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1. Zweiter oder höherer Kursus - S. 911

1850 - Weilburg : Lanz
X. Die Länder dev innern Süd-Afrikas. 911 geworden ist. Mehrere Seen breiten sich aus; allein die Nachrichten über dieselben sind äußerst mangelhaft. Der im Westen des Lupata-Gebirges gelegene 1) Maravi- oder Zambre-See soll sich weithin nach Norden erstrecken. Weiter gen Westen ist — so sagt man — 2) der Aguilunda- (Achelunda-) See von ansehnlicher Ausdehnung, aber so seicht, daß er durchwatet werden könne. 3) Der Knfua- See, im Norden des vorigen, liegt mehr, als 5600 Fuß über dem Meeresspiegel und ist mit Erdpech bedeckt. §. 1082. Hoch-Afrika gehört, die südlichen Gegenden ausgenommen, der heißen Zone an; jedoch ist der hohen Lage wegen die Hitze hier ohne Zweifel gemäßigter, als in den tropischen Küstenländern. Es gibt nur zwei Jahreszeiten, die trockne und die nasse. — Wüsten von solchem Umfange, wie sie sich in Nord-Afrika finden, ziehen sich wohl nicht über die südliche Hälfte dieses Festlandes, deren Fruchtbarkeit im Gegentheile sehr gepriesen wird. Die Erzeugnisse der benachbarten Küstenländer werden wahrscheinlich auch hier gefunden; ungemein reich aber soll das Land au Elfenbein, edeln Holzarten, Gold, Silber und Kupfer sein. — Die Bevölkerung ist nicht gering; schon die vielen Sklaven, die seit einer so langen-Reihe von Jahren zum Verkaufe an die Meeresküste gebracht werden, beweisen dieses. Die Bewohner sind Neger, roh und grausam — ja, zum Theile wilde Menschenfresser! Ihre Religion ist Fetischdienst — die Haupt- beschäftigung wahrscheinlich Landban und Viehzucht. Außer mehrern kleinen Völkerschaften sollen zwei Negervöller, die Galla's im Norden und die Schagga's in: Süden, sich in diese weiten Landstrecken theilen. Die Negierung scheint in den Händen eigener Fürsten oder Könige zu sein; man gibt von ihren Reichen Nichts, als — Namen. Hier bietet sich zu Entdeckungen noch ein unermeßliches Feld. tz. fl080. 1. Die Länder der Galla's. Diese Nolks- stämme bewohnen die nördlichen Theile.von Hoch-Afrika und sind also die Grenznachbarn von Nubien und Abyssinien, von welchen; Lande sie bereits große Strecken erobert und besetzt

