geeinigten Landtage von 1847 durch die damaligen liberalen Abgeordneten (Mevissen) auf das Bedürfnis hingewiesen, verfassungsmäßige Zustände durch (Ernennung eines „Premier-Ministers" anzubahnen, dessen Aufgabe es fein würde, die (Einheitlichkeit der Politik des verantwortlichen Gesamtministeriums zu übernehmen. Mit dem Jahre 1848 trat diese konstitutionelle Gepflogenheit bei uns ins Leben und wurden „Präsidenten des Staatsministeriums" ernannt in Graf Arnim, (Tamphaufen, Gras Brandenburg, Freiherr v. Man-teuffel, Fürst von hohenzollern, nicht für ein Ressort, sondern für die 1 Lgelhaaf, Bismarcks Sturz. Stuttgart 1909, S. 41—44.

6. Im neuen Deutschen Reich - S. 37

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Lntlassungsgesuch Bismarcks: Kobiucttsoröcr von 1852 37 Gesamtpolitik des Kabinetts, also der Gesamtheit der Ressorts. Die meisten dieser Herren hatten kein eigenes Ressort, sondern nur .das Präsidium, so zuletzt vor meinem (Eintritt der Fürst von hohenzollern, der Minister v. Auersroald, der Prinz von hohenlohe. Aber es lag ihm ob, in dem Staatsministerium und dessen Beziehungen zum Monarchen diejenige (Einigkeit und Stetigkeit zu erhalten, ohne welche eine ministerielle Verantwortlichkeit, wie sie das Wesen des Verfassungslebens bildet, nicht durchführbar ist. Das Verhältnis des Staatsministeriums und feiner einzelnen Mitglieder zu der neuen Institution des Ministerpräsidenten bedurfte sehr bald einer näheren, der Verfassung entsprechenden Regelung, wie sie im (Einverständnis mit dem damaligen Staatsministerium durch die Order vom 8. September 1852 erfolgt ist. Diese Order ist seitdem entscheidend für die Stellung des Ministerpräsidenten zum Staatsminifterium geblieben, und sie allein gab dem Ministerpräsidenten die Autorität, welche es ihm ermöglicht, dasjenige Maß von Verantwortlichkeit für die Gesamtpolitik des Kabinetts zu übernehmen, welches ihm im Landtag und in der öffentlichen Meinung zugemutet wird. Wenn jeder einzelne Minister allerhöchste Anordnungen extrahieren kann, ohne vorherige Verständigung mit seinen Kollegen, so ist eine einheitliche Politik, für welche jemand verantwortlich fein kann, nicht möglich. Keinem Minister und namentlich dem Ministerpräsidenten bleibt die Möglichkeit, für die Gesamtpolitik des Kabinetts die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit zu tragen. 3n der absoluten Monarchie war eine Bestimmung, wie sie die Order von 1852 enthält, entbehrlich und würde es noch heute fein, wenn wir zum Absolutismus ohne ministerielle Verantwortlichkeit zurückkehrten. Nach den zu Recht bestehenden verfassungsmäßigen (Einrichtungen aber ist eine präsidiale Leitung des Ministerkollegiums auf der Basis der Order von 1852 unentbehrlich, hierüber sind, wie in der gestrigen Staatsmini-fterialsitzung festgestellt wurde, meine sämtlichen Kollegen mit mir einverstanden, und auch darüber, daß auch jeder meiner Nachfolger im Ministerpräsidium die Verantwortlichkeit nicht würde tragen können, wenn ihm die Autorität, welche die Order von 1852 verleiht, mangelte. Bei jedem meiner Nachfolger wird dieses Bedürfnis noch stärker hervortreten wie bei mir, weil ihm nicht sofort die Autorität zur Seite stehen wird, die mir ein langjähriges Präsidium und das vertrauen der beiden hoch ehgen Kaiser bisher verliehen hat. Ich habe bisher niemals das Bedürfnis gehabt, mich einem Kollegen gegenüber auf die Order von 1852 ausdrücklich zu beziehen. Die Existenz derselben und die Gewißheit, daß ich das vertrauen der beiden hochseligen Kaiser Wilhelm und Friedrich besaß, genügten, um meine Autorität im Kollegium sicherzustellen. Diese Gewißheit ist heute aber weder für meine Kollegen noch für mich selbst vorhanden. Ich habe daher auf die Order1 Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung Braunschweig .Schulbuchbibliothek

