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1. Von der Französischen Revolution bis zur Erneuerung des Deutschen Kaiserreiches - S. 144

1881 - Leipzig : Teubner
144 Streit wegen Luxemburgs 1867. Österreich und einen Zerfall des deutschen Bundes. Daher kam ihm im Jahre 1866 der Krieg zwischen Preußen und Österreich gelegen; er erwartete, daß das kleine Preußen seinem mächtigen Gegner unterliegen oder daß beide doch sich gegenseitig erschöpfen würden, und dann konnte er mit seinen Ansprüchen erfolgreich auftreten. Aber die Schlacht bei Königgrätz vereitelte bald seine Hoffnungen. Doch mischte er sich zunächst, um Preußens Macht nicht zu sehr sich ausdehnen zu lassen, in die diplomatischen Verhandlungen über den Frieden und bewirkte, daß die Mainlinie festgehalten wurde. Dann verlangte er dafür, daß er sich in dem Kriege neutral verhalten habe, und für die Anerkennung der geschehenen Vergrößerung Preußens zum Ausgleich eine Abtretung auf dem linken Ufer des Rheins, er verlangte einige preußische Distrikte, Luxemburg, Rheinhessen und Rheinbayern mit den Festungen Mainz und Landau. Er schlug ferner eine Allianz von Frankreich und Preußen vor, die den Zweck hatte, Frankreich Belgien zu verschaffen und die Herrschaft Preußens über Süddeutschland auszudehnen. Aber der König Wilhelm und sein Minister, Graf Bismark, gingen auf diese lockenden Pläne nicht ein; der König Wilhelm erklärte, daß kein Fuß breit deutschen Bodens abgetreten werden solle. Nun suchte Napoleon im Jahre 1867 sich dadurch in den Besitz des deutschen Großherzogtums Luxemburg zu setzen, daß er es dem König von Holland abkaufte. Aber durch die Einspräche Preußens mußten die Unterhandlungen abgebrochen werden. Dagegen verlangte jetzt Napoleon, daß die preußische Besatzung die Festung Luxemburg räume. Schon war durch die Aufregung in Deutschland und Frankreich der Ausbruch des Krieges nahe, als die europäischen Großmächte auf der Londoner Conferenz eine Vereinbarung erzielten, wonach das Großherzogtum als neutrales Land anerkannt und die Festung Luxemburg von den Preußen geräumt und geschleift ward. Der Kaiser Napoleon und die „große Nation", wie die eitlen Franzosen sich gerne nannten, fühlten sich gedemütigt und tief gekränkt, daß Preußen, ohne sich um ihre Zu-

2. Von der Französischen Revolution bis zur Erneuerung des Deutschen Kaiserreiches - S. 176

1881 - Leipzig : Teubner
176 Friede zu Frankfurt 10. Mai 1871. die Friedenspräliminarien, welche am 26. Februar zu Stande kamen. Die Hauptpunkte derselben waren: 1) Abtretung von Deutsch-Lothringen (mit Metz, Longwy, Thionville) und des ganzen Elsaßes außer Belsort (zusammen 260 Quadr.-Meileu mit 1% Mill. Einw.). 2) Zahlung von 5 Milliarden Francs binnen 3 Jahren. 3) Die Räumung des französischen Gebietes durch die deutschen Truppen erfolgt in dem Maße, wie die Zahlung der Kriegskosten erfolgt. Der westliche Teil von Paris wird von den Deutschen besetzt, aber sofort nach der Ratification wieder geräumt. Die Bestimmungen der Präliminarien wurden am 1. März von der Versammlung zu Bordeaux mit großer Stimmenmehrheit genehmigt und bildeten die Grundlage des am 10. Mai 1871 zu Frankfurt a. M. abgeschlossenen definitiven Friedens. Am 1. März zog eine kleine Abteilung der deutschen Heere, 30 000 Mann, unter Anführung des Kronprinzen von Preußen in den westlichen Teil von Paris ein, um den Franzosen wenigstens zu zeigen, daß Paris wirklich erobert und bezwungen sei. Da an diesem Tage die Friedenspräliminarien zu Bordeaux ratificiert worden waren, so verließen die Truppen Paris schon am 3. März. Doch blieben die Forts auf der rechten Seite der Seine und mehrere nördliche Departements zufolge der Friedensbedingungen einstweilen von deutschen Truppen besetzt. Der große, gewaltige Krieg, der das übermütige Frankreich völlig daniederwarf und demütigte, dauerte mit Abzug der Mobilmachung und der Aufstellung der Armeen 180 Tage, innerhalb deren die deutschen Truppen 156 größere und kleinere Gefechte bestanden, 17 größere Schlachten schlugen, 26 feste Plätze nahmen, 11 669 Offiziere und 363 326 Mann zu Gefangenen machten, über 6700 Geschütze und 120 Adler und Fahnen erbeuteten. Solche Leistungen hat die Kriegsgeschichte aller Zeiten nicht aufzuweisen.

