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1. Das Deutsche Reich - S. 453

1900 - Leipzig : Spamer
Die übrigen Staaten in Mittel- und Norddeutschland. 453 und außerdem die Läuder der Merseburger und der Weißenfelser Nebenlinie. Friedrich August Iii. wurde durch Napoleon I. König und als Rheinbuuds- fürst auch Großherzog von Warschau. Infolge seiner Anhänglichkeit an Napoleon wurde aber sein Land um Gebiete vou bedeutendem Umfange, die an Preußen kamen, verkleinert, nur die kleinere Hälfte des bisherigen Landes verblieb ihm, aber auch der Raug eines Königs. Die Sorben breiteten sich vom 6. Jahrhundert an bis zur Saale hin aus und sollen den ersten Grund zu den Städten Pirna, Dresden, Leipzig, Torgau, Chemnitz, Zwickau, Oschatz, Würzen zc. gelegt haben. Kaiser Otto I. gründete für diese Gegenden das Bistum Meißen (965). Kaiser Heinrich V. belehnte Konrad von Wettin 1123 mit Meißen als einer erblichen Markgrafschaft. Schon 1124 erhielt Konrad nach dem Tode Wieprechts von Groitzsch dessen Besitzungen Groitzsch, Leisnig, die Grafschaft Rochlitz, einen großen Teil des Pleißnerlandes und Teile der Lausitz. Konrads Sohn, Otto der Reiche (1156—90), eröffnete die Freiberger Silbergrnben und hob dadurch den Wohlstand des Landes bedeutend; von ihm wurden auch die beiden Leipziger Haupt- messen gestiftet. Heinrich der Erlauchte (1221—88) erwarb die Landgrafschaft Thü- ringen und verlegte seine Residenz von Meißen nach Dresden. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts begannen für das Land schlimme Zeiten, indem König Adolf von Nassau die Ansprüche Friedrichs mit der gebissenen Wange und Diezmanns (der Söhne Albrechts des Entarteten von Thüringen) auf Meißen, die Ostmark und Landsberg nicht anerkennen wollte und daher diese Gebiete zu erobern suchte; auch König Albrecht I. setzte diese Bestrebungen fort, bis ihn Friedrich mit der gebissenen Wange bei Lucka im Altenbnrgischen schlug (1307), worauf Kaiser Heinrich Vii. den Wettinern ihren Besitzstand bestätigte. Friedrich der Streitbare begründete 1409 die Universität Leipzig und wurde nach dem Aussterben der Wittenberger Askanier mit der Kurwürde und dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg belehnt; er nannte sich jetzt „Kurfürst von Sachsen." In der Zeit von 1429 — 32 wurde das Land durch die Hussiten, 1446—51 durch den Bruderkrieg zwischen dem Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen und seinem Bruder Wilhelm verwüstet; der letztere wurde endlich durch Thüringen abgefunden. Im Jahre 1466 fiel an Kursachsen der Planensche Teil des Vogtlandes (nämlich Plauen und Weida). Bei der Erbteilung im Jahre 1485 erhielt der ältere Bruder, Ernst. Kursachsen und einen Teil von Thüringen und Meißen, der jüngere, Albert, den größeren Teil von Meißen mit Leipzig und Dresden sowie einen Teil von Thüringen. Durch sein Bündnis mit Kaiser Karl V. gegen seinen Vetter Johann Friedrich gewann Moritz von Sachsen außer der Kurwürde fast den ganzen Besitz des Wettiner Hauses; nur Jena, Weimar, Gotha und Eisenach verblieb den Ernestinern, wozu später noch Altenbnrg kam. Kurfürst August (1553—86) hat viel für Hebung des Kunstsinns, der Schulbildung, der Landwirtschaft, des Obst- und Hopfenbaues gethan, sowie durch Aufnahme von vertriebenen Protestanten aus der Schweiz, den Niederlanden :e. den Grund zu der Leinwand- und Banmwoll- Weberei im Vogtlande, der Tuchmachern in Zwickau, Grimma, Meißen ?e. und der Spitzenklöppelei im Erzgebirge gelegt. Kurfürst Johann Georg I. (1611—56) gewann als Bundesgenosse des Kaisers Ferdinand Ii. gegen den Winterkönig Friedrich von der Pfalz die Lausitzen. Im Dreißigjährigen Kriege litt Kursachsen infolge der Unentschiedenheit dieses Fürsten viel, besonders, nachdem derselbe mit dem Kaiser den Prager Frieden abgeschlossen hatte, durch die Feindschaft der Schweden. .Kurfürst Johann Georg Ii. führte in der Oberlansitz die Damastweberei ein. Beim Übertritte des folgenden Kurfürsten, Friedrich August I. (August des Starken), zur katholischen Kirche (1697), ging die Führerschaft der protestantischen Fürsten in Deutschland und die Schirmherrschaft über die evangelische Kirche auf Kurbrandenburg über. Unter August dem Starken litt das Land schwer durch die Beteiligung an auswärtigen Kriegen (an dem nordischen und den Türkenkriegen) sowie durch eine verschwenderische Regierung, doch gewann es an Prachtbauten und Kunstschätzen, llnter seinem Sohne Friedrich August Ii. (als König von Polen August Iii.) hatte das Land entsetzlich durch die drei schleichen Kriege zu leiden. Friedrich August Iii. (1763—1827) suchte die Wunden seines Landes zu heilen, doch litt dasselbe, obgleich der Landes- fürst mit Napoleon verbündet war und von demselben sehr begünstigt wurde, in der

