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1. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 2

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 2 — grosses)oft von Ober- und Unter-Elsatz, auf den Sundgau und auf die Landvogtei über die zehn im Elsaß gelegenen Reichsstädte, sowie auf alle Dörfer und anderen Rechte, welche von der gesamten Landvogtei abhängen, und übertragen diese alle und jedes einzelne auf den Röntg und das Königreich Frankreich. So datz die gesamte Stadt Breisach nebst den zu ihr gehörigen Ortschaften ... und mit ihrem von altersher besessenen Gebiet und Gerichts-bann (ntit Vorbehalt jedoch der Privilegien und Freiheiten, welche die Stadt früher von dem Hause Österreich erbeten und erlangt hat) — desgleichen die genannte Landgrafschaft von Ober- und Unter-Elsatz und der Sundgau, ferner die Landvogtei über die zehn Reichsstädte und ihre Dependenzen, und desgleichen alle Vasallen, Landsassen, Untertanen, Eigenleute, alle Städte, feste Plätze, Dörfer und Burgen, alle Wälder, Forsten, Gold-, Silber- und andere Gruben, Flüsse, Bäche und Weiden, alle Rechte, Regalien und Zugehörigkeiten ohne jeden Vorbehalt mit aller Jurisdiktion und voller Souveränität von jetzt an in Ewigkeit dem Allerchristlichsten König und der Krone Frankreich zugehören und als dieser Krone inkorporiert betrachtet werden, ohne datz der Kaiser, das Reich und das Haus Österreich oder irgendwer sonst widersprechen soll, und so datz überhaupt kein Kaiser und kein Fürst des Hauses Österreich irgend etwas von Recht oder Macht in den erwähnten Landen diesseits und jenseits des Rheins jemals beanspruchen oder ausüben kann oder darf." Dies die §§ 73 und 74 des Friedens zu Münster; § 75 macht bent französischen Könige den Schutz der katholischen Religion in den abgetretenen Länbern zur Pflicht, § 76 räumt ihm das Besatzungsrecht in Philippsburg und eine Etappenstratze bahin ein. „Der 9111erchristlichste König ist verpflichtet, nicht nur die Bischöfe von Stratzburg und Basel, nebst der Stadt Stratzburg, fonbern auch die übrigen reichsunmittelbaren Stäube in Ober- und Nieder-Elsatz — folgt die Aufzählung — in der Freiheit und in bent Besitze der Reichsunmittelbarkeit zu belassen, bereu sie sich bisher erfreut haben; so batz er nicht roeitergehenb irgenbeine königliche Souveränität über sie beanspruchen kann, fonbern sich mit bertjenigert Rechten begnügt, welche bent Hause Österreich zu stauben und durch biefen Friedens-vertrag an die Krone Frankreich abgetreten werben. So jeboch, batz durch diese gegenwärtige Deklaration allem dem oben zugestanbenen Souoeränitätsrecht kein Abbruch geschehen soll." (§ 87.) Nach Erbmannsbörffers Ansicht hatten roeber die österreichischen noch die französischen Diplomaten beim Abschluß der vorgenannten Artikel die Absicht, zweifelsfreie, unantastbare Rechtsverhältnisse zu schaffen; wohl beibe hofften auf balbige Gelegenheit, Abänberungen gentätz ihren Plänen burchfetzen zu können. In Frankreich waren bantals die Erinnerungen an das alte Gallien Cäsars, befsen Ostgrenze der Rhein war, ganz lebenbig. Richelieu sagt in seinem Testament: „Es war mein Streben, Gallien die Grenzen zu geben, die ihm von der Natur bestimmt finb, das neue Gallien wieder so auszurichten

2. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 91

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 91 — 3. Was nun? Der fromme Kurfürst: „So müssen wir es dem gerechten Gott befehlen, der Uns nicht verlassen, sondern Uns zu seiner Zeit Recht schaffen wird." — Ganz verzichten? Nein. Gewinnen, was möglich ist. Wie, wenn Pommern unter Schweden und Brandenburg geteilt würde? Und wenn er außerdem Entschädigungen beanspruchte? Der Kurfürst entschloß sich zum Nachgeben; doch wollte er dabei zweierlei erreichen: 1. Brandenburg ans Meer, also für Brandenburg Hinterpommern und Vorpommern bis zur Peene mit dem Hafen Wolgast und freier Ausfahrt auf der westlichen Odermündung, 2. große Entschädigungen im Innern Deutschlands: die schlesischen Fürstentümer Glogau, Sagan, Schweidnitz und Iauer, die gesamten jülichfchen Lande, die Hochstifte Halberstadt, Hildesheim, Minden, Osnabrück, Münster und Bremen sowie die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg. Bemerk n n g: Der Kurfürst wollte als Entschädigung: die schlesische Erbschaft ganz, die jülichsche Erbschaft ganz und die Brücken von den brandenburgischen Kronlanden nach Westen. Welch eine Kraft des Vorblickes! Was der Kurfürst sah, sind die Linien der Machterweiterung, die liniae correspondentiae, nach Norden, Osten, Südosten und Westen, die Machtwege zur See, zur Weichsel, zur oberen Oder, zu Elbe, Weser und Rhein. Was 1720, 1763, 1772, 1803, 1815 und 1866 geschah, das war bei ihm Ziel, Wille und Wegweisung. Die Grenzen eines brand enbur gisch-preußischen Großstaates standen vor seiner Seele. (Vergl. Erd mann sdörffer oben S. 75). Ob Friedrich Wilhelm glaubte, daß man ihm alles geben werde, was er verlangte? Er verlangte wohl viel, um wenigstens Genügendes zu erreichen. Schweden war nicht willfährig; der Kurfürstenrat entschied am 1. Januar 1647, daß auch ohne Brandenburg mit Schweden Frieden gemacht werden müsse. Da gab Friedrich Wilhelm nach, am 17. Januar 1647 erklärte er: Wir haben Uns nach reiflicher Deliberation entschlossen, daß Wir bei so gestellten Sachen lieber der unglücklichen Zeit weichen, als alles in Gefahr setzen wollen." Durch Vermittlung des französischen Gesandten kam das Übereinkommen am 7. Februar 1647 zustande. Der Kurfürst trat an die Krone Schweden Vorpommern nebst Rügen ab, ferner Stettin, Garz, Damm, Eollnow und die Insel Wollin sowie eine Strecke auf dem östlichen Oderufer, deren Breite später durch gütlichen Vergleich zu bestimmen sei; er behielt Hinterpommern mit Camin. Den gegenseitigen Untertanen wurde freier Verkehr zu Wasser und zu Lande Zugesichert. Im März 1647 erhielt dann Brandenburg noch zuerkannt die Hochstifte Halberstadt, Minden und Magdeburg, so, daß es die beiden ersten sofort nach Friedensschluß, Magdeburg nach dem Tode des gegenwärtigen Administrators in Besitz nehmen sollte. Wie schwer dem Kurfürsten die Abtretung der Odermündung wurde, erkennt man daraus, daß er bald nachher, am 24. Dezember 1648, der Krone Schweden für die Rückgabe von Pommern nicht allein die drei Stifte, sondern überdies noch zwei Millionen Taler anbot. W ü r d i g u n'g e n. 1. Ranke, Neun Bücher preußischer Geschichte I, 47: „Wie wir heute die Sache ansehen, darf man es für ein Glück halten, daß ihm sein Wunsch nicht gewährt ward. Brandenburg gelangte in eine Verbindung mit dem mittleren und inneren Deutschland, deren Vorteile jene maritime

3. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 40

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 40 — Artifel 11, Absatz 3: „Insoweit die Verträge mit fremben Staaten sich auf Gegenstände beziehen, welche nach Artikel 4 in den Bereich der Reichs^ gesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluß bte Zustimmung des Ä-°rf"d"uch" U"6 3u if,ter di- S-n°h!nigun"d°-°R.?ch" 8, Absatz 3: Autzerbem wirb im Bunbesrat aus den Bevollmächtiaten w Srr!5e *ai)ern' Sachsen urtb Württemberg und zwei vom Bundes-p?* wahlenben Bevollmächtigten anberer Bunbesstaaten Bayern b^n Vorsitz^führt.^"^ Angelegenheiten gebilbet, in welchem 6. Zeit der Reunionen, 1679—1684. Der Raub Stratzburgs 1681. Zu einer deutschen Fürstin, die bald nach dem Nimweger Frieden Paris besuchte, sagte Ludwig Xiv. mit hochmütiger Zuversicht: „Die deutschen Fürsten werden mir keinen Krieg mehr machen." Ja er durfte erwarten, daß seine Hoffnungen auf das Kaisertum sich noch erfüllen wurden, obwohl Kaiser Leopold I. jünger war als er. Den Kurfürsten Bayern hatte er sich schon 1670 verpflichtet, jetzt, im Oktober 1679, schloß er mit Friedrich Wilhelm eine „Enge Allianz" ab, nach welcher dreser steh auf 10 jähre verpflichtete, sich nicht nur der Wahl eines neuen ,^er5 und -Römgs aus dem Hause Österreich mit allem Nachdruck zu widersetzen, sondern auch in der nächsten Wahlhandlung für den König von Frankreich oder den Dauphin oder, wenn beides nicht gelänge, nur für emen Kandidaten, der Frankreich genehm sei, seine Stimme und semen Einfluß zu verwenden. Die gleiche Verpflichtung übernahm der Kurfürst Johann Georg von Sachsen auf vier Jahre. Die Ohnmacht Deutschlands schien auf unabsehbare Zeit besiegelt. Da legten französische Staatsmänner und Generale ihrem Herrn dar daß die militärische Vormachtstellung Frankreichs nur dann gesichert sei, wenn es sich im Vollbesitz des Elsaß befinde, wenn der Streubesitz zu einem Ganzen arrondiert werde und wenn die im Elsaß vorhandenen Platze stark befestigt würden; dann könne Lothringen sich nicht losreißen dann bleibe die Schweiz um sv stärker an Frankreich gebunden, dann werde Deutschland fest im Zaume gehalten. Es war eine Politik der V e r t e ibigung, die Zeitgenossen sahen das Elsaß mit Frankreich als eine große Festung an, den König als den Befehlshaber derselben. Welches Recht aber hatte der König, bte (Streugebiete des Elsaß nach eben geschlossenem Frieden zu erwerben? Die unklaren Bestimmungen des Westfälischen Friebens zeigten den Weg. Die französische Regierung behauptete, daß ihr nicht nur die im Frieden von Münster und Nimwegen an Frankreich abgetretenen Besitzungen rechtmäßig zustanben, sonbern auch alle Depenbenzen, die einst zu benselben gehört hatten und ihnen im Laufe der Zeit genommen worben seien; man |et befugt, diese Depenbenzen mit den jetzigen französischen Besitzungen zu reunteren. Man setzte für die Untersuchung dieser Verhältnisse be-jonbere Gerichtshöfe ein, die sogenannten Reunionskammern. Die sprachen der Macht das Recht zu. Mit nichtigen Scheinbeweisen

