Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
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hebt. Dieses Schloß wurde fortan des Königs Lieblingsaufenthalt, in dem er nach ernster Tagesarbeit im Verkehr mit gleichgesinnten Freunden seine liebste Erholung fand. Die Abendgesellschaften in Sanssouci wurden bald iu ganz Europa berühmt. Da wechselten heitere und gelehrte Gespräche mit Theateraufführungen und Konzerten. Von 1748 ab war das Schloß Sanssouci den größten Teil des Jahres hindurch die Residenz des Königs; später trat das viel geräumigere und prachtvollere Nene Palais bei Potsdam an dessen Stelle.
Ehe wir von der friedlichen Tätigkeit, die der König nach dem Ii. Schlesischen Kriege entfaltete, scheiden, müssen wir noch seiner großen Verdienste um die Rechtspflege in seinem Lande gedenken. In spätestens einem Jahre sollte jeder Prozeß zu Ende gebracht werden. Mit dieser Verbesserung wurde in Pommern der Anfang gemacht; denn hier fand der Minister Cocceji, des Königs Ratgeber, 2400 Prozesse vor, darunter einen, der 200 Jahre alt war. Schon nach einem Jahre konnte der Justizminister dem Könige berichten, daß alle diese Prozesse erledigt waren und kein Prozeß mehr rückständig sei. Im Jahre 1748 war das neue, segensreiche Verfahren im ganzen Königreich eingeführt.
5. Der Siebenjährige Krieg«
Maria Theresia konnte das geliebte Schlesien, das ihr „der böse Mann" geraubt hatte, uicht verschmerzen. Da sie aber die Tapferkeit und Tüchtigkeit des preußischen Heeres genugsam erkannt hatte, wagte sie es nicht sogleich, die Waffen gegen Friedrich zu ergreifen, sondern war bemüht, ihr Heer nach preußischem Muster auszubilden. Dann suchte sie unter deu europäischen Fürsten nach Bundesgenossen gegen den König, dessen wachsende Größe die übrigen Mächte mit Neid und Mißgunst erfüllte. Es gelang ihr auch, mit Rußland, Polen, wachsen und Frankreich gegen Preußen ein Bündnis zustande zu bringen, das den Zweck hatte, Friedrichs Land zu teilen und ihn selbst zum Markgrafen von Brandenburg zu erniedrigen. Indessen erhielt der König von den Plänen seiner Feinde Kunde und beschloß, ihnen zuvorzukommen.' Wie der Sturmwind wollte er in die Wolken brechen, die sich von allen Seiten um sein Haupt zusammenzogen; durch die Kraft eines unwiderstehlichen Angriffs gedachte er die Wetter zu zerteilen, ehe sie sich entluden.
Vor allem kam es daraus an, sich Sachsens zu bemächtigen, um beim weiteren Vorrücken gegen die Österreicher im Rücken gedeckt zu sein. Nachdem er die schlesischen Festungen kriegsmäßig ausgerüstet und sein Heer, das aus 150000 wohlgeübten Krieg-gent bestand, in Bereitschaft gefetzt hatte, überschritt er aus drei verschiedenen Wegen im August 1756 mit 60 000 Mann die säch-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Europa Berlin Potsdam
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wordene Ausländer. Um den sittlichen Geist und die militärische Ehre im Soldatenstande zu erhöhen, traf der König alle nur erdenklichen Einrichtungen und Bestimmungen, er vermochte aber dadurch, wie auch durch die strenge Disciplin, nicht, die Uebel des Werbesystems ganz zu beseitigen. Seine Armee war aber die beste und schlagfertigste. Für die Bildung des Officierstanbes sorgten die Berliner Ritterakademie und mehrere Kadettenhäuser.