2. Das Deutsche Reich - S. 515

1900 - Leipzig : Spamer
Lippe Anhalt Waldeck Schaumburg-L Braunschweig § 3. Anhalt, Braunschweig. Waldeck. Lippe und Schaumburg-Lippe. I. Das Herzogtum Inhalt. Das Herzogtum Anhalt besteht aus einem größeren und einem kleineren Hauptgebiete sowie fünf Nebenteilen, welche von 51° 35' bis 52° 6' nördl. Br. und von 10° 55' bis 12" 35' östl. L. v. Gr. liegen. Das Land wird fast ganz von der preußischen Provinz Sachsen umschlossen, nur im Osten berührt auf eine kurze Strecke die Provinz Brandenburg, im Westen gleichfalls nur in geringer Ausdehnung Braunschweig die Landesgrenze. Das größere der beiden Hauptgebiete bildet die Kreise Dessau, Kothen. Zerbst und Bernburg, das kleinere den Kreis Büllenstedt. In der ältesten Zeit seiner Geschichte teilte das Land größtenteils die Geschicke der preußischen Provinz Brandenburg. Der Stammvater der Herzöge von Anhalt ist Esico aus dem schwäbischen Geschlechte der Beringer, welcher im 11. Jahrhundert als Graf von Wallenstedt erscheint. Sein Urenkel war Albrecht der Bär. dessen Enkel Heinrich sich zuerst Fürst von Anhalt nannte (1212). Nach seinem Tode trat eine Teilung in 3 Linien ein; 1570 wurde das Gebiet wieder vereinigt, aber schon 1603 wieder, und zwar in vier Linien, geteilt, welche bis auf die Desfauer allmählich wieder eingingen. Seit 1863 ist das Land vereinigt. Der Enkel Esieos, Otto der Reiche, nannte sich Graf von Askanien und Aschers- leben. Sein Sohn Albrecht der Bär wurde Begründer der Markgrafschaft Branden- bürg von der jetzigen Altmark aus. Die erste Teilung (1251) begründete die Linien Anhalt-Aschersleben, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Zerbst, von welchen die beiden ersteren bis 1570 ausstarben. Fürst Joachim Ernst aus der Zerbster Linie vereinigte das ganze Gebiet; seine Söhne aber begründeten 1603 die vier Linien Anhalt- Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt-Zerbst. Die letztere erlosch 1793. Im Jahre 1807 traten die drei übrigen Linien in den Rheinbund, wobei Anhalt-Köthen und -Dessau sich den Herzogstitel beilegten; Anhalt-Bernburg hatte den- selben bereits srüher ldurch Kaiser Franz Ii.) erhalten. 1847 starb die Linie Anhalt- Köthen aus und das Land fiel an die Dessauer Linie, welche, nachdem 1863 auch die Bernburger erloschen war, nun das ganze Gebiet erhielt. Zu der Dessauer Linie gehört Fürst Leopold, berühmt als preußischer Generalfeldmarschall (gest. 1747). Das östliche Hauptgebiet des Landes gehört dem norddeutschen Tief- lande, der südwestliche Teil des kleineren Hauptgebietes dem Unterharze an. Auch die kleineren Exklaven gehören zum Tieflande. Der im Herzogtum gelegene Teil des Unterharzes ist stark bewaldet und hat eine mittlere Höhe von 33*

