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1. Die mittlere und neue Welt - S. 223

1873 - München : Lindauer
223 erhob den Advokaten Kossuth, das Haupt der ungarischen Revolution, zum Gouverneur-Präsidenten des Landes. Als Österreich neue Streitkräste unter General Hayn au nach Angarn sandte und der russische Kaiser 9?imctus eine Armee von 150,000 Manu unter Paskewitsch gegen die Insurgenten aufbrechen ließ, übertrug Kossuth seine Diktatur auf Görgey, welcher den Krieg durch die Kapitulation bei Vilägos in Ungarn (13. August) beendete. Ungarn verlor seine alte Verfassung. In der Lombardei stellte der österreichische Feldmarschall Rad^tzki im August 1848 und im März 1849 die Ordnung wieder her, allein bald entstand im Herzen des Kaiserstaates selbst wegen der Verfassung, welche am 4. März 1849 für die Gesamtmonarchie mit Beseitigung aller besonderer Verfassungen und Verwaltungen gegeben worden war, große Unzufriedenheit. Dies bewog den Kaiser Franz Joseph I, die Verfassung von 1849 wieder aufzuheben (1851). Nachdem Österreich (1859) im Kriege mit König Viktor Emannel Ii vonsardinien undnapoleoniii beimagenta und Solferi'uo besiegt und gezwungen worden war, die Lombardei bis zum Miucio an Sardinien abzutreten, erneuerte es (durch das Oktoberdiplom vom 20. Okt. 1860 und das Februarpateut vom 26. Februar 1861) den Versuch mit einer Gesamtstaats Verfassung, nahm aber diese wegen des Widerspruches der Ungarn (die an der Verfassung von 1848 festhielten) im Jahre 1865 wieder zurück. Zwei Jahre früher, im August 1863, hatte Kaiser Franz Joseph I einen Fürstenkongreß nach Frankfurt am Main berufen und diesem den Entwurf einer Reform des deutschen Bundes vorgelegt, der die Bildung von sechs,, deutschen Staatengruppen unter dem Direktorium Österreichs anstrebte. Da Preußen, das. den Kongreß nicht beschickt hatte, Anspruch auf Gleichstellung mit Österreich im Vorsitze erhob, ging der Kongreß unverrichteter L>ache auseinander. Der zweite dänische Hrieg, 1864. Am 30. März 1863 trat die dänische Regierung mit dem Beschlusse hervor, Holstein von der Gesamtverfassung des Reiches zu trennen und demselben als deutschem Bundesgebiete eine gesonderte Verfassung zu gewähren, dagegen das Herzogtum Schleswig mit Dänemark vollständig zu verbinden. Als bald darauf König Friedrich Vii von Dänemark starb und sein Nachsolger Christian Ix aus dem Hause Glücksburg die Einverleibung Schleswigs in die dänische Monarchie vollziehen wollte, rückten gemäß Beschluß des deutschen Bundestages sächsische und hannoverische Exekutionstruppen unter dem sächsischen General von Hake in Holstein ein und zwangen die Dänen, dieses