3. Mitteleuropa - S. 58

1912 - Leipzig : Teubner
58 Belgien. Luxemburg. werden konnten. Da aber die großen Seeschiffe mit der Flut weit in die Scheide- Mündung einfahren können, ist Antwerpen (317), das vortreffliche hafenanlagen besitzt, zu einer wichtigen Seehandelsstadt geworden. Besonders für Kolonialwaren und Getreide ist es ein bedeutender Stapelplatz. Der kleine Hafen von Oftende (43) ist für den Personenverkehr zwischen dem Festlande und England von Bedeutung. Der Grt besitzt auch ein viel- besuchtes Seebad. 3. Bewohner. Belgien ist infolge seiner Fruchtbarkeit, der reichen Bodenschätze, und des Gewerbfleißes der Be- wohner nächst dem Königreich Sachsen dasjenige Land Eu- ropas, welches am dichtesten bevölkert ist. Den Süden Belgiens bewohnen die fran- zösisch redenden Wallonen, den Norden die germanischen Dl amen (Flamländer). Hlle bekennen sich zur römisch- katholischen Kirche. Die Volks- bildung steht auf niedriger Stufe. — Der deutsch-bel- gische Handel beschränkt sich hauptsächlich auf Kolonial- waren, die von Antwerpen aus im Durchgangshandel in unser Vaterland gelangen. Außerdem erhält Deutschland aus Belgien Wolle und Pferde. Umgekehrt führt Deutschland nach Belgien Steinkohlen, ^ I V H 11v ü 11u O l-l Liiic U V Ic L / U K | V Li U Ic | l V C 1v Iv v _ a | ( i übrigen Drte. b. Belgien. Nenne: die Grenzländer, die Tchnerze, Maschinen und Ströme, das Gebirge, die Hauptstadt, die übrigen (Drte. Webwaren aus. 3. Luxemburg. Das Großherzogtum Luxemburg (fast so groß wie Mecklenburg-Strelitz) nimmt den Südabfall der flrdennen und den angrenzenden Teil des Lothringischen Stufen- landes ein. In den Flußtälern wird (Dbst- und Weinbau betrieben; auf den Feldern gedeiht besonders viel Iveizen. Die höhen sind mit Wäldern und Wiesen (Viehzucht!) bedeckt. Da der Boden Eisenerze birgt, bildet auch der Bergbau eine wichtige Erwerbs- quelle. Die Hauptstadt ist Luxemburg (21). — Die Bewohner (246) sind Deutsche und gehören der römisch-katholischen Kirche an. Die Eisenbahnen des Landes werden vom Deutschen Reiche verwaltet. Luxemburg bildet mit unserm vaterlande ein Zollgebiet. Niederlande und Belgien. 1:500000v. a. Niederlande. Nenne: die Grenzländer, die Ströme, die Mündungsarme de?Rheins, diekiauvtstadt. bierefidern. die