3. Das Deutsche Reich - S. 521

1900 - Leipzig : Spamer
Das Herzogtum Braunschweig. 521 im Südosten und Osten von der Provinz Sachsen, der südwestliche Hauptteil, der aus den Kreisen Gandersheim und Holzminden besteht, im Norden und Süden von Hannover, im Westen von dem waldeckschen Fürstentum Pyrmont und der Provinz Hannover, im Osten von der Provinz Sachsen begrenzt; der südöstliche Hauptteil (Kreis Blankenburg) wird im Nordosten, Osten und auch an einer Stelle im Süd- Westen von der Provinz Sachsen und Anhalt, sonst von der Provinz Hannover umschlossen. Von den Exklaven sind die bedeutenderen Calvörde (in der Provinz Sachsen) und Thedinghausen (in der Provinz Hannover,,, südöstlich von Bremen); zu ihnen kommen noch die unbedeutenden Gebiete von Olsburg, Bodenburg und Ostharingen (im Hannöverschen). Die Geschichte des Landes ist bis in das 13. Jahrhundert mit derjenigen Hannovers verknüpft. Nachdem dann Otto das Kind, der Enkel Heinrichs des Löwen, 1235 mit den Braunschweig-Lünebnrgischen Gebieten belehnt worden war, wurde von dessen Söhnen Albrecht der Lange Besitzer von Braunschweig, Göttingen und Grubenhagen, Johann von dem nördlichen Gebiete mit Lüne- bürg. Später wurde das Gebiet der älteren Linien noch weiter zerstückelt und erst seit 1514 das Erbrecht des Erstgebornen anerkannt. Im Jahre 1634 ge- langte die Dannenbergsche Nebenlinie in den Besitz des Landes, 1735 die Linie Braunschweig-Bevern. Mit Herzog Wilhelm starb 1885 das braunschweigische Regentcnhaus aus, und da die Nachfolge der entthronten hannöverschen Welsen aus politischen Gründen unmöglich war, so übernahm der Prinz Albrecht von Preußen als Prinz-Regent die Regierung des Landes. Als 1514 Heinrich der Jüngere in dem brannschweigischen Hauptgebiete zur Regierung gelangte, vermochte er seine jüngeren Brüder zum Verzicht auf ein eignes Land und vereinbarte eine Erbfolgeordnung nach dem Rechte der Erstgeburt, welche von Kaiser Karl V. bestätigt wurde. Friedrich Ulrich war der letzte des sogenannten mittleren Hauses Braunschweig. Ihm folgte mit Herzog August, einem thatkräftigen, tüchtigen Fürsten, die Dannenbergsche Linie. Sein Nachfolger Rudolf August (seit 1685 gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Anton Ulrich), unterwarf die Stadt Braunschweig mit Hilfe seiner Vettern aus den andern Linien. Diese Stadt kam mit dem Stifte Walkenried an die Wolfenbüttelsche Linie. Nachdem kurz vorher Vorsfelde mit dem Lande vereinigt war, starb die Braunschweigische Hauptlinie mit Ludwig Rudolf (1735) aus und es folgte mit Albrecht Ii. die Linie Brauuschweig- Bevern. Albrechts Sohn Karl hob die Bildung des Landes (Collegium Carolinum zu Braunschweig ?c.), hielt treu zu seinem Schwager, König Friedrich Ii. von Preußen, während des Siebenjährigen Krieges, stürzte aber das Land in große Schulden, die sein Sohn Karl Wilhelm Ferdinand (der tüchtige Feldherr aus der Schule Friedrichs des Großen, welcher infolge fchwerer Verwundung in der Schlacht bei Jena 1806 zu Ottensen starb) schon als stellvertretender Regent wieder tilgte. Nach seinem Tode wurde das Herzogtum zunächst in das Königreich Westfalen einverleibt; erst 1813 trat mit^ Friedrich Wilhelm das Herzogshaus wieder die Regierung an. Der letzterwähnte Herzog ist durch seinen kühnen Kriegszug von der böhmischen Grenze bis Elsfleth gegen Napoleon (1809) berühmt; er fiel ruhmvoll bei Quatrebras (l 6. Juni 1815). Für seine minderjährigen Söhne führte bis 1823 der Prinzregent und nachmalige König Georg Iv. von England die vormundschastliche Regierung; dann folgte der älteste der Prinzen, Karl, welcher durch einen Volksaufstand ent- thront wurde (1830), worauf sein jüngerer Bruder Wilhelm die Regierung übernahm. Mit dem letzteren starb das Herzogshaus aus. Das nordöstliche Hauptgebiet bildet eiue wellenförmige Ebene von vor- herrschender Fruchtbarkeit mit reichen Braunkohlen- und Steinsalzlagern. Das schmale südwestliche Hauptgebiet ist vorherrschend gebirgig, daher wenig srucht- bar, aber waldreich. Das dritte Hauptgebiet liegt auf dem Unterharz und ist vorherrschend wiesen- und waldreich. Der Boden der Exklaven ist flach und für den Ackerbau geeignet.

4. Das Deutsche Reich - S. 524

1900 - Leipzig : Spamer
524 Zweites Kapitel. Helmstedt, Helmstedt-Jerxheim, Wolseubüttel-Harzburg, Jerxheim-Börssum, Kreiensen- Holzminden, Halberstadt- Blankenburg, Frose - Blankenburg - Wernigerode, Goslar- Langelsheim-Neukrug, Stendal-Lehrte-Hannover, Nordhausen-Northeim, Herzberg- Seesen, Hannover-Kassel, Kreiensen-Seesen-Ningclheim, Braunschweig-Hannover, Grauhof-Zellerfeld, Holzmindeu-Alteubeken und -Scherfede. Vorhanden waren 1888/89 im ganzen 427 km Eisenbahnen, die bis auf 74 km Staatsbahnen waren. Das Postwesen, früher vou Braunschweig selbst verwaltet, ging am I.jan. 1868 auf den Norddeutschen Bund und dann auf das Reich über; in Braunschweig befindet sich eine Oberpostdirektion. Tie Verfassung Braunschweigs ist die einer konstitutionellen Monarchie (nach den Gesetzen vom 12. Oktober 1832 und vom 22. November 1851). Die „Landesversammlung" besteht aus 46 Abgeordneten. Tie Staatsverwal- tnng wird vom Staatsministerium geführt. Zur Beratung aller wichtigen An- gelegenheiten besteht die Ministerialkommission, welche in die fünf Sektionen für innere Landesverwaltung und Polizei, für Finanzen und Handelsangelegen- heiten, für die Justiz, sür geistliche und Schulsachen und für Militttrsachen zerfällt. An der Spitze der sechs Kreise Blankenburg. Braunschweig, Ganders- heim, Helmstedt, Holzminden und Wolfenbüttel stehen Kreisdirektionen für die Ausübung der inneren Verwaltung sowie der Landespolizei. Unter der Finanz- sektion steht die herzogliche Kammer, der die Domänen, Forsten und Bergwerke unterstehen, das Finanzkollegium (Landeskredit-, Rechnungs- und Kassenwesen, sowie allgemeine Finanzkontrolle), das Steuerkollegium (direkte und indirekte Steuern :c.), die Baudirektion und das Eisenbahnkommissariat. Das Konsistorium zu Wolfenbüttel leitet das evangelisch-lutherische Kirchenwesen und besichtigt auch die Volksschulen und Seminare; für das höhere Schulwesen besteht eine Oberschulkommission. Der oberste Gerichtshof ist das Oberlandesgericht in Braunschwcig. In militärischer Beziehung gehört das Land zum Bezirke des X. Armeekorps und bildet ein Infanterie-, ein Husarenregiment und eine Batterie. Der Kreis töraunschweig; derselbe besteht größtenteils aus fruchtbarem Tief- laude an der Oker; daher findet sich ziemlich ausgedehntes Acker- und Gartenland (über 58 Proz,), sowie gute Wiesen (16 Proz.), dagegen nur wenig Wald (15 Proz.). Darin: Graunschweig, Hauptstadt und Eisenbahnkreuzungspunkt in einer fruchtbaren Ebene an der Oker, 100488 Einwohner (1890). Sitz der Landesbehörden, Kreisamt, Oberlandes- und Landgericht mit Kammer für Handelssachen und Schwurgericht, Ober- Postdirektion, Direktion der Brauuschweiger Eisenbahn, Oberforstamt, Hauptsteueramt; unter den zwölf evangelischen Kirchen der romanische Dom (Grabmal Heinrichs des Löwen), die Martini-, Andreas- und Brüderkirche; Gymnasium, Realgymnasium und Realschule, Schullehrer- und Lehrerinnenseminar, sowie Taubstummeninstitut, Waisen- haus, Polytechnikum, herzogliches Museum; viele wohlthätige Anstalten für Arme und Kranke; alte Wage, Altstadt-Rathaus (gotisch), Neustadt-Rathaus (städtisches Museum für deutsche Altertümer), Residenzschloß, Hoftheater; der eherne Löwe Heinrichs des Löwen (vor dem Dom), Monument für die Herzöge Karl Wilhelm Ferdinand (gest. 1806) und Friedrich Wilhelm (gest. 1815; eiserne Spitzsäule auf dem Monumentplatze), Lessingdenkmal (Lessingplatz), Schilldenkmal (Exerzierplatz). An die Stelle der früheren Festungswerke sind schöne Anlagen getreten; außerhalb der eigentlichen Stadt liegen die Lustschlösser Richmond und Williameastle, die Landes- banmschnle und viele Landhäuser und Gärten. Lebhafte Industrie: Bedeutende Zucker- sabriken (sechs im Stadtgebiete); Fabrikation von Maschinen, Dampfkesseln, Näh- Maschinen, Wagen, Geldschränken, Pianosorten; Stahlwerk, optische Anstalten, Kunstgießereien; bedeutende Jutespinnerei und -Weberei, große Fabrikation von Tapeten und Borten, Zichorien, Tabak und Zigarren, von Konservegemüsen (Spargel ze.), geräucherten Fleischwaren (Mett- und Leberwürsten), Honigkuchen; viele bedeutende Brauereien, Branntweinbrennereien, Färbereien, Gerbereien, Buch-,