2. Die mittlere und neue Welt - S. 294

1873 - München : Lindauer
294 Der Aufstand Polens, 1830—1831. Kaiser Alexander I hatte dem durch den Wiener Kongreß neu geschaffenen und mit Rußland durch Personalunion vereinigten Königreich Polen eine repräsentative Verfassung und in der Person seines Bruders, des Großfürsten Konstantin, einen eigenen Gouverneur gegeben. Aber der Adel, unzufrieden mit dieser Lage der Dinge, äußerte seit der Troubesteigung de- Kaisers Nikolaus I auf den Reichstagen gegen die von Konstantin ababhängige Regierung heftige Opposition und betrieb geheime Verbindungen zur Herstellung der Selbständigkeit Polens. Ein (am 29. November 1830) von etlichen Kadetten der Kriegsschule in Warschau gegen den Großfürsten Konstantin begonnener Aufstand verbreitete sich rasch über das ganze Land, und im Januar 1831 erklärten die Aufständischen den polnischen Tron für erledigt, herrichteten eine provisorische Regierung und gaben dieser den Fürst Czartoryjski zum Präsidenten. Inzwischen hatte Rußland ein ansehnliches Heer aufgestellt, welches im Februar 1831 unter dem Feldmarschall Diebitsch in Poleu einrückte. Die Aufständischen wurden bei Waver und Grochow geschlagen, setzten aber den Kamps fort und erlitten unter Skrzynecki (am 26. Mai) bei Ostrolenka am Narew eine vollständige Niederlage. Der Ausbruch der Cholera, welche den Großfürsten Konstantin und Diebitsch hinraffte, hielt das siegreiche Vordringen der Russen nicht auf. Paskewitsch, Nachfolger des Diebitsch, ging über die Weichsel und brachte Warschau, wo sich das Volk gegen die des Verrates beschuldigte Regierung erhob, am 8. September 1831 zur Kapitulation. Polen verlor zufolge des 1832 erlassenen organischen Statuts seine Verfassung, behielt aber eine besondere Verwaltung uuter einem vom Kaiser ernannten Statthalter. Der Hrimkrieg, 1854—1856. 'Nachdem die Pforte 1853 der französischen und österreichischen Regierung den Schutz der lateinischen Christen in der Türkei (in Bethlehem, Jerusalem und in Montenegro) zugesichert, stellte Rußland dutch einen außerordentlichen Gesandten, Fürst M e'usch tschi-kow, die Forderung, daß ihm das Schutzrecht über die griechischen Christen in der ganzen Türkei eingeräumt werde. Da der Sultan dieses Ansinnen schnöde zurückwies, ließ Rußland,um feiner Forderung Nachdruck zu geben, eine von Gortschakow befehligte Heeresabteilung in die Donaufürstentümer einrücken und hielt diese trotz des Widerspruches von Seite Frankreichs und Englands, die am Eingänge der Dardanellen eine Flotte aufstellten, besetzt. Ant 2. November 1853 erließ Kaiser Nikolaus eiue förmliche Kriegserklärung an die Pforte und eröffnete den Kampf zu gleicher Zeit durch ein Landheer unter Paschkewitsch an der Donau und durch die Flotte auf dem schwarzen Meere, wo ein türkisches Geschwader (30. November) bei Sino^pe geschlagen und verbrannt

3. Die mittlere und neue Welt - S. 222

1873 - München : Lindauer
222 Revolution) Abgeordnete von ganz Deutschland in Frankfurt am Main als „verfassunggebende Nationalversammlung" auf, schufen eine provisorische Centralgewalt für ganz Deutschland und erwählten den Erzherzog Johann von Österreich zum Verweser des deutschen Reiches. Auf dies hin stellte der (1815 geschaffene) Bundestag seine Thätigkeit ein, nahm aber, nachdem die Nationalversammlung zu Frankfurt durch die von einzelnen Regierungen ergangene Abberufung ihrer Abgeordneten aufgelöst (1849) und der in Sachsen, in der bairischen Pfalz und in Baden (die Agitatoren Gustav Struve und Friedrich Hecker) angeblich für die Durchführung der Reichsverfassung erregte Aufftaub unterdrückt worben war, am 2. September 1850 seine frühere Wirksamkeit wieber auf (vollstänbig erst am 15. Mai 1851 in Folge der Konferenzen zu Olmütz am 20. November 1850 und zu Dresbeu vom 22. Dezember 1850 bis 15. Mai 1851). Inzwischen waren auch die konstituierenden Versammlungen, welche für Österreich und Preußen neue Verfassungen beraten sollten, wegen mehrfach entstandener Unruhen aufgelöst und von den Regierungen neue Verfassungen verliehen worden (1848). Die preußische Verfassung wurde, nahdem sie eine Revision durch beide Kammern erfahren hatte, von dem'könige, den Abgeordneten und Beamten im Jahre 1850 beschworen. Desto ungünstiger gestalteten sich die Verhältnisse in Österreich, das von Ungarn und der Lombardei zu gleicher Zeit mit Abfall bedroht wurde. Wider die Ungarn gebrauchte die Regierung die mit den Beschlüssen des ungarischen Reichstages unzufriedenen Serben und Kroaten, dagegen gewannen die Ungarn den Beistand der Demokraten in Österreich. Als die Kroaten unter ihrem Banus Jellachich gegen die Ungarn zogen, hielten die Wiener-Demo k r a t e n die zur Unterstützung des Banus bestimmten kaiserlichen Truppen in Wien zurück und erregten am 6 Oktober 1848 einen Aufruhr, in welchem der Kriegsminister Latour ermordet wurde. Der aus Prag herbeigerufene Fürst Windischgrätz brachte Wien nach mehrtägiger Belagerung (2o. bis 29. Oktober) zur Kapitulation; die seit 22. Juni 1848 in Wien tagende konstituierende Versammlung ward nach Kremsier in Mähren verlegt, und Kaiser Ferdinand I legte am 2. Dezember die Krone zu Gunsten des ältesten Sohnes seines Bruders Franz Karl, des Erzherzogs Franz Joseph, nieder. Das neu ernannte Ministerium unter dem Vorsitze des Fürsten Felix Schwarzenberg löste die konstituierende Versammlung in Kremsier auf und setzte den Kampf gegen die Ungarn fort. Görgey, welcher die ungarischen Streiter führte, schlug den Fürsten Windischgrätz aus Ungarn zurück, und der in Debreczin versammelte ungarische Reichstag erklärte am 14. April 1849 das Haus Habsburg der Krone Ungarns verlustig und