4. Belgien ; 2 = H. 142 d. Gesamtw. - S. 9

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Staatsgrundgesetze 9 Art. 4. Die im Artikel 1 der gegenwärtigen Abmachung nicht als zur Schleifung bestimmt erwähnten belgischen Festungen bleiben erhalten: S. Itc. der König der Belgier verpflichtet sich, sie dauernd in gutem Stande zu erhalten. Geheimartikel? (Es versteht sich, daß S. Itc. der König der Belgier in"örte Rechte eintritt, welche S. Itc. der König der Niederlande über die oben näher bezeichneten Festungen, welche kraft der öffentlichen Abmachung des heutigen Tages erhalten bleiben sollen, ausübte. Es versteht sich gleichermaßen, daß S. Itc. der König der Belgier sich hinsichtlich dieser Festungen in der gleichen Lage befindet, in der sich der König der Niederlande den vier obengenannten Hosen gegenüber befand, vorbehaltlich der Verpflichtungen, welche S. Itc. dem König der Belgier und den vier Höfen selbst die ewige Neutralität Belgiens auferlegt. Demzufolge wird, im Falle die Sicherheit der fraglichen Festungen unglücklicherweise Gefahr laufen sollte, S.itc. der König der Belgier im (Einvernehmen mit Den vier Höfen alle Maßnahmen treffen, welche die Sicherheit dieser Festungen erfordern wird, immer unter dem Vorbehalt der Neutralität Belgiens/ Vi. Ztaatrgrundgesetze. 13. 2tu$ der belgischen Verfassung vom 7. Zebr. 183v3 Titel 2. Don den Belgiern und ihren Rechten. Art. 6. Es gibt im Staate leine Standesunterschiede. Die Belgier sind oor dem Gesetze gleich. Art. 14. Die Freiheit der religiösen Bekenntnisse und ihrer öffentlichen Ausübung sowie die Freiheit jeglichet Meinungsäußerung wird gewährleistet, 1 (Boblet d’Alviella S. 137 f. 2 Der Sinn dieser Geheimabmachung wird erst verständlich, wenn man den Wortlaut der ursprünglichen Fassung (Goblet S. 149ff.) heranzieht: »Es versteht sich gleichermaßen, daß hinsichtlich dieser Festungen S. Ztl der König der Belgier sich in der gleichen Lage befinden wird, in der sich S. Hi. der König der Niederlande den vier obengenannten Höfen gegenüber befand, fräst seines Beitritts zu ihren Aachener Sonderabmachungen vom Itov. 1818, vorbehaltlich der Verpflichtungen (usw. wie oben). Demzufolge wurde, im Falle die Neutralität unglücklicherweise bedroht werden sollte, der König der Belgier im Einvernehmen mit den vier Höfen die für die Aufrechterhaltung besagter Abmachungen sowie für die Sicherheit der . . . Festungen notwendigen Maßnahmen treffen." Der Geheimvertrag bezweckte also eine ausdrückliche Wiederinkraftsetzung jenes Aachener Vertrages (vergl. das 1. Heft), wonach Preußen und England im Kriegsfall die belgischen Grenzfestungen, darunter (Djtende und I)pem ((England) sowie t}ui), Itamur und Chartern (Preußen) besetzen sollten. Das Mißtrauen, welches die Haltung Frankreichs im Cause der Londoner Verhandlungen bei den vier Großmächten wachge- rufen hatte (vgl. oben Nr. 11), veranlaßte sie zu diesem die junge Neu- tralität ernstlich in Frage stellenden Schritte. 8 Errera, Das Staatsrecht des Königreichs Belgien (Tübingen 1909) S. 445 ff. Queuenfammlang Ii, 142: Baethgen, Belgien 11. 2

