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1. Neue Zeit - S. 202

1897 - Stuttgart : Neff
Tode verurteilt und 30. Januar enthauptet. Die Independenten beriefen sich hiebei auf die „Volkssouveränität“, in Wirklich- keit war es die That einer durch Waffengewalt herrschenden Minderheit, die der monarchischen Gesinnung und dem Rechts- gefiihl der überwiegenden Mehrheit widersprach. § 61. England als Republik 1649—1660. Innere Entwickelung bis 1658. Nur der Herrscherkunst und durchgreifenden Energie Cromwells, insbesondere aber den Erfolgen seiner äusseren Politik war es möglich, die Republik („Commonwealth“), der, wie früher dem Absolutismus Karls I., jeder Rückhalt an der englischen Selbstverwaltung fehlte und die besitzenden Klassen bald immer mehr widerstrebten, längere Zeit aufrecht zu erhalten. Die nach Abschaffung des Ober- hauses und des Königtums eingesetzte parlamentarische1) Regierung durch einen Staatsrat, dessen Zusammen- setzung das Parlament bestimmte, dauerte formell bis Ende 1653. Royalistische oder presbyteriauische „Rebellen“ wurden von Ausnahmegerichten abgeurteilt; die Partei der Levellers (Gleichmacher), die agrarische Reformen oder gar Umwälzungen verlangten, besonders im Heere, mit harter Hand unterdrückt. Irland, wo die katholischen Rebellen und die Royalisten Frieden geschlossen hatten, aber doch der rechten Eintracht entbehrten, wurde zuerst von Cromwell (August 1649 bis Frühjahr 1650), dann vonlretonu. a. niedergeworfen unter schweren Greueln, die man durch alttestamentliche Vorgänge recht- fertigte; dann wurde die heimische Bevölkerung im ganzen aus Ulster, Leinster und Munster, mit oder ohne teil- weise Entschädigung durch Grund und Boden im unfruchtbaren und öden Connaught, ausgetrieben und puritanische Veteranen, sowie andere Kolonisten aus England und Schottland ange- siedelt. Tausende von Kriegsgefangenen verschleppte man in die Sklaverei nach Westindien. Die Schotten, die Karl Ii. her- beigerufen und zur Beschwörung des Covenant, aber auch zur Verleugnung von Vater und Mutter bestimmt hatten, schlug Cromwell 3. September 1650 bei Dunbar und, nachdem Karl verfrüht in England einmarschiert war, 3. September 1651 bei W o r c e s t e r. General Monk beendete die Unterwerfung Schott- lands. Das Rumpfparlament, dessen Finanzgebarung 9 Parlamentarisch regierte Staaten sind solche, in denen das Staats- oberhaupt die Zusammensetzung der obersten Regierung (Ministerien) nach dem Willen der Mehrheit der Volksvertretung vornimmt bezw. ändert, also wechselnde Parteiregierungen einsetzen muss.

