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1. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 94

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
94 Aus der ihm zugewiesenen Hnfe errichtete der neue Stadtbewohner aus blockartig zusammengefügten Baumstämmen ein Wohnhaus und im Hofe Stallungen für das Vieh. Beim Hause legte er sich einen Garten an. das übrige seines Besitztums ward Ackerland. Fron- ober Herrenhose wie auch die Häuser der Geschlechter, d. i. der Altfreien, waren in der Regel mit Zäunen, später auch mit Wall und Graben, mit Mauern und Türmen umgeben. In derselben Weise, war die ganze Stadt geschützt, aber auch hier zeigt sich der Unterschied zwischen dem Osten und dem Westen. Aus den Überresten der von den Römern angelegten Befestigungen erwuchsen die ersten Stadtmauern, während die Städte des Ostens anfangs nur mit hölzernen Planken oder Pfählen und mit Erdwällen gesichert waren. In der Regel hatten die Städte vier Hauptstraßen und dementsprechend auch vier Hauptthore. Diese waren gewöhnlich mit Türmen versehen und mit Gräben umgeben. Brücken über den Stadtgraben vermittelten den Verkehr mit dem Lande. Meistens reichte der von der Stadtmauer eingeschlossene Raum nur für wenige große Höfe aus; als nun die Zahl der Einwanderer stieg, überließ man ihnen die großen freien Plätze, die weiten Hofräume, die Gärten und Felder zum Anbau, wofür sie einen jährlichen Grundzins zu zahlen hatten. Die Enge des Raumes zwang jetzt die Baumeister dazu, die Häuser hoch zu ziehen, es wurden Vorbauten angelegt, die den Giebel von Stockwerk zu Stockwerk weiter nach der Straße hinüber führten, so daß einander gegenüberliegende Häuser zwischen ihren Giebeln für Sicht und Luft nur wenig Raum ließen. Die Ausnutzung jedes Fleckchens zu baulichen Zwecken verschuldete es auch, daß die Straßen sehr eng und winkelig wurden. Bald aber war in der Stadt kein Bauplatz mehr zu haben und es blieb den Zuziehenden nichts anders übrig, als vor den Thoren, ihre Heimstätte zu gründen. So entstanden die Neustädte, die ganz, m derselben Weise wie die Altstädte angelegt wurden und sich von diesen durch Mauern und andere Befestigungswerke abschlössen. Da die Häuser fast nur aus Holz gebaut wurden, entwickelte sich ein Brandunglück gewöhnlich schnell zur verheerenden Feuersbrunst, der ganze Straßen und Stadtteile zum Opfer fielen, ja, die bisweilen die ganze Stadt in Asche legte. So erging es Regensburg, das 1152 fast ganz abbrannte und in bemselben Jahrhundert noch zweimal große Bränbe zu beklagen hatte. Lübeck soll im 13. Jahr-

2. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 120

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
120 Als Angriffswaffen bienten Lanze, Spieß, Schwert, der von der Armbrust geschnellte Bolzen mit scharfgeschliffener Spitze, die Schleuber und das Streitbeil, artdjen. "Jebes größere Heer führte zahlreiche Felbzeichen. In sächsischer Zeit werben die h. Lanze und die Fahne mit dem Bilbe des Engels (Michael?) als biejenigen genannt, welche vor dem Könige hergetragen würden und eine hervorragen.be Bebeutung hatten. Später, unter den Hohenstaufen, war an den königl. Felbzeichen der Abler angebracht. Nur besonbers tapfern Kriegern, oft Fürsten, würde die Ehre zu teil, sie zum Angriff voranzutragen. Von Italien ging der Gebrauch des Fahnenwagens, der sogen. Staubarte, aus. Es war bies ein Wagen, über welchem sich ein hohes, mit einer Fahne ge-mufi! schmücktes Kreuz erhob. — Wie das Heerhorn zum Streite rief und Posaunenschall den Mut entflammte, so tönten auf dem Marsche auch Flöte, Schalmei und Fiebel, Hanbtrommel, Trommel und Pauken. — 33eim Angriffe riefen die Kämpfer laut das Losungswort, an welchem Kampf, sich rnährenb der Schlacht die Zusammengehörigen erkannten. — In mehreren hintereinanber ausgestellten Schlachthaufen rückte das Heer in das Treffen. Als Vorzug galt es, im ersten Hausen zu streiten. Waren Lanzen und Speere gebrochen, so griff man zum Schwerte. — In wilbem Mute und mit Tobesverachtung rangen die Deutschen Säger. Um den Siegespreis. — Wenn das Heer lagerte, so umgaben die Zeltstabt Walle und Pallisabenzäune mit Ausfallthoren. In der Mitte erhoben sich die Zelte des Königs und der übrigen Befehlshaber. Straßen und Gassen zerschnitten das Lager in regelmäßige Quartiere. Die Ritter hausten in Zeltgenossenschaften zusammen. Jebes Quartier hatte seinen bestimmten Losungsruf. Rings um die Zelte der Ritter lagerte der Troß, stauben die Werkstätten der Lagerfchmiebe und sonstigen Hanbwerfer und die Buben der Krämer. — släge Fehlte es schon in karolingischer Zeit auch in Sachsen keineswegs an festen Plätzen, so waren diese boch nicht zahlreich genug, um gegen die räuberischen Ungarnschwärme schnell erreichbare Zufluchtsstätten zu bieten. In der schweren Not jener Tage ummauerte man nicht bloß bereits ttorhanbene Wohnplätze, Klöster und Bischofssitze, sonbern legte auch ,einzelne befestigte Orte ganz neu an'. Steinwälle, Türme und Gräben schirmten von nun an viele beutsche ©täbte. Dazu kamen feste Häuser, welche namentlich feit der salischen Zeit auf beherrschen^ den Höhen mit allen Mitteln der Kunst ausgebaut würden. Die

3. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 138

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
138 Gebetszeiten ankündigte. Dieses Anschlagen der Glocken versah den Dienst unserer Turmuhren. Eine genauere Zeiteinteilung ermöglichten die Sonnenuhren. Man rechnete zwölf Tagstunden, deren letzte mit Einbruch der Nacht aufhörte. Namen. Mit dem dreizehnten Jahrhundert begann in den Städten der allgemeine Gebrauch von Familiennamen, da für das gesteigerte Verkehrsleben in diesen Handelsmittelpunkten die bloßen Rufnamen nicht mehr ausreichten. In den Dörfern hat es bis zur Reformationszeit keine wahren Familiennamen gegeben. Die ritterlichen Geschlechter nannten sich nach dem Orte, in welchem sie Grundbesitz oder ihr wichtigstes Lehen hatten. Die übrigen Geschlechtsnamen waren ursprünglich Beinamen, zum Teil Spitznamen. Seit der sächsischen Zeit finden sich solche. Erst allmählich gewannen sie größere Festigkeit und übertrugen sich von einer Person auf deren sämtliche Angehörige. Nach den verschiedensten Rücksichten sind sie gewählt. Körperliche oder sonstige Eigentümlichkeiten, die Beschäftigung, der Ort, von wannen die Familie eingewandert war, der Name des Hauses, der Straße, wo sie wohnte, gaben den Anlaß zur Benennung der Geschlechter. Viele Familiennamen entstanden auch so, daß des Vaters Rufname dem des Sohnes, des Enkels u. s. w. beigefügt wurde." (E. Blume.) Wirt- Das wirtschaftliche Leben, für welches Karls des Großen Thätig- Leben ^ vorbildlich und anregend gewesen war, bewegte sich mit wachsender Lebhaftigkeit in den Bahnen, die ihm der große Volkswirt gewiesen hatte. Immer mehr lichteten sich die ungeheuren Wälder und gaben dem Ackerbau Raum. Scharen von Kolonisten zogen in die Deutschland benachbarten Länder und trugen deutsche Sprache. Sitte, Glauben und Wissen dorthin. Daheim, im Vaterlande, war wenig oder keine Aussicht vorhanden, eigenes freies Besitztum dauernd zu behalten ober gar zu erwerben; gleichsam mit magnetischer Kraft zog der Großgrundbesitz die kleinen freien Bauerngüter an sich und schwoll oft zu ungeheurem Umfange an. (Herzog Arnulf von Bayern raubte dem Kloster Tegernsee 11000 Hufen — 330000 Morgen seines Landbesitzes und Kaiser Heinrich Ii. zwang die Abtei St. Maximin bei Trier zur Hergabe von 6656 Husen — etwa 200000 Morgen Landes.) Diese großen Besitzungen wurden meistens von Zinsleuten bewirtschaftet, soweit nicht der Grundherr die Wirtschaft selbst führte. Die Einrichtung der Höfe wie der Dörfer war dieselbe geblieben wie zur Zeit Karls d. Gr. und ebensowenig hatte sich in der Arbeit etwas

4. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 121

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
121 Mauer aus festgefügten Quadersteinen überragten weitschauende Türme. Der steile, enge Burgpfad ließ sich durch eiserne Querstangen völlig sperren. Die Brücke über den Burggraben konnte von innen emporgezogen werden. Doppelte Fallgatter wehrten selbst dem den Eingang, der bis zum Thore vorgedrungen war. — Zur Berennung der ^ng. Festungen dienten die mannigfaltigsten Maschinen. Große Schleudern warfen Steinblöcke, Balken, Feuerbrände. Sturmwidder zertrümmerten das Mauerwerk. Hohe Türme rückten auf Rollen heran. Ihnen entstiegen gerüstete Männer, welche über eine auf die Mauer geworfene Brücke drangen, während die im obersten Turmgeschosse ausgestellten Schützen die Feinde beunruhigten. Zugleich erklomm das übrige Heervolk die Sturmleitern. Der Bau der mannigfachen Werkzeuge erforderte kenntnisreiche Meister, welche auch die Belagerung zu leiten hatten. — Vor dem Heere versahen Späher den Sicherheit- s^tegr; dienst und kundschafteten die Bewegungen der Feinde aus. Wacht- b,enft-Posten sicherten die Ruhe der lagernden Scharen. — Im Kriege fanden Flußschiffe mehrfach Verwendung. Besonders die mächtigen Rhein-städte unterhielten gegen das Ende des Zeitraumes Flotten kampfgerüsteter Fahrzeuge." Eine eigentliche Seemacht stand indes den deutschen Königen nicht zu Gebote. Erst die Hohenstaufen verfügten seil Erwerbung des normannischen Staates über eine Flotte, die neben Streitschiffen auch geräumige Transportfahrzeuge besaß. (E. Blume.) Die Rechtspflege folgte den Wegen, die Karl d. Gr. gewiesen hatte; es entstanden jedoch Verschiedenheiten unter den Ständen, die eine Vermehrung und Teilung der Gerichte zur Folge hatte. Das oberste Gericht war das Hofgericht. Der König selbst oder sein Stellvertreter, der Pfalzgraf, war Vorsitzer desselben, Schöffen oder Beisitzer waren Fürsten, Freie und Dienstmannen. Sie fanden das Urteil und luden besonders Fürsten vor ihren Stuhl. Da indes das Hofgericht das höchste Gericht war, so konnte jedermann im Volke dasselbe in Anspruch nehmen, wenn er glaubte, daß die untern Gerichte ihm unrecht gethan hatten. Auch der deutsche König selbst konnte beim Pfalzgrafen bei Rhein verklagt werden. Unter dem Hofgerichte standen die Landgerichte. Vorsitzer derselben waren die Grafen, die Schöffen mußten freie Männer fein, die mindestens drei Hufen als Eigentum befaßen. Dies Gericht durfte nur derjenige halten, dem der König selber die Gerichtsgewalt, den Königsbann, verliehen hatte (Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen, Grafen, gewisse

5. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 95

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
95 hundert durch Feuer einmal bis auf fünf Häuser, das anderemal bis zur Hälfte vernichtet sein. Im 14. Jahrhundert wüteten in Straßburg nicht weniger als acht große Feuersbrünfte. Da ist es nicht zu verwundern, daß die Erbitterung des Volkes zu den schärfsten Strafmitteln griff, wenn Brandstiftung vorlag: der Mordbrenner mußte erst die furchtbarsten Qualen erleiden, ehe er den Scheiterhaufen bestieg, ja, die bloße Drohung, Feuer anlegen zu wollen, ward mit dem Flammentode bestraft. Der beste Schutz der Bürger gegen Feuersgefahr lag jedenfalls in dem Steinbau, der denn auch allmählich durchdrang. Aber es dauerte sehr lange, ehe die Städte ganz aus Steinen erbaut waren, und Fachwerkbauten reichen bis in unsere Zeit hinein. Sehr viele Städte haben kirchlichen Ursprung. Wo ein Bischofssitz errichtet wurde, wo ein Kloster entstand und von den Königen mit besonderen Vorrechten ausgestattet ward, siedelten sich bald eine M-'nge Menschen an, die an den Vergünstigungen teilnahmen. Die neu entstehende Stadt hieß, wie jeder befestigte Ort, Burg. Des Königs Gnade befreite diese geistlichen Stiftungen von der Herrschaft des Herzogs oder Grafen, indem sie die Grasenrechte dem Bischöfe übertrug, der sie durch einen Vogt ausübte (Immunität). Ferner verlieh der Herrscher dem neuen Orte Zoll-, Münz- und Marktrecht. Letzteres erst erhob eine Niederlassung zur Stadt. Die Verleihung des Marktrechtes war für die Entwicklung der jungen Stadt von der weitgehendsten Bedeutung. Nachdem die sächsischen Herrscher im 10, und 11. Jahrhundert den höheren geistlichen Würdenträgern für ihre Jmmunitätsbezirke die Gerichtsbarkeit übertragen hatten, folgte die Verleihung des Münz-, Zoll- und Marktrechtes bald nach und erhob die Bischöfe damit in den Rang von Reichsfürsten. Es kam diesen nun besonders darauf an, die erlangten Vorrechte auch nutzbar zu machen, und dazu gab der Friede, welcher Kirchen und Klöster schützte, die beste Gelegenheit. Dazu kam, daß der König Städten mit Marktrecht auch stets den Königsfrieden verlieh, dessen Verletzung die Strafe des Königsbannes nach sich zog. So war den Marktbesuchern gleichsam doppelte Sicherheit geboten. Mehr und mehr hatte sich die Notwendigkeit herausgestellt, die Erzeugnisse der Landwirtschaft und der Industrie, die von Hörigen auf den Fron- oder Herrenhosen meist über den Bedarf hinaus hergestellt wurden, ferner die Gefälle und Abgaben, welche in Naturalien

6. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 100

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
100 Sachen zur Benutzung für die Zeit ihres Lebens übergeben war, fiel früher nach ihrem Tode wieder an den Herrn zurück, die Kinder der Verstorbenen bekamen nichts davon, selbst dann nicht, wenn wesentliche Stücke des Nachlasses durch die Thätigkeit der Eltern erworben und gewonnen waren. Das hatte sich geändert: nicht mehr der ganze Nachlaß fiel an den Herrn zurück, sondern dieser nahm nur einen Teil des Erbes an sich. Es war dieser sogenannte Buteil oder Sterbefall ja immerhin eine drückende Last, die den Stachel zur Empörung immer tiefer in die Seele trieb, aber den Verhältnissen der auf dem Lande scharwerkenden Bevölkerung gegenüber, die in dem vom freien Bauer zum zinsgebenden, vom besitzenden zum besitzlosen Knecht herabsinkenden Gefährten nur den Lauf des Schicksals sah, dem sie in ihrer Gesamtheit verfallen mußte, stellte sich das Los des städtischen Unfreien als das bessere dar. Dem überall in den Städten bemerkbaren Fortschritt entsprach die stetig zunehmende Einwanderung. Sie führte Leute aus allen Ständen, den jüngeren Sohn des Edelmanns, der in den Hofdienst des Bischofs eintrat, den freien Bauern, der Haus und Speicher in der Stadt baute, um die Erträge seiner Wirtschaft auf dem städtischen Markte besser verwerten zu können, den freizügigen Landsassen, der sich einer Handwerkerinnung anschloß, wie auch Hörige, die in der Stadt leichter zum Erwerb und zur Freiheit zu kommen hofften, in die Thore der umwallten Burg. Eine ähnliche Erscheinung bot in neuerer Zeit Amerika. Wenn auch mancher Nichtsnutz seinen Fuß auf den Boden des noch wenig bekannten Landes setzte, so brachte doch die große Mehrzahl der Einwanderer einen Schatz von Gaben und Kräften in das neue Heimatland mit, die dort zu freier Entfaltung gelangten und zum Aufblühen desselben wesentlich beitrugen. Wie in der Stadt die einzelnen Gesellschaftsklassen sich noch sonderten, ist auch an der Wahl ihrer Wohnungen zu erkennen. In der Nähe der bischöflichen Burg bauten Hofbeamten und Ministeriale ihre Häuser, die in der Stadt manchmal eine besondere Stadt bildeten (die Königsstadt in Regensburg) oder aber, wenn der Wohnsitz des Regenten außerhalb der Thore lag, neben der Bürgerstadt eine selbständige Burgstadt darstellten (Schöneck). Die Geistlichkeit wohnte in der Nähe ihrer Kirche. Es gab infolge davon nicht nur eigene Pfaffenstädte in den Städten (Regensburg, Magdeburg, Paderborn, Münster, Osnabrück, Worms), sondern diese Pfaffenstädte wurden zu

7. Deutsche Urgeschichte, Das Frankenreich, Deutschland unter eigenen Herrschern - S. 166

1894 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
166 eine willkommene Beute waren; da loderten in den unaufhörlichen Fehden der Fürsten untereinander oder mit den Städten die Hütten der Landleute auf und beleuchteten die Opfer unersättlicher Raubgier; und wie unter den schweren Tritten der räuberischen Soldaten die Saaten in den Boden gestampft wurden, so ward auch des Volkes Glück und Glaube zertreten, an die Stelle des heitern Lebensgenusses trat die dumpfe Verzweiflung, die sich willenlos dem Verderben hin-giebt. — Wie aber selbst aus der im Boden zurückgebliebenen Wurzel des zerhauenen Baumes neue Triebe hervorsprießen können, so sollte es auch an dem zu Grunde gehenden „Reiche der Franken" sich bewahrheiten, daß die Lebenskraft eines Volkes von deutscher Art und Sitte nicht zu zerstören ist. sondern nur auf den ersten Sonnenstrahl des Friedens wartet, um sich in alter Kraft und Herrlichkeit wieder zu erheben. Druck -on 3uliu« «db in Smigntfalja.

8. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 20

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
20 Kriegs- wesen. ward später auch bei Reichskriegen erhoben. Eine ähnliche Steuer war der „gemeine Pfennig", die von 1427 bis 1505 für die Bedürfnisse des Reichsheeres erhoben wurde. Während die genannten Steuern nur nach Bedürfnis ausgeschrieben wurden, führte man 1548 eine stehende Reichssteuer zur Unterhaltung des Reichskammergerichtes ein. Bei der Verteilung der Steuern auf die Einwohner eines Bezirkes verfuhr man nach verschiedenen Grundsätzen; an einigen Orten besteuerte man die Leute nach dem Einkommen, an andern nach dem Kapitalvermögen, in den Städten nach den Häusern und nach dem beweglichen Vermögen. Als der Reichstag 1427 eine Reichssteuer (den „gemeinen Pfennig") ausschrieb, um dem Kaiser die Mittel zur Anwerbung eines Heeres zu gewähren, hatte sein Beschluß wenig ober gar keine Beachtung gefunben — die Gelber gingen nicht ein. Da griff man zu den „Matrikular-Umlagen", b. h. Beiträge, welche die einzelnen Stäube auszubringen hatten. Aber auch biefe Maßregel hatte wenig Erfolg, ba die Fürsten, wie wir später sehen werben, in betreff der Gelbmittel von ihren sogenannten Lanbstänben abhängig waren, biefe aber zeigten sich schwierig, wertn es sich um Bewilligung neuer Gelber hanbelte. Kaiser und Reich saßen also in der größten Verlegenheit, wenn ein Feind die Grenzen bebrohte und waren ganz und gar auf den guten Willen der verschiebe-nen Lanbstänbe angewiesen. Der Heerbann der alten Zeit hatte dem Heere weichen müssen, welches sich aus den Lehnsleuten der großen Vasallen bildete. Seitdem jedoch die Fürsten selbständig geworden waren, konnte der Kaiser auf ihre Heeresfolge nicht mehr mit Sicherheit rechnen. Wollte er Soldaten haben, so mußte er sie aus Leuten, die aus dem Kriegsleben ein Handwerk gemacht hatten, anwerben. Die großen Städte hatten das Beispiel gegeben, indem sie neben den bewaffneten Bürgern auch fremde Kriegsleute in ihren Dienst nahmen. Wer in früherer Zeit die Heerfolge nicht leisten konnte, zahlte zur Entschädigung seinem Lehnsherrn die sogenannte Heersteuer. Einen Teil derselben empfingen die ins Feld ziehenden Krieger. Ans dieser Einrichtung entstand der Dienst gegen Sold, der von seiner Heimat Italien aus sich nach Lothringen weiter verbreitete und den betreffenden Kriegsleuten den Namen Söldner verschaffte. Seit dem letzten Viertel des fünfzehnten Jahrhunderts bis zum siebzehnten Jahrhundert hießen die Söldner zu Fuß Landsknechte. Diese Bezeichnung verdanken sie einer königlichen Verordnung von 1495, welche forderte, daß die Söldner aus den Landschaften im Reiche

9. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 54

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
54 ordentlichen Gerichte Rede zu stehn, mit gewaffneter Hand selbst suchen und strafen dürfe, ohne selbst des verletzten Friedens schuldig zu sein. Den Frevel des Leiningers überbot noch der Raubzug des Ritters Hermann von Ritberg. Derselbe überfiel nämlich die Gemahlin des deutschen Königs Wilhelm v. Holland und führte sie als Gefangene nach seiner Burg. Wohl zog nun Arnold von Walpot mit reisigen Mannen felbst vor Ritberg, aber nach den am meisten glaubhaften Nachrichten hat die königliche Frau förmlich durch Lösegeld befreit werden müssen. Bald darauf kam die Kunde nach Mainz, daß der Schirmherr und Förderer des Bundes von friesischen Bauern zu Meden-blick erschlagen sei, Wilhelm v. Holland war nicht mehr. Nun kehrte, wie eine Ehronik jener Heit sagt, alles in den früheren schlimmen Zustand zurück. Der Städtebund aber faßte am 12. März 1256 zu Mainz folgende Beschlüsse: ,Während des Interregnums wollen wir des herrenlosen Reiches Güter schützen. Die Wahlfürsten wollen wir durch Boten dringend bitten, eine einhellige Wahl zu treffen. Welcher König nicht einstimmig gewählt ist, dem öffnen wir nicht unsere Thore, noch huldigen wir ihm, noch versehen wir ihn mit Geld oder Lebensmitteln. Welche Stadt hiergegen handelt, die ist ehrlos und friedebrüchig und soll darnach behandelt werden. In dieser Weise handeln wir so lange, bis ein einstimmig gewählter König vorhanden ist/ Fürwahr ein schönes Zeugnis für die Kraft des nationalen Gedankens! Noch immer beherrscht er die Herzen der Edelsten vom Adel und vom Bürgertume. Der „Rheinische Bund", der sechzig Städte umfaßte, verlor schon 1257 die Festigkeit seiner Verbindung. Bei der zwiespältigen Königswahl am 13. Januar 1257 traten einige Bundesglieder auf die Seite des Engländers Richard v. Cornwallis, andere hielten es mit dem Spanier Alfons v. Castilien. Dadurch entstand eine Entfremdung, die bald zur Feindschaft führte. Dazu waren in dem Bunde nicht nur Städte, sondern auch geistliche und weltliche Fürsten, Grafen und Herren zu einer Gemeinschaft vereinigt. Die Zwecke und Ziele dieser verschiedenen Glieder lagen aber zum Teil sehr weit auseinander, waren oft sogar einander entgegengesetzt, so konnte es denn nicht aus-

10. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 67

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
67 aus- und einlaufen und den Raub verkaufen dürften. Es läßt sich nicht beschreiben, was des loten und bösen Volkes aus allen Ländern von Bauern und Bürgern, von Amtsknechten und allerlei losem Volke da zusammenlief: denn alle, die nicht arbeiten wollten, ließen sich be-dünken, sie wollten von den armen dänischen und norwegischen Bauern reich werden. Dies ließ sich im Anfang wohl ansehen als ein großes gewinnreiches Ding, wodurch den Feinden großer Abbruch gethan wurde, aber Gott helfe, wenn man dem losen Haufen die Hand losläßt, so kann mau ihn doch mit aller Macht kaum verhindern und wehren, daß er Böses thut, auch wenn man ihn in großer Not zu Hilfe rief. Diese Gesellen, die sich so versammelten, nannten sich Vitalienbrüder (oder Likendeeler — Gleichteiler, weil sie ans gleiche Teilung raubten). Als sie aber zur See kamen, vergaßen sie bald ihren Auftrag und behandelten alle als Feinde, die ihnen auf der See in die Hand fielen. Als diese heillosen Brüder nun merkten, daß durch viel Fleiß und Arbeit der Herren aus den Städten die Sache dahin gebracht wäre, daß der König los werden würde, gedachten sie noch eine Unthat anzurichten, ehe es zur Lösung käme und fuhren nach Bergen in Norwegen. Dort raubten sie den (hansischen) Kaufleuten, den Bürgern und auch den Norwegern alles, was sie an Silber, Gold, Kleinodien, Kleidern, Hausrat bekommen konnten, und was der Kaufmann an Fischen aufgespeichert hatte. Das alles nahmen sie und trugen es nach den Schiffen und fuhren nach Wismar und Rostock. Als diese Buben die Beute verkauft hatten, ward ihnen ihr Dienst aufgesagt. Aber sie wollten von ihrem Thun nicht lassen und teilten sich in drei Teile. Eine Schar ging nach Friesland und raubte dort, was sie bekommen konnte, die andere Schar lief in die spanische See und brachte dort den Kaufleuten großen Nachteil, der dritte Haufen zog gegen die Russen und that ihnen großen Schaden. Dieser Seeräuber Hauptleute waren Goedeke Michel, Wichmann, Wigbold und Klaus Stortebecker (d. i. Stürzdenbecher)." (Alb. Richter, Quellenbuch.) Nachdem die Vitalienbrüder etwa fünfzig Jahre der Schrecken der Meere gewesen waren, gelang es den Hansen und ihren Verbündeten endlich, eine große Flotte zum Vernichtungskampfe gegen die Räuber zusammenzubringen. Das größte Schiss der Flotte war das ham-burgische Hauptschiff, ,die bunte Kuh von Flandern'. Die Likedeeler lagen mit ihren Schiffen bei Helgoland, tranken geraubten Wein und achteten nicht des heraufziehenden Wetters. Ein wütender Kampf 5*
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