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1. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 110

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
110 Iv. Bei der Arbeit. haares geradezu ein Gradmesser seiner Güte. Man sieht, die mikro- skopische Untersuchung ist bei der Schafwolle von großer prak- tischer Wichtigkeit. Sie dient zur Unterscheidung der einzelnen Wollsorten, des echten Wollhaares vom Grannenhaare, der Schur- von der Gerberwolle, zur Erkennung von Erkrankungen des Woll- haares sowie zur Nachweisung der zerstörenden Einflüsse von Langen odei Säuren. Dr. Georg v. Georgievics. 70. Aber die Verwendung der Vflanzenstoffe. 1. Unendlich vielseitig ist der Nutzen, den uns das Pflanzenreich gewährt. Nicht nur, daß die Pflanzen die Erde, den Wohnort des Menschen, mit frischem Grün und bunten Blumen schmücken, dem Menschen Schatten spenden, ihm Speisen und Getränke und Arznei- mittel verschaffen: auch zur Herstellung von abertausend nützlichen Gegenständen liefern sie ihm den Stoff. Bald benutzt er das Holz, bald die Rinde, bald die Wurzeln, Blätter oder Früchte. Nichts findet sich, was keine Verwendung gestattete. Der Zimmermann und der Schiffbauer brauchen das Holz der Eichen, Tannen, Kiefern, Fichten und Lärchen, der Roßkastanien und Rüster zu Balken und Pfosten, Masten und Planken. Tischler, Drechsler und Stellmacher verwenden außerdem die Hölzer von der Rot- und Hainbuche, von Ahorn, Birke und Erle, von der Linde und der Schwarzpappel, die Hölzer unserer Obstbäume, des Zederbaumes und des Wacholders, der Zypressen und Taxusbäume, des Buchsbanmes und des Ebenholzes. Esche und Nuß- baum und zahlreiche fremde Hölzer, z. B. der Mahagoni, liefern wegen ihrer feinen Masern geschätzte Furniere. Selbst der Holzabfall findet Verwendung, sei es als Brennholz, sei es in Gestalt von Sägespänen zum Ausstopfen und Verpacken, zur Herstellung von Briketts, als schlechter Wärmeleiter zur Füllung von Eisbehältern, zum Reinmachen der Wohnräume, gefärbt statt des Wollstaubes bei der Herstellung von Samttapeten, zur Darstellung künstlichen Holzes, zur Gewinnung von Kreosot und Holzessig. Aus dem Holze der Bäume bereitet man Kohlen, die man zur Unterhaltung des Schmiedefeuers bei feinen Metallarbeiten, als Zusatz zum Schießpulver, zum Entfärben und Desinfizieren, als Filter, als Zahnpulver und als Zeichenmaterial benutzt. Aus der Rinde der Eichen, aber auch aus Ebereschen, Kastanien und Erlen sowie aus einer großen Anzahl von krautartigen Pflanzen gewinnt man Gerbstoffe. Die Rinde der Korkeiche verschafft uns den Kork, der nicht nur als Flaschenverschluß, sondern auch als Wärmeschutzmasse für Dampfröhren, zu Einlegesohlen und Korkteppichen, zur Herstellung von Schwimmgürteln und Rettungsbooten, als Poliermittel und zu feinen Schnitzarbeiten verwendet wird. Die Nadelhölzer liefern Harz, das, von den flüchtigen Ölen befreit, Geigenharz oder Kolophonium bildet, ferner Pech, Teer, Terpentin und den Kienruß, aus dem man schwarze Farbe und Druckerschwärze erzeugt. Andere Bäume liefern Lacke, z. B. Kopallack, Dammarlack, Mastix und Schellack, zur Herstellung von Firnissen, Polituren und Kitten.

