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1. Geschichte des Alterthums - S. 103

1852 - Weimar : Albrecht
103 Da traten von Zeit zu Zeit begeisterte Helden auf, welche den sinkenden Patriotismus und Glauben aufrichteten, bewaffnete Schaa- reu um sich versammelten und ihrem Volke die Freiheit errangen. Ihre Thaten erscheinen als durch göttliche Berufung hervorgegangen, und ihr ganzes Ansehen beruht auf freier Anerkennung. Die Wirksam- keit dieser Helden war daher eine zufällige und nicht selten eine sehr rohe und grausame. Sie standen theils au der Spitze des ganzen Volkes, theils einzelner Stamme; sie blieben nach geendigtem Kriege gewöhnlich auch als oberste Beamte an der Spitze des Staates und wurden Richter genannt. Die berühmtesten sind Gideon, Jephtha und Simson. So gute Folgen die Thaten der Richter auch hatten, so wurde doch dadurch die nöthige Einheit weder allgemein noch dauernd her- gestellt. Ihre Gewalt erscheint deshalb auch keineswegs als eine ausreichende. „Zu selbiger Zeit war kein König in Israel; ein jeglicher that, was ihm recht däuchte." So lautet die Klage, in welche das Buch der Richter mehrmals ausbricht. Die Priester, die doch am meisten die Pflicht gehabt hätten, Recht 51t üben, übten nur Gewalt; von außen aber drängten die Feinde; die Philister schlugen die Israeliten in einer großen Schlacht, in der sogar die Buudeslade verloren ging. Der Netter aus dieser Noth war Sa- muel. Moses brachte die Israeliten von dem Nomadenleben zu festen Wohnsitzen und zum Ackerbau, Samuel hingegen führte eine geordnete Regierung ein. Samuel, gerecht, fromm, uneigennützig und einfach, belebte den Natioualftnu seines Volkes wieder und be- geisterte dasselbe zum Kampfe gegen die Philister. Mit den ver- einigten Kräften der Israeliten besiegte er die Philister, denn die Hand des Herrn war gegen sie, so lange Samuel lebte. Die Ge- schäfte eines Richters und (obgleich kein Levit) die eines Priesters versah er mit Billigkeit und in der Furcht des Herrn und dadurch wurde es ihm möglich, das Volk von dem kanaanitischen Götzendienst abwendig zu machen und zu der Verehrung Jehovah's zurückzufüh- ren und durch diese zu einigen. Samuel war nicht nur Richter, sondern wurde auch von allen Stämmen als ein Prophet geachtet, in dessen Stimme sie die Stimme des durch ihn redenden Jehovah verehrten. Er gründete die sogenannten Prophetenschulen, in wel- chen junge Männer in den damals verbundenen Künsten der Poesie und Musik geübt und in allem unterrichtet wurden, was sie zur Leitung und Belehrung des Volkes befähigte. Sie lebten nach der alten Sitte einfach und prunklos. Aus diesen Schulen gingen nicht allein die größten Dichter, sondern auch jene begeisterten Patrioten, die.propheten, hervor, welche sich zu dem großen Berufe erhoben, die Sprecher für die öffentliche Freiheit und Tugend zu sein und das Volk und später die Könige mit kühnem Muthe an ihre Pflich- ten und die Befolgung des mosaischen Gesetzes mahnten. Samuel blieb Richter über Israel bis in sein hohes Alter. Als er alt geworden war, setzte er seine Söhne üls Richter ein; allein ihre Handlungsweise war nicht geeignet, die Israeliten ge- tröstet Samuels Ende entgegensehen zu lassen. Sie hatten allmä- lig die Segnungen eines geordneten Lebens kennen und lieben ge- Dic Richter Samuel.

