§. 41. Mittelalterliche Einrichtungen und Zustände. 293
und die Gerichte abhielten, hießen Burggrafen, Vögte, Schultheiß e. Die Reichsstädte standen unmittelbar unter dem Reiche und beteiligten sich an den Reichstagen; die Landstädte, welche Fürsten, Bischöfen, Äbten gehorchten, konnten nur auf den Landtagen erscheinen, welche ihre Herren ausschrieben. Von beiden Oberherren, vom Kaiser oder von dem Fürsten, erstanden die Städte teils durch Kauf, teils durch Vertrag oder durch Schenkung allerlei Rechte, die Gerichtsbarkeit, das Münzrecht, das Marktrecht, den Wildbann rc., welche dann von dem städtischen Schöffenrat, an dessen Spitze ein Rats- oder Bürgermeister stand, ausgeübt wurden. Da in der Regel königliche und fürstliche Burgen oder geistliche Stiftungen den Grundstock der städtischen Anlagen bildeten, so machten natürlich auch die königlichen Dienstleute, die Ministerialen, fürstliche und geistliche Vasallen die erste Bürgerschaft aus, und erst später traten mit der Erweiterung der Stadt freie Gutsbesitzer vom Lande, hörige Ackersleute und Handwerker hinzu. Sie besaßen nicht die gleichen Rechte, und lange Zeit herrschte innerhalb der Bürgerschaft ein strenger Unterschied des Standes. Die ersten städtischen Ansiedler, die adligen Ministerialen und Vasallen, zu denen noch später ritterbürtige, die sogenannten Altburger oder Patrizier, gewöhnlich Geschlechter, Stadtjunker oder Glevener geheißen, hinzugetreten waren, besaßen allein politische Rechte. Die zinspflichtigen Gewerb- und Ackerleute, welche bald Schutz- und Spießbürger nach der Waffe, oder Pfahlbürger nach ihrer Wohnung außerhalb der Umpfählung der eigentlichen Stadt genannt wurden, besaßen anfänglich keine solchen Rechte, sondern erwarben sich dieselben erst im Lause der Zeit, als das Zunftwesen sich ausgebildet hatte.
Das Zunftwesen. Die Bürger der Städte einigten sich frühzeitig nach ihrem Berufe zu anerkannten Vereinen, die Kaufleute bildeten Gilden, die Handwerker Zünfte oder Innungen. Die Zünfte standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht, jeden, welcher im Bereiche der Zunft dasselbe Gewerbe betrieb, auszuschließen, wenn er nicht schon durch Geburt demselben angehörte oder dasselbe nicht ordnungsmäßig erlernt hatte. Die Vorsteher der Zünfte erhielten zum Unterschied von den Meistern, welche die Lehrlinge im Handwerke unterrichteten und aus den Gesellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunft ältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhandlung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungstage festgesetzt
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Von der Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung rc.
229
hatte, nannten sich vorzugsweise Bürger und sonderten sich von den
anderen Classen ab; sie wurden die Stammväter der patrizischen Stadt-
geschlechter. Zu den Hörigen zählte man auch die Handwerker, welche
der Herr nach Belieben kaufen und verkaufen konnte. Allmählich er-
rangen sich aber die Handwerker ihre Selbständigkeit und schützten die-
selbe durch das Zunftwesen, welchem die Absicht unterlag, durch den
Zusammentritt aller Bürger, welche das gleiche Handwerk trieben, das
Interesse des Handwerks zu sichern. Die Zünfte, auch Innungen und
Gilden genannt, standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht,
Waffen zu führen und Jeden, welcher das zunftmäßige Gewerbe trieb,
ohne demselben anzugehören oder ohne es ordnungsmäßig erlernt zu
haben, auszuschließen. Die Vorsteher erhielten, zum Unterschiede von
den Meistern, welche die Lehrlinge unterrichteten und aus den Ge-
sellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunft-
ältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhand-
lung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungs-
tage festgesetzt und nach der Zeit Morgensprache oder Handwerk, später,
als sie nur einige Male regelmäßig im Jahre abgehalten wurden,
das Quartal genannt. Man versammelte sich entweder in den Her-
bergen oder in eigens erbauten Zunfthäusern, Zunftstuben oder In-
nnngsniederlagen. Der Verwalter oder Herbergsvater hieß Zunft-
oder Stubeuknecht. Die Statuten und Gesetze, alle Dokumente und
Schriftsachen, das Siegel und die Kasse wurden in der Znnftlade auf-
bewahrt und alle Verhandlungen bei offener Lade vorgenommen. Ein
größeres Ansehen erlangten die Zünfte durch die Selbstbewaffnung
und ihre regelmäßigen Uebungen im Kriegsdienste; in der Folge er-
zwangen sie sich die Theilnahme an der Verwaltung der städtischen
Angelegenheiten.
