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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. VIII

1904 - Cöthen : Schulze
— Viii — diese weisen hier und da bei den Schicksalen Anmerkungen hin, sodaß schon bei der Behandlung der Schicksale Quellensätze gelegentlich mitherangezogen werden können. Im übrigen ist die Anordnung des Stoffes genau wie in den Blumeschen Büchern. Die „Zustände" sind in einer ganz kurzen Zusammenfassung den Quellensätzen vorangeschickt, damit sie als Richtschnur für die Benutzung der letzteren dienen. Die Hauptsache ist doch immer, daß die Schüler einen Teil der Quellensätze selber verarbeiten, damit sie in eigener Arbeit unser Volksleben verstehen lernen. Wer einmal ernstlich und gründlich diesem geschichtlichen Werdegänge nachgegangen ist, wird nicht so leicht von dieser fruchtbaren und anregenden Blumeschen Methode abgehen. Die Blumeschen „Quellensätze" haben ja auch in den weitesten Kreisen die günstigste Beurteilung gefunden. Der Vorwurf, der von einer Seite gegen dieselben erhoben ist, daß die oft sehr kurzen Sätze des Zusammenhanges entbehrten, ist mir, der ich die Bücher lange gebraucht habe, noch gebrauche und sie auch die Schüler gebrauchen lasse, als ein durchaus unberechtigter immer mehr zur Erkenntnis gekommen. Die zu einem Thema, beispielsweise über den „Reichstag" zusammengestellten Quellensätze stehen innerlich durch das Hauptthema „Reichstag" im engsten Zusammenhange; die Frage über die Teilnehmer am Reichstage, über den Termin, den Ort, die Beschlußfassung, Zuständigkeit, Kosten des Reichstages und andere derartige am Rande stehende Unterthemen bilden ebenfalls ein innerliches Band um die betreffenden Quellensätze. Dazu ist das Jahr, dem der einzelne Quellensatz angehört, dem Satze vorgedruckt, sodaß der Schüler angeleitet wird, die Sätze untereinander zu vergleichen und selber zu suchen, ob denn in einem bestimmten Zeitraum die Verhältnisse dieselben geblieben sind, oder ob sie sich verändert haben. Und wo der Zusammenhang wirklich einmal schwerer erkennbar sein sollte, da hilft noch die Heraushebung der Sache, auf die es

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 116

1904 - Cöthen : Schulze
— 116 — Danzig. So zerfiel denn Preußen in zwei Hälften; den Ballast rein polnisch-katholischer Gebiete hatte es aufgegeben, dagegen im Westen neue erzkatholische Länder erworben. Doch es konnte hier am Rhein von neuem die Grenzwacht übernehmen. Dänemark, das in Schwedisch-Pommern sich festgesetzt hatte, erhielt Lauenburg als Ersatz. Norwegen kam an Schweden. An Hannover- England trat Preußen u. ct. Ostfriesland ab. Nagern bekam Würzburg und Aschaffenburg und einen Teil der linksrheinischen Pfalz. Mainz fiel an Hessen-Darmstadt, ebenso ein Teil der Pfalz. Rußland entschädigte sich mit dem übrigen Polen. Österreich erhielt in Italien wieder eine starke Stellung; die den Habsburg-Lothringern verwandten Fürstenhäuser wurden in Italien wieder eingesetzt; die illyrischen Provinzen, Dalmatien, Lombardo-Veneuen fielen an Österreich; von Bayern nahm Österreich Tirol mit Vorarlberg, Salzburg und das Jnnviertel. Besonders auf Englands Betreiben wurden die vereinigten Niederlande den Dräniern übergeben und Luxemburg durch Personalunion mit den Niederlanden verbunden. — Die Beratungen über die deutsche Verfafsungssrage wurde einem Fünferausschuß, bestehend aus den Gesandten Österreichs, Preußens, Bayerns, Hannovers und Württembergs, übergeben Nachdem dieser Ausschuß von Mitte Oktober bis Mitte November 1814 getagt hatte, löste er sich auf; im Februar 1815 wurden dann im Beisein sämtlicher deutschen Gesandten die Verhandlungen über diese Angelegenheiten wieder aufgenommen. Preußens Vorschlag, von Wilhelm von Humboldt in einem Entwurf vorgelegt, ging dahin, einen festen deutschen Bund zu gründen, mit starker Kriegsgewalt, einheitlichen Einrichtungen auf dem Gebiete des Handels und Verkehrs, einem Bundesgericht und anderen bundesstaatlichen Institutionen. Doch war durch den Vertrag von Ried und durch ähnliche Verträge die Unabhängigkeit der deutschen Staaten verheißen, so wurde ein Bundesstaat unmöglich. Metternich verstand es, mit Hilfe der Mittelstaaten alle wesentlichen Vorschläge Preußens zu hindern und anstelle derselben den österreichischen Entwurf zu fetzen, welcher den Einzelstaaten ihre volle Souveränität beließ, und von einer Bundeskriegsgewalt, einem Bundesgerichte und anderen preußischen Wünschen kaum eine Spur enthielt.1) So durste Österreich hoffen, in l) (Vergl. Treilschke, Deutsche Geschichte..., 5. Aufl., Bd. I, S. 697.)

