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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 1

1904 - Cöthen : Schulze
Schicksale unseres Wokes von 6er Reformation bis zur Gegenwart. @rfler Abschnitt: Die Jeit der Reformation (1517—1555). Maximilian I. war im Januar 1519 gestorben. Es vergingen (15fi1q9tl1^56j fünf Monate, ehe sich die Kurfürsten für einen neuen Herrscher ^ti^m entschieden. Die gewaltigen Anstrengungen, die Franz I. von Frankreich machte, um die Krone des römischen Reiches deutscher ^wäruge Nation zu erwerben, blieben erfolglos. Die Kurfürsten wählten nach "“«g» Bis mancherlei Schwankungen und Verhandlungen den Enkel Maximilians, Karl I. von Spanien, in dessen Hand sich eine ungeheure Macht vereinigte. Zum ersten Male wurde dem zukünftigen Kaiser von seinen Wählern eine schriftliche Wahlkapitulation *) vorgelegt, in welcher jener eine Reihe von Bedingungen über die Regierung des Reiches nach innen und nach außen sich gefallen lassen mußte. Nach der Krönung in Aachen 15202) begab sich Karl V. zum ersten Reichstage nach Worms. — Hier sollte sich Luther vor Kaiser und Reich wegen seiner Lehre verantworten. D. Martin Luther3) J) Bgl. Abteilung 2, Satz 8 a, 20 und 21 a. 2) Vgl. Sz. 40 a. 3) Geboren am 10. November 1483 zu Eisleben, gestorben am 18. Februar 1546. Besucht die Schulen zu Mansfeld, Magdeburg, Eisenach (Frau Cotta). 1501 geht er auf die Universität zu Erfurt, treibt scholastische und humanistische Studien. 1505 Magister, tritt ins Augustinerkloster in Erfurt ein (Staupitz). 1507 Priester, 1508 ins Wittenberger Kloster, zugleich Universitätslehrer in Wittenberg. 1511 Reise nach Rom. 1512 Dr. theol., liest exegetische Kollegien und wirkt durch volkstümliche Predigten. Arndt Ouellensätze. (Blume, Quellensätze Iv). 1

2. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 368

1904 - Cöthen : Schulze
— 368 — aber in keinen Weg zu erhöhen oder zu mehren. Und daß alle und jede obgemeldte Puncten und Articul dieser Unser Ordnung, so zu Aufnehmen und Gedeyen gemeines Nutz . . ausgerichtet sind, durch einen jeden Stand des Reichs . . . strenglich gehalten und vollnzogen werden, das ist Unser Will und ernstliche Meinung. Ebenda, T. Ii, S. 345. 175. (1684.) Die Reichsstände haben das Recht, in ihren Gebieten die Civilgesetzgebung zu besorgen, selbst abweichend von dem allgemeinen Recht, wie sie auch sonst ihnen selbst nützliche Anordnungen treffen dürfen, ohne den Kaiser zu fragen, doch dürfen dieselben nichts enthalten, das gegen die Verfassung des ganzen Reiches wäre. Doch lassen viele ihre Landesrechte durch den Kaiser bestätigen. Sogar in Kriminalsachen können sie besondere, ausführliche Gesetze geben. Denn die Carolina gilt nicht überall in allen ihren Teilen. Pufendorf, De Statu Imp. German. Cap. V, Xii. 176a. (1521. Das Reichsregiment bestimmt:) . . So ordnen . . Wir, daß Brüder und Schwester Kinder, nun hinfürtan mit ihres abgestorbenen Vatter oder Mutter, Brüder oder Schwester, die andern abgestorben ihres Vatters oder Mutter Brüdern oder Schwestern, . . auch in die Stämm zu erben zugelassen werden sollen: Aller und jeder Gewonheit, so an einigen Orten darwider seyn, oder verstanden werden möchten, unverhindert (= durch keine Gewohnheit sich verhindern lassend). Welche Gewonheiten, als dem Rechten, und dieser Unser Ordnung zuwider . . ., Wir . . hiermit abthun, derogiren und vernichten. Neue Sammlung der Reichsabschiede, Ii. Teil, S. 211. 176b. (1572. Nach deme im vorschienen 1521. Jahre durch die Röm. Keys. Maj. Keyser (Sarin ... ein Edict und Satzung . . . außgangen, Das Bruder und Schwester Kinder mit ihres abgestorbenen Vater oder Mutter Bruder oder Schwester. . auch in die Stemme zu Erben zugelassen werden sollen, aller und jeder gewonheit, so an einigen örtern darwider sind, oder vorstanden werden möchte, unvorhindert, Unnd unser Vorfahren von der Zeit an, so wol auch wir, in unsern Landen solche Constitution biß-hero gehalten. . ., So gedencken wir es nochmals darbey wenben zu lassen. Ungeachtet, das es in benachbartem Hause Sachssen, und besselbigen Scheppenstule anders, unnb nach Sechsischen

3. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 370

1904 - Cöthen : Schulze
— 370 — leisten ... 8) Nichts wenigers betawren wir oft, das . . die handtirungen so schlecht in unsern landen getrieben werden . .; der-wegen unser will und Meinung, das unsre geheimbte räth ohne Vorzug nicht allein uf Verfassung guter policei-ordnung, sondern auch darauf gedenken, wie das land wiederumb in handelnden und ufnehmen gebracht . . 9) (Die Geheimräte sollen sorgen, daß) unsre vestungen bei nötigem bau Munition prosiant . . erhalten. ., die Musterungen . . . vortgestellt werden ... 11) . . das außer notdringlicher . . sachen . . unsere geheime räth nur zwei tage in der Wochen . . sollen zusammenkommen ... in der geheimen rathstuben . . . Altmann, a. a. O. I, S. 36 ff. 178b. (1651. 4. Dez.) . . Demnach wir (der Große Kurfürst) . . angemerket, daß . . viele sachen nicht recht beobachtet worden, daß sothane geschäfte unter unsere geheimen räthe nicht vertheilt gewesen, sondern ein und das andere negotium (Geschäft) bald diesem bald jenem anvertraut worden: als haben wir folgende disposition . . gemacht .... (Nun werden im folgenden an einzelne Räte die Geschäfte verteilt:) 1) Französische und Dänische sachen . . 2) Alle sachen, so die militiae concerniren (militärische Fragen betreffen) . . 3) Reichs- und Speyerische kammer-gerichts-sachen . . 4) Vom kaiserlichen Hof dependirende sachen . . 5) Reichslehnssachen . . 6) Polnische und Schwedische sachen . . 7) Halberstädtische und Mindensche sachen . . (und so fort bis Punkt 20). — Ebenda, S. 48ff. 179a. (1689. April. Einsetzung der Hofkammer.) Nachdem . . Friedrich . . unser gnädigster kursürst und Herr in gnaden erwogen, welcher gestalt dero general-domänenwerk zuträglich . . sei, wann ein Hofkammerkollegium angerichtet und künftig darin collegialiter verfahren . . würde, als haben.. S. K. D. ein Hofkammerkollegium kraft dieses . . bestellet und . . veranlasset, daß in solchem ein Hofkammerpräsident nebst noch einem wirklichen geheimen, wie auch drei räte, dann ein hoffammer^secretarius und zwei kanzlisten . . angenommen werde. 2) (Mit der Verfügung,) daß alle aus dero Provinzen und ländern einkommende domän —, münz — und andere dazu gehörige sachen an solch hofkammer-kollegium gelangen und . . collegialiter wol überleget (werden).... 3) . . dahero . . S. K. D. an den kanzleien beseht ergehen lassen

4. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 346

1904 - Cöthen : Schulze
— 346 — in den großen Gemeinden Jungfer-oder Mägdleins-Schulen angerichtet, erhalten und also die Mägdlein von den Knaben abgesondert zur Gottesfurcht, lesen und schreiben, erzogen werden . . . Dieweil auch unsere Vorfahren, wir und andere Fürstl. hohe Anverwandten, ingleichen vornehme christliche Adeliche, Bürgerliche und gemeines Standes Personen unterschiedliche Stipendia verordnet, so wollen wir auch, daß dieselbigen in ihrem Gang und Gebrauch . . . gelassen . . . werden. Fürstl. Anhaltische erneuerte und verbesserte Landes und Proceß-Ordnung .... herausgegeben von Lobethan 1804, Titel Iii, S. 5 f. 143 a. (1619. Aus der $3eintarscheu Schulordnung:) Sollen demnach hhtsühro die Pfarherren und Schulmeister an einem jeden Ort uber alle Knaben und Mägdlein, die vom 6. Jahr an biß ins 12. Jahr, bey ihrer Christlichen Gemeine gefunden werden, fleissige Verzeichnüß und Register halten, aufs das mit denen Eltern, welche ihre Kinder nicht wollen zur Schulen halten, könne geredet werden, auch auffn bedarff, durch zwang der weltlichen Obrigkeit dieselben, in diesem Fall ihre schuldige Pflicht in acht zu nemen, angehalten werden möge. — Vormbaum, Evangelische Schulordnungen (1863), Bd. 2, S. 216s. 143b. (1717. Friedrich Wilhelm I. von Preußen verordnet:) . . daß hinkünftig an denen Orten, wo Schulen sein, die Eltern bei nachdrücklicher Strafe gehalten sein sollen ihre Kinder gegen zwei Dreier wöchentliches Schuelgeld von einem jeden Kinde im Winter täglich und im Sommer, wann die Eltern die Kinder bei ihrer Wirthschaft benötiget sein, zum wenigsten ein oder zweimahl die Woche, damit sie dasjenige, was im Winter erlernet worden, nicht gänzlich vergessen mögen, in die Schuel zu schicken. Falß aber die Eltern das Vermögen nicht hätten, so wollen wir, daß. solche zwei Dreier aus jeden Orts Almosen bezahlet werden sollen . . . Altmann, Ausgew. Urk. z. Brand.-Preuß. Verf.- u. Verwaltnngsgesch. T. I. S. 103. 8onuni?err 144 a. (1521. Cammer-Gerichts-Ordnung zu Wormbs Anno Gerichts- 1521 ausgereicht. Tit. Xxx.) Ferner ist auch betrachtet, daß alle des Reichs Verwandten bey ordentlichen inländischen Rechten,

5. Quellensätze zu den staatlichen Zuständen - S. 399

1904 - Cöthen : Schulze
— 399 — 239. (1654.) So sollen auch Unfere%at)ferl. 2bahl:Capitulation> alle Reichs-Abschied, Cammer-Gerichts-Ordnung, . . . Corpus Juris Civilis et Canonici . . . ., auf der Reichs-Hof-Raths-Tafel, damit man sich deren in zweiffelhafftigen Fällen gebrauchen könne, stets vorhanden seyn.. — Reichs-Hof-Raths-Ordnung, Tit. Vii, § 24. 240. (1697. 13. Nov. In einem Gutachten der juristischen Fakultät zu Halle in Testamentssachen wird darauf hingewiesen^ daß die Reichsfürsten an das Kayser-Recht nicht gebunden seien, da außer anderen Gründen) die Fürsten des Reichs, in ihren Territoriis, das Kayser-Recht . . . freiwillig angenommen, indem aus der Goldenen Bulle bekandt, daß dazumahl, in Nieder Deutschland, das Sachsen-Recht überall gegolten, welches der Churfürst von Brandenburg, im Anfang des vorigen Jahrhunderts; die Hertzoge von Braunschweig, im Anfang dieses Seculi; ja, bey der Stadt Braunschweig, erstlich vor fünff und zwantzig Jahren, freywillig abgeschaffet, und das Kayser-Recht angenommen . . . Vitr. illustr. Tom. Iii., S. 1150 (oben). 211a. (1572. Es ist die Rede von Mißbräuchen bei Erbschaften, daß die Kinder übervorteilt werden durch die Mutter, wenn der Vater gestorben; die überlebende Witwe soll in Zukunft, wenn nicht besondere Eheverabredungen stattgefunden haben, mehr nicht als Kindesteil haben. Es wird dann fortgefahren:) Weil aber gleichwol der Gerade halben widerwertige gebreuche . . hin und wider gehalten, Sol diefelbige fürder nach Sachfsen Recht, dev wir uns sonst in unsern Landen gebrauchen, genommen werden, ^och wie es die von Ritters art nach Landrecht zu entpsahen. Also sollen es die ander Weibes Person nach Weichbildt Recht vehigk sein. Anhaltische Policey- und Landes-Ordnung, Tit. Xlv. 241b. Vgl. Sz. 176b. 242. (1780.) Was endlich die Gesetze selbst betrifft, so finde ich ev sehr unschicklich, daß solche größtenteils in einer Sprache geschrieben sind, welche diejenigen nicht verstehen, denen sie doch zu ihrer Richtschnur dienen sollen. Eben so ungereimt ist es, wenn man in einem ^taat, der doch seinen unstreitigen Gesetzgeber hat, Gesetze duldet, die durch ihre Dunkelheit und Zweideutigkeit zu weitläufigen Disputen der Rechtsgelehrten Anlaß geben . .v^hr müßt also vorzüglich dahin sehen, daß alle Gesetze sür unsere