2. Geschichte des Alterthums - S. 472

1852 - Weimar : Albrecht
472 etruskischen Städten Clusium (dem heutigen Chiusi), Cortona, Ar- retium (Arezzo),'Perusia (Perugia), Volsinii (Bolseua) und anderen. In Clusium stand ein labyriuthartiges Grabmal des Königs Por- senna, welches ^fünf Pyramiden von je 70 Fuß Breite und Tiefe und 150 Fuß Höhe enthalten haben soll. Zu Tarquinii (in der Nähe des heutigen Corueto) findet man unterirdische Gewölbe von erstaunlichem Umfange, bei Fiesole, dem alten Fäsulä, sind noch die Trümmer einer Stadtmauer und eines kolossalen Theaters übrig. In anderen Gegenden Etruriens haben sich Neste von alten Kanä- len, Mauern und Wohngebäuden erhalten. Diese Ruinen gehören zum Theil einer Zeit an, in welcher Nom noch nicht gegründet war; sie zeigen, daß Etrurien in sehr früher Zeit eine hohe Kultur und einen großen Wohlstand besaß. Die Verfassung der Etrusker war aristokratisch-hierarchisch; die Lukumonen, welche zugleich die Priester und der Adel waren, herrschten über die leibeigenen Bauern. Jede Stadt bildete mit einigen unterthäüigen kleineren Orten einen besonderen Staat. Der gesammte Priesteradel der Stadt war die regierende Behörde, ein Mitglied desselben hatte auf Lebenszeit die königliche Würde. Spä- ter traten an die Stelle der Könige jährlich wechselnde Magistrate, welche vorzugsweise Lukumonen hießen. Der König bewirkte die Vollziehung der im Senate gefaßten Beschlüsse, berief und leitete die Versammlungen der herrschenden Kaste, hatte den Vorsitz bei allen Festen und heiligen Handlungen, war Anführer im Kriege und entschied mit mehreren Räthen an jedem neunten Tage (Nun- dinen) die Rechtsstreite. Die Abzeichen der königlichen Würde wa- ren das Purpurkleid, der goldene Kranz, das mit einem Adler ge- schmückte Scepter, eine besondere Art von Sessel, von den Römern der curuliscke Sessel genannt, und 12 den König begleitende öffent- liche Diener oder Lictoren, von denen jeder einen Bündel Stäbe mit einer Art trug. Zwölf Städte bildeten einen Staatenbund, und deren gab es vor der römischen Zeit drei. Die berühmtesten von den zwölf Städ- ten des eigentlichen Etruriens waren Clusium (Chiusi), Perusia (Perugia), Cortona, Arretium (Arezzo), Volaterrä (Volterra), Tarquinii, Volsiuii (Bolsena), Cäre und Veji. In einem Tempel der Göttin Voltumna nahe bei Volsinii wurden die Versammlungen des Bundes gehalten, welche aus den 12 Vorstehern oder Lukumo- nen der 12 Städte bestanden. Zu dem in Oberitalien bestehenden etruskischen Bunde gehörten Felsina oder Bononia (Bologna), Ve- rona, Mantua, Adria, Jguvium und andere Städte. Der südliche etruskische Bund umfaßte Kampanien und enthielt Capua, Pompeji, Herculanum, Atella. Der etruskische Städtebund in Oberitalien erlag den Angriffen der Gallier wie der Bund in Kampanien den Samniten, so daß nur der mittlere Bund in Etrurien sich behaup- tete. Die Verbindungen der etruskischen Staaten hatten den Zweck der Vertheidigung gegen äußere Feinde; jede Bundesstadt blieb so selbständig, daß sie sogar besondere Büudnisie schließen durfte, wenn diese nur den Grundsätzen des Bundes nicht zuwider liefen. Die 12 Lukumonen der 12 Städte eines Bundes beriethen auf einer- allgemeinen Versammlung die Angelegenheiten des Bundes und faß-

3. Geschichte des Alterthums - S. 475

1852 - Weimar : Albrecht
475 und es gelingt das tyrrhenische Joch abzuschütteln; die Tiber wird als Grenze zwischen Latium und Etrurien festgesetzt. Nach des Aeneas Tode gründete sein Sohn Askanius die Stadt Alba, wäh- rend in Lavinium, wo die Penaten, die troischen Götter, verblieben, Lavinia regierte. Die junge Stadt Alba gelangte rasch zu Macht und Ansehen und unterwarf sich die latiniseben Städte. Es sandte Theile seiner eigenen Bürgerschaft in die unterworfenen Orte und sicherte sich dadurch nicht nur die Herrschaft, sondern verminderte auch seine unbegüterte Volksmasse und bereicherte seine ärmeren Bürger auf Kosten der Unterworfenen. Dreißig Orte, die dreißig albanischen Kolonien genannt, gehorchten als Unterthanen dem Herr- scherworte Alba's. Außerdem standen aber auch noch andere latini- sche Städte zu Alba in verschiedenen Verhältnissen der Abhängigkeit. In Alba regierten Könige, die Nachkommen des Aeneas; die Ge- meinde. zerfiel in edle Geschlechter und das Volk, in Patricier und Plebejer. Askanins vereinigte in seiner Person die höchste weltliche und priesterliche Würde, er war König und Oberpriester zugleich. Nach seinem Tode stritten sich um den Thron sein Sohn Julus, Aeneas Enkel, und Silvins, Aeneas nachgeborner Sohn von der Lavinia. Das Volk entschied zu Gunsten des Silvius; dieser erhielt die Königsgewalt, Julus das Oberpriesterthum. Das hieratische Königthum wird in zwei Bestandtheile aufgelöst, die weltliche und die geistliche Macht in verschiedene Hände gelegt. Nach dieser Tren- nung ninimt das Pontifikat die zweite Stelle ein; der Oberpriester ist aber der nächste nach dem König und sein Verwandter. Drei Jahrhunderte regierten die Nachkommen des Silvius in Alba; mit Numitor und Amulius schloß sich die Reihe der albanischen Könige, und ein jährlich gewählter Diktator trat an die Stelle des Königs. Das albanische Reich scheint stch von der Tiber im Norden bis nach Circeji im Süden, von Laurentum im Westen bis in die Querthäler der Apenninen im Osten erstreckt zu haben. Zu dem albanischen Reiche gehörten die Städte: Tibur, Bola, Präneste, Kora, Pometia, Satrikum, Kameria, Medullia, Lavinium, Laurentum, Aricia, Tel- lene, Tuskulum, Labiknm, Skaptia und Gabir. Zur Gründung ihrer Städte wählten die Latiner gewöhnlich solche Punkte, an de- nen sich eine Burg auf einer Höhe anbringen-ließ, am liebsten iso- lirt stehende Tushügel, deren Plateaus, um sie unzugänglicher zu machen, an den Seiten künstlich abgeschrofft wurden. Auch suchte man solche Hügel aus, die am Zusammenstusse zweier Gewässer la- gen. In der latinischen Baukunst ist der altgriechische oder pelas- gische Charakter nicht zu verkennen. Alle altlatinischen Städte, von denen sich noch Ueberreste finden, zeigen jene riesigen, aus Po- lygonen Steinen zusammengesetzten, sogenannten cyklopischen Mauern, welche in Quadratform das Pomörium umschließen. Von dem großen Gebiete, welches Alba beherrschte, ging zur Zeit von Roms Gründung das Meiste an die Sabiner, Etrusker, Aequer, Volsker und Herniker verloren. Die Volsker besetzten die ganze südliche Mark des albanischen Reiches, die Ebene, welche sich zwischen dem tyrrhenischen Meere und der äußersten Parallelkette der Apenninen von den südlichen Abfällen des Albanergebirges bis Volsker, Lcrniker, Aequer, Sa- biner.