5. Das Deutsche Reich - S. 664

1900 - Leipzig : Spamer
664 Drittes Kapitel. die neue Lehre bald eine heftige Reaktion, geführt von den Bischöfen von Metz, Tonl und Verdun. Hierdurch wurden die Protestanten zum Anschlüsse an Frankreich bewogen, durch welchen die Gebiete Metz, Tonl und Verdun dem Deutschen Reiche verloren gingen (bestätigt durch den Passauer Vertrag, 1552). Nachdem dann durch den Dreißigjährigen Krieg die Besitzungen und Rechte des Hauses Habsburg an Frankreich übergegangen waren, wußte sich Ludwig Xiv. in der allerunredlichsten Weise in den Besitz der noch selbständigen Teile des Elsasses (vor allem auch Straßburgs, 1681) zu setzen (durch deu Frieden von Ryswijk 1697 bestätigt). Durch deu Polnischen Erbfolgekrieg gewann Frank- reich dann auch Lothringen, welches durch den Herzog Franz Stephan, den Gemahl Maria Theresias, an den Schwiegervater Ludwigs Xv., Stanislaus Lesziusky von Polen, abgetreten und nach dessen Tode (1766) in Frankreich einverleibt wurde. Die Bewohner hatten unter französischer Herrschast ziemlich entschieden das deutsche Wesen und die deutsche Sprache festgehalten, doch war in letzter Zeit das Franzosentnm in deutlicher Zunahme begriffen. Der Krieg von 1870/71 befreite das Land von der französischen Gewaltherrschaft (Frank- furter Friede, 10. Mai 1871); vom Elsaß blieb namentlich nur Belfort mit Umgegend bei Frankreich. Das gewonnene Gebiet wurde unmittelbares Reichs- land (Reichsgesetz vom 9. Juni 1871). Das Christentum wurde im Elsaß durch den Herzog Etticho eingeführt; für dasselbe war besonders auch dessen Tochter Ottilia, die Schutzheilige des Elsasses und Begründerin des Klosters Hohenburg auf dem Ottilienberge, thätig. Der Name Elsaß wird als „Land der seßhaften Alemannen" oder besser als das „Land der Sassen am Jll" gedeutet. In Lothringen hatte sich wohl schon zu Anfang des 6. Jahrhunderts eine Sprachgrenze derartig vollzogen, daß der von Alemannen nicht besetzte südliche Teil verwelschte, während der nördliche germanisch blieb. Der lothringische Herzog Giselbert, welcher sich Frankreich angeschlossen hatte, wurde durch König Heinrich I. gewonnen (dann Gemahl der Tochter des Königs Gerberga). Später finden wir Lothringen in zwei Gebiete (Ober- und Unterlothringen) geteilt. Kaiser Karl Iv. vereinigte 1354 die freien Städte des Elsasses (außer Straßburg die Städte Weißenburg, Hagenau, Kolmar, Schlettstadt, Oberehnheim, Rosheim, Mül- Hausen, Kaysersberg, Türkheim und Münster) in den „Bund der zehen Städte." Die Schirmherrschaft über dieselben sowie die Rechte von Landgrafen im Elsaß übten schon früh die Habsburger aus. In den Besitz von Metz, Toul und Verdun gelangte König Heinrich Ii. besonders durch das Bündnis mit Kurfürst Moritz von Sachsen; er spielte sich übrigens als „Schützer der deutschen Freiheit" auf. Der letzte Herzog von Lothringen, welcher später als Franz I. die deutsche Krone trug, gab sein Land dem Erbfeinde Deutschlands preis, um für dasselbe das italienische Land Toscana zu erhalten. Nach der Besitznahme des Landes durch Frankreich haben namentlich die Landbewohner in Elsaß-Lothringen die deutschen Einrichtungen, Sitten und Ge- bräuche festgehalten; daß sich in dem jetzigen Jahrhundert das Franzosentum, nament- lich in den Städten, stark verbreitete, hatte besonders in der Zerrissenheit Deutsch- lands seinen Grund; trotzdem hat sich die deutsche Sprache in Predigt und Kinderlehre bis zum Jahre 1870 auf dem Lande fast überall erhalten. Der östliche Teil vom Elsaß gehört zur oberrheinischen Tiefebene, der westliche enthält die Ostabhänge des Wasgeuwaldes. Züge des letzteren bilden die Grenze gegen Lothringen, welches seinerseits ein Hochland darstellt. Im südlichsten Teile vom Elsaß finden sich Ausläufer des Schweizerischen Juras bis zum Passe von Belsort hin. Jenseit desselben erhebt sich das Gebirge des Was- genwaldes als eine Kette aneinander hängender Berge und Höhen. Dasselbe wird durch das Markircher Thal in eine südliche und eine nördliche Abteilung geschieden. Die erstere bildet größtenteils ein llrgebirge aus Granit, Gneis, Syenit, Porphyr und Melaphyr, welchen nur bisweilen Grauwacke, Rotliegendes und Sandstein an-

