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1. Geschichte des deutschen Volkes - S. 520

1905 - Berlin : Vahlen
520 Kaiser Wilhelm Ii. 806. die kleinsten ganz steuerfrei. Von grter Wichtigkeit ist es ferner, da es 1891 dem preuischen Minister des Inneren Herrfurth gelang, seine Landgemeindeordnung, die zunchst fr die sieben stlichen Provinzen bestimmt war, spter aber auch auf die westlichen ausgedehnt wurde, trotz des Widerspruchs der konservativen Partei zur Annahme zu bringen. Sie knpfte an das an, was schon 1872 und 1875 fr die Selbstverwaltung der Landgemeinden getan worden war ( 799), und vollendete, was der Freiherr vom Stein einst begonnen hatte. Sein groer Gedanke, das Volk berall zur Verwaltung seiner Angelegenheiten heranzuziehen und dadurch sein Interesse daran, seine Liebe zu Heimat und Vaterland zu heben, war nun vllig zum Siege gelangt. Die Groen, die uns das Deutsche Reich geschaffen haben, ruhen im Grabe, und die unvergelichen Tage, in denen dem Sehnen des deutschen Volks endlich Erfllung ward, sind lngst dahin; aber auch jetzt noch sorgen und schaffen viele tchtige Männer fr das Wachsen und Gedeihen Deutsch-lands: sie suchen die Gefahren zu bannen, die ihm drohen, und es einer glcklichen Zukunft entgegenzufhren. Ihnen voran geht unser Kaiser: wie er voll Stolz zurckblickt auf die Vergangenheit seines Geschlechts, wie er mit klaren Augen hineinschaut in die Gegenwart, immer bestrebt, sie zu verstehen und alles, was sie Neues hervorbringt, geistig zu erfassen und auszunutzen, so denkt und sorgt er, von heiligem Eifer durchglht, auch fr die Zukunft seines Volks. Gottes Segen sei auch ferner mit ihm und unserm Vaterland! Druck: Gebhardt, Zahn & Landt G. m. b. Schneberg-Berlin.

