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1. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 210

1880 - Heidelberg : Winter
210 Kap. 28. § 153—154. Kaiser Rudolf I. (Gründung der Habsburgischen Hausmacht.) eine Hauptschlacht zu meiden und durch List und Hinterhalt Vorteile zu gewinnen. Endlich kam es zur Schlacht. Nachdem vor dem kaiserlichen Heere der Bischof von Basel gebetet hatte und der Kriegsgesang angestimmt war, begann der Kampf und dauerte eine Stunde mit der größten Hitze und mit abwechselndem Glück. Mehrere feindliche Ritter hatten es besonders auf des Kaisers Leben abgesehen; aber Rudolf wich dem Lanzenstotz des einen aus und streckte ihn mit dem Gegenstoß ins Auge tot darnieder, und als ihm ein anderer das Pferd unter dem Leibe erstach, deckte er sich mit dem Schilde gegen den Angriff der Feinde, bis er ein anderes Pferd erhielt. Nach Erneuerung des Kampfes wich das böhmische Heer und wurde gänzlich geschlagen, Ottokar aber auf der Flucht von zwei steiermärkischen Rittern (aus Rache dafür, daß er ihren Vater grausam hatte hinrichten lassen) getötet. Rudolf hielt hierauf zu Wien ein Dank- und Siegesfest (wobei unter andern ein über hundert Jahre alter Ritter, von Haslau, mit seinem Urenkel turnierte) und brach dann zur Verfolgung seines Sieges auf. Zwar wollte der Markgraf Otto der Lange von Brandenburg als Vormund von Ottokars Sohn Wenzel den Krieg fortsetzen; allein Rudolf überließ aus Klugheit und Großmut dem jungen Wenzel in dem Vergleiche zu Kollin Böhmen und Mähren als Lehen, da er ihm schon vor der ersten Unterwerfung seines Vaters seine fünfte Tochter, Jutta, verlobt hatte; ebenso kam die Verbindung seines Sohnes Rudolf mit Wenzels Schwester zu stände. 154. Um die für das Reich eingezogenen österreichischen Länder seinem eigenen Hause zuzuwenden, dessen Machtvermehrung ihm zur kräftigeren Durchführung seines Kaiserberufes notwendig schien, hielt er einen österreichischen Gerichtstag unter Zuziehung des Adels und der Landleute, auf welchem ihm zugestanden wurde, daß der römische König über das babenbergifche Erbe verfügen dürfe, jedoch unter Vorbehalt der Rechte der Allodialerben. Nachdem er sodann auch die österreichischen Bischöfe gewonnen und die Willensmeinung der Kurfürsten eingeholt hatte, eröffnete er gegen das Ende des Jahres 1282 den Reichstag von Augsburg, wobei ihm seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf, welche gegen Ottokar mitgefochten hatten, zur Seite standen. (Sein dritter, aber zweitgeborener, hoffnungsvollster Sohn Hartmann, dem er die Nachfolge im Reich hatte zuwenden wollen, war ein Jahr zuvor im Rhein ertrunken.) Nachdem der König der Reichsversammlung vorgestellt hatte, was er dem Reiche für ein Opfer gebracht, und was man nächst Gott besonders diesen seinen beiden Söhnen zu danken habe, erhob er sie unter die Reichsfürsten und belehnte beide, unter Erwähnung der Zustimmung der Kurfürsten, mit Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain und der windischen Mark, worauf sodann seine Söhne an den Grafen Meinhart von Tirol, als einen Seitenverwandten der Babenberger, Kärnten (unter dem Vorbehalt des Rückfalls an Österreich) verliehen. So ward König Rudolf der Grün-1282 der der habsburg-österreichischen Hausmacht. Als ein Jahr darauf der Adel und die Städte in Österreich dem Könige vorstellten, daß dem Lande ein Doppelhaupt nicht gut sei, ließ er seinen Erstgeborenen, Albrecht, im alleinigen Besitz von Österreich und verschaffte seinem Sohn Rudolf ein neugeschaffenes Herzogtum Schwaben. Um dem Papst einen Beweis seiner aufrichtigen Gesinnung zu geben, vermählte er die letzte seiner sechs Töchter, Clementia, an denkönig Karl Martell von Neapel (den Sohn Karls von Anjou). Indem Kaiser Rudolf (denn so nannte ihn das Volk, obgleich die Umstände es nie zur Kaiserkrönung kommen ließen) jede Einmischung in die italienischen Angelegenheiten vermied und den Alpenkamm als die Grenzmark zwischen Deutschland und Wälschland betrachtete, verschaffte er sich

2. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 13

1880 - Heidelberg : Winter
Kap. 3. § 21—22. Sitten der alten Deutschen. (Heerwesen, Religion.) 13 Hausrecht unbedingt heilig war, dessen Verletzung höher gebüßt wurde als die nämliche außer dem Hause zugefügte Beleidigung. In Ermangelung anderer Beweise galt ein feierlicher Eid; oft entschied das Ordal (Gottesurteil), das entweder in der Feuerprobe oder Wasserprobe, oder im gerichtlichen Zweikampfe bestand. Der letztere sollte zugleich der herrschend gewordenen Blutrache steuern, und bei seiner Anwendung durfte kein Niddingswerk geübt werden, d. h. es mußte unter den Kämpfenden alles ehrlich zugehen; auch galt nach Beendigung des Kampfes keine weitere Rache. Leibesstrafe kam nicht vor, auch feine Freiheitsstrafe. Todesstrafe traf nur Feige, Verräter und Unzüchtige, und konnte nur von den Priestern im Namen des höchsten Gottes verhängt werden. 21. Da nur der Freie vom zwanzigsten Jahre an wehrfähig und jeder Wehrfähige kriegspflichtig war, so wurde schon von früher Jugend an der freie Deutsche zu kriegerischer Tätigkeit abgehärtet. Der Krieg wurde entweder aus Noth zur Verteidigung oder um des Unterhalts willen oder aus Lust nach Beute und Ruhm geführt. Zu einem allgemeinen Kriege wurde der Heerbann (die Landwehr) aufgeboten. Von einem Volkskriege verschieden ist das (bei Cäsar beschriebene) Aufgebot Freiwilliger zu einem Beutezug, der außerhalb des eigenen Landes meist zur Kriegsübung der jungen Mannschaft vorgenommen wurde. Dieses Aufgebot ist aber nicht zu verwechseln mit der (bei Tacitus vorkommenden) Einrichtung des Gefolges (Gasindi, comi-tatus) d. i. der Waffengefährtschaft, die sich um einen Fürsten dadurch bildete, daß sich ihm kriegsbewährte und auserlesene Kämpfer in verschiedenen Rangstufen der Tapferkeit und Waffenkunst anschlossen und sich ihrem Gesolgsherrn auf Leben und Tod verpflichteten. In ein solches Gefolge, das im Krieg wie im Frieden den Fürsten umgab, traten auch junge Söhne der Edlen oder verdienter Väter, um ihre Kriegsschule zu machen. Im Frieden begründete ein zahlreiches tapferes Gefolge die Macht und das Ansehen eines Fürsten im In- und Auslande. In der Schlacht hatte es die Pflicht, an der Seite seines Gesolgsherrn (der ein Stammfürst oder Herzog oder König sein konnte) nur für ihn und seinen Ruhm zu kämpfen; ihn zu verlassen oder auch nur zu überleben, war ein unaustilgbarer Schimpf. Die Glieder des Gefolges erhielten von ihm alles, was zur Kriegsrüstung gehört, und statt des Soldes Anteil an seinem Tisch und an der Kriegsbeute. In der Heeresordnung bildete das Gesolge eine auserlesene Schar; bei den Eroberungszügen der Völkerwanderung, bei welchen die Kriegshaufen eines Fürsten oft zu ganzen Völkerhaufen heranwuchsen, wurde der Gefolgs-herr zu einem eigentlichen Heerkönig, dessen Gefolgsglieder als Zehnt-tz r a v e n (decani), Hundertgraven (centenarii) undgraven (co-mites) oder Herzoge (duces) den verschiedenen Heeresabteilungen vorgesetzt waren. 22. Die Religion war nicht ein bloßer Naturdienst, sondern Verehrung von Göttern und in ihrer Götterlehre treten entschieden sittliche Richtungen hervor, wie schon ihr Glaube an Unsterblichkeit beweist. In frühester Zeit verehrten sie Sonne, Mond und Sterne, sowie die Erde, das Feuer und andere Elementarkräfte, später persönliche Gottheiten. Nach der Götter lehre der nordischen Germanen, die in der Edda (einer

