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1. Geschichte des Mittelalters - S. 67

1884 - Wiesbaden : Kunze
dessen Bruder und Nachfolger Balduin I. (1100—1118) sich zuerst König nannte. Der Sieg der Kreuzfahrer bei Askalon sicherte den Besitz Jerusalems. Es folgte ein fortwährendes Zuströmen christlicher Pilger und Einwanderer. 5) Verfassung des Königreichs Jerusalem. Wie die Bevölkerung des neuen Koloniestaates eine sehr bunte, zum Teil verworfene Mischbevölkerung aus allen christlichen Reichen des Abendlandes war, so war seine politische Form ein Gemisch aus den Elementen der Hierarchie, des französischen Feudalstaats und der freien städtischen Gemeinden; — ein verworrenes Abbild abendländischer Zustände. Das erbliche Königtum steht fast machtlos gegenüber: a. den geistlichen Würdenträgern, den Patriarchen von Jerusalem und von Antiochien, den Erzbischöfen und Bischöfen; b. den drei großen Kronvasallen von Edessa, Antiochien, Tripolis und den übrigen Baronen; c. den fast unabhängigen Reichsstädten und den Handelsansiedelungen der Genuesen, Yenetianer undpisaner an den Küsten. Die Reichsgesetzgebung wurde niedergelegt in den assises et bons usages du royaume de Jerusalem. Der Seneschall, Connetable und Marschall sind die ersten Reichsbeamten. Das nordfranzösische Element hatte in dem neuen Staat das Übergewicht; das Französische war die offizielle und Verkehrssprache. 6) Nicht minder unabhängig wie die hohe weltliche und geistliche Aristokratie einer-, die Städte andererseits, hielten sich der Krone gegenüber die geistlichen Ritterorden, eine eigentümliche Schöpfung der Kreuzzüge, aus der Verbindung von Rittertum und Mönchwesen entsprungen, ein Hauptwerkzeug zur Fortsetzung des Kampfes gegen den Islam. Der Ritterstand {milites, equites), von gröfserem Eigenoder Lehenbesitz und dem durch solchen ermöglichten Reiterdienste ausgehend, durch die Kriegsspiele der Turniere und eigentümliche Standessitte weiter ausgebildet, erhält seine volle Entwickelung durch die Kreuzzüge, in denen der ritterliche Adel aller christlichen Länder in Verkehr tritt und sich als eine große Genossenschaft mit gleichen Waffen, Privilegien und Pflichten fühlen lernt. — Stufen des Ritterlebens: Nach der häuslichen und mütterlichen Erziehung der jungen Adligen bis zum siebenten Jahre und nach der Zeit, die sie als Edelknaben („junkherrelin“) am Hofe des Lehensherrn oder anderer

2. Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 67

1883 - Wiesbaden : Kunze
67 dessen Bruder und Nachfolger Balduin I. (1100—1118) erst sich König nannte. Der Sieg der Kreuzfahrer bei Askalon sicherte den Besitz Jerusalems. Es folgte ein fortwährendes Zuströmen christlicher Einwanderer. 5) Verfassung des Königreichs Jerusalem. — Wie die Bevölkerung des neuen Koloniestaates eine sehr bunte, zum Teil verworfene Mischbevölkerung aus allen christlichen Reichen des Abendlandes war, so seine politische Form ein Gemisch aus den Elementen der Hierarchie, des französischen Feudalstaats und der freien städtischen Gemeinden; — ein konfuses Abbild abendländischer Zustände. Das erbliche Königtum steht fast machtlos gegenüber: a. den geistlichen Würdenträgern, den Patriarchen (von Jerusalem und Antiochien), den Erzbischöfen und Bischöfen; b. den drei großen Kronvasallen von Edessa, Antiochien, Tripolis und den übrigen Baronen; c. den fast unabhängigen Reichsstädten und den Handelsansiedelungen der Genuesen, Venetianer und Pisaner an den Küsten. Die Reichsgesetzgebung wurde niedergelegt in den assises du royaume de Jerusalem. Der Sefteschall, Oonnetable und Marschall sind die ersten Reichsbeamten. Das nordfranzösische Element hat in dem neuen Staat das Übergewicht; das Französische ist die offizielle und Verkehrssprache. 6) Nicht minder unabhängig wie die hohe weltliche und geistliche Aristokratie einer-, die Städte andererseits hielten sich der Krone gegenüber die geistlichen Ritterorden, eine eigentümliche Schöpfung der Kreuzzüge, aus der Verbindung von Rittertum und Mönchwesen entsprungen, ein Hauptwerkzeug zur Fortsetzung des Kampfes gegen den Halbmond. Der Ritterstand (milites, equites), von gröfserem Eigenoder Lehenbesitz und dem hierdurch ermöglichten Reiterdienste ausgehend, durch die Kriegsspiele der Turniere und eigentümliche Standessitte weiter ausgebildet, erhält seine volle Entwickelung durch die Kreuzzüge, in denen der ritterliche Adel aller christlichen Länder in wechselseitigen Verkehr miteinander tritt und sich als eine große Genossenschaft mit gleichen Waffen, Privilegien und Pflichten fühlen lernt. — Stufen des Ritterlebens: Nach der häuslichen und mütterlichen Erziehung der jungen Adligen bis zum siebenten 5*

3. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 661

1874 - Mainz : Kunze
Europa — die Tütfei. 661 Gülhane (1839) sind aber die Nichtmnhammedauer den Muhammedanern rechtlich fast gleich gestellt, insofern derselbe allen Unterthaiien des Snltäns vollkommene Ge- Währleistung ihres Lebens, ihrer Ehre und ihres Eigenthums, regelmäßige Besteuerung und regelmäßige Aushebung zum Militärdienste in Aussicht stellt. Allerdings blieben diese Zusicherungen zum Theile nur auf dem Papiere stehen, und der Hati-Hnmainm von 1856 mußte deshalb die Aufrechthaltung dieser Verheißungen und eine Reihe an- derer Reformen in Aussicht stellen, deren Verwirklichung größteutheils der Zukunft noch vorbehalten bleibt. Daß ein großer Theil des Bodens im Besitze der Moscheen und geistlicher Stiftungen und daher schlecht verwaltet ist, ist nicht minder ein Uebelstand für das Land, wie die Thatsache, daß infolge rücksichtsloser Ausrottung der Wälder eine der Hauptbedingungen nachhaltiger Fruchtbarkeit weggefallen ist, abgesehen davon, daß jener Umstand die Geistlichkeit als eine bedeutende politische Macht erscheinen läßt, die einer Umgestaltung der Verhältnisse im Sinne abendländischer Einrichtungen feind- lich entgegensteht. Doch bekunden zahlreiche Thatsachen, daß der Geist des Hattischerif von Gülhane den Grundgedanken der heutigen Pfortenregierung bildet, ein Geist der Gerechtigkeit gegen alle Bewohner des Reiches, ein Geist der Humanität und des Fort- schritts, allerdings oft im Kampfe mit vielhuudertjährigeu Borurtheilen, mit Unbildung und Gewalttätigkeit, mit Rassenhaß und Religionsverfolgung. Der Snltän (Padischah, d. i. Großherr) ist höchstes geistliches und weltliches Oberhaupt, bei allen Sunniten als Chalif geltend, seine Würde in der Familie Os- mans in der Weise erblich, daß stets das älteste männliche, auf dem Thron geborene Glied der kaiserlichen Familie der rechtmäßige Beherrscher des Reiches wird. Um der Wirkung dieses nuu seit 5 Jahrhunderten geltenden Gesetzes zu entgehen, griffen die Sultzne, die deu Thron in der Regel nicht ihren Söhnen, sondern ihren Brüdern zu hinterlassen hatten, bei ihrer Thronbesteigung gar hänsig zum Brudermord, so daß seit Muhammeds Ii. Zeit auch dieser eine Art Hausgesetz der Dynastie wurde; und der gegenwärtige Sultan soll sich mit dem Plaue tragen, die Erbfolge im Sinne der Primogenitur zu regeln, was unter Umständen zu eiuem bedenklichen, folgenschweren Ereignisse für das Reich werden kann. Der Staatsrath des Sultans heißt Diwäu, doch hat auch das Ulema großen Einfluß. Der Diwän besteht ans: Großwessir oder Stellvertreter des Monarchen; Scheich-nl-Jslam; Reis-Effendi Minister des Auswärtigen, der den Dragoman der Pforte (d. i. Hofdolmetscher) unter sich hat; Kiaja Beg Minister des Innern; Tschausch Baschi Minister der Justiz und Polizei; Defterdar Schatzmeister; Kapudan Pascha Großadmiral und Marine- minister, Seraskier Kriegsminister und einigen andern hohen Beamten. Ist der Wessir abwesend, so versieht ein Kaimakan seinen Platz. — Das Corps der Ulemq besteht ans den höhern Geistlichen, die zugleich (denn im Korän sind auch Rechts- und Polizeivorschriften) Rechtskundige sind und vorher das Amt eines Mnderri,< d. i. eines Professors bekleidet haben. Ihr Oberster ist der Großmnsti oder Scheich-nl- Islam, unter ihm die 3 Kadileskier (oberste Richter für Europa, Asien und Afrika), die Mnftis (berathende Gesetzgelehrte) in großen Städten, mehrere Kadis oder Richter, und die eigentlichen Geistlichen, nämlich die Scheiche oder Prediger, die Chatibs oder Vorbeter am Freitag, die Im ans, 'die am Werktag vorbeten, Be- schueidnng, Trauung und Begräbnis besorgen; und die Derwische oder Mönche.

