Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
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1. Allgemeiner Teil.
sichtsvoll sind, daß sie ihre Lehrlinge und Arbeitnehmer veranlassen oder
gar zwingen, eine Fortbildungsschule zu besuchen (und das nennt man dann
immer noch „freiwilligen" Besuch!), sondern alle der Schule Entwachsenen,
und ganz besonders diejenigen, die sich nicht nach weiterem
Schulbesuch drängen, sondern sich demselben möglichst zu ent-
ziehen suchen.
wenn nun gegen die obligatorische Fortbildungsschule ins Feld geführt
wird, daß in einer fakultativen Fortbildungsschule, in der sich ja nur die
besseren und begabteren jungen Leute einfinden würden, die Schüler weiter
gefördert und höhere Lehrziele erreicht werden können, so darf ein solcher
Einwurs, mag er nun berechtigt sein oder nicht, nicht berücksichtigt werden,
da die Forterziehungspflicht nicht nur einzelnen, sondern allen jungen
Leuten gegenüber vorhanden ist. Auch ist dieser Einwurs gar nicht be-
rechtigt, denn es kommen in die fakultativen Fortbildungsschulen entschieden
auch weniger begabte Schüler, wenigstens können und dürfen diese nicht
zurückgewiesen werden. Außerdem müssen in jeder Fortbildungsschule Ein-
richtungen getroffen werden, damit auch die besser Begabten zu ihrem
Rechte kommen.
Ebenso wie nun der Staat durch den Schulzwang für alle Rinder
vom 6. bis (ch Lebensjahr anerkannt hat, daß er die Verpflichtung besitzt,
für die Erziehung der heranwachsenden Menschen zu sorgen, so kann er
sich auch der Verpflichtung nicht entziehen, den Schulzwang noch auf einige
Jahre auszudehnen, wenn es nachgewiesen ist, daß die Rinder auch nach
ihrer Entlassung aus der eigentlichen Volksschule noch einer Forterziehung
bedürfen. Die Festsetzung des (ch Lebensjahres als Ende der Schulpflichtig-
keit ist übrigens ja in evangelischen Ländern auch nur zum großen Teil
auf die kirchliche Einrichtung der Ronfirmation, mit welcher die Schul-
entlassung zusammenfallend angesehen wurde, zurückzuführen, also auf eine
mit Erziehungsgrundsätzen gar nicht zusammenhängende Einrichtung. Außer-
dem wird das Ende der Schulzeit in manchen Ländern schon vor dem
sch Lebensjahre erreicht! Es ist also gar kein Grund vorhanden, der den
Staat veranlassen könnte, das vollständig willkürlich festgesetzte Ende der
Schulpflichtigkeit nicht noch weiter hinauszuschieben, vom vielleicht bis
zum (7. oder (6. Lebensjahre. Aber auch rein praktisch, vom volkswirt-
schaftlichen Standpunkte aus betrachtet, ist die obligatorische Fort-
bildungsschule die einzig richtige Lösung gewisser schwebender sozialer Fragen,
die Staat, Gemeinden, Innungen u. s. w. veranlaßt haben, an zahlreichen
Orten Fachschulen, Gewerbeschulen, Fortbildungsschulen u. s. w. zu gründen.
Alle diese Gründungen entspringen dem Bewußtsein, daß es mit der beruf-
lichen Ausbildung unseres gewerblichen Nachwuchses nicht zum besten stehe.
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Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
5. Der Fortbildungsschulzwang.
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und daß deshalb durch theoretischen und praktischen Unterricht in dieser
Beziehung nachgeholsen werden muß. Aber alle Schulen mit freiwilligem
Besuch können diesem Mangel, der sich doch in den breitesten Schichten des
gesamten Volkes zeigt, immer nur teilweise abhelfen, eine vollständige Ab-
hilfe kann einzig und allein nur eine obligatorische Fortbildungsschule, die
sich von vornherein zum Ziele gesteckt hat, diesem Mangel mit abzuhelfen,
schaffen. Denn jene Schulen können wohl bei dem einen oder dem anderen
helfend eingreifen, aber sie werden niemals das Übel von Grund aus
heilen. Das kann eben nur durch eine solche Erziehungsmaßnahme ge-
schehen, die die breiten Schichten des gesamten Volkes trifft, und das kann
nur eine Schule mit pflichtbesuch sein.