7. Im neuen Deutschen Reich - S. 15

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Bismarcks Schutzzollrede. - Franckensteinsche Klausel 15 in die das menschliche Auge nicht hineinsehen kann, hat keine gemacht, wir stehen demselben Rätsel heute gegenüber wie früher. So ist es auch mit der organischen Bildung der Staaten. Die abstrakten Lehren der Wissenschaft lassen mich in dieser Beziehung vollständig kalt, ich urteile nach der (Erfahrung, die wir erleben. Ich sehe, daß die Länder, die sich schützen, prosperieren, ich sehe, daß die Länder, die offen sind, zurückgehen, und das große mächtige (England, der starke Kämpfer, der, nachdem er feine Muskel gestärkt hatte, auf den Markt hinaustrat und sagte: wer will mit mir kämpfen? ich bin zu jedem bereit, — auch dieses geht zum Schutzzoll allmählich zurück und wird in wenigen Jahren bei ihm angekommen sein, um sich wenigstens den englischen Markt zu bewahren. Nach meinem Gefühl sind wir, seitdem wir unsere Tarife zu tief heruntergesetzt haben, — eine Schuld, von der ich mich nicht eximiere — in einem Verblutungsprozeß begriffen, der durch die verrufene Milliardenzahl um ein paar Jahre aufgehalten ist, der ohne diese Milliarden aber wahrscheinlich schon vor fünf Jahren so weit gekommen wäre wie heute. Angesichts dieser Sachlage liegt kein Grund vor, persönliche Empfindlichkeit in eine Sache einzumischen, die wir, wenn wir ehrlich sein wollen, alle nicht beherrschen; sowenig die Frage des inneren menschlichen Körpers, von der ich sprach, gelöst ist, so wenig gibt es einen, der,mit unfehlbarer Gewißheit sagen könnte, dies ist die Folge der und der wirtschaftlichen Maßregel. töir wollen sehen, wie wir dem deutschen Körper wieder Blut, wie wir ihm die Kraft der regelmäßigen Zirkulation des Blutes wieder zuführen können. Und wenn wir dem deutschen Volke etwas zu geben haben, so sage ich: bis dat qui cito dat, und qui non cito dat, der schädigt unsere ganze Volkswohlfahrt in hohem Grade. 2. Zranckensteinsche Klausel und Bismarcks Reichslagsrede hierzu vom 9. Juli M9? wie ich höre, hat der Abgeordnete von Bennigsen darauf aufmerksam gemacht, daß ich in einer früheren Rede die Matrikularumlagen als nachteilig bekämpft habe. Lieber märe mir die ganze Sache allerdings ohne Matrikularumlagen, aber ich habe doch eben nicht die Wahl, jbie Dinge so zu machen, wie ich sie mir an die wand malen kann, wenn ich von der liberalen Seite ohne Unterstützung, ohne Anhalt, ohne bestimmte 1 horst Kohl, Viii, S. 149ff. — Über die Verwendung der durch den neuen Zolltarif bewilligten Zölle hatte die Tarifkommission auf Hntrag des Freiherrn zu Zranckenstein in das Tarifgesetz folgenden § 7 eingefügt: „Derjenige (Ertrag der Zolle und der Tabacksteuer, welcher die Summe von 130000000 M in einem Jahre übersteigt, ist den einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe der Bevölkerung, mit welcher sie zu den Itcatritularbeiträgen herangezogen werden, zu überweisen." 3*