5. Belgien ; 2 = H. 142 d. Gesamtw. - S. 11

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Verfassung 11 Art. 100. Die Richter werden auf Lebenszeit ernannt; ein Richter kann nur auf (Brunö eines Urteils abgesetzt, nur auf (Brunb einer neuen (Ernennung und mit seiner Zustimmung versetzt werden. Titel 4. Don den Finanzen. Art. 110. Auflagen zugunsten des Staates sönnen nur durch Gesetz, provinzialsteuern und -auflagen nur mit Zustimmung des Provinzialrates, Gemeindesteuern und -auflagen nur mit Zustimmung des Gemeinderates eingeführt werden. Art. 115. Jedes Jahr beschließen die Kammern das Rechnungsgesetz und stimmen über das Budget ab. Alte (Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen in das Budget und in die Rechnungslegung eingetragen werden. Titel 5. Dort der bewaffneten Macht. Art. 119. Das Heereskontingent wird jährlich beschlossen; das Gesetz, welches es regelt, hat nur für ein Jahr Gültigkeit, wofern es nicht erneuert wird. Art. 121. Keine fremde Truppe darf in den Dienst des Staates aufgenommen roeröen, das Staatsgebiet besetzen oöer durchqueren, außer auf Grund eines Gesetzes. H. Der belgische Staat und die Großmächte. a) Vertrag zwischen Belgien und den Großmächten vom 15. Nov. 1831.1 strt. 1. Das belgische Staatsgebiet wird bestehen aus den Provinzen Süd-Brabant, Cüttich," uamur, Hennegau, Westflandern, Gstflandern. Antwerpen und Limburg, dergestalt wie sie dem 1815 errichteten Königreich der vereinigten Niederlande angehörten, mit Ausnahme der im Artikel 4 bezeichneten Bezirke der Provinz Limburg. Das belgische Gebiet wird außerdem den im Artikel 2 bezeichneten Teil des (Broßherzogtums Luxemburg umfassen. (Folgt in Artikel 2 die Abgrenzung des belgischen Luxemburg.) Art. 3. Für die im vorstehenden Artikel gemachten Abtretungen wird S. Di. dem König der Niederlande eine Gebietsentschädigung in der Provinz Limburg überwiesen werden. (Folgt in Art. 4 die Abgrenzung des belgischen Limburg.) Art. 7. Belgien, innerhalb der in den Artikeln 1, 2 und 4 bezeichneten Grenzen, bildet künftig ‘leinen unabhängigen und dauernd neutralen Staat. (Es wird gehalten sein, diese Neutralität gegenüber allen änderen Staaten zu beobachten.2 1 Recueil des traites et conventions concernant le royaume de Bel-ssique par D. de Garcia de la Vega (Brüssel 1850) S. 1 ff. 2 Dieser, im belgisch-hollänöischen Vertrag vom 19. April 1839 wiederholte Artikel bildet zusammen mit der Garantie der Großmächte (oben Nr. 14 bj die rechtliche Grundlage der belgischen Neutralität. Dabei ist es kein Zufall, daß die Großmächte nur noch Neutralität und Unabhängigkeit Belgiens, rtidjt mehr aber, wie in früheren Stadien, so vor allem bei den sog. 18 Artikeln der Londoner Konferenz vom 26. Juni 1831 ({juqttens, Discussions Iv S. 328), Unversehrtheit (integritä) und Unverletzlichkeit (inviolabilite) des Staatsgebietes garan*

6. Mobilmachung und Aufmarsch der Heere auf dem westlichen Kriegsschauplatz - S. 14

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
14 11. Besetzung Luxemburgs Riesenarbeit zu leisten, wie solche in so wenigen Stunden bisher in der Weltgeschichte tatsächlich nicht vollbracht worden ist (5. 12 f.). B. Aufmarsch. I. Luxemburg. U. Besetzung Luxemburgs. 2. fluguft.1 Ais die Bewohner der Stadt Luxemburg am Sonntagmorgen (2. fluguft) den ersten Blick zum Fenster hinauswarfen, gewahrten sie, wie preußische Soldaten in der felbgrauen Uniform mit aufgepflanztem Seitengewehr bte Straßen auf und ab schritten. Sie trauten ihren Rügen nicht. Die Preußen hatten ihre Stadt ja am 9. September 1867 enbgültig verlassen ... Doch die Wirklichkeit war zu hanbgreiflich. Schon am Samstag, dem 1. August, waren in Uflingen, der (Enbftation im Korben des Großherzogtums, von St. vith her, einige Kraftwagen erschienen, und die Insassen hatten sich an der Eisenbahn und am Telegraphen zu schaffen gemacht, waren aber zurückgefahren... 5riih brachte ein Eisenbahnzug 150 Ittann auf den Bahnhof, der, wie auch der Bahnkörper und die Brücken im weitesten Umkreise, ähnlich wie überall besetzt würde, fluch die Post würde besetzt. Allmählich brachten weitere Züge größere Truppenmassen in die Stadt. Gleich nach Ankunft der ersten Mannschaften auf dem Bahnhof hatte Staatsminister Tyschen sich an den deutschen Gcsanbten v. Buch gewanbt, der erklärte, er wisse nichts und könne sich die Sache nicht erklären. Der Minister sanbte den Oberleutnant Frank auf den Bahnhof zu dem befehlführenben preußischen Offizier mit einem Protest der Regierung gegen die Verletzung des Gebietes. Der Major bescheinigte den (Empfang des Protestes und erklärte, die Besetzung geschehe zur Sicherung der (Eisenbahnen gegen feinbliche Angriffe... Der Minister übergab dem deutschen Gesandten folgende (Einspruchsnote: (Euer fjochwohlgeboren habe ich telephonisch von dem (Erscheinen deutscher Offiziere und Mannschaften auf großherzoglichem Gebiet in Kenntnis gesetzt. Ich erfahre, daß ein (Eisenbahnzug mit Besatzung nach Luxemburg unterwegs und eine große Anzahl von Automobilen via Ivasserbillig nach Luxemburg gefahren sei. Gegen diese flagrante Verletzung der Neutralität des Landes fegt die großherzogliche Regierung energisch Protest ein, sich alles weitere vorbehaltenb. Ich bitte Sie, sofort der Reichsregierung biefen Protest zu übermitteln. Um 2 Uhr erhielt der Minister den Besuch des Gesanbten, der ihm fol= genbes, die Besetzung Luxemburgs durch preußische Truppen betreffenbes Telegramm des deutschen Reichskanzlers übermittelte: Unsere militärischen Maßnahmen in Luxemburg bebeuten keine feinbliche Fjanblung gegen Luxemburg, sonbern lediglich Maßnahmen zur Sicherung der in unserm Betrieb befindlichen dortigen (Eisenbahnen gegen Überfall der Franzosen. Luxemburg erhält für eventuellen Schaden volle (Entschädigung. Bitte bortige Regierung benachrichtigen. Bethmann Fjollweg. Ii. Belgien. wie Lüttich fiel. 12. 3m fluto gegen Lüttich. Aus dem Felbbrief eines 53ers.2 Hm 5. August früh verließen wir unser Strohlager . . . und marschierten los. Wir marschierten nach dem Oreiländereck bei ' Kölnische Zeitung 7.8.1914 (nach (E. Büchner, Kriegsbokumente I 163). ' Me Lüttich fiel. Schafffteins Grüne Bänbchen. Hr. 63. S. 11 ff.