5. Um die verschiedenen Ausgaben des Staates allseitig erfüllen zu können, schien dem Könige eine Sonderung der Stände nothwendig. Jeder solle und könne nur an der ihm durch Geburt angewiesenen Stelle recht wirksam sein, das war seine Ueberzeugung. Mit dem Adel wurden deshalb vorzugsweise die Officierstelleu besetzt; in ihm wurzelte das Heer. Der Bürg erstand hatte Handel und Gewerbe zu Pflegen; dem Bauernstande fiel die Aufgabe zu, den Acker zu bebaueu und Viehzucht zu
treiben. Im Landrecht heißt es darum: „Die Bauern sollen niemals Rittergüter besitzen, die Edelleute niemals Bauergüter einziehen, ans dem Grunde, weil jene nicht als Officiere dienen können, die Edelleute aber, wenn sie Vorwerke aus den Bauerngütern machen, die Zahl der Einwohner verringern. Auch die Bürger sollen keine Güter der Edelleute kaufen; sie' würden dadurch nur gehindert werden, ihr Vermögen in
Handel und Wandel anzulegen."
6. Um die Rechtspflege hat sich Friedrich außerordentlich verdient gemacht, so daß er mit Recht als der Schöpfer der preußischen Justiz bezeichnet werden kann. Schon von seinem Regierungsantritte an waren ihm die Weitläufigkeiten und Verwirrungen in dem Rechte und im Proceßwesen ein Dorn im Auge gewesen, er arbeitete darum während seiner ganzen Regierungszeit im Vereine mit den tüchtigen Juristen Cocceji und Carmer an der Reform der heillosen Justizzustände. Er trennte die Justiz von der Verwaltung und gab 1747 in dem Codex Frideri-cianus eine neue Gerichtsordnung. Das schönste Denkmal seiner Fürsorge für eine gute Rechtspflege ist das „allgemeine preußische Landrecht", das er gegen Ende seiner Regierung von Carmer in deutscher Sprache ausarbeiten ließ. Den Abschluß des Ganzen hat er nicht mehr erlebt; erst 1794 trat es in Kraft. Die strenge Gerechtigkeitsliebe
des Königs war dem Geringsten seiner Unterthanen bekannt. Vorliebe
für Personen oder Stände lag ihm fern, und er war jedesmal geneigt, dem Armen zu helfen. Wie streng der König Gerechtigkeit ^ gegen andere geübt wissen wollte, beweist der Müller Aruold'fche Proceß, wie streng gegen sich, der Windmüller bei Sanssouci. Oft schärfte er seinen Richtern ein, ohne Ansehen der Person zu richten. In einem Protokolle des Müller Arnold'schen Processes, welches der König selbst aufnahm, heißt es: „Die Justizkollegia müssen nur wissen, daß der geringste Bauer, ja der Bettler ebensowohl ein Mensch ist wie Se. Majestät und dem alle Justiz wibersahren muß, indem vor der Justiz alle Leute gleich finb, es mag sein ein Prinz, der gegen einen Bauer klagt, ober
auch umgekehrt, so ist der Prinz vor der Justiz dem Baner gleich und muß nach der Gerechtigkeit verfahren werben ohne Airsehen der Person. Danach mögen sich die Justizkollegia in allen Provinzen nur zu richten
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in als noch willens, sich den Verbündeten anzuschließen und den Schutz der Stadl zu übernehmen; als es aber die Gewißheit erhielt, daß dem schwedischen Kronprinzen Bernadotte für seinen Beitritt bereits Norwegen zugesichert war, warf es sich Napoleon ganz in die Arme. So kam denn am 30. Mai die unglückliche Stadt und gleich darauf auch Lübeck in die Gewalt der Franzosen, die erst im April 1814 abzogen, nachdem besonders Hamburg während dieser langen Besetzung die schwersten Opfer hatte bringen müssen. Eine Gegenwehr von nur wenigen Tagen würde genügt haben, beiden Städten die Freiheit zu erhalten, da der Waffenstillstand die Entscheidung schon am 4. Juni gebracht hätte.
Derselbe Zeitpunkt wurde auch für das berühmte Lütz o w's che
Freikorps verhängnisvoll. Lützow beabsichtigte, die Kriegsstraße von Leipzig und Erfurt nach Dresden zu durchschneiden, Transporte und Besatzungen aufzuheben und, nach Westen vordringend, die Zuzüge aus den Rheinbundstaaten zu verhindern. Da er sich an den Waffenstillstand nicht kehrte, sondern noch bis zum 18. Juni die Feindseligkeiten innerhalb Sachsens fortsetzte, so ließ Napoleon die kleine Schar bei Kitzen in der Nähe von Lützen hinterlistig umringen, theils niedermachen, theils gefangen nehmen. Lützow selbst rettete sich mit nur 100 Reitern, darunter auch der schwer verwundete Körner, aus weiten Umwegen über die Elbe. Die Theilnahme des Volkes für die Lützower erwachte später
noch einmal, als am 26. August bei einem Streifzuge in der Nähe von Schwerin bei Gadebusch Theodor Körner, der Dichter des Befreiungskrieges, erschossen wurde. Er ruht dort unter einer Eiche.