2. Lese- und Lehrbuch für ländlich-gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 116

1910 - Leipzig [u.a.] : Teubner
116 Iv. Bei der Arbeit. 74. Die wichtigsten Holzarten. 1. Die Zahl der Bäume, die dem Zimmerer und Schiffbauer, dem Tischler, Stellmacher und Böttcher, dem Drechsler, Holzbildhauer und Musiklustrumentenmacher die Rohstoffe für ihre mannigfachen Erzeug- nisse liefern, ist sehr groß. Unter den Laubbänmen ist die Eiche der vornehmste Baum. Sie wächst in etwa 300 Arten im ganzen mittleren Europa, in Nordamerika und Vorderasien. Die bei uns am häufigsten vorkommende Art ist die Steineiche. Das bräunliche, bei jungen Bäumen und im Splint der alten fast weiße Holz nimmt im Alter eine graubraune Färbung an. Eigentümlich sind ihm die großen Poren. Seine Festigkeit, Dauerhaftigkeit, Härte und Schwere sind be- deutend. Junge Stamme sind äußerst elastisch. Das Holz verträgt den Wechsel von Nüsse und Trockenheit vorzüglich, wirft sich aber leicht. Im Wasser verhärtet es sich. Vor dem Gebrauche muß man es lange und gut in luftigen, trockenen Räumen stapeln. Seine Ver- wendung ist unendlich mannigfaltig. — Dem Eichenholze verwandt ist das Holz der Ulme, ebenfalls zähe, fest und elastisch und von gelb- licher bis rotbrauner Farbe. Im Wasser verhält es sich ähnlich wie Eichenholz, verträgt ebensogut einen Wechsel im Feuchtigkeitsgehalt, verzieht sich aber nur wenig. Das Ulmenholz findet im Instrumenten- bau, in der Drechslerei und Stellmacherei vielfach Anwendung. Aus dem sehr schönen Maserhölze der Wurzel fertigt man Furniere und Pfeifenköpfe. — Die in unseren Wäldern meist einzeln vorkommende Hainbuche, auch Weißbuche genannt, liefert ebenfalls ein dichtes, swweres Holz von großer Zähigkeit und Härte. Es ist gelblichweiß oder grau. Leider kann es den Wechsel zwischen Feuchtigkeit und Trockenheit nicht vertragen und ist sehr zum Werfen geneigt. Seine Hauptverwendung findet es bei der Herstellung von Werkzeugen, im Mühlenbau und in der Drechslerei. — Das Holz der Rotbuche, die den Hauptbestand unserer Laubwälder bildet, ist zwar ziemlich hart, doch wenig elastisch, auch reißt es und wirft es sich leicht. Eine hervorragende Anwendung findet es in der Fabrikation gebogener Möbel, weil es sich in gedämpftem Zustande leicht biegen läßt. Sein wenig schönes Aus- sehen und seine sonstigen Eigenschaften machen es für bessere Tischler- arbeiten ungeeignet; dagegen wird es vom Drechsler und Stellmacher häufiger verwandt. — Das äußerst zähe, feste und elastische Holz des Eschenbaumes, bei jungen Stämmen von weißlicher, später von gelber Farbe, ist dem Reißen und Werfen nur sehr wenig ausgesetzt. Es wird wegen seiner braunen Äderung in der Tischlerei, außerdem aber auch in der Drechslerei, Billard-, Instrumenten- und Stock- fabrikation, sehr viel im Wagenbau, teilweise auch in der Böttcherei verarbeitet. — Ein sehr schätzbares Material liefert der Nuß bäum. Man unterscheidet amerikanisches, italienisches und deutsches Nußbaum- holz. Auch die Türkei und Persien liefern große Massen dieses Holzes. Es ist sehr dauerhaft, wohl dem Wurmfraße, doch nicht so sehr dem Werfen und Quellen unterworfen. Vor dem Austrocknen muß es aus-

3. Lehr- und Lesebuch für berg- und hüttenmännische Schulen - S. 43

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Sittliche und wirtschaftliche Grundlagen des Bergmaunsstaudes 43 Beliehenen konnten außer dem Könige Bergbau betreiben. Das „Bergregal", so nannte man dieses Recht, wurde 1356 durch die Goldene Bulle den Kurfürsten übertragen, und später ging es ans die Landesherren über, denen es hauptsächlich die Einnahmen ver- schaffte. — Neben dem Grundsätze des „Bergregals", nach welchem das Recht des Abbaues mrd des Bergbaubetriebes dem Könige vor- behalten ist uild von anderell nur durch Verleihung vom Fürsten erworben werden kann, bestand in einigen Ländern und für be- stimmte Mineralien der Grundsatz der „Bergbaufreiheit". Nach ihm steht es jedem, der die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt hat, frei, Mineralien abzubauen. Hiergegen hat der Eigentümer des betreffenden Grundstücks kein Widerspruchsrecht; denn das, was unter dem Grundstücke liegt, gilt als herrenlos. Wer Mineralien findet, darf nach deutschem Recht diese sich auch dairn aneignen, wenn sie nicht unter dem ihm gehörenden, sondern unter fremden Grundstücken ruhen. In der neueren Zeit ist dieser Grundsatz der Bergbausreiheit zu allgemeiner Anerkennung gelangt. (In Österreich besteht lroch das „Bergregal".) Der Bergbaubetrieb ist nicht mehr ein Vorrecht des Fürsten oder Staates. Grundsätzlich darf jeder Bergbau treiben. Damit aber die Interessen der Allgemeinheit gewahrt bleiben, hat der Staat ein Aufsichtsrecht über den von Privaten betriebenen Bergbau behalten, welches mit dem Ausdruck „Berghoheit" be- zeichnet wird. Der Staat hat auch heute noch das Bergbaurecht zu verleihen; aber er muß es an den verleihen, der gewisse ge- setzliche Erfordernisse erfüllt hat. Dem Grundeigentümer steht auch hier kein Widerspruchsrecht zu. 2. H eu ti g es R ech t in D e u ts ch l and. Bereits im 12. Jahr- hundert wurden bergmännische Rechtsgrundsätze in den sogenannten Bergordnungen aufgezeichnet. Jetzt ist das Allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten vom 14. Juni 1865 oder ihm inhaltlich nachgebildete Landesgesetze der andern Bundesstaaten maßgebend. Die Königreiche Sachsen und Bayern, sowie das Großherzogtum Sachsen-Weimar haben besondere Berggesetze erlassen. Das Preußische Berggesetz enthält 250 Paragraphen und ist in zwölf Titel (Unterabschnitte) eingeteilt, die folgende Überschriften tragen: Allgemeine Bestimmungen; von der Erwerbung des Berg- werkseigentums; von dem Bergwerkseigentume; von den Rechts- verhältnissen der Mitbeteiligten eines Bergwerks; von den Rechts- verhältnissen zwischen den Bergbautreibenden und den Grundbe- sitzern; von der Aufhebung des Bergwerkseigentums; von den Knappschaftsvereinen; von den Bergbehörden; von der Bergpoli- zei; provinzialrechtliche Bestimmungen; Übergangsbestimmungen; Schlußbestimmungen. Die volkswirtschaftliche Entwickelung hat wiederholt eine Ände- rung dieses Gesetzes notwendig gemacht. Wichtig ist besonders die Gesetzesnovelle (d. h. Gesetzesänderung) vom 17. Juni 1907, welche