2. Neue Zeit - S. 96

1897 - Stuttgart : Neff
96 tolerant und ging in der Anpassung an die einheimische Kultur (auch im Dogma) über Xavier hinaus. Hier gewannen sie vor allem als Ver- treter europäischer Wissenschaft und Technik Boden und wussten in China sich die Gunst auch der Mandschu-Dynastie (seit 1651) und den ein- heimischen Christen deren Duldung lange zu erhalten; in Japan wurde, nachdem durch die Daimiö dem Mikado alle weltliche Gewalt entrissen und dem Ta'ikun zugefallen war, durch blutige Verfolgungen 1610—1688 das Christentum vernichtet und dann das Land den Europäern verschlossen. Die eigenartigste Leistung der Jesuitenmission ist der Indianer Staat in Paraguay, den sie unter spanischer Oberherrschaft in ihren ,.Reduktionen“ schufen. Die Indianer, für die sie eine gemeinsame Sprache bildeten, wurden, von der übrigen Welt ganz abgesperrt, durch ihre jesuitischen Leiter, die ihnen als eine Art göttlicher Wesen erschienen, seit 1606 zu nicht er- schöpfender Arbeit angehalten, aber planmässig, als „Kinder mit Bärten“, durchaus bevormundet. Als den Jesuiten 1759 die Leitung dieses „mechanischen Kunstwerks“ entrissen wurde, ging auch das Christentum dieser Indianer verloren. — 1622 wurde zur Zentralisation der katholischen Missionsunter- nehmungen (auch der unter ketzerischen Christen) die Kardinalkongre- gation de Propaganda fide geschallen und 1627 in Rom ein Missions- seminar (collegium urbanum) gegründet. § 34. Calvin und seine Reformation. In Genf, das als Handels- und Industrieplatz bedeutend war, bereiteten die seit 1515geführten, wechselvollen, opfer- reichen und leidenschaftlichen Kämpfe gegen den Herzog von Savoyen und den (dem savoyischen Geschlecht angehörigen) Bischof, sowie das Burgrecht mit Bern (1526 abgeschlos- sen) dem Abfall von der alten Kirche einigermassen den Boden (die Partei der städtischen Freiheit: „Eidgenossen“, einer ihrer Führer Hugues; die savoyische Partei „Mameluken“). 1535 errang, nachdem ein savoyischer Anschlag auf die Stadt misslungen war, die von dem fanatischen und zähen Südfran- zosen Guillaume Farel geführte evangelische Partei den Sieg, der katholische Kultus wurde abgeschafft, die Klöster aufgehoben. Gegen die Rüstungen Savoyens und des Bischofs leistete Bern bei Beginn des dritten Kriegs zwischen Franz I. und Karl V. Hilfe (s. S. 67), vor allem, um Genf nicht in die Hände Frankreichs kommen zu lassen (Anfang 1536). Es begnügte sich Genf gegenüber mit Erneuerung des Burg- rechts, das Genf in seinen auswärtigen Verbindungen von Berns Zustimmung abhängig machte, behielt Nordsavoyen und Waadt und überliess Genf in einem ungenau formulierten Vertrage bisher savoyische Gebiete. Jean Cau(l)vin, geh. 10. Juli 1509 zu Noyon in (1er Pikardie als Sohn eines bischöflichen Beamten, verlor seine Mutter sehr frühe. Er zeichnete sich früh durch herben Erust und ausdauernden Fleiss aus. Seine Studien- kosten wurden durch eine Pfründe gedeckt, die er 12jährig erhielt. Nach

3. Mittelalter - S. 13

1896 - Stuttgart : Neff
— 13 — das wenigstens dem Namen nach alle (auch nichtgermanische) Stämme zwischen den Karpathen und dem Don umfasste. Neben den Kämpfen zwischen Römern und Germanen gingen gegenseitige friedlicheeinwirkungen her. Die römischen Festungen in den Grenzländern waren ebensoviele städtische Mittelpunkte römischer Kultur, an deren Stelle später die ältesten deutschen Städte entstanden; die wichtigsten dieser Festungen waren Carnuntum (unterhalb Wiens an der Donau), Juvävum (Salzburg), Regina Castra (Regensburg), Augusta Vindelicorum (Augsburg), Augusta Rauracorum (Augst bei Basel), Argentoratum (Strassburg), Mogontiäcum (Mainz), Confluentes (Koblenz), Augusta Treverorum (Trier), Colonia Agrippinensis (Köln), Castra Vetera (Xanten), Noviomägus Batavorum (Nimwegen). Die Römer brachten den Weinbau, auch südliche Gemüse- und Obstarten in die wärmeren Gegenden Deutschlands, und in den Grenzländern lernten die Germanen von den Römern eine zweckmässigere Art des Ackerbaus. Die Kriegsdienste, welche viele Germanen seit Cäsar in römischen Heeren nahmen, der Handel, den römische Kaufleute in Deutschland trieben, und der Grenzverkehr mit den römischen Ansiedlern vermittelten den Germanen die Bekanntschaft mit römischer Art und römischen Einrichtungen, so mit römischer Bewaffnung, mit dein Stein-und Ziegelbau, mit Massen und Gewichten, freilich ohne dass die Masse der Bevölkerung diese Dinge angenommen hätte; auch der Gebrauch der wahrscheinlich durch Umbildung des römischen Alphabets entstandenen Runenschrift war ein beschränkter. Im römischen Reich lernten die Germanen zuerst eine durchgeführte staatliche Organisation, und zwar gleich die umfassendste und bedeutendste, die es gegeben hat, kennen, und die Idee des Staats war infolgedessen für das Bewusstsein der Germanen so mit dem Römerreich verknüpft, dass sie nicht sowohl andre Staaten an dessen Stelle setzen, als vielmehr selbst Glieder oder Fortsetzer dieses Reiches sein wollten. Andererseits bewirkte die massenhafte Ansiedlung von Germanen in den römischen Grenzgebieten und die Verwendung immer zahlreicherer germanischer Hilfsvölker im römischen Heer, dass nicht nur die römische Gesellschaft in Erscheinung und Gebaren viel Germanisches annahm, sondern auch die verschiedenen Stellen des Kriegs-, später auch des Verwaltungsdienstes im Reich bis zu den höchsten Stellen mehr und mehr in die Hände von Germanen kamen, bis schliesslich die lebendigen Kräfte, die das Staatswesen noch aufrecht erhielten, im römischen Reich, besonders in dessen westlicher Hälfte, überwiegend aus Germanen bestanden.