4. Geschichte des Alterthums - S. 486

1852 - Weimar : Albrecht
486 der in die Aelteren und Jüngeren, und aus den Aelteren einer jeden Gens wurde von dem König Einer zum beständigen Abgeordneten im Senate, aus den Jüngeren ein Celer oder Ritter gewählt. Der Senat zählte also nach der Vereinigung der drei Stämme 300 Mitglieder, und gleich groß war die Zahl der Celeres, welche im Kriege als Ritter dienten und aus denen nach zurückgelegtem Dienstalter die Senatoren ergänzt wurden. Jede Curie und jede Gens bildete unter einem eigenen Namen eine erbliche, geschlossene Verbindung. Die Mitglieder waren außer durch die Theilnahme an den gemeinsamen Opfern der Gens auch noch durch'rechtliche Verhältnisse eng verbunden. , Die in Tribus, Curien und Gentes eingetheilten ältesten Be- wohner Roms bildeten die eigentliche Bürgerschaft (populus Roma- mis), welche, weil nur aus ihnen die Senatoren (paires) gewählt werden durften, Patricii genannt wurden. Neben diesem ?opulu8 gab cs im ältesten Rom nur die von ihren Patronen abhängigen und aus den unterworfenen Bewohnern jener Gegenden und aus freigelassenen Sklaven bestehenden Klienten oder Hörigen. Der Patron mußte seinem Klienten in allen Angelegenheiten hülfreich sein und ihn vor Gericht vertreten; der Klient dagegen mußte den Patron, wo er konnte, unterstützen, die diesem auferlegten Geldbu- ßen bezahlen, ihn und die Seinigen ans der Gefangenschaft loskau- fen, zur Ausstattung seiner Töchter beisteuern und ihm ungewöhnliche Ausgaben bestreiten helfen. Das Verhältniß zwischen dem Patron und Klienten war, durch die Religion verstärkt, heiliger als das zwischen Verwandten. Nachdem die Römer einzelne der umliegenden Städte unter- worfen hatten, wurden die besiegten Bewohner dieser Ortschaften zum Theil nach Rom verpflanzt und ihnen Aecker und Wohuplätze angewiesen. Sie blieben als ein nach Kriegsrecht unterworfenes Volk unter dem Schutze des Königs, wurden zwar Bürger, aber ohne Stimm- und Ehrenrechte, und es fand zwischen ihnen und den Patriciern nicht einmal Connubium statt, d. h. sie konnten mit die- sen keine staatsrechtlich gültige Ehen eingehen. Sie bildeten eine Ackerbau treibende Gemeinde (plebs), welche in die Tribus, Curien und Gentes nicht aufgenommen war und an der Regierung des Staates keinen Antheil hatte. Diese von den eigentlichen Bürger- rechten ausgeschlossenen Plebejer wuchsen nach und nach zu einer zahlreichen Gemeinde heran, welche in Rom und in der umliegen- den Landschaft als freie Landeigenthümer und Ackersleute lebten. Schon Tullus Hostilius hatte eine Vereinigung dieser jüngeren Ge- meinde mit den Altbürgern zu Stande zu bringen versucht und eine Anzahl plebejischer Familien unter die Patricier aufgenommen; eine durchgreifendere Verbindung beabsichtigte später Tarquinius Priscus; ste gelang aber wegen des hartnäckigen Widerstandes der Patricier nur zum Theil. Tarquinius vertheilte nämlich einen Theil der Ple- bejer in die Tribus, Curien und Gentes der Patricier. An der Spitze des Staates stand der König, welcher dem Se- nate und der Versammlung der Curien einige Theilnahme an der Regierung gestaltete. Der König war das Haupt des Staates und des Heeres, und das ihm vom Volke verliehene Imperium begriff