4. Lehr- und Lesebuch für berg- und hüttenmännische Schulen - S. 88

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
88 ------ - ' " " Iii. Abschnitt farne als Kletterfarne, während Staudertfarne, wie sie fast ausschließlich in der Jetztzeit leben, sehr selten sind. An ihren gefiederten Blättern, welche häufiger bis 3 m lange Wedel bilden, können die verschiedenen Farnarten deutlich erkannt werden. Auch Wurzelstöcke, sogenannte „Stigmarien", findet man sehr zahlreich, besonders im Liegenden der Flöze. Eine Vorstellung von dem Pflanzenwuchse zur Zeit der Steinkohlen- formation gewährt das beigegebene Bild: Landschaft zur Steinkohlenzeit nach Professor Potonis (Abb. 19). Wir sehen hinein in die Lichtung einer großen, sumpfigeit Niederung, in der sich ein mächtiger Urwald aus Schup- penbäumen, Siegelbäumen, Schachtelhalmen und Farnen ausbreitet. Die Wurzeln, welche sich möglichst breit und flach» im Moore ausdehnen, bil- den ein undurchdringliches Gewirre, einem Urwalde der Jetztzeit vergleich- bar. Wollen wir uns das Bild weiter ausmalen, so müssen wir uns vor- stellen, daß tropische Hitze die mit Kohlensäure und Wasserdamps geschwän- gerte Luft durchzittert. Noch ist die Tierwelt schwach vertreten. Nur einige Fischarten und Muscheltiere beleben das Wasser. Tausendfüßler bewegen sich auf dem Boden, und im Walde schwirren Insekten von Bauin zu Baum. Aber kein buntgefiederter Vogel durchbricht mit munterem Gesänge die tiefe Stille der Natur; nur ab und zu hört man das Krachen mächtiger, stürzender Stämme und das Rauschen des Wassers. Fremdartig und selt- sam berührt uns die Landschaft aus der Werdezeit der Steinkohle. Bei der anhaltenden Feuchtigkeit der Luft und unter Zufluß zahl- loser Bäche bildeten sich durch das Vertorfen der absterbenden Pflanzen im Sumpfe weit ausgedehnte Moore, richtige Waldmoore, >vie wir sie heute noch in Amerika (Zypressensümpfe) und an anderen Orten vor- finden. So erklärt es sich auch, daß wir im Hangenden unserer Flöze vor- wiegend die oberirdischen Teile der Pflanzen wie Äste, Blätter und Stamm- reste antreffen, während wir im Liegenden vorzugsweise Wurzelorgane bemerken. Ferner findet das häufige Auftreten von senkrecht zum Flöz- fallen stehenden Stämmen im Hangenden, den Stümpfen abgebrochener Bäume, eine befriedigende Erklärung. Diese Stammreste, welche unten dicker sind als oben, können sich bei der Ausgewinnung der Kohle leicht aus dem Gestein herauslösen und zu Boden fallen. Sie sind unter dem Namen „Sargdeckel" allgemein bekannt und gefürchtet. Durch die auf der Oberfläche immer neu entstehenden Pflanzen wuchs das Moor zu immer größerer Mächtigkeit an, bis gewaltige Wassermassen, teils von Überflutungen des naheliegenden Meeres, teils von Überschwem- mung durch Flüsse herrührend, den ganzen Urwald samt seiner Torf- schicht unter einer mehr oder minder mächtigen Schlammdecke begruben. Ans dem Schlammboden entwickelte sich bald eine neue Vegetation, wäh- rend beim Erhärten der Schlammschicht aus dem Sande Sandstein, aus Tonschlamm Schieferton und aus Geröll Konglomerate entstanden. Auf diese Weise bildeten sich die Zwischenmittel unserer Flöze. Da allein die Zahl der bauwürdigen Flöze im Ruhrrevier schon über 70 beträgt, muß angenommen werden, daß die Moorbildung häufig stattgefunden hat, ein Vorgang, der nur durch wiederholte Senkungen des Ablagerungsgebietes zu erklären ist.