3. In Preußen benutzte man die Zeit der Waffenruhe, um mit verdoppeltem Eifer das Werk der Rüstung zu betreiben. Die Landwehr trat jetzt schlagfertig auf den Platz. Waren auch die Landwehrmänner nicht so gut gekleidet und bewaffnet wie die Linientruppen, so bewiesen sie doch bald durch ihre Thaten, daß sie an Heldenmuth und Tapferkeit ihren Kameraden von der Linie gleich standen. Eifrig benutzten aber auch die Verbündeten den Waffenstillstand, um wegen des Anschlusses anderer Mächte zu verhandeln. Von größtem Gewichte erschien es, auch Oesterreich auf die Seite der Verbündeten zu ziehen. Dieses verstand sich zunächst in dem Vertrage von Reichenbach am 27. Juni dazu, als vermittelnde Macht dem Kaiser Napoleon Friedensbedingungen zur Annahme zu empfehlen und verpflichtete sich sogar, das Schwert gegen Frankreich zu
ziehen, wenn der Friede auf diese Bedingungen abgelehnt werde. Es
wurde ein Friedenskongreß nach Prag beschieden, der aber wegen der hohen Forderungen Napoleon's zu keinem Resultate führte. Da auch England mit Preußen bereits ein Bündnis geschlossen hatte, nach welchem es sich zur Zahlung von Hülssgeldern verpflichtete, und Schweden, dessen Kronprinz Marschall Bernadotte einst unter Napoleon ruhmreich gefochten hatte, den Verbündeten seine Hülfe zusagte, so zögerte Oesterreich nicht länger, die Friedensunterhandlungen abzubrechen und Frankreich ebenfalls den Krieg zu erklären (12. August).
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statthalter mit seiner Gemahlin wieder in die frühere Stellung zurückgeführt. Großmüthig leistete aber Friedrich Wilhelm Verzicht auf jede Kriegskostenentschädigung. Auch als Beschützer des europäischen Gleichgewichts trat Friedrich Wilhelm ans. Als sich Oesterreich und Rußland verbündet hatten, um gemeinschaftlich die Türken aus Europa zu vertreiben, vereinigte sich Friedrich Wilhelm aus Besorgnis, jene Staaten möchten zu mächtig werden, mit England und Holland zum Schutze der Türkei und vermittelte im Vertrage zu Reichenbach (1790) zwischen Oesterreich und der Türkei einen Frieden.
4. Inzwischen war in Frankreich im Jahre 1789 die Revolution ausgebrochen, welche die drückenden Vorrechte des Adels und der G-eistlichkeit und die unumschränkte Monarchie aufhob. Die herabwürdigende Behandlung aber, die der König Ludwig Xvi. und seine Gemahlin Marie Antoinette nach einem Fluchtversuche (1791) in Paris erfuhren und die Aufreizungen der französischen Emigranten — ausgewanderter Edelleute und Prinzen — bestimmten Friedrich Wilhelm, als Wiederhersteller des königlichen Ansehens in Frankreich auszutreten. Nach einer Zusammenkunft mit dem Kaiser Leopold Ii., dem Bruder Marie Antoinettens von Frankreich, in Pillnitz (1791), verbündete er sich 1792 mit Oesterreich zu gemeinsamer Vertheidigung im Falle des Angriffs und zur Wiederherstellung der königlichen Gewalt und der alten Verfassung in Frankreich. Als nun die französische Regierung an Oesterreich den Krieg erklärte, erließ auch Friedrich Wilhelm an Frankreich die Kriegserklärung.
