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1. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 203

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
203 i 3. Die geistige Bildung der asiatischen Bevölkerung steht hinter den Leistungen der Europäer entschieden zurück, obschon Asien auch die geistige Wiege Europas gewesen ist. Die großartigen Baudenkmäler Babyloniens, Assyriens, Kleinasiens, welche wir heute in ihren Trümmern bewundern, weisen jetzt noch aus die Bildungsstufe jener Länder in grauer Vorzeit zu- rück. Die Sagen und Schriften der Inder legen Proben von der tiefen Einsicht jenes Volkes ab; China und Japan sind noch bis zur Stunde die einzigen eigentlichen asiatischen Kulturstaaten. Aber dadurch, daß sie dieselben von jeher gegen Außen streng abgeschlossen haben, entbehrten sie auch der äußern Anregung, blieben auf der erklommenen Entwicklungsstufe stehen und gingen so rückwärts. Wie manche herrliche Erfindung kannten die Chinesen vor den Europäern! Welche tiefe Weisheit enthalten die indischen, persischen' und arabischen Dichtungen und Märchen! Erst seit die Europäer mehr Zu- tritt in das früher abgeschlossene asiatische Leben erlangt haben, kann man mit Bestimmtheit voraussagen, daß Asiens Bevölkerung einer neuen Aera entgegengeht. 4. Ebenso hat Europa in Handel und Gewerben sein asiatisches Mut- terland bedeutend überflügelt. China kannte bekanntlich die Bereitung der Seide vor den Europäern, welche sie erst im Anfang des 6. Jahrhunderts von dort erfuhren. Und doch wandern jetzt Seiden- und Banmwollenzeuge von Europa nach Asien. Chinesisches Porzellan bedarf man seit mehr als 100 Jahren nicht mehr in Europa; das europäische steht bereits auf einer- höheren Stufe der Vollkommenheit. Von asiatischen Produkten des Gewerbe- fleißes werden noch jetzt hochgeschätzt die Shawls von Kaschmir, die persi- schen Waffen, die chinesischen und indischen Zeuge, die lackirten Blechwaaren aus China. Der Seehandcl ist jetzt ausschließlich iu den Händen der Eu- ropäer ; nur die Chinesen wagen sich mit dem längst bekannten Compaß über das Weltmeer, und werden iin afrikanischen Capland und in Arabien, wie auf den ostindischen Inseln und in Calisornien angetroffen. Dagegen durch- ziehen große Carawanen im Innern den ganzen Continent, z. B. von China nach Sibirien und Turan; von Tübet nach Iran und Vorderasien; von Vorderasien über Syrien nach Mecka und Medina oder durch die arabische Wüste nach Aegypten. Der indische Handelsweg nahm vor der Entdeckung des Seewegs nach Ostindien (1498) durch den Portugiesen Vasco di Gama verschiedene Richtungen. Man führte die Waaren den Jndusstrom aufwärts, so weit er schiffbar war, dann zu Lande in den Oxus (Amu oder Gihon), über den Aral-See in das kaspische Meer, und die Wolga herauf, von da zu Lande in den Tanais (Don) und ins schwarze Meer, wo sie die Genuesen und Venetianer abholten. Oder man brachte sie zu Schiffe an die Mündung des Euphrat und Tigris, führte sie stromaufwärts bis Bagdad, daun auf Kameelen durch die Wüste von Palmyra nach Aleppo, Tripoli oder Beirut am Mittelmeer, wo sie die Venetianer und Genuesen nach Europa brachten. Ein dritter Weg führte von Indien ins rothe Meer und vom Nordende desselben zu Lande nach Alexandria. Dies ist unstreitig der nächste Weg von Europa nach Ostindien, und die sogenannte englische Ueberlandpost legt denselben von Calicut bis London über Marseille oder Triest in 24 Tagen zurück. Sie passirt Havre, Paris, Marseille, Alexandria und Suez.

2. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 142

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
142 *- im Innern ist weder durch Straßen und Kanäle noch durch ein großartiges Eisenbahnnetz unterstützt. Seehandelsplätze sind Cadix, Barcellona, Malaga, Santander, Bilboa rc. Spanien war früher als ein goldreiches Land bekannt, und der Berg- bau scheint stark betrieben worden zu sein. Erst seitdem die unerschöpflichen Goldgruben Amerikas für Spanien versiegt sind, scheint man den heimischen Gruben wieder mehr Sorgfalt zu widmen. Außer dem bereits erwähnten Quecksilberbergwerk in Almaden sind die bedeutendsten Blei- und Eisengruben in Granuda und den baskischen Provinzen. Das Land hat überdies großen Ueberstuß an Steinkohlenlagern und Mineralquellen aller Art. Der spanische Volkscharakter weist viele gute Seiten auf, welche aber durch die strenge politische und religiöse Bevormundung des Volkes arg ver- wischt worden sind. Man rühmt vor allem an den Spaniern echte Vater- landsliebe, Tapferkeit, Muth und Ausdauer, Redlichkeit, Ernst, Einsicht und Lebendigkeit. Es gibt wenig Völker in Europa, welche dem Spanier an Mäßigkeit gleichkommen. Ein spanischer Soldat begnügt sich für einen Tag mit Wasser, Brot und einer süßen Zwiebel; „Oliven, Salat und Ra- dieschen sind Speisen eines Ritters." Eben wegen ihrer Mäßigkeit und tapfern Ausdauer sind die Spanier die besten Soldaten und Festungsvertheidiger. Richt mit Unrecht wirft man dem Spanier Grausamkeit, Hochmuth, Rach- sucht und Geiz vor. Die Volksbelustigungen der Spanier, die Stiergefechte, denen Männer und Frauen aller Stände mit unbegreiflich innigem Wohl- gefallen beiwohnen, empören und beleidigen unser Gefühl. Während sich in allen übrigen Ländern Vereine bilden, um jeglicher Art von Thierquälerei entgegenzuwirken, ergötzen sich die Spanier bei den Stiergefechten um so mehr, je ärger ein Stier gehetzt, gestachelt, gebrannt und gemartert wird, und achten in ihrer Freude kaum der Gefahren und Wunden, denen der muthige Kämpfer sich der Zuschauer wegen aussetzt. Bei allen größeren Städten in Spanien gibt es schöne Alamedas, mit Baumreihen bepflanzte Spaziergänge, auf welchen am Abend ein ungemein reges Treiben herrscht. Da klingen Guitarren und Castagnetten, Gesang und Flötenspiel und nicht selten kann man den Nationaltanz, den Fandango, sehen. Die Volksbildung in Spanien steht auf einer sehr niedrigen Stufe. Von 17 Kindern wird eins unterrichtet, und kaum der vierte Theil der nach unsern Begriffen schulpflichtigen Kindern besucht die Elementarschule. Die sogenannten Gelehrtenschulen, Gymnasien und Lyceen, entsprechen ebenso wenig wie die Universitäten unseren Anforderungen. Die spanische Monarchie ist ein konstitutoneller Staat, dessen Königs- würde in männlicher und weiblicher Linie erblich ist. Die Cortes, die spa- nische Nationalversammlung, besteht aus 2 Kammern, dem Senat, der Kam- mer der Proceres, und aus der Deputirten-Versammlung, der Kammer der Procuratores. Der Kronprinz führt den Titel Prinz von Asturien, die übrigen Prinzen heißen Infanten von Spanien. Die Finanzen der spani- schen Monarchie sind sehr zerrüttet; die Staatsschuld, welche 4 bis 5000 Millionen Franken beträgt, hat in den letzten Jahren regelmäßig zugenommen. Wir werden die wichtigsten Orte Spaniens nach den Kronländern auf- führen, aus denen die Monarchie zusammengesetzt ist.

3. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 265

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
265 starb Richardson in Unguratua, sechs Tagereisen von Kuka. Auch Overweg starb am 26. Sept. 1852 in Maduari. Nun war Dr. Barth noch allein übrig. Er hatte anfangs vom Tsad-See den Weg nach dem indischen Ocean einschlagen wollen, allein er mußte seinen Plan wegen voraussichtlichen Miß- lingens aufgeben, besuchte Baghirmi, Adamaua, fand den Benue oder Tschadda und reiste endlich von Kuka nach Timbuktu (1852 — 1853), von wo er nach mancherlei Angst und Noth 1854 nach Kuku zurückkehrte. Er hat seine Notizen-Sammlungen und Tagebücher gerettet und die Ergebnisse seiner mühsamen Fahrt (in 5 Jahren 5 Monaten hat er 3000 d. M. zurückge- legt) bereits veröffentlicht. Barth langte am 8. Sept. 1855 glücklich in Marseille an. Er ist am 25. Nov. 1865 in Berlin gestorben. Nach Overwegs Tod erschien Dr. Böget (geb. 1829 zu Crefeld) in Afrika, um Barth's Forschungen zu unterstützen, ein tüchtiger Botaniker, Astro- nom und Geograph (1853). Er brach von Murzuk auf, schlug den Weg über Bilma nach dem Tsad-See ein und erforschte das Land der Tibbos (Tebo) und Kanem, bis er 1854 in Kuka anlangte. Nach verschiedenen Streifzügen in den Ländern südlich des Tsad-Sees brach Vogel am 1. Dec. von Kuka nach Kano auf und hatte die Freude, an demselben Tage uner- wartet Dr. Barth mitten im Walde bei Surrikulo zu begegnen, der endlich seiner unfreiwilligen Haft in Timbuktu entgangen und schon lange in Europa für todt gehalten worden war. Nach kurzem Zusammensein ging Barth nach Europa zurück, Vogel brach nach dem Süden auf, durchforschte die Länder am Peou und Benue und erreichte zuletzt 1856 Wadai, das noch kein Europäer betreten hatte. Dort ist er vom Sultan hingerichtet worden. 7) Mit gerechter Freude und einigem Stolze dürfen wir die Zahl deutscher Forscher in Afrika noch um einige bedeutende Männer vermehren. Wie das Centrum des westlichen Afrika's, so besuchten auch das des öst- lichen verschiedene deutsche Männer mit großem Erfolge. Die wichtigsten darunter sind: Johann Ludwig Burkhardt (1784 —1817), geboren zu Lausanne, studirte in Leipzig und Göttingen. Er erhielt (1806) den Auftrag, Hornemanns Forschungen im Innern Afrikas fortzusetzen, und begab sich unter dem Na- men Ibrahim Sheikh nach Syrien, studirte in Aleppo Sitten und Spra- chen des Orients, so daß er sich für einen Orientalen ausgab, und als solcher die heiligen Städte und Moscheen von Mekka und Medinah betrat, wo er 4 Monate verweilte. Nachdem er Aegypten und Nubien durchwan- dert hatte, arbeitete er seine Tagebücher aus und wollte eben in das innere Afrika ausbrechen, als ein Fieber ihn wegraffte (1817). Seine Berichte sind gründlich und sehr zuverlässig. W. P. Ed. Simon Nüppell, geb. den 20. November 1794 zu Frank- furt a. M., wo sein Vater Kaufmann und kurhess. Oberpostmeister war, widmete sich anfangs der Handelslaufbahn, gab dieselbe aber wieder auf, und bereitete sich, nachdem er sich lediglich auf naturwissenschaftliche Studien ge- legt hatte, zu Genua und Paris auf eine Reise nach Afrika vor. Von 1822 — 27 durchwanderte er Nubien, Kordofan und Arabien, auf einer zweilen Reise 1830 —1834 Abyssinien. Die gesammelten Naturschätze über- gab er dem Museuni seiner Vaterstadt, dem Senkenbergischen Stift, welches dadurch eines der reichhaltigsten in Europa geworden ist. Rüppell hat sich

4. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 82

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
82 ihrer Dienstzeit oft noch besonderen Schulunterricht. Die ausgediente Mann- schaft wird der Landwehr eingereihet. So ist Preußen „das Volk in Waffen" geworden. Seine Kriegsmittel übertreffen an Vollkommenheit die aller an- dern Völker. Der preußische Krieger ist menschlich, weil er gebildet ist. Die preußische Handels- und Kriegsmarine hat in den letzten Jahrzehnten einen bedeutenden Aufschwung genommen und besitzt jetzt in der Nord- und Ostsee auch vortreffliche Häfen. Preußen ist eine in männlicher Linie des Hauses Hohenzollern erbliche constitutionelle Monarchie. Am 5. December 1848 gab Friedrich Wil- helm Iv. seinem Lande eine constitutionelle Verfaffung, welche am 31. Jan. 1850 nach erfolgter Berathung in den beiden Kammern endgültig festgestellt worden ist. Nach derselben steht dem Könige allein die vollziehende Gewalt zu. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und die beiden Kammern, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, ausgeübt. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des könig- lichen Hauses, den vormals reichsunmittelbaren Fürsten und Herrn, aus Mitgliedern der großen Grundbesitzer, der großen Städte und der Universi- täten, denen persönlich oder erblich das Recht verliehen ist, im Herrenhause zu sitzen. Das Haus der Abgeordneten besteht aus 352 aus indirecter Wahl hervorgegangenen Mitgliedern. Eintheilung. Bis zum Jahre 1866 zerfiel der preußische Staat in die 8 Provinzen: Preußen, Posen, Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Westfalen und die Rheinlande. Jede dieser Provinzen ist in Regierungsbezirke eingetheilt, jeder Regierungsbezirk in Kreise. An der Spitze jeder Provinz steht ein Oberpräsident, an der eines Regierungsbezirkes ein Präsident, an der eines Kreises ein Landrath. Ueber die Benennung und Eintheilung der neu erwor- benen Landestheile fehlen jetzt noch die Bestimmungen; wir führen sie daher vorläufig als Provinzen mit ihren bisherigen Namen und Eintheilungen auf. 1. Die Provinz Preußen. (1179 Q.-M. und 3,015,000 Einwohner.) Sie bildet den östlichsten Theil des Staates wie überhaupt Deutschlands, wird im Osten und Süden von Rußland (Litthauen und Polen) begrenzt, im Norden von der Ostsee. Von größeren Flüssen gehört der Provinz der Pregel ganz an, von der Memel und Weichsel nur der Unterlauf. Etwa der dritte Theil des Bodens wird durch einen unfruchtbaren sandigen Land- rücken gebildet, der übrige Theil desselben ist dagegen sehr fruchtbar und erzeugt neben großen Waldungen und fetten Wiesen eine Fülle von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Erbsen und Kartoffeln, begünstigt daher auch die Vieh- zucht in hohem Grade, namentlich die des Pferdes und Rindes. Die Mehrzahl der Bewohner beschäftigt sich darum auch mit Ackerbau und Vieh- zucht. Der Handel blüht in Danzig, Königsberg und Memel. Die ursprüng- liche Bevölkerung besteht aus Litthauern, Slaven, Masuren und Kassuben; die Deutschen, die jetzt 2/3 der Bewohner ausmachen, sind nach und nach eingewandert.

5. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 115

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
115 Innern, 3) die romanische in Graubündten, welche wiederum 4 Dialekte hat, 4) die italienische in Tessin und den südlichen Thalschaften von Bündten. Der Religion nach sind drei Fünftel der Bevölkerung Glieder der evange- lischen, zwei Fünftel dagegen Anhänger der römisch-katholischen Kirche. Juden leben 2000 in der Schweiz. Die schweizerische Industrie ist sehr bedeutend und im Ausland wohl angesehen. Die Baumwollenmanufakturen von Glarus, die Spitzen von Neuenburg, die seidenen Waaren von Zürich, die Baumwollen- und Leinen- webereien von Appenzell, die Papierfabrikation von Basel, die Gold- und Silberwaaren von Gens, die Schweizer-Uhren von Genf und Neuenburg gehen in alle 5 Welttheile und finden wegen ihrer Güte großen und raschen Absatz. Ebenso sind die Holzschnitzereien des Berner Oberlandes gesuchte Artikel. Besonders lebhaft ist der Transithandel aus Deutschland nach Italien über den Splügen und Gt. Gotthardt; Basel, Zürich, St. Gallen, Lu- zern, Neuenburg, Bern, Genf und Chur sind die Haupthandelsplätze der Schweiz. Eine besondere Eigenthümlichkeit der Schweizer besteht darin, daß sie des Verdienstes willen ihre Heimath auf längere oder kürzere Zeit verlassen und später mit dem Erwerbe in die Heimath zurückkehren. So wandern namentlich aus Tessin jedes Frühjahr Tausende von Männern und Jüng- lingen nach Italien oder Tyrol, und erwerben sich daselbst als Glaser, Maurer, Tagelöhner oder Handlanger so viel Geld, daß sie den Winter von dem Ersparten sich und ihre Familie erhalten können. Besondere Be- rühmtheit haben von diesen wandernden Schweizern die Graubündtner Zucker- bäcker erhalten, deren „Schweizer-Conditoreien" in allen größeren Haupt- städten Europas wohl besucht sind. Ebenso werden Erzieher und Erzieherin- nen aus den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg und Freiburg aller Orten geschätzt. Wiederum treten Andere in römische oder neapolitanische Kriegs- dienste, in welche man die Schweizer wegen ihrer Treue und Tapferkeit immer gern aufgenommen hat, und erwerben sich daselbst für die alten Tage ausreichende Pensionen neben der Erfahrung im Kriegshandwerk. Aber Allen bleibt in der Ferne eine Liebe und Anhänglichkeit zum Vaterland und zur Heimath, welche sich bei allen Gelegenheiten durch Wort und That frisch und kräftig erzeigt. Die schweizerische Eidgenossenschaft besteht aus 22 Kantonen, von denen jeder souverain ist, und von denen drei wieder in 2 selbständige Landestheile zerfallen, Unterwalden (in Ob- und Nidwalden), Appenzell (Außer- und Innerrhoden) und Basel (Basel-Stadt und Basel-Land). An der Spitze der Gesammtheit steht der Bundesrath, welcher aus 7 Mitgliedern besteht, und die Beschlüsse des Stände- und Nationalraths auszuführen hat. Seine Amtsdauer erstreckt sich auf drei Jahre. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone; jeder Kanton schickt 2 Ständeräthe nach Bern; in den getrennten Kantonen sendet jeder Landestheil ein Mitglied ab. Der Nationalrath besteht aus den Abgeordneten des Volkes. Je 20,000 Einwoh- ner oder eine Bruchzahl über 10,000 wählen ein Mitglied. Soll ein Gesetz oder Vorschlag zum Bundesgesetz erhoben werden, so müssen beide Räthe ihre Zustimmung ertheilen. Bundessitz in der Schweiz ist Bern. Jeder Kanton der Schweiz ist souverain, d. h. er ordnet seine inneren Angelegenheiten selbständig. Die Spitze eines jeden Kantons bildet das 8*

6. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 213

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
213 theils an sich gezogen haben. Die Streitigkeiten, in welche die Sikhs mit den Moslemin und den Großmoguln geriethen, machten sie wild und krie- gerisch. Aus Kriegern wurden sie Räuber und Eroberer und stifteten das Königreich Lahore, kehrten aber 1839 die Waffen auch gegen einander, so daß die Engländer sich genöthigt sahen, diesen Händeln an ihren Grenzen ein Ende zu machen, und den größten Theil des Königreichs Lahore an sich zu ziehen. Die ungemein schöne Landschaft Kaschmir soll äußerst mild und ergiebig sein; sie war der Hauptplatz für die berühmten Kaschmir-Webereien, welche ehedem 16,000 Webstühle beschäftigten. Jetzt sollen nur noch 6000 im Gange sein, das Land der Arbeitskräfte entbehren und das Volk, durch Lug und Trug geächtet, vielfach Mangel leiden. Kaschmir am Dschilum, 40,000 E. 2. Das Königreich Nepal ist ebenfalls ein hochgelegenes Alpenthal am Himalaya, wo der Dhawala- giri sich erhebt, und hat ebenfalls einen bedeutenden Theil seines Gebietes an England (1815) abgetreten. Der König residirt in Kathmandu, 40,000 Einw. Da die königliche Familie dem kriegerischen Stamme der Ghorkas daselbst entsprossen ist, so nennt man in Indien Nepal häufig nur das Königreich der Ghorkas. 3. Das britische Indien. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts trat in London eine Handelsgesell- schaft zusammen, welche allmählich zu 2000 Mitgliedern herangewachsen war, die englisch-ostindische Compagnie. Sie hatte zuerst um das Privilegium des ausschließlichen Handels mit Ostindien und China nachgesucht, dasselbe auf 20 Jahre erhalten, Colonien angelegt und ihren Besitzungen allmählich die Ausdehnung gegeben, welche sie gegenwärtig daselbst haben. Alle 20 Jahre wurde bisher dieser Freibrief erneuert; die Besitzungen der Compagnie waren von der Regierung jeder Zeit genau beaufsichtigt. 24 Mitglieder der indischen Compagnie bildeten das Direktorium. Dieses wählte den General- Gouverneur für Ostindien; er entschied über Krieg und Frieden, schloß Ver- träge, erließ Verordnungen, übte das Begnadigungsrecht rc. 4 Beamte, der Obergeneral des Heeres und noch 2 Staatssekretäre standen ihm rathend zur Seite. Rief das Direktorium der Compagnie in London den General- Gouverneur ab, so hatte er unverzüglich zu gehorchen. Um aber tüchtige Offiziere und Beamte für Indien heranzubilden, hatte das Direktorium für Indien eigene Civil- und Militärschulen in London errichtet. Die Krone, welche alle Schritte des Direktoriums genau überwachte, hatte auch das Be- stimmungsrecht. Tie britische Kriegsmacht in Indien betrug bisher 300,000 Mann, worunter aber nur 35,000 Europäer waren. Rur die oberen Offi- ziere waren Engländer, Subalternoffiziere und Aerzte aber Inder, wie denn überhaupt die Eingebornen möglichst auch im Civildienst verwendet werden, um sie der englischen Herrschaft geneigt zu machen und zu erhalten. Seit 1857 hat die englische Krone die Besitzungen der englisch-ostindischen Han- delscompagnie selbst übernommen, und das derselben'ertheilte Privilegium zurückgezogen. Der Hauptgrund, daß überhaupt die englischen Colonieen ganz andern Erfolg hatten, als die spanischen und portugiesischen, ist ohne Zweifel der:

7. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 60

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
— 60 - Amerika 74 Millionen. Australien 3 zji „ so vertheilt sie sich auf die einzelnen Religionen also: Christen 370 Millionen. Juden 7 Muhamedaner 75 Heiden 500 8 51. Die staatlichen Cinrichtnngen der Völker. Die Menschen leben gern in größern geselligen Vereinen bei einander, und bilden auf diese Art große Familien. Sowie diese eines Hauptes be- darf, welches die Angelegenheiten des Hauses leitet, ordnet und die Schwä- chern schützt, so bedarf auch die Familie der Erwachsenen irgend eines Vor- standes, welcher die Interessen dieser Körperschaft in allen Verhältnissen ver- tritt. Wo mehrere Familien nun zu einer größern Vereinigung zusammen- treten, entsteht eine Gemeinde, welche je nach Verhältniß der Größe oder Lage ein Dorf, einen Flecken oder eine Stadt bewohnt. Viele Gemeinden, welche zu einem Ganzen unter gemeinschaftlicher Leitung, Verwaltung und Gesetzgebung vereinigt sind, bilden einen Staat. Dieser führt nach seinem Umfange und nach der Art der ihn leitenden Regierung verschiedene Namen: Kaiserthum, Königthum, Großherzogthum, Kurfürstenthum, Herzogthum, Fürstenthum, Landgrafschaft, Grafschaft, Republik oder Freistaat. Die Staaten haben entweder eine monarchische, oder eine republikanische Regierungsform, je nachdem die höchste Gewalt im Staat erblichen Ober- häuptern, oder wählbaren und von der Regierung nach Verlauf eines be- stimmten Zeitraums abtretenden Lenkern übertragen ist. Beide Regierungs- formen spalten sich wiederum in verschiedene besondere Arten, je nach dem Grade der Macht und der bürgerlichen Stellung der Obern. Man nennt eine Monarchie unumschränkt oder absolut, wenn der Herr- scher eines Staates das Recht der Gesetzgebung mit der Ausführung dersel- den in einer Person vereinigt. Seine Macht ist durch Nichts eingeschränkt, als durch sein Gewissen, durch das Herkommen und alte bestehende Ge- bräuche. Gilt aber nur der Wille des Monarchen als höchstes Gesetz, ohne sich an irgend eine Rücksicht, Gesetz re. zu kehreu, so wird der Herrscher ein Despot genannt. Dagegen spricht man von einer eingeschränkten Konstitutionellen) Mo- narchie, wenn der Wille des Herrschers durch ein Staatsgrundgesetz (Con- stitution oder Charte), welches die Rechte und Pflichten des Monarchen und des Volkes darstellt und begrenzt, gebunden ist. Das Wesen einer consti- tutionellen Monarchie ist in Folgendem enthalten: An der Spitze des Staates steht ein unverantwortliches Oberhaupt, dessen Rathgeber, die Minister, dagegen für die Verfassunngsmäßigkeit seiner Handlungen und staatlichen Anordnungen den Abgeordneten des Volkes (Kam- mer, Reichstag, Ober- und Unterbaus, Stortbing, Generalftaaten, Cortes) verantwortlich sind. Darum hat in eineni constitutionellen Staate keine

8. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 61

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
61 Verordnung des Monarchen gesetzliche Gültigkeit, wenn dieselbe nicht von einem der ernannten Minister mit unterzeichnet oder contrasignirt ist. Der Mo- narch hat das Recht, seine Staatsräthe oder Minister zu ernennen und zu entlassen. Die Abgeordneten des Volkes, welche sich gewöhnlich in zwei Häusern oder Kammern (das Einkammer- und das Zweikammersystem) ver- sammeln, haben das Recht, das Budget, d. h. den Staatshaushalt, zu prüfen, die Steuern zu bewilligen, die vom Ministerium vorgelegten Gesetzesentwürfe zu genehmigen, abzuändern oder zu verwerfen, selbständige Vorschläge und Anträge vorzubringen, die Verwaltung zu überwachen und eine Verletzung der Constitution zu ahnden. Die Beschlüsse der Abgeordneten haben ohne Zustimmung des Monarchen, mit Ausnahme von Strafanträgen und Unter- suchungen, keine Geltung; der Monarch kann mit andern Worten ein „Veto" einlegen. Unterschieden von der constitutionellen Monarchie ist die ständische Ver- fassung. Diese gibt dem Volke bei den wichtigsten Angelegenheiten kein Recht, sich im Allgemeinen an der Verwaltung des Staates irgendwie zu betheiligen, sondern stellt es der Krone oder dem Monarchen anheim, sich in wichtigen Fällen des Rathes erblicher, nach Ständen erwählter Vertreter zu bedienen. In einem Freistaat (Republik) wird die Verwaltung vom Volke selbst oder von gewählten Beamten geübt, welche nach Ablauf einer bestimmten Amtszeit wieder in das Privatleben zurücktreten. Gewöhnlich steht an der Spitze eines Freistaates ein verantwortlicher Präsident, wie z. B. in den Ver- einigten Staaten Nordamerikas. Ein Präsident wird auf eine Reihe von Jahren vom Volke entweder direct oder indirect gewählt. In der Schweiz bekleidet ein Bundesrath von 7 Mitgliedern die Präsidentschaft des Frei- staates. Im Allgemeinen handelt der Präsident und der Bundesrath nicht selbständig, sondern führt die Beschlüsse der obersten Rathsversammlungen (in Nordamerika des Senats und der Repräsentantenkammer, in der Schweiz des Stände- und Nationalraths) aus. Die republikanischen Verfassungen sind entweder aristokratisch, oder demokratisch, je nachdem die Verwaltung der Staatsangelegenheiten den Angesehensten, den Reichsten oder Gebildetsten, oder der Gesammtheit des Volkes übergeben ist. Von der Demokratie ist die Ochlokratie wohl zu unterscheiden; darunter versteht man die Herrschaft des Pöbels, der ungebildeten Volksmasse, welche sich der Staatsgewalt bemäch- tigt hat. 8 52. Die Völker und Staaten von Europa. Die Völker von Europa sind unter den Völkern der ganzen Erde die gebildetsten und mächtigsten. In keinen: andern Erdtheile finden sich so thä- tige Bewohner, wie in Europa. Ackerbau, Handel, Kunst und Industrie, insbesondere die Wissenschaften sind nirgends in solcher Blüthe, wie in Europa. Die vortheilhafte Lage Europa's in der Nähe zweier anderer großen Con- tinente, die große Entwicklung der Küsten und die vielen Meereseinschnitte haben das Innere leicht zugänglich gemacht und dem Handel geöffnet.' Europa herrscht jetzt über die ganze Erde; überall entstehen neue Colonien von Euro-

9. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 64

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
64 menschen (Samojeden íinb Kamtschadalen); 6) die Bewohner des Kaukasus, unter denen die Tscherkessen oder Cerkassier und Georgier durch ihre Schön- heit , Tapferkeit und Freiheitsliebe berühmt sind. Neben diesen Völkerschaften sind viele fremde Kolonisten eingewandert, welche außer dem seit 1217 in Livland, Esthland und Kurland ansässigen deutschen Adel über das ganze Kaiserthum verbreitet sind. Nur in dem Gouvernement Astrachan sollen über 100,000 Deutsche in 100 Dörfern wohnen. Das dichtbevölkertste Gou- vernement Rußlands ist Kaluga; hier wohnen 3000 Seelen auf einer Qua- drat-Meile. Die Rusien sind in der Regel untersetzte, starke, aber nicht schöne Leute. Sie lieben berauschende Getränke, Musik, Tanz und Spiel; beson- dere Sorgfalt verwenden sie auf den Bartwuchs. Nationale Belustigungen sind Schaukeln, Schlitteln auf künstlichen Rutschbahnen, Schlittschuhlaufen, Fahren rc. Nächst dem Osterfeste ist die Wasserweihe oder das Iordansfest am Epiphanias-Tage (6. Jan.) ein großes Kirchen- und Volksfest. Die Bäder sind den Russen allgemeines Bedürfniß; nach dem heißesten Schwitz- bade stürzen sie sich in eiskaltes Wasser. Sie sind unwissend, gleichgültig gegen Gefahren und sehr folgsam. Von Gemüthsart sollen die Russen im Innern des Landes gutmüthig, mitleidig und hülfreich sein; die Grenz- bewohner aber werden als heimttickische, habsüchtige und gefährliche Leute geschildert. Der gemeine Russe lebt ärmlich in schmutziger Hütte und nimmt von seinen Vorgesetzten die härtesten Zuchthiebe ruhig hin. Ehrgefühl besitzt er nicht. Der Vornehme, welcher Pracht und Aufwand in Wohnung, Klei- dung und Nahrung liebt, verhängt ohne Mitleid gegen seine Untergebenen und Leibeigenen die härtesten Strafen und Qualen. Geselligkeit geht den Russen über Alles; Ordnungsliebe, Arbeitslust und Reinlichkeit fehlen ihnen. Während sie daheim in Hitze und Kälte, Hunger und Durst munter und unverdrossen sind, haben sie sich im Ausland durch Anmaßung, Unverschämt- heit im Begehren, Gefräßigkeit und viehische Trunkenheit die Verachtung gebildeter Völker zugezogen. Im europäischen Rußland sollen nur 6 Mil- lionen lesen und schreiben können. Die vorherrschende Religion der Russen ist die griechisch-katholische; das sichtbare Oberhaupt der Kirche ist der Czaar, „der Gott der Russen." Sie hat viel Ceremoniel in ihrem Cultus, ge- bietet das Fasten und die Verehrung der Heiligen, und duldet Andersgläubige. Der strenge Standesunterschied, welcher in ganz Rußland herrscht, verschwin- det in der Osterwoche beinahe ganz; der gemeine Russe tritt z. B. am hei- ligen Osterfeste in den Saal seiner Herrschaft und schenkt ihr unter drei- fachem Kusse mit dem Ausruf: „Christus ist erstanden!" ein Ei, woraus er mit dem Gegengruß: „Er ist wahrhaftig auferstanden!" ebenfalls ein Osterei bekommt. Die Centralbehörden des russischen Reichs sind der Reichsrath, der die höchste berathende Behörde ist, der dirigirende Senat, welcher die höchste Instanz in Iustizsachen bildet, der heilige Synod als die höchste geistliche Behörde der griechisch-katholischen Kirche, und endlich das Staatsministerium, welchem die ausübende Gewalt übertragen ist. Man unterscheidet in Rußland folgende Stände: 1) den Geburtsadel; 2) den Amtsadel, welcher den Beamten nach ihren Verdiensten und Aemtern ertheilt wird, erblich ist und bei feierlichen Gelegenheiten den Vorrang vor

10. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 310

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
310 waren, so ließen sich die Franzosen herbei, dieselbe nach und nach, ohne von Spanien belästigt zu werden, an sich zu ziehen, bis denn 1794 der fran- zösische Nationalkonvent die Neger für freie Brüder Frankreichs erklärte, worauf diese alle Franzosen auf der Insel ermordeten, und sich ganz von Frankreich lossagten. Sie errichteten eine Republik, welche aber von An- fang an in arge innere Streitigkeiten verfiel. Die freigewordenen Neger behielten französische Sprache und Sitten, die sie sich durch langen Umgang angeeignet hatten, bei, und arbeiteten anfangs fleißig und unverdrossen; jetzt sind sie faul und lässig geworden, so daß die jetzige Ausfuhr von Haiti ein Schatten gegen die frühere und im steten Sinken begriffen ist. Den west- lichen Theil der Insel hatte 1849 der damalige Präsident Faustin Sou- louque in §in Kaiserreich umgewandelt und sich zum Kaiser (Faustin I.) gemacht; er wurde 1859 verjagt. Der östliche Theil war der republikanischen Einrichtung treu geblieben. Seit dem 5. Mai 1865 bildet der östliche Theil der Insel die Republik San Domingo (8io Q.-M. und 2oo,000 Einw.) mit der Hauptstadt San Domingo, 15,000 E., der westliche die Republik Haiti (480 Q.-M. und 700,000 E.) mit der Hauptstadt Port au Prince, 21,000 E. Fünfter Abschnitt. 8 119. Australien. 1. Gliederung von Australien. Australien ist von den 5 Erdtheilen noch am unbekanntesten und bietet in allen Verhältnissen, soweit wir dieselben gegenwärtig übersehen, eine große Einförmigkeit. Den Flächeninhalt des continentalen Australien