5. Lehr- und Lesebuch für berg- und hüttenmännische Schulen - S. 349

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
D. Bürgerkunde 349 Die Sorge für die Sicherheit des Staates führte im Anfange des vorigen Jahrhunderts (Preußens Wiedergeburt) zur Einführung der all- gemeinen Wehrpflicht in Preußen; diese Pflicht ist durch die „Deutsche Wehrordnung" auf das ganze Reich übertragen worden. Jeder Militär- dienstfähige ist vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre wehrpflich- tig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. (Land- heer oder Marine.) Die Wehrpflicht dauert als aktive Wehrpflicht sieben Jahre, von denen zwei oder drei Jahre bei der Fahne „abgedient" wer- den müssen (Einjährige!); während der übrigen Zeit wird der Soldat zur Reserve entlassen. Nach Ablauf der sieben Jahre tritt er zur Land- wehr über (erstes und zweites Aufgebot); mit dem 39. Lebensjahre wird er landsturmpflichtig. Der Landsturm umfaßt alle Wehrpflichtigen vom 17. bis zum 45. Jahre, auch die nicht ausgebildeten Mannschaften. So ist unser Heer ein Volksheer; es bildet eine große Erziehungsanstalt un- serer waffenfähigen Jugend zu körperlicher Tüchtigkeit, Waffenfähigkeit, Mut und Gehorsam. Auf diesem Heere beruht vorwiegend die Macht und das Ansehen unseres Deutschen Reiches. — Kraftvoll hat sich unter der Regierung Kaiser Wilhelms Ii. auch die Marine entwickelt; vor vierzig Jahren noch ziemlich unbedeutend, steht sie jetzt schon an vierter oder fünfter Stelle unter den Flottenmächten. Hat sie auch noch nicht wie das Landheer in ernstem Kampfe ihre Leistungsfähigkeit erproben können, so blickt doch jeder Deutsche mit stolzem Vertrauen auf die gewaltigen Panzer- schiffe und die schnellen Torpedoboote, die sich in den Reichskriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven dem Auge darbieten. Schon lange vor der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht hatten die preußischen Könige, besonders Friedrich Wilhelm I. und Friedrich der Große mit der Durchführung einer anderen Pflicht begonnen. Es ist die allgemeine Schulpflicht, nach welcher jeder Staatsbürger gehalten ist, seine Kinder vom 6. bis 14. Lebensjahre dem öffentlichen Unterrichte zuzu- führen oder für ausreichenden Ersatz (unter staatlicher Kontrolle) zu sor- gen. Man unterscheidet die öffentlichen Schulen in Volksschulen (mit ihrer Fortsetzung, den Fortbildungsschulen), Mittelschulen und höhere Schulen. Dazu kommen Fachschulen aller Art, von denen allerdings viele, wie die Bergschule in Bochum, nichtstaatliche Anstalten sind, sondern von Kor- porationen (Berggewerkschaftslasse) unterhalten werden. Die vierte Staatsbürgerpflicht betrifft die Übernahme öffentlicher Ämter. Schon im Gemeindeleben ist jeder Bürger zur unentgeltlichen Übernahme gewisser Ämter (Ehrenämter) verpflichtet, so z. B. als Armen- pfleger, als Gemeindevertreter, Schulvorsteher und Schiedsmann. Der Staat hat eine größere Anzahl solcher Ehrenämter eingerichtet. Dazu ge- hören das Amt eines Beisitzers oder Schöffen bei den Amtsgerichten oder Gewerbegerichten, das Amt eines Geschworenen bei den Landgerichten, das Amt eines Mitgliedes der Einkommensteuerkommissionen (Voreiu- schätzungs-, Veranlagungs-, Berufungskommission), das Amt eines Vor- mundes, eines Pflegers. In der Erfüllung solcher ehrenamtlichen Pflich- ten wird ein guter Staatsbürger gewissenhaft bemüht sein, das Wohl der Gesamtheit zu fördern.