Dann aber spricht noch ein weiterer Umstand sehr eindringlich für
Einführung der obligatorischen Fortbildungsschule: das allgemeine
Wahlrecht. Die Stimme des niedrigsten Arbeiters gilt bei den Wahlen
ebensoviel wie diejenige des höchsten Beamten, der Wahlzettel des un-
gebildetsten Menschen hat denselben wert wie derjenige des hochgebildeten
Gelehrten. Auch aus diesen: Grunde hat der Staat die Pflicht, für ent-
sprechende Erziehung der Massen zu sorgen, damit nicht der Bestand des
Staates durch die Unbildung der breiten Schichten des Volkes allzusehr
gefährdet werde. Dieser Pflicht genügt der Staat nicht etwa allein durch
die obligatorische Volksschule, da, wie nachgewiesen, den Rindern während
des volksschulpflichtigen Alters alle Vorstellungshilfen fehlen, um volks-
wirtschaftliche, gesetzeskundliche und soziale Begriffe zu bilden. Das kann
einigermaßen erst in der Fortbildungsschule geschehen, also zu einer Zeit, in
der die jungen Leute bereits mit dem Leben und dem volkswirtschaftlichen
Getriebe der cheimat in Berührung gekommen sind und aus eigener Er-
fahrung die Bedeutung der Gesetze kennen und Achtung vor denselben
gelernt haben.
Für die Lehrlinge in pandwerkerwerkstätten und anderen gewerblichen
Betrieben endlich ist die obligatorische Fortbildungsschule schon durch Z s3h in
Verbindung mit §§ \29 und \33 der Gewerbeordnung für das
Deutsche Reich notwendig. Denn den Lehrlingen ist Gelegenheit zu geben,
sich nach Ablauf der Lehrzeit der Gesellenprüfung zu unterziehen. Obwohl
nun der Lehrling nach der Gewerbeordnung die Gesellenprüfung durchaus
nicht etwa ablegen muß, so ist sie doch für sein späteres Fortkommen und
für seine spätere Stellung innerhalb seiner Berufsgenossen unerläßlich. Denn
durch die Ablegung dieser Prüfung erwirbt er ohne weiteres die Befugnis,
nach vollendetem 2ch Lebensjahre in dem Gewerbe oder in dem Zweige
des Gewerbes, in welchen: er die Gesellenprüfung bestanden hat, Lehrlinge
auszubilden, und diese Befugnis wieder ist eine notwendige Bedingung zur
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer.
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2. Das Krankenhaus: Zweck. Einrichtung. Aufnahme in das-
selbe. Versorgung der Kranken in früherer Zeit. Krankenver-
sicherung.
3. Die Schule: Volks- und Fortbildungsschule. Andere Schulen.
Öffentliche Bibliotheken.
H. Die Kirche: Zweck. Betragen in derselben (Strafgesetzbuch!).
Organisation (Kirchengemeinde, Kirchenvorstand, Geistliche, Super-
intendentur, Oberbehörde, Kultusministerium). Kirchliche Vereine
zur Hebung des kirchlichen Gebens (Gustav Adolf-Verein, Evan-
gelischer Bund, Missionsvereine, Bibelgesellschaft, Iünglings-
vereine u. s. w.).
Zusammenfassung: Die Sorge der Gemeinde für ihre Glieder
erstreckt sich auf Ordnung und Sicherheit (Polizei), Gesundheit und
Wohlfahrt (Marktordnung, Krankenhaus), Bildung (Schulen, ver-
eine, Bibliotheken), Seelsorge (Kirche).
Die durch die Gemeinde getroffenen Einrichtungen werden
aus der Gemeindekasse unterhalten. Alle Bewohner genießen diese
Einrichtungen mit und sind deshalb auch verpflichtet, zur Unter-
haltung derselben durch Zahlung von Steuern und unentgeltliche
Verwaltung von öffentlichen Ehrenämtern beizutragen.
Die Gemeinde bildet die Grundlage des Staates. Deshalb
zahlt auch der Staat Beiträge zur Unterhaltung der von der Ge-
meinde getroffenen Einrichtungen (Schule, Kirche, Straßen u. s. w.).