5. Es rückten 45,000 Preußen, 6000 Hessen und 20,000 Oesterreicher gegen die französischen Grenzen vor, unter dem Oberbefehl des regierenden Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig, eines Feldherrn aus der Kriegsschule Friedrich's Ii., seines Oheims. Im Juli überschritten die Preußen, als die ersten auf dem Platze, von Luxemburg aus die Grenze. Ihnen vorher ging ein von den Emigranten verfaßtes drohendes Manifest, das sich der Herzog von Braunschweig hatte aufdringen lassen. Darin wurden alle Mitglieder der Nationalversammlung, der Municipalität, der Nationalgarde wegen aller Vergehen gegen den König und seine Familie verantwortlich gemacht, „und außerdem erklärten Ihre Kaiserliche und Königliche Majestäten, daß, wenn dem Könige, der Königin und der königlichen Familie die geringste Gewaltthätigkeit zugefügt würde, sie eine exemplarische Rache nehmen würden, indem sie die Stadt Paris einer gänzlichen Zerstörung überliefern würden, die schuldigen Anführer aber dem verdienten Strafgericht." Diese Drohworte wirkten wie ein Zauberschlag in ganz Frankreich, alles erbot sich, die Waffen zu tragen und scharte sich um Dumonriez, der den Oberbefehl im Kampfe gegen die Eindringlinge erhalten hatte. Es gelang den Preußen, Longwy und Verdun zu nehmen, die Pässe des Ardenner-waldes zu durchbrechen und in die Ebene der Champagne zu rücken. Bei Valmy stieß der Herzog von Braunschweig am 20. September auf die Franzosen unter Dumouriez und Kellermann, aber es kam nur zu einer fruchtlosen Kanonade und daun zu Verhandlungen, während welcher die Ruhr in der Armee des Herzogs so furchtbare Verheerungen anrichtete, daß man am 29. September den Rückzug antrat. Während Kellermann
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Extrahierte Ortsnamen: Oesterreich Europa England Holland Türkei Reichenbach Oesterreich Frankreich Paris Frankreich Frankreich Pillnitz Oesterreich Frankreich Oesterreich Frankreich Hessen Luxemburg Paris Frankreich Longwy Braunschweig
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bader Beschlüssen, berief Metternich 1819 eine Ministerkonferenz nach Wien, welche am 15. Mai 1820 die Wiener Schlußakte zu Stande brachte. In dieser wurde den landsländischen Verfassungen in den Einzelstaaten nur in beschränktem Maße eine Mitwirkung an der Regierung zugestanden, die gesammte Staatsgewalt aber dem Oberhaupte des Staates zugesprochen.
3. Unter solchen Verhältnissen gelangte auch Preußen noch nicht zu der 1815 verheißenen Verfassung, doch that Friedrich Wilhelm dadurch den ersten Schritt zur Einführung einer Volksvertretung, daß er am 5. Juni 1823 die Provinzialstände einführte. Diese waren zur Hälfte aus den Rittergutsbesitzern, dem ersten Stande, zur Hälfte aus dem Stande der Städter und dem der Bauern gewählt.
Sie erhielten das Recht, über die Gesetzentwürfe, welche ihre Provinzen angingen, zu berathen und ihr Gutachten darüber abzugeben. In Preußen war damit das Volk im Großen und Ganzen beruhigt, und so ging
auch 1830 die Iulirevolution, durch welche die'bourbonen in Frank-
reich entthront und der Herzog von Orleans, Ludwig Philipp, als Bürgerkönig der Franzosen berufen wurde, spurlos an Preußen vorüber, während sie in vielen anderen Staaten Deutschlands große Aufregung hervorrief.
4. In landesväterlicher Fürsorge richtete Friedrich Wilhelm sein Augenmerk aus die Verwaltung seines Landes. Der neu hergestellte
preußische Staat wurde in acht Provinzen eingetheilt, jede Provinz wieder in zwei oder mehrere Regierungsbezirke, jeder Regierungsbezirk in Landrathskreise. Jede Provinz wird seitdem von einen: Ober-präsidenten, jeder Regierungsbezirk von einer Regierung mit mehreren Abtheilungen für die verschiedenen Zweige der Verwaltung, jeder Kreis von einem Landrath geleitet. Für die Leitung der höheren Lehranstalten wurde in jeder Provinz unter dem Oberpräsidenten ein Provinzial-Schul-Kollegium errichtet und die öffentliche Gesundheitspflege dem Medicinal - Kollegium übertragen. Die inneren Angelegenheiten der evangelischen Kirche wurden den Konsistorien anvertraut.