4. Altertum - S. 14

1895 - Stuttgart : Neff
— 14 — Während anfangs der Gott Anubis über die Abgeschiedenen gebot, wurde seit Beginn des alten Reiches der abgeschiedene Mensch vornehmen Standes, später jeder verstorbene Aegypter mit Osiris1), (ursprünglich Sonnengott nur der Stadt Abydos) gleichgesetzt, der, nachdem er von seinem Bruder Set tückisch getötet worden, aber in seinem Sohn Horus neu erstanden war, im „Westreich“, der Ruhestätte und Heimat der Toten, herrschte. Der „Ka“, der nach der ägyptischen Anschauung ausser der materiell gedachten Seele im Menschen wohnt (vergl. die homerische yvxy, ä'dwkov), kann nach dem Tode nur existieren und gedeihen, solange der Leib noch existiert, und bedarf von Zeit zu Zeit der Speise und des Tranks. Daher sorgten die Aegypter so eifrig für Erhaltung ihres Leichnams und für regelmässige reelle Totenopfer durch Stiftungen oder für deren Ersatz durch periodisches Sprechen zauberkräftiger Formeln oder Anbringung solcher oder auch durch Niederlegung von Speise und Trank darstellenden Gegenständen im Grabe. Den Vornehmen wurden auch kleine Statuen von Menschen, die sie in der ändern Welt bedienen und für sie die himmlischen Gefilde bebauen sollten, mitgegeben. Auch wurden ausser der Leiche noch eine oder mehrere Statuen des Verstorbenen im Grabe beigesetzt, damit der Ka in ihnen eine neue Wohnstätte finde. Zauberformeln, welche den Abgeschiedenen vor den bösen Dämonen des Jenseits schützen und ihm die Auferstehung bewirken, wurden in den sog. Totenbüchern zusammengefasst den Toten mit ins Grab gegeben. Im neuen Reiche bildete sich die Vorstellung von dem vor 42 Beisitzern des Osiris im West-reich zu bestehenden Totengericht aus. Der nicht oder wenig begüterte Aegypter erstrebte für seinen Leichnam Sicherheit und Bestand, indem er ihn in einem brunnenähnlichen Schachte (manchmal mit einer kleinen Ziegelpyramide darüber) oder auch nur möglichst tief im Sande bestatten liess; die Reichen und Mächtigen führten zu diesem Zwecke grosse Bauten aus. Nachdem die Pyramiden, die manchmal den grössten Teil der Arbeitskräfte des Reiches in Anspruch genommen hatten, und die Mastaba (s. o.) allmählich kleiner geworden waren, traten nach der Zeit des alten Reiches an ihre Stelle die Felsengräber {die grössten die von Siut); im neuen Reiche wurden sie bedeutend kleiner angelegt als im mittleren. Für den Mittelstand wurden Massengräber in Felsen errichtet. Dagegen erhielten die Särge mehr künstlerische Gestaltung, und die Einbalsamierung und Mumifizierung der Leiche bildete sich noch mehr aus. Der Kult wurde mit der Zeit immer reicher und mannigfaltiger. Menschenopfer kamen jedenfalls in geschichtlicher Zeit nicht vor. Die allgemein übliche Beschneidung wurde als religiös geboten betrachtet. Neben den Gräbern waren die Hauptschöpfungen der ägyptischen Architektur die Tempel, im neuen Reiche besonders gewaltig (Säulen zuerst aus Holz, dann aus Stein; „protodorische“ Säule, Knospen-Blumen-säule). Die Skulptur, •deren Erzeugnisse bemalt wurden, zeigte das grösste Mass der Individualisierung in der Zeit des alten Reiches (erhalten sind u. a. 2 Statuen des Chäfre aus Diorit und Basalt und die noch ältere Holzstatue des sog. Dorfschulzen) und zeichnete sich im allgemeinen durch die technische Leistung aus. Im neuen Reiche war die Fertigung von Kolossalstatuen beliebt. (Als Memnonstatuen bezeichneten die Griechen zwei gewaltige Kolossalsitzbilder des Königs Amen-hotep Iii. in Medinet-Habu.) In Relief und Malerei kam man nicht so weit, insbesondere blieb die Darstellung eines zusammenhängenden Ganzen sehr unvoll- *) Die Seele des Osiris wurde in Gestalt des Vogels benu dargestellt, woraus vielleicht die Griechen ihren Vogel Phoenix machten. Auch die verstorbenen Apis werden zu Osiris: Osar-hapi, woraus der in der Ptolemäerzeit sich in der ganzen griechisch-römischen Welt verbreitende Kult des Se(a)rapis entstand. Neuerdings wird behauptet, dass immer nur den Gebildeten und Vornehmen Unsterblichkeit zugeschrieben wurde.