5. Geschichte des Alterthums - S. 489

1852 - Weimar : Albrecht
489 Stellung im Staate an. Durch seine Gesetze und Einrichtungen hat er die größte Bedeutung erlangt, mag auch manche Einrichtung einer späteren Zeit auf ihn übergetragen sein. Servius Tullius suchte die Plebejer mit den Patriciern zu einem Ganzen zu verbinden und den Ersteren wenigstens einige Theilnahme an der Regierung zu verschaffen. Er veranstaltete eine Eintheilung der römischen Ländereien in dreißig Bezirke ('l'iibns), von denen vier ^Tribus urbanae) die Stadt und die dazu gehörigen Ländereien, sechsundzwanzig (Tribus rusticae) die übrige Landschaft umfaßten. Jede städtische Tribus war wiederum in Viei, jede länd- liche in Pagi eingetheilt. Die Bewohner jeder Tribus bildeten eine geschlossene Gemeinde unter einem Bicrtelsmeister, welcher die Na- men, Wohnungen und Grundstücke aufzeichnete, die Steuern erhob, die nach den Tribus veranstalteten Aushebungen zum Kriegsdienste leitete und die Gemeindeangelegenheilen jeder Tribus besorgte. Auch hatte jede Tribus besondere Heiligthümer, Versammlungen und Feste. Außer durch diese Eintheilung der Ländereien suchte Servius Tullius auch noch durch eine andere Einrichtung eine Vereinigung der beiden Stände, der Patricier und Plebejer, zu bewirken, indem er beiden Theilen die Theilnahme an der Regierung gestattete, jedoch so, daß das Alter und das größere Vermögen einen bedeutenderen Einfluß gewährten. Zu diesem Zwecke richtete er eine Vermögens- schätzung ein, welche regelmäßig von Zeit zu Zeit wiederholt werben sollte, und -theilte sämmtliche Bürger zum Behufe des Kriegswesens, der Besteuerung und einer von ihm neu zu errichtenden Volksver- sammlung nach der Größe ihres Vermögens in fünf Klassen, je nachdem sie ein Vermögen von 100,000, 75,000, 50,000, 25,000 12,500 Assen besaßen. Jede Klasse zerfiel wieder in Unterabthei^ lungen, Centurien, und zwar die erste Klasse in 80 Centurien, die zweite, dritte und vierte in 20, die fünfte in 30 Centurien. Die Zahl der Bürger in den einzelnen Centurien war nicht gleich, son- dern es umfaßte eine Centurie einer niederen Klasse um so viel mehr Bürger, als das Vermögen geringer war, so daß das Ver- mögen der Mitglieder einer Centurie zusammengenommen dem Ver- mögen einer anderen Centurie ohugefähr gleich kam. Die Centurien jeder Klasse waren ferner in gleicher Hälfte in die älteren und jün- geren Bürger (seniores et juniores) eingetheilt, damit die älteren, obgleich an Zahl geringer, doch den jüngeren an Einfluß gleichstün- den. Zu den jüngeren gehörten alle Bürger von dem siebzehnten bis zum fünfundvierzigsten Jahre, zu den älteren die Bürger von dem funfundvierzigsten bis zum sechzigsten. Die Greise, welche älter als sechzig Jahre waren, scheinen kein Stimmrecht mehr gehabt zu haben, wie sie auch keinen Kriegsdienst mehr thaten. Die jüngeren Bürger waren zum Kriegsdienste im Felde, die älteren zur Verthei- digung der Stadt bestimmt. Diejenigen Bürger, welche weniger als 12,500 Asse im Vermögen hatten, hießen Proletarier und sie bildeten zusammen eine Centurie. Den Proletariern, welche von der Vermögenssteuer frei waren, wurden die übrigen steuerpflichtigen Bürger unter dem Namen Assidui oder Locupletes entgegengesetzt. Außer diesen Klassen waren noch einzelne Centurien gewissen Zünften angewiesen, welche man wegen ihrer Beziehung zum Kriege, wenn