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 118

1904 - Cöthen : Schulze
Die ersten Jahrzehnie des Deutschen Bundes. — 118 — und Preußen, den westlichen Teil von Savoyen an Sardinien abtreten. Elsaß, dessen Abtretung Preußen forderte, verblieb auch dieses Mal bei Frankreich, da Österreich, Rußland und England die preußische Forderung nicht unterstützten. Eine Kriegskostenentschädigung und die Auslieferung der Kunstschätze wurden dieses Mal verlangt. Auch die Unterhaltung von Truppen der Verbündeten in den östlichen Provinzen legte der zweite Pariser Friede (Nov. 1815) auf einige Jahre den Franzosen auf. Schon im Juli waren die Bourbonen zurückgekehrt. Napoleon wurde nach St. Helena gebracht, wo er 1821 gestorben ist. Noch vor dem zweiten Pariser Frieden schlossen die drei Monarchen von Rußland, Österreich und Preußen die „heilige Allianz"; darin verpflichteten sie sich, ihre Völker nach christlichen Grundsätzen zu regieren; dieser Allianz traten später die meisten europäischen Staaten bei; Metternich verstand dieselbe in den Dienst der Reaktion zu stellen. — Sechster: Abschnitt: Die Ierl des Deutschen Mirnöes. 1815—1866. Je mehr die Verfassung des Deutschen Bundes einheitliche und freiheitliche Einrichtungen vermissen ließ, desto sehnsüchtiger erstrebten die Besten der Nation diese Ziele. Die deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts ist eine Geschichte dieses Strebens nach Einheit und Freiheit. Der durch die Bundesakte beschlossene, erst im November 1816 eröffnete Bundestag erwies sich bald als völlig unfähig, größere Aufgaben zu lösen. Zu dem in der Bundesakte verheißenen Ausbau der deutschen Bundesverfassung kam es in Frankfurt nicht. Durch Metternich wurde geflissentlich darauf hingearbeitet, daß der Bundestag nicht zu Ansehen kam. Auch verhinderte der Souveränitätsdünkel der Mittelstaaten jede in der Richtung einer strafferen Bundesorganisation liegende Maßregel. Freie Verfassungen wurden zuerst