2. Zweiter oder höherer Kursus - S. 806

1850 - Weilburg : Lanz
806 Die einzelnen Länder Asien's. jeder Begriff hat sein eigenes Zeichen (Buchstaben); die Zahl derselben soll sich ans 80,000 belaufen, von denen aber nur 10 bis 12,000 im gewöhnlichen Gebrauche sind. — Die Bewohner bekennen sich zu verschiedenen Religionen. Zu der lamaischen oder der des Buddha, den die Chinesen Fo nennen, hält der kaiserliche Hof und die große Volksmenge; die Lehre der Taotse (Unsterblichkeitssöhne) hat eine große Anzahl von Naturgöttern und Schutzgeistcrn, und die des weisen Kong-fu-tse (Konfuzius) gründet sich auf den Glauben an ein höchstes Wesen und findet nur unter den Gebildeten Anhänger. Auch die katholisch-christliche Kirche zählt seit dem 17. Jahrhunderte manche Bekenner, die sich aber in neuerer Zeit sehr vermindert haben. Juden. — Die Gliedmaßen der Chinesen sind unverhältnißmäßig klein; das Gesicht ist breit, etwas platt, und die Backenknochen ragen hervor. Die Nase ist klein und stumpf; die Augen sind hervorstehend, die Kopf- und Barthaare schwarz und hart. In den nördlichen Gegenden des Landes haben die Bewohner eine hellgelbe Gesichtsfarbe, in den südlichen eine dunkelgelbe. Wohlbcleibtheit zeugt von Wohlstand, verleiht Ansehen und wird daher ungemein geschätzt. Auch die Länge der Nägel — 5 bis 6 Zoll — an dem kleinen Finger beweist den vornehmen Stand, verbunden mit Wohlhabenheit. — Vor- theilhafte Züge in dem Charakter des Volkes sind Milde, Friedfertigkeit, Gelehrigkeit, Sinn für nützliche Beschäftigung, Gehorsam, Ehrfurcht vor dem Alter — zu der Schattenseite aber gehören Verstecktheit, Lügenhaftigkeit, Sinnlichkeit, Weich- lichkeit, gegenseitiges Mißtrauen, Lust zum Betrügen und persönliche Feigheit. §. 9-14. Bereits in uralter Zeit haben die Chinesen eine ziemlich hohe Stufe der Gesittung und Geistesbildung erstiegen, und sie und die Japaner übertreffen hierin alle asiatische Völker. Allein Jahrhunderte sind indessen vorüber- gegangen, und es zeigt sich bei ihnen kein Fortschreiten weder in Wissenschaft, noch in Kunst; überall herrscht ein trauriger Stillstand. Gedruckte Bücher finden sich in großer Zahl und

3. Erster oder Elementar-Kursus - S. 53

1835 - Weilburg : Lanz
Allgemeine Einleitung. 53 und Patriarchen in der griechischen Kirche. Der Mufti bei den Muhamedanern. §. 146. Den Zweck des Staates (§. 128.) zu verwirkli- chen, liegt entweder Einem ob, oder Mehrern. — Ist jenes der Fall; so ist der Regent ein Alleinherrscher (Mo- narch — von ¿wog, allein, und ccq^oj, ich herrsche), und sein Staat wird eine Alleinherrschaft (Monarchie) ge- nannt. Unumschränkte und beschränkte Monarchien; Erb- und Wahlreiche. — Despoten und Despotismus; Tyrannen und Tyrannei. — Sind Mehrere im Besitze der höchsten Gewalt; so heißt ein solcher Staat eine Republik, ein Wort, das nicht selten und sehr unrichtig durch Freistaat übersetzt wird. — Volksherrschaft (Demokratie, von ty^os, Volk, und xyazea), id) herrsche) mit ihrer Ausartung in Pö- belherrschaft (Ochlokratie, von o%Xog, der Pöbel), und Ari- stokratie (von aqiotol, die Vornehmsten) mit der Ausartung in Oligarchie (von o/Uyoi, Wenige.) §. 147. Der Staat hat viele und vielerlei Ausgaben. Schon die Erhaltung der äußern und innern Sicherheit, die Handhabung der Justiz und Polizei, die Verwaltung und der öffentliche Unterricht, besonders aber die Unterhaltung einer ansehnlichen Kriegsmacht erfordern sehr bedeutende Summen. Auch das Einkommen des Regenten muß mit seiner hohen Würde und mit den Kräften des Staates im Einklänge stehen. Ausgaben aber erfordern Einkünfte. — Reichen die aus dem Staatsvcrmögen fließenden Einkünfte nicht zu, um die Ausgaben des Staates zu decken; so muß das Fehlende er<- ganzt werden, oder die Unterthanen müssen Abgaben ent- richten. So fordern es die aus dem Staatsverbande entstehen- den Pflichten. Diese Abgaben sind nun entweder directe oder indirecte. Zu jenen gehören die Steuern^ zu diesen Accise, Stempel, Taren aller Art. §. 148. Zur Erhaltung der äußern und innern Sicherheit eines Staates ist eine Kriegsmacht erforderlich — stets be- reit, die Störer des Friedens und der Ruhe in die Schranken der Ordnung zurück zu weisen. Diese Kriegsmacht kann von
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