7. H. 1/2: Griechische Geschichte, H. 1/2 - S. 87

1866 - Leipzig : Teubner
Schlacht bei Marathon. 87 Gvvsßoväevov, oi de ovx rjjiigzrjgav, aaa’ ’A&rjvaicov iça Ttoisvv- zcov zolgi dvddsxa Q'eoïgl ixet ca [^¿¡xsvoi Eid zov ßooaov sdido- öav Gcpsag avzovg. &rjßaioi ds jivfroyievoi zavza eözquzevovzo E7il zovg Ijxazaiéag. ’A&rjvaïoi ds Gcpi Eßood'eov. [ieixov- zcov ds 6vvutczeiv [id%r}v Koqîv&iol ov xeqieiöov , jtaqazv^ov- 5 Zeg öe xal xazalkd^avzsg èmzqe^dvzcov dyupozeqcov, ovqi- Gav zrjv %coqrjv E7tl xoigids , säv &rjßatovg Boicozcov zovg jirj ßov^ofievovg sg Boicozovg xexeelv. Koqiv&ioi fisv drj zavza yvdvzsg atta^Xaggovzo^Ad’rjvaioigi <5e utuovgl Ette&rjxavzo Boico- zot, Etti&Eiievoi ôe Eggcod’rjgav zfj ycd%rj. vnsqßdvzsg Ôe oi’Ad'l]- 10 vaioi zovg oi Koqîv&ioi e&rjxav Uxazaievgi sivai ovçovg, zov- zovg Vtceqßdvzsg xov’Agconov avzov Etcoifjgavzo ovqov&rjßaioigi Jcqog Tlhaxaisag sivai xal 'Tgiag. sdogav yisv drj oi Ijxazaiéeg Gcpêug avzovg Aq'rjvaioigi zqotioo zoo sîqrjjiévcô, fjxov ös zoze ig Maqao'cova ßcoo'dovzsg. zolgi de ’A&rjvaicov Gxçaxrjyoïgi 15 ¿ycvovxo Öi%a ai yvàyiai, zcov jiev ovx eoovzcov Gvyißdkkeiv, oxiyovg yàco sivai Gxqazifj zfj Mrjdoov Gvyißaäeiv, zcov öe xal Mikzidöeoi xeievovzcov. «ç de di%a ze syivovzo xal svixa fj Iecqcöv zcov yvojiecov, Ev&avza (jjv ydp svdsxazog xprjcpidocpo- çog o zoo xvdjioo la^dv 'Ad'rjvaicov itol£jiaq%££iv, to nakaiov 20 yàç> ’A&rjvaioi ojcôtyrjcpov zov rcolsiiaq^ov etiolevvzo zoigi Gxça- zrjyoigi, rjv ze zoze Tto/Îéjiaqxog Kalliyia^og - Acpidvaiog) 7tqog zovzov èxd'cov Milziddrjg ¿'Asys rade’ ’Ev Gol vvv, Kaxxiyia^E^ geriethen. — 2. xoiav 8 v co- 8 £ n a & e otßi. Die 12 olympischen Gottheiten in 6 Paaren (Zeus Hera, Poseidon Demeter, Apollon Arte- mis, Hephaistos Athena, Ares Aphro- dite, Hermes Hestia) waren in der Mitte des athenischen Marktplatzes auf einem Altar vereinigt. Von hier aus, wie von einem idealen Mittel- punkte des attischen Landes, wur- den die Entfernungen berechnet und nahmen die Meilensteine (Her- mensäulen) für die Hauptstrassen ihren Anfangspunkt. Neu und präch- tig aufgebaut ward der Altar von dem Archonten Peisistratos, einem Sohne des Tyrannen Hippias; s. Thuk. Vi, 54. — 7. iäv ©rjßcxiov g sie sollten die in Frieden lassen, welche nicht zu den B. zählen (ge- hören) wollten. — 9. yvovtss: für Recht erkennen. — 13.'T6idg, öst- lich von Plataiai gelegene und der Natur nach zu Boiotien gehörige Ortschaft, welche aber Athen hier- nachzugleich mit in Anspruchnahm. Uebrigens ist schon von Andern be- merkt worden, dass es schwer ist, den Zeitpunkt des Ereignisses ge- nau festzustellen. Wenn nach Thu- kyd. Iii, 68 derselbe ins Jahr 519 fallen müsste, so streitet dagegen hauptsächlich die Nichterwähnung des Tyrannen Hippias, ferner der Umstand, dass der Spartanerkönig Kleomenes in jener Zeit noch nicht die ihm untergelegte Politik ver- folgen konnte. — 18. 19. ¿vlhcc rj 1slqcov zcov yvcofiicov: die An- sicht der Furchtsameren war im Begriff durchzugehen. — 20. o reo ytvufjmp Xcc%(dv der durchs (Boh- nen)-Loos erwählt war. — 21. o fio- 'iprjcpov, er hatte gleiches Stimm-