5. Die Militärversassung verblieb mit geringen Verbesserungen ans der von Scharnhorst eingerichteten Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht. Die Kriegsmacht zerfällt in das stehende Heer, die Landwehr und den Landsturm. Nach zurückgelegtem 20. Lebensjahre wird jeder Preuße dienstpflichtig. Er dient, falls er diensttüchtig ist, drei Jahre in der Linie, dann 4 Jahre in der Reserve und bis zum 32. Jahre in der Landwehr. Bei einem feindlichen Einfall wird der Landsturm aufgeboten, der die Mannschaften vom 17.—42. Jahre umfaßt, insofern sie nicht bei der Linie oder Landwehr dienen.
6. Die ausgezeichnete Finanzverwaltung unter Friedrich Wilhelm war nicht nur eifrig darauf bedacht, die in den Jahren von 1806 bis 1815 entstandene große Schuldenlast zu tilgen, sondern auch neben den für das Heerwesen nöthigen Kosten für alle Zweige der inneren Verwaltung bedeutende Summen zu erübrigen. Für Hebung des Landbaues, der Gewerbe und des Verkehrs geschah viel. Chausseen wurden gebaut, Postverbiudungen wurden vermehrt; auch begann man mit dem Ban der Eisenbahnen. Vornehmlich nahmen aber Handel und Verkehr
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das Recht des Beirathes in der Gesetzgebung. Am 11. April desselben Jahres ronrde die erste Versammlung des vereinigten Landtages vom Könige mit einer feierlichen Anrede eröffnet. Damals war es^ wo er im Hinblick auf die ungläubige Richtung in der Landeskirche die Worte sprach: „Ich und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen."
Aber unter den Mitgliedern des Landtages gab es viele, die mit den ihnen zugestandenen Rechten nicht zufrieden waren; sie bestanden auf Ge-Währung eines durch freie Volkswahl gebildeten Reichstags, verlangten größere Zugeständnisse von Rechten in Bezug auf die Gesetzgebung und Steuerbewilligung und vollständige Freiheit der Presse. Das waren Forderungen, die ans eine vollständige Umänderung der bis jetzt be-
standenen absoluten Regierungssorm abzielten. Der König ging deshalb auf diese Forderungen der Oppositionspartei nicht ein, und der Landtag löste sich unverrichteter Sache auf. Im Laude aber hatten die feurigen Reden dieser Partei in den Herzen vieler Leute Wiederhall gefunden und dazu geführt, daß große Unzufriedenheit mit den bestehenden Einrichtungen hervorgerufen und bei der vielfach herrschenden Noth die ärmeren Volks-klasfen gegen die besitzenden aufgestachelt wurden.
4. Da brach 1848 in Frankreich die Februar-Revolution aus, die König Louis Philipp vom Throne stürzte und Frankreich in eine Republik verwandelte. Sie gab den Anstoß zu gewaltigen Bewegungen in ganz Europa, besonders aber in Deutschland, wo die
Regierungen bestürmt wurden, freie (konstitutionelle) Verfassungen zu gewähren und ein deutsches Parlament zu bilden. Auch in Preußen rief die Februar-Revolution eine so ungeheure Aufregung hervor, daß der König Friedrich Wilhelm am 14. März den vereinigten Landtag ans den 27. April einberief. Die Bewegung wuchs aber in Berlin in immer bedrohlicherer Weise; Deputationen aus den Provinzen verlangten von der Regierung eine bedingungslose Annahme der liberalen Forderungen. Da versprach am 18. März der König durch ein Patent eine freiere
Verfassung und seine Mitwirkung für Verbesserung des deutschen Bundes. In großen Scharen zog nun die Bevölkerung Berlins auf deu Platz vor dem königlichen Schlosse, um unter lautem Jubel dem Könige zu danken, der vom Balkon des Schlosses herab noch einmal seinen wichtigen Entschluß verkündete. Da wurden plötzlich von unbekannter Hand zwei Gewehrschüsse abgefeuert, die das Volk in unbeschreibliche Aufregung versetzten. Die Menge schrie: „Wir sind verrathen. Zu den Waffen!"