Das Aufblühen der Städte war von Anfang an den Herrn vom
Adel ein Dorn im Auge. Die Raubritter machten sich sogar ein Ge-
schäft daraus, die Sicherheit der Städte zu gefährden und schlossen
Bündnisse gegen sie. So entstand der Bund der Stellmeisen in der
Mark und der Schlegler in Schwaben. Da der Kaiser keine Hülse
gewähren konnte, so vereinigten sich die Städte der Altmark und
Schwabens zu Gegenbündnissen, wie sie zur Zeit des Inter-
regnums der rheinische Städtebund angebahnt hatte. Der schwäbische
Städtebund zählte 25 Städte und führte mit Eberhard dem
Greiner oder Zänker blutige Fehde, welche Kaiser Carl Iv. (1360)
endete.
Zünfte.
Städtebünd-
niffe gegen
die Bedrük-
kungcn des
Adels.
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Polynesien.
1121
e) Die Maniiki- oder Tongarewa-Jnseln, nordwärts der vorigen, gehören
Zur Union Nordamerikas, mit Ausnahme der unbewohnten Caroline-Insel, die
(seit 1868) von England in Besch genommen ist. Auch dort sind evangel. Missionäre
mit Erfolg thätig.
f) Der Marquesas- oder Mendana-Archipel, östlich der vorigen. Nukuhiva
mit zerrissenem Gebirg und prächtigen Wasserfällen ist die größte; ihre Bewohner sollen
in der Kunst des Tättowirens alle andern Polynesier überbieten. Die Bewohner dieser
Inseln stellten evangelischen wie katholischen Missionären stärkeren Widerstand entgegen;
letztere zu beschützen bemächtigte sich Frankreich der Inseln. Zwei kleine Niederlassungen
als Deportationsplätze.
3) Die Gruppe der Sandwichs,
(360 Q.-M., 57000 Bew.)
außerhalb der großen Inselwelt, nahe dem nördlichen Wendekreise, über 550 Meilen
von Tahiti entfernt. Sie sind hoch, vulkanischer Natur, quellenreich und fruchtbar.
Von Cook 1778 entdeckt, wurdeu sie ihrer vorteilhaften Lage halber bald zu einer
Hauptstation für den Handel auf der Südsee, für Walfischfänger, ein Ausgangspunkt
der Unternehmungen nach dem Behringsmeer :c. Bald nahmen die Bewohner, ein
unternehmender sehr anstelliger Menschenschlag, längst schon mit dem Meere vertraut,
lebhaften Theil an den Geschäften der Ausländer, und europäische Sitten und Einrich-
tuugen verbreiteten sich rasch. Zwar die ersten Geschenke der Civilisation, Krankheiten
und der Branntwein, richteten anch hier starke Verheerungen an und machten die Zahl
der Einwohner von Hawaii von 100000 auf 10000 zusammenschmelzen; aber das Volk
hatte lauge Ruhe vor den egoistischen Spekulationen der Europäer und 1797 langten die
ersten englischen Missionäre au. Das Volk uahm den moralischen Kern des Christen-
thums in sich auf, ohne sich an die von den Missionären vorgeschriebene änßere Form
zu binden, es gesundete und erstarkte, das Gemeinwesen kräftigte sich. Kamehameha I.,
den man den Peter den Großen der Sandwichs nennen könnte, war es, der die Re-
formation zu leiten verstand, die Häuptlinge der andern Inseln unterwarf, seine Re-
gierung festigte und znletzt 1819 den Götzendienst förmlich abschaffte. Um sicher zu
banen, nahm er das früher Bestandene soviel als möglich zur Grundlage des Neuen;
die große Bedeutung der Inseln für den Handelsverkehr und infolge dessen die Eifer-
sucht der großen handeltreibenden Mächte bewirkte, daß keine einzelne derselben hier zur
ausschließlichen Geltung kam; 1844 als unabhängig von England, Frankreich und den
Verein. Staaten anerkannt, seit 1852 mit freisinniger Verfassung, erfreuen sich die
Inseln eiues steigenden Wohlstandes. Nach der Verfassung besteht ein Oberhaus von
Häuptlingen und ein Unterhaus von Volksvertretern, die alle 2 Jahre zusammenkam-
nien, um Steuern und neue Gesetze zu beschließen; verantwortliche Minister, gnte
Verwaltung. Nach englischem Muster besteht die Staatskirche im Lande; die vom
Bischof zu Honolulu regiert wird. Die Einwohner werden in Fachschulen zu tüchtigen
Handwerkern und Gewerbsleuten gebildet; die Hochschule zu Lahuina Eula hat ein
höchst interessantes nationales Geschichtswerk ausgegeben, die heimatliche Sprache aus«
gebildet und durch Wörterbuch und Grammatki normirtseit dem Tode Kameha-
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TM Hauptwörter (200): [T184: [Insel Amerika Portugiese Afrika Spanier Kolumbus Küste Entdeckung Jahr Indien], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt]]
Extrahierte Personennamen: Cook Kamehameha_I. Peter Lahuina_Eula
Extrahierte Ortsnamen: Polynesien England Frankreich Hawaii England Frankreich Honolulu
480
A! ien —
V ord er - Jnd i en.