6. Entdeckungen und geographisch bedeutsame Unternehmungen nach Auffindung der Neuen Welt bis zur Gegenwart - S. 101

1900 - Leipzig : Spamer
Das Handelsmonopol nach Ostindien. 101 Ostindischen Kompanie durch die Krone von neuem bestätigt, unter der Bedingung, den Kapitalstock um 1v2 Million zu vermehren und jährlich sür 100 000 Psd. Sterl. britische Waren auszuführen. Das Haus der Gemeinen stellte die Berechtigung unbehinderter Monopolverleihung durch die Krone in Frage und bestimmte, „daß es das Recht jedes Engländers Aurengzeti, »mgetien von den Würdenträgern seines Hofes. (3m Hinlergmnd der 2p('an des Uj'anenlhrones.) Nach indischen Vorlagen. sei, nach Ostindien oder irgend einem Teile der Welt Handel zu treiben, außer wenn es durch eine Akte des Parlaments verboten worden wäre." In solchem Verhältnis standen Regierung und Volk.^ Fast um dieselbe Zeit, als die erste indische Kompanie im Jahre 1698 jenes Territorium, aus welchem sich gegenwärtig Kalkutta, die Hauptstadt des Jndo-britischen Reiches, ausdehnt, und weiterhin die Stadt Tschatamntti

7. Entdeckungen und geographisch bedeutsame Unternehmungen nach Auffindung der Neuen Welt bis zur Gegenwart - S. 174

1900 - Leipzig : Spamer
174 Die ozeanische Inselwelt. Erntegeschäft und bereitet die Speisen ihres strengen Gebieters, der, außer dem Kriege, in beständigem Nichtsthun die Zeit verlebt. Stirbt er, so wird sie erdrosselt. Sie legt sich selbst den Strick um den Hals und be- reitet sich auf ihr Schicksal vor, das von einigen Männern an ihr voll- zogen wird, indem einer derselben die Hand auf ihr Haupt legt und sie festhält, während die andern am Stricke ziehen, bis der Tod erfolgt. Die alten Eltern werden lebendig begraben, und dies bisweilen sogar aus ihr Verlangen. Man gräbt eine Grube, setzt sie hinein und überschüttet sie mit Erde, welche von den eignen Verwandten festgetreten wird. Zwischen Haufen von Pflanzen und Nahrungsmitteln schenkt man den Häuptlingen öfters junge Mädchen zum Schlachten und Braten; ja zu- weilen werden dem lebenden Opfer die Gliedmaßen abgeschnitten und vor seinen Augen gekocht, worauf es sie mit verzehren muß. Welcher Unter- schied zwischen den liebenswürdigen Kindern der Natur auf den Karolinen und diesen Kannibalen! Und dies ist bei einem körperlich wie geistig aus- gezeichnetem Volke möglich! Im Jahre 1838 begannen englische Missionäre ihre Wirksamkeit auf diesen Inseln, doch war die Zahl der Bekehrten so gering, daß sie 1847 das Feld ihrer Thätigkeit entmutigt verließen; alle Eingeborenen bekennen sich jetzt zum Christentum. Im Jahre 1854 trat Thakombau, der mächtige König von Mban, zur neuen Lehre über und trug England, vor- läufig vergeblich, das Protektorat über die Fidschi-Jnseln an. Am 5. Juni 1871 wurde nun unter Kanonenschüssen ein konstitutionelles Königreich der Fidschi-Jnseln proklamiert, mit König Thakombau I. an der Spitze. Zum Sitz der Regierung wurde Levuka bestimmt. Seit dem Jahre 1873 be- sitzen die Deutschen dort ein Konsulat. Aber schon am 30. September 1874 mußte das Königreich aufgelöst und zur Sicherung europäischer Interessen die Inseln für eine englische Kolonie mit einer der australischen ähnlichen Verfassung erklärt werden. In dieser Vorsicht haben die Engländer die Verfassung der alten Fidschier im großen Ganzen beibehalten. Jährlich findet eine Versammlung aller Häuptlinge oder Vei Bose statt, welche der Reihe nach bei allen vornehmsten Häuptlingen, den Roko Tni, die Runde macht. Diese Versammlungen gestalten sich, wie in alter Zeit, immer zu großen Festen, bei denen der Gastgeber eine wahrhast verschwenderische Freigebigkeit entfaltet. Der Archipel zerfällt in 10 Provinzen, deren jede ein Roko Tui vor- steht. Dieser verwaltet mit dem Bose Vaka Nasana, einem Rate, zusammen- gesetzt aus den Häuptlingen der Distrikte, den Bnlis, alle Angelegenheiten der Provinz, namentlich liegt ihm die richtige Verteilung der Steuern für jeden Distrikt ob. In den Distrikten steht den Bnlis die Bose ni Tikina, eine Ver- sammlnng der Dorsvorsteher, zur Seite, in welcher die auf den Distrikt fallende Abgabe unter die Ortschaften verteilt wird. In dem Dorfe endlich, wo der Vorsteher den Vorsitz führt, wird jedem Familienvater sein Anteil zugemessen.

