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1. Geographie von Bayern - S. 46

1905 - Regensburg : Manz
43 Beschreibung des Königreiches Bayern. 3. Der oberste Gerichtshof für das Königreich lst das Oberste Landesgericht in München. Unter dem- selben stehen fünf Oberlandesgerichte, denen die Landgerichte und Amtsgerichte untergeordnet sind. Die Sitze der Oberlandesgerichte befinden sich in Augsburg, Bamberg, München, Nürnberg, Zweibrücken. Von der Entscheidung des Obersten Landesgerichts kann Bern- fuug an den Reichsgerichtshof in Leipzig ergriffen werden. In Verwaltungssachen ist die oberste Beschwerde- inftanz der Verwaltungsgerichtshof in München. 4. Für die kirchliche Einteilung bestehen: 1) Für die katholische Kirche die zwei Erzbis- tümer München-Freising und Bamberg, dann die sechs Bistümer Angsburg, Regensburg und Passau, Eichstätt, Würzburg und Speyer. 2) Für die protestantische Kirche das Ober- konsistorium zu München und die drei Konsistorien Ansbach, Bayreuth und Speyer. 3) Für die israelitische Glaubensgenossen- schaft bestehen vierzig Rabbinate in verschiedenen Orten des Landes. 5. Die bewaffnete Macht Bayerns besteht: 1) aus dem stehenden Heer; 2) aus der Landwehr; 3) aus dem Landsturm. Das Heer bildet 3 Armee- eorps mit 6 Divisionen. Die Sitze der General- Kommandos sind München, Würzburg und Nürnberg. Die Stärke des Heeres beträgt im Frieden 1 Prozent der Gesamtbevölkerung (— 61000 Mann), im Kriege (ohne Landsturm) 5 Prozent der Gesamtbevölkeruug.

2. Vaterländisches Lesebuch für die Evangelische Volksschule Norddeutschlands - S. 114

1868 - Wiesbaden Schleswig Hannover : Schulbuchh. Schulze Jurany & Hensel
114 gegen: „Grapen und Geld komme ihm nicht zu, denn dem Pächter gehöre, was der Acker brächte während der Pachtjahre." Ein Schiedsmann wird herbeigeholt, welcher sich den Grapen zeigen läßt und nach der Stelle am Grapen sieht, da der Pflug ihn geschrammet, spricht darauf: „Wie viel Geld über der Schramme, so viel dem Pächter; wie viel darunter, dem Verpächter." 2. Ein Krokodil nimmt einer Mutter, die sich des Ungethüms nicht ver- siehet, ihr Kind von der Seite und läuft dem Schilf zu. Die Mutter schreiet, daß es dem Krokodil zu Herzen geht, es steht still und spricht zu der Mutter: „Du sollst denn dein Kind auch wieder haben, aber nur, wenn du mir sagen kannst, was ich mit dem Kinde thun will." Da spricht die Mutter: „Dann habe ich mein Kind wieder, denn du willst es fressen." „Nun hast du es verloren," spricht das Krokodil, „in jedem Fall werde ich jetzt es fressen. Denn hast du es gerathen, was ich thun will, so muß ich das Kind fressen, um zu zeigen, daß du richtig gerathen hast; hast du es aber nicht gerathen, so werde ich das Kind fressen, weil du es nicht gerathen hast." „Nein," versetzte die Mutter zuversichtlich, „ich werde mein Kind in jedem Fall wieder erhalten, wenn du bei deinem Worte bleibst. Denn habe ich es gerathen, so mußt du mir das Kind wieder geben nach deinem Versprechen; habe ich es aber nicht gerathen, so wirst du ja mein Kind nicht fressen, mir also wieder geben." Wie wäre die Sache zu entscheiden? 3. Zu einem berühmten Rechtsgclehrten und Anwalt geht ein junger Mann: „Was soll ich dir geben, wenn du mich deine Kunst lehrest?" Sic werden sich um eine bestimmte Summe Gelds einig und zwar so, daß die Hälfte sofort beim beginnenden Unterrichte solle bezahlt werden, die andere Hälfte, wann der Lehrling den ersten Proceß würde gewonnen haben. Die erste Hälfte wird gezahlt, der Unterricht geht glücklich von Statten, der Schüler wird wohlbcfähigt entlassen. Allein er fängt nicht an, Processe zu führen. Dem Lehrer wird die Zeit lang, er erinnert, mahnet, aber ver- geblich, da fordert er ihn vor Gericht. Er erscheint. Der Kläger beginnt: „Du wirst mir die noch unbezahlte andere Hälfte des Lehrgeldes bezahlen müssen, jedenfalls, ich mag gewinnen oder verlieren. Gewinn' ich, so wird ja der Richter dich auch zwingen zu bezahlen, verlier' ich aber, so hast du gewonnen, hast deinen ersten Proceß gewonnen und mußt vermöge unseres Contracts bezahlen." „Nein," sagt der Beklagte, „du bekommst das Geld auf keinen Fall, ich mag gewinnen oder verlieren. Verlier' ich, so habe ich, da bisher noch gar kein Proceß von mir geführt worden ist, auch noch keinen gewonnen, bin daher zur Zahlung nicht verpflichtet; gewinn' ich aber, so heißt das nichts anderes, als der Richter spricht mich von der Verpflich- tung zu bezahlen frei." — Wie mag das Gericht erkannt haben?

