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1. Bd. 1 - S. 751

1835 - Eisleben : Reichardt
Waldes. 751 wurde 1682 in den Reichsfürstenstand erhoben und starb 1692 ohne Söhne zu hinterlassen; daher mit ihm die Eisenbergische Linie er- losch, und ihr Landestheil nebst Pyrmont an die andern (die Wil- dungensche) Linie gelangte, welche noch jetzt in den Fürsten von Waldeck blühet. Christian der Stifter der Wildungenschen Linie starb 1637 und hinterließ seinem Sohne Philipp sein Land. Die- sem folgte Christian Ludwig, von welchem die jetzige fürstliche und die gräfliche Waldeckische Linie abstammen. Er verkaufte 1677 die Herrschaft Tonnn an den Herzog Friedrich I. von Gotha, führte das Erstgeburtsrecht ein und starb 1706. Sein Sohn, Friedrich Anton Ulrich erhielt 1712 vom Kaiser Karl Vi. für sich und seine Nachkommen die Fortdauer der Reichsfürsten- würde und 1719 bei dem Oberrheinischen Kreise Sitz und Stimme auf der Fürstenbank. Sein jüngerer Bruder Josias war Stifter der noch blühenden gräflich Waldeckischen Linie zu Bergheim, welche auch im Königreiche Würtemberg eine kleine Standesherr- schaft, die aus einem Antheile an der vormaligen Grafschaft Lim» purg entstanden ist, besitzt. Friedrich, ein Enkel des Fürsten Friedrich Anton Ulrich, der 1765 zur Regierung gelangte, trat 1807 dem Rheinbünde bei und starb unvermählt 1812. Sein Bruderssohn, der noch jetzt regierende Fürst, Georg Friedrich Heinrich, verließ sogleich nach der Leipziger Völkerschlacht den Rheinbund, schloß 1815 sich dem Deutschen Bunde an, und gab 1816 Waldeck eine landständische Verfassung. Pyrmont, diese kleine Stadt, eigentlich Neustadt Pyr- mont genannt, ist nur von 1100 Menschen bewohnt, aber we- gen ihrer stark besuchten Mineralquellen bekannter als viele an- dere weit größere Städte Deutschlands. Im Jahre 1835 waren hier ohne die Landleute 2600 Brunnengäste. Von dem Trink- brunnen, der vorzüglichsten unter den hiesigen Mineralquellen, werden jährlich 500,000 bis 550,000 Krüge oder Flaschen in alle Gegenden versendet. Nicht weit von dem Trinkbrunnen entspringt der B r v d e l b r u n n e n, der mit großem Geräusche hervorspru- delt, wie kochendes Wasser in einer Braupfanne, und der bloß zum Baden gebraucht wird. Außerdem giebt es hier noch 5 Mine- ralquellen. Von dem Trinkbrunnen, der überbaut ist, läuft die aus 4 Reihen von Lindenbäumen bestehende Hauptallee, die eine Länge von 500 und eine Breite von 40 Schritten hat. Sie ist der Sammelplatz der Kurgäste, daher sehr belebt, und an den Seiten mit vielen Gebäuden und Kaufläden besetzt. Außerdem sind noch verschiedene andere Alleen, ein Bosket und überhaupt viele Anlagen zur Bequemlichkeit der Kurgäste vorhanden. Auch bieten die Um- gebungen mancherlei Partien dar, wohin;. B. gehören: der Kö- nigsberg, nordöstlich von Pyrmont, ein Lieblingsaufenthalt Fried- rich des Großen, als er zu Pyrmont sich befand, mit Waldung und hübschen Lustgängen auf seinem Gipfel, einem Pavillon und einem

