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1. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 91

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 91 — ßß) Die Durchführung des Werkes war eine der genialsten Taten des gewaltigen Staatsmannes. Am 15. Juni 1883 genehmigte der Reichstag das Gesetz über die Krankenversicherung, und am 6. Juli 1884 kam das Gesetz über die Unfallversicherung nach; später, am 1. Januar 1891, würde auch die Alters- und Jnuatibitätstiersicherung burchgebracht. Unter der Regierung Kaiser Wilhelms Ii. sinb dann diese Reformgesetze weiter ausgebaut worben, wobei sich der Staatssekretär Graf Posabowsky-Wehner herüorragenbe Verbienste erworben hat. 3. Die Entwickelung des mitteleuropäischen Dreibunbes. a) Der Berliner Kongreß. a) Der russisch-türkische Krieg 1877—1878. aa) Infolge der blutigen Unterbrückung der von den Türken politisch und religiös geknechteten slawischen Balkanvölker (1875—1876) hatten die Großmächte von der Pforte verlangt, daß sie Serbien und Montenegro die Unabhängigkeit, Bosnien und der Herzegowina das Recht der Selbstverwaltung gewähren, sowie freie Religionsübung ihrer christlichen Untertanen zugestehen sollte. Als die Türkei jene Forberungen zurückwies, erklärte ihr Rußlanb den Krieg (18. April 1877). ßß) Nach anfänglichen Mißerfolgen aber eilten die russischen Armeen sowohl auf dem asiatischen als insbesondre auf dem europäischen Kriegsschauplätze von Sieg zu Sieg und als sie nach der Eroberung Abrianopels (20. Januar 1878) unaufhaltsam auf Konstantinopel vorrückten, bat die Pforte um Frieden, der in San Stefano, einem Dorfe tn der Nähe Konstantinopels, im russischen Hauptquartier abgeschlossen würde. Dieser Vorfriebe bestimmte, daß ein großer slawischer Staat, Bulgarien, von der Donau bis zum Ägäischen Meere entstehen sollte, der das türkische europäische Gebiet in zwei ungleiche Teile zerschnitt, einen kleineren um Konstantinopel und einen größeren (Bosnien, Herzegowina, Albanien, Thessalien und Epirus) im Westen. Damit wäre die Balkanfrage im Sinne bet großslawischen Jbee entschieben gewesen. ß) Der Berliner Frieden. aa) Die Bestimmungen des Vorfriebens zu San Stefano fanben in Österreich und besonbers in England energischen Wiberspruch. Der englische Minister

2. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 92

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 92 — Disrasli (Lord Beaconsfield) erklärte, daß durch diesen Frieden das Mitbestimmungsrecht Europas durch Rußland ausgeschaltet werde und traf sofort gewaltige Rüstungen zu Lande und zu Wasser, um diesen Bruch des Völkerrechtes nicht zu dulden, da auch Österreich eine solche russische Übermacht nicht dulden wollte, der Zar aber einsah, daß ein neuer Krieg gegen diese Gegner kaum Erfolg haben würde, so lenkte er ein. Der russische Botschafter in London, Graf Schuwalow, bat Bismarck um Vermittelung, der sich auch bereit erklärte, als „ehrlicher Makler" an dem Friedenswerke mitzuwirken. ßß) Für Deutschland hatte der Kongreß nur wirtschaftliche Interessen wahrzunehmen, darum beschränkte sich Bismarck darauf zu fordern, daß die Wasserstraßen der Donau und der beiden Meerengen, der Dardanellen und des Bosporus, für den deutschen Handel frei blieben; im übrigen war er bereit, in ehrlicher und gerechter Weise der Sache eines gedeihlichen Friedens zu dienen. Am 13. Juli 1878 wurde der Kongreß geschlossen und die Verhältnisse auf dem Balkan waren in folgender Weise durch ihn geordnet: 77) Bulgarien wurde ein im Süden durch den Balkan begrenztes selbständiges, aber tributpflichtiges Fürstentum unter der Oberlehnshoheit des Sultans; der Fürst wird von der bulgarischen Volksvertretung gewählt und durch die Pforte bestätigt. Rumelien (Süd-Bulgarien) blieb eine türkische Provinz; während Montenegro, Serbien und Rumänien unabhängige Staaten wurden. Bosnien und die Herzegowina verblieben zwar unter türkischer Herrschaft; jedoch wurden beide Provinzen der Verwaltung Österreichs unterstellt. Griechenland bekam einen Zuwachs in Epirus und Thessalien. Der asiatische Besitzstand verblieb der Türkei bis auf Batum, Ardahan und Kars. öd) Die Meerengen sollten den Handelsschiffen freigegeben, für Kriegsschiffe jedoch geschlossen bleiben, wie es der sogenannte Meerengen-Vertrag schon 1841 festgesetzt hatte. Die Donau aber wurde für neutral erklärt. es) Für die christlichen Untertanen des ottornannischen Reiches gab der Sultan das Versprechen ab, daß sie mit den Muselmanen gleiche religiöse und politische Rechte haben sollten.