6. Geschichte des Alterthums - S. 491

1852 - Weimar : Albrecht
4si nach dem Tausend des Kapitals der Einzelnen berechnete Abgabe. Nach Beendigung der Schätzung versammelte sich das ganze Volk, in seine Centurien eingetheilt, auf dem Marsfeld, wo ein feierliches Sühn- und Reinignngsopfer gebracht wurde. Die von Servius Tullius auf die Eiutheilung in Klassen und Centurien begründete Volksversammlung (Comitia centuriata) sollte gleichsam eine Ver- sammlung sämmtlicher Burger sein, welche das Vaterland mit den Waffen' vertheidigten. Die Stelle, welche jeder Bürger in der Schlachtordnung einnahm und die Höhe seiner Vermögensschätzung bestimmten seinen Einfluß in der Versammlung. Das in den Cen- turialcomitien versammelte Volk bot den Anblick eines versammelten Heeres dar. Nachdem der König oder der an seiner Stelle die Co- mitien berufende Magistrat die Auspicien beobachtet hatte, ließ er das Volk durch Hornisten zusammenberufen. Dieses erschien bewaff- net auf dem Marsfelde, und zwar in Centurien geordnet, unter den Centurionen und Feldzeichen. Der König saß auf dem curuli- schen Stuhl und verrichtete, ehe er seinen Vortrag hielt, ein Gebet, welches ihm der Augur vorsagte. Darauf folgten die Verhandlun- gen, welche an der Stelle der Curiatcomitien die Entscheidung über einen zu unternehmenden Krieg, die Wahl des Königs, die Annahme oder Abschaffung der Gesetze und das Nichteramt über Kriminalver- brechen gegen den Staat zu Gegenständen hatten. Dabei waren aber die Centuriatcomitien bei neuen Gesetzen auf die Anträge des Senates und bei der Wahl des Königs auf die Person beschränkt, welche ihnen der Senat nach der Vorwahl der Jnterregen vorschlug. Neben den neu eingerichteten Centuriatcomitien ließ Servius die Versammlung der Curien noch fortbestehen, und ihnen kam es hinfort zu, die Beschlüsse der Centuriatcomitien über Gesetze und Wahlen nach angestellten Auspicien zu bestätigen und den erwählten König in die ihm übertragene Würde einzusetzen. So bildeten auch ferner die Patricier in den Curien und dem Senate eine abgeschlos- sene und bevorrechtete Gemeinde, von welcher selbst die Cenluriat- comitien durch die Auspicien und durch die heiligen Gebräuche ab- hängig waren. Denn die Patricier allein, durch ihre Abstammung mit den Gründern des Staates verwandt, rühmten sich der beson- deren Gunst der Götter, welche ihnen in den Himmels- und ande- ren Zeichen ihren Willen kund thäten. Nur Mitglieder ihrer Ge- meinde nahmen bei eingetretenem Todesfälle des Königs Theil am Interregnum. Entsetzlich ist die Erzählung von dem Ende des Servius Tul- lius. Er hatte keine Söhne und nur zwei Töchter, welche beide Tullia hießen. Er vermählte sie mit den beiden Söhnen oder, nach anderen Nachrichten, den beiden Enkeln des Tarquinius Priscus, von welchen der ältere, Lucius Tarquinius, später den Beinamen Superbus erhielt, der jüngere aber Arnns Tarquinius hieß. Die beiden Töchter des Servius waren ebenso wie die beiden Schwie- gersöhne sehr verschiedener Gemüthsart, und Servius hatte, damit der wilde Sinn durch die Einwirkung des ehelichen Verkehrs fick) mildere, die entgegengesetzten Charaktere mit einander verbunden. Der stolze, hoffärtige, jedes Verbrechens fähige Lucius Tarquinius war mit der sanften und frommen älteren Tullia, der milde, redliche