4. Der Uebergang zur Neuzeit - S. 115

1917 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 115 — seinen. Ms er jedoch den Uebertritt feiner Gemahlin Elisabeth zur neuen Lehre erfuhr, zürnte er so heftig, daß sie nach Kursachsen entfloh. Seinen Söhnen Joachim, der fein Nachfolger wurde, und Johann, der (entgegen dem Achilleifchen Hausgefetz) die Neumart bekam—daher Hans von ftüftritt genannt — nahm er den Eid ab, bei der alten Lehre zu bleiben. Doch schon 1539 trat Hans von Küstrin nicht nur der Reformation, sondern auch dem Schmalkaldischen Bunde bei, und nach längerem Zögern, doch noch 1539, folgte ihm Joachim Ii.; zu Brandenburg empfing er aus den Händen des Bischofs Matthias von Jagow das Abendmahl in beiderlei Gestalt. Dem Beispiel der Brandenburger folgten auch die Mecklenburger; und der Erzbischof von Mainz ließ in Magdeburg und Halberstadt der neuen Lehre freien Lauf, als bte Stände feine Schulden bezahlten. In den nächsten Jahren folgten Pommern (wo Johannes Bugenhagen wirkte), Anhalt, Baden-Durlach, Pfalz-Neuburg, Pfalz-Zweibrücken, endlich auch die Kurpfalz. Und wo in den Reichsstädten die Bürgerschaft die Entscheidung in Händen hatte, da wurde die Reformation eingeführt, so in Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Frankfurt a. M. u. a. Selbst Paberborn, Köln, Wien, ja fast alle österreichischen Länder neigten sich ihr zu. Und auch in autzerdeutschen Ländern fand das Evangelium Ein» gang, besonders im Norden, so in Dänemark, Schweden und Norwegen, in Livland, Kurland, einem Teile Polens, in Ungarn und Siebenbürgen. Hatte so die Reformation in diesen Jahren große Erfolge aufzuweisen, so hatte sie auch innere Krisen zu überstehen, die ihr gefährlich zu werden drohten. Die schwerste von biesen war das Wiederauftauchen der radikalen Strömungen, die schon 1522 in Wittenberg, dann im Verein mit der sozialen Revolution von 1525 in Süd- und Mitteldeutschland die Sache des Evangeliums schwer geschäbigt hatte. Diefesmal tauchten die Radi* kalert in Münster auf. Hier war die Reformation durch die Bürger im Wiberstanb gegen Bischof, Adel und Klerus gewaltsam durchgeführt und der Bischof Franz von Waldeck samt feinen Domherren vertrieben morden; später wurde er gegen das Versprechen, die freie Predigt des Evangeliums nicht hindern zu wollen, wieder zugelassen. Aber durch den Prebiger Rottmann würden aus den Nieberlanben, wo das Wieder-täuferwesen befonbere Verbreitung gefunben hatte, die Wiebertäuf er nach Münster gerufen. Ihre Führer waren Jan Mathys aus Leiben und Jan Bockelson. Sie verstauben es, das Volk nicht nur für ihre Jbeen zu gewinnen, sondern es zu fanatischer Wut gegen alle nicht Gleichgesinnten anzustacheln. Der Bischof nebst einer Menge Nichtwiedertäufer wurden vertrieben und nun ein religiös-sozialistisches Gemeinwesen mit Gütergemeinschaft usw. eingerichtet. Beobachtung: Auch hier verbindet sich wieder wie 1525 der religiöse Radi-falismus mit dem sozialen. Der vertriebene Bischof fand Beistand bei den benachbarten, selbst den protestantischen Fürsten, und belagerte Münster. Als bei einem Ausfall Mathys fiel, bemächtigte sich Bockelson der Herrschaft und richtete nun ein „Königtum des neuen Israel" auf, das mit blutiger Strenge 8*