2. Bd. 1 - S. 691

1835 - Eisleben : Reichardt
Anhalt. 691 Aussterben einer Linke, die übrigen sich zu gleichen Theilen in das Land theilen sollten. — Die Zerb ster Linie, von welcher Katharina, die berühmte Kaiserin von Rußland, die Stamm- mutter des noch jetzt herrschenden Kaiserhauses in Rußland, ab- stammt, starb 1793 aus, und ihr Landesantheil wurde bei der 1797 zu Stande gebrachten Theilung unter die noch jetzt bestehen- den drei Anhaltischen Hauptlinien zu gleichen Theilen vertheilt; die Herrschaft Jever aber, welche durch Heirath an die Zerbster Linie gekommen war, siel an Katharina, Kaiserin von Rußland. Die Fürsten der 3 noch bestehenden Anhaltischen Linien wurden 1806 zur herzoglichen Würde erhoben, traten 1807 dem Rheinbünde und 1815 dem Deutschen Bunde bei. Noch müsien wir von der Dessaui- schen Linie bemerken, daß der Fürst Leopold, der bekannte Kriegs- held, der in Preußischen Diensten rühmlichst sich auszeichnete und 1747 starb, die dieser Linie noch gehörigen, bedeutenden Güter in Ostpreußen erworben hat, und daß sein Sohn und Nachfolger Leo- pold Friedrich Franz, der erst 1817 starb, einer der vortreff- lichsten Fürsten nicht allein Anhalt's sondern selbst Deutschland's war, dem das Dessauische Land sehr viel in Hinsicht des Wohlstan- des, der erhöheten Landeskultur, der verbesserten Unterrichtsanftal- ten und der Verschönerung verdankt. — Von der Bernburgi- schen Linie ist zu erwähnen, daß aus derselben eine Nebenlinie von Hoym 1718 entstand, welche dieses Amt unter Bernburgischer Landeshoheit besaß, und durch Heirath die Herrschaft Holzappel und Grafschaft Schaumburg erwarb, 1812 aber erlosch; daher Hoym an Bernburg zurück siel, Schaumburg und Holzappel aber an die mit dem Erzherzog Joseph von Oesterreich und Palatin von Ungarn vermahlte Fürstin Hermine und nach ihrem 1817 erfolgten Tode, an ihre Kinder kamen, die sie noch, unter Nassauischer Hoheit be- sitzen.— Endlich ist noch von der Köthenschen Linie zu be- merken, daß auch von dieser eine Nebenlinie Anha lt - Köthen- Pleß entstand, indem Friedrich Erdmänn 1765 durch Schenkung die in Schlesien gelegene ansehnliche Herrschaft Pleß erhielt. Da 1818 die Köthensche Hauptlinie ausstarb, so trat die Nebenlinie Anhalt-Köthen-Pleß in den Besitz des Herzogthums Köthen. Die jetzt regierenden 3 Herzoge von Anhalt sind: Leopold Friedrich von Anhalt-Dessau; Karl Alerander von Anhalt- Bern bürg und Heinrich X. von Anhalt-Köthen, der zugleich die Herrschaft Pleß besitzt. Wörlitz, eine kleine Stadt von 1900 Einwohnern im Her- zogthum Anhalt-Dessau, wegen ihres herrlichen, von vielen Rei- senden besuchten Gartens berühmt, liegt 3 Stunden östlich von der Haupt - und Residenzstadt Dessau. Der Weg von Dessau nach Wör- litz ist einer der angenehmsten im nördlichen Deutschland, man glaubt in einem großen Park zu wandeln; ein im Gothischen Style erbau- tes Jagdhaus, eine Eremitage, vor welcher die Straße vorbei führt, 44 *