6. Lehr- und Lesebuch für berg- und hüttenmännische Schulen - S. 44

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
44 Ii. Abschnitt bestimmt, daß die Aufsuchung und Gewinnung der wichtigsten Berg- baumineralien, nämlich der Steinkohle, des Steinsalzes sowie der Kali-, Magnesia- und Borsalze allein dem Staate zusteht. Wenn der Staat das Recht zur Aufsuchung und Gewinnung dieser Mine- ralien Privaten (Einzelpersonen oder Gesellschaften) überträgt, so kann er das nur auf Zeit und gegen Entgelt. Nachdem die für die Bergarbeiter wichtigen Bestimmungen be- reits (in dem Lesestück Nr. 19 über die deutschen Bergarbeiter) er- örtert sind, sollen im folgenden einige Grundbegriffe des Bergrech- tes erläutert werden. Dem Erwerb des „Bergwerkseigen- tums", das heißt der Befugnis, Mineralien bergmännisch unter fremdem Boden zu gewinnen, gehen das Schürfen, die Mutung und die Verleihung voran. Schürfen bedeutet Suchen (z. B. Bohren) nach bergbaufreien Mineralien. Jeder muß dies auf seinen Grund- stücken, jedoch nicht unmittelbar unter und bei seinem Hause, sich ge- fallen lassen; er kann nur die Entschädigung etwa erlittenen Scha- dens beanspruchen. Verweigert der Grundstückseigentümer die Er- laubnis zum Schürfen, so kann der Schürfer die Genehmigung von der Bergbehörde erhalten. Das Schürfen nach Steinkohle und den anderen genannten dem Staate vorbehaltenen Mineralien, steht jetzt in Preußen nur dem Staate und den von diesem Ermächtigten zu. — Hat man beim Schürfen ein zum Bergbau geeignetes Mineral ge- funden, so muß man binnen einer bestimmten Frist bei der staat- lichen Behörde (in Preußen bei dem Revierbeamten, in dessen Re- vier der Fundpunkt liegt) die Verleihung des Bergbaurechtes be- antragen. Dieser Antrag heißt „Mutung". Das durch die Mutung begehrte, aus einem Situationsplan aufgezeichnete Mutungsfeld ist für die Dauer der Mutung gegen Ansprüche Dritter geschützt. Stehen dem Gesuche gesetzliche Gründe nicht entgegen, so muß die Berg- behörde die Verleihung aussprechen und dem „Muter" eine Ver- leihnngsurkunde ausfertigen. Ist das Gesuch genehmigt, so wird dem „Muter" die Ver- leihungsurkunde eingehändigt. Er wird nunmehr Bergwerks- eigentümer. Als solcher kann er ausschließlich das von ihm „ge- mutete" Mineral in dem verliehenen Felde gewinnen. Der Eigen- tümer des über dem Grubenfelde gelegenen Grundstiicks muß ihm auch den zum Bergwerksbetriebc notwendigen Raum über der Erde gegen Entschädigung überlassen. Der Bergwerkseigentümer ist be- fugt, die amtliche Vermessung und Verlochsteinung des durch die Verleihungsurkunde bestimmten Feldes zu verlangen. Dieses Ge- schäft wird unter Leitung der Bergbehörde durch einen „Markschei- der" oder Feldmesser ausgeführt. Den Rechten der Bergwerks- eigentümer stehen Pflichten gegenüber, so die Ersatzpflicht allen Schadens und die Pflicht, das Bergwerk auch wirklich zu betreiben, wenn dieses Gründe des öffentlichen Interesses erfordern. Der Be- trieb darf nur auf Grund eines amtlich geprüften Betriebsplanes unter. Befolgung der bergpolizeilichen Bestimmungen erfolgen.