2. Geschichte des deutschen Volkes - S. 51

1871 - Berlin : Vahlen
Innere Gestalt des Frankenreiches unter Karl dem Groen. 7982. 51 mihandelt worden und mit genauer Noch entwichen war. Man beschuldigte ihn mancher Verbrechen, und Karl lie erst eine strenge Untersuchung zu seiner Reinigung anstellen. Dann fhrte er ihn mit einem Heere selbst nach Rom zurck. Hier nun geschah es, am Weihnachtstage, am Beginn des Jahres 800, da in St. Peters Dom der Pabst dem groen Frankenknige die rmische Kaiserkrone aufsetzte: alles Volk, das gegenwrtig war, rief: Carolo Augusto, dem von Gott gekrnten, groen und friedebringenden Kaiser der Rmer' Leben und Sieg!" 80, Erst mit dieser Kaiserwrde erhielt die Macht Karls des Groen ihre volle Bedeutung. In den Augen der Völker war fortan das rmische Reich, das einst die Welt beherrscht hatte, wieder erneut. Der Kaiser stand an der Spitze des Reiches, das die ganze Christenheit umfassen sollte, und erschien als der oberste Herrscher und Beschirmer derselben. Bon ihm ging alle irdische Macht, alles Regiment auf Erden aus und verbreitete sich die Stufen abwrts auf Könige, Herzge, Grafen bis zum letzten Lehnsmann hinab. Ein neues Weltreich, aber ein christliches, war gegrndet. Denn vor allen Dingen war der Kaiser ein Beschtzer der christlichen Ordnung und des rechten christlichen Glaubens. In diesem Beruft fhlte er sich eigentlich Allen, aber keiner Na-twn besonders angehrig; doch waren es jetzt die Deutschen, wie einst die Rmer, auf denen die neue Weltherrschaft beruhte. Aber der Gedanke des Kaiserthums, groß und schn an sich, war zu hoch, als da er je verwirklicht toerden konnte; selbst Karl der Groe gebot nicht der alle Christen, nickt ein-mal der alle christlichen Germanen. Denn neben ihm stand mit gleichen wenn auch ohnmchtigen Ansprchen der ostrmische Kaiser, der in Konstantinopel residlrte; und die Angelsachsen auf ihrer Znfel blieben schon jetzt unabhngig von dem groen Reichsverband. Und was Karl der Groe nickt erreichte, hat auch kein anderer Kaiser je nach ihm erreicht. 81. Wie der Kaiser das weltliche Schwert fhrt, so fhrt der Pabst *2* 'rtliche: beide Schwerter sollen, nach der ursprnglichen Anschauung des Mittelalters, untermischt bleiben. Noch galt der Pabst in weltlicher Beziehung als des Kaisers Unterthan. Aber er war der geistliche Vater, aus dessen Hand der hchste irdische Herrscher ehrfrchtig die Krone empfing. So glich sich der Unterschied aus, und beide erschienen in einer gewissen Gleichheit neben einander. Der Pabst stand an der Spitze des geistlichen Staates, der Kirche. Auch er war Quell aller geistlichen obrigkeitlichen Ordnung; Erzbischfe, Bischfe, bis zum untersten (genfer (Geistlichen) hinab, hatten ihr kirchliches Ansehen von ihm herzuleiten. Reich und Kirche sollten sich untersttzen und in einander leben, wie Seele und Leib: Das Reich schtzt die Kirche mit dem Schwert gegen alle Femde, die Kirche heiligt jegliche Ordnung im Reich. So waren die beiden groen Gewalten des Mittelalters geschaffen, die jetzt noch im Frieden zusam- @fei%S'^tehen.fi f4 "" richtigen und schnen 8. Innere Gestalt des Fraukenreiches unter Karl dem Groen. 82. In dem groen Reiche waltete nun eine hnliche, aber verbesserte Ordnung als wie ehedem unter der Merowingerherrschaft. Die alten Herzoa-T* ^ren Volksherzogen an der Spitze, die zu sehr an die Selbst-standigkeit der einzelnen Stmme erinnerten, waren aufgelst. Statt dessen war t ^e Reich m Gaue eingeteilt, der welche Gaugrafen gesetzt waren, und die Gaue wieder in kleinere Bezirke, die etwa den alten Hundertschaften

