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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 87

1909 - Leipzig : Hirt
7. Der Französische Krieg 1870—1871. 87 November 1869 feierte Frankreich noch einmal einen großen Triumph bei der Eröffnung des Su es kan als, den sein genialer Ingenieur Ferdinand von Lesseps gebaut hatte. 7. Der Französische Krieg 1870—1871. Veranlassung. Die Franzosen sahen mit Neid auf den Kriegsruhm Preußens. Rache für Sadowa!1) war das Losungswort. Mit diesem suchte die regierende Partei die Unzufriedenheit im Innern abzulenken. Graf Bismarck gab die Bündnisse mit den süddeutschen Staaten bekannt. Zur Leitung des Zollvereins wurde ein Zollparlament eingerichtet, in das die süddeutschen Staaten Vertreter entsandten. Alles dies ließ die Franzosen befürchten, daß der Norddeutsche Bund sich zu einem neuen Deutschen Reich erweitern würde. Außerdem bestanden Verstimmungen wegen Luxemburg. Von der Zeit her, wo Luxemburg zum aufgelösten Deutschen Bunde gehörte, hatte Preußen dort eine Besatzung. Mit der Auflösung des Bundes 1866 war der Grund hierzu weggefallen, aber der König von Holland, der zugleich Großherzog von Luxemburg war, forderte den Abzug der preußischen Besatzung nicht, und es konnte Preußen nicht gleichgültig sein, wer nach ihm den wichtigen Platz besetzte. Napoleon hatte versucht, von Holland das Großherzogtnm Luxemburg käuflich zu erwerben. Der König von Holland war nicht abgeneigt, falls Preußen keinen Einwand erhebe. Die allgemeine Stimmung in Preußen war aber dagegen. Deshalb zog der König von Holland seine Zusage zurück, und es kam zu einem Vertrage, daß Holland das Großherzogtum behalten, aber die Festungswerke der Stadt Luxemburg schleifen solle. Napoleons Wunsch war nicht erfüllt, Mißstimmung in Frankreich die Folge. „Die Franzosen sind eine sparsame und arbeitskräftige Nation, mit reichen Gaben aller Art, aber sie sind auch eitel und eifersüchtig und lassen sich von politischen Schreiern und dreisten Journalisten leicht zu hastigen und wilden Entschlüssen fortreißen."2) Die Kriegspartei erneuerte den Ruf: „Rache für Sadowa!" Preußen sollte für feine Erfolge von 1864 und 1866, für die Stiftung des Norddeutschen Bundes und des Zollparlaments gedemütigt werden. Das sind im wesentlichen die innern Gründe des Französischen Krieges; bald fand sich auch eine äußere Veranlassung zur Kriegserklärung. In Spanien war die Königin Jsabella des Landes verwiesen worden, und das spanische Ministerium bot dem Prinzen Leopold von Hohen-zollern-Sigmaringen die spanische Krone an. Der Prinz sagte zu. x) Sadowa ist ein Dorf bei Königgrätz. 2) Kaufmann S. 119.

2. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 98

1909 - Leipzig : Hirt
98 V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. 9. Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reichest) Bestandteile. .Zum Deutschen Reiche gehören die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt sowie die drei sächsischen: Meiningen, Altenburg und Coburgs-Gotha, die Fürstentümer Waldeck, Lippe und Schaumburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzbnrg-Sondershausen, Renß Jüngerer und Älterer Linie, die drei Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen, endlich das Reichs land Elsaß-Lothringen. Stellung des Kaisers. Der jedesmalige König von Preußen ist zugleich Deutscher Kaiser. Das Reich ist demnach ein Erbreich, nicht ein Wahlreich, wie das mittelalterliche Deutsche Reich war. Der Kaiser ist Oberbefehlshaber des Reichsheeres und der Flotte. Die gesetzgebende Gewalt des Reiches liegt beim Bundes rate und beim Reichstage. Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Fürsten, der Reichstag die Vertretung des deutschen Volkes. Der Bundesrat besteht aus 58 Mitgliedern. Die Zahl, die jeder Staat in denselben entsendet, richtet sich nach seiner Größe. So schickt die preußische Regierung 17, die bayrische 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg - Schwerin und Braunschweig je 2 Mitglieder, die übrigen Staaten je 1 Mitglied in den Bundesrat. Da Preußen allein rund 350000 qkm mit 38 Million Einwohnern hat, alle übrigen Staaten zusammen nur 190000 qkm mit 25 Million Einwohnern zählen, so sind die kleinern Staaten im Bundesrate viel stärker vertreten als Preußen. Darin zeigt sich die große Mäßigung des führenden Staates. Die Mitglieder des Reichstages werden in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, hat das Recht, zu wählen. Die Bürger werden nicht nach der Steuerzahlung in Klassen eingeteilt wie bei der Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus^ sondern alle Stimmen haben gleichen Wert. Zur Gültigkeit eines Reichs^ gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Bundesrate wie im Reichstage mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Der Kaiser verkündet die so beschlossenen Gesetze im Namen des Reiches. Wenn ein Reichsgesetz angenommen wird, das mir dem Landesgesetz irgendeines Staates in Widerspruch steht, so tritt das Landesgesetz außer Kraft. Post- und Telegraphenämter sind Reichsanstalten. Die Kriegsmarine steht ein- 2) Reclamsche Bibliothek Nr. 2732 enthält die vollständige Verfassung. 2) Amtliche Schreibweise laut Erlaß des Herzoglichen Ministeriums vom 12. Dezember 1881.

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 29

1909 - Leipzig : Hirt
5. Napoleon auf der Höhe der Macht. 29 Als Österreich im Jahre 1809 den Krieg gegen Napoleon begann, rückte er eigenmächtig mit seinem Regiment aus Berlin, eröffnete den Offizieren unterwegs seinen Plan, zu den Österreichern zu stoßen, jedoch so, daß diese glaubten, er handle im Auftrage des Königs. Der König verurteilte dagegen sein eigenmächtiges Vorgehen, der Zuzug aus Norddeutschland, aus den er gehofft hatte, blieb aus; dazu kam die Nachricht von der Niederlage der Österreicher bei Wagram, wodurch sein Unternehmen vereitelt wurde. Er schlug sich mit seiner Schar bis Stralsund durch und hoffte, von dort sich nach England retten zu können. Dies gelang nicht. Stralsund war von Dänen und Holländern, Napoleons Verbündeten, besetzt. Gegen deren Übermacht nahm er den Kamps auf und fiel mit den meisten seiner Truppen. Elf überlebende Offiziere wurden nach Wesel gebracht und dort auf Napoleons Befehl erschossen; der Rest der Truppen wurde zu französischen Galeerensklaven gemacht. Herzog Wilhelm von Braunschweig, der Sohn des Herzogs Ferdinand von Braunschweig, zog gleichfalls mit einer tapfern Schar schwarzer Husaren, der sogenannten Schwarzen Schar, den Österreichern zu Hilfe und schlug sich nach deren Niederlage mit unglaublicher Kühnheit durch feindliche Länder und Heere bis zur Nordsee durch, wo er sich mit seinen Gefährten nach England einschiffte, um dort günstigere Zeiten abzuwarten. Zu Beginn der Freiheitskriege kehrte er zurück, stellte den Verbündeten ein ansehnliches Heer und starb im Jahre 1815 den Heldentods 5. Napoleon auf der Köhe der Macht. Nach der Niederwerfung Österreichs stand Napoleon aus der Höhe seiner Macht. Frankreich hat nie einen größern Länderbesitz gehabt. Das Kaiserreich ging bis an den Rhein; Belgien, Holland, die Jllyrischen Provinzen gehörten dazu; es beherrschte nach der Einverleibung von Oldenburg, Nordhannover, Bremen und Hamburg die ganze Nordsee, hatte durch Lübeck Zugang zur Ostsee; Ober- und Mittelitalien einschließlich des Kirchenstaates bildeten ein abhängiges Vasallenkönigreich; abhängig waren ferner die Königreiche Neapel und Westfalen, das Großherzogtum Warschau, die Schweiz, sämtliche deutsche Fürsten als Rhein-bundsürsten mit Ausnahme von Preußen und Österreich. Diese hatten ihre Großmachtstellung eingebüßt. Um den Besitz Spaniens wurde noch gekämpft. Mit Rußland bestand ein Schutz- und Trutzbündnis. Die Kontinentalsperre brachte England bedeutende Nachteile. Aber das Insel-reich war noch unbezwungen und hatte seinen Vorrang zur See behauptet. Die innere Verwaltung Frankreichs war streng geregelt. Napoleon hatte ein scharfes Auge für die Auswahl seiner Beamten und Generale. Ein bürgerliches Gesetzbuch, der Code Napoleon, hatte der Rechtsunsicherheit ein Ende gemacht. Die bezwungenen Völker trugen die Kosten seiner Kriege. In der Baukunst wich der Zopfstil, der das Zeitalter Ludwigs X'v I.

4. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 42

1909 - Leipzig : Hirt
42 Ii. Frankreich als Kaiserreich. es während des Krieges zu Napoleon gehalten hatte. Bayern, Sachsen, Württemberg und Hannover wurden als Königreiche anerkannt, Baden, die beiden Mecklenburg, Oldenburg, Sachsen-Weimar und Hessen-Darm-stadt zu Großherzogtümern erhoben, die Schweiz ein unabhängiger Freistaat, die Niederlande mit Belgien ein Königreich. Hannover wurde wieder mit England in Personalunion verbunden. Napoleons Rückkehr nach Frankreich. Die französischen Truppen, die gegen Napoleon abgesandt wurden, gingen zu ihm über. Ludwig Xviii. floh. Interessant sind die Nachrichten, durch die der Moniteur universel, die amtliche Zeitung von Paris, die einzelnen Abschnitte der Rückkehr Napoleons an den betreffenden Tagen — es war im Monat März 1815 — den Franzosen bekannt machte: 1. Der Menschenfresser hat seine Höhle verlassen. 2. Der Werwolf von Korsika ist im Golf Juan gelandet. 3. Der Tiger ist in Gap angekommen. 4. Das Ungeheuer hat in Grenoble geschlafen. 5. Der Tyrann ist durch Lyon gekommen. 6. Der Gewaltherrscher ist sechzig Meilen von der Hauptstadt gesehen worden. 7. Bonaparte rückt mit großen Schritten vor, aber er wird niemals in Paris einziehen. 8. Napoleon wird morgen unter unsern Wällen sein. 9. Der Kaiser ist zu Fontainebleau angekommen. 10. Seine Königliche und Kaiserliche Majestät hat gestern abend seinen Einzug in sein Schloß der Tnilerien gehalten, inmitten seiner treuen Untertanen. Die Entscheidung. Als Napoleon die Regierung Frankreichs wieder übernommen hatte, rüsteten Rußland, England, Österreich und Preußen. Napoleon wollte zuerst die Engländer und Preußen, die in Belgien standen, niederwerfen und sich dann gegen die übrigen wenden; das letztere blieb ihm erspart. Bei Ligny in der Nähe von Brüssel wurde Blücher-geschlagen. Daraus griff Napoleon den englischen Feldherrn Wellington zwischen Waterloo und Belle-Alliance an und hätte wieder den Sieg errungen, wenn nicht Blücher in der entscheidenden Stunde erschienen wäre und ihm den Sieg entrissen hätte. Das geschlagene französische Heer wurde bis Paris verfolgt und ihm keine Möglichkeit gelaffen, sich wieder zu sammeln und noch einmal das Waffenglück zu versuchen. Napoleon wurde nach der Insel St. Helena verbannt, wo er am 5. Mai 1821 gestorben ist. *) Die Truppen der Verbündeten rückten zum zweitenmal in Paris ein. Ludwig Xviii. wurde wieder zurückgerufen und mit ihm der zweite Pariser Friede geschlossen, durch den Frankreich auf die Grenzen und Gebiete beschränkt wurde, die es im Jahre 1790 besessen hatte. Saarbrücken und Saarlouis wurden an Preußen abgetreten. Die Kunstschätze, die die Franzosen auf ihren Siegeszügen nach Paris geführt hatten, wurden an die früheren Besitzer herausgegeben. ') Im Jahre 1840 wurde seine Leiche nach Paris gebracht und im Jnvaliden-dome beigesetzt.

5. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 43

1909 - Leipzig : Hirt
10. Feldherren u. Staatsmänner aus der Zeit der Revolution u. der Befreiungskriege. 43 Ein gewaltiges Denkmal bezeichnet die Stelle, wo der korsische Eroberer das Ende seines Kriegsglückes fand. Der Sturz Napoleons beeinflußte auch die Baukunst. An die Stelle des Empirestils trat die moderne Renaissance. (Fig. 6.) Der Deutsche Bund. Das Deutsche Reich wurde nach Napoleons Sturz nicht wiederhergestellt. Statt dessen traten die einzelnen deutschen Staaten in ein Bundesverhältnis, das den Namen Deutscher Bund erhielt. Die gemeinsamen Angelegenheiten wurden auf einem Bundestage, -auf dem Österreich den Vorsitz führte, geregelt. Der Sitz des Bundestages war Frankfurt am Mai" 16. Feldherren und Staatsmänner aus der Zeit der Revolution und der Befreiungskriege. Minister Freiherr vom und zum Stein hatte sich durch feine erfolgreiche Arbeit an Preußens Wiedergeburt, besonders aber durch einen aufgefangenen Privatbrief Napoleons Haß zugezogen. Geächtet und seiner Güter verlustig erklärt, floh er nach Rußland. Nach der Schlacht bei Leipzig kehrte er zurück, nahm am Einzuge in Paris und am Wiener Kongresse teil und zog sich dann auf sein Gut Kappenberg in Westfalen zurück. Auf seine Veranlassung trat die Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde zusammen, die die Herausgabe der Monumenta Grermaniae historica, der großartigsten Quellensammlung der alten und mittelalterlichen deutschen Geschichte, in Angriff nahm. Vom Könige zum Laudtagsmarschall für Westfalen und zum Mitglied des preußischen Staatsrates ernannt, starb er 1831 im 74. Lebensjahre. Zu Frücht bei Ems liegt er begraben. In der dortigen Grabschrift wird er genannt „ein Manu, demütig vor Gott, hochherzig gegen Menschen, der Lüge und des Unrechts Feind, hochbegabt in Pflicht und Treue, unerschütterlich in Acht und Bann, des gebeugten Vaterlandes ungebeugter Sohn, in Kampf und Sieg Deutschlands Mitbefreier". Man nennt ihn auch des Guten Grundstein, des Bösen Eckstein, der Deutschen Edelstein. Steins Nachfolger, Fürst von Hardenberg, führte die von Stein begonnenen Verbesserungen durch. Auf dem Wiener Kongresse sorgte er, daß Preußen an Gebiet und Bevölkerung mehr erhielt, als es abgetreten hatte. 1817 ernannte ihn der König zum Präsidenten des Staatsrates. Auf einer Reife nach Italien starb er zu Genua 1822 im Alter von 72 Jahren. Scharnhorst, von Geburt Hannoveraner, trat 1801 im Alter von 46 Jahren in preußischen Militärdienst. Nach dem Frieden von Tilsit wurde er Direktor des allgemeinen Kriegs Departements. In dieser Eigenschaft führte er die Umgestaltung des preußischen Heeres durch. Bei Beginn der Befreiungskriege wurde er Chef beim Generalstabe Blüchers. In der Schlacht bei Großgör scheu wurde er am Fuße verwundet. Die Vernachlässigung dieser Wunde führte feinen Tod im Jahre 1813 herbei. Er ruht auf dem Jnvalidenkirchhofe zu Berlin. Friedrich Wilhelm Hi. ließ ihm vor der Berliner Hauptwache eine Bildsäule durch den berühmten Bildhauer Rauch errichten.

6. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 47

1909 - Leipzig : Hirt
Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelmsill. 1. Die Umgestaltung Preußens. Der Wiener Kongreß hatte von den annähernd 300 Staaten, Kleinstaaten, geistlichen Fürstentümern, Freien Reichsstädten, die das mittelalterliche Deutsche Reich aufwies, nur 39 selbständige Staatsgebiete bestehen lassen, die nun den Deutschen Bund bildeten. Diese waren das Kaisertum Österreich, die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Hannover, letzteres in Personalunion mit England verbunden, d. h. der König von England war zugleich König von Hannover und als solcher Mitglied des Deutschen Bundes. Ferner die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg in Norddeutschland, Baden und Hessen in Süddeutschland, Sachsen-Weimar in Mitteldeutschland, Luxemburg im Westen; Luxemburg war in Personalunion mit den Niederlanden verbunden, der König der Niederlande also auch Mitglied des Deutschen Bundes sür diesen Besitz; dann das Kurfürstentum Hessen-Kassel, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen, Sachsen-Koburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen, Nassau, Holstein mit Lauenburg. Holstein und Lauenburg waren in Personalunion mit Dänemark verbunden, der König von Dänemark gehörte dadurch ebenfalls dem Deutschen Bunde an. Sodann die Fürstentümer Lippe-Detmold, Schaumburg - Lippe, Waldeck an der Ostgrenze Westfalens im Wesergebiet; Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Jüngerer und Älterer Linie in Mitteldeutschland, Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen in Süddeutschland am Oberlauf der Donau, Liechtenstein am Oberlauf des Rheins zwischen der Schweiz und dem österreichischen Vorarlberg liegend, ferner die Landgrafschaft Hessen-Homburg und schließlich die Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen und Frankfurt am Main. ^Von diesen Staaten gehören dem jetzigen Deutschen Reiche nicht mehr an das Kaiserreich Österreich, das Großherzogtum Luxemburg und das Fürstentum Liechtenstein. Durch die Kriege von 1864 und 1866 sind in preußischen Besitz übergegangen: das Königreich Hannover als Provinz Hannover, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Herzogtum Nassau, die Landgrafschaft Hessen-Homburg und die Freie Reichsstadt Frankfurt am Main; diese vier Staaten bilden jetzt die preußische Provinz Hessen-Nassau; die

7. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 48

1909 - Leipzig : Hirt
48 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. Herzogtümer Holstein und Lauenburg. Diese gehören jetzt zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein. Durch Aussterben der Fürstenfamilien sind Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen mit Anhalt-Dessau, Sachsen-Koburg mit Gotha, durch Tausch Sachsen-Hildburghausen mit Meiningen vereinigt worden; neu bildete sich 1826 das Herzogtum Sachsen - Altenburg, das früher mit Gotha vereinigt war. Der Fürst von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen trat 1849 das Fürstentum an den König von Preußen gegen eine Jahresrente ab, der daraus den Regierungsbezirk Sigmaringen bildete. Der Deutsche Bund war allerdings ein loses Staatengefüge, aber er repräsentierte doch den Gedanken der Zusammengehörigkeit der deutschen Stämme. Dies kam auch darin zum Ausdruck, daß Streitigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten durch Schiedsgericht, nicht durch Krieg zu erledigen seien. Völkerrechtlich war der Bund ein Staat, hatte besondere Bundesfestungen, wie Mainz und Luxemburg, konnte Verträge schließen und Krieg erklären, hatte einen Bundestag, der in Frankfurt zusammentrat. Freilich hatten auch die einzelnen Bundesstaaten das Recht, mit dem Auslande Kriege zu führen und Verträge zu schließen, nur nicht gegen die Interessen des Bundes. Von den Bundesstaaten können Österreich und Preußen als Großstaaten, Bayern als Mittelstaat angesehen werden, die übrigen waren ihrem Länderumfang nach Kleinstaaten, auch die Königreiche Sachsen und Württemberg, deren Gebiete zusammen den Umfang der Provinz Brandenburg unerheblich übersteigen. Das Königreich Preußen hatte während der Befreiungskriege die größten Opfer gebracht. Die Entscheidungen bei Leipzig und Waterloo hatte Blücher hauptsächlich herbeigeführt; der Länderzuwachs, der ihm durch den Wiener Kongreß zufiel, war wohlverdient. Von seinen frühern Gebieten waren Ostfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern abgetreten worden. Den aus den verschiedensten ehemaligen Bestandteilen neu erworbenen Besitz mit dem alten organisch zu verbinden, war die nächste Sorge der Regierung. Daher wurde zur Vereinfachung der Verwaltung der Staat in acht Provinzen eingeteilt: Brandenburg, Pommern, Preußen, Posen, .Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland. Aus jeder Provinz wurde ein Armeekorps ausgehoben; die Zivilverwaltung wurde einem Oberpräsidenten übertragen, der seine Weisungen vom Ministerium erhielt; die einzelnen Provinzen zerfielen in Regierungsbezirke, die Regierungsbezirke in Kreise, die Kreise in Bürgermeistereien, diese in Gemeinden. Die Provinzen Rheinland, Westfalen, Posen hatten dem Staate einen ansehnlichen Zuwachs an katholischer Bevölkerung gebracht; daher schloß die Regierung mit dem Oberhaupte der katholischen Kirche 1821

8. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 52

1909 - Leipzig : Hirt
52 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. Westen hat der Wiener Kongreß Preußen versagt. Das war ein großes Hindernis für den preußischen Handelsverkehr. Jeder Staat erhob von den durchziehenden Waren Zölle. Dadurch wurden die Waren verteuert. Die Regierung hob zunächst alle Zölle -im eignen Lande auf; nur für Waren, die aus dem Auslande kamen, wurde an der Grenze ein Schutzzoll erhoben, wenn das Inland auch diese Produkte lieferte, z. B. Getreide, Metalle. Der Zweck war, daß die inländische Arbeit gegen die ausländische geschützt wurde. Das Ausland konnte in manchen Fällen billiger liefern, als das Inland erzeugen. Auf ausländische Waren, die das Inland nicht hervorbringt, wie die Kolonialwaren, wurde ein mäßiger Finanzzoll an der Grenze erhoben. Waren die Schutzzölle hauptsächlich gegen das außerdeutsche Ausland gerichtet, so trafen sie doch auch die deutschen Staaten. Die preußische Regierung suchte diese daher zum Beitritt zu einem Zollverein zu bewegen. Aber zunächst schloß nur der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen sich an. Dadurch fiel der Grenzzoll für einheimische Waren beider Länder fort, und die Schutz- und Finanzzölle wurden nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer geteilt. Die süddeutschen Staaten gründeten unter sich einen Zollverein, desgleichen die mitteldeutschen. Hessen-Darm-stadt schloß sich an Preußen an. Allmählich merkten die Kleinstaaten, daß der Anschluß an Preußen ihrem Handel Vorteil bringe, und so traten denn auch der mitteldeutsche und der süddeutsche Zollverein dem preußischen bei, der dadurch zu einem Deutschen Zollverein auswuchs, wenn auch die am Meere gelegenen Staaten Oldenburg, Mecklenburg, Bremen, Hamburg fernblieben; Österreich wurde in den Zollverband nicht aufgenommen. König Friedrich Wilhelm Iii. hat persönlich die Anregung zur Gründung des Zollvereins gegeben. Der Vorteil für die kleinern Staaten lag in der Verteilung der Schutzzölle nach der Bevölkerungsziffer und dem zollfreien Durchgang ihrer Waren durch das ganze Vereinsgebiet; ferner kamen die Handelsverträge, die der Verein mit fremden Staaten schloß, auch ihnen zugute; allein auf sich angewiesen, hätten sie feine Handelsverträge schließen können. 1^2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland. Das deutsche Volk erstrebte nach dem Wiener Kongreß Teilnahme an der Gesetzgebung und Kontrolle der Staatsverwaltung durch eine Volksvertretung, ferner die Wiederherstellung des Deutschen Reiches. Dagegen verlangten die privilegierten Stände die Wiederherstellung ihrer Vorrechte. Artikel 13 der Bundesverfassung versprach den einzelnen Bundesstaaten eine landständische Verfassung. Er lautet: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden."

9. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 53

1909 - Leipzig : Hirt
2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland. 53 Großherzog Karl August von Weimar war der erste, der seinem Lande eine ständische Verfassung gab (1816). Auch Nassau, Bayern und Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt verliehen den Bewohnern ihrer Länder mehr oder weniger Anteil an der Regierung durch landständische Verfassungen. Die beiden Großstaaten Österreich und Preußen folgten zunächst dem Beispiele der Kleinstaaten nicht. Für Preußen hatte Friedrich Wilhelm Iii. vor Wiederbeginn des Kampfes mit Napoleon von Wien aus am 22. Mai 1815 ein Patent1) erlassen, in dem er versprach, der preußischen Nation als Pfand feines Vertrauens in schriftlicher Urkunde eine Verfassung zu geben _ In allen Provinzen sollten Provinzialstände eingerichtet werden; diese sollten aus ihrer Mitte eine Landesvertretung nach Berlin entsenden. Zum erstenmal sollte ein Ausschuß am 1. September 1815 unter dem Vorsitze des Staatskanzlers Hardenberg in Berlin zusammentreten. Als der Tag der Eröffnung herankam, konnte der Ausschuß nicht zusammentreten, weil der zweite Pariser Friede noch nicht geschlossen war. Auch noch andre Hindernisse stellten sich in den Weg. Eine reformfeindliche Partei trat der guten Absicht des Königs entgegen. Aber Friedrich Wilhelm war ein zu gewissenhafter Fürst, um ein gegebenes Königswort nicht einzulösen. Als im Jahre 1817 der Staatsrat unter Hardenbergs Vorsitz eröffnet wurde, setzte der König auch einen Ausschuß zur Beratung der Verfassungsfrage ein. Die ungestüme Hast der Reformpartei hemmte die ruhige Entwicklung. Gleichwohl gab die preußische Regierung noch in demselben Jahre beim Bundestage die Erklärung ab, die Provinzialstände würden bald ins Leben treten, und eine Verfassung werde folgen. Als aber daraufhin besonders die Rheinländer ihren Erwartungen auf die Verfassung einen allzu lebhaften Ausdruck gaben, erließ der König 1818 eine Kabinettsorder, in der er sich vorbehielt, den geeigneten Zeitpunkt für die Verleihung einer Verfassung selbst zu bestimmen. So kam es, daß erst in den Jahren 1823 und 1824 die Provinzialverfassungen für die einzelnen Provinzen bekannt gemacht wurden. Hiernach wählten die adligen, städtischen und bäuerlichen Grundbesitzer ihre Vertreter, die alle drei Jahre auf dem Provinziallandtage Gesetze für ihre Provinzen zu begutachten hatten. Wer kein Grundeigentum besaß, konnte nicht in den Provinziallandtag gewählt werden. Der Grundgedanke der Verfassung Solons war hier aufgenommen. / Das Wartburgfest am 18. Oktober 1817. Deutsche Studenten hatten in den Befreiungskriegen Schulter an Schulter mit ergrauten Männern um die Befreiung des Vaterlandes von der Fremdherrschaft gekämpft. In Frankreich hatten sie Ideen von Volksfreiheit und Volksrechten aufgenommen; aber diese Ideen waren unklar; sie gaben sich in Schlagwörtern *) Quellenbuch S. 369.

10. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 54

1909 - Leipzig : Hirt
54 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. kund, denen der rechte Begriff fehlte. Ihr Streben ging dahin, die deutsche Einheit wiederherzustellen so stark und umfassend, wie sie in den Tagen des höchsten Glanzes des mittelalterlichen Kaiserreichs gewesen war. Im Juni 1815 wurde in Jena die Allgemeine Deutsche Burschenschaft gegründet. Wahres Christentum, ernste Geistesarbeit, Sittlichkeit und echtes und rechtes Deutschtum waren die ursprünglichen Ideale dieses Bundes. Ein mit Schnüren besetzter schwarzer Samtrock mit übergeklapptem, breitem, weißem Kragen und ein schwarz-rot-goldnes Band auf der Brust waren die Abzeichen. Eifrig wurde auf Jahns Veranlassung auch das Turnen betrieben. Burschenschaften entstanden bald an allen deutschen Universitäten. Seitens der Regierungen wurden die Bestrebungen der Burschenschaften und des Turnvaters Jahn nicht gern gesehen, als die jungen Leute anfingen, Politik zu treiben. Die dritte Jahrhundertfeier der Reformation im Jahre 1817 gab den Burschenschaften Anlaß, einen großen deutschen Burschenschaftstag abzuhalten. Am 18. Oktober 1817 kamen die Burschenschafter aus allen deutschen Gauen auf der Wartburg zusammen. Das Fest hatte einen ernsten, religiösen Anstrich. Zur Erinnerung an die Schlacht bei Leipzig flammten auf den Bergeshöhen die Oktoberfeuer. Da führten einige Studenten ohne Vorwissen des Festausschusses ein verhängnisvolles Nachspiel auf. Es wurden eine Anzahl Bücher, die man als undeutsch und unchristlich bezeichnete, mit einer Heugabel ins Feuer gestoßen. Zuletzt flogen die Nachbildungen eines hessischen Zopfes, eines österreichischen Korporalstockes und eines preußischen Gardistenschnürleibes ins Feuer. Damit war das der unerfahrenen Jugend nicht zustehende Gebiet der Politik betreten; die Schuld der einzelnen wurde der ganzen Studentenschaft zur Last gelegt. Diese Vorkommnisse erregten den Unwillen der Regierungen. Zu einem strengen Einschreiten gegen jegliche freiheitliche Bewegung aber wurden sie veranlaßt, als 1819 der russische Staatsrat Kotzebue von dem Studenten Karl Sand in Mannheim ermordet wurde. Kotzebue war der deutschen Jugend verhaßt, weil er scharfe Artikel gegen die freiheitlichen Bewegungen schrieb. Sand hatte keine Mitschuldigen. Einige Wochen später wäre beinahe der nassanische Präsident Jbell in Wiesbaden der Mordwaffe des jungen Apothekers Löning zum Opfer gefallen. Die Karlsbader Beschlüsse (20. September 1819). *) Sogleich nach dem Wartburgfeste wurden in Preußen die Studentenverbindungen verboten und die Turnplätze sorgfältig bewacht. Die Greueltaten in Mannheim und Wiesbaden aber boten dem österreichischen Staatskanzler Metternich Veranlassung, noch andre Maßregeln zur Unterdrückung der freiheitlichen Bewegung zu ergreifen. Metternich war der größte Gegner *) Quellenbuch S. 370 ff
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