8. Im neuen Deutschen Reich - S. 23

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
„Novemberbotschaft" Wilhelms I. und „Februarerlaß" Wilhelms Ii. 23 wiß und vertrauen auf die Unterstützung des Reichstags ohne Unterschied der Parteistellungen. 3n diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in der vorigen Zession vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Rrbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstag stattgehabten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute Beratung desselben vorzubereiten. (Reichsgesetz vom 6. Viii. 1884.) (Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen Urankenkassenwesens zur Rufgabe stellt. (R. G. vom 31. V. 1883.) Rber auch diejenigen, welche durch Rlter oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesamtheit gegenüber einen begründeten Rnspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zuteil werden können. (R. G. vom 22. Vi. 1889.) Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Idege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Rufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Rnschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie wir hoffen, die Lösung auch von Rufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange nicht gewachsen sein würde. Immerhin aber wird auch auf diesem Idege das Ziel nicht ohne die Rufwendung erheblicher Mittel zu erreichen fein. . . . 5. Kaiserlicher Lrlatz an den Reichskanzler vom 4. Zebrnar 1890 über Sortierung der Sozialpolitik? Ich bin entschlossen, zur Verbesserung der sage der deutschen Rrbeiter die Hand zu bieten, soweit es die Grenzen gestatten, die meiner Fürsorge durch die Notwendigkeit gezogen werden, die deutsche Industrie auf dem Weltmärkte konkurrenzfähig zu erhalten und dadurch ihre und der Rrbeiter Existenz zu sichern. Der Rückgang der heimischen Betriebe durch Verlust ihres Rbfatzes im Ruslande würde nicht nur die Unternehmer, sondern auch ihre Rrbeiter brotlos machen. Die in der internationalen Konkurrenz begründeten Schwierigkeiten der Verbesserung der Lage unserer Rrbeiter lassen sich nur durch internationale Verständigung der an der Beherrschung des Weltmarktes beteiligten Länder, wenn nicht überwinden, doch abschwächen. In der Überzeugung, daß auch andere Regierungen von dem Wunsche beseelt sind, die Bestrebungen einer gemeinsamen Prüfung zu unterziehen, über die die Rrbeiter dieser Länder unter sich schon internationale Verhandlungen führen, 1 Fjorft Kohl, a. a. O.xii, S. 665 f. Don Bismarck bekanntlich nicht gegengezeichnet.

9. Im neuen Deutschen Reich - S. 24

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
24 Iv. Die Anfänge der Kolonialpolitik will ich, daß zunächst in Frankreich, England, Belgien und der Schweiz durch meine dortigen Vertreter amtlich angefragt werde, ob die Regierungen geneigt sind, mit uns in Unterhandlung zu treten behufs einer internationalen Verständigung über die Möglichkeit, den Bedürfnissen und wünschen der Arbeiter entgegenzukommen, die in den Ausständen der letzten Jahre und anderweit zutage getreten sind. Sobald die Zustimmung zu meiner Anregung im Prinzip gewonnen sein wird, beauftrage ich Sie, die Kabinette aller Regierungen, die an der Arbeiterfrage den gleichen Anteil nehmen, zu einer Konferenz1 behufs Beratung über die einschlägigen Fragen einzuladen. Berlin, 4. Februar 1890. Wilhelm I. R. Rn den Reichskanzler. Iv. Die Anfänge der Kolomalpolitif. Aus den Reden Btsmarcfs.2 a) vom 26. Juni 188§. . . . wir sind zuerst durch die Unternehmung hanseatischer Kaufleute, verbunden mit Cerrainankäufen und gefolgt von Anträgen auf Reichsschutz, dazu veranlaßt worden, die Frage, ob wir diesen Reichsschutz in dem gewünschten Tstaße versprechen könnten, einer näheren Prüfung zu unterziehen. 3ch wiederhole, daß ich gegen Kolonien — ich will sagen nach dem System, wie die meisten im vorigen Jahrhundert waren, was man jetzt das französische System nennen könnte — gegen Kolonien, die als Unterlage ein Stück Land schaffen und dann Auswanderer herbeizuziehen suchen, Beamte anstellen und Garnisonen errichten —, daß ich meine frühere Abneigung gegen diese Art Kolonisation, die für andere Lander nützlich sein mag, für uns aber nicht ausführbar ist, heute noch nicht aufgegeben habe. Ich glaube, daß man Kolonialprojekte nicht künstlich schaffen kann. . . . Etwas ganz anderes ist die Frage, ob es zweckmäßig, und zweitens, ob es die Pflicht des Deutschen Reiches ist, denjenigen feiner Untertanen, die solchen Unternehmungen im vertrauen auf des Reiches Schutz sich hingeben, diesen Reichsschutz zu gewähren und ihnen gewisse Beihilfen in ihren Kolonialbestrebungen zu leisten, um denjenigen Gebilden, die aus den überschüssigen Säften des gesamten deutschen Körpers naturgemäß herauswachsen, in fremden Ländern Pflege und Schutz ange-bethen zu lassen. Und das bejahe ich, allerdings mit weniger Sicherheit rn-^e ^^rnationale Krbeiterschutzkonferenz tagte in Berlin Vom 15. bis ü Die greifbaren (Ergebnisse waren gering. Die Beratungen erstreckten sich besonders auf die Arbeit in den Bergwerken, die Kinderarbeit, die Sonntagsruhe. (S. Staatsarchiv Bd. 51, 5.219.) 2 horst Kohl, a. a. ©. X, S. 193 ff.