3. Geschichte des deutschen Volkes - S. 287

1871 - Berlin : Vahlen
Friedrichs erste Friedenszeit. 483485. 2 87 schdigt, mehrte sich rasch und berstieg schon nach zehn Jahren die frhere Hhe. Bor Allem erfreute sich das Land endlich religiser Duldung, und wh-rend der Protestant unter der protestantischen Regierung fest und gesichert wohnte, hatte^doch auch der Katholik nirgends der Beschrnkung zu klagen; ja, als spter (seit 1773) der Jesuitenorden aufgehoben und die Jesuiten berall ver-trieben wurden, duldete sie allein Friedrich in Schlesien, so ganz hatten sich die Verhltnisse umgewandelt. 484. Derselben Sorgfalt erfreuten sich alle andern Provinzen des groen Staates. Friedrich verwaltete sein Reich noch wie sein Bater es gethan, gleich-sam wie ein groes Gut, wo das Auge des Eigenthmers berall weilen, sein persnlicher Befehl berall hindringen mu. Damals gerade wurde eine ver-besserte Rechtspflege eingefhrt, und die Wrde und Unabhngigkeit der Richter gesichert. Es ntzte ihm besonders, da ihm der Staat in so vortrefflicher Verwaltung von seinem Vater berkommen war; er hatte vielfach nur die alte Ordnung aufrecht zu erhalten. Dazu dienten ihm besonders die Reisen, die er alljhrlich durch alle Provinzen unternahm, theils um die Armee-Corps, die in den einzelnen Provinzen lagen, zu inspiciren, theils um die brgerliche (Civil-) Verwaltung zu berwachen. Der gefrchtete, scharfe Blick des Knigs bemerkte dann auch den kleinsten Mistand; Lob und Tadel wurden gleich streng und gerecht abgewogen, und Jedermann konnte ihn mit einer Bittschrift, oft auch mit einem mndlichen Gesuch angehen. Er seinerseits kannte jeden Dorf-thurm und jedes adliche Gut an seiner Strae. Daheim setzte er dieselbe nicht zu ermdende Thtigkeit fort. Nur schwer gengte er sich in seiner unabls-sigen Arbeit, die er fr Knigspflicht hielt. Ihm galt als Wahlspruch, der erste Diener seines Staates zu sein. Wenn ein Fehler in seiner Regierung war, so war es hchstens der, da er schlechterdings Alles selber thuu, wenig-stens selber leiten wollte, seine Untergebenen fast nur zu Ausfhruugsmaschinen seiner Weisungen machte. So bedurfte er mehr der Cabiuetssecretre, die seine Ordres nur einfach zu Papier brachten, als der Minister in den verschiedenen Zweigen der Regierung. Von allen Seiten seines doch schon nicht kleinen Landes gingen unmittelbare (Jmmediat-) Eingaben unter der einfachen Adresse Au Roi" tglich in Masse an ihn ein, die er selbst las, meist selbst mit kurzer, scharfer, oft schlagend witziger Randbemerkung beschied. Eine so ungeheure Thtigkeit war nur bei der sorgsamsten Eintheilung der Zeit mglich; daher der König Sommers schon srh um 4, Winters gegen 5 Uhr an seinem Arbeits-tisch war. Streng war Stunde fr Stunde eingetheilt, und doch fand er bei so umfassender, aber nicht ngstlicher Thtigkeit Zeit, laut lesend oder die Flte (sein Lieblingsinstrument) blasend, durch die Zimmerreihe seines Palais zu gehn, Nachmittags nach der kurz gemessenen Mittagstafel, von seinen Windhunden begleitet, in den Anlagen zu promeniren, und Abends ohne peinliche Abmessung der Zeit sich bei der Tafel ungehemmt der Lust geistreicher Unterhaltung, oft bis spt in die Nacht hinein, zu berlassen. 485. Denn neben der Strenge des kniglichen Amtes blieb in ihm der Sinn fr Wissenschaft, Poesie, geistreichen Verkehr, wie er ihn als Jng-ling, als Kronprinz geliebt hatte; nur da sein Kreis frh zusammenschmolz. Schon während des 2. schleichen Krieges starb sein Liebling Jordan, Andere folgten nach, und die sie ergnzten, traten nie ganz in die alte Stelle. Fried-rich verletzte diese Freunde oft durch seinen beienden, ungezgelten Witz, ohne sie deshalb in seinem Herzen entbehren zu knnen, ja empfand oft erst nach ihrem Tode schmerzlich, wie er sie geliebt, auch wie er sie gekrnkt. Die Bil-duug in diesem Kreise wie die Unterhaltung waren französisch. In Frankreich

