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1. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 22

1877 - Oldenburg : Stalling
22 - dessen Tbtigkeit darauf ausging, in den Verfassungen der sddeutschen Staaten alle Elemente einer wirklichen Volksver-tretung zu verbannen und sie zu bloen Landstnden herab-zudrcken, indem Metternich die Ansicht aufstellte, da, da die deutschen Staaten, m't Ausnahme der Reichsstdte, Monarchien seien, die allgemeine und volle Regierungsgewalt in der Person des Souverns vereinigt sein mte. In diesem Geiste wurde eine Reihe von Bestimmungen entworfen, die unter dem Namen der Wiener Schluacte am 16. Mai 1820 von den Bevollmchtigten der einzelnen Staaten unterzeichnet und am 8. Juni von der Bundesversammlung in gleicher Weise, wie die Bundesacte, als deutsches Grundgesetz be-sttigt wurde. In Preußen beschrnkte man sich nur aus Einfhrung beratender Provinzialstnde, die durch Knigliches Patent vom 5. Juni 1823 ins Leben traten. Dennoch wurde Preußen weniger als andere Staaten von der politischen Aufregung der Zeit berhrt, da Friedrich Wilhelm Iii. durch seine edle Persnlichkeit die Liebe und Verehrung seines Volkes in vollem Mae besa und eine treffliche Verwaltung von seiner landesvterlichen Frsorge glnzendes Zeugni ablegte. Auch schuf die allgemeine Wehrpflicht, die alle Untertanen vom Hchsten bis zum Niedrigsten zu der wrdigsten aller Pflichten vereinigt, dem Staate mit Blut und Leben zu dienen, all-mhlich eine echt demokratische Grundlage, indem sie ein Soldatenheer aufstellte, das zugleich ein Brgerheer war, und die Bestrebungen fr Handelsfreiheit, in Folge derer zuerst die Wasser- und Binnenzlle innerhalb der preuischen Staaten beseitigt wurden (Juli 1816), dann durch Vertrag vom 21. Juni 1821 zu Dresden die Elbuserstaaten sich fr Aufhebung aller Zlle auf der Elbe verbanden, legten den Grund zu einem deutschen Zollverein und damit zu einer commerciellen, wirtschaftlichen Einheit Deutschlands, die das sicherste Unterpfand dereinstiger politischer Einheit in sich trug. Im brigen Deutschland dagegen aber wurde durch die reactionren Beschlsse der Grostaaten das politische Parteiwesen , zumal da gleichzeitig auch religise Gegenstze sich regten, nur um so schrfer entwickelt. Durch das ganze Leben der Nation zog sich fortan eine gewisse Spaltung, unter

2. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 39

1877 - Oldenburg : Stalling
39 den Sicilianern im Jahr 1812 unter englischem Einflu verliehene freisinnige Verfassung auf, und fhrte die unumschrnkte Regierungsgewalt wieder ein. Von den franzsischen Einrichtungen wurden die, welche Gesittung und Fortschritt htten frdern knnen, beseitigt, diejenigen aber, welche, wie das Steuerwesen, der Regierung vermehrte Machtquellen zu-fhrten, sorgfltig belassen, und das ganze Unterrichtswesen den Jesuiten berwiesen. In demselben Mae, wie aller Fortschritt hierdurch niedergehalten ward, blhte das Ruber-Wesen auf, so da die Regierung mit einzelnen Huptlingen frmliche Vertrge abschlieen mute, um die Ruber durch ihre Anfhrer auszurotten. Im Kirchenstaate schaffte Papst Pius Vii. nach seiner Rckkehr (1814) Alles ab, was an die Franzosenherrschaft erinnern konnte; das alte System trat wieder in Kraft, und mit ihm eine Reihe verjhrter Mibrauche. Die Inquisition und der Jesuitenorden kehrten zurck und eine Unzahl von Klstern tauchte auf; alle hheren Stellen in der Verwaltung und Rechtspflege kamen in die Hnde der Prlaten; das Bettel- und Ruberwesen gedieh auch hier zur Blthe. In Toskana stellte der Groherzog Ferdinand Iii. die frheren Einrichtungen zwar wieder her, aber der Geist der Bildung, Milde und Gerechtigkeit, der einst seinen Vater Leopold beseelt hatte, war auch auf den Sohn bergegangen. Die Unterthanen hatten keine Ursache zur Unzufriedenheit und schlssen sich deshalb spter, als andere italienische Staaten, den Bestrebungen fr eine nationale und politische Wiedergeburt Italiens an. Wahrend Parma, wo Napoleons hinterlassen: Gemahlin die Erzherzogin Maria Louise, regierte, sich, wenn auch keiner liberalen, doch einer milden Verwaltung erfreute, schien es sich der Herzog von Modena zur Aufgabe gemacht zu haben, sein Volk durch despotische Hrte zu erbittern. Victor Emanuel, der auf feiner Insel Sardinien die acht Jahre franzsischer Herrschaft vertrumt hatte, verfolgte na* seiner Rckkehr (1814) alle franzsischen Einrichtungen mit dem unsinnigsten und wildesten Haffe, lie aber den hheren Steuerfu bestehen. Die Vorrechte der Geistlichkeit und des Adels wurden wieder hergestellt, die Bisthmer von acht auf

3. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 12

1877 - Oldenburg : Stalling
frherer Reichsstnde zusammengesetzt war, waren die alten Verfassungen während der Zeit des Rheinbundes untergegangen, der Groherzog Karl Friedrich hatte zwar unumschrnkt, aber zur groen Zufriedenheit seiner Unterthanen regiert. Nach seinem Tode entstand aber durch Steuerdruck und Ver-schwendung des Hofes eine solche Mistimmung unter der Bevlkerung, da die Pfalz ihre Wiedervereinigung mit Baiern, der Breisgau die Rckkehr unter streichische Herrschaft drin-gend verlangten; auerdem machten Unsicherheit in der Erbfolge den Bestand des Groherzogthums eine Zeit lang schwankend. Aber der Wiener Congre entschied sich aus politischen und militrischen Grnden fr die Fortdauer desselben in seinem damaligen Umfang, um gerade an dieser Grenze Deutschlands nach Frankreich hin einen zusammenhngenden Staat von einiger Bedeutung zu haben. Da sich das Volk fr eine den Gesammtstaat umfassende Constitution aussprach, so ertheilte endlich nach langem Zgern Groherzog Karl am 22. August 1819 eine Verfassung mit zwei Kammern. Die erste Kammer gestattete zwar denmediatisirten groe Vorrechte, sicherte aber auch der zweiten Kammer das Recht der Steuerbewilligung und Antheil an der Gesetzgebung. So kam es, da Vorzugs-weise in Baden der Kampf um politischen Fortschritt am hef-tigsten entbrannte. Im Groherzogthum Hessen-Darmstadt verstand sich, um einem Ausbruch der allgemeinen Unzufriedenheit zuvorzukommen, Groherzog Ludwig I. am 28. Mrz 1819 zur Ertheilung einer Verfassung, die jedoch erst spter einige freisinnige Bestimmungen , wie Steuerverwilligungsrecht und Verantwortlichkeit der Minister, erhielt. Endlich bestand auch in Nassau seit dem 2. Sept. 1814 eine Verfassung, welche die wesentlichsten Volksrechte gewhr-leistet. Nach dieser kurzen Rundschau der das Verfafsungs-wesen in den Einzelstaaten folgen wir der Entwickelung der politischen Bewegung in Deutschland berhaupt. Wenn die Welt gehofft hatte, da nach Napoleons Sturz eine Zeit des Friedens und des Glckes eintreten werde, so

4. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 74

1877 - Oldenburg : Stalling
74 -Vii. Frankreich bis zur Julirevolution. (1815-1830.) Die Schlacht bei Waterloo hatte die Bourbonen zum zweiten Male auf den franzsischen Thron gefhrt. Am 9. Juli 1815 hielt die knigliche Familie ihren Einzug in Paris. Ludwig Xviii., ehemals Graf von Provence, hatte schon bei seiner ersten Rckkehr (1814) auf das Andrngen der fremden Mchte eine Verfassung (charte constitutionelle) ertheilt, die viele freisinnige Bestimmungen enthielt. Es gab damals in Frankreich vier Parteien: die constitutionelle, zu der Lafitte, Manuel, Lafahette, Beranger, Benjamin-Constant gehrten, umfate den grten Theil der Nation, insbeson-dere die Gebildeten. Zwei andere Parteien, die Republikaner und Bonapartisten, hatten nach den bitteren Erfahrungen der letzten Jahrzehnte nur geringe Bedeutung. Um so mchtiger regte sich die vierte Partei, die der ungemigten Royalisten oder Ultra's, die nichts weniger als eine vllige Wiederher-stellung der Zustnde vor der Revolution von 1789 erwarteten und erstrebten. Herstellung der Privilegien des Adels und der Geistlichkeit als der alten bevorrechteten Stnde, Rckgabe der veruerten Adels- und Kirchengter, Herrschaft durch die hchsten Hof-, Militr- und Civilstellen, so wie Beherrschung des gesammten Unterrichtswesens: das waren die Ziele, deren Erreichung sich die Partei der Ultra's gesetzt hatte, zu der Adel und Geistlichkeit gehrten, und die im Pavillon Marsan" ihre dem Staate verderbliche Thtigkeit bte. An ihrer Spitze stand des Knigs Bruder Karl, der achtundfnfzigjhrige Graf von Artois, der den Oberbefehl der die Nationalgarde fhrte und an der Spitze einer streng-kirchlichen Genossenschaft, der Congregation, stand. Bei der Kinderlosigkeit Ludwigs Xviii. war Graf Artois der nchste Erbe des Thrones. In seiner Jugend hatte er als voll-kommener Cavalier gegolten, dem keine noble Passion fremd geblieben, und im Auslande war er die Seele der Emigration gewesen, die Blume oder der Spiegel der Ritterschaft; man sagte von ihm, er wisse auf das Gratlseste sein Ro zu be-steigen, auf das Ritterlichste seinen niemals von Feindes-

5. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 142

1877 - Oldenburg : Stalling
-I- ' rttm' ""i - 142 Trauer legte sich der die Hauptstadt, und von allen Kirch- | thrmen klang Gelut, als sollte die Monarchie zu Grabe gebracht werden. Die Schotten waren bereit, mit bewaffneter j Macht die Bill zu untersttzen. Unter solchen Umstnden j konnte Wellington kein Ministerium bilden, da die bedeutend- jj sten Tories die Uebernahme verweigerten. Graf Grey kehrte I ins Ministerium zurck mit der Vollmacht, so viele Pairs zu f ernennen, als zur Erlangung der Majoritt fr die Annahme I der Bill nthig sein wrden. Der Widerstand der Tories f war gebrochen; am 4. Juni 1832 ging mit einigen Aende- j rungen die Reformbill auch im Oberhause durch und wurde i am 7. Juni vom Könige besttigt. Damit war, wie Graf f Grey selbst sagte, eine Endmaregel durchgefhrt, da die neue Volksvertretung alle knftig erforderlichen Reformen auf dem Wege des Gesetzes herbeifhren werde. Mit dem Siege der Reformbill waren aber die Leiden i Irlands noch nicht geheilt. Hier erbte der Ha der katho- 1 lischen Bevlkerung gegen ihre protestantischen Unterdrcker von Geschlecht zu Geschlecht: die Iren konnten es nicht ver- J gessen, da der Acker, von welchem sie jetzt einen schweren J Zins erlegen muten, einst das Eigenthum ihrer Voreltern | gewesen war. Sie fhlten dies um so drckender, da der | Ackerbau unter solchen Umstnden die starke Bevlkerung der | Insel, die keine andere Erwerbsquelle kannte, nicht ausreichend I ernhrte. Die schreiendste Ungerechtigkeit aber war, da die J englische Staatskirche allmhlich alles katholische Kirchengut 1 an sich gerissen und zu ihren Zwecken verwendet hatte. Da- ; bei blieb es jedoch nicht. Die katholische Bevlkerung war zur Unterhaltung der protestantischen Kirchen- und Psarr- j gebude verpflichtet, mute den protestantischen Pfarrern den Zehnten und bei Taufen, Hochzeiten und Begrbnissen die Gebhren zahlen. Whrend die Iren also zur Unterhaltung?! einer fremden Kirche beitragen muten, hatten sie auerdem noch ihre eigene Kirche und Geistlichkeit zu erhalten. Die | irischen Zustnde nahmen mehrere Jahre lang die Thtigkeit | der englischen Minister in Anspruch, indem die Whigs auf Mittel zur Erleichterung der Iren ausgingen, die Tories ihr | protestantisches Uebergewicht zu behaupten suchten. O'connell stiftete schon vor Einbringung der Reformbill einen Verein,

6. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 154

1877 - Oldenburg : Stalling
154 hatte als Haupt des wlfischen Hauses die Vormundschaft der die Prinzen und die einstweilige Regierung des Herzog-thums Braunschweig bernommen. Die frh hervortretenden blen Seiten im Charakter des Herzogs Karl, wie Hang zur Willkr, Leichtsinn und Gleichgltigkeit gegen die Meinung Anderer, waren Ursache, da ihm die Regierung seines Landes erst im Jahr 1823 und auch da nur unter der Bedingung bergeben wurde, an den bestehenden Einrichtungen während der ersten Jahre keine Abnderung treffen zu wollen. Bald sollten die Hoffnungen seines Volkes, das ihn mit Liebe empfing, getuscht werden. Er kehrte sich an keine Gesetze und Einrichtungen, behandelte verdienstvolle Männer mit schnder Geringschtzung und legte in allen seinen Handlungen einen schrankenlosen Hang zu Ungerechtigkeit und Willkr dar. Er erhhte die Steuern ohne Zustimmung der Stnde, die er gar nicht einberief, stie die Erkenntnisse der Gerichte um, hielt die Besoldung ihm miflliger Beamten zurck und bot die Staatsgter zum Verkaufe aus. Er verfolgte die während seiner Minderjhrigkeit mit der Landesverwaltung beauftragten Beamten und forderte den hannoverschen Minister Grafen von Mnster, der an der Spitze der Regierung gestanden, sogar zum Zweikampfe heraus. Er brachte zuletzt alle Klassen seiner Unterthanen gegen sich auf. Im Jahre 1830 hatte der Herzog eine Reise nach Paris unternommen und war dort von der Julirevolution berrascht worden. Voll Entsetzen eilte er nach Hause, indem er an Karl X. den Mangel an Zwangsmaregeln tadelte und er-klrte, da er vorkommenden Falles ganz anders auftreten wrde. Da er seine Willkrherrschaft'fortsetzte, so verlangte eine Brgerdeputation Abstellung der Beschwerden und Berufung der Stnde. Darauf hin lie der Herzog he Wachen verdoppeln und vor der Kaserne 16 Kanonen auffahren. Da brach am Abend des 7. September 1830 ein Aufstand aus, wobei sein Schlo bis auf die Mauern nieder-brannte, und er selbst, auch von seinem Militr verlassen, zur Flucht gezwungen wurde. Von London zurckgewiesen, begab sich der Herzog nach Frankfurt a. M., von wo aus er den Brauns^weigern, wenn sie unter seine Herrschaft zurck-kehren wollten, Abstellung der Beschwerden, Volksvertretung

7. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 155

1877 - Oldenburg : Stalling
155 nach Kopfzahl, ja sogar fast gnzliche Steuerfreiheit der-sprach. Aber Niemand traute seinen Verheiungen. Sein Bruder, Herzog Wilhelm, der gleich nach dem Ausbruch der Unruhen von Berlin nach Braunschweig geeilt war, bernahm vorlufig die Regierung. Ein Versuch des flchtigen Fürsten, den verlorenen Thron wieder zu gewinnen, schlug gnzlich fehl (November 1830)*). Am 2. December 1830 erklrte die Bundesversammlung den Herzog Karl fr unfhig zur Re-gierung und bertrug dieselbe seinem Bruder Wilhelm, der unter Zustimmung smmtlicher Agnaten am 25. April 1831 die Herrschaft antrat. Eine neue freisinnige Verfassung ward ausgearbeitet und diese am 12. Dctober 1832 als Grundgesetz des Landes bekannt gemacht. In Kurhessen, wo das Volk die Rckkehr seines alten Frstenstammes wie eine Befreiung von fremdem Joche begrt hatte, herrschte seit langer Zeit allgemeine Mistimmung. Kurfürst Wilbelm I., der so gerne alle Erinnerung an die franzsische Herrschaft ausgelscht htte, war 1821 gestorben. Das Volk hoffte von seinem Sohne und Nachfolger Wil-Helm Ii. durchgreifende Verbesserungen, aber seine Lage ward nur noch schlimmer. Wilhelm Ii. stand seinem Vater an Hang zur Willkr gleich, berbot ihn aber an Hrte und Mitrauen. Die Steuerlast steigerte sich, die ffentlichen Ein-nahmen wurden von ihm beliebig verwandt. Ohne alle Noth, einzig zu seinem Vergngen, hielt er eine strkere Kriegsmacht, als es sein Bundesverhltm verlangte; der polizeiliche Druck stieg aufs Hchste, und ein frmliches Sphersystem breitete sich der das ganze Land aus. Whrend seine Gemahlin, eine Schwester des Knigs Friedrich Wilhelm Iii. von Preußen, von ihm gnzlich vernachlssigt wurde, lebte er ffentlich mit seiner zur Grfin von Reichenbach erhobenen Geliebten, die auf die Regierung einen verderblichen Einflu ausbte. Unter solchen Umstnden muten die von der Juli-revolution ausgehenden Funken einen empfnglichen Zndstoff *) Er ging nach Paris und trieb sich dann wie ein fahrender Ritter umher. Nach Deutschland kam er nicht wieder. Er starb am 18. August 1873 zu Genf.

8. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 156

1877 - Oldenburg : Stalling
- 156 - finden. Die ersten Unruhen entstanden in Kassel in Folge einer Brodtheuerung (6. Sept. 1830), nahmen aber bald einen politischen Charakter an. In Kassel bewaffnete sich die Brgerschaft, und die Aufregung theilte sich dem ganzen Lande mit. Auf das Militr konnte sich der Kurfürst nicht unbedingt verlassen. Am 15. September ward er zu dem Versprechen genthigt, die Landstnde einzuberufen, was er nie gethan hatte. Eine neue Verfassung, die einen bedeutenden Fortschritt bildete, ward entworfen, und am 5. Januar 1831 die Verfassungsurkunde vom Kurfrsten unterzeichnet. Dieser zufolge gab es seitdem eine Stndeversammlung, welcher Theil-nhme an der Gesetzgebung, der Steuerbewilligung und an der Verwaltung der Staatseinnahmen zugesichert ward. Die Presse war, mit einigen Beschrnkungen in der Ausbung, fr frei erkannt. Da der Kurfürst sich an die Schmlerung seiner Gewalt nicht gewhnen konnte, und ein Versuch, die Grfin Reichenbach nach Kassel kommen zu lassen, beinahe einen Ausstand hervorrief, so verlie er seine Residenz und ging nach Hanau und von da nach Frankfurt a. M., um mit der Reichen-bach ungestrt leben zu knnen. Seinen Sohn, den Kurprinzen Friedrich Wilhelm, ernannte er (Septbr. 1831) zum Mitregenten, da er nach der Verfassung sein Land von einem fremden Gebiete aus nicht regieren durfte, und dieser ber-nahm von jetzt an allein die Regierung. Im Knigreich Sachsen war es nicht die Unzufriedenheit mit den Sitten und dem Wandel der regierenden Personen, was den Ausbruch von Unruhen hervorrief, sondern der Verfall der ffentlichen Zustnde. Das Gerichtsverfahren war schleppend und verworren. Die Städte standen unter sich selbst ergnzenden Magistraten, die nach oben hin eine sehr unvollstndige, nach unten hin gar keine Rechenschaft ablegten. Die meist adeligen Besitzer der Rittergter besaen Vorrechte, welche das Landvolk in tiefster Abhngigkeit von ihnen erhielten. Die Willkr der Polizei gegen die unteren Klassen war grenzenlos. Die Strenge der Censur beeintrch-tigte den Leipziger Buchhandel, eine der vornehmsten Erwerbs-quellen des Landes. Die Industrie war durch hohe Abgaben niedergehalten und die Steuern drckten durch ungleiche Verkeilung den durch den groen Krieg schon ohnedies her-

9. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 158

1877 - Oldenburg : Stalling
158 Gttingen, dem es gelang, die Bewegung schnell zu unter-drcken. Die Urheber derselben hatten sich meist durch die Flucht gerettet. In Folge der zahlreichen Petitionen, die an König Wilhelm Iv. nach London einliefen, fand sich dieser bewogen, den Grafen Mnster zu entlassen und den Entwurf zu einer neuen Verfassung berathen zu lassen, die allem Widerstreben der Adelspartei zum Trotze im Jahre 1833 eingefhrt wurde. In den sddeutschen constitutionellen Staaten trat in Folge der franzsischen Julirevolution keine gewaltsame Unter-brechung der bestehenden Verhltnisse ein. In Hessen-Darmstadt ri der Nothstand das Landvolk zu Unordnungen hin, die an den Bauernkrieg des 16. Jahrhunderts erinnern konnten, aber keinen politischen Charakter trugen. Nur in Rheinbaiern erhob sich eine demokratische Bewegung, deren Ziel mit deutschen Zustnden unvereinbar war. Der Rheinkreis hatte sich nie an das altbaierische Wesen gewhnen knnen. Am 24. Mai 1832, dem Jahrestage der baierischen Verfassung, wurde auf dem Bergschlosse Hambach, bei Neustadt an der Hardt, eine groe Volksversammlung ab-gehalten, zu der aus allen Gegenden Deutschlands bei 30,000 Menschen mit schwarz-roth-goldenen Farben herbeistrmten. Die Redner, wie Dr. Wirth, Redacteur der deutschen Tribne, und Dr. Siebenpfeiffer, Redacteur des Westboten, stellten in kraftvollen und begeisterten Reden nichts Geringeres als Re-publikanifirung und Einheit Deutschlands mit Volkssouvernett in den Vordergrund, ohne zu erwgen, da es ihnen an allen Mitteln, solche Absichten zur Ausfhrung zu bringen, fehlen werde. Sie bewiesen in ihrer Verblendung nur die politische Unfhigkeit ihrer Partei. Es gelang daher dem baierischen Feldmarschall, Fürsten Wrede, mit wenigen Truppen ganz Rheinbaiern ohne Widerstand zu unterwerfen. Die Reaction benutzte diese Verirrungen und Uebertrei-bungen der demokratischen Partei, um neue Ausnahmezustnde fr Deutschland zu schaffen, und Metternichs Diplomaten waren eifrig bemht, den Reprsentativstaat als gleichbedeutend mit Revolution den deutschen Fürsten vor Augen zu stellen. Der Bundestag aber erlie unter dem 28. Juni und 5. Juli 1832 eine Reihe von Beschlssen, von denen einige nur

10. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 104

1877 - Oldenburg : Stalling
104 durch Gerechtigkeit, Weisheit und Besonnenheit die Achtung des gesammten Volkes im hchsten Grade zu erwerben. So groß war das Vertrauen auf seine Weisheit, seine politische Erfahrung und seinen edlen Charakter, da die Strme des Jahres 1848 den belgischen Staat unberhrt lieen. Er starb, von einem freien Volke betrauert, am 10. December 1865. Es folgte ihm sein Sohn Leopold Ii. *) Ix. Die polnische Revolution. Polen russische Pro-vinz. Rulands politisches Uebergewicht. Alexander I. hatte zu einer Zeit, wo er, von der Re-action noch unbeeinflut, fr freisinnige Ideen empfnglich war, den Polen aus eigenem Antriebe eine Verfassung gegeben (1815). Sie hatten einen eigenen Reichstag und Senat, ihre eigenen Finanzen, ein Nationalheer, eine besondere Verwaltung, *) Von den beiden Parteien im Lande, den Klerikalen und Liberalen, hatte keine ein so entschiedenes Uebergewicht, da sie das Regiment auf die Dauer in ihrem Sinne htte führen knnen. Beide Parteien hielten sich die Wage, und Leopold I. hatte den Grundsatz, kein Gesetz zu besttigen, welches die Herrschaft der einen Partei der die andere fest-gestellt haben wrde. Im Jahr 1856 wurde vom 21.24. Juli das 25jhrige Bestehen der Verfassung mit groer Pracht gefeiert. Die Klerikalen wuten auf dem Gebiete des hheren Schulwesens ihren Einflu in sofern geltend zu machen, als die Ansprche fr die Staats-Prfungen herabgesetzt und die Maturittsprfungen fr die Universi--tten beseitigt wurden, so da fr den Besuch der letzteren ein Certificat gengte, welches geistliche Privatschulen ebenso ausstellen konnten, wie die Staatsgymnasien. Dagegen endete der Kamps der das Wohl-thtigkeitsgesetz, d. h, um Beseitigung der Staatsaufsicht der die Stiftungen zu wohlthtigen Zwecken, die nach dem Gesetz den Kleri-kalen in die Hnde gegeben werden sollte, unter lebhafter Aufregung des Volks, das der die Zunahme der Klster murrte, mit dem Siege der Liberalen (1857). Im Januar 1869 starb der mnthmaliche Thronfolger. Mit Juni desselben Jahres kam das klerikale System zur Herrschaft. Im letzten Kriege stellte die belgische Bevlkerung ihre Sympathien fr Frankreich und ihren Aergcr der die deutschen Siege offen zur Schau, aber der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht, der sich auch hier in Folge dieses Krieges regte, kam nicht zur Durchfhrung.
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