5. Altertum - S. 25

1895 - Stuttgart : Neff
Religion, Kultur und Staat der Perser. Die persische Religion, der sog. Mazdaismus bildete sich nach lind nach aus durch ethische Auffassung des die ältesten Religionsanschauungen der Arier (= Perser und Inder) beherrschenden Kampfes zwischen den Mächten des Lichtes und den Dämonen der Finsternis (besonders im Gewitter) und unter dem Einfluss des besonderen Priesterstandes, den es schon bei den Ariern _ gab. Als der durch Offenbarung belehrte und belehrende Schöpfer dieser persischen Religion galt der, wenn überhaupt geschichtliche, so doch jedenfalls zeitlich nicht näher festzusetzende Zarathustra (Zoroaster); ihre heiligen Schriften, (Zend) Avesta (wahrscheinlich — Gesetz), enthalten in ihrer erst zur Sassa-nidenzeit abgeschlossenen Zusammenstellung und Passung Bestandteile verschiedenen Alters. Der höchste Gott Ahuramazda („der Herr, der Weise1’) ist der Schöpfer der körperlichen Welt, wie der rechtlich-sittlichen Ordnung, der Spender der Offenbarung, dem andere gute Mächte helfen und dienen. Dem Ahuramazda (später Ormusd) steht in fortwährendem Kampf, der erst am Ende der Welt mit dem Sieg Ahuramazdas endigt, aber nicht ebenbürtig gegenüber Angra-manju (später Ahriman), der „böse Geist“, das Haupt der bösen Dämonen, der „daivas“. Wie Ahuramazda lauter Reinheit und Wahrheit ist, so Angramanju lauter Unreinheit und Lüge; er schafft die Uebel, schädliches Getier und böse Menschen dienen ihm, während Ahuramazda der Gott der Viehzucht, des Ackerbaus, überhaupt der Kultur und der Gesittung ist. Die Ausgestaltung der Anschauung von diesem Kampfe wurde auch beeinflusst durch den steten Gegensatz zwischen den sesshaften Ackerbauern Irans und den nomadischen Stämmen des Nordens (Turans). Des Menschen Pflicht ist, in diesem Kampfe durch erspriessliche Arbeit, Töten von Gewürm und anderem schädlichem Getier, durch Reinheit und Wahrheit auf der Seite Ahuramazdas mitzuwirken. Die Reinheit wurde aber überwiegend äusserlich gefasst (eine Menge Reinigungsvorschriften und Zeremonien). Grosse Wertschätzung genoss, wie schon in altarischer Zeit, das Feuer, als besonders reinigend galt der Kuh-urin. Von den Tieren waren die Hunde durch religiöse Vorschriften, deren Verletzung peinlich bestraft wurde, geschützt. Dem berauschenden Opfertrank Hauma (bei den Indern Soma) wurde göttliche Kraft zugeschrieben. Die Priester (ursprünglich mit dem altarischen Worte atharvan, Feueranzünder, bezeichnet) hatten allein die Befugnis Opferhandlungen zu vollziehen und Opferformeln zu sprechen und wurden so zur Kaste. Als solche wurden sie mit dem ursprünglich medischen Namen Magier1) bezeichnet. Im persischen Reiche hatte manche Forderung der zoroastrischen Religion noch keine Geltung, z. B. liessen sich die persischen Könige begraben, während die Leichname nach den Bestimmungen des Avesta wilden Tieren und Vögeln zum Frass ausgesetzt werden müssen und weder Erde noch Feuer mit ihnen verunreinigt Averden darf. Der Kult des Mazda, zu dem z. B. Darius I. sich feierlich in seinen Inschriften bekennt, genügte den religiösen Bedürfnissen des Volkes nach mehr greifbaren und anschaulichen Gegenständen der Verehrung nicht. So nahm in der Perserzeit der Dienst des Mithra (ursprünglich Gott des Lichts, dann Sonnengott und als solcher der eigentliche, alles durchdringende, siegreiche Welten-herrscher; zur Kaiserzeit in der ganzen römisch-griechischen Welt vom Volk am meisten verehrt) und der Anahita (Göttin der Fruchtbarkeit und des Reichtums) immer mehr überhand, und diesen Göttern wurden dann von den Persern auch Tempel erbaut; der reine Mazdaismus kannte nur Feueraltäre. Mit Opfer und Gebet wurden auch die Fravasis (die Genien) der x) Da im Kult dieser persischen Priester zauberkräftige Formeln eine grosse Rolle spielten, so wurde der Name Magier für Zauber-, Beschwörungs-Priester (oder -Künstler) und der Name Magie für Zauberei und Beschwörungskunst üblich.