6. Vaterländisches Lesebuch für die Evangelische Volksschule Norddeutschlands - S. 406

1868 - Wiesbaden Schleswig Hannover : Schulbuchh. Schulze Jurany & Hensel
406 Adergewebe. Einige stellen grüne Blätter, andere dürre und verwelkte vor. Ja, oft könnte man das ganze Jnsect für einen Theil des Zweigwerks an einem Baume halten. An Fischen bewundert man die glänzenden Schuppen als einen ihnen eigenthümlichen Schmuck; aber man bringe einen Schmetterlingsflügel unter das Mikroskop, und man wird finden, daß die Natur auch Jnsecten mit denselben Vorzügen begabt hat. Das reiche und sammetne Farbcn- spiel des Gefieders der Vögel ist nicht schöner, als das, welches der wiß- begierige Beobachter in großer Mannigfaltigkeit bei den Schmetterlingen erblickt. Jene vielfarbigen Augen, welche den Schweif des Pfauen so herrlich schmücken, werden von einem unserer gewöhnlichsten Schmetterlinge treffend nachgeahmt. Man glaubt, Federn seien das Eigenthümliche der Vögel i allein die Jnsecten ahmen sie oft nach in ihren Fühlhörnern, Flü- geln und zuweilen selbst in der Bedeckung ihres Leibes. Wir bewundern mit Reckt die Bekleidung der vierfüßigen Thiere, ihre Häute mögen mit Haar oder Wolle oder Pelz bedeckt sein; aber viele Jnsecten sind mit all diesen Haararten bekleidet, und zwar sind sie unendlich viel feiner und sei- denartiger im Bau, glänzender und zarter in der Farbe, und mannigfaltiger schattiert, als bei irgend einem anderen Thier. An Buntheit übertreffen die Jnsecten gewiß jede andere Classe von beseelten Wesen. In der Bemalung derselben sind oft die Wolken des Himmels nachgeahmt; in anderen die Windungen der Flüsse oder das Wellenspiel des Wassers; andere haben das Ansehen eines übergeworfenen Kleides vom feinsten Netzwerk; andere gleichen Wappenschildern, die Schwarz, Blau, Grün, Roth, Silber und Gold, Balken, Bänder, Kreuze, Halbmonde, Sterne und selbst Thiere in den Feldern führen. Bei vielen sind mathematische Figuren, bei anderen Buchstaben verschiedener Sprachen deutlich abgebildet. Auch in anderer Hinsicht hat die Natur hier ihre Gunst nicht gespart. Einigen hat sie Flossen wie den Fischen gegeben, oder Schnäbel wie den Vögeln, anderen Hörner u. s. w. Der Ochs, der Hirsch, das Nashorn haben in dieser Beziehung viele Vorbilder unter den Jnsecten. Das eine ist mit Hauzähnen wie der Elephant, ein anderes mit Stacheln bewehrt wie Stachelschwein und Igel; ein anderes stellt im Kleinen ein Krokodil vor ; einem vierten geben die Hinterbeine des Känguruh ein sehr sonder- bares Ansehen, und der drohende Kopf der Schlange findet sich an einem fünften. Es würde endlos sein, wenn man alle Beispiele von solchen Wiederholungen anführen wollte; nur sei bemerkt, daß im allgemeinen diese Waffen und Werkzeuge in Bau und Ausführung jene, welchen sie ähneln, bei weitem übertreffen. Und wie regen die Jnsecten unsere Einbildungskraft an! Der Schmetterling, geziert mit Schönheit und Anmuth, getragen von glänzen- den Flügeln und aus jeder Blume saugend, erinnert an die seligen Be- wohner glücklicherer Welten; andere dagegen erscheinen als Abbilder von unterirdischen Wesen. Denn sehen wir die scheußliche Farbe und das teuf- lische Aussehen, das einige auszeichnet, die finsteren Höhlen, in denen sie *