10. Im neuen Deutschen Reich - S. 25

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Bismarcks Stellung zur Kolonialpolitif 25 vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit — ich kann nicht voraussehen, was daraus wird —, aber mit unbedingter Sicherheit vom Standpunkte der staatlichen Pflicht. Ich kann mich dem nicht entziehen. Ich bin mit einem gewissen Zögern an die Sache herangetreten und habe mich gefragt: womit könnte ich es rechtfertigen, wenn ich diesen hanseatischen Unternehmern, über deren Mut — ich habe die Herren persönlich gesprochen —, über deren Schneidigkeit, über deren Begeisterung für ihre Aufgabe ich mich herzlich gefreut habe, — ich sage: womit könnte ich es rechtfertigen, wenn ich ihnen sagen wollte: das ist alles sehr schön, aber das Deutsche Reich ist dazu nicht stark genug, es würde das Übelwollen anderer Staaten auf sich ziehen. .. . Ich habe nicht den Ittut gehabt, diese Bankerotterklärung der deutschen Nation auf überseeische Unternehmungen den Unternehmern gegenüber als Reichskanzler auszusprechen. Wohl aber habe ich mich sehr sorgfältig bemüht, ausfindig zu machen, ob wir nicht in unberechtigter weise in wohlerworbene ältere Rechte anderer Nationen ein-griffen, und die Bemühungen, mich darüber zu vergewissern, haben mehr als ein halbes Jahr Zeit erfordert. Sie werden mir wohl erlassen, das auseinanderzusetzen, weil es ohne Kritik nicht abginge. Ich habe mich dann entschlossen, an die englische Regierung die Frage zu stellen, ob sie auf Rngra pequena Rechtsansprüche geltend mache, und wie sie, im Fall, daß es so wäre, glaube, diese begründen zu können. In bezug auf andere Landstriche, wo ebenfalls deutsche Kaufleute sich in gleicher weise zu etablieren beabsichtigen, konnte ich mich ohne Rückfrage bei anderen überzeugen, daß dort nur die eingeborenen Stämme bisher eine Souveränität ausüben, und daß da Zweifel nicht vorliegen. . . . Unsere Absicht ist nicht, Provinzen zu gründen, sondern kaufmännische Unternehmungen, aber in der höchsten Entwicklung, auch solche, die sich eine Souveränität, eine schließlich dem Deutschen Reich Iehnbar bleibende, unter seiner Protektion stehende kaufmännische Souveränität erwerben, zu schützen in ihrer freien Entwicklung sowohl gegen die Angriffe aus der unmittelbaren Nachbarschaft als auch gegen Bedrückung und Schädigung von seiten anderer europäischer Mächte. Im übrigen hoffen wir, daß der Baum durch die Tätigkeit der Gärtner, die ihn pflanzen, auch im ganzen gedeihen wird, und wenn er es nicht tut, so ist die pflanze eine verfehlte, und es trifft der Schade weniger das Reich, denn die Kosten sind nicht bedeutend, die wir verlangen, sondern die Unternehmer, die sich in ihren Unternehmungen vergriffen haben. Das ist der Unterschied: bei dem System, welches ich das französische nannte, will die Staatsregierung jedesmal beurteilen, ob das Unternehmen ein richtiges ist und ein Gedeihen in Aussicht stellt; bei diesem System überlassen wir dem Handel, dem Privatmann die Wahl,
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