4. Geschichte des deutschen Volkes - S. 13

1867 - Berlin : Vahlen
Charakter, Sitten und Gemeindeleben der Germanen. § 14—15. 13 seiner Hörigen. Ihm selbst schien Jagd und Krieg, sonst Nichtsthun, allein des Freien würdig. Die Kleidung bestand in dem wildreichen Lande zwar vorzugs- weise aus Pelzwerk, doch ward von den Weibern Leinwand gewebt, und bei den Reicheren waren Spangen von edlem Metall bereits keine Seltenheit. Heilig war das Hauswesen und vor allem die Ehe, die geschlossen ward, indem der Mann der Jungfrau nicht Gold, sondern ein Roß, ein Rindergespann und Waffen darbot. Das Weib waltete dann hochgeehrt als Herrin (Frau) im Hause; ja in ihr verehrte der Germane etwas Heiliges und Prophetisches. Ost begleiteten die Weiber das ausrückende Heer der Männer zum Kampfe, und ihr Ruf befeuerte jenen den Muth. Die Kinder der Freien und der Sklaven wuchsen unter einander auf, bis die Wehrbarmachung den Freigebornen unter- schied. Die Waffen bestanden in der Framea, dem furchtbaren Wurfspieß, den sie auf unglaublich weite Entfernung schleuderten; ferner in Schwertern, langen Lanzen, Aepten und Keulen, Bogen und Pfeil. Die Schilde waren von Holz und mit glänzenden Farben bemalt. Auch gerüstete Reiter kommen vor, während die Fußgänger, die gewöhnlich mit jenen untermischt kämpften, ohne Harnisch war^n. Ihre Schlachtordnung bildeten sie keilförmig; in ihr standen sie nach Familie und Gau zusammengeschaart; Bilder wilder Thiere wurden als Feldzeichen den einzelnen Stämmen vorangetragen. Vor der Schlacht stimmten sie den Barrit, den Kriegsgesang, an. Weichen galt nicht schimpflich, nur mußte man den Schild nicht lassen und zurückkehren. Tempel hatten sie nicht, sie beteten die Götter in Hainen und Bildern an; ebenso hatten sie keinen be- sonderen Priesterstaud, wie die Kelten; es übte nach alt-arischer Weise der Vater für das Haus, der Edle für das Geschlecht und den Gau, die priesterlichen Dienste: Opfer und Anrufung der Götter. Aber man hatte der religiösen Gebräuche viel: man warf das Loos, beobachtete den Vogelflug, horchte auf das Wiehern der Rosse, und suchte den Ausgang der Schlacht durch einen zuvor angestellten Zweikampf vorherzusagen. Ebenso achtete man auf Tage und Zeiten, Neumond und Vollmond. — Die großen Tugenden des Volks, Tapferkeit, Keuschheit, Wahrhaftigkeit und Gastfreiheit, fanden nnr^ in den Lastern des Trunkes und des Spiels eiuen entstellenden Gegensatz; aber selbst in diesen noch konnte man Stärke des Muths und Ehrenhaftigkeit der Gesinnung bewundern. § 15. Soweit im Allgemeinen schildert uns Tacitus unsere Vorfahren. Das Bild aber gewinnt erst Vollendung, wenn wir aus andern Quellen und Untersuchungen uns das Gemeindeleben der alten Deutschen vorstellen. Alle Freien hatten an ihm Antheil. Es gab zwar neben den Freien noch Edilinge (einen Adel). Aber diese bildeten keinen abgegrenzten, bevorrechteten Stand. Der größere Besitz und mit ihm ein größeres Ansehn, das vielleicht schon lange hindurch vom Vater auf den Sohn vererbt war, unterschied sie allein. Das nächste und heiligste Band bildete die Familie (Sippe); in ihr fand der Ein- zelne seinen Schutz und seine Gewähr; für Tödtung oder Verletzung trat sie ein zur Rache oder Acht. Doch konnte vor der Gemeinde der Verletzer sich mit ihr absinden durch eine bestimmte Buße, indem er das Wehrgeld zahlte; und so ward der furchtbare Brauch der Blutrache gemildert. Die benachbarten freien Grundbesitzer nun bildeten unter sich zunächst die Markgenossenschaft, die zusammen ihr Gemeindeland, — Wald, Wiese, Moor und Weide — ihr Almend, hatten. Eine bestimmte Zahl Markgenossenschaften bildete den Gau, der meist nach natürlichen geographischen Grenzen sich schloß; etwa je hundert Markgenossen (Familienhäupter) bildeten bei einzelnen Stämmen Huntaren, Hundertschaften, unter Ecntgrafen. Aus den gesummten Gauen eines Stammes sammelte sich zu bestimmten Zeiten, besonders um Neu- oder Vollmond, die