7. Lehr- und Lesebuch für berg- und hüttenmännische Schulen - S. 104

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
104 Iii. Abschnitt und Wasserdampf, verschwindet also für das Auge. Vermoderung findet bei Absperrung, Verwesung bei Zutritt von Luft statt. Während Vermoderung und Verwesung auch bei gewöhnlicher oder wenig erhöhter Temperatur vonstatteu gehen, kommen zwei entsprechende Vorgänge, Verkohlung und Verbrennung, bei erhöhter Tempe- ratur zustande. Der Erfolg ist aber derselbe für Vermoderung und Ver- kohlung einerseits, für Verwesung und Verbrennung andererseits. Die Pflanzenfaser besteht aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauer- stoff. Der Sauerstoff geht am schnellsten, der Wasserstoff langsamer und der Kohlenstoff am langsamsten fort. Daher ist der sich bildende Torf reicher an Kohlenstoff als die Pflanzenfaser, ans der er gebildet war. Wäh- rend die gewöhnliche Pflanzenfaser ungefähr zur Hälfte Kohlenstoff be- sitzt, ist im Torfe bereits ein Gehalt von mindestens 54 o/o und selbst dar- über hinaus vorhanden. 2. Nun wollen wir uns in ältere Zeiten versetzen, wo noch kein Mensch den Pflanzenwuchs störte. Da wuchsen auf feuchten Stellen am flachen Ufer mächtige Bäume, die niemand fällte. Sie wuchsen so lange, bis ihrem Leben durch Alter oder Sturm oder Erdbeben ein Ende bereitet wurde. Dann fielen sie um, wurden von Moos und Gras bedeckt, von Wasser überflutet. Dieses schwemmte Ton und Sand darüber und bewirkte Luftabschluß. So entstand in einer Zeit, die wir die der Tertiärformation nennen, die Braunkohle. Gerade in Mitteldeutschland z. B. war zu jener Zeit offenbar eine dazu besonders geeignete, ganz flache Meeres- küste vorhanden. Da wuchsen Bäume, die den Zypressen oder anderen Nadelbäumen ähnlich waren. Die Einschlüsse des Bernsteins, eines aus diesen Bäumen ausfließenden Harzes, geben iut§ vortreffliche Aufschlüsse über tierisches und pflanzliches Leben jener Zeiten. Noch viel älter als die Braunkohle ist der Brennstoff, den wir Steinkohle nennen. Enthielt die Braunkohle durchschnittlich schon 70<y0 Kohlenstoff, so umfaßt die Steinkohle im Durchschnitt 83 o/o. Die Stein- kohle ist ebenfalls nichts weiter als ein durch Vermoderung entstandener Brennstoff. Aber als die Steinkohle sich bildete, waren die Verhältnisse auf unserer Erde doch erheblich anders als jetzt. Das Erdinnere strahlte noch soviel Wärine aus, daß der Unterschied in den Temperaturen zwischen den Polen und dem Äquator kaum nennswert war. Überall herrschte eine warme, feuchte Luft, in der eine Menge von Pflanzen ausgezeichnet ge- dieh, welche jetzt nur in den Tropen wachsen würden. (S.abb. 10, S. >80.) Diese Pflanzen, deren gut erhaltene Abdrücke wir noch heutigentages in den Gesteinsschichten finden, die der Steinkohle benachbart sind, sind erstens einmal bärlappartige Gewächse, Sigillarien genannt, ferner baumartige, kletternde Farne, ähnlich denen, die man in botanischen Gärten sieht, und mächtige Schachtelhalme. Diese drei Arten von Gewächsen gediehen in dichten Wäldern, fielen, wenn sie ausgewachsen waren, zusammen und bildeten im Laufe der Jahrhunderte (man nimmt 10 Millionen Jahre an) jene ungeheuren Lager der Steinkohle, welche für die ganze Industrie, aber besonders für den Eisenhüttenmann die wichtigste Grundlage bilden. Glücklich das Land, welches viele Steinkohlen besitzt! Deutschland ist daran

8. Lehr- und Lesebuch für berg- und hüttenmännische Schulen - S. 205

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Aus dem praktischen Betrieb des Bergbaues 205 hauptsächlich an der Bildung der Steinkohle beteiligt sind, aufgehört hatte. An ihre Stelle ist eine Pflanzenwelt getreten, die eine Mannigfaltigkeit der Arten zeigt, wie wir sie heute nur in wärmeren Ländern finden. Das ist ein Beweis dafür, daß damals in Mitteleuropa ein anderes Klima geherrscht hat als heute. Darauf weiß auch die große Anzahl immer- grüner Gewächse, sowie verschiedener Palmenarten hin, die wahrschein- lich unserem heutigen, langandauernden Winter nicht widerstanden haben dürften. Neben ihnen finden wir Bäume, die zwar auch ein wärmeres Klima verlangen, als es augenblicklich nördlich der Alpen herrscht, die aber auch in unserer Zeit noch dem südlichen Teil der gemäßigten Zone angehören, und deren nächste Verwandte in den Mittelmeerländern, in Kleinasien, Persien, China, Japan, sowie im südlichen Teil der Ver- einigten Staaten fortleben. Dahin gehören vor allem Lorbeerbäume, Myrten, Zypressen usw. Auch Gewächse, die noch heute in unseren Län- dern vorkommen, wie z. B. Erle, Weide, Birke, Buche, sowie der Ahorn sind nachweisbar an der Bildung der Braunkohle beteiligt, außerdem eine Reihe nicht mehr lebender Pflanzen, z. B. Cordaiden als Übergangs- formen zwischen Palmen und Nadelhölzern, sowie eine große Anzahl von Sumpf- und Strauchgewächsen. Aus dieser Pflanzenwelt einer vorge- schichtlichen Zeit iß nun durch Verkohlung die Braunkohle entstanden, ähnlich wie noch heute auf künstlichem Wege die Holzkohle in den Mei- lern erzeugt wird. Nachdem die mächtigen Baumriesen infolge ihres Alters oder durch Sturm und Erdbeben gestürzt waren, mußten sie, um erhalten zu werden, sorgsam von der Außenluft abgeschlossen werden. Moos und Gras bedeckten die gesunkene Pflanzenwelt, die durch das überflutende Wasser mit Saud und Ton überschwemmt wurde. So konnte sich unter Luftabschluß, begünstigt durch den Druck per höhergelegenen Schichten, die Umwandlung der in der Hauptsache aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff bestehenden Pflanzenwelt vollziehen. Da bei der Verkohlung sich der Sauerstoff zunächst mit Wasserstoff zu Wasser verbindet, dann Sauerstoff mit Kohlenstoff in Verbindung tritt, wobei Kohlensäure ent- steht, so leuchtet ein, daß der Vorgang zunächst auf Kosten des Sauer- stoffes, dann des Wasserstoffes vor sich geht, während sich der Kohlen- stoff relativ anreichern muß, und zwar um so mehr, je länger die Um- wandlung gedauert hat. Während die Pflanzenfaser etwa zur Hälfte Koh- lenstoff enthält, besitzt die Braunkohle in getrocknetem Zustande schon 70 o/o, die Steinkohle sogar 83 °/o Kohlenstoff. Die rheinische Braunkohle wird nur in Tagebauen gewonnen. Zu dem Zweck wird zunächst das aus Ton oder sandigem Kies bestehende Deckgebirge durch Bagger abgeräumt. Durch die Bagger werden Eimer, welche die Form von hohlen Schaufeln haben und an Gelenkketten be- festigt sind, hochgezogen. Die auf diese Weise gehobenen Massen werden selbsttätig in Wagen von Feldbahnen gestürzt, die beit Abraum zunächst auf besondere Halden fahren, bis durch die Kohlengewinnung im Tage- bau Raum zum Verstürzen desselben frei geworden ist. Der Bagger steht auf Schienen und bewegt sich an dem leeren Zug entlang, wobei ein Wagen nach dem anderen gefüllt wird. Beim Abbau der Braunkohle,