Um die Verwendung der Beiträge kontrollieren zu können, übt der
Staat ein Aussichtsrecht über die Gemeinden aus (Amts- und Kreis-
hauptmannschaft, Landrat, Regierungspräsident, Ministerium des
Innern u. s. w.).
. Schuljahr.
A. Das gewerbliche Leben der heinrat.
a) Urproduktion.
Eine Lehmgrube, Steinbruch, Bergwerk: Betrieb. Maschinelle
Einrichtungen. Pulver, Dynamit. Beförderung der gewonnenen
Rohmaterialien bis zum Lagerplatz.
Zusammenfassung: Nicht nur aus dem Tier- und Pflanzenreiche,
sondern auch aus dem Mineralreiche werden Rohstoffe gewonnen
(Lehm, Ton, Kalk, Steine, Kohlen, Erze). Die Gewinnung der-
selben ist meist mit großen Gefahren verbunden und erfordert ge-
schulte Arbeiter.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
TM Hauptwörter (100): [T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T6: [Eisen Gold Silber Kupfer Wasser Blei Metall Salz Kalk Stein], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T194: [Kirche Kloster Schule geistliche Gottesdienst Gemeinde Geistliche Leben Staat Priester], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T107: [Eisen Gold Silber Kupfer Blei Metall Salz Zinn Stein Mineral], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
Extrahierte Personennamen: Gustav_Adolf-Verein Gustav
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Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer.
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Für die Kapitel „Rohmaterialien", „Werkzeuge und Maschinen"
und „Verarbeitung der Materialien" ist der Lehrstoff für die einzelnen
Gewerbe gesondert aufzuführen, worüber weiter unten nachzulesen ist.
Bei dem nächsten Punkt: „Die geschichtliche Entwicklung des
Handwerkes, insbesondere diejenige des Lehrhandwerkes" em-
pfiehlt sich die Behandlung nach folgenden Gesichtspunkten:
a) Das betreffende Handwerk im Altertume.
b) Die Entstehung des Handwerkes auf Höfen und in Klöstern.
Anfänge des städtischen Handwerks.
c) Das Zunftwesen: Entstehung. Eilten und Gebräuche der be-
treffenden Zunft. Kämpfe und Blütezeit. Beteiligung der be-
treffenden Zunft an diesen Kämpfen, bezw. an städtischen und staat-
lichen Angelegenheiten. Verfall des Zunftwesens, vorteile und
Nachteile der Zünfte.
6) Aufhebung des Zunftwesens und Einführung der Ge-
werbefreiheit. Folgen.
e) Kleingewerbe und Großbetrieb.
Einführung der Maschine in das Handwerk. Teilweise Umwandlung
des Handwerks zur Industrie (Massenproduktion, Arbeitsteilung,
Kapital). Entwicklung eines besonderen Arbeiterstandes durch die
Industrie. Der Arbeitslohn; wovon die Höhe desselben abhängt;
vergleich mit früheren Zeiten.
Literatur:
Schmoller, Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert.
Halle J870.
Rösemeier, was man von der Geschichte des Handwerks wissen muß.
Leipzig ^902.
weiß, Der Handwerker sonst und jetzt. Leipzig 1902.
Gebauer, Die Volkswirtschaft im Königreich Sachsen. Bd. I —Hl.
Dresden 169z.
Verein für Sozialpolitik, Untersuchungen über die Lage des Hand-
werks in Deutschland mit besonderer Rücksicht auf feine Konkurrenz-
fähigkeit gegenüber der Großindustrie. Leipzig bei Duncker und
Humblot.
Weigand und Tecklenburg, Deutsche Geschichte für Schule und Haus.
Hannover und Berlin 1899. (vergl. besonders das Inhaltsverzeichnis
nach „Längsschnitten").
Pauli ck, Lehrbuch für Fortbildungs-, Fach-, Gewerbe-, Handwerkerschulen
und Lehrwerkstätten. Dresden bei Kühtmann. Bd. I, 1. und 2. Ab-
schnitt. Bd. Ii, 2. Abschnitt, 1. A.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T29: [Geschichte Geographie Nr. Erdkunde Lesebuch Bild Iii allgemein Lehrbuch deutsch], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
Extrahierte Personennamen: Schmoller
Extrahierte Ortsnamen: Leipzig Sachsen Dresden Deutschland Tecklenburg Berlin Dresden