Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 155

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 155 — Herzogs, von sämmtlichen Dienern und Unterthanen, daß sie Uns treu und gehorsam sein werden, und weisen sie an, solches durch den Uns zu leistenden Huldigungseid zu bekräftigen. Wir verbinden hiermit die Versicherung, die Verfassung des Landes heilig zu hallen, dessen Wohlfahrt möglichst zu fördern, Alle und Jedem in ihrem Recht, in ihren Würden und Ämtern kräftig zu schützen, so wie Wir insbesondere Unsere Diener in dem ihnen anvertrauten Wirkungskreis hiermit ausdrücklich bestätigen. Gegeben unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und vorgedrucktem Staatssiegel in Unserer Residenzstadt Carlsruhe am 24. April 1852. Freiherr v. Rüdt. Friedrich. (Da sich der Gesundheitszustand des Großherzogs Ludwig Ii. so sehr verschlimmerte, daß jede Hoffnung auf Genesung ausgeschlossen war, entschloß sich der Prinzregent Friedrich am 5. September 1856, selbst den Titel eines Großherzogs von Baden anzunehmen. Durch eine Proklamation, die er am nämlichen Tage an das badische Volk erließ, erklärte er: „Nach den Erfahrungen von mehr als vier Jahren vermögen Wir Uns nicht zu verhehlen, daß Wir zur Wahrung aller Interessen Unseres geliebten Landes, sowie zur vollen Ausübung Unserer Rechte und Pflichten, Uns der Annahme der Großherzoglichen Würde auf die Dauer nicht entschlagen können, und dürfen Uns der Erwägung nicht entziehen, daß, wenn Wir ein Uns hausgesetzlich zustehendes Recht auch fernerhin ruhen lassen, hierdurch nicht mehr Unsere Person allein berührt würde. . .") 123. Die Civilliste (Gesetz vom 14. April 1858). (Regierungsblatt 1858. S. 147.) Art. 1. Die Civilliste besteht in jährlichen 752 490 fl (= 1 289 983 Mark), und in der Benutzung der zur Hofhaltung gehörigen Gebäude, Grundstücke und Rechte. (Hierzu kommt nach dem Staatshaushalt eine zusätzliche Ausbesserung von jährlich 300 000 Mark.) Art. 3. Die Civilliste ist unveräußerlich; sie kann ihrem Zwecke nicht entzogen, auch mit keinen Verbindlichkeiten beschwert werden, welche die Regierungszeit des Großherzogs, der dieselben eingeht, überschreiten.

2. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 161

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 161 — ihren ehrerbietigsten Tank aus für die mannhafte und patriotische Art, mit welcher derselbe aus dem Fürstentag die berechtigten Ansprüche des deutschen Volkes gewahrt und seiner Stellung als konstitutioneller Fürst eingedenk gewesen ist.") 129. Mobilmachung des bad. Armeekorps 1866. (Regierungsblatt 1866. No. 34; 36; 37.) a) Gesetz vom 17. Juni 1866. Dem Kriegsministerium wird zum Zwecke der Mobilmachung des Großherzoglichen Armeekorps und deren Unterhaltung auf die Dauer von sechs Monaten ein weiterer Kredit von 3 813 200 fl. bewilligt. b) 17. Juni. 1866. Das Kriegsministerium ist ermächtigt, die am 1. März, beziehungsweise 1. April d. I. entlassene Mannschaft, gleichwohl ob die Betreffenden aus eigener Verpflichtung oder als Einsteher gedient haben, insoweit dies zur Herstellung des in der Bundeskriegsverfassung vorgeschriebenen kompletten Bestandes an ausgebildeten Truppen erforderlich ist, auf die Dauer von sechs Monaten wieder in Dienst einzuberufen. c) Gesetz vom 20. Juni 1866. Zur Deckung des bis jetzt bewilligten und noch bevorstehenden außerordentlichen Militäraufwands ist sofort ein auf die Steuerkapitalien umzulegendes Anlehen von zwanzig vier Kreuzer auf das Hundert Gulden Steuerkapital zu erheben. d) 25. Juni 1866. Die Ausfuhr von Proviantvorräten, insbesondere von Schlachtvieh, sowie von Kriegsmaterial aller Art aus dem Großherzogtum nach Preußen und den von preußischen Truppen besetzten Gebietsteilen ist verboten. ii

3. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 144

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 144 — errichteten Vereine auf Grundlage der unter dem 22. und 30. Marz, und 11. Mai 1833 hierüber abgeschlossenen Verträge mit der Wirkung bei, daß diese, jedoch nur unter den wegen besonderer Verhältnisse verabredeten Modifikationen, auch auf das Großherzogtum Baden Anwendung finden, und daher letzteres gegen Übernahme gleicher Verbindlichkeiten auch gleicher Rechte wie die übrigen Staaten des Gesamtvereins, theilhaftig werden. Art. 38. Für den Fall, daß andere deutsche Staaten den Wunsch zu erkennen geben sollten, in den durch den gegenwärtigen Vertrag errichteten Zollverein aufgenommen zu werden, erklären sich die hohen (Kontrahenten bereit, diesem Wunsche, so weit es unter gehöriger Berücksichtigung der besonderen Interessen der Vereinsglieder möglich erscheint, durch deßfalls abzuschließende Verträge Folge zu geben. Art. 41. Die Dauer des gegenwärtigen Vertrags wird vorläufig bis zum 1. Januar 1842 festgesetzt. Wird derselbe während dieser Zeit und spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist nicht gekündigt, so soll er auf 12 Jahre, und so fort von 12 zu 12 Jahren als verlängert angesehen werden. So geschehen Berlin den 12ten Mai 1835. 116. Apanagen (Gesetz vom 21. Juli 1839). (Regierungsblatt 1839. 197 ff.) § 1. Die Apanage des Erbgroßherzogs besteht neben einer standesgemäßen Wohnung, solange er unvermählt ist, in jährlichen 30 000 Gulden, wenn er sich mit Einwilligung des Großherzogs standesmäßig vermählt, in jährlichen 60 000 Gulden. § 2. Jeder nachgeborene Sohn eines Großherzogs hat als Apanage, solange er unvermählt bleibt, jährliche 20 000 Gulden, wenn er sich mit Einwilligung des Großherzogs standes- mäßig vermählt, jährliche 40 000 Gulden, jeder andere Prinz des Großherzoglichen Hauses im ersten Falle jährliche 12 000 Gulden, im zweiten Falle jährliche 24 000 Gulden zu beziehen. § 3. Jede Prinzessin Tochter eines Großherzogs erhält als Apanage jährliche 12 000 Gulden, jede andere Prinzessin des Großherzoglichen Hauses 10 000 Gulden.

4. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 149

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 149 mäßigen Regierung und der für die Wiederherstellung der Slaatsregierung einschreitenden Truppen thätig zu befördern suchen, wird hiermit, ohne Unterscheidung zwischen Militärpersonen und Anderen, Amnestie zugesichert. Gegeben in Unserem Staatsministerium zu Frankfurt a. M., den 2. Juni 1849. Leopold. Fr. Hossmann. v. Stengel. 119. Erklärung des Großherzogtums in den Kriegszustand, 1849. (Karlsruher Zeitung 1849. Nr. 151.) a) Leopold, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. In Anbetracht der Gefahren, denen das Großherzogtum durch die Usurpation einer revolutionären Regierung ausgesetzt ist, und in Erwägung, daß die Reichstruppen mit den sich ihnen anschließenden treu gebliebenen badischen Truppen zur Wiederherstellung der Staatsordnung in das Großherzogtum einrücken, finden Wir Uns veranlaßt, auf Grund des § 66 der Verfassungsurkunde und im Einverständnis mit der deutschen Zentralgewalt zu verordnen, wie folgt: § 1. Der Militärkommandant, der wenigstens eine Brigade zu befehligen hat, ist ermächtigt, diejenigen Bezirke, in denen er es für nöthig erachtet, in Unserem Namen, nach dem Gesetz vom 7. Juni 1848, in Kriegszustand zu erklären mit der ferneren Wirkung, daß für die in den Kriegszustand erklärten Bezirke nicht nur gegen die aufrührerischen Truppen nach dem Gesetz über das militärstandrechtliche Verfahren vom 7. Juni 1848, sondern allgemein . . . das Standrecht eintritt. Gegeben in Unserem Staatsministerium zu Frankfurt a. M., den 9. Juni 1849. Klüber. Stengel. Leopold. b) Unter Bezug auf das provisorische Gesetz vom 9. v. M. . . . erklären Wir, soweit Solches nicht schon auf Grund des § 1 jenes Gesetzes durch die Militärkommandanten geschehen ist, andurch das ganze Großherzogtum in den Kriegszustand . . .

5. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 176

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 176 — Offensiostöße energisch abgewiesen. Verluste beträchtlich: 20 Offiziere, 410 Mann todt und verwundet. Verlust des Gegners mehr als dreifach. Unverwundet 6 Offiziere und 600 Mann, meist Linie, gefangen. Zahlreiche Waffen. Die Truppen biwakirten auf dem eroberten Schlachtfelde. Ein glorreicher Tag für die badischen Waffen! v. Degenfeld, Generalmajor. 140. Die Gefechte am Cignoit, 22. Oktober 1870. (Extrablatt der Karlsruher Zeitung No. 264. 26. Oft. 1870.) Telegramm an Se. Königl. Hoheit den Großherzog von Baden. Epinal, 25. Oktober. Den 22. d. siegreiche Gefechte am Oignon-Fluß bei Voray, Etuz, Cussey, Auxon und Gencuille. Der Feind wurde mit starken Verlusten überall zurückgeworfen. Im Gefechte waren Bataillone des 1., 3., 4., 5. Regiments und drei Batterien. Diesseitiger Verlust etwa 7 Todte und 38 Verwundete. Wir machten an unverwundeten Gefangenen 2 Stabs-, 11 Oberoffiziere und gegen 200 Mann. Die Haltung der Truppen war vortrefflich. Das Divisions-Stabsquartier ist heute den 23. in Etuz. v. Beyer, Generallieutenant. 141. Die Kämpfe um Dijon im Oktober 1870. (Extrablatt der Karlsruher Zeitung. 3. November 1870 Morgens.) Telegramm an den Großherzog von Baden. Gray, 31. Oktober, Nachmittags 5 Uhr. Dijon ist durch Generalleutnant v. Beyer mit den Brigaden Prinz Wilhelm und Keller nach heftigem Gefecht in Besitz genommen. Als am 29. höherer Weisung gemäß der Rückmarsch auf Vefoul bereits befohlen war, erfuhr ich durch Recognoszirung, daß Dijon nicht besetzt sei. General v. Beyer erhielt deshalb Befehl, den Ort in Besitz zu nehmen. In der Nacht zum 30. war der Feind auf drei Bahnen wieder in Dijon eingerückt und setzte dem Anmarsch hartnäckigen Widerstand entgegen. Fünf Bataillone des Prinzen Wilhelm unterstützt von sechs Batterien nahmen die Höhen von St. Apolinaire. Das Leibgrenadier-

6. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 184

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 184 — diesseitige 2. Jnfanteriebrigade, 2 Batterien und 2 Eskadrons unter Generalmajor v. Degenfeld auf Beverne. v. Glümer. 147. Armeebefehl des Generals v. Werder vom 22. Januar 1871. (Karlsruher Zeitung. 26. Januar 1871. No. 24.) Das 14. Armeekorps und die um Belfort vereinigten Truppen haben durch ihre außerordentlichen Leistungen in Ertragung von Strapatzen größter nur denkbarster Art, sowie durch ihre glänzende Tapferkeit dem Vaterlande einen Dienst geleistet, den die Geschichte gewiß zu den denkwürdigsten Ereignissen des ruhmreichen Feldzugs zählen wird. Es ist uns gelungen, den sehr überlegenen Feind, der Belfort entsetzen und in Deutschland einfallen wollte, aufzuhalten und sodann siegreich abzuweisen. Mögen die Truppen, auf deren Leistungen die Augen Deutschlands gerichtet waren, zuvörderst in diesem Erfolge einen Lohn für ihre Mühen erblicken! Der Dank Seiner Majestät wurde mir bereits allergnädigst übermittelt. Meine aufrichtigsten Glückwünsche für diese ruhmreichen Tage vorn 14.-18. Januar füge ich hinzu. v. Werder. 148. Baden und die Reichsgründung. (Meyer: Die Reichsgründung und das Großherzogtum Baden. Leipzig. 1896. S. 55.) a) Aus der Denkschrift der bad. Regierung vom 2. September 1870. „Die Großherzogliche Regierung setzt voraus, die Kgl. preußische Regierung werde Die Bereinigung aller deutschen Staaten zu einem politischen Ganzen zunächst durch Staatsver-träge mit den einzelnen süddeutschen Staaten einleiten, und sie ist, ohne die entgegenstehenden, übrigens durch die Macht der Verhältnisse wohl zu überwindenden Schwierigkeiten zu verkennen, doch der Ansicht, daß der natürliche Weg der Anschluß an das bereits Bestehende ist, also Eintritt der Südstaaten in

7. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 204

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 204 — Anhang 2. Zeittafel der badischen Geschichte feit dem wiener Kongreß. 1815. Einwohnerzahl des Großherzogtums: 993414. 17. Jan. Großherzog Karl bestimmt die Bildung einer Kommission zur Beratung einer landständischen Verfassung. 8. Juni. Unterzeichnung der Deutschen Bundesakte zu Wien. 26. Juli. Badens Beitritt zum Deutschen Bund. 1816. Gründung der ersten städt. Sparkasse in Karlsruhe (Mannheim 1822, Freiburg 1826, Heidelberg 1831, Pforzheim 1834). 1817. Mißernte und Lebens Mittelteuerung. 4. Okt. Das Haus- und Familienstatut bestimmt die Unoeränderlichkeit und Unteilbarkeit des Großherzogtums und die Regierungsnachfolge (der Grafen v. Hochberg als Markgrafen und Prinzen von Baden). 1818. 12. Jan. Großh. bab. Patent für die „Laufmaschine" des Freih. v. Drais. 22. Aug. Verkünbigung der Verfassung ’durch Großherzog Karl. 8. Dez. Großherzog Karl f. 1819. 22. April. Eröffnung des ersten babischen Lanbtags im Schloß zu Karlsruhe. Die Herrschaft Hohengerolbseck kommt an Baden, das bab. Amt Steinfelb an Baiern. Vertagung des Lanbtags nach ergebnisloser Arbeit.

8. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 105

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 105 — Regierung Unseres souveränen Großherzogtums also für teilhaftig, daß Ihnen in Hinsicht auf den oben gedachten Maßen im Jahr 1787 bereits geschehenen Vorbehalt Ihrer Familienrechte, ein vollständiges, unbeschränktes und unwiderrufliches Successionsrecht in die unter dem souveränen Großherzogtum Baden begriffene Staaten dergestalt zustehen solle, daß Sie, oder Ihre rechtmäßige, ebenbürtige, männliche Nachkommen, nach der in Unserem großherzoglichen Hause bestehenden Successionsordnung, in oben erwähnte Staaten, nebst allen davon abhängigen Rechten und Vorzügen, gleich den Prinzen von Hause, unstreitig alsdann succedieren sollen, wenn Unsere sämtliche männliche, successionssähige Nachkommen erster Ehe nach dem Willen der göttlichen Vorsehung erloschen sein würden. (Die beiden folgenden kurzen Abschnitte find unwesentlich.) Gegeben in Unserer Hauptstadt Baden, den 10 September 1806. Carl Friedrich; Carl, Erbgrosherzog zu Baden; Friedrich Markgraf zu Baden; Ludwig Markgraf zu Baden, vidit Freiherr v. Edelsheim, Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten. (Die Successionsakte wurde erstmals veröffentlicht im Jahre 1819 in Band 8 der Akten des Wiener Kongresses.) 93. Das Bad. Postwesen. Landesherrliche Verordnung. Baden, 25. Sept. 1806. (Regierungsblatt 1806 S. 89. f.) 1. „Wir haben beschlossen, Seiner Liebden dem Herrn Fürsten Carl Alexander von Thurn und Taxis für Sich und dessen männliche Nachkommen mit der Würde als Großh. Badischer Erb-Land-Postmeister die Verwaltung der Posten in Unserm ganzen Großherzogtum, ohne eine Ausnahme, also auch mit Einschluß jener Lande, die durch den Bundesvertrag vom 12. Julius dieses Jahres Unserer Hoheit unterworfen sind, als ein Thronlehen zu verleihen." 2. Der Herr Erb-Land-Postmeister läßt diese Verwaltung des Postwesens unter der Oberaufsicht Unseres geheimen Rats Collegii besorgen.

9. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 211

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 211 — 1860. 1862. 1863. 1864. 1865. 7. April. Osterproklamation des Großherzogs Friedrich I. Errichtung des Handelsminist e r i u ms. Entdeckung der Spektralanalyse durchbunsenu. Bischofinheidel-berg. 9. Okt. Gesetz über die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staat. Aufsicht über dievolksschule durch den Oberschulrat. 13. Nov. Verfassung der ev.-prot. Landeskirche. 4. Okt. Bürgerliche Gleichstellung der Israeliten. 15. „ Abschaffung des Zunftzwangs, Einführung dergewerbefreiheit. August. Großherzog Friedrich als Gegner Österreichs auf dem Fürstentag zu Frankfurt. Übernahme der B o d e n s e e d a m p f-schisfahrt durch den Staat. 3. Okt. Gesetz über die innere Verwaltung (Ministerium des Innern, 4 Landeskommissäre, 11 Kreise; Amtsbezirke, Bezirksrat; Trennung des Gerichts von der Verwaltung (Amtsgericht, Schöffengericht). Die Genfer Konvention vom roten Kreuz im weißen Feld. 29. Juli. Errichtung der landwirtschaftlichen Winterschulen. Ortsschulräte, Kreisschulräte, Staatliche Schulaufsicht. Einwohnerzahl Badens: 1430347. Gründung der Landesgewerbehalle als Staatsanstalt. 17. Mai. Telegraphenvereinsvertrag zu Paris. 29. Juli. Erhebung der polytechnischen Schule in Karlsruhe zur technischen Hochschule.