6. Altertum - S. 131

1895 - Stuttgart : Neff
131 und Gespräch mit jedem, der ihm in den Weg kam, sich und seine Mitbürger geistig und sittlich zu fördern. Auch er vertrat die Aufklärung, aber im Gegensatz zu den Sophisten strebte er nach einem festen, allgemein gültigen Wissen, das er in der Gestalt der Begriffe fand, zu denen er vom Einzelnen zum Allgemeinen aufsteigend (sjiaycoyrj, Induktion) gelangte. Selbst wissend, dass er nichts wisse, suchte er scheinbar bei den ändern Belehrung, um mit überlegener Dialektik deren Ansichten und Behauptungen als nichtig zu erweisen (sokratisclie „Ironie“). Seine Kunst, durch Leitung des Gesprächs die Wahrheit aus der Umhüllung und Verdunkelung durch „Meinungen“ herauszuschälen, nannte er mit Anspielung auf den Beruf seiner Mutter „Mäeutik“ („Entbindungskiinst“). Forschungen über das Wesen der Welt, über Vorgänge und Kräfte der Natur unterliess er als unnötig und aussichtslos; als Persönlichkeit von sittlicher Erhabenheit und Tiefe suchte er nur Klarheit über die sittlichen Aufgaben des Menschen. Als Mann der Aufklärung und die eigene, ungewöhnlich starke sittliche Energie beim Menschen überhaupt voraussetzend, gelangte er zum Satz, dass Wissen und Tugend eins seien, dass niemand wissentlich Böses thue. Der öffentlichen Religion hatte er sich nicht entfremdet, seine Bürgerpflichten stets gewissenhaft und furchtlos erfüllt, aber er suchte das politische Leben nicht auf und übte zuweilen Kritik auch an Einrichtungen und Voraussetzungen der bestehenden Demokratie. Die Masse, von der er manchem durch sein „Prüfen“ lästig geworden war, verkannte den so tiefgehenden Unterschied gegenüber den Sophisten (ähnlich Aristophanes, s. § 35); dass Alki-biades und Kritias längere Zeit mit ihm regen Verkehr unterhalten hatten, liess ihn einer oberflächlichen Beurteilung als moralisch mitschuldig an deren politischen Sünden erscheinen. Sein Dämonion, eine innere, meist abmahnende Stimme, von der Sokrates viel sprach, konnte zur falschen Meinung führen, dass er neue Götter lehre. Zur Zeit der Wiederaufrichtung der Demokratie empfanden viele Bürger, dass der Geist der Sophistik zur Untergrabung der Staatsverfassung beigetragen habe. So wurde er, als ihn Anytos, einer der Führer der Piräeusmänner, Meletos und Lykon anklagten, dass er die Jugend verderbe, an die Götter des Staats nicht glaube und neue einführe, von einer .sehr geringen Mehrheit der Heliasten schuldig gesprochen. Zum. Tode wurde er verurteilt, weil er durch seine stolze Haltung und Kritik des ersten Urteils, wobei er erklärte, eigentlich die Speisung im Prytaneion zu verdienen, die Empfindlichkeit der Richter verletzte. Um auch so dem Staate gegenüber seine Pflicht zu erfüllen, benützte er die ihm von seinem reichen Freunde Kriton