7. Geschichte des Alterthums - S. 184

1852 - Weimar : Albrecht
184 gemeinde und stiftete zur Feier dieser Vereinigung die Feste der Pa- nathenaeen und der Synoikien (der Zusammenwohnung). Die Bür- ger theilte er in die drei Klassen der Edlen (Eupatriden), der Land- bauer und der Gewerbtreibenden. Den ersten übertrug er die obrig- keitlichen Aemter, die Auslegung der Gesetze und die Aufsicht über die Religion, doch gab er ihnen keinen weiteren politischen Vorzug, so daß mit ihm die Gleichheit der Bürgerrechte in Athen beginnt. Ferner erweiterte er das attische Gebiet bis an die Grenzen des Peloponnes und weihte die isthmischen Spiele, welche auf der Land- enge gefeiert wurden, dem Poseidon. Dann zog er mit Herakles gegen die Amazonen, später auf andere Abenteuer mit seinem Bu- senfreunde, dem Lapithenkönige Pirithous. Dieser half ihm die He- lena rauben, wogegen Theseus ihm beistand bei dem Unternehmen die Schattenfürstin Persephone aus der Unterwelt zu entführen. Obgleich Theseus den Bürgern auf Kosten der königlichen Macht große Rechte eingeräumt hatte, wollte ihm doch nach seiner Rückkehr von seinen Zügen das von seinen Feinden aufgeregte Volk nicht mehr gehorchen. Da sprach er einen Fluch über Athen aus und be- gab sich nach der Insel Scyrus zu dem König Lykomedes. Dieser aber stürzte ihn hinterlistig von einem hohen Felsen herab. Im fünften Jahrhundert vor Christo holten die Athener die Asche des Theseus von jener Insel und errichteten ihm selbst als einem Halb- gott Tempel und Altäre. Es ist ungewiß, ob es je einen athenischen König Theseus ge- geben hat, und was und wieviel von den Thaten desselben auf et- was wirklich Geschehenem beruht. Der Mythus von Theseus hat nicht die schöne Einheit wie der des Herakles und läßt sich nicht auf eine Idee zurückführen. Theseus wird auch ein Sohn des Po- seidon genannt und scheint ursprünglich der Heros gewesen zu sein, welcher das Verhältniß der alten Bewohner von Attika zu dem ih- nen befreundeten Elemente des Meeres und zu dem Meeresgotte selbst darstellte. Durch die Eitelkeit der Athener, dem dorischen He- rakles einen Heros von gleichem Ansehen entgegenzustellen, wurden dem Theseus viele Abenteuer angedichtet und dadurch die ursprüng- liche Bedeutung der Sage in den Hintergrund gedrängt. Mit den Abenteuern stehen die dem Theseus zugeschriebenen politischen Ein- richtungen in keinem Zusammenhang. Auch sind die letzteren mit einander zum Theil in Widerspruch. Neben den Vorrechten, welche Theseus den Eupatriden ertheilte, kann er nicht auch die Gleichheit der Bürger festgestellt haben; und wenn er sogar der Begründer der Demokratie genannt wird, so ist das nur eine Erfindung einer viel späteren Zeit, als die Verfassung des Staates sich der Demokratie zuneigte, und die Athenienser gleichsam ihr Recht dazu dadurch zu begründen suchten, daß sie die ersten Anfänge einer demokratischen Regiernngsform ans den gefeierten Heros zurückführten. Die Ein- theilung in drei Klassen scheint das Aelteste, was die Sage in po- litischer Beziehung auf Theseus übertragen hat. Die Eintheilung in vier Phylen war wahrscheinlich aus einer ständischen eine örtliche geworden, indem die vier Phylen nun vier Bezirke bezeichneten, in jeder aber Leute verschiedenen Standes sich befanden. Die Ein- theilung, welche dem Theseus zugeschrieben wurde, theilte wahrschein-

8. Geschichte des Alterthums - S. 502

1852 - Weimar : Albrecht
502 endlich solche Geister, welche, selbst friedlich und selig, auch ihren Nachkommen Segen und Heil bereiten (Lares). — Die ersten 170 Jahre der Stadt hatten die Römer keine Bildnisse von ihren Göttern. Die kirchliche Wenn König Numa als der Begründer der kirchlichen Verfas- Derfaffung. surlg genannt wird, so deutet dies wenigstens darauf hin, daß diese Verfassung uralt gewesen sei und unter sabinischem Einflüsse sich ausgebildet habe. Die kirchliche Verfassung war bei den Römern musterhaft, indem Staat und Kirche, als gleich unentbehrliche Organe eines und desselben Gemeindelebens, durch eine weise Ausgleichung ihrer beiderseitigen Macht und Wirksamkeit sich völlig im Gleichge- wicht erhielten. Die oberste Staatsbehörde (früher der König, später der Senat), war zugleich auch oberste Kirchenbehörde. Unter dieser stand aber ein eigenes Priesterkollegium an der Spitze aller kirchlichen Ange- legenheiten und aller übrigen Priesterthümer. Die Priester bildetennicht in der Weise einen abgesonderten Stand, daß sie den Civil-Beamten schroff gegenüber standen, sondern ein Priester konnte, soweit er da- durch in seinen priesterlichen Funktionen nicht gehindert wurde, zu- gleich ein Civil- oder militärisches Amt bekleiden. Auch galten die Priester den Magistraten gegenüber als Private, welche kein Im- perium haben. Daneben aber genossen sie nicht nur im öffentlichen Leben vielfacher Auszeichnungen, sondern halten auch einen gesetzlich festgestellten, sehr bedeutenden Einfluß auf die Verwaltung des Staates, insofern alle Staatshandlungen von der Religion geleitet werden sollten; sie waren in ihrem Wirkungskreise keiner bürger- lichen Behörde verantwortlich und brauchten auch ihrerseits bei kirch- lichen Handlungen auf die Unterschiede der bürgerlichen Stellungen keine Rücksicht zu nehmen. Die priesterlichen Stellen wurden tbeils vom Könige, später vom Pontifex Maximus, theils durch Kooptation oder Wahl von Seiten des zu ergänzenden Kollegiums besetzt. Der Gewählte mußte durch Inauguration in sein Amt eingeweiht wer- den, welches er, wenn er sich nicht eines Verbrechens schuldig machte, lebenslänglich bekleidete. Die Priester waren unabsetzbar und gin- gen zum Theil nicht einmal im Exil ihrer Würde verlustig. Meh- rere Priesterämter konnten in einer Person vereinigt werden. Aber Verwandte wurden in einem und demselben Priesterkollegiunk nicht geduldet. Nur Patricier konnten priesterliche Aemter bekleiden, und nur Männer von persönlicher Würde wurden dazu gewählt. Für die Bedürfnisse der Kirche und ihrer Diener war durch Ueberwei- sung von Ländereien und anderer Einkünfte gut gesorgt.^ Die Leitung des gesammten Kultus und die Sorge für die fortwährende Erhaltung und genaue Beobachtung aller einmal ein- geführten religiösen Gebräuche hatte das Kollegium der Pontifices. Es bestand aus vier Pontifices und dem Pontifex Maximus, dem Vorsteher des Kollegiums. Die. Rechte und Pflichten der Pontifices waren in eigenen Gesetzbüchern aufgezeichnet. Da die Pontifices auch dafür zu sorgen hatten, daß jede Feier an ihrem richtigen Tage stattfand, und da durch die Sacra, welche auf jeden Tag fielen, der- selbe bald eine günstige bald eine ungünstige Bedeutung erhielt, so gehörte auch die Anordnung des Kalenders zu ihren Befugnissen.