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 119

1904 - Cöthen : Schulze
— 119 — nach dem Vorbilde Karl Augusts von Weimar in den süddeutschen Staaten gegeben, so in Bayern und Baden 18i8,1) in Württemberg 1819,2) |n Hessen-Darmstadt 1820. Die Besorgnis, es möchte der Bund aus Grund des 13. Artikels der Bnudesakte die Einführung von Verfassungen erzwingen, veranlaßte die süddeutschen Herrscher zu diesen Zugeständnissen an ihre Untertanen. Übrigens gerieten die süddeutschen Regierungen sehr bald in Sireit mit ihren Landtagen, infolgedessen dieselben hier und da auch wieder aufgelöst wurden. Immerhin hatten die oberdeutschen Fürsten den Ruhm, ihren Völkern zuerst die Mitwirkung bei der Gesetzgebung eingeräumt zu haben. In Preußen ließ sich Friedrich Wilhelm Iii. durch Metternich in das Fahrwasser österreichischer Reaktionspolitik hineintreiben. Die besonders auf die Einheit Deutschlands gerichteten patriotischen Bestrebungen fanden nach den Freiheitskriegen in den Kreisen der Studenten, die zum Teil an den Kriegen teilgenommen hatten, warme Pflege und weite Verbreitung. Nach dem Muster der im Jahre 1815 in Jena (im Gegensatz zu dem wüsten Treiben der bisherigen Landsmannschaften) entstandenen Burschenschaft, die ihr Ideal in einem einigen, freien deutschen Vaterlande suchte, bildeten sich auch auf anderen deutschen Universitäten solche Korporationen, namentlich nach dem am 18. Oktober 1817 zur Erinnerung an die Reformation und an die Schlacht bei Leipzig in würdiger Weise gefeierten Wartburgfeste. Hatte schon die harmlose, unvorsichtige Verbrennung einiger, den Studenten verhaßten Gegenstände und Bücher (z. B. einer von Schmalz verfaßten, die Volksbegeisterung der Freiheitskriege herabsetzenden Schrift) am Abend der Re-sormationsjahrhundertseier den Unmut der besorgten Regierungen erregt, so wurde aus dem Kongresse zu Aachen (1818) durch Alexander von Rußland die Furcht der deutschen Regierungen vor dem politischen Treiben der Studenten und freisinnigen Universitätslehrer noch geschürt. Und als dann aus der Reihe einer kleinen radikalen Gruppe der Studierenden, aus der Gruppe der „Unbedingten", der unglückliche Sand die Mordwaffe in die Hand nahm und den als russischen Spion verhaßten russischen Staatsrat Kotzebue in Mannheim ermordete (März 1819), ließ auch Friedrich Wilhelm von Preußen strenge Untersuchungen gegen die „demagogischen Umtriebe" !) Vgl. Sz. 420 a. — 2) Vgl. Sz. 420 b.

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 120

1904 - Cöthen : Schulze
— 120 — einleiten, Untersuchungen, denen u. a. auch Jahn und Arndt zum Opfer fielen; letzterer wurde seiner Professur in Bonn enthoben. In '-teplitz (Juli 1819) wußte dann Metternich den König von Preußen zu rückschrittlichen Maßregeln zu bestimmen: Friedrich Wilhelm versprach, trotz seiner 1815 von Wien aus seinen Untertanen gegebenen Verheißung und trotz des Artikels 13 der Bundesakte/) nur Provinzialstände zu berufen und gegen die Freiheit der Presse und der Universitäten vorzugehen. Nach Karlsbad wurden die Gesandten von neun deutschen Staaten durch Metternich eingeladen. Die Karlsbader Beschlüsse (August 1819) ordneten die Zensur für alle Druckschriften unter zwanzig Bogen und eine Überwachung der deutschen Universitäten an, dazu eine Bundesexekutionsordnung; auch sollte in Mainz eine Centraluntersuchungskommission die demokratischen Regungen aufspüren. Letztere hat jedoch kaum irgend etwas Ernstliches zutage fördern können und die Verbitterung nur verschärft. Die Karlsbader Beschlüsse wurden dem Bundestage vorgelegt; dieser mußte dieselben zum Bundesbeschluß erheben. Aus Furcht vor den freiheitlichen Bestrebungen der Unterranen kam es fo dahin, daß die sonst so sehr auf ihre Souveränität bedachten Einzelstaaten eine Verminderung ihrer Rechte zugunsten einer stärkeren Bundesgewalt sich gefallen ließen. Seit dem Herbst 1819 tagten dann in Wien Ministerkonferenzen. Es handelte sich in der „Wiener Schlußakte"^) um den Ausbau der deutschen Bundesverfassung. So gering schätzte Metternich den Bundestag in Frankfurt, daß er die wichtigste Aufgabe desselben, die weitere Ausgestaltung der Verfassung, dem Bundestage entzog und in Ministerkonferenzen entscheiden ließ. Der Artikel 13 der Bundesakte wurde in Art. 54 der Wiener Schlußakte wiederholt; doch gestattete Art. 55 „diese innere Landesangelegenheit (die Verfassung) mit Berücksichtigung sowohl der srüherhin gesetzlich bestandenen ständischen Rechte als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen;" Art. 57 behielt die gesamte Staatsgewalt dem Oberhaupte des Staates vor,3) und Art. 58 bestimmte, daß die Fürsten durch feine landständischen Verfassungen in der Erfüllung ihrer bundes- x) Der Artikel lautet: In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden. 2) Vgl. Sz. 333 d., 345 b. 3) Vgl. Sz. 419b.