7. Vaterländisches Lesebuch für die Evangelische Volksschule Norddeutschlands - S. 411

1868 - Wiesbaden Schleswig Hannover : Schulbuchh. Schulze Jurany & Hensel
411 jedoch in einem halb gezähmten Zustande, indem der Mensch sie zwingt, in gemachten Wohnungen ihre kunstreichen Bauten von Wachs anzulegen. Die Königin, von welcher sich in der Regel nur eine einzige in dem Stock befindet, ist die Seele des Ganzen, weil von ihr das Wohl und Weh des ganzen Volkes abhängt; sie vermeidet daher jede Gefahr und fliegt nur dann aus, wenn sie sich an die Spitze eines jungen Schwarmes stellt, um eine neue Kolonie zu gründen. Es geschieht dies, wenn sich eine oder mehrere junge Königinnen im Schwarm gebildet haben. Hält sie aber schlechtes Wetter ab, zu schwärmen, so tödtet sie die junge Königin noch in der Wiege, oder, wenn sie diese verlassen hat, mitten unter dem müssig zuschauenden Volke. Glückt ihr jedoch dies nicht, so schließen sich dem Schwarme oft mehrere Königinnen an, die aber, sobald die junge Ko- lonie eine neue Wohnung bezogen hat, bis auf eine getödtet werden. Sie hat am Rande des Wachskuchens gegen 15 Zellen, die größer als die übrigen sind, und welche Wechselhäuschen genannt werden. Schon am neunten Tage nach ihrer vollständigen Entwickelung, vom Februar bis zum Ende des Sommers, legt sie an 40,000 Eier, von welchen immer eins in jede einzelne Zelle gelegt wird. Aus diesem Ei entsteht in drei Tagen eine Made, die im Anfang mit einem weißlichen geschmacklosen Brei von den Arbeitsbienen gefüttert wird und erst später einen mehr honigartigcn Brei erhält. Hat die Made ihr Wachsthum erreicht, so bedarf sie keiner weite- ren Nahrung, und die Arbeiter schließen die Zelle mit einem Wachsdeckel. Die Made verpuppt sich nun in einem feinen seidenartigen Gespinnst und kommt als vollkommenes Jnsect, 13 Tage nach ihrem Einschließen, aus der von ihr geöffneten Zelle hervor. Ist dies geschehen, so wird die Zelle von den Arbeitsbienen gereinigt und der neue Gefährte auch gefüttert. Die Zelle einer jungen Königin ist dick, auswendig mit Grübchen versehen, und hat so starke Wände, daß 150 gemeine Zellen daraus ge- macht werden könnten: hat sie ihren Dienst gethan, so wird sie abgetragen und anders verwendet. Die Zahl der Arbeitsbienen ist die bedeutendere und von ihnen wer- den alle Arbeiten verrichtet, Honig und Blumenstaub eingetragen, Wachs für die Zellen bereitet und die Wohnung gegen Eindringlinge geschützt und vertheidigt. Die Biene sammelt den Honig, mit dem Rüssel leckend, meistens aus den Kelchen der Blüten, und verschluckt ihn gleich; den Blumenstaub sam- melt sie entweder mit den Kiefern, von welchen er mit den Vorderbeinen genommen und den Mittelbeinen übergeben wird, die ihn an die Schaufel der Hinterbeine befestigen, oder sie sammelt ihn auch mit allen Haaren des Körpers und bringt später ihn an die Schaufel der Hinterfüße. Der Honig, sowie das mit Blumenstaub und anderen Flüssigkeiten gemischte sogenannte Honigbrot, werden in Zellen aufbewahrt. Der Stich der Bienen, da der Stachel Widerhäkchen hat, erregt Ge- schwulst, und man hat traurige Beispiele, daß sie selbst Menschen und Thiere öfters ungereizt anfielen und jämmerlich zurichteten.