und in wenigen Stunden waren die Straßen versperrt und an Fenstern und Barrikaden Bewaffnete ausgestellt. Vergeblich kamen Botschafter aus dem Schlosse, welche die Schüsse einem Mißverständnisse zuschrieben; die revolutionären Führer des Volkes schürten durch glühende Reden die Kampflust. Nachmittags drei Uhr entbrannte ein fürchterlicher Straßenkampf, der bis in die Nacht hinein währte; als aber der Morgen des 19. März anbrach, waren des Königs Truppen überall Sieger. Dem landesväterlichen, weichen Herzen des Königs hatte es großen Kummer bereitet, mit Gewalt der Waffen gegen feine eigenen Unterthanen einschreiten zu müssen, und er ließ, um die Hand zur Versöhnung zu bieten, die Truppen aus Berliu abziehen. Dadurch gewann in Berlin
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Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Frankreich Europa Deutschland Berlin Berlins Berliu
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9. Karl der Große als Landesvater.
Gericht hieß Ding und die Gerichtsstätte Mahlstatt.*) Das Urteil würde in alter Zeit von der ganzen Gemembe gefmtbett; sie staub um den Gerichtstisch herum, bisbete bett „Umstand"; später verringerte sich diese große Zahl ans sieben Schöffen, die das Urteil „schassen" sollten und die der Gras aus bett rechtskunbigen Freien aus Lebenszeit er-naimte. Die Rechtsprechung erfolgte nicht nach einem geschriebenen Gesetz, svttbern nach tnünblicher Überlieferung. Karl der Große ließ aber scholl die altert Volksrechte aufzeichnen, die bei bett einzelnen Stämmen, den Franken, Alamannen, Sachsen, Bayern usw. verschieben waren. Diese alten Volksrechte lassen uns tiese Vliese tun in das Denken uitb Empfinden der bamaligen Zeit,' wie auch die ganze beut]che Lanbfchaft mit Sonne und Winb, Wolken und Nebeln, ihren geheimnisvollen und büstern Stimmungen ans ihnen anschaulich hervorblickt. Wie stark sie zu bichterischen Bildern und Ausdrücken hinneigen, möge folgende ergreifende Stelle ans beut Friesenrecht zeigen, wo die brei Bedingungen, unter betten das Erbe eines vaterlosen Kinbes veräußert werden bars, folgendermaßen festgesetzt werden: „Die erste Not ist, wenn das Kind gefangen und gefesselt entführt wird, nördlich über die See ober süblich über die Berge; baun mag die Mutter des Kinbes Erbe veräußern und ihr Kind löien und ihm fein Leben bannt retten helfen. Die zweite Not ist, wenn teure Jahre fomtjtett und der heiße Hunger über das Laub fährt und das Kind -Hungers sterben würde; baun mag die Mutter feilt Erbe veräußern und ihm davon Kuh und Korn sausen, auf daß man es bmnit am Leben erhalte; bettn Hunger ist der Schwerter schärfstes. Die britte Not ist, wenn das Kind stocknackt ist und hauslos, und wenn dann die ttebelbüstre Nacht und der eiskalte Winter über die Zäune lugt, und die Menschen eilen alle in ihren Hof und in ihr Hans, und das wilde Tier flicht den hohlen Baum und der Berge Schluchten, um barin sein Leben zu fristen; das uitmnnbige Kind aber weint und beklagt feine nackten Gtieber und jammert, daß es kein Obbach habe, daß sein Vater, der ihm helfen sollte gegen den kalten Winter und gegen den heißen Hunger, so tief unten im Dunkel ruht, unter Eichenholz und Erbe, mit vier Nägeln verschlossen und bebetft: dann bars die Mutter ihres Kinbes (5rbe veräußern und verkaufen." Ebenso anschaulich und bilderreich
*) Anschaulich schildert der Dichter Ort und Zeit eines solchen Gerichts.
Falbten spät im Herbst die Blätter,
Ward ein offnes Ding gehalten.