5. Der Uebergang zur Neuzeit - S. 160

1917 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 160 — hatte der Wittelsbacher in Nordwestdeutschland Fuß gefaßt und richtete nun seine Blicke weiter; zunächst auf Halberstadt, aber es gelang chm nicht, dort den Bischofsstuhl zu erringen. Sodann richtete er sein Augenmerk auf Münster, aber vorläufig hatte er auch dort fernen Erfolg, denn der Herzog von Kleve, der zum katholischen Glauben zurückgetreten war, setzte die Wahl seines jüngeren Sohnes Johann Wilhelm für diesen Bischofsstuhl durch. Doch bald danach starb der ältere Sohn, Johann Wilhelm wurde Erbprinz und verzichtete nun auf den Bischofssitz von Münster, der so wieder frei wurde. Sofort dachte Herzog Albrecht jetzt wieder an die Erwerbung dieses Bistums für seinen Sohn. Und da die Besetzung dieses Bistums mit einem streng katholisch gesinnten Bischof der gesamten papistischen Partei sehr gelegen war, verwandten sich der Papst, Spanien und der Statthalter in den Niederlanden, Requesens, für die Wahl Herzog Ernsts. Andererseits traten Oranien und seine Anhänger für die Wahl eines evangelischen Bischofs ein, als einen solchen sahen sie den Bischof Heinrich von Bremen und Osnabrück, einen sächsischen Prinzen, an. Man kam angesichts der drohenden Zwistigkeiten noch zu keiner Entscheidung, man wählte weder den einen noch den anderen, sondern bestimmte, daß das Stift vorläufig durch den nunmehrigen Herzog von Kleve, Johann Wilhelm, verwaltet werden sollte. Unterdessen war das Erzstift Köln erledigt worden. Sofort trat nun Herzog Albrecht von Bayern für seinen Sohn, dem er schon früher eine Domherrnstelle in Köln verschafft hatte, als Bewerber auf. Doch in Köln bestand eine starke protestantische Strömung, die von der Wahl eines so ultramontanen Bischofs, wie Herzog Ernst, nichts wissen wollte. Daher fiel die Wahl auf einen anderen, Gebhard Truchseß von Waldburg, einen dem Evangelium geneigten Mann, der allerdings nur mit 12 Stimmen gewählt wurde, während 10 auf Herzog Ernst fielen. Gebhard legte zwar den Eid auf das Tridentinum ab, aber er begünstigte die Evangelischen im Stift, ja er geriet schließlich ganz in die Hände der Führer der evangelischen Partei im Erzstift, die sich mit weittragenden reichsrefor-matorischen Absichten trug und zunächst die Säkularisation des Erzstifts im Auge hatte. Erregte das schon den Zorn der Papisten, so kam hinzu, daß Erzbischof Gebhard in einen Liebeshandel mit einer Kanonissin eines freiadligen Stifts, Gräfin Agnes von Mansfeld, verstrickt wurde, und um feine Heirat mit Agnes ausführen zu können, Weihnacht 1582 offen zum Calvinismus übertrat und die Heirat vollzog. Um sich in seinem nun zu säkularisierenden Erzstift halten zu können, hoffte er auf die Hilfe der evangelischen Stände im Reich und der Evangelischen im Ausland. Aber wenn er auch die Sympathien der deutschen Evangelischen genoß, mit den Waffen für ihn einzutreten, wagten diese doch nicht, oder sie waren wegen seines Übertritts zum reformierten Bekenntnis nicht geneigt dazu. Ebenso wenig ward ihm wirkliche Hilfe vom evangelischen Ausland zuteil. Und dazu kam, daß seine kölnischen Stände mit seinem Schritt nicht einverstanden waren. So stand er in der nun ausbrechenden Kölner «Stifts-f e h d e fast allein, denn nur Pfalzgraf Casimir wagte es, ihm mit den Waffen in der Hand beizubringen. Der Papst tat jetzt, ein ohne Beispiel
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