8. Vaterländisches Lesebuch für die Evangelische Volksschule Norddeutschlands - S. 414

1868 - Wiesbaden Schleswig Hannover : Schulbuchh. Schulze Jurany & Hensel
414 Gefährlicher für den Menschen sind aber die Holzbohrmuscheln, die man ihrer wurmförmigen Gestalt wegen Bohrwürmer nennt. Diese kleinen und doch dem Menschen so gefährlichen Thiere vernichten vielleicht mehr Millionen lu-s echtesten Werthes, als die nutzlose Perle Tausende eines eingebildeten Werthes einbringt; denn indem sie Bollwerke und Schleusen der Häfen und der gefährdeten Marschländer zerstören, untergraben sie die unentbehrlichsten aller großen Bauwerke, und indem sie die Schiffe zernagen, zwingen sie den Menschen, das schon ohnedies kostbare Schiff für die Seereise noch mit einem kupfernen Panzer zu umgeben. 116. Die Polypen oder Koralleutmere. Aus weicher Gallerte gebildet, scheibenförmig gestaltet, sternförmig gezeichnet, und durch bewegliche Anhängsel in sternförmiger Ordnung geschmückt, schwimmen in allen offenen Meeren die groszen Quallen frei umher, während kleinere Thiere gleicher Gestaltung mit inneren steinernen Ge- rüsten in heiszen Gegenden auf dem Boden flacher Felsen- küsten festgesiedelt sind. Wo die Gewächse des Landes Blätter und Blüten treiben, da keimen im Meere aus steinernen Bäumen und Gesträuchen lebendige, em- pfindende Thiere, welche wie Blumen,mit unzähligen Fibern zitternd, in allen Farben des Bcgenbogens schillern. Diese steinernen Gewächse gliedern sich zweigartig, feder- und sternartig in tausend Gestal- ten. Manche kriechen am Boden wie niedrige Moose, andere sprossen in Form der Aloe- und Kaktusgewächse, andere verzweigen sich wie Hirschgeweihe, wie zierliche Fächer und Blumengewinde, andere erheben sich wie prachtvolle Gedern und pyra- midenartige Cypressen, noch andere gruppieren sich zu Felsenklippen, zu riesigen Mauern und Burgen und ragen wie Thurraspitzen bis an den Spiegel des Meeres. Die Baumeister dieser Felsenburgen sind winzige Meerpolypen, oft nur von der Grosze eines Nadelknopfs. Das Schwächste berührt sich mit dem Stärksten - das Kleinste wirkten seiner ausdauernden Ver- einigung staunenswürdig Groszes. Schwache mikroskopische Gallcrt- Fslierchen trotzen den Stürmen der Jahrtausende; sie brechen die wüthen- den Meereswogen, denen keine menschliche Kunst zu widerstehen vermag. Sie haben als die ältesten Geschöpfe der Erde ihre Bauten schon vor un- zähligen Jahren in der Urgeschichte unseres Planeten begonnen und bauen etzt noch fort und fort wie firn die Ewigkeit.

9. Vaterländisches Lesebuch für die Evangelische Volksschule Norddeutschlands - S. 417

1868 - Wiesbaden Schleswig Hannover : Schulbuchh. Schulze Jurany & Hensel
417 von verschiedener Form und Größe, welche innerhalb der Pflanzenzellen liegen. Bei Kartoffeln, wo die Körner ungewöhnlich groß sind, erreichen sie doch nur einen Durchschnitt von l/n Linie. Der Mehlstoff kommt bald in den Samenblättern vor, nämlich in den blattartigen Theilen, welche den Keim umschließen, bevor der Same sich entwickelt, z. B. bei Bohnen, Erbsen, Nüssen, Kastanien; bald im Ei- weiß! örp er, in dem Theil, welcher innerhalb der Häutchen des Samens den ganzen Keim einschließt, z. B. bei den Kornarten; bald in der Sa- menhülle, oder Frucht, z. B. bei der Brotfrucht, dem Pisang, der Dattel; bald in dem Inneren des Stammes, z. B. bei der Sagopalme; bald endlich in Knollen, diese mögen nun Theile der Wurzel oder eines unterirdischen Stengels sein, z. B. bei Salep und Kartoffeln. In Blät- tern und Blumen kommt dagegen der Mehlstoff nicht vor, wenigstens nicht in solcher Menge, daß er ein Brotmittel abgeben kann. Es giebt Länder mit so unvortheilhaften klimatischen Verhältnissen, daß sic keine Brotpflanzeu hervorzubringen vermögen, z. B. die nördlichen Polarländer. Hier treten besonders getrocknete Fische an die Stelle des Brotes, und sie machen, im Verein mit den frischen Fischen und Meersäuge- thieren, beinahe die einzigen Nahrungsmittel aus. Führen wir die wichtigsten Brotpflanzen auf zwei Hauptklassen, tro- pische und außertropische, zurück, so müssen Reis, Pisang, Bataten, Salep, Maniok, Brotfrucht, Sago, Eocos, Datteln zu der ersten Klasse, dagegen Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Buchweizen, Kartoffeln zu der letzten gezählt werden; der Mais ist für beide gemeinschaftlich. Hinsichtlich der Menschenanzahl, welche die verschiedenen Brotpflanzen ernähren, wird der Reis ohne Zweifel den ersten Rang erhalten, demnächst der Weizen und der Mais, endlich Roggen, Gerste und Hafer. Unter den übrigen Brotpflanzen spielen der Pisang, Aams, die Brotfrucht und die Kartoffeln die bedeutendste Rolle. Hinsichtlich der Fruchtbarkeit sind sie sehr verschieden. Schon ein Vergleich der Kornarten zeigt, daß die tropischen viel mehr Nahrungs- stoff als die außertropischen geben. Während der Weizen in dem nördlichen Europa eine 5 — 6fältige, in dem südlichen Europa eine 8—lofältige Ernte giebt, und die übrigen europäischen Kornarten ungefähr in demselben Verhältniß: so bringt der Vaterländishes Lesebuch. 27