5. Geschichte des deutschen Volkes - S. 52

1867 - Berlin : Vahlen
52 Innere Gestalt des Frankenreichs unter Karl dem Großen. § 80—82. ruhte. Aber der Gedanke des Kaiserthums, groß und schön an sich, war zu hoch, als daß er je verwirklicht werden konnte; selbst Karl der Große gebot nicht über alle Christen, nicht einmal über alle christlichen Germanen. Denn neben ihm stand mit gleichen, wenn auch ohnmächtigen Ansprüchen der oströmische Kaiser, der in Constantinopel residirte; und die Angelsachsen auf ihrer Insel blieben schon jetzt unabhängig von dem großen Reichsverband. Und was Karl der Große nicht erreichte, hat auch kein anderer Kaiser je nach ihm erreicht. § Li. Wie der Kaiser das weltliche Schwert führt, so führt der Pabst das geistliche: beide Schwerter sollen, nach der ursprünglichen Anschauung des Mittelalters, unvermischt bleiben. Noch galt der Pabst in weltlicher Beziehung als des Kaisers Unterthan. Aber er war der geistliche Vater, aus dessen Hand der höchste irdische Herrscher ehrfürchtig die Krone empfing. So glich sich der Unterschied aus, und beide erschienen in einer gewissen Gleichheit neben einander. Der Pabst stand an der Spitze des geistlichen Staates, der Kirche. Auch er war Quell aller geistlichen obrigkeitlichen Ordnung; Erzbischöfe, Bischöfe, bis zum unter- sten Cleriker (Geistlichen) hinab, hatten ihr kirchliches Ansehn von ihm herzu- leiten. Reich und Kirche sollten sich unterstützen, und ineinander leben, wie Seele und Leib: das Reich schützt die Kirche mit dem Schwert gegen alle Feinde, die Kirche heiligt jegliche Ordnung im Reich. So waren die beiden großen Ge- walten des Mittelalters geschaffen, die'jetzt noch im Frieden zusammen wirkten, wie sie sollten, und sich im gegenseitigen, richtigen und schönen Gleichgewicht hielten. 8. Innere Gestalt des Frankenreiches unter Karl dem Großen. ^ § 82. In dem großen Reiche waltete nun eine ähnliche, aber verbesserte Ordnung, als wie ehedem unter der Meruwingerherrschaft. Die alten Herzog- thümer, mit ihren Volks Herzogen an der Spitze^ die zu sehr an die Selbst- ständigkeit der einzelnen Stämme erinnerten, waren aufgelöst. Statt dessen war das ganze Reich in Gaue eingetheilt, über die Gaugrafen gesetzt waren, und die Gaue wieder in kleinere Bezirke, die etwa den alten Hundertschaften (§ 15.) entsprachen, und die unter der Verwaltung von Centgrasen standen. Der Gaugraf saß alle Monat, umgeben von 7—12 Schöffen, die aus den ansehn- lichsten Männern des Gaues gewählt waren, an des Königs Statt zu Gericht und sprach zu Recht, wo es sich um Leben, Freiheit und echtes Eigenthum handelte; im Kriege führte er den Heerbann des Gaues. Der Centgraf richtete allwöchentlich die kleineren Angelegenheiten seines Bezirkes. Längs den Grenzen hin bestanden die Marken, über die Markgrafen gesetzt waren, mit ausge- dehnteren Vollmachten als sie die Gaugrafen hatten. Die Marken waren ge- wissermaßen Militairgrenzen, zur Vertheidigung des Reichs wie zum Angriff eingerichtet. Die hier Angesiedelten waren unmittelbare Vasallen des Königs, die der Markgraf zu allen Zeiten zum Heerdienst entbieten konnte. Solche Marken waren an der Ostgrenze: Friaul, die windische Mark (gegen Kärnthen) Steiermark, die aoarische Mark oder spätere baierische Ostmark, der Nordgau (zwischen Donau und Fichtclgebirg) die thüringischen und sächsischen Marken. Auf seinen Domänen hatte ,dcr König seine Vögte, die diese verwalteten, und seine Schultheißen, die in seinem Namen -das Recht sprachen. Erst später trat hier die neue Würde der Pfalz grasen ein. Zur Beaufsichtigung aller dieser Beamten kamen alle Vierteljahre auf des Königs Befehl zwei besondere Sendgrasen, ein geistlicher und ein weltlicher Groller.