4. Die mittlere und neue Welt - S. 298

1873 - München : Lindauer
298 wurde (in Basel erst 1832). Nene Unrnhe ward zunächst dadurch veranlaßt, daß die radikale Regierung in Aargau 1841 sämtliche Klöster aufhob, weiterhin aber dadurch, daß nach dem Sturze der radikalen Negierung in „dem Vororte Luzern die neue ihegiemig 1844 die Jesuiten zur Übernahme des Unterrichtes in Luzern berief. Nachdem ein von Freischaren auf Luzern gerichteter Angriff abgeschlagen worden war, traten die sieben katholischen Kantone (Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis) tu emen Bund welcher von den übrigen Kantonen als verfassungswidriger Sonderbnnd erklärt und 1847 durch eine Erekutionsarmee unter dem Befehle des Genfer Dufour gesprengt wurde. Die-Greg« setzten 1848 eine Bundesreform durch, durch welche die Schweiz aus einem Staatenbunde souveräner Kantone tn einen Bundesstaat mit einheitlichem Militär-, Münz-, Zoll- und \.ost-wesen umgewandelt wurde. Die an die Stelle der wandernden Tagsatzungen getretene permanente Bundesversammlung in Bern hat zwei Abtüluugeu: den,Natronalrat dessen Mitglieder auf drei Jahre nach der Seeleuzahl der Kanton fl auf 20 000) gewählt werden, und den St an de rat, gebildet aus Im Lgeoldneten jedes Kantons. Die vollziehende Gewalt Übt ent auf Up«fr gewählter Bundespräsident, dem ein Bundesrat vou sieben auf 3 Jahre ernannten Mitgliedern beigegeben ist. §86. J>k Sfooktt Italien- (M der Milt- de- 17. Saljrfiunmrl- (f. §60)? I. Oii Döeritasien. a Venedig, das im Laufe des 16. Jahrhunderts seine Be-sttznngen aus der Halbinsel More'a und im Archive lagus! sowie die Insel Cypern an die Türken verloren hatte (f. S. 166), er-o“nie 1687 More'a zurück, gab aber dieses nebst Cerigo 1,18 im Frieden m Passa'rowitz (s. S. 191) gegen die tn Albanien und Ralmatien Troberten Plätze heraus. Die Kriegserklärung welche Navoleon 1797 an die Republik Venedig erließ, hatte zunächst die Umwandlung der aristokratischen Verfassungl Benedrgs m eine demokratische, dann die Beseitigung des, g^sen Dogen Lu gi Manini und weiterhin dies zur Folge, daß tm F"edm * K y fto'nnio f 1797) das venetiamsche Gebiet unter Osterreiu), ßraukretch und die eisalpinische Republik vetteilt wurde s S ^04)- Im Frieden zu Preßburg (1805) .trat Österreich das venetianische Gebiet, soweit ihm dies un Frieden zu Kanipv Formio zugefallen war, an das aus der cisalpinischen > Ke S-Ä« Ss? 1sä9»"« Sg7w77n°n° Klärte sich unter dem ^nm Direktor gewählten Manin zur Repn-
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