3. Vaterländisches Lesebuch für die Evangelische Volksschule Norddeutschlands - S. 231

1868 - Wiesbaden Schleswig Hannover : Schulbuchh. Schulze Jurany & Hensel
231 mit der Begeisterung hin, welche selbst ein Zeichen der Tüchtigkeit ist. Nament- lich hatte er sich Karl den Großen zum Muster genommen. Das Hauptstreben seiner Regierung ging dahin, das unter seinen Vorgängern gesunkene kaiserliche Ansehen wiederherzustellen, namentlich auch in Italien, wo der Pabst und die lombardischen Städte seit den Zeiten Heinrich's Iv. dem Kaiser weigerten, was ihm gehörte. Er unternahm deshalb sechs Feldzüge nach jenem Lande; auf dem fünften aber verweigerte sein mächtiger Vetter, Heinrich der Löwe, Herzog von Baiern und Sachsen, ihm den ferneren Beistand, und obwohl Friedrich die Kniee des stolzen Herzogs flehend umfaßte, zog dieser dennoch mit seinen Truppen ab. Die Folge davon war, daß der Kaiser bei Legn an o im Jahre 1176 von den lombardischen Städten völlig geschlagen wurde und ihnen bedeutende Rechte einräumen mußte. Heinrich der Löwe war unzweifelhaft nächst dem Kaiser der größte Fürst seiner Zeit. Er hatte einen festen, durch ritterliche Uebungen aller Art gekräftigten Körper, ein offenes Gesicht, große schwarze Augen, dunkeles Haar und einen starken schwarzen Bart. Er war ein Feind aller Trägheit und Ueppigkeit, tapfer, streng, ausdauernd, überhaupt in vieler Beziehung seinem Vetter, dem Kaiser, ähnlich. Doch überleuchtete im ganzen das blonde Geschlecht der Hohenstaufen das braune der Welfen (so hieß die Familie Heinrich's nach seinem Urgroßvater Welf), und bei aller Trefflichkeit ist keiner aus diesem Hause dem rothbärtigen Friedrich an Heldensinn uird Kriegsmuth gleichzustellen. Heinrich suchte sich im Norden^von Deutschland in unablässigem Kampfe mit Friesen und Slaven ein großes und unabhängiges Reich zu gründen. Er grollte daher dem Kaiser, der ihm in Italien nutzlos deutsches Blut zu vergeuden schien, und schon während eines früheren Römerzuges desselben hatte er, nur um ihm nicht Beistand leisten zu müssen, einen Kreuzzug unternommen. Von diesem zurückgekehrt, ließ er auf dem Markt zu Braunschweig einen steinernen Löwen als Sinnbild seiner Macht er- richten. Als er nun aber mit dem Kaiser offen gebrochen und der Bruch die Niederlage beilegnano verursacht hatte, erfolgte bald sein Sturz. Aus Italien heimgekehrt, zog Friedrich ihn vor das Reichsgericht und erklärte ihn, da er auf dreimalige Ladung nicht erschien, in die Acht. Alle alten Feinde Heinrich's, alle, die durch seinen Fall zu gewinnen hofften, brachen aktf gegen den letzten Welfen, dem nur Sachsen treu blieb. Seines Namens würdig, schlug der Löwe grimmig um sich her und tilgte zum Theil den Schandfleck des Verrathes durch den Ruhm ungemeiner Tapferkeit. Bis in's dritte Jahr blieb er unbesiegt, obwohl Friedrich selbst gegen ihn ausgezogen war. Den Landgrafen von Thüringen nahm er sogar gefangen. Als aber der Kaiser einen neuen großen Zug gegen ihn ausbrachte, ward der Herzog in Stade eingeschlossen. Niemand blieb ihm treu als die Stadt Lübeck, die sich dem Kaiser nicht eher ergab, als bis sie sich von dem Löwen, dem sie ihre schönsten Freiheiten verdankte, die Erlaubniß einge- holt hatte.

4. Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker - S. 35

1910 - Regensburg : Manz
Thomas Cromwell. Ehescheidung. 35 wesen. Allein als er weiter schritt, gingen chm auf einmal die Augen auf, wie er selbst nur seines Landes Papst zu werden brauche, vor allen Dingen, um sich selbst zu dispensieren, dann aber um seine Schatzkammer zu füllen, um die Thronfolgeordnung wiederherzustellen, um eine nie gekannte Macht über das Parlament zu gewinnen und einen Nimbus des Königs-tums über ganz England anszngießen. Der Mann, welcher den Schwankungen des Königs zwischen dem Papste und seiner Geliebten ein Ziel setzte, war Thomas Cromwell. Er stammte aus niedriggestellter Familie. Kardinal Wolsey hatte ihn in die Staatsgeschäfte eingeweiht. Die Treue, welche er dem Gefallenen eine Zeitlang widmete, flößte den Männern, die jetzt am Ruder standen, Vertrauen ein. Man beförderte ihn aufs neue. Jetzt erbat er sich geheimes Gehör bei dem König, stellte ihm vor, wie er ohne Gefahr für feine Rechtgläubigkeit den deutschen lutherischen Fürsten insoweit nachahmen dürfe, daß er statt des Papstes sich selbst zum Oberhaupte der Kirche von England erkläre. Sei dies geschehen, dann hänge die Ehescheidung von ihm selber ab und die Krone sei fortan mit einer einheitlichen Macht ausgerüstet, welche ihr bisher gefehlt habe. Der Rat schmeichelte sowohl der Liebe des Königs zu Anna als seinem Hange zur Willkür. Cromwell wurde sofort als Mitglied des geheimen Rates in Eid und Pflicht genommen. So war um ein Paar schöner Augen willen die Schranke der weltlichen Gewalt, in welche Jahrhunderte sich eingewöhnt hatten, durchbrochen und Heinrich säumte nicht, die Frucht der neuen Macht zu pflücken. Katharina wurde vom Hofe entfernt. Als der Papst den König ermahnte, feine rechtmäßige Gemahlin wieder zu sich zu nehmen und sich vor ihm als dem Richter in dieser Sache zu stellen, berief Heinrich das Parlament und bewirkte die Abschaffung des Peterspfennigs sowie der Annetten oder Einkünfte des ersten Jahres von allen Pfründen und geistlichen Würden, welche für päpstliche Bestätigungen nach Rom stoffen, und entzog der Convocation (Synode) der Geistlichkeit das Recht, irgend welche Vorschriften in Kirchenfachen ohne vorherige königliche Genehmigung zu erlassen. Dann wurde zur Scheidung geschritten und die Ehe für ungültig erklärt, weil sie dem göttlichen Verbot zuwider geschlossen sei. Vorsitzer des geistlichen Gerichts war der nette Erzbischos von Canterbury, Thomas Cranmer, welcher zugunsten der Scheidung ein Buch geschrieben, für dieselbe eifrig in 3 * König Heinrich Viii. von England. Nach einem Gemälde von Hans Holbein dem Jüngeren.

5. Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker - S. 44

1910 - Regensburg : Manz
44 Fishers Bemühungen in der Ehestreitigkett Heinrichs. In der Schrift: »Sacri sacerdotii defensio contra Lutherum« wehrt Fisher Luthers Angriff wider das Priestertum ab. Gegen die kecke, der gesamten alt-christlichen Tradition widersprechende Leugnung des Velenns, daß Petrus niemals in Rom gewesen sei, stellt er in der Schrift: »Convulsio calumniarum Ulrici Veleni, quibus Petrum numquam Romae fuisse cavillatur« beinahe alle für den Aufenthalt Petri zu Rom sprechenden Zeugnisse der alten Väter und Kirchenschriftsteller hin. Außerdem hinterließ er noch einige Abhandlungen theologischen und asketischen Inhalts. Heinrich Viii. suchte für sein Interesse in der Ehescheidungsangelegenheit auch den Bischof von Rochester zu gewinnen. In einer Galerie seines Schlosses zu Richmond teilte er ihm seine Bedenken über die Gültigkeit der Ehe mit. Fisher fiel auf die Knie nieder und beschwor den Souverän, doch von diesem Gedanken zu lassen und nicht anf das Gerede jener Menschen zu hören, welche für weiser gelten wollten als alle Väter der Kirche. Finsteren Blickes entfernte sich der König; er konnte fürder den Bischof mit keinem Auge mehr ansehen. Da Papst Clemens Vii. dem Drängen Heinrichs, ein definitives Urteil in der Ehe^ streitigkeit zu erhalten, nicht mehr ausweichen konnte, schickte er einen Legaten nach England und es versammelte sich ein Gericht, vor welchem der König und die Königin persönlich erschienen. Katharina kouute nur gegen die Kompetenz des Gerichts protestieren und ihre Appellation an den Papst einlegen. In einer zweiten Sitzung sprach sie ergreifende Worte, die auch nicht ohne Eindruck blieben; aber der König erklärte, die Gewissensbisse wegen der Gültigkeit seiner Ehe ließen ihm keine Ruhe. Er berief sich auf das Zeugnis der Bischöfe, welche die Ehe mit Siegel und Unterschrift als ungesetzlich und nichtig erklärt hatten. Fisher protestierte und antwortete dem Erzbischof Walram von Canterbnry fest und nachdrucksvoll, daß sein Siegel und seine Unterschrift in dem vorgezeigten Dokument nicht gegeben seien. In der dritten Sitzung überreichte der Bischof von Rochester den Legaten eine Schrift, in der er die Rechtmäßigkeit der Ehe Katharinas verteidigte, und knüpfte ernste Bemerkungen über das Verhängnisvolle des gegenwärtigen Augenblicks an. Die folgenden Sitzungen waren ohne Bedeutung, da Berichte aus Rom einliefen, die meldeten, daß der Papst die Appellation angenommen habe; so kam es zu keinem Urteilsspruche. Da Heinrich Viii. mehr und mehr die Hoffnung schwinden sah, aus gütlichem Wege vom Papste die Nichtigkeitserklärung seiner Ehe zu erlanget, befestigte sich in ihm der Gedanke, durch einen Gewaltstreich zum Ziele zu gelangen. Es gelang, ein antikirchliches Parlament zusammenzubringen, welches in Form einer Adresse an den König eine »Bill of Accusation« gegen den Klerus erließ. Bevor noch die Bischöfe auf die erhobenen Anklagen eine Erwiderung erlassen konnten, schritt das Parlament zur Beseitigung der angeblichen Mißstände. Die Bischöfe und Äbte des Oberhauses, vorzüglich Fisher, erhoben kräftige Einsprache und so wurde dem Vorgehen des Unterhauses Einhalt getan. Dennoch gingen Anträge durch, welche als Drohung gegen den Heiligen Stuhl angesehen werden müssen. Das Recht der päpstlichen Reservationen (Verleihung von Benefizien) war gegen Ende des Mittelalters vielfach mißbraucht worden und hatte zu mannigfachen Beschwerden geführt. Daher wurden im Jahre 1444 unter Eduard Ii. diejenigen mit schweren Strafen bedroht, welche sich mit Umgehung des berechtigten Patrons oder Kollators eine Provision von der römischen Kurie verschafften. Später wurde dieses Statut auf alle jene ausgedehnt, welche irgendwelche päpstliche Dekrete ins Land einführten. Dieses Statut hieß von dem Anfangs-wort »Praemunire«. Länger als hundert Jahre hatte man von demselben keinen Gebrauch gemacht; jetzt aber wendete man es zum Sturze Wolfeys an; er wurde auf Grund des-

6. Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker - S. 60

1910 - Regensburg : Manz
60 Sag Casas in Spanien; Universal-Protektor von Indien; Dominikaner. liebten Ihn diese tote ihren Vater und ihr Vertrauen auf seine Rechtlichkeit war so qrvh dass der Statthalter einen Befehl, den er schnell befolgt wissen wollte, nur durch ihn oder in seinem Namen bekannt zu machen brauchte. Da indes Las Casas durch seinen Einfluß nur das Los der m seiner nächsten Umgebung wohnenden Indianer zu mildern vermochte, so machte er sich .m.ahre 1515 nach Spanien auf und setzte hier nach langen vergeblichen Bemühungen die Anordnung eines besseren Verwaltungssystems durch. Es wurde beschlossen, ein gewissenhafter und wohlunterrichteter Mann solle beständig als Fürsprecher der Indianer am §,ose angestellt fern, und Los Eosas wurde hierzu als Universal-Prvtektvr vvn Indien ernannt. Auch erhielt er die Erlaubnis, selbst eine Anstedlung in Enmana auf Cuba zu gründen und aus d,e vvn ,hm vorgeschlagene Weise zu regieren. Er sammelte nun eine Schar vvn dreihundert tüchtigen Arbeitern und brachte sie im Jahre 1519 glücklich nach dem Orte ihrer Bestimmung. Da ihm der Haß der Indianer gegen seine Landsleute hinlänglich bekannt war, kam er ans den Gedanken, seine Ansiedler durch eine eigentümliche, mit einem weißen Kreuze geschmückte Kleidung als eine von den übrigen Spaniern verschiedene Menschenklasse zu bezeichnen. Mehrere spanische Abenteurer plünderten an der von ihm zur Ansiedluna gewählten Kustenstelle em Dorf, wo sie die herzlichste Aufnahme und Gastfreundschaft ae-fnnbeit, und schleppten die Bewohner als Sklaven auf ihre Schiffe. Gouzalo Ocampo Statthalter von Cumana, statt die über diese Untat ergrimmte Bevölkerung durch Bestrafung der Räuber zu beschwichtigen, reizte sie durch grausamen Druck mit jedem Tag mehr auf Als Las Casas vermitteln wollte, wies er ihn nicht nur zurück, sondern weigerte sich die ihm von der Regierung erteilte Vollmacht zur Anlegung einer Kolonie anzuerkennen. Tiefgekränkt sah sich Las Casas gezwungen, seine Leute in einem nur durch Pfahlwerk schlecht geschützten Fort notdürftig unterzubringen und nach San Domingo zurückzukehren, um Ocampo der dem General-Gouverneur von Westindien des Ungehorsams gegen die Befehle der Regierung anzuklagen. Während er aber hier seine Angelegenheit betrieb, traf die tranrige Nachricht ein, daß die Indianer nicht nur über Ocampos Gefährten, sondern auch über seine eigenen Ansiedler mit solcher Wut hergefallen seien, daß es nur wenigen gelungen war, durch eiligste Flucht ihr Leben zu retten. Las Casas gab nun feinen Plan auf, da er vorläufig unausführbar war, trat im Jahre 1523 in den Dominikanerorden und wirkte fortan viele Jahre als Prediger des Evangeliums und Beschützer der Indianer in weiten Gegenden der neuen Welt, besonders in den Provinzen Mexiko, Nicaragua, Guatemala und Verapaz, wo er Unzählige tm christlichen Glauben unterrichtete und taufte. Während dieser Zeit machte er mehrere Reisen nach Spanien, wo er einige Verfügungen des päpstlichen Stuhles zugunsten der unglücklichen Indianer erwirkte und endlich die absichtlich verbreitete Behauptung, die Eingebornen Westindiens seien nicht viel besser als wilde Tiere und völlig unfähig, die christliche Lehre zu begreifen, als eine abscheuliche, nur zur Rechtfertigung des Sklavenhandels erdachte Lüge zu brandmarken und den Hof zur Annahme eines bessern und mildern Regierungssystems für die neue Welt zu bewegen vermochte. Eine zu diesem Zwecke 1542 verfaßte Schrift über die von den spanischen Eroberern in Amerika verübten Grausamkeiten, welche außerordentliches Aussehen erregte und den ungeteilten Beifall aller Wohlgesinnten fand, gibt ein klares Bild von dem jammervollen Zustande der armen Wilden und von der grenzenlosen Willkür und Unmenschlichkeit ihrer habsüchtigen Bedrücker. Nachdem Las Casas von vornherein d.ie Beherrscher Spaniens von jeder Schuld an den nt der neuen Welt verübten Greueln freigesprochen und sie einzig und allein auf ihre unwürdigen Diener gewälzt hat, wirft er einen wehmütigen Blick auf die eroberten herrlichen Länder strecken, in denen es bei ihrer Entdeckung von Bewohnern wimmelte wie in einem

7. Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker - S. 251

1910 - Regensburg : Manz
Die Carolina. 251 Menschen und Vieh durch Berührung Krankheiten anzuhängen, Gewitter und Wiud zu machen, und ihnen ein Pulver gegeben, mit dem sie fremde Felder verderben könnten usw. Und diese unsinnigen Fabeln glaubten sowohl die Richter steif und fest, protestantische wie katholische, als auch die meisten Gelehrten. Selbst der Umstand machte Gerichte und Geistlichkeit in ihrem Glauben nicht wankend, daß der mächtige Teufel, vor dem sich alle fürchteten, seine Schlachtopfer gerade im entscheidenden Augenblicke im Stiche ließ, daß er seinen Pakt selten hielt, daß der Vorteil aus den Vertrügen mit ihm höchst unbedeutend war, daß das Geld, das er seinen Genossen gab, sich in Scherben oder Dünger verwandelte und daß nicht der Teufel seinen Paziszenten diente, sondern sie ihm. Denn meist gaben sie an, sie — llllllllillilllllllllll A iliilllllltillilllililllilflllliil !l A L J Die Leiter. _ fr t\ i Der gespickte Hase. 1? Die Schnur. hätten dem Teufel dienen, oft die niedersten Dienste leisten, z. B. auf den Hexentänzen kehren oder Teller putzen oder noch gar Ärgeres und Schmählicheres dem Teufel tun müssen. Wie war das alles möglich? Durch die auf dem Regensburger Reichstage vom Jahre 1532 bestätigte „Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V.", die sogenannte Carolina, wurde reichsrechtlich geboten, die Zauberei als ein Kriminalverbrechen zu verfolgen. Auf die Strafbestimmungen des Reichsgesetzbnches beriefen sich nun die Richter bei der Führung der Hexenprozesse; aber was zum Schutze der Angeklagten in demselben Reichsgesetzbuche vorgeschrieben war, wurde nur selten beobachtet. Dahin gehörte, daß den Richtern alle Suggestivfragen untersagt wurden, daß die Richter keine sonderliche Belohnung nehmen sollten. Von besonders schlimmen Folgen für die Zauberer und Zauberinnen wurde es, daß die Verfügung der Carolina, nur solche sollten mit dem Tode bestraft werden, welche wirklichen Schaden zugefügt hätten, bei den allermeisten Gerichten außer Gebrauch kam, zum Teil durch Landesgesetze einzelner Fürsten förmlich beseitigt wurde. Aus den allgemeinen und besonderen Bestimmungen der Carolina ergibt sich deutlich, daß dte barbarischen Auswüchse der Hexeuprozesse aus Mißachtung des Reichsstrafgesetzes und somit auch aus der Verachtung der Autorität des Kaisers hervorgingen. Ihren für die Angeklagten verhängnisvollen Charakter erhielten diese Prozesse zunächst durch die als allgemein gültig angenommene juristische Auffassung der Hexerei als eines „Aus-nahmverbrechens", bet welchem der Richter an den gewöhnlichen Prozeßgang und die gesetzlichen Beweisvorschristen nicht gebunden sei, vielmehr die ihm hierdurch sonst gezogenen Schranken nach Bedürfnis und Gntbesinden übertreten dürfe. Dadurch wurden alle Greuel der Prozedur ermöglicht. Von entscheidender Bedentnng für diese Prozesse wurde ferner die

8. Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker - S. 252

1910 - Regensburg : Manz
252 Untersuchungs- statt Anklageprozeß. Die Folter. Verdrängung des alten heimlichen Anklageprozesses durch den Untersuchungsprozeß, welcher allmählich zur völligen Herrschaft gelangte, seitdem man auch das alte, gerichtliche Beweis-verfahren ausgegeben hatte und alles von dem Geständnisse der Angeklagten abhängig machte, dieses Geständnis aber durch alle möglichen Mittel der Folter zu erpressen suchte. Die Angeklagten wurden so lange und so entsetzlich gepeinigt, bis auch die letzte Spur von Willenskraft geschwunden war und sie in Todesängsten alle Fragen, welche man ihnen vorlegte, bejahten. Durch Stadt und Dorf liefen die Späher, um Schuldige zu entdecken. Von ihrer Willkür hiug es ab, Verdächtige jeden Alters und jeden Geschlechtes zu finden. Der Angeklagte war in der Regel verloren. Die nichtigsten Ver-dachtsgrnude galten als Beweise. Wer im Rufe der Hexerei stand, wurde inquiriert. Hatte die Angeschuldigte andern geschadet, so mußte sie eine Hexe fein. Ja, wenn sie nur dein Nachbar einmal Böses gewünscht und dieser nachher zufällig an seinem Eigentum Schaden gelitten hatte, sprach dies gegen sie. Wenn eine Person andern nicht offen in die Augen sah, war sie verdächtig; wenn sie bis in den Tag hineinschlief, mußte sie bei der Hexenversammlung schläfrig geworden sein. Große Heiterkeit wie große Traurigkeit waren Verdachtsgründe. Äußerlich frommer Lebenswandel galt als Verdeckung des Teufelsbundes; ausgelassenes Leben zeugte offeu davon. War bei der Verhaftung eine Beschuldigte erschrocken, so war dies das Zeichen eines bösen Gewissens; war sie ruhig, wer anders als der Satan sollte ihr diese Ruhe gegeben haben? Gestand sie vor oder unter der Folter, so war sie verloren. Überstand sie ohne Geständnis .r _ die Folter, so hatte der 6b|c Folterkammer im 16. Iahrhunderl mif Darstellung Feind sie gestärkt; sie war also cincr Strick- und Wasserprobe. dennoch schuldig. Holzschnitt von Hans Schäusfelin um 1520 aus dem Trostspiegel. Die Folter oder peinliche Frage begann man in der Regel mit dem Danmenstock. Die Daumen wurden in Schrauben gebracht, diese langsam zugeschraubt und so die Daumen zerquetscht. Folgte das Geständnis nicht, so nahm man die Beinschrauben oder die spanischen Stiefel, durch welche Schienbein und Waden plattgepreßt wurden, oft so, daß die Knochen zersplitterten. Öfters wurde mit dem Hammer auf die Schraube geschlagen. Der folgende Grad war der Zug, die Expansion oder Elevation. Dem Gefolterten wurden die Hände auf den Rücken gebunden, ein Seil an sie befestigt, an dem er bald frei in der Luft schwebend durch einen an der Decke angebrachten Kolben bald an einer ausgerichteten Leiter langsam in die Höhe gezogen wurde, bis die Arme verkehrt und umgedreht über dem Kopfe standen. Dann ließ man zur Erhöhung der Schmerzen ihn einigemal rasch herabschnellen und zog ihn wieder empor. Fuhr

9. Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker - S. 259

1910 - Regensburg : Manz
Verletzung derselben. Graf von Strafsord. William Saub. 259 zum Despoten, das Parlament zu einer Null zu machen. Dies war aber das Ziel, welches Karl zu erreichen strebte. Vom März 1629 bis zum April 1640 wurden die Häuser nicht berufen. Niemals hat es in Englands Geschichte einen Zwischenraum von elf Jahren zwischen zwei Parlamentssitzungen gegeben. Es ist durch das Zeugnis der eifrigsten Anhänger des Königs nachgewiesen, daß die Bestimmungen der »Petition of Right« während dieses Teiles seiner Regierung nicht gelegentlich, sondern fortwährend und systematisch verletzt wurdeu, daß ein großer Teil seiner Einnahmen ohne gesetzliche Autorität erhoben wurde und daß Personen, welche der Regierung mißliebig waren, jahrelang im Gefängnis schmachteten, ohne jemals vor Gericht gestellt zu werden. Wegen dieser Handlungen muß die Geschichte den König selbst als in erster Reihe verantwortlich betrachten. Von der Zeit seines ersten Parlaments an war er sein eigener Premierminister; einige Personen jedoch, deren Charakter und Talente seine Pläne fördern konnten, standen an der Spitze verschiedener Departements der Verwaltung. Thomas Went-worth, später zum Lord Wentworth und Grasen von Strasford ernannt, ein Mann, welcher sich , durch große Fähigkeiten, durch Beredsamkeit und Mut auszeichnete, aber von grausamer und herrschsüchtiger Natur, war der vertrauteste Ratgeber in politischen und militärischen Angelegenheiten. Die Verwaltung der kirchlichen Verhältnisse lag in der Hand von William Land, Erzbischof von Canterbury. Von allen Prälaten der anglikanischen Kirche ist Laud am weitesten von den Grundsätzen der Reformation abgewichen und hat sich Rom am meisten genähert, auch in den äußeren Formen. Aber sein Verstand war beschränkt und sein Verkehr mit der Welt unbedeutend. Er war von Natur heftig, reizbar. Unter seiner Leitung wurde jeder Winkel des Königreiches einer beständigen und genauen Aufsicht unterworfen, jebe kleine Gemeinde von Separatisten aufgespürt und mit Gewalt auseinander getrieben. Seine Härte flößte solchen Schrecken ein, daß der tödliche Haß gegen die Kirche, welcher unzählige Herzen vergiftete, meistens unter dem äußern Scheine der Übereinstimmung mit derselben verborgen -wurde. Die Gerichtshöfe gewährten den Untertanen gegen die bürgerliche und kirchliche Tyrannei jener Periode keinen Schutz; die Richter des gemeinen Rechts, welche ihre Stellung nur so lange inne hatten, als es dem König gefiel, waren in der ärgerlichsten Weise folgsam. Ausgezeichnet unter diesen Gerichtshöfen war die Sternkammer. Die Regierung konnte durch ihren blinden Gehorsam ohne Beschränkung Geldstrafen erkennen, einkerkern, an den Pranger stellen und verstümmeln. Kaum gab es einen bekannten Mann im Königreiche, welcher nicht die Härte und Gier der Sternkammer persönlich kennen gelernt hätte. Die Regierung von England war jetzt mit Ausnahme eines Punktes ebenso despotisch wie die von Frankreich. Aber ein Punkt bedeutete alles: Es gab keine stehende Armee. Deshalb war keine Sicherheit vorhanden, daß das ganze Werkhaus der Tyrannei nicht in einem einzigen Tage dem Erdboden gleichgemacht werde, und wenn durch königlichen Machtspruch für die Unterhaltung einer Armee Steuern auferlegt werden sollten, so war es wahrscheinlich, daß eine unwiderstehliche Explosion erfolgen würde. Sn dieser Krisis verwandelte ein Akt wahnsinniger Bigotterie plötzlich die ganze Gestalt der öffentlichen Angelegenheiten.' Wäre der König weise gewesen, so würde er eine vorsichtige und beruhigende Politik gegen Schottland beobachtet haben, bis er Herr des Südens geworden. Denn Schottland war von allen seinen Königreichen dasjenige, in welchem er am leichtesten Gefahr lief, daß aus einem Funken eine Feuersbrunst entstehe. Das schottische Volk war immer besonders unruhig gewesen. Es hatte seinen ersten Jakob in 17*