6. Geschichte des deutschen Volkes - S. 294

1867 - Berlin : Vahlen
294 Friedrich's erste Friedenszeit. § 481—484. kriegen zu sehr in Anspruch genommen war, nicht gegründet und so die herr- lichen Küsten mit dem schönen Seehafen (der Knok) unbenutzt gelassen. § 482. Karl Vii. Albrecht war schon im Januar 1745 plötzlich ge- storben; sein Sohn, Maximilian Joseph, verzichtete nicht nur darauf, um die Kaiserkrone sich zu bewerben, sondern schloß auch mit Maria Theresia den Frie- den von Füssen 22. April 1745. So erhielt der Gemahl der Maria The- resia, Franz I. 1745 — 1765, die Kurstimmen, und die Kaiserin, wie sie nun betiteit war, hatte in Deutschland Friede. Zwar dauerte mit Frankreich der Krieg in den östrcichischen Niederlanden noch fort, und hier wandte der Mar- schall von Sachsen, ein unechter Sohn August's Ii. von Polen, das Kriegs- glück auf Seiten der Franzosen; die Oestreicher unterlagen bei Fontenay und fast die ganzen Niederlande wurden vom Feinde besetzt. Da aber auch Frank- reichs Geldmittel völlig erschöpft waren und erst jetzt recht eigentlich die schmach- volle Negierung Xv. in ihren Schwächen hervortrat, so ward zu Aachen 1748 ein für Maria Theresia im Ganzen günstiger Friede geschlossen. Frankreich gab alle seine Eroberungen in den Niederlanden aus. Dagegen ver- lor Oestreich in Italien (wo es gegen Spanien und Frankreich ebenfalls nicht glücklich gekämpft hatte) die Herzogthümer Parma und Piacenza, die es an einen Sohn des spanischen Philipp des V. abtrat. So war Maria Theresia aus diesem so bedrohlichen Kriege ehrenvoll hervorgegangen, nur Schlesien war ihr von Friedrich genommen — ein Verlust, den sie nicht verschmerzen konnte. 3. Friedrich's erste Friedenszeit. § 483. Schlesien, das auf diese Weise zu Preußen gekommen, umfaßte etwas über 600 ^M. und zählte etwa 1^ Million Einwohner.*) Friedrich Ii. wandte diesem fruchtbaren und schönen Lande, das aber durch Mißregierung tief verfallen war, seine besondere Sorgfalt zu. Bald hob sich der Ackerbau, es entstanden einzelne Fabriken, Webereien und Spinnereien, an denen jetzt Schle- sien so reich ist; die Bevölkerung, obwohl durch den Krieg vermindert und be- schädigt, mehrte sich rasch und überstieg schon nach zehn Jahren die frühere Höhe. Vor allem erfreute sich das Land endlich religiöser Duldung, und wäh- rend der Protestant unter der protestantischen Regierung fest und gesichert wohnte, hatte doch auch der Katholik nirgends über Beschränkung zu klagen; ja, als später (seit 1773) der Jesuitenorden aufgehoben und die Jesuiten überall ver- trieben wurden, duldete sie allein Friedrich in Schlesien, so ganz hatten sich die Verhältnisse umgcwandelt. § 484. Derselben Sorgfalt erfreuten sich alle andern Provinzen des großen Staates. Friedrich verwaltete sein Reich noch wie sein Vater es gethan, gleich- sam wie ein großes Gut, wo das Auge des Eigenthümers überall weilen, fein persönlicher Befehl überall hindringen muß. Es nützte ihm besonders, daß ihm der Staat in so vortrefflicher Verwaltung von seinem Vater überkommen war; er hatte vielfach nur die alte Ordnung aufrecht zu erhalten. Dazu dienten ihm besonders die Reisen, die er alljährlich durch alle Provinzen unternahm, theils um die Armee-Eorps, die in den einzelnen Provinzen lagen, zu inspiciren, theils um die bürgerliche (Civil-) Verwaltung zu überwachen. Der gefürchtete, scharfe Blick des Königs bemerkte dann auch den kleinsten Mißstand; Lob und Tadel •) Während es heute deren beinahe 5 zählt.