9. Lehr- und Lesebuch für berg- und hüttenmännische Schulen - S. 212

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
212 Iv. Abschnitt men nun entweder roh gurrt Versand, oder sie werden an Ort und Stelle schabloniert, d. h. in entsprechende Formen gebracht. Dies geschieht durch Beschneiden mit der sogenannten Schieferschere, nachdem vorher die Schie- fer von jugendlichen Arbeitern nach eisernen Schablonen mit einer Reiß- nadel vorgezeichnet worden sind. Auch werden die Schiefer mit dem Dach- deckerhammer entweder auf der Grube oder auf dem Bauplatz zugehauen. Wir haben gesehen, daß Rheinlatrd in seinen Schieferzügen einen Reichtum an Schiefer von bester Beschaffenheit birgt, der mit dem arts- ländischen erfolgreich in Wettbewerb treten kann. Allerdings kann erst durch weitere Ausbildung der Verkehrsverhältnisse, vor allein artch durch Änderung der für die Dachschieserindustrie geltenden rechtlichen Bestim- mungen manche Lagerstätte mit Vorteil abgebaut werden, die heute rroch brach liegt. Während nämlich die Gewinnrrng der Mineralien von denr Nutzungsrecht des Grundstückeigentümers getrennt ist, der Bergwerks- eigentümer von diesem sogar den zum Betriebe notwendigen Raum über Tage gegen eine angemessene Entschädigung verlangen kann, spricht das Preußische Berggesetz mit Ausnahme der für die altert Nassauischen Lande geltenden Bestimmungen den Dachschiefer dem Grundeigentümer zu. Die- ser betrieb denn auch zunächst selbst aus seinem Grund und Boden Schiefer- bergbau. Die nächste Folge davon war, daß bei der geringen Ausdehnung der in Betracht kommenden Felder sich die Kosten für einen regelrechten unterirdischen Bergbau nicht lohnten, daß die Schieferlager vielfach nur so weit abgebaut wurden, wie dies ohne größere Aufwendungen möglich war. Auch später, als die Grundeigentümer dazu übergingen, ihr Schiefer- gewinnungsrecht zu verpachten, wurde wegen der kurzen Pachtfristen, stellenweise zu hohen Pachtzinses ein nutzbringender Bergbau oft ver- hindert. Wenn nun auch heute die Pächter unter günstigeren Bedingungen arbeiten als früher, insofern allgemein längere Pachtfristen in Aufnahme gekommen sind, so bleiben doch noch manche Schivierigkeiten aus der Welt zu schaffen, die vorläufig eine lveitere Entwickelung des rheinischen Dach- schieferbergbaues erschweren. Hellmann, Bergschunehrer. 79. Das Salz und seine Gewinnung. 1. Vorkommen der Salze. Unser deutsches Vaterland ist von der Vorsehung in reichem Maße mit nutzbaren Salzen ge- segnet. Das Auftreten der Salze in der Natur ist an sich nach Form und Zusammensetzung sehr verschieden, und gerade in Deutschland sind die Arten besonders mannigfaltig entwickelt, dabei auch mehr als anderswo von hochwertiger und zur Nutz- barmachung vorzüglich geeigneter Beschaffenheit. Diese glück- liche Sonderstellung Deutschlands beruht nicht so sehr auf dem Reichtum an ausgedehnten, ohne sonderliche Schwierigkeiten aus- zubeutenden Steinsalzlagerstätten, als vielmehr auf den Kalisalz- vorkommen, die einen besonders wertvollen nationalen Schatz darstellen. Für die Kochsalzbereitung stehen neben den Stein- salzlagern Solquellen in erheblicher Zahl zur Verfügung, die von