8. Das Deutsche Reich - S. 226

1900 - Leipzig : Spamer
226 Erstes Kapitel. und öffentlichen Arbeiten, des Innern, der Justiz, des Krieges, der landwirt- schaftlichen Angelegenheiten. Neben den Ressortministerien stehen als selbständige Behörden die Oberrech- nungskammer in Potsdam (zugleich Rechnungshof für das Reich) und der evan- gelische Oberlirchenrat Dem Staatsministerium, bezüglich den einzelnen Ressort- Ministerien unterstehen 1) folgende Zentralbehörden: das Zentraldirektorium für die Vermessungen, der Disziplinares für nichtrichterliche Beamte, das Ober-Ver- waltnngsgericht, die Ober-Examinationskommissionen, die Staatsarchive, die Haupt- Verwaltung der Staatsschulden, die Seehandlung, das statistische Bureau; 2) die Provinzialbehörden und die Bezirksregierungen. Die Provinzialbehörden sind folgende: l) die Oberpräsidenten, welche meist auch an ihrem Wohnsitze die Stelle eines Regierungspräsidenten bekleiden, 2) die Konsistorien für die Verwaltung der evan- gelischen Kirchenangelegenheiten, 3) die Prüfungskommissionen, 4) die Justizbehörden höherer Instanz (Oberlandesgerichte), 5) die Oberbergämter, 6) die königlichen Eisen- bahndirektionen; wozu noch die Verwaltungen der Universitäten, Akademien ic. treten. — Für die innere Verwaltung der katholischen Kirchenangelegenheiten bestehen das Erzbistum Posen -Gnesen mit dem Bistum Kulm, das Erzbistum Köln mit den Bistümern Paderborn, Münster und Trier, die Bistümer Ermeland, Breslau (Fürst- bistum), Hildesheim, Osnabrück, Fulda und Limburg; einzelne Landesteile sind auch außerpreußischen Bischöfen (in Mainz, Freiburg i. B. :c.) unterstellt. Der Wegebau, das Armen- und Besserungswesen, die Jnimobilien-Feuerversicherung, das land- wirtschaftliche Kreditwesen u. dgl, sind den Provinzialverbänden überwiesen, welche nach einer „Provinzialordnung" von Landesdirektoren und Provinzialausschüssen ver- waltet werden. Dem Oberpräsidenten sind namentlich folgende Behörden unterstellt: die Provinzial-Schulkollegien, Medizinalkollegien, Provinzial-Steuerdirektionen für indirekte Steuern und Zölle, die Generalkommissionen (für Regelung der Guts- und bäuerlichen Verhältnisse), die Provinzial- und Bezirksräte, die Bezirks-Verwaltuugs- gerichte, die provinzial- und kommunalständischen Verwaltungsorgane und die Be- zirksregierungen. Die letzteren haben gewöhnlich drei Abteilungen: 1) für das Innere, 2) für Kirchen- und Schulwesen, sowie 3) für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Den Regierungen sind alle niederen Verwaltungsbehörden unter- stellt (Landratsämter, Polizeipräsidien, Kreisphysiei, Schul- und Forstinspektoren, Steuereinnehmer, Bürgermeister :c.). — Die Haupt- und Residenzstadt Berlin bildet unter dem Polizeipräsidenten, einem direkt von dem Minister des Innern abhängigen Beamten, einen besonderen Bezirks doch stehen die Gemeindebehörden unter der Regierung in Potsdam. Diese Provinz bildet den nordöstlichsten Teil des preußischen Staates und grenzt an die Ostsee, die russischen Gouvernements Kowno, Augustowo und Plock, sowie an die Provinz Westpreußen, von welcher letzteren sie am I.april 1878 getrennt worden ist. Die Provinz hat die beiden Regierungsbezirke Königsberg und Gumbinnen. Provinzialhauptstadt ist Königsberg. Im 10. Jahrhundert war das Land im Besitze des lettischen Volksstammes der Preußen, welcher an seinem heidnischen Glauben zäh festhielt. Nach dem fruchtlosen Märtyrertode Adalberts von Prag und Brunos von Querfurt legte der Bernhardinermönch Christian (seit 1215 „Bischof von Preußen") ostwärts der Weichsel den ersten Grund christlicher Bildung, doch erst durch das Erscheinen des durch den Herzog Konrad von Masovien gerufenen Deutschen Ritterordens wurde 1230—83 das preußische Volk dauernd für das Christentum und eine höhere Kultur gewonnen. Der in den heißen Kämpfen mit den Ordensrittern stark zusammen- geschmolzene Rest der Preußen vermischte sich mit den eingewanderten Deutschen. Aus den zur Sicherung des Landes von den Rittern allenthalben angelegten Burgen entstanden blühende Städte (Königsberg, Elbing, Thorn :e.); 1309 verlegte der Hochmeister des Ordens, Siegfried von Feuchtwangen, seinen Sitz von Venedig nach