9. Geschichte des Alterthums - S. 503

1852 - Weimar : Albrecht
503 In gewissen Fällen hatten sie das Recht, die Curiatcomitien zu ver- sammeln und in denselben den Vorsitz zu führen. Ferner übten sie in allen die Religion betreffenden Fällen die Gerichtsbarkeit. In einigen Fällen hatten sie sogar über Leben und Tod zu entschei- den. Namentlich gehörten die Ehesachen vor ihr Gericht. Endlich hatte dieses Kollegium über alle anderen Priester und deren Ver- halten die Aufsicht zu führen. Für den Dienst einzelner Gottheiten waren zunächst die Fla- mines bestimmt. Es gab deren 15, von denen zwölf im Dienste untergeordneter Gottheiten standen, drei hingegen als Priester des Jupiter, Mars und Quirinus das höchste Ansehen genossen. Der vornehmste unter allen war der Flamen Dialis, welcher, im Prie- fterrange der. zweite, ganz besondere Auszeichnungen genoß, aber auch sehr beschränkenden Verpflichtungen unterworfen war. Nach dem Flamen Dialis waren der Flamen Martialis und Ouirinalis die angesehensten Priester. Nach der Priesterordnung folgte erst nach den drei Genannten der Pontifex Maximus. Den obersten Rang von allen hatte der Rex sacrorum. Diese Priesterwürde wurde erst nach der Abschaffung des Königthums eingesetzt, und der Rex sacrorum hatte bei einigen Gelegenheiten an der Stelle des ehe- maligen Königs Opfer zu bringen. Die Priesterinnen der Vesta hatten das heilige Feuer auf dem gemeinsamen Heerde der Stadt zu unterhalten und den ganzen Kultus im Tempel der Vesta zu besorgen. Die arvalische Brüderschaft hielt unter Absingung alter Gesäuge jährlich einen Umzug um die Felder und Grenzen des ältesten rö- mischen Weichbildes und rief unter Darbringung von Sühn- und Reinigungsopfern die Götter um Schutz und Gedeihen für die Aecker an. Die Feüalen hatten mit fremden Völkern über erlittenes Un- recht Sühne-Unterhandlungen zu pflegen, im äußersten Falle den Krieg zu erklären, Frieden und Bündnisse abzuschließen, also alle völkerrechtlichen Unterhandlungen in geordneter, billiger und gesetz- licher Weise vorzunehmen. Endlich haben wir auch noch die Au- gurn zu erwähnen. Die Römer hatten mit allen Völkern des Alter- thums den Glauben gemein, daß die Götter theils die Zukunft über- haupt, theils ihren Beifall oder ihr Mißfallen an dem Verhalten und Treiben der Menschen auf eine' sinnlich wahrnehmbare Weise, durch allerlei äußere Zeichen und ungewöhnliche Erscheinungen zu erkennen gäben. Bei dem frommen Sinne der Römer war es na- türlich, daß sie auf solche Dinge ihr Augenmerk richteten. Eine nach bestimmten Regeln angestellte Beobachtung solcher Zeichen hieß Augurium, und die Männer, welche vom Staate zur Beobachtung der Zeichen und zu der darauf sich gründenden Erforschung des gött- lichen Willens angestellt waren, hießen Augurn. Sie standen in hohem Ansehen wegen des bedeutenden Einflusses, welchen man ihnen zugestand, indem keine irgend wichtige Staats- und Religions-An- gelegenheit ohne ihre Mitwirküng vorgenommen werden durfte. Die Patricier betrachteten das Augurat als ein Hauptvorrecht ihres Standes und gründeten darauf den Anspruch auf ausschließliche Be- fähigung zu den höheren Staatsämtern und das Verbot der ge- mischten Ehen.