3. Bd. 1 - S. 779

1835 - Eisleben : Reichardt
779 Herzogthum Nassau. den Kaiser Leopold bestätigten fürstlichen Würde, und die Gra- fen von Nassau -Weilburg nannten sich erst 4 737 Fürsten. 1738 führte die Walramische Linie das Recht der Erstgeburt ein und 4 783 schlossen die beiden Hauptlinien des Gesammthauses Nassau, ( die Walramische und Ottonische ) einen Haus - und Erbvertrag, dem zu Folge alle Theilungen künftig aufhören sollten und die Erbfolge sicher gestellt wurde. Der Besitzzustand des Nassauischen Hauses hat in neuern Zeiten große Veränderungen erlitten; doch beschränken wir uns hier darauf, nur die Gebietsveränderungen der Walramischen Linie des Hauses Nassau anzugeben, woraus das gegenwärtige Herzogthum Nassau hervorgegangen ist, wobei wir bemerken, daß dasselbe weit größer geworden ist, als vor die- ser Periode die gesammten Besitzungen dieser Walramischen Linie waren, indem diese etwa 38 Ob. M. mit 130,000 E. begriffen, dagegen das Herzogthlim Nassau gegenwärtig 85 O.. M. mit 360,000 Menschen enthält. Diese Gebietsveränderungen sind vor- züglich folgende. 1799 siel die Grafschaft Sayn-Hachenburg an Nassau-Weilburg, welches aber durch den Lüneviller Frieden 1801 die Herrschaft Kirchheim und Stauf, \ von der Grafschaft Saar- werden und von der Voigtei Herbitzheim und das Amt Alsenz an Frankreich verlor. Noch mehr verlor Nassgu - Usingen durch die- sen Frieden an Frankreich, nämlich die ganze Erbschaft der 4797 ausgestorbenen Linie Saarbrück - Saarbrück, als die Grafschaft Saarbrück, Herrschaft Ottweiler, ß der Grafs. Saarwerden und der Voigtei Herbitzheim und noch einige andere Landstriche; außer- dem mußte es an Baden die Herrschaft Lahr abtreten. Für die- sen Gebictsverlust erhielten beide Fürsten von Nassau - Weilburg und Usingen, 1803 vermöge des Reichsdeputationsbeschlusses, be- deutende und weit beträchtlichere Entschädigungen; nämlich Weil- burg bekam den auf dem rechten Nheinufer belegenen Rest des Kurfürstenthums Trier; und Usingen: 8 Mainzische Aemter und die Besitzungen des Mainzer Domkapitels auf dem rechten Nhein- ufer, ein Paar Aemter des Kurfürstenthums Cöln, das Pfälzische Amt Kaub, mehrere Hessen-Darmstädtische Aemter, die Grafschaft Sayn-Altenkirchen und noch einige kleinere Landstrecken. Durch den Beitritt 1806 zum Rheinbünde erhielt der Fürst von Nassau- Usingen, als Senior des Hauses, die herzogliche Würde und alle in den Nassauischen Besitzungen eingeschlossenen oder an dieselbe stoßenden ritterschaftlichen Besitzungen, und außerdem die Souve- ränität über die Besitzungen der Fürsten von Wied - Runkel und Neuwied, über die Grafschaft Holzappel, Herrschaft Schaumburg, das Fürstenthum Dietz und über noch 2 Aemter des Nassau - Oranischen Hauses und über einen Theil der Grafschaften Solms. Doch mußte er die von Cöln erhaltenen Aemter und die Ortschaf- ten Kastei und Kostheim bei Mainz an Frankreich abtreten, Noch in demselben Jahre 1806 erklärten Nassau-Usingen und Nassau-

4. Bd. 1 - S. 670

1835 - Eisleben : Reichardt
670 Deutsch land Linken hervorbrachte. Es erhielt nämlich Meiningen, welches seit 1829 ein neues Grundgesetz für die landschaftliche vereinte Verfassung erhalten hat, zu seinen bisherigen Besitzungen, das Fürstenthum Hildburghausen, (mit Ausnahme der Aemter Königs- berg und Sonnefeld), das Fürstenthum Saalfeld (bis auf einige Dörfer) und die Aemter Themar, Römhild, Kranichfeld und Gams bürg; und nahm den Titel Sachsen-Meiningen-Hildburg- h a usen-S aal fel d an; Hildburghausen, das seine ge- sammten Lander abtrat, und feinen bisherigen Namen gegen den von Sa ch sen-A l ten b u r q vertauschte, bekam das Fürstenthum Altenburg (mit Ausnahme des Amtes Camburg und noch 18 ein- zelner Ortschaften) und 11 Dörfer vom Fürstenthum Saalfeld. Auch erhielt 1831 das Herzogthum Altenburg eine neue konstitu- tionelle Verfassung. Sachsen-Eoburg-Saalfeld endlich worin gleichfalls für das eigentliche Fürstenthum Coburg seit 1821 und für Go- tha schon seit altern Zeiten Landstande, sowie für Lichtenberg ein Land- rath bestehen, bekam zu seinen Besitzungen, welche 1816 noch durch das jenseits des Rheins gelegene Fürstenthum Lichtenberg vergrößert wor- den waren, das Fürstenthum Gotha (doch ohne die Aemter Kranich- feld und Römhild), die Aemter Königsberg und Sonnefeld vom Fürstenthum Hildburghausen, trat aber von seinen Landern das Fürstenthum Saalfeld, das Amt Themar und noch einige Dörfer ab, und hat den Titel Sachsen-Coburg-Gotha angenom- men. Sämmtliche Herzoge, wovon der jetzige Herzog von S. Mei- ningen Bernhard (Erich Freund); der Herzog von S. Al- tcnburg Friedrich und der Herzog von S. Coburg-Gotha Ernst heißt, traten 1806 dem Rheinbünde und 1815 dem Deutschen Bunde bei. Der T h ü r i n g e r w a l d ist das vorzüglichste Gebirge der großherzoql. und Herzog!. Sächsischen Lander, wovon er am meisten die Herzogtümer Meiningen und Coburg-Gotha, am wenigsten das Großherzogth. Weimar-Eisenach und gar nicht das Herzog- thum Altenburg durchzieht; doch erstreckt sich dies Gebirge auch noch durch andere Lander, nämlich den Kreis Schmalkalden der Kurhessischen Provinz Fulda, den Kreis Schleusingen des Preußi- schen Regierungsbezirks Erfurt, die Schwarzb. Sondershausische und Rudolstadtische Oberherrschaft, die Landgerichte Lauenstein, Teuschnitz und Kronach des Baierischen Oberinainkreises und den südlichen Theil der Reußischen Fürstenthümer. Der Thüringer- wald beginnt westlich von Eisenach, am rechten Ufer der Werra und zieht sich in südöstlicher Richtung fort, bis er in der Gegend von Lobenstein ins Saalthal und um Kronach ins Nodachthal ab- fallt, so daß er durch die in den Main gehende Nodach und durch die Fränkische und T h ü r i n g i sch e M o s ch w i tz, wovon jene in die Rodach und diese in die Saale sich mündet, von dem Fichtelgebirge geschieden wird, doch führt der südöstliche Theil des Thüringerwaldes nicht mehr diesen Namen, sondern wird Fran- J