7. Altertum - S. 178

1895 - Stuttgart : Neff
— 178 — der Küstenebenen des südlichen Mittelitaliens aus; sie herrschten, mit den Karthagern verbündet, an dem nach ihnen benannten Tyrrhenischen Meer. Inzwischen waren die Sabeller bis an den westlichen Fuss des von ihnen besetzten Gebirges vorgedrungen, und zwar stellte man sich später ihre Ausbreitung in der Form von Auszügen einzelner in Notzeiten dem Gott Mavors geweihter Jahrgänge (ver sacrum) vor; seit dem Vi. Jahrhundert setzten sich auch in der Volturnus-Ebene und in dem westlichen Unteritalien sabellische Eroberer fest, die in kurzem mehr oder weniger gräcisiert wurden. Die Etrusker aber wurden um 500 von den verbündeten Griechen und Italikern wieder über den Tiber zu-rückgedrängt. Sodann eroberten die im fünften Jahrhundert wahrscheinlich über die Westalpen in Oberitalien eingedrungenen indogermanischen Kelten oder Gallier fast die ganze Poebene und von der Ostküste Mittelitaliens den Strich zwischen Rubico lind Aesis. So verteilten sich zur Zeit, wo Rom in den Kampf um die Herrschaft in Italien eintrat, die verschiedenen Stämme folgender-massen über die Apenninische Halbinsel: die Ligurer waren auf den Apennin zwischen Seealpen und Macra beschränkt, die Veneter sassen östlich von der Etsch, nördlich vom untern Po, die Gallier hatten das übrige Oberitalien, Gallia Cisalpina, auf beiden Seiten des Po (Gallia Cispadäna und Transpadana) inne. In Mittelitalien besassen die Umbrer, durch die Gallier von der Ostkliste abgedrängt, das Gebirgsland östlich bis zum Aesis, südlich bis an und über den Nar (linken Nebenfluss des Tiber) und westlich bis zum oberen und mittleren Tiber, die Etrusker das Gebiet zwischen dem Tiber und dem westlichen Meer. Südlich von den Umbrern, zwischen dem östlichen Meer und dem westlichen Fuss des Apennin wohnten die Sabeller; und zwar waren die Sitze des Stammvolks der Sabiner, das im Gebiet des Avens, linken Nebenflusses des Nar, und des oberen Aternus wohnte, im Nordosten, Osten und Süden von einer Reihe kleinerer sabellischer Völkerschaften (Picenter, Vestiner, Mar meiner, Päligner, Marser und Aequer) umgeben, an die sich der mächtigste Stamm, die Samnlten (= Sabiniten), südöstlich anschloss; auch die Volsker, in dem Bergland zwischen Liris und dem westlichen Meer ansässig, waren wahrscheinlich sabellischen, nicht latinischen Stammes. In den Rest von Mittelitalien teilten sich die Latiner, die von ihren Sitzen am Fusse des Albanergebirges aus auf Kosten und mit allmählicher Aufsaugung der Volsker bis über den Liris vorgedrungen waren, und die ursprünglich sabellischen Ca mp an er so, dass der die Mündungsgebiete des Liris und Volturnus scheidende mons Massicus