10. Geschichte des Alterthums - S. 199

1852 - Weimar : Albrecht
199 Roth war die oberste Verwaltungs- und richterliche Behörde; seine Befugniß war fast unbeschrankt; er schaltete nicht nach geschriebenen Gesetzen, sondern nach eigener bester Einsicht, war unverantwortlich und auf Lebenszeit gewählt. Die vom Rathe gefaßten Beschlüsse wurden der Volksversammlung zur Entscheidung vorgelegt, und diese konnte sie nur annehmen oder verwerfen. Die ersten Keime der Er- ziehung wurden in den gemeinschaftlichen öffentlichen Mahlzeiten (Syssttien) gelegt, wo die Knaben unter Aufsicht eines Padouomen, auf der Erde liegend ihre halben Portionen verzehrten, während die Erwachsenen ihre Kriegsthaten erzählten und durch das Lob tapferer Männer die Jugend zur Nacheiferung zu erwecken suchten. Mit dem achtzehnten Jahre wurden die Jünglinge in Genossenschaften eingetheilt und besuchten die Gymnasien, wo es besonders auf kör- perliche Ausbildung abgesehen war; die geistige beschränkte sich auf das Nothwendigste, den Haupttheil bildete das Erlernen der verfi- ficirten Gesetze. Bei der Entlassung aus der Genossenschaft mußte jeder sich verheirathen, doch ward die Einführung der Frau in das Haus so lange hinausgeschoben, bis sie im Stande war, dem Haus- wesen vorzustehen. Die Ehe galt als heilig, und Ehebruch wurde streng bestraft. — Durch fortgesetzte Kämpfe und bei dem durch die Lage der Insel veranlaßten Verkehre mit dem Auslande entartete auf Kreta das dorische Leben, die Verfassung wurde immer demo- kratischer und die Volksversammlung erhielt die größte Gewalt. An der afrikanischen Küste, in dem kleinen Hochlande, welches bei den Alten Cyrenaika hieß, jetzt Barka genannt wird, wurde 631 v. Chr. von der kleinen Insel Thera aus, wo sich Dorier an- gesiedelt hatten, die griechische Kolonie Cyrene gegründet. Von Cyrene aus wurden noch vier Hauptorte angelegt, und diese fünf Städte pflegte man unter dem Namen Pentapolis zusammenzufassen. Cyrene wurde bis ins fünfte Jahrhundert von Königen regiert, welche abwechselnd den Namen Battus und Arcesilaus führten. 570 v. Chr. unternahm der ägyptische König Apries, aufgeregt von den libyschen Nomaden, einen Zug gegen Cyrene, verlor aber fast sein ganzes Heer und bald nachher in Folge dieser Niederlage Thron und Leben. Der folgende ägyptische König, Amasis, schloß Frieden mit Cyrene. Im fünften Jahrhundert v. Chr. erhielt Cyrene eine republikanische Verfassung; damals blühten Schifffahrt, Handel und Gewerbe, Künste und Wissenschaften. Das Zunehmen der Demo- kratie erweckte aber innere Zwistigkeiten, in chercn Folge sich bis- weilen Tyrannen auswarfen. 333 v. Chr. erlag Cyrene den grie- chischen Königen von Aegypten. — Das quellenreiche Hügelland zeichnete sich durch- große Fruchtbarkeit aus. Die Hauptprodukte waren: Wein, Oel, Waizen, Safran, allerlei Südfrüchte, wohl- riechende Blumen, als Rosen, Lilien und Veilchen; die Hauptquelle des Wohlstandes aber war die Silphium genannte Pflanze. Die Blätter waren eine vorzügliche Würze des Schaffutters, der Stengel galt für einen Leckerbissen und der eingetrocknete Saft aus ihm und der Wurzel wurde des Wohlgeschmacks und der Verdauung wegen vielen Speisen beigemischt und lange Zeit mit Gold ausgewogen. Ausgezeichnet war die Pferdezucht in Cyrenaika. Auch die Gewerbs- thätigkeit des Cyrenäer, besonders ihre Steinschneider und Metall-
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