5. Bd. 1 - S. 687

1835 - Eisleben : Reichardt
687 Fürstentümer Schwarzburg. welche Würde er kurze Zeit besaß, weil er noch in demselben Jahre, seinen nahen Tod fühlend, den man den Folgen einer Vergiftung zuschreibt, in einem mit seinem Gegenkönige Karl Iv. abgeschlossenen Vertrage gegen eine gewisse > Entschädigung, der Königswürde entsagte, und in dem Jahre 1349 starb. Außer Günther Xxi. machten sich auch noch andere Grafen Schwarz- burgs, von der Blankenburgischen Linie um die Vergrößerung der Grafschaft Schwarzburg verdient. So kamen, vermöge eines mit den Grafen von Hohenstein errichteten Erbvertrages, im I. 1356 die Herrschaft Sondershausen, spater die Schlösser Kvffhausen und Rothenburg, dann die Halste der beiden Aemter Kelbra und Heerin- gen und noch spater das Schloß Kafernburg mit den dazu gehörigen Dörfern hinzu. Güntherxi^. war derjenige Graf von Schwarz- burg Blankenburgischer Linie, der, als er 1538 zur Regierung ge- langte, alle Schwarzburgischen Besitzungen (bis auf den Antheil der damals noch bestehenden Leutenberqischen Linie) befaß. Er hinter- ließ bei seinem Tode 1552 vier Söhne: Günther Xix, mit dem Beinamen der Streitbare und einer der tapfersten Helden des Hauses Schwarzburg, Wilhelm I., ausgezeichnet durch seine Frömmigkeit und Herzensgüte, Johann Gün th er l. und Al- bert Vii., wovon der erste zu Arnstadt, der zweite zu Franken- hausen, der dritte zu Sondershausen und der vierte zu Rudolstadt residirte. Jene ersten beiden starben kinderlos, aber die beiden Letzten sind die Stifter der beiden noch blühendenlinien deshausesschwarz- burg geworden. Nämlich nach dem Tode Günther Vli,, der 1583 ohne Hin- terlassung von Erben starb, theilten die übrigen drei Brüder 1584 die sämmtlichen Schwarzburgischen Besitzungen (indem 1564 auch die Leutenbergische Linie erloschen war) unter sich also, daß Johann Günther 1., der Stifter der Sonder s h ä usischen Linie die Aemter Sondershausen, Elingen nebst Greußen, Arnstadt und Kä- fernburg ; Albert Vii., der Stifter der R u d o Istädtische n Linie die Aemter Rudolstadt, Blankenburg, Leutenberg, Ilm, Paulinzell, Schwarzburgund Gehren und Wilhelm das Uebrige bekam. Durch den 1597 erfolgten Tod des Grafen Wilhelm, der keine Kinder hinterließ, und die dadurch nöthig gewordene neue Theilung im I. 1599 wurden die Besitzungen der Sondershäusischen Linie mit den Aemtern Gehren, Keula und Schernberg und die der Rudolstädtischen Linie mit den Aemtern Frankenhausen, Heeringen, Kelbra, Arnsburg, Straußberg und Schlotheim vermehrt. Die Sondershäuser Linie erwarb als neue Besitzungen 1631, vermöge einer mit den Grafen von Gleichen geschlossenen Erbverbrüderung die untere Grafschaft Gleichen und 1632, vermöge einer mit den Grafen von Stolberg und Hohnstein errichteten Erbverbrüderung, die Hohnsteinschen Aemter Lohra und Dietenborn nebst Bleicherode, Großbodungen und die Allersbergischen Gerichte. Doch von diesen