10. Vaterländisches Lesebuch für die Evangelische Volksschule Norddeutschlands - S. 419

1868 - Wiesbaden Schleswig Hannover : Schulbuchh. Schulze Jurany & Hensel
419 umgekehrtem Verhältniß zur Bildung zu stehen. Denn der Neberfluß der Natur selbst trägt gewiß dazu bei, die Kraft des Menschen erschlaffen zu machen; dagegen Kampf gegen die Natur, wenn er nicht allzu hart ist, fördert die Bildung. Arbeit ist die Mutter der Gesittung. Merkwürdig ist es, daß wir darüber in Ungewißheit sind, ob die Korn- arten der alten Welt noch wild wachsen, und in welchen Gegenden dies der Fall ist. Wir wissen nicht, ob die Stammpflanzen derselben gänzlich ver- schwunden sind, oder ob sie im Laufe der Zeit durch die Pflege so verändert wurden, daß wir sie in den Arten nicht wieder erkennen können, welchen sie wirklich ihren Ursprung verdanken. Dasselbe scheint vom Mais und den Kartoffeln in Amerika zu gelten. Dagegen wächst die Dattelpalme in Afrika und Arabien wild, die Cocospalme in Indien, Ceylon und ganz Australien, die Sagopalme im östlichen indischen Archipelagus. Auch der Brot- fruchtbaum und der Buchweizen können noch zu den Brotpflanzen gezählt werden, von welchen man weiß, daß sie noch in wildem Zustande vorkommen. 120. Das Unkraut. Eine Plage des Landmannes ist das viele Unkraut im Garten, Ge- lände und auf den Ackerfurchen, das der schönen gereinigten Saat Raum und Nahrung stiehlt, so viel Mühe macht und doch mit aller Geduld und Sorgfalt nicht vertilgt werden kann! Die Sache ist indessen nicht so schlimm, als sie scheint. Denn zum ersten, so ist der Mensch nicht allein auf der Erde da. Viele tausend Thiere aller Art, von mancherlei Natur und Bedürfnissen, wollen auch genährt sein und warten auf ihre Bedürfnisse zu leincr Zeit. Manche von ihnen sind uns unentbehrlich und wir wissen's wohl; manche schaffen uns großen Nutzen, und wir wissen's nicht, und es muß doch wahr bleiben, woran wir uns selber so oft erinnern, daß sich eine milde Hand aufthut und sättigt alles, was da lebet, mit Wohlgefallen. Zum andern, so hat doch der Mensch auch schon von manchem Kräutlein Nutzen gezogen, das er nicht selber gesäet und gepflanzet, nicht im Frühlings- froste gedeckt und in der Sommerhitze begossen hat; und eine unscheinbare und verachtete Pflanze, deren Kraft dir oder deinen Kindern oder auch nur deinem Vieh eine Wunde heilt, einen Schmerz vertreibt, oder gar das Leben rettet, bezahlt die Mühe und den Schaden reichlich, den tausend andere verursachen. Aber wer stellt den Menschen zufrieden? Wenn die Natur nicht so wäre, wie sie ist, wenn wir Baldrian und Wohlgemuth, Ehrenpreis und Augentrost und alle Pflanzen im Feld und Walde, die uns in gesunden und kranken Tagen zu mancherlei Zwecken nützlich und nöthig sind, selber aussäen, warten und pflegen müßten, wie würden wir alsdann erst klagen über des vielbedürftigen Lebens Mühe und Sorgen. 121. Wer streuet den Samen d Wenn jeder reife Kern, der sich von seiner Mutterpflanze ablöset, unter ihr zur Erde siele und liegen bliebe, so lägen alle aufeinander, keiner 21*
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