8. Die außerdeutschen Länder - S. 177

1912 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Die Holländer als Kolonialvolk. 177 Flüsse, wie es unterste Maas und unterster Rhein sind, geben ihm weiterhin einen echt maritimen Charakter. Dieser Flußreichtum und die Nähe der See bedingen in dem niedrig gelegenen, wenig geneigten Holland jenes Vorkom- men von mächtigen Grundwasserströmen, jene starken Niederschläge und jene Bildung dichter und langandauernder Nebel, lassen aber auch anderseits die Anlage derart zahlreicher Kanäle zu, wie sie die Niederlande als Übergangs- zone zwischen dem mitteleuropäischen Binnenlande und der Nordsee ganz besonders kennzeichnen. 5. Die schmale, dem Meere sozusagen angeschmiegte Form Hollands läßt es .als reines Küstenland erscheinen. Selbst die südlichste Stadt, Mastricht, ist vom Rand der Zuidersee kaum 150 ton entfernt; an der schmälsten Stelle Hollands aber ist seine Ostgrenze dem Meere bis auf 45 km nahegerückt. So mangelt ihm also zu seinem eigenen Schaden auch nur der Ansatz eines binnenländischen Hinterlandes. 6. Endlich haben die Niederlande keine Spur von deutlich ausgeprägten Naturgrenzen, weder gegen das Deutsche Reich noch gegen Belgien hin. Als echtes Küstenland gehen sie unvermerkt einesteils in die germanisch-slavische Tiefebene über, deren Cha- raktermerkmale sie noch einmal zum vollen Ausdruck bringen, andernteils nach dem belgischen Flandern, nächst dessen westlicher Grenze jene Ebene erst ihr Ende erreicht. Anders in Belgien. Es ist Binnen- und Seestaat zugleich und die Entfernung von der luxemburgisch-belgischen Grenze bis Ostende spannt sich volle 270 Inn lang aus. Belgiens Meereskante mißt kaum V20 seiner Landgrenze und erstreckt sich nur aus 70 km. Sie ist zudem ohne alle Jnsek- vorlagerungen, buchtenlos und besitzt außer Antwerpen am beginnenden Scheldetrichter keinen natürlichen Hasen. Auch liegt kein Landstrich Belgiens unter dem Meeresspiegel. Gleichwie die gesamte N atu raus st at- tung Hollands aus das Meer, so weist der überwiegende Teil Belgiens auf das Festland Mitteleuropas, besonders aus Frankreich und auf Deutschland hin. Wie nach Küstenlänge und Küstenbeschaffenheit, so steht Belgien auch hinsichtlich seiner Bodengestalt und Bodenzu- sammensetzung im Gegensätze zu seinem nördlichen Nachbar- staate. Wohl kommen auch ihm in seiner größeren Nordwesthälfte Sand- küsten und dahinter eine mit diluvialem Schutt und wandernden Dünen be- deckte Niederung zu. Doch tritt der tertiäre Untergrund hier viel häufiger zutage als in Holland. Weiterhin aber wird Belgien im Südosteu von den Ardennen und vom Nordrand des Hochvenns durchzogen, die .sich aus "Schich- ten der Dyas- und Steinkohlenformation, aus devonischen und kristallinischen. Gesteinen, sowie aus Kreide (besonders bei Mastricht) aufbauen. Ihnen la- gern am Norduser von Sambre und Maas jene mächtigen Steinkohlenflöze ein, auf denen gemeinsam mit den Eisenerzlagern der Ardennen die belgische Industrie größtenteils ruht. Statt der niederländischen Felsarmut begegnen uns also hier die Säulen des modernen Großgewerbes, wenn auch nur in