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 121

1904 - Cöthen : Schulze
— 121 — mäßigen Verpflichtungen gehindert oder beschränkt werden dürften. Die Bestimmung der Bundesakte, daß bei gewissen Fragen nicht Stimmenmehrheit, sondern Stimmeneinheit entscheiden sollte, blieb auch in der Wiener Schlußakte (Art. 13) und zwar jetzt auf Veranlassung Preußens bestehen, da dieses einen Bundesbeschluß gegen seine inzwischen begonnene Zollpolitik vermeiden wollte. Im ganzen hat die Wiener Schlußakte die Ver- fassung des Deutschen Bundes im Geiste der Bundesakte ausgestaltet; eine straffere, feste Organisation des Bundes ist auch durch sie nicht erreicht worden. Gemäß der Zusage von Teplitz hat Friedrich Wilhelm Iii. zur Berufung von Reichsständen sich niemals verstanden. Nur Provinzialstände wurden 1823x) endlich geschaffen, mit geringen Rechten und mit Bevorzugung des Herrenftandes. — Bei dieser in Deutschland zur Herrschaft gelangenden Reaktion ist es kein Wunder, daß die Deutschen ihre Blicke nach dem Auslande richteten und den Freiheitskämpfen auswärtiger Völker mit reger Teilnahme zuschauten, so den Kämpfen der Griechen (1821 bis 1829), die mit der Unabhängigkeit Griechenlands und der Erhebung Ottos von Bayern auf den griechischen Königsthron endigten. Wie in der Balkanhalbinsel, so brachen auch in den beiden anderen füdeuropäischeu Halbinseln allerlei Unruhen aus. In Neapel, in Piemont, in Spanien brachen Revolutionen aus; die Völker rangen auch hier nach Freiheit. Doch Metternich wußte auf den Kongressen zu Troppau (1820), zu Laibach (1821) und zu Verona (1822) die Niederwerfung dieser Ausstände durch das Eingreifen der Mächte der heiligen Allianz ins Werk zu fetzen. Im Deutschen Bunde errang damals Metternich über die Triasbestrebungen Württembergs einen vollständigen Sieg. Die Julirevolution in Frankreich (1830), in welcher der Bourbone Karl X. gestürzt und Louis Philipp von Orleans auf den Thron erhoben wurde, wirkte nicht nur auf Belgien, Polen und Mittelitalien, sondern auch auf die kleineren Staaten Deutschlands herüber. In Braunschweig wurde der unbeliebte Herzog Karl vertrieben, und sein Bruder Wilhelm kam zur Regierung. In Kurhessen wurde der Kurfürst Wilhelm Ii., der auch durch feine Mätreffenwirtfchaft beim Volke sich mißliebig gemacht hatte, gezwungen, die Stände zu berufen: Kurheffen bekam 1831 x) Vgl. Sz. 421a, b, c (Sz. 154 d).

7. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 122

1904 - Cöthen : Schulze
— 122 — eine Verfassung. In Sachsen wurde dem alternden Könige Anton der Prinz Friedrich August als Mitregent zurseite gestellt, und auch hier wurde eine Verfassung eingerichtet; und ähnlich ging es in anderen Staaten. Diese Unruhen brachten den sonst so untätigen Bundestag in Frankfurt wieder einmal zu einigen polizeilichen Verboten. Im Hambacher Fest (Hambach a. d. Hardt) 1832 machte sich die Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen in kräftigen Reden Luft. Es waren hier nicht bloß deutsche, sondern auch ausländische, namentlich polnische und französische Abgesandte erschienen. Der Versuch, einen Volksaufstand in Frankfurt hervorzurufen — der sog. Frankfurter Putsch 1833 — verlief höchst kläglich. Er führte nur zu neuen Ministerkonferenzen in Wien (1834), zu ähnlichen Beschlüssen wie im Jahre 1819 zu Karlsbad (Centraluntersuchungskommission, Beaufsichtigung der Presse und der Hochschulen, Beschränkung der Freiheiten der Landtage) und zu einer zweiten, inpreußen besonders heftigen Demagogenverfolgung, von der auch Fritz Reuter ereilt wurde. Wie wenig Schutz die deutsche Freiheit von dem Bundestage zu erwarten hatte, kam im Jahre 1837 zum Ausdruck: die Hannoveraner hatten 1833 unter dem Könige Wilhelm Iv. ein Staatsgrundgesetz bekommen. Als Ernst August zur Regierung kam, mochte er, hauptsächlich seiner Privatinteressen wegen, um die Staatsdomänen wieder zu landesherrlichen zu machen, die Verfassung nicht anerkennen. Sieben Göttinger Gelehrte (die beiden Brüder Grimm, Gervinus, Dahlmann, Ewald, Weber, Albrecht) hatten den Mut, dem Fürsten zu erklären, daß sie sich in ihrem Gewissen an den auf die Verfassung geleisteten Eid gebunden fühlten. Sie mußten ihr Amt und z. T. auch das Land verlassen. Der Bundestag aber erklärte sich für nicht zuständig in dieser Angelegenheit. Es war dieselbe Schlaffheit und Charakterlosigkeit, wie früher in der Sache der hessischen Domänenkäufer. Der hessische Kurfürst hatte bald nach feiner Rückkehr die unter Jörome geschehenen Domänenverkäufe wieder rückgängig machen wollen, indem er ohne Entschädigung die Inhaber dieser Domänen zur Rückerstattung derselben zwang. Auch bei diesem offenbaren Unrecht hatte die hohe Bundesversammlung nicht den Mut, den Kur-Preußen bis fürsten zu zwingen, von seinem Vorhaben abzulassen. — Friedrich Aus einem Gebiete wurde unter der Regierung Friedrich Wilhelms Iii. in Preußen doch ein außerordentlich wichtiger Schritt

8. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 123

1904 - Cöthen : Schulze
— 123 — zur Anbahnung der Einheit der deutschen Staaten getan, auf dem Gebiete des Zollwesens. Im 19. Artikel der Bundesakte war verheißen, daß die Bundesversammlung über die Erleichterung des Verkehrs und der Schiffahrt bald Beratungen anstellen sollte. Friedrich List in Württemberg und Nebenius in Baden erstrebten eine deutsche Zollgesetzgebung durch den Bund. Preußen erkannte, daß man auf dem Wege der Bundesgesetzgebung nicht zum Ziele kommen würde und versuchte, durch Sonderverträge mit den übrigen deutschen Staaten die wirtschaftliche Einigung unseres Vaterlandes allmählich zu erreichen. In stiller, tüchtiger Arbeit verfolgten die preußischen Staatsmänner (Maaßen, Motz, Eichhorn) dieses Ziel, gegen den Widerspruch des gesamten übrigen Deutschland. Der Anfang wurde in Preußen 1816—1818 mit der Aufhebung der Binnenzölle in sämtlichen Provinzen gemacht. Wenn sich diese Einrichtung in Preußen, das die Hälfte des ganzen außerösterreichischen Deutschland umfaßte, bewährte, so war damit der Beweis erbracht, daß auch das übrige Deutschland aus dieselbe Weise wirtschaftlich geeinigt werden konnte. Gegen das Ausland errichtete Preußen mäßige Schutzzölle, um die heimischen Erzeugnisse nicht von den ausländischen Waren erdrücken zu lassen; es hielt die Mitte zwischen völligem Freihandel und einer Schutzzollpolitik. Gegen die deutschen Nachbarländer schützte es sich zunächst durch Durchfuhrzölle, d. h. die durch Preußen in die benachbarten deutschen Länder gehenden Waren wurden an der preußischen Grenze mit einem verhältnismäßig hohen Zoll belegt. Darunter hatten diese Nachbarländer freilich zu leiden. Aber es war ja Preußens Absicht, durch diese Durchfuhrzölle, auf die es seiner eigenen Finanzen wegen nicht verzichten durfte, die Nachbarstaaten zum Anschluß an das preußische Zollsystem zu veranlassen und so ihnen Anteil an den Erträgen der Zölle zu geben. Doch der Sondergeist und der Souveränitätsdünkel der kleinen und mittleren Fürsten glaubte, in einem Anschluß an Preußen sich zu viel zu vergeben. Auf den Wiener Ministerkonserenzen (1820) wurde über die preußische Zollpolitik laute Klage geführt; und mancher Fürst sträubte sich zu seinem eigenen Schaden, den Anschluß an Preußen zu vollziehen. Der mitteldeutsche Steuerverein (1828), dem u. a. Hessen-Kassel, Sachsen und Hannover angehörten, war dazu bestimmt, die preußische Zollpolitik zu durchkreuzen, namentlich die Vereinigung des preußischen

9. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 124

1904 - Cöthen : Schulze
— 124 — Zollbundes mit dem ebenfalls 1828 entstandenen bayrisch-württem-bergischen Zollbunde zu hintertreiben. Doch es gelang dem preußischen Finanzminister Motz, 1828 mit Hessen-Darmstadt, 1829 mit Bayern Handelsverbindungen anzuknüpfen, außerdem zum Verkehr zwischen Preußen und Bayern zollfreie Slraßen durch das Gothmsche und Meiningische zu gewinnen (1829). Dadurch besonders wurden die übrigen Staaten zum Anschluß gezwungen. Im Jahre 1834 war das außerösterreichische Deutschland so ziemlich geeinigt; 1854 ging auch der „Steuerverein", den (1837) Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Lippe geschlossen hatten, in dem allgemeinen preußischdeutschen Zollverein auf. Es war ein großes Werk durch Preußens Verdienst vollendet. Die politische Einigung ließ noch lange auf sich warten. Das Streben nach freiheitlichen Verfassungen hatte den Gedanken der Einigung Deutschlands in den Hintergrund gedrängt; deshalb war es wichtig, daß wenigstens die wirtschaftliche Einigung Deutschlands (ohne Österreich) durch Preußen vollzogen und so ein wichtiges Mittel geschaffen wurde, auch die politische Einigung anzubahnen. Auch durch Anlegung von Kunststraßen, durch Aufhebung von allerlei Beschränkungen der Schiffahrt auf den Flüssen, durch Besserung des Postwesens wurde der Verkehr in Preußen in der Zeit Friedrich Wilhelms Iii. sehr gehoben. — Auf dem Gebiete der Verwaltung war die Einteilung des preußischen Staates in acht Provinzen von Bedeutung. Es galt, die neu gewonnenen Länder dem Staate einzuverleiben. Bei der Einteilung der Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise ging die preußische Regierung mit möglichster Schonung vor. Das Heerwesen in Preußen wurde auf der in den Freiheitskriegen gelegten Grundlage weiter ausgebaut. Unter Scharnhorsts Schüler, dem Kriegsminister von Boyen, wurde 1814 die allgemeine Wehrpflicht zum Gesetz erhoben1). Landwehr und Landsturm blieben bestehen. Das ganze Heer wurde in acht Armeekorps eingeteilt. In kirchlicher Beziehung war die zur Feier des Resormationsfestes 1817 vom Könige befohlene Union der lutherischen und reformierten Kirche von Segen, wenn auch die vom Könige selbst verfaßte Agende viel Widerspruch hervorrief und wenn auch streng lutherische Gemeinden sich absonderten. Der katholischen Kirche kam Friedrich Wilhelm Iii. sehr i) Vgl. Sz. 268, 462 b, 466, 469 a.

10. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 125

1904 - Cöthen : Schulze
— 125 — entgegen. Der Ultramontanismus einiger Heißsporne, wie dev Kölner Erzbischofs Droste von Vischering, ließ aber doch über btc Frage der Mischehe einen ersten Kulturkampf in Preußen entbrennen, in welchem der Staat zur Verhaftung des Kölner und des Posener Erzbischofs (Dunin) schreiten mußte. Auch das Schulwesen fand unter Friedrich Wilhelm Iii. eine eifrige Pflege. Unter dem Ministerium Altenstein wurden viele Seminarien errichtet; Männer wie Harnisch und Diesterweg konnten damals in Segen wirken. Die Schulpflicht wurde endlich streng durchgeführt, die Besoldung der Lehrer verbessert. Von neuen Universitäten entstanden noch Bonn und Halle-Wittenberg. — .ri(6 Nach dem Tode Friedrich Wilhelms Iii. folgte fem Sohn flssv. Friedrich Wilhelm Iv. (1840-1861). Er war ein fein-^Ät aebilbeter, kunstsinniger, rebegewanbter, aus seine königlichen Rechte aiur Revo-eifersüchtiger Fürst; zur Leitung des Staates, namentlich in fchwer1^18^ Zeit, fehlte ihm die Festigkeit des Charakters. Die wegen politischer Vergehen Verhafteten ober sonst Zurückgesetzten wurden durch einen Amnestieerlaß bald nach dem Thronwechsel begnadigt, unter ihnen auch Jahn und Arndt. Als im Jahre 1840 wieder einmal der Ruf nach der Rheingrenze von Frankreich herüber erscholl — in jenen Tagen, da Frankreich in der orientalischen Frage vor den Ostmächten zurückweichen mußte und nun Revanche an seiner Grenz«, forderte —, da ging eine nationale Bewegung durch Gesamtdeutschland. Der König von Preußen, nicht gewillt, um der türkisch-ägyptischen Händel willen seine Neutralität zu brechen, wai boch fest entschlossen, seine Rechte am Rhein zu oerteibigen. Damals sang Becker: „Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein . . und Schneckenburger die erst später berühmt gewordene „Wacht ant Rhein". Frankreich wich vor dieser Begeisterung zurück. In Sachen der Versassungssrage gewahrte der König 1842 die Bildung eines Ausschusses x) aus den acht verschiedenen Provinziallandtagen; die Berufung desselben blieb dem Ermessen des Königs anheimgestellt; in der Zeit, da die Provinziallandtage nicht versammelt sind, sollte dieser Ausschuß der Regierung als ständiges Organ zur Verfügung stehen, hauptsächlich dann, wenn die Ansichten der Provinziallandtage zu sehr von einander i) Vgl. Sz. 421 d.
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