7. Leitfaden zur Geschichte des deutschen Volkes - S. 192

1915 - Berlin : Vahlen
192 Kaiser Wilhelms L Ausgang. Kaiser Friedrich. §§ 259—261. Raum geschaffen ward und daß die Selbstverwaltung, die Stein (§ 202,1) den Städten geschenkt hatte, als ein bedeutsames Recht, aber auch als eine schwerwiegende Pflicht, auch in die Landgemeinden Eingang fand. 1872 wurde die neue Kreis-, 1875 die neue Provinzial-Ordnung Gesetz. Danach bildet jeder Kreis unter einem Landrat einen eigenen Verband; ein Kreistag und ein von diesem gewählter Kreisausschuß stehen dem Landrat zur Seite. Städte mit 25 000 und mehr Einwohnern bilden einen eigenen Kreis. Auf sechs Jahre gewählte Vertreter der Landkreise und Städte bilden den Provinziallandtag, der alle 2 Jahre berufen werden muß. Er wählt den Provinzialausschuß und den Landesdirektor, der die laufenden Geschäfte führt. § 260. Kaiser Wilhelms I. Ausgang. Während der Kaiser für sein Volk arbeitete und sorgte, schwand Jahr um Jahr dahin: mit jedem ward er seinen Deutschen lieber. Was ihn bewegte, das bewegte alle mit. Das zeigte sich recht deutlich, als ihn im letzten Jahre seines Lebens noch schwere Schicksalsschläge trafen: Kronprinz Friedrich Wilhelm erkrankte unheilbar, und dazu raffte ganz unerwartet der Tod einen kräftigen, dem Kaiser besonders lieben Enkel, den zweiten Sohn des Großherzogs von Baden, dahin. Die Kraft des greisen Herrschers war gebrochen. Der Körper vermochte nicht mehr wie früher den Schmerzen, 1888, die ein altes Nierenleiden verursachte, zu widerstehen. Am 9. März 1888 9. März. flog über die ganze Erde die Trauerkunde, daß der von seinem Volke so herzlich geliebte und verehrte Herrscher, der erste Kaiser des neu geeinten Reichs, am Vormittag V-9 Uhr eingegangen sei zum ewigen Frieden. Als die sterblichen Überreste des Entschlafenen am 16. März die in großartig würdiger Weise geschmückten Linden entlang nach dem Mausoleum in Charlottenburg, der Ruhestätte der geliebten Eltern, geführt worden waren, als er seinen Deutschen ganz genommen war, da fühlten alle erst recht, was sie an ihm gehabt hatten. Sein Bild aber lebt fort im Herzen seines Volks, und der Wunsch wird in Erfüllung gehen, mit dem Fürst Bismarck am Todestage des Kaisers, bis ins Innerste erschüttert, vor dem tiestrauernden Reichstage seine von Tränen unterbrochenen Worte schloß: „Die heldenmütige Tapferkeit, das nationale, hochgespannte Ehrgefühl und vor allen Dingen die treue, arbeitsame Pflichterfüllung im Dienste des Vaterlandes und die Liebe zum Vaterlande, die in unserem dahingeschiedenen Herrn verkörpert waren, mögen sie ein unzerstörbares Erbteil unserer Nation sein, welches der aus unserer Mitte geschiedene Kaiser uns hinterlassen hat." § 261. Kaiser Friedrichs Regierungsantritt, Leiden und Tod. Am 9. März war Kaiser Wilhelm gestorben, am 11. kehrte sein todkranker Sohn und Nachfolger Kaiser Friedrich aus San Remo, wo er seit Monaten weilte, in die Heimat zurück. Die Pflicht rres, und obschon die
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