9. Das Deutsche Reich - S. 290

1900 - Leipzig : Spamer
290 Erstes Kapitel. Posen und Russifch-Poleu, im Südosten und Südwesten von den österreichischen Ländern Galizieu, Schlesien, Mähren und Böhmen begrenzt. Sie besteht aus dem früheren preußischen Herzogtum Schlesien (ausschließlich des 1815 zu Brandenburg geschlagenen Kreises Schwiebus), der Grafschaft Glatz, den (1815 von Sachsen abgetretenen) Teilen der Oberlausitz und einem kleinen Gebiete der Neumark (das Städtchen Rothenburg a./O. nebst Umgebung). — Die Hauptstadt der Provinz ist Breslau; die Provinz hat die drei Regierungs- bezirke Breslau, Liegnitz, Oppeln. Aus der Geschichte der Provinz ist zunächst zu erwähnen, daß dieselbe in den ältesten Zeiten einen Teil Böhmens und Polens bildete. Seit 1163 kam Schlesien in den Besitz selbständiger Herzöge, uuter denen es schnell germanisiert wurde. Vielfache Teilungen und die Verschwendung der Fürsten (aus dem Hause der Piasten) führten eine derartige Schwächung des Landes herbei, daß Kaiser Karl Iv. (1355) unter Zustimmung der Kurfürsten dasselbe der Lehnsoberhoheit Böhmens unterwerfen konnte; so kam es anch unter die Herrschaft der Habsburger. Im Jahre 1740 entriß Friedrich Ii. Schlesien den Habsbnrgern und fügte es dem preußischen Staate hinzu. Dem großen Slawenreiche, welches der Piast Boleslaw I. stiftete und das von der Saale bis zum Dnjepr, von der Donau bis zur Ostsee reichte, wurde 999 auch Schlesien hinzugefügt. Um 1000 stiftete Kaiser Otto Iii. für dieses Land ein Bis- tum zu Smogra (Schmograu bei Namslau), später nach Breslau verlegt (1052). Nach Auflösung des großen Slawenreiches brachte Friedrich I. 1163 Schlesien in Abhängigkeit vom Deutschen Reiche, indem er die Erbstreitigkeiten der Piasten be- nutzte und das Land den Söhnen des ihm verwandten Boleslaw Iii. als Besitztum zusprach. Die nun folgende schnelle Germanisierung Schlesiens ist besonders der engen Verbindung der Piasten mit den deutschen Fürsteuhäusern zu verdanken. Bei dem Einfalle der Mongolen (1241) kam Schlesien an den Rand des Verderbens, da Herzog Heinrich der Fromme von Niederschlesien trotz seiner Tapferkeit besiegt wurde. Wenn auch die Mongolen zurückwichen, so ging doch später die Selbst- ständigkeit der Piasten gegenüber den böhmischen Luxemburgern verloren. In dem Dokument, durch welches Karl Iv. Schlesien der Lehnshoheit Böhmens unterstellte, war zugleich bestimmt, daß erledigte Fürstentümer der böhmischen Krone zufallen sollten, was in der Folge auch geschah. Als Nebenland Böhmens besaß Schlesien auf den deutschen Reichstagen nie Sitz und Stimme, litt dagegen dieserhalb ent- setzlich während der Hussitenkriege, in den Streitigkeiten um deu Besitz Böhmens zwischen Johann Podiebrad, König Matthias von Ungarn und Wladislaw von Polen, nicht minder während des Dreißigjährigen Krieges. Mit Böhmen kam Schlesien 1526 (nach dem Tode Ludwigs Ii.) an Österreich. Die einheimischen Fürsten hatten 1518 die Reformation eingeführt, welche Ferdinand Ii. nach der Schlacht am Weißen Berge vermittelst der Jesuiten wieder zu vernichten suchte. Trotz der Bedrückung hielten die Schlesier im ganzen treu an dem evangelischen Bekenntnisse fest, bis ihnen (zuerst durch die Altranstädter Konvention 1707 auf Veranlassung Karls Xii. von Schweden) Erleichterungen zu teil wurden. In schlimmster Zeit haben die Schlesier mehr als andre deutsche Stämme geistiges Leben und idealen Sinn be- wahrt, wovon die beiden schleichen Dichterschulen Zeugnis ablegen. Da der Druck besonders unter Kaiser Karl Vi. sehr stark gewesen war, so wurde Friedrich Ii. 1740 als Befreier begrüßt und die Schlesier hielten während der drei schleichen Kriege treu zu ihm, wie sie denn in der traurigen napoleonischen Zeit an Hin- gebung und Opsersreudigkeit mit den älteren Provinzen wetteiferten. 1813 bildete die Provinz den Mittelpunkt der nationalen Erhebung (Aufruf: „An Mein Volk", den 17. März; Bildung des Lützowschen Freikorps in Rogau bei Zobten). Betrachten wir die Erhebungsverhältnisfe der Provinz, fo sinden wir, daß dieselbe in ihrem südwestlichen Grenzgebiete von den Sudeten durch-

