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1. Geschichte des Mittelalters - S. 293

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 41. Mittelalterliche Einrichtungen und Zustände. 293 und die Gerichte abhielten, hießen Burggrafen, Vögte, Schultheiß e. Die Reichsstädte standen unmittelbar unter dem Reiche und beteiligten sich an den Reichstagen; die Landstädte, welche Fürsten, Bischöfen, Äbten gehorchten, konnten nur auf den Landtagen erscheinen, welche ihre Herren ausschrieben. Von beiden Oberherren, vom Kaiser oder von dem Fürsten, erstanden die Städte teils durch Kauf, teils durch Vertrag oder durch Schenkung allerlei Rechte, die Gerichtsbarkeit, das Münzrecht, das Marktrecht, den Wildbann rc., welche dann von dem städtischen Schöffenrat, an dessen Spitze ein Rats- oder Bürgermeister stand, ausgeübt wurden. Da in der Regel königliche und fürstliche Burgen oder geistliche Stiftungen den Grundstock der städtischen Anlagen bildeten, so machten natürlich auch die königlichen Dienstleute, die Ministerialen, fürstliche und geistliche Vasallen die erste Bürgerschaft aus, und erst später traten mit der Erweiterung der Stadt freie Gutsbesitzer vom Lande, hörige Ackersleute und Handwerker hinzu. Sie besaßen nicht die gleichen Rechte, und lange Zeit herrschte innerhalb der Bürgerschaft ein strenger Unterschied des Standes. Die ersten städtischen Ansiedler, die adligen Ministerialen und Vasallen, zu denen noch später ritterbürtige, die sogenannten Altburger oder Patrizier, gewöhnlich Geschlechter, Stadtjunker oder Glevener geheißen, hinzugetreten waren, besaßen allein politische Rechte. Die zinspflichtigen Gewerb- und Ackerleute, welche bald Schutz- und Spießbürger nach der Waffe, oder Pfahlbürger nach ihrer Wohnung außerhalb der Umpfählung der eigentlichen Stadt genannt wurden, besaßen anfänglich keine solchen Rechte, sondern erwarben sich dieselben erst im Lause der Zeit, als das Zunftwesen sich ausgebildet hatte. Das Zunftwesen. Die Bürger der Städte einigten sich frühzeitig nach ihrem Berufe zu anerkannten Vereinen, die Kaufleute bildeten Gilden, die Handwerker Zünfte oder Innungen. Die Zünfte standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht, jeden, welcher im Bereiche der Zunft dasselbe Gewerbe betrieb, auszuschließen, wenn er nicht schon durch Geburt demselben angehörte oder dasselbe nicht ordnungsmäßig erlernt hatte. Die Vorsteher der Zünfte erhielten zum Unterschied von den Meistern, welche die Lehrlinge im Handwerke unterrichteten und aus den Gesellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunft ältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhandlung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungstage festgesetzt

2. Geschichte des Mittelalters - S. 229

1867 - Mainz : Kunze
Von der Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung rc. 229 hatte, nannten sich vorzugsweise Bürger und sonderten sich von den anderen Classen ab; sie wurden die Stammväter der patrizischen Stadt- geschlechter. Zu den Hörigen zählte man auch die Handwerker, welche der Herr nach Belieben kaufen und verkaufen konnte. Allmählich er- rangen sich aber die Handwerker ihre Selbständigkeit und schützten die- selbe durch das Zunftwesen, welchem die Absicht unterlag, durch den Zusammentritt aller Bürger, welche das gleiche Handwerk trieben, das Interesse des Handwerks zu sichern. Die Zünfte, auch Innungen und Gilden genannt, standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht, Waffen zu führen und Jeden, welcher das zunftmäßige Gewerbe trieb, ohne demselben anzugehören oder ohne es ordnungsmäßig erlernt zu haben, auszuschließen. Die Vorsteher erhielten, zum Unterschiede von den Meistern, welche die Lehrlinge unterrichteten und aus den Ge- sellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunft- ältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhand- lung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungs- tage festgesetzt und nach der Zeit Morgensprache oder Handwerk, später, als sie nur einige Male regelmäßig im Jahre abgehalten wurden, das Quartal genannt. Man versammelte sich entweder in den Her- bergen oder in eigens erbauten Zunfthäusern, Zunftstuben oder In- nnngsniederlagen. Der Verwalter oder Herbergsvater hieß Zunft- oder Stubeuknecht. Die Statuten und Gesetze, alle Dokumente und Schriftsachen, das Siegel und die Kasse wurden in der Znnftlade auf- bewahrt und alle Verhandlungen bei offener Lade vorgenommen. Ein größeres Ansehen erlangten die Zünfte durch die Selbstbewaffnung und ihre regelmäßigen Uebungen im Kriegsdienste; in der Folge er- zwangen sie sich die Theilnahme an der Verwaltung der städtischen Angelegenheiten. Das Aufblühen der Städte war von Anfang an den Herrn vom Adel ein Dorn im Auge. Die Raubritter machten sich sogar ein Ge- schäft daraus, die Sicherheit der Städte zu gefährden und schlossen Bündnisse gegen sie. So entstand der Bund der Stellmeisen in der Mark und der Schlegler in Schwaben. Da der Kaiser keine Hülse gewähren konnte, so vereinigten sich die Städte der Altmark und Schwabens zu Gegenbündnissen, wie sie zur Zeit des Inter- regnums der rheinische Städtebund angebahnt hatte. Der schwäbische Städtebund zählte 25 Städte und führte mit Eberhard dem Greiner oder Zänker blutige Fehde, welche Kaiser Carl Iv. (1360) endete. Zünfte. Städtebünd- niffe gegen die Bedrük- kungcn des Adels.

3. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 1121

1874 - Mainz : Kunze
Polynesien. 1121 e) Die Maniiki- oder Tongarewa-Jnseln, nordwärts der vorigen, gehören Zur Union Nordamerikas, mit Ausnahme der unbewohnten Caroline-Insel, die (seit 1868) von England in Besch genommen ist. Auch dort sind evangel. Missionäre mit Erfolg thätig. f) Der Marquesas- oder Mendana-Archipel, östlich der vorigen. Nukuhiva mit zerrissenem Gebirg und prächtigen Wasserfällen ist die größte; ihre Bewohner sollen in der Kunst des Tättowirens alle andern Polynesier überbieten. Die Bewohner dieser Inseln stellten evangelischen wie katholischen Missionären stärkeren Widerstand entgegen; letztere zu beschützen bemächtigte sich Frankreich der Inseln. Zwei kleine Niederlassungen als Deportationsplätze. 3) Die Gruppe der Sandwichs, (360 Q.-M., 57000 Bew.) außerhalb der großen Inselwelt, nahe dem nördlichen Wendekreise, über 550 Meilen von Tahiti entfernt. Sie sind hoch, vulkanischer Natur, quellenreich und fruchtbar. Von Cook 1778 entdeckt, wurdeu sie ihrer vorteilhaften Lage halber bald zu einer Hauptstation für den Handel auf der Südsee, für Walfischfänger, ein Ausgangspunkt der Unternehmungen nach dem Behringsmeer :c. Bald nahmen die Bewohner, ein unternehmender sehr anstelliger Menschenschlag, längst schon mit dem Meere vertraut, lebhaften Theil an den Geschäften der Ausländer, und europäische Sitten und Einrich- tuugen verbreiteten sich rasch. Zwar die ersten Geschenke der Civilisation, Krankheiten und der Branntwein, richteten anch hier starke Verheerungen an und machten die Zahl der Einwohner von Hawaii von 100000 auf 10000 zusammenschmelzen; aber das Volk hatte lauge Ruhe vor den egoistischen Spekulationen der Europäer und 1797 langten die ersten englischen Missionäre au. Das Volk uahm den moralischen Kern des Christen- thums in sich auf, ohne sich an die von den Missionären vorgeschriebene änßere Form zu binden, es gesundete und erstarkte, das Gemeinwesen kräftigte sich. Kamehameha I., den man den Peter den Großen der Sandwichs nennen könnte, war es, der die Re- formation zu leiten verstand, die Häuptlinge der andern Inseln unterwarf, seine Re- gierung festigte und znletzt 1819 den Götzendienst förmlich abschaffte. Um sicher zu banen, nahm er das früher Bestandene soviel als möglich zur Grundlage des Neuen; die große Bedeutung der Inseln für den Handelsverkehr und infolge dessen die Eifer- sucht der großen handeltreibenden Mächte bewirkte, daß keine einzelne derselben hier zur ausschließlichen Geltung kam; 1844 als unabhängig von England, Frankreich und den Verein. Staaten anerkannt, seit 1852 mit freisinniger Verfassung, erfreuen sich die Inseln eiues steigenden Wohlstandes. Nach der Verfassung besteht ein Oberhaus von Häuptlingen und ein Unterhaus von Volksvertretern, die alle 2 Jahre zusammenkam- nien, um Steuern und neue Gesetze zu beschließen; verantwortliche Minister, gnte Verwaltung. Nach englischem Muster besteht die Staatskirche im Lande; die vom Bischof zu Honolulu regiert wird. Die Einwohner werden in Fachschulen zu tüchtigen Handwerkern und Gewerbsleuten gebildet; die Hochschule zu Lahuina Eula hat ein höchst interessantes nationales Geschichtswerk ausgegeben, die heimatliche Sprache aus« gebildet und durch Wörterbuch und Grammatki normirtseit dem Tode Kameha-

4. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 480

1874 - Mainz : Kunze
480 A! ien — V ord er - Jnd i en. der ehemals mächtigen Kaste der Ketris oder Kschatryas, den Armen Bramas ent* sprossen; Nachkommen der das Land erobernden Heerführer, bildeten sie den Kriegsadel der Hindus, aber ihre Zahl ist natürlich seit der mörderischen Unterjochung durch die Fremden sehr zusammengeschmolzen, und ihre obere Ordnung, die Radschas oder Fürsten, hat mit der Unabhängigkeit sehr an Glanz eingebüßt. Desgleichen besteht noch immer die aus dem Bauche Bramas entstandene Kaste der Waischyas, die Nachkommen des gemeinen Volkes der einwandernden Hindus, wozu fast der ganze Handelsstand (die Banian en), viele Gewerbtrabende und Oekouomen gehören und selbst wieder in eine große Zahl einzelner Ordnungen scharf geschieden. Diese 3 Kasten wurden von den siegreichen Eroberern, den arischen Indern, ausgebildet. Ihnen stehen gegenüber die Sud ras oder Schudders, vor alters nur Handwerker und Dienende, jetzt auch häufig mit Ackerbau beschäftigt, die sehr zahlreiche vierte Kaste, Nachkommen der Urein- wohner, welche Glauben und Civilisatiou der Inder angenommen und dadurch ihre Persönliche Freiheit gerettet habeu. Derjenige Theil der Urbevölkerung aber, der bei der Einwanderung der Hindus sich uicht gutwillig unterwarf, souderu Widerstand leistete, wurde besiegt, aller Rechte beraubt, und seine Nachkommen bilden die Parias, eine Helotenbevölkernng, die keine Kaste bildet, deren Glieder kanm als Menschen gelten; man hält sie für unrein, und kein Kastenangehöriger, selbst nicht der ärmste Sudra, wird sich in nähern Umgang mit ihnen einlassen. Noch immer haben die Kasten ihre besonderen Kennzeichen und ihre besonderen religiösen und bürgerlichen Verpflichtungen; das Ueber- treten derselben hat den Verlust der Kaste und damit zugleich der bürgerlichen Stellung und des Verhältnisses zur Familie zur Folge. Es ist merkwürdig, daß sich Jahrtausende lang, und selbst nach dem Stnrz semer eigenen Regierungen, das Volk diese Kastenabtheilnng hat gefallen lassen, ja daß es ans eignem Willen so sehr daran festhält, daß selbst der ansgeklärte Hindn des heutigen Tages, wenn er auch alles Andere aufgibt, doch seiue Kaste und seinen Kasteustolz uicht fahreu läßt. Der Grund davon liegt in der Göttlichkeit dieser Einrichtung. Die Götter haben es einmal so festgesetzt, und deu untern Kasten wird als Trost verkündet, daß kein Mensch in einer Kaste geboren werde, wohin er nicht durch seinen Wandel in einem frühern Leben gehöre; es stehe also in eines jeden Hand, so zu leben, d. h. den Priestervorschriften so zu genügen, daß er nach seinen: Tode in einer höhern Kaste wiedergeboren werde. Das Dogma der Seelenw andernn g war es also, wo- durch die Priester das Kasteuwesen festigten, und durch beides regierten sie das Volk. Auch Götter konnten in Menschengestalt erscheinen, sich als Menschenkinder geboren werden lassen, — ein Glanbe, der mit der Seelenwanderung ganz natürlich zusammenhing. — Namentlich hatte der mittlere Gott der Trimurti (Drei- faltigkeit), Wischnu, als Welterhalter die Aufgabe, die Schöpfuug Bramas, sofern der Zerstörer Schiwa Unordnungen darin hervorgebracht, wieder zu bessern und aus den Banden der Sünde zu befreien; er inkarnirte sich deshalb in großen Zeit- Zwischenräumen mehrmals, besonders als Rama und als Krisch na. Wischnu, der himmelblane Gott, und seine schöne Gemahlin Siri oder Lakschemi spielen deshalb in der poetisch-philosophirenden Einbildungskraft der Dichter, namentlich im Epos Rama- yana, eine große Rolle und die schöne Literatur gehört vorzüglich den Wifchnuiteu an, wie überhaupt die Zeit, in der der Wifchnuknlt besonders gepflegt ward, die eigentliche Blütezeit Indiens und der Sanskritliteratur gewesen zu sein scheint.
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