4. Theodor Schachts Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 574

1874 - Mainz : Kunze
574 Afrika — Aegypten. Naturalien geleistet werden mußten, er sich so zum Beherrscher des Marktes, des Ver- kehrs und der Preisverhältnisse machte, während der Fellah alles Interesse an der Ver- bessernng der Kultur verlieren mußte. Dessennngeachtet war Mehemed Alis Regiernngs- zeit ein Segen sür das Land. Was er für den erweiterten Anbau von Oliven, Zucker- rohr, Indigo, und vor allen der Baumwolle gethan, die im vorigen Jahrhundert kaum für die Fellahs zur Deckung der Blöße ausgereicht, jetzt aber sogar in großer Masse ins Ausland geht, sowie seine Bemühungen für Einführung europäischer Bildung, und für Herstellung einer Seemacht, das hat ihn in die Reihe der vorzüglichsten Herrscher- gestellt. Die Aufhebung und Vernichtung der anarchischen Mameluckeugarde (11. März 1811), die unter seinen Vorgängern keine geregelte Regierung zuließ, war allein schon eine große Wohlthat für Aegypten, und daß er das Reisen europäischer Forscher nach Nubien und weiter aufwärts aufs bereitwilligste unterstützte, muß von allen Freunden der Wissenschaft dankend anerkannt werden. Die neue Zeit, welcher diese große Mann für Aegypten eingeleitet, indem er dessen Regeneration durch abendländische Einrichtungen und Anschauungen, ähnlich dem Versuche Alexander des Großen, unternommen hatte, überdauerte ihn, und die Tradi- tiouen seiner Regierung wirkten, abgesehen von dem fanatisch muselmännischen Abbas, auch in seinen Nachfolgern fort, geläutert von manchem Gewaltsamen, von welchem unter den Eindrücken der heutigen Zeit vielleicht auch er Abstand genommen haben würde. Was unter Said und Ismail für Be- und Entwäffernngsanstalten, überhaupt für Hebung der Bodenkultur, für Süßwafferleitungen und die Anlage von Verkehrs- wegen, für Verbesserung der Verwaltung und Rechtspflege, für Hebung der Volksbil- dnng *) geschah, hat den ägyptischen Staat zum bestregierten Theil des türkischen Reiches gemacht. Es herrscht eine Sicherheit des Verkehrs und für Reisende, wie man sie in manchen Theilen Ungarns, Italiens und Spaniens vergeblich sucht; die Sklaverei ist (seit 1863) abgeschafft; die Steuern werden in Geld entrichtet, und der Bauer ist in dem Absätze seiner Produkte völlig frei und wird ihm derselbe durch Eisenbahnen:c. noch erleichtert. Freilich bebaut der Fellah nicht freies Eigenthum; denn Aegypten ist in seiner Ackerbauverfassung fast wieder auf demselben Punkte augelaugt, auf welchem es sich in der Zeit der Pharaonen befand. Etwa Vi des gesammteu kultivirten Bodens (die sogen. Schifliks) gilt nämlich als Privateigenthum des Khedive, wird durch ein besonderes Collegium verwaltet, durch Intendanten bewirtschaftet und bis znm Regie- rnngsantritte des jetzigen Vicekönigs (1863) mnßten die Arbeiten darauf als Fronden von den Fellahs besorgt werden; der weitaus größte Theil der tragbaren Bodenflächen gilt als Mirigrund, wird nach dem Koran als Eigenthum des Staatsschatzes (Miri) angesehen und den Fellahs, ohne daß diesen ein Eigenthum au der Substanz zusteht, lediglich so lange zur Bebauung und Nutznießung überlassen, als sie die darauf ent- fallende Grundsteuer regelmäßig bezahlen. Durch eine Verordnung vom Jahre 1857 wurde nun allerdings die Vererbung im Sinne liberaler Grundsätze geregelt. Nur *) Die Elementarschulen für Knaben waren bis 1868 entweder Anhängsel der Moscheen oder Privatnnternehmuugen; seit 1863 gibt es auch Regierungsschulen. Die erste Mädchenschule Aegyptens wurde 1872 auf Veranlassung des Khedive in der Nähe seines Schlosses Kasr-el-Nil zu Kairo errichtet.