10. Charakterbilder aus der Geschichte der Apostasie der Völker - S. 233

1910 - Regensburg : Manz
Rückzug Wallensteins. — Die Heldennatur Pappenheims. 233 dastehen sah. Kurze Zeit vor Sonnenuntergang lichtete sich der Nebel von neuem, es wurde wieder hell, obgleich nur auf eine halbe Stunde. In diese kurze Frist war jetzt die Entscheidung des Tages, Sieg oder Niederlage, zusammengedrängt. Das zweite Treffen rückte vor, wer vom ersten noch lebte oder die Fäuste rühren konnte, schloß sich an. Mit letzter, verzweifelter Anstrengung greift man den Feind an, die Landstraße wird zum drittenmal überschritten, die Kanonen werden erobert und auf die eigenen Besitzer gerichtet. Indessen brach die Nacht über das blutige Gefilde ein. Wallenstein ließ zum Rückzüge blasen, den er urtverfolgt nach Leipzig antrat. Spät abends kam Pappenheims Fußvolk an, wurde aber von der rückgängigen Bewegung mit fortgerissen. So endigte nach neunstündigem Kampfe die Lützener Schlacht, von welcher Khevenhüller mit Recht sagt, sie werde ewig denkwürdig bleiben teils wegen des fürchterlichen Getümmels, das den ganzen Tag währte und auf Meilen Weges ringsum gehört wurde, teils wegen des tapferen Widerstandes, indem eine Partei der andern, ob sie gleich gewichen, immer wieder von neuem aufs heftigste zusetzte oder indem kein Teil ganz zu siegen, keiner ganz besiegt zu werden verstand. Spät in der Nacht kam Wallenstein, der während der Schlacht sich großer Gefahr ausgesetzt und seine Feldherrnpflichten treu erfüllt hatte, mit wenig Kriegsvolk in Leipzig an. Am folgenden Morgen sammelte sich das kaiserliche Heer um Leipzig und erhielt dann den Befehl, nach Böhmen zu ziehen. Der Verlust beider Teile wird auf 9000 Tote geschätzt. Von der Wut des Kampfes zeugt besonders der auffallend große Verlust an Offizieren. Der edelste von ihnen, Pappenheim, starb den 7. November morgens früh um 3 Uhr in der Pleißenbnrg an feinen Wunden. Pappenheim. Gottfried Heinrich Graf von Pappenheim wurde in demselben Jahre wie Gustav Adolf, 1594, aus einem edlen spanischen Geschlechte geboren. Sein Vater, den er früh verlor, war der Reichserbmarfchall Veit Herr zu Pappenheim und Trentling. Bei der Geburt brachte der Knabe zwei rote Striemen auf der Stirne, den Schwertern ähnlich, die fein Hauswappen führt, mit auf die Welt. Dieses Muttermal verschwand, als er heranwuchs; doch kamen die Schwerter in Augenblicken leidenschaftlicher Aufregung wieder zum Vorschein, wenn fein Blut durch Zorn oder sonst in Wallung geriet. So schien er von der Natur selbst als Loldat gekennzeichnet. Sein Vormund gab ihm eine wissenschaftliche Erziehung. Pappenheim studierte zuerst in Altdorf, dann in Tübingen, machte hierauf schöne Reisen durch die verschiedenen Länder des romanischen Europa, deren Sprachen er lernte, und wurde dann zu Prag als Reichshofrat angestellt. Beim Ausbruche des Krieges griff er zu den Waffen. Mit immer steigender Auszeichnung diente er unter Tilly und Wallenftein. Daß er es verstand, selbständig den Krieg zu leiten, beweist sein siegreicher Kamps gegen die schwedischen Waffen in Westfalen. Er allein gewann den Feinden Boden ab, obgleich seine Ätreitkräfte nicht bedeutend waren. Trotz manchen Widerspruches gegen Friedlands Befehle stand er doch mit dem Herzog bis zu seinem Ende auf freundlichem Fuße. Beweis dafür ist fein letzter Wille, den Pappenheim wenige Tage vor der Lützener Schlacht abfaßte und in welchem er den Herzog von Friedland zum Vormunde feines einzigen Sohnes und feiner Witwe einsetzte, falls ihm etwas Menschliches begegnen sollte. Wallenstein rechtfertigte dieses Vertrauen auf eine ehrenvolle Weise. Er verschaffte der Witwe einen Jahresgehalt von 4000 Gulden. Nach seinem Tode fand man den Körper von mehr als hundert Narben
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