10. Das Deutsche Reich - S. 314

1900 - Leipzig : Spamer
314 Erstes Kapitel. Städte und Bischöfe in diesen Gegenden herbei, welche zuletzt eine fast völlige Unabhängigkeit von Kaiser und Reich erlangten. Damals gewann das auf der Wartburg herrschende Geschlecht die Landgrafenwürde in Thüringen, und dieses Gebiet wurde in die Kämpfe zwischen dem Kaiser Heinrich Iv. und den Sachsen verwickelt (Schlacht bei Hohenburg 1075, bei Hohenmölsen 1080). Gegen Kaiser Heinrich V. lehnten sich die Dynasten dieser Gegend gleichfalls auf, denn unter Führung Lothars von Süpplingenburg, Wieprechts von Groitzsch, Ludwigs des Springers und andrer kämpften sie erst unglücklich bei Warnstädt (1113), dann sieg- reich am Welfsholz bei Mansfeld (1115) gegen den kaiserlichen Feldherrn Hoher von Mansfeld. Sehr einflußreich war bald darauf für die geschichtliche Entwicke- lung dieser Gegenden die Belehnung Konrads von Wettin mit der erblichen Mark- grafenwürde von Meißen durch Kaiser Heinrich V. (1123), ein Akt, durch welchen zugleich diese südliche Wendenmark aus dem Abhängigkeitsverhältnisse zu dem Herzog- tum Sachsen ausschied. Unter Heinrichs Nachfolger, Lothar dem Sachsen, geschah die gleichfalls höchst folgenreiche Belehnung Albrechts des Bären mit der Nordmark, dessen um die brandenburgischen Lande vermehrtes Gebiet unter dem folgenden Kaiser gleichfalls vom Herzogtum Sachsen unabhängig wurde. Nach der Ächtung Heinrichs des Löwen (1180), dessen germanisierende Wirksamkeit hauptsächlich nörd- licheren Gegenden (Mecklenburg, Holstein) zu gute gekommen war, wurde der Sohn Albrechts des Bären, Bernhard, mit der Herzogswürde von Sachsen belehnt, die, ebenso wie die später hinzukommende Kurwürde, freilich an dem verhältnismäßig kleinen Gebiete von Sachsen-Wittenberg haftete. Nach dem kinderlosen Tode des Markgrafen von Meißen behaupteten Friedrich mit der gebissenen Wange und Diez- mann aus dem Hause Wettin, die Söhne des Landgrafen Albrecht von Thüringen, gegen König Adolf von Nassau Meißen und die Ostmark, und beim Aussterben der Askanier in Sachsen-Wittenberg wurde der Besitz der Wettiner auch um dieses Land vermehrt (1423). Die Teilung der Dynastie in einen Ernestinischen und einen Albertinischen Zweig brachte jenem anfangs die Kurwürde mit Sachsen-Wittenberg und Thüringen, diesem die Meißenschen Lande, und jener übernahm in fürsorglicher Weise die Beschützung des Wittenberger Reformators und seines Werkes ^Friedrich der Weise, Johann der Beständige und Johann Friedrich); als jedoch bei Mühlberg (1547) Johann Friedrich dem Kaiser Karl V. und seinem Vetter Moritz gegenüber erlag, wurde letzterer mit der Kurwürde bekleidet und erhielt das Land Wittenberg zu seinem Meißener Gebiete hinzu, während die ältere Ernestinische Linie sich hin- fort auf Thüringen beschränken mußte. Die sächsischen und thüringischen Bistümer wurden 1564 eingezogen. In den folgenden religiösen Streitigkeiten, besonders im Dreißigjährigen Kriege, stand Kursachsen nicht unter der Reihe der Verteidiger der evangelischen Kirche, und verschuldete, um äußerliche Vorteile (Erwerbung der Lausitz) zu gewinnen, teilweise die Niederlage der Protestanten. Nur notgedrungen trat es später in einen Bund mit Gustav Adolf von Schweden (1631), verließ aber diese Partei bald wieder (im Frieden zu Prag 1635). Im Westfälischen Frieden (1648) fielen die Stifter Magdeburg und Halberstadt nebst der Grafschaft Reinstein und einem Teile von Hohenstein an Kurbrandenburg. Dasselbe erwarb sodann die übrigen Gebiete der Provinz nach und nach, nämlich 1697 die Schutzherrschaft über das Stift Quedlinburg (einverleibt 1803), 1780 einen Teil der Grafschaft Mansfeld (der übrige fiel an Kursachsen), 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß die kurmainzischen Länder in Thüringen (Erfurt, das Eichsfeld), die Grafschaft Unter- gleichen, Treffurt und die freien Städte Mühlhausen und Nordhausen. Nachdem während der Napoleonischen Zwingherrschaft die preußischen Besitzungen in der Pro- vinz westlich von der Elbe zu dem Königreich Westfalen gehört hatten (mit Ans- nähme von Erfurt, das direkt zu Frankreich gekommen war), fielen sie durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses dem Staate der Hohenzollern wieder zu, welcher überdies von dem Königreiche Sachsen noch den nördlichen Teil (Wittenberg, Merse- bürg, Naumburg :c.) und Gebiete auf dem Thüringer Walde (Suhl-Schleusingen, Ziegenrück, Gefell), sowie die Grafschaften Stolberg-Roßla und Stolberg-Stolberg und Barby mit dem Amte Gommern erhielt. Aus den älteren Besitzungen dieser Gegend (Altmark, Magdeburg, Halberstadt ?e.) und diesen neuen Erwerbungen, sowie einem kleinen Teile der Kurmark wurde nunmehr die Provinz Sachsen gebildet.
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