8. Altertum - S. 180

1895 - Stuttgart : Neff
180 Die Italiker des Apennins bildeten Hirten- und Bauern-gemeinden, die zu losen Gau- und Stammesverbänden vereinigt waren; bei den westlichen Italikern, ebenfalls Hirten und Bauern, waren wohl seit Beginn der Sesshaftigkeit feste Städte (Akropolen), die bei feindlichen Ueberfällen Schutz gewährten, als staatliche Mittelpunkte vorhanden. Die Kultur dieser westlichen Italiker war, soweit unsere Kunde zurückreicht, von der etruskischen und von der griechischen, von letzterer teils unmittelbar teils durch etruskische Vermittelung, beeinflusst, so in der von den chalkidischen Kolonien Grossgriechenlands, besonders Kyme, entlehnten Schrift, im Kalender, in Massen und Gewichten, vor allem auf religiösem Gebiet. Die Grundzüge der religiösen Anschauungen waren bei den Italikern dieselben, wie bei den Griechen; so erklärt es sich, dass griechische Götter, die dann zum grossen Teil mit wesensverwandten italischen Göttern verschmolzen, griechisches Orakelwesen (Sibyllen) und griechische Sagen leicht Eingang fanden. Andrerseits wurde unter etruskischem Einfluss, dem praktisch verständigen, auf genaue Beobachtung der Rechtsformen gerichteten Sinn der Italiker entsprechend, die rituelle Seite der Religion, vor allem das Auspicienwesen, besonders betont und ausgebildet. Indem jeder Gottheit ein bestimmter Wirkungskreis ausschliesslich zugewiesen und für jede wichtigere Seite des Natur- und Menschenlebens eine besondere Gottheit geschaffen wurde, entstand eine eigene Klasse von Göttern aller einzelnen Thätigkeiten (dii indigues — die innen wirksamen), an die sich später die Personifikationen sittlicher Begriffe anschlossen; zugleich hörten die Götter des italischen Volksglaubens mehr und mehr auf, lebensvolle Gestalten von persönlichem Gepräge zu sein: entweder wurde ihre Thätigkeit auf ein einzelnes Gebiet eingeschränkt, oder, wo ihnen eine Mehrheit von Thätigkeiten blieb, war das diese zusammenhaltende Band nur noch der Name des Gottes, der tür jede Thätigkeit seinen besonderen Beinamen brauchte (z. B. Juppiter Stator — der die Fliehenden zum Stehen bringt), und teilten sie sich häufig mit ändern Göttern in das betreffende Gebiet. Bezeichnend für diese Verflüchtigung des ursprünglichen Wesens der Götter ist z. B., dass an den altitalischen Hauptgott Saturn (Gott der Saaten) nur in dem Fest der Saturnalien, durch deren Feier (17.—23. Dezember) sich die Menschen in das goldene Zeitalter zurückversetzten, eine lebendige Erinnerung erhalten blieb; Janus wurde aus dem Schutzgott der Thiire die Gottheit des Anfangs und Endes und daneben, weil er am südlichen Anfang der etruskischen Handelsstrasse (auf dem eben deshalb nach ihm

9. Altertum - S. 219

1895 - Stuttgart : Neff
— 219 — strassen, die Rom mit diesen'kolonien verbanden. Die Kolonisten erhielten auf Kosten der ansässigen Bevölkerung ein ihr gutes Auskommen sicherndes Mass von Grundbesitz und bildeten den übrigen Einwohnern gegenüber den bevorzugten Stand. Die Kolonien waren zugleich, zusammen mit dem Kriegsdienst, das Mittel, wodurch die Bewohner Italiens allmählich latinisiert, in 5te Gemeinschaft der durch Sprache und Sitte zusammengehörigen „Togaträger“ (homines togati) hereingezogen wurden. Politisch war Roms Herrschaft gesichert durch ein System mannigfach abgestufter Rechtsverhältnisse, in denen die einzelnen Gemeinden Italiens zu Rom standen; in dieses System waren auch die Kolonien eingegliedert, von denen verhältnismässig wenige (hauptsächlich die älteren Seekolonien) römische Bürgerkolonien, weitaus die meisten lati-nische Kolonien waren. Die Gemeinden Italiens zerfielen nämlich in die drei Klassen: 1) der Gemeinden mit römischem Bürgerrecht, 2) der latinischen Gemeinden und 3) der italischen oder bundesgenössischen Gemeinden. Innerhalb der ersten Klasse bestand ein tiefgreifender Unterschied: das volle römische Bürgerrecht (civitas optimi iuris), das freilich nur in Rom selbst ausgeübt werden konnte, besassen ausser den Bürgerkolonien einige Städte Latiums, wie Tusculum, und seit 268 die Sabiner; tief unter diesem stand das römische Halbbürgerrecht der „Municipien“ (auch cäritisches Recht genannt, s. § 71), das in einem dem römischen nachgebildeten Gemeinde- und Privatrecht bestand und bei voller Verpflichtung zu den Leistungen der römischen Vollbürger von deren Rechten ausschloss; die Rechtsprechung hatte in den meisten Municipien ein vom römischen Prätor bestellter Präfekt, weshalb diese Städte auch Präfekturen Messen. (Vom sechsten Jahrhundert der Stadt an erhielten die Municipien nacheinander das volle Bürgerrecht.) Zu den latinischen Städten (civitates nominis Latini) gehörten vor allem alle Kolonien, die nicht Bürgerkolonien waren: sie waren in allen Gemeindeangelegenheiten durchaus selbständig und hatten Rom gegenüber keine Verpflichtung ausser der, ihr Kontingent auf eigene Kosten auszurüsten und zu besolden; ausserdem gewährte das latinische Recht privatrechtliche Gleichstellung mit den römischen Bürgern und ursprünglich volle Freizügigkeit zwischen Rom und der betreffenden Gemeinde mit Eintritt in das volle Bürgerrecht der Stadt, in die einer verzog; aber diese Freizügigkeit wurde für die nach 268 gegründeten latinischen Kolonien auf die gewesenen städtischen Beamten be-