5. Theodor Schachts Schulgeographie - S. 154

1883 - Wiesbaden : Kunze
154 Europa. Die Hauptmasse der letztern bilden nunmehr zu ungefähr gleichen Teilen Türken, Bulgaren, Griechen (besonders an den Küstengegenden und im s Albanien) und Albanesen. Die infolge des erwähnten Krieges in Asien erlittenen Verluste sind verhältnismäßig gering (siehe § 15 c). Der Schwerpunkt des türkischen Gesamtstaates liegt demnach uicht mehr in der europäischen, sondern in der asiatischen Türkei; denn auch in den bisher (dem Namen nach) dem Sultan unterworfenen Gebieten in Nord - und Nordostafrika scheinen sich wichtige Veränderungen vorzubereiten. Ursprünglich hatten im türkischen Reiche nur die Bekenner des Islams volle Rechtsfähigkeit; die Ungläubigen (Radscha d. i. Herde), der Willkür des Siegers unterworfen, bebauten den vom Staat zur Nutznießung ihnen überlasseuen Grund und Boden nicht als ihr Eigen- tum, wurden willkürlich besteuert und konnten, weil nicht im Besitze bürgerlicher Rechte, keine Kriegsdienste leisten. Schon 1839 aber wurden Mnhammedaner und Nichtmuhammedaner rechtlich einander fast gleich gestellt, und seit die Türkei den Versuch machte, iu die Reihe der kon- stitutionellen Staaten einzutreten (1876), wurde die Rechtsgleichheit aller Unterthanen nicht nur im Gesetze ausgesprochen, sondern auch durchzu- führen unternommen. Die Nichtmuhammedaner werden nun auch zum Kriegsdienste mit herangezogen und zu allen Staatsämtern zugelassen. Der Kaiser (Sultan, Padischah oder Großherr) ist für die gesamte mnhammedanische Welt zugleich der Inhaber der höchsten geistlichen Gewalt (Kalise). — Die Provinzen wurden sonst durch Paschas und Begs regiert; jetzt ist der Titel der (6) Provinzen Mlajets oder General-Statthalterschaften; nur in Ostrnmelien regiert ein christlicher Gouverneur. Städte: 1) in Ilumetien, dem alten Thracien und Mace- dornen, aus deu Vilajets Koustautinopel, Adrianopel und Saloniki be- stehend: Konftantinopet (dessen Hauptteil Jstambul) in sehr schöner Gegend am Bosporus mit 600000 E. (wovon auf der europäischen Seite, also ohne Skutari, Kadikjöi und andere zum Polizeibezirke Konstant!- nopel gerechneten Ortschaften auf der asiatischen Seite, etwa 490000), davon nur 2/s Moslemin. Die griechischen Einwohner wohnen Vorzugs- weise im Stadtviertel Fanar, die „Franken" jenseit des Goldenen Hornes in den Vorstädten Galata (gegenüber dem Serail) und namentlich in Pera (letzteres, europäisiert, vom türkischen Pöbel als „Schweinequartier" bezeichnet). Weiter einwärts am Goldenen Horn liegt das Judenviertel Haskjöi und diesem gegenüber die Vorstadt Ejub mit einer Moschee über dem Grabe des Prophetengesährten Ejub,

6. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 490

1855 - Mainz : Kunze
488 Olymp. Halbinsel — die Türkei. oder Richter, und die eigentlichen Geistlichen, nämlich die Scheiche oder Pre- diger, die Chatibs oder Borbeter am Freitag, die Jmans die am Werktag Vorboten, Beschneidung, Trauung und Begräbniß besorgen; und die Derwische oder Mönche. Die vornehmsten, nämlich der Großmufli (der gleich dem Groß- vezier den Titel Hoheit führt) und die Kadileskier, werden oft in den Diwan gerufen. — Mollah ist ein Ehrentitel aller obern Richter. Scheich heißt so- viel wie: Greis, Ehrwürdiger. Als die Osmanen das Land eroberten, fiel alles Grnndeigenthum dem Staat, den Moscheen, und den Lehnskriegern anheim. In Europa soll es über 9000, im gesammten Reiche über 50000 Lehen geben. Der Landmann ist also nur Pächter. Doch bilden die Lehnträger (Zaims und Timarioten) keinen Erb- adel, denn die Muselmänner sind einander gleich, und Sklaven erlangen oft die höchsten Würden. An der Spitze der Provinzen stehen Ober- und Unterpaschas, die viel Gewalt haben und eignen Hof halten, aber verpflichtet sind, dem Groß- herrn die bestimmten Steuern zu übermachen und im Krieg mit Truppen zu er- scheinen. Geschieht es nicht, so kommt es darauf au, wer eben mächtiger ist. Ist es der Sultan, so schickt er dem Empörer die seidene Schnur und läßt ihn erdrosseln; ist es der Pascha, so regiert er wie ein unabhängiger Herr, schließt Bündnisse und führt Krieg nach Gutdünken. So war es wenigstens noch vor nicht langer Zeit; die jetzige Reform der Verwaltung ändert auch dies Verhältniß. In Europa sind 3 Oberpaschas, nämlich der Kapudan Pascha, der sämmtliche Inseln nebst der Flotte kommandirt, und die 2 Begier Beg 's von Rnmili und Bosnien; jeder durch 3 Roßschweife ausgezeichnet. Unter ihnen stehen fast 30 Paschas und Sands cha kbegs von 2 Roßschweifen. Nur in der Walachei und Moldau, als Schntzländern, sind keine Paschas; und in Ser- wien besteht neben dem Pascha, der die Festung kommandirt, ein eigner serwischer Fürst. — Die bewaffnete Macht bestand sonst ans Janit scharen (Linien- Jnfanterie), Topdschis oder Artilleristen, und Spahis oder Reitern, deren die hohe Pforte selbst nur etwa k0000 ans eigne Kosten hält, die übrigen müssen von den Lehnsinhabern, je nach der Größe der Güter, gestellt werden, so daß mancher Zaim l5, ja 20, und der geringste Timariot doch 2 Spahis rüsten muß. Außerdem gab es Milizen oder Topraklis. Die jetzigen Ab- theilungen sind: 1) Das reguläre Heer oder der Nizam, bestehend aus Haupt- corps unter Mnschirs, und diese aus Divisionen unter Feriks. 2) Die Landwehr oder Redifs. 3) Des Sultans Garde oder Hanstrnppen. 4) Die Unregel- mäßigen oder Baschi Boznk. 4) Die Contingente Aegyptens und andrer Vasallenländer. Der jedesmalige Befehlshaber eines Heers hat den Titel S e - raskier; die Flotte steht unter dem Kapudan Pascha. Folgen eininal sämmt- liche Paschas des Reiches dem Aufgebot des Großherrn, so kann- blos das Reiter- heer der Lehninhaber 130000 M. betragen. Für wissenschaftliche Bildung geschieht in neuester Zeit mehr. Mädchen- schulen gibt es noch keine. Die Druckerei zu Constantinopel wird immer wirk° samer. Der Türk, unwissend und stolz, verachtete bisher die andern Nationen sammt ihrer Kultur, und betreibt noch immer nur eine bildende Kunst, die

7. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 489

1855 - Mainz : Kunze
487 Olymp. Halbinsel — die Türkei. lichen Ruinen hat man möglichst gesäubert. Die Gegend umher ist dürr und reizlos. Leusina oder Elensis, ein Fischerdorf. — c) Inseln, mehr als 30 an der Zahl, mit 170000 Bew. Negropou te oder Euböa, ehm. Athens Korn- kammer, ist die größte, aber schwach bevölkert. Die baumlosen Gebirgsstriche im Innern sind von Schypetars oder Albanesen bewohnt. Der Hauptort heißt Egribos oder Euripns. Im Verhältniß weit bevölkerter sind die 2 Jnselchen an der argolischen Küste Hydra und Spezzia; die Bewohner, im Besitz von einigen hundert Schiffen, treiben lebhaften Handel, und die schöne Stadt Hydra hat 20000 E. — Unter den Cykladen gilt And ros gegenwärtig für die ange- nehmste und fruchtbarste, aber auf Syros liegt der wichtigste Handelsplatz H e r m o p o l i s mit 36000 E. Jetzige europäische Türkei. Das gesammte Türkenreich in Asien und Europa wird auf 32000 Qm. mit 31 Mill. Bew. geschätzt. Davon enthält der europäische Theil, der im S. an Griechenland, im Nw. an Dalmatien, im N. an Rußland und an die ungrischen Länder gränzt, 8500 Qm. mit 15%, Mill. Bew. — nämlich in Serwien eine Million, in der Moldau 126000. in der Wallachei 2340000 und in der übrigen Türkei 10'/, Mill. Etwa % dieser europäischen Bevölkerung besteht ans Türken und solchen Arnauten (oder Albanesen), Bosniaken und andern, die sich zum Islam bekennen. Die übrigen, nämlich Thessalier, Mace- donier und andre zerstreute Griechen, ferner serwische, bosnische und andre Sla- wen , Albanesen und andre Illyrier, die halb slawischen Bulgaren und die Walachen, bekennen sich fast alle zur griechisch-christlichen Kirche; außerdem finden sich armenische und katholische Christen, Juden, Zigeuner rc. Herrschend ist der Muselmann und zahlte bisher kaum den 5ten Theil vom Kopfgeld (Charadsch), das der Christ geben mußte, der Jude zahlt mehr als der Christ. Was die Abstammung betrifft, so zählt man nur iyi0 Mill. wirkliche Osmanlis, und nur 1 Million Griechen. Der Großherr oder Padischah ist höchstes geistliches und weltliches Oberhaupt, bei allen Sunniten als Chalif geltend, seine Würde in der Familie Osmans erblich. Sein Staatsrath heißt Diwan, doch hat auch das Ulema großen Einfluß. Der Diwan besteht aus: Großvezier oder Stellvertreter des Monarchen; Reis-Effendi Minister des Auswärtigen, der den Drago- man der Pforte (d. i. Hofdolmetscher) unter sich hat; Kiaja Beg Minister des Innern; Tschausch Baschi Minister der Justiz und Polizei; Defterdar Schatzmeister; Kapndan Pascha Großadmiral und Marineminister, der Seras- kier Kriegsminister, u. a. hohe Beamten. Ist der Vezier abwesend, so versieht ein Kaimakan seinen Platz. — Das Corps der Ulema besteht aus den höhern Geistlichen, die zugleich (denn im Koran sind auch Rechts- und Polizeivorschriften) Rechtskundige sind und vorher das Amt eines Muderri, d. i. eines Professors bekleidet haben. Ihr Oberster ist der Großmnfti, oder Scheich nl Islam, unter ihm die 3 Kadileskier (oberste Richter für Europa, Asien und Afrika), die Mufti's (berathende Gesetzgelehrte) in großen Städten, mehrere Kadis