3. Die Weltgeschichte - S. 178

1881 - Heidelberg : Winter
178 Kap. 52. § 195. Eroberung v. Mailand, Schlacht bei Pavia. Mailand als Lehen an Franz Sforza zurückgegeben werden konnte. Als König Franz sich aufs neue rüstete, trat sein von ihm verkürzter und dadurch beleidigter Verwandter, der Connetable Karl von Bourbon, zum Kaiser über. Bald darauf mußten die Franzosen, welche unterdessen dennoch ins Mailändische eingedrungen waren, nach dem Verlust von Mailand und Genua wieder weichen und, während der tapfere Bayard (der „Ritter ohne Furcht und Tadel") in einem Rückzugsgefechte an der Sesia fiel, Italien ganz verlassen. Auf Bourbons Rat drang nun der Kaiser in Südfrankreich ein und ließ durch Pesclra die Stadt Marseille belagern. Dieser aber konnte sich in der von den Franzosen absichtlich verwüsteten Gegend nicht behaupten und begann den Rückzug nach Italien, um dieses dem Kaiser zu erhalten. Denn gleich darauf drang Franz in eigener Person durch die Oberalpen in Italien ein und eroberte (während Pesclra durch sein nach rückständigem Sold verlangendes Heer noch in den Alpen zurückgehalten wurde) die Stadt Mailand, welche der Pest wegen nicht hinlänglich verteidigt werden konnte. Unterdessen aber hatten in Deutschland Bourbon und Frunsberg, jener 18, dieser 11 Fähnlein Landsknechte angeworben und brachen mit denselben unversehens in Italien ein, trieben unter dem Oberbefehl Pesclras die Franzosen aus dem Mailändischen hinaus und zwangen den König zur Schlacht bei Pavia im Jahre in welcher derselbe besiegt und gefangen genommen wurde. Die Schlacht bei Pavia wurde vorzüglich mit deutscher Kraft gewonnen. Franz hatte sich in einem Park vor Pavia verschanzt, aus welchem ihn Pesclra durch Nieder-reißung der Schanzen ins offene Feld heraus nötigte. Frunsbergs Landsknechte siegten zuerst auf dem linken Flügel; im Centrum brachte Pesclra mit den Spaniern die Schweizer und die französische Reiterei zum Weichen, worauf die siegreichen Deutschen nachdrängten und in Verbindung mit der ausfallenden Besatzung Pavias die Niederlage vollendeten. Franz wollte die ©einigen zum Stehen bringen, wurde aber von den nacheilenden Deutschen erreicht und verwundet, und als er, immer um sich hauend, als wolle er die Schlacht noch gewinnen, sich reiten wollte, stürzte er mit dem Pferde zu Boden und wäre von zwei Spaniern getötet worden, hätte nicht ein Franzose, der ihn erkannte, die Gefahr abgewendet. Er ergab sich hierauf dem Vicekönig Launoy. Er ward auf seinen Wunsch nach Madrid gebracht, wo sich der Kaiser befand, von dem er günstigere Bedingungen erwartete. Doch erst nach einjähriger Haft wurde er frei und mußte im Madrider Friedensvertrag 1526 auf Italien und Burgund nebst Flandern und Artois verzichten. Vor der feierlichen Eidesleistung hatte er vor seinen Räten eine geheime Protestationsurkunde ausgestellt, in welcher er erklärte, diesen Vertrag, als einen erzwungenen, nicht halten zu wollen. So vermeintlich im Gewisien gedeckt, gab er Eid und Ehrenwort von sich. Er wurde nun unter allen erdenklichen Vorsichtsmaßregeln bis an die französische Grenze geleitet und dort gegen seinen Sohn (den Dauphin) und gegen seinen Bruder ausgewechselt, welche beide als Geiseln bis zur Erfüllung der Friedensbedingungen in Madrid bleiben sollten. (196.) Es war jedoch dem König Franz damit kein Ernst; er ließ in einer Parlamentssitzung den Vertrag für ungiltig erklären und schloß mit den auf Karls Übermacht eifersüchtigen Mächten England, Venedig, Mailand (Sforza), Florenz und dem Papste Clemens Vii die heilige Liga, um die kaiserliche Übermacht in Italien zu brechen. So begann der zweite Krieg 1527-1529. Da es die Verbündeten an dem
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