9. Geschichtlich-geographischer Wegweiser für das Mittelalter und die neuere Zeit - S. 229

1891 - Leipzig : Teubner
Nissa — Nordhausen. 229 der Mündung der Oka in die Wolga; ostnordöstlich von Moskau; nordnordwestlich von Saratow, welches an der Wolga, südöstlich von Moskau liegt. Nissa oder Nisch, St. in Serbien; an der Nischawa; südsüdöstlich von Belgrad, südwestlich von Widin, welches 44 n. pk., an der Donau, südöstlich von Belgrad liegt; nordwestlich von Sofia, welches südsüdöstlich von Widin liegt. Nivernais (nietüerrttä^), ehemalige französische Provinz östlich an der Loire, oberhalb und unterhalb der Mündung des Allier; begrenzt: im S. und 0. vom Herzogtum Burgund; im Nw. von Orlöanais; im W. von Berry und Bourbonnais. Nizza, St. in Frankreich; in der Provence; am Mittelmeer, unweit der Grenze mit Italien; nordöstlich von Toulon; ostsüdöstlich von Avignon, welches nordwestlich von Toulon liegt; etwa in der Mitte zwischen Cannes und Mentone. — Cannes liegt südwestlich, Mentone ostnordöstlich von Nizza. w Nogent le Rotrou (ttojattg tö rotrirf)), St. in Frankreich; im Nw. von Orleanais; an der Huisne (üitl); nordwestlich von Orlöans; nordöstlich von Le Mans, welches an der Sarthe, westnordwestlich, fast westlich von Orlöans liegt. Nogent sur Seine (ttojcmg fcür ^ofjtt), St. in Frankreich; in der Champagne; an der Seine, unterhalb der Mündung der Aube; ostsüdöstlich von Paris; ostnordöstlich von Montereau, welches an der Mündung der Yonne in die Seine, südöstlich von Paris Hegt. _ Noifseville (noafjtüif)!), Dorf in Deutsch-Lothringen; 8 km ostnordöstlich, fast östlich von Metz; auf dem Wege nach Saarlouis. Nollendorf, Dorf in Böhmen, ganz in der Nähe der Grenze mit dem Kgr. Sachsen; nordwestlich von Aufsig an der Elbe; westsüdwestlich von Tetschen, welches an der Elbe, nordnordöstlich von Aufsig liegt; nordnordöstlich, fast nördlich von Kulm. — Aufsig liegt nordnordwestlich von Prag; Tetschen fast nördlich von Prag. Norcia (nortfdja), früher Nursia, St. in Italien; Umbrien; an einem Zuflufs der obern Nera; südsüdwestlich von Ancona; westsüd-westlich von Ascoli, welches südlich von Ancona liegt. Nordalbingier s. Sachsen. Nordbrabant, Provinz der Niederlande; umgrenzt von Gelderland, niederländisch Limburg, belgisch Limburg, Antwerpen, Zeeland, Holland. Nord-Carolina, einer der Vereinigten Staaten von Nordamerika; an der Küste des Atlantischen Oceans; im S. der Chesapeake Bai (tfcfjefaptf), zwischen Virginien im N. und Süd-Carolina im S. Etwa in der Mitte der Küste von Nord-Carolina liegt das Kap Hatteras, wenig nördlich vom 35 n. pk. Nordgau, der, das Gebiet der Altmühl, der Nab und des Regen. N ordhausen, St. in Preußen; Prov. Sachsen; R.-B. Erfurt; an der Zorge; nordnordwestlich von Erfurt; westlich von Halle, wel-