6. Bd. 1 - S. 780

1835 - Eisleben : Reichardt
780 Deutschland. Weilburg ihre sämmtlichen Besitzungen zu einem vereinten, un- theilbaren, souveränen Herzogthum, mit Aufhebung des bisherigen Unterschiedes zwischen beiden Nassauischen Linien Usingen und Weilburg, so daß in Zukunft alle Beamten nur Herzoglich-Nas- sauisch sich schreiben sollten. 1815 traten beide Nassauischen Hau- ser zu dem Deutschen Bunde, und schlossen mit Preußen einen Vertrag, wonach sie diesem den nördlichsten Theil ihres Landes von Eh- renbreitstein an bis ohngefahr zum Flusse Sieg überließen und dafür die Fürstentümer Dietz (worüber Nassau schon früher die Landeshoheit bekommen hatte), Hadamar und Dillenburg nebst der Herrschaft Beil- stein, die Herrschaften Westerburg und Schadeck und die niedere Graf- schaft Katzenellenbogen erhielten. Zugleich war durch den Wiener Kongreß festgesetzt worden, daß der zwischen der Ottonischen und Walramischen Linie 1783 errichtete Haus - und Erbvertrag fer- ner bestehen und in Hinsicht der Ottonischcn Linie auf das Groß- herzogthum Luxemburg übertragen werden sollte. Im I. 1816 erlosch mit Herzog Friedrich August die Nassau-Usingensche Linie und seit dieser Zeit hat das Herzogthum Nassau nur einen Herrn der von der noch blühenden Nassau - Weilburgischen Linie stammt, und sich Herzog von Nassau nennt. Der jetzt regierende Herzog heißt Wilhelm (Georg August Heinrich Belgiens). Eine land- ständische Verfassung erhielt das Herzogthum schon in den Jahren 1814 und 1815. Der Taunus (auch die Höhe genannt) ist das merkwür- digste Gebirge des Herzogthums Nassau. Er breitet sich mit sei- nen Nebenzweigen und Verbergen über den südlichen Theil dieses Herzogthums, der zwischen dem Main, Rhein und der Lahn liegt, aus, und ist ein ansehnliches, in seiner gesammten Ausdeh- nung wohl 24 Stunden langes, mit Wald bedecktes Gebirge, welches schon außerhalb stieses Herzogthums, in der Gegend von Wetzlar sich aus dem Lahnthale erhebt, und Anfangs als ein mäßig hoher Bergrücken, die Westseite der Wetterau begranzend, bei Butzbach und Friedberg im Großhcrzogthum Hessen sich hin- zieht, dann in südwestlicher Richtung durch die Landgrafschaft Hom- burg, bei der Hauptstadt derselben und das Herzogthum Nassau, über Oberursel, Kronberg, Königstein, Eppstein zum Schlangen- bade fortlauft; von da wird es durch ein kleines Nebenthal unter- brochen und setzt unter dem Namen des Ir h e i ng a ug e b irge s fort, und endigt bei Rüdesheim und Lorch am Rhein, indem sein südlicher Abfall daselbst den R Heingau bildet; doch begleiten von da seine Vorberge den Rhein noch weiter und erstrecken sich bis an die niedere Lahn. Die Hauptkette des Taunus lauft ziem- lich lange parallel mit dem Main und Rhein, doch von dem er- stern meistens in einer Entfernung von 4 Stunden; dem Nheine aber nahet sie sich immer mehr und mehr, bis zuletzt ihre Vor- berge das rechte Ufer desselben bilden. Auf der Südseite ist das
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