10. Realienbuch - S. 136

1912 - Leipzig [u.a.] : Teubner
136 Ii. Erdkunde. Der vulkanische Boden ist sehr ertragreich. Daher ist der Ackerbau (Reis, Tee, Baumwolle) die Hauptbeschäftigung des Volkes. In den Bergwerken gewinnt man Steinkohlen, Lisen- und Kupfererze sowie ausgezeichnete Porzellanerde. Das fisch- reiche Meer liefert ebenfalls hohe Erträge. 2. Die Bewohner. Das ertragreiche Land ist imstande, eine große Menschen- menge zu ernähren. — Die Japaner ähneln in ihrem Bussehen den Chinesen, deren gelehrige Schüler sie lange Zeit in allen Gewerben gewesen sind. Jetzt aber haben sie ihr festländisches Brudervolk weit überholt. Der japanische Kaiser (Mikado) öffnete nämlich den Europäern sein Land und schickte viele lernbegierige Japaner nach Europa, um dort zu studieren. Man baute nach europäischem Muster Eisenbahnen, errichtete Postämter und Schulen, gründete Fabriken usw. Buch das japanische Heeres- wesen wurde nach dem vorbilde des europäischen geordnet. Das Christentum hat aber in Japan noch weniger Eingang gefunden als in China. 3. Handel. Europäer und Bmerikaner treiben mit Japan lebhaften Handel. Sie führen die Erzeugnisse ihrer Länder dorthin aus (Deutschland z. B. Farbstoffe, Metall- waren, lvollgewebe und geschliffene Glaswaren) und bringen dafür Tee, Seide, Baum- wolle, Papier- und feine Lackwaren zurück. Bis zur Hauptstadt Tokyo (2,2 Mill.) können wegen des seichten lvassers tiefgehende Seeschiffe allerdings nicht gelangen. Ihre Hafenstadt ist pokohama (400). In den letzten Jahren hat aber Naga- saki (180), das der chinesischen Küste näher liegt, den haupthandel an sich gezogen. Ii. Ostindien. 1. Vorderindien. Vorderindien hat die Gestalt eines Vierecks, das durch den Wendekreis in ein nördliches und in ein südliches Dreieck geschieden wird (hindostan — Dekan). Gib die Grenzen an! Jm Süden ist der Halbinsel die Insel Ceylon vorgelagert. Das gesamte Gebiet ist fast 7 mal so groß als das Deutsche Reich. I. hindostan. a) Der Himalaja (d. h. Wohnung des Schnees) ist das höchste Gebirge der Erde, viele seiner Spitzen sind über 7000 m hoch,' der Mount Everest (maunt ewerest) erreicht sogar eine höhe von 8840 m. Da sich die Wolken der Meereswinde an den Schneebergen abkühlen, erhalten die steilen Südabhänge des Gebirges sehr viel Regen. Der Himalaja ist darum das Cjuellgebiet großer Ströme: Indus, Brahmaputra und Ganges entspringen dort mit ihren vielen Nebenflüssen. Sie haben im Laufe der Zeiten ungeheure Mengen von Steingeröll und Erde mit sich fortgerissen und auf diese Weise das Meer, das sich zwischen dem Gebirge und dem südlicher gelegenen Hochlande von Dekan befand, zugeschüttet. So ist das ausgedehnte Tiefland hindostan entstanden (vgl. mit der Poebene!). b) Indusgebiet. In den Ebenen am Mittel- und Unterlaufe des Indus herrscht große Trockenheit. Bm Südwestfuße des Himalaja dagegen fließen 5 wasserreiche Ge- birgsflüsse zusammen. Das von ihnen durchströmte Fünfstrom land ist fruchtbar. Ebenso sind die Gebirgstäler dieser Flüsse überaus ertragreich (Kaschmir). e) Ganges- und Brahmaputragebiet. Da die Flüsse die gewaltigen Wasser- massen, die vom Himalaja Herabkommen, oft nicht zu fassen vermögen, dehnt sich am Fuße des Gebirges ein weiter, mit Schilf und Bambusrohr dicht bewachsener Sumpfgürtel
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