Unter Friggas heilgem Baume Scharten sich die Gaugenossen.
Edelinge, freie Bauern Eigner Leute niedre Sprossen.
> Nächst dem Baume war die Dingstatt,
Eingehegt mit Haselzweigen;
Ties geduckt am Stamm der Linde Stand der Graf in düsterm Schweigen.
Vor ihm auf dem Sandsteintische
Schwert und Strick. (Weber, „Dreizehnlinden.")
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Extrahierte Personennamen: Karl_der_Große Karl Karl Weber
33. Gerichtswesen am Ausgange des Mittelalters. 75
Freigerichte. Sie kamen zu solcher Bedeutung, daß sie sich die Geltung eines königlichen, ja eines Reichsgerichts errangen. Der Ursprung des Wortes „F e m e" ist nicht ganz klar, man nimmt an, daß es „S traf e" bedeutet. Freigerichte wurden sie genannt, weil sie das Gericht für den Adel und die freien Bauern, den Kern der westfälischen Bevölkerung, waren. Ursprünglich erstreckte sich iljre Zuständigkeit hauptsächlich auf bürgerliche Gerichtsfachen, also besonders auf die rechtlichen Verhältnisse der Freigüter, später auch auf Vergehen und Verbrechen, wie Diebstahl, Raub, Mord, Meineid. Die Femgerichte übten keine ständige Amtsgewalt aus, sondern traten nur in Tätigkeit, wenn vor dem ordentlichen Richter das Recht nicht erlangt werden konnte. Sie wurden am Hellen Tage unter freiem Himmel auf „ruer, d. H. rauher, nackter Erde (woraus später auf „roter Erde" entstand) abgehalten. Die Gerichtsstelle hieß der F i e i -st ii h I und war in der Regel auf einem Hügel und unter einer Linde. Geleitet wurde das Gericht von dem F r e i g r a f e n , dem mindestens sieben Freischöffen zur Seite standen. Freischöffe oder Wissender konnte jeder unbescholtene freie Deutsche werden; sie erkannten sich gegenseitig an heimlichen Zeichen und Formeln.' Das Gerichtsverfahren war öffentlich, konnte aber jederzeit, wenn es die Verhältnisse erforderten, in ein heimliches verwandelt werden. Feierlich wurde der Verklagte vorgeführt. Zwei Schöffen hatten ihm den Ladebrief überbracht oder diesen mit einem Dolch an seine Tür gesteckt („Steckbrief"). Konnte er sich rechtfertigen, so war er frei; gestand er ober wurde er überführt, so erfolgte die Verurteilung. Lautete der Spruch auf Tod, dann knüpfte man ihn sofort am nächsten Baume auf. Im 14. und 15. Jahrhnnbert erlangten die Femgerichte ihr größtes Ansehen; weithin über die Grenzen Westfalens dehnten sie sich ans, und selbst Fürsten, wie Kaiser Sigismund, wurden Wissende. Eine Zeitlang herrschte große Scheu vor den Femgerichten. Bald jedoch wurden von ihnen allerlei Mißbrauche, wie Bestechung, bekannt. Da entstand ein allgemeiner Unwille gegen sie, und schon vor Ablauf des 15. Jahrhnnberts suchten die Fürsten ihr Land von ihnen zu befreien. Seit dem 16. Jahrhundert blieben sie auf Westfalen beschränkt, wo sie sich in einzelnen Gegenden in Landgerichte verwandelten, die bei beschränkter Strafbefugnis über geringe Vergehen bis zum Jahre 1811 bestanden haben. Der angesehenste Freistuhl war seit dem 14. Jahrhundert zu Dortmund, wo die alte Femliude erst in unsern Tagen der Erweiterung der Eisenbahnanlagen zum Opfer gefallen tst. Hier fand auch das letzte Femgericht im Jahre 1803 statt; der letzte Dortmimber Freigraf (Zacharias Löbbecke hieß er) starb „im Ruhestanbe" 1827, der letzte westfälische Freigraf überhaupt nahm im Jahre 1835 die geheime Lofnng mit ins Grab, das auf dem alten Friebhof zu Werl bei Soest noch gezeigt wirb.
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