10. Quellenbuch zur badischen Geschichte seit dem Ausgang des Mittelalters - S. 183

1913 - Karlsruhe [u.a.] : Gutsch
— 183 - 146. Die Badener in der Schlacht an der Lisaine. (15., 16. u. 17. Januar 1870.) (Karlsruher Zeitung. 17. Januar 1871. No. 16, 19.) (Telegramme an das Großh. Badische Kriegsministerium.) a) Brevillers, 15. Januar, Nachts 10 Uhr. Der Feind griff mich heute, anscheinend mit 4 Corps, von Chagy bis Mont-beliard lebhaft, besonders mit Artillerie, an. Der Angriff wurde auf allen Punkten zurückgeschlagen. Meine Position auf keiner Stelle durchbrochen. Diesseitiger Verlust 300—400 Mann, der Kampf dauerte von Morgens halb neun bis Abends halb sechs Uhr. Badischer Verlust gering. v. Werder. b) Brevillers, 16. Januar. Nachts 9 Uhr. Gestern und heute unsere Stellung vor Belfort gegen heftige Angriffe des Feindes siegreich behauptet. Verhältnismäßig geringer Verlust. v. Glümer. c) Brevillers, 17. Januar. In der Nacht zum 17. d. besetzte General Keller Frahier, überfiel Chenebier, nahm Bagage und macht 7 Offiziere und 400 Mann zu Gefangenen. Am Morgen gegen 8 Uhr griff der Feind wiederholt, aber vergeblich Chagey und Mittags Bethoncourt an. Bei Montbeliard und westlich von Luze lebhafte Kanonade. Um 4 Uhr Nachmittags griff der Feind den General Keller mit bedeutend überlegenen Kräften an; derselbe hielt jedoch die feste Stellung bei Frahier. Diesseitiger Verlust in den letzten drei Tagen etwa 1200 Mann todt und verwundet. v. Werder. d) Brevillers, 18. Januar. Die Angriffe des Feindes am 17. Januar Nachmittags auf der ganzen Linie siegreich abgeschlagen. Unser rechter Flügel General Keller war am meisten engagirt. Heute ist der Feind im Abzug. Verlust ziemlich bedeutend. Details fehlen. v. Glümer. e) Frahier, 19. Jan. Mittags 12 Uhr. Heute Verfolgung des Feindes durch die Avantgarden auf der ganzen Linie. Die
   bis 10 von 16 weiter»  »»
16 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 16 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 2
4 2
5 0
6 0
7 0
8 1
9 0
10 1
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 1
22 0
23 0
24 0
25 7
26 1
27 0
28 7
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 3
35 5
36 1
37 0
38 0
39 3
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 1
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 33
1 48
2 18
3 23
4 26
5 22
6 14
7 3
8 39
9 147
10 8
11 59
12 13
13 9
14 3
15 16
16 43
17 125
18 6
19 47
20 10
21 86
22 3
23 89
24 22
25 7
26 0
27 6
28 14
29 34
30 3
31 47
32 16
33 10
34 28
35 9
36 13
37 5
38 44
39 18
40 11
41 55
42 5
43 14
44 44
45 20
46 18
47 21
48 49
49 19
50 93
51 49
52 7
53 4
54 7
55 11
56 7
57 8
58 2
59 21
60 149
61 40
62 30
63 15
64 33
65 12
66 9
67 12
68 24
69 3
70 132
71 42
72 20
73 11
74 13
75 6
76 16
77 43
78 6
79 15
80 7
81 3
82 20
83 12
84 27
85 40
86 10
87 8
88 4
89 6
90 1
91 5
92 93
93 6
94 25
95 26
96 20
97 9
98 22
99 6

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 2
1 0
2 0
3 2
4 0
5 5
6 0
7 4
8 2
9 7
10 0
11 1
12 2
13 2
14 0
15 0
16 1
17 6
18 0
19 1
20 0
21 3
22 0
23 0
24 0
25 1
26 4
27 0
28 1
29 1
30 0
31 0
32 0
33 4
34 1
35 7
36 0
37 0
38 0
39 9
40 1
41 1
42 0
43 5
44 0
45 0
46 0
47 2
48 1
49 0
50 2
51 1
52 4
53 1
54 2
55 3
56 0
57 0
58 1
59 4
60 2
61 6
62 2
63 2
64 0
65 5
66 0
67 12
68 1
69 4
70 1
71 2
72 1
73 4
74 0
75 2
76 0
77 0
78 1
79 2
80 1
81 10
82 5
83 2
84 0
85 0
86 0
87 0
88 3
89 1
90 0
91 3
92 7
93 10
94 0
95 0
96 6
97 3
98 3
99 4
100 9
101 0
102 5
103 3
104 0
105 2
106 1
107 0
108 0
109 0
110 23
111 1
112 2
113 1
114 2
115 0
116 1
117 2
118 1
119 0
120 4
121 2
122 3
123 0
124 3
125 2
126 0
127 1
128 0
129 0
130 0
131 1
132 0
133 1
134 0
135 0
136 1
137 0
138 0
139 1
140 8
141 5
142 2
143 1
144 4
145 2
146 1
147 0
148 1
149 1
150 1
151 4
152 0
153 1
154 0
155 2
156 6
157 4
158 0
159 0
160 0
161 4
162 0
163 0
164 2
165 1
166 0
167 11
168 0
169 3
170 4
171 2
172 0
173 3
174 0
175 1
176 2
177 1
178 0
179 1
180 4
181 1
182 2
183 6
184 0
185 0
186 0
187 0
188 0
189 0
190 0
191 1
192 0
193 0
194 2
195 0
196 3
197 2
198 2
199 3