3. Bd. 2, Ausg. B - S. 172

1903 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 172 — derselben in den einzelnen Ländern sehr verschieden. Die hohen Ge- birgswälle hemmen die Luftbewegungen und begünstigen die Nieder- schlage, welche naturgemäß in der W.-Hälfte des Reichsgebietes reichlicher vertreten sind als in den Ebenen und Bergländern des O. Bei der Binnenlage des Staates ist das Landklima vorherrschend. Besonders macht sich dasselbe mit seinen äußerst schroffeu Gegensätzen in der Ungarischen Tiefebene geltend. Ein sehr mildes Klima herrscht in den s.w. Grenzländern: in Südtirol, dem Kästenland, Dalmatien und Kroatien. Bei einer durchschnittlichen Jahreswärme von 11« C. und darüber kommen hier Kastanien, Maulbeerbäume, Ölbäume und andere Pflanzen des europäischen S. fort. Süddalmatien, wo bereits die Palme gedeiht, wurde zur Römerzeit in klimatischer Hinsicht sogar Italien vorgezogen. Diesen milden Strichen steht das rauhe Klima der hochgelegenen Alpen- und Karpatenländer schroff gegenüber. 6) Staatliche Einteilung. Trotz der verschiedenartigen Be- völkernng (die Nw.-Hälfte wird vorwiegend von Deutschen, die So.-Hälfte vorwiegend von Slaven und Ungarn bewohnt!) bildet der Staat eine einheitliche Doppelmonarchie, die nicht allein einen gemeinsamen Herrscher hat, indem der Kaiser von Österreich stets zu- gleich König von Ungarn ist, sondern bei der auch das Heer und die Vertretung im Auslande gemeinsam sind (Real-Union). Der Staat gliedert sich iu 2 Reichshälften, eine österreichische („die im Reichsrat [zu Wien] vertretenen Königreiche und Länder") und eine ungarische („Länder der Krone Ungarn"), jede mit besonderer Ver- fassung, Gesetzgebung und Verwaltung. Kronläuder der österreichischen Reichshälfte: Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol mit Vorarlberg, das Küstenland (Görz und Gradiska, Trieft mit Umgebung und Jstrieu), Dalmatien, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien mit Bukowina. Länder der Krone Ungarn: Ungarn mit Siebenbürgen, Kroatien- Slavonien und das reichsunmittelbare Gebiet von Finme. Unter österreichischer Verwaltung: Bosnien und die Herzegovma. 2. tandeskunde. 1. Das Alpenland. Das österreichische Alpenland macht (mit den Granbündner Alpen der Schweiz) den Zug der Ostalpen aus. Es gliedert sich in den zentralen Gneisalpenzug, die n. und s. Kalkalpen. a) Der zentrale Gneisalpenzng beginnt mit den Tiroler Alpen. Diese umfassen das mittlere Jnntal von Finstermünz bis Kufstein, die Ötztaler Alpen mit der Wild spitze (3 780 m) und die Zi llertaler Gruppe mit dem sangreichen Zillertal. Zwischen den beiden Hanptgebirgsstöcken liegt der Brennerpaß (1 370 m), über welchen die Brennerbahn führt. — Ö, setzt sich der Uralpenzug in den Hohen Tauern fort, einem scharf ausgeprägten Kettenznge zwischen dem Piuzgau, dem Tal der oberu Salzach und
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