10. Altertum - S. 237

1895 - Stuttgart : Neff
— 237 Heeres unter dem Ritter L. Marcius sich hinter dem Ebro behaupteten, bis der Proprätor C. Claudius Nero Verstärkungen von Rom brachte. Während der nächsten Jahre machten die Römer, trotz einzelner Anzeichen allmählicher Erschöpfung, deren bedenklichstes die Erklärung von zwölf Kolonien war, dass sie zu weiteren Kriegsleistungen nicht mehr fähig seien, in Italien langsame Fortschritte, namentlich wurde 209 durch Fabius Tarent zurückgewonnen; und Hannibal sah sich, wenn ihm auch noch einzelne glückliche Schläge gelangen, wie z. B. 208 Marcellus mit dem ändern Konsul in einem punischen Hinterhalt fiel, mehr und mehr in die Verteidigung gedrängt, für die er sich Bruttium als Stützpunkt einrichtete. Die Entscheidung musste von Spanien kommen. Nach Spanien war 210 des gefallenen P. Scipio gleichnamig e r S o h n, mit vierundzwanzig Jahren vom Volk in ausserordentlicher Weise zum Prokonsul ernannt, gegangen, um an Stelle des Claudius Nero den Oberbefehl zu übernehmen. Mehr noch als die Proben von Tapferkeit und Entschlossenheit, die er in dem Treffen am Ticinus und nach der Schlacht bei Cannä in Canusium seinen schwachmütig am Vaterland verzweifelnden Kameraden gegenüber gegeben hatte, machte ihn seine eigenartige Persönlichkeit zum Mann des allgemeinen Vertrauens, da er, von vornehm liebenswürdigem Wesen und für die geistigen Anregungen höherer, besonders griechischer Bildung empfänglich, es in geschickter Weise verstand, den in ihm lebenden Glauben an seine ausserordentliche Bestimmung auch anderen durch Einwirkung auf Phantasie und frommes Gefühl mitzuteilen. Scipio eröffnete seine kriegerische Thätigkeit in Spanien, wo ihm drei karthagische Heere, aber getrennt unter uneinigen Führern (ausser Hannibals beiden Brüdern Hasdrubal, Gisgos Sohn) gegenüberstanden, damit, dass er 209 durch Ueberfall Neukarthago, den Hauptwaffenplatz der Karthager, eroberte; die Freilassung der von den Karthagern hier verwahrten spanischen Geiseln und Scipios gewinnende Art bewirkten den Ueber-tritt verschiedener iberischer Völkerschaften zu den Römern. 208 siegte zwar Scipio bei Bäcüla (Baylen) über den Barkiden Hasdrubal, konnte aber, wahrscheinlich wegen der beiden ändern karthagischen Heere, die in Spanien standen, nicht verhindern, dass Hasdrubal mit seinem geschlagenen Heer, das er unterwegs bedeutend verstärkte, auf demselben Weg, wie einst Hannibal, nach Italien zog, wo er im Frühjahr 207 mit mehr als 60000 Mann eintraf.
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TM Hauptwörter (200)200

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