10. Geschichtlich-geographischer Wegweiser für das Mittelalter und die neuere Zeit - S. 367

1891 - Leipzig : Teubner
Yarrow — Yverdon. 367 Yarrow s. Philiphaugh. Yatrib, Name Medinahs bis auf Mohammed. Ybbs, die, Nebenflufs der Donau im Erzhzgt. Niederösterreich. Sie entspringt an der Grenze von Niederösterreich mit Steiermark; südsüdwestlich, fast südlich von Pöchlarn an der Donau; westsüdwestlich von Wiener-Neustadt, welches nahe der Leitha, südöstlich von Pöchlarn liegt. Sie fliefst in mehrfachen Krümmungen westlich und nördlich bis in die Nähe von Amstetten; dann ostnordöstlich zur Mündung. Sie mündet westsüdwestlich und oberhalb Pöchlarn; unterhalb Ybbs, welches westsüdwestlich von Pöchlarn liegt. Yedo s. Tokio. Yemen s. Jemen. Yonne (iotttt), die, Nebenflufs der Seine in Frankreich. Sie entspringt auf dem Morvan Gebirge; südsüdöstlich von Paris; südwestlich von Dijon, welches südöstlich von Paris liegt; östlich von der Mündung des Allier in die Loire; westlich von der Mündung des Doubs in die Saöne. Sie fliefst nordnordwestlich und mündet südsüdöstlich von Paris und fast westlich von Fontainebleau, welches westlich von der Seine und südsüdöstlich von Paris liegt. York (jorf), 1) St. in England; an der Ouse (uf)Q; nordnordwestlich von London; westnordwestlich von Hull (t)öf[), welches nördlich von London liegt; in der Nähe und südlich vom 54 n. pk. York, 2) das Herzogtum York erstreckte sich von der Küste der Nordsee zwischen den Mündungen des Tees (ttfj) und des Humber (fjömkr) in westlicher Richtung bis zur Grafschaft Lancaster (lanläftr). Yorktown (taim), St. in den Vereinigten Staaten; in Virginien; an der Mündung des York River; westnordwestlich vom Kap Charles , der Südspitze der Dreistaatenhalbinsel, welche zwischen der Chesapeake Bai im W. und der Delaware Bai im 0. liegt. Yssel (eijjel), die, ein kanalisierter Arm des Rheins in der niederländischen Provinz Geldern; die alte Fossa Drusiana. Die Y. verläfst den Rhein oberhalb Arnheim und fliefst nördlich in flachem, nach W. offenem Bogen zur Zuider (feuber) See, in welche sie west südwestlich vom Ostpunkt derselben und ostnordöstlich von Amsterdam mündet. Sie nimmt auf die Oude Yssel (aub eifjet) oder Issel. Vergleiche Rhein und Issel. Yuste (jufte), Kloster in Spanien; in Estremadura; unweit des Tie-tar; nahe dem 40 n. pk. und nördlich davon; westsüdwestlich von Madrid; südlich von Salamanca, welches am Tormes, westnordwestlich von Madrid liegt; westnordwestlich, fast westlich von Talav£ra, welches am Tajo, westsüdwestlich von Madrid liegt. Yverdon (i^toerrbottg), Yverdun (ifjtoerrböng), Ifferten, St. in der Schweiz; Kant. Waadt; am südlichen Ufer des Neucbäteler Sees; nördlich von Lausanne; westsüdwestlich von Freiburg, welches
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