der ehemals mächtigen Kaste der Ketris oder Kschatryas, den Armen Bramas ent*
sprossen; Nachkommen der das Land erobernden Heerführer, bildeten sie den Kriegsadel
der Hindus, aber ihre Zahl ist natürlich seit der mörderischen Unterjochung durch die
Fremden sehr zusammengeschmolzen, und ihre obere Ordnung, die Radschas oder Fürsten,
hat mit der Unabhängigkeit sehr an Glanz eingebüßt. Desgleichen besteht noch immer
die aus dem Bauche Bramas entstandene Kaste der Waischyas, die Nachkommen des
gemeinen Volkes der einwandernden Hindus, wozu fast der ganze Handelsstand
(die Banian en), viele Gewerbtrabende und Oekouomen gehören und selbst wieder in
eine große Zahl einzelner Ordnungen scharf geschieden. Diese 3 Kasten wurden von
den siegreichen Eroberern, den arischen Indern, ausgebildet. Ihnen stehen gegenüber
die Sud ras oder Schudders, vor alters nur Handwerker und Dienende, jetzt auch
häufig mit Ackerbau beschäftigt, die sehr zahlreiche vierte Kaste, Nachkommen der Urein-
wohner, welche Glauben und Civilisatiou der Inder angenommen und dadurch ihre
Persönliche Freiheit gerettet habeu. Derjenige Theil der Urbevölkerung aber, der bei der
Einwanderung der Hindus sich uicht gutwillig unterwarf, souderu Widerstand leistete,
wurde besiegt, aller Rechte beraubt, und seine Nachkommen bilden die Parias, eine
Helotenbevölkernng, die keine Kaste bildet, deren Glieder kanm als Menschen gelten; man
hält sie für unrein, und kein Kastenangehöriger, selbst nicht der ärmste Sudra, wird sich
in nähern Umgang mit ihnen einlassen. Noch immer haben die Kasten ihre besonderen
Kennzeichen und ihre besonderen religiösen und bürgerlichen Verpflichtungen; das Ueber-
treten derselben hat den Verlust der Kaste und damit zugleich der bürgerlichen Stellung
und des Verhältnisses zur Familie zur Folge.
Es ist merkwürdig, daß sich Jahrtausende lang, und selbst nach dem Stnrz semer
eigenen Regierungen, das Volk diese Kastenabtheilnng hat gefallen lassen, ja daß es ans
eignem Willen so sehr daran festhält, daß selbst der ansgeklärte Hindn des heutigen
Tages, wenn er auch alles Andere aufgibt, doch seiue Kaste und seinen Kasteustolz uicht
fahreu läßt. Der Grund davon liegt in der Göttlichkeit dieser Einrichtung. Die
Götter haben es einmal so festgesetzt, und deu untern Kasten wird als Trost verkündet,
daß kein Mensch in einer Kaste geboren werde, wohin er nicht durch seinen Wandel in
einem frühern Leben gehöre; es stehe also in eines jeden Hand, so zu leben, d. h. den
Priestervorschriften so zu genügen, daß er nach seinen: Tode in einer höhern
Kaste wiedergeboren werde. Das Dogma der Seelenw andernn g war es also, wo-
durch die Priester das Kasteuwesen festigten, und durch beides regierten sie das Volk.
Auch Götter konnten in Menschengestalt erscheinen, sich als Menschenkinder
geboren werden lassen, — ein Glanbe, der mit der Seelenwanderung ganz
natürlich zusammenhing. — Namentlich hatte der mittlere Gott der Trimurti (Drei-
faltigkeit), Wischnu, als Welterhalter die Aufgabe, die Schöpfuug Bramas, sofern
der Zerstörer Schiwa Unordnungen darin hervorgebracht, wieder zu bessern und aus
den Banden der Sünde zu befreien; er inkarnirte sich deshalb in großen Zeit-
Zwischenräumen mehrmals, besonders als Rama und als Krisch na. Wischnu, der
himmelblane Gott, und seine schöne Gemahlin Siri oder Lakschemi spielen deshalb in
der poetisch-philosophirenden Einbildungskraft der Dichter, namentlich im Epos Rama-
yana, eine große Rolle und die schöne Literatur gehört vorzüglich den Wifchnuiteu an,
wie überhaupt die Zeit, in der der Wifchnuknlt besonders gepflegt ward, die eigentliche
Blütezeit Indiens und der Sanskritliteratur gewesen zu sein scheint.
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
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Extrahierte Personennamen: Schöpfuug_Bramas Schiwa Siri