8. Lehrbuch der Geographie alter und neuer Zeit - S. 382

1831 - Mainz : Kunze
7.Ñ2 ». st. hohen Beamten. Ist der Wezier abwesend , so versteht ein K st i m a k a n seinen Platz. Das Corps der Ulemas besteht aus den höhern Geistlichen, die zugleich (denn im Korst» find auch Rechts - und Polizeivorschriften) Rechts- kundige sind. Ihr Oberster ist der G r o ß m u f t i, unter dem die 3 Kadi- leskier (oberste Richter für Europa, Asta, und Afrika), die Mufti's in großen Städten, die Mol la Hs und Kadis od. Richter, Scheiche od. Pre- diger, Chsttibs od. Vorbeter, Zmams, Koranerklärer und Seelsorger der Gemeinen u. a., nebst den Derwischen od. Mönchen. Die Vornehmsten, nemlich der Mufti und Kadileskier, werden oft in den Diwan gerufen. Als die Osmanen das Land eroberten, fiel alles Grundeigenthum dem Staat, den Moscheen, und den Lehnskriegern anheim. In Europa soll es über 9000, im gesamten Reiche über 50000, Lehen geben. Der Landmann ist also nur Pächter. Doch bilden die Lehnträger (Zaims u. Timarioten) keinen Erb- adel, denn die Muselmänner sind einander gleich, und Sklaven erlangen oft die höchsten Würden. An der Spitze der Provinzen stehen Ober- und Unter- paschas , die nach Willkühr regieren können und nur verpflichtet sind, dem Großherrn die bestimmten Steuern zu übermachen und im Krieg mit Truppen zu erscheinen. Jeder bat eigenen Hofstaat. Sind sie ungehorsam, so kommt es darauf an, wer eben mächtiger ist. Ist es der Sultan, so schickt er dein Empörer die seidene Schnur und läßt ihn erdrosseln; ist es der Pascha, so regiert er wie ein unabhängiger Herr, schließt Bündnisse und führt Krieg nach Gutdünken. In Europa sind 3 Oberpaschen, nemlich der Kap u dan Pascha, der sämtl. Inseln nebst der Flotte kommandirt, und die 2 Begler Beg's von Rumili und Bosnien; jeder durch 3 Roßschwcife ausgezeichnet. Unter ihnen stehen fast 30 Paschas und Sandschakbegs von 2 Roßschwei- fen; doch geschiehts oft, daß der Unterpascha dem Begler Beg Gesetze vor- schreibt. Nur in der Wallachei und Moldau, als Schutzländern, sind keine Paschen; und in Serwien besteht neben dem Pascha, der die Festungen kom- mandirt, ein eigner serwischer Fürst. — Die bewaffnete Macht bestand bisher aus Ja nitscharen ( Linien - Infanterie ), Topdschis od. Artilleristen, Spahis od. Reitern, sderen die hohe Pforte selbst nur etwa 10000 auf eigne Kosten hält, die übrigen müssen von den Lehnsinhabern, je nach der Größe der Güter, gestellt werden, so daß mancher Zaim 15, ja 20, und der geringste Timariot doch 2 rüsten muß) und Topraklis od. Milizen ic. Der jedes- malige Befehlshaber einer Flotte oder eines Heers hat den Titel Seraskier. Folgen einmal sämtliche Paschas des Reiches dem Aufgebot des Großherrn, so kann blos das Reiterheer der Lehninhaber 134000 M. betragen. Für wissenschaftliche Bildung geschieht höchst wenig. Mädchenschulen gibt es gar keine. Die Druckerei zu Constautinopel wirkt nichts. Der Türk, un- wissend und stolz, veraci,tet andre Nationen samt ihrer Kultur. Nur eine bildende Kunst, die Architektur, wird getrieben; Malerei wird zu Verzierungen und Arabesken angewandt, und die Musik ist nichts als ein rauschender Lärm, noch ärger als in unsern Opern. Was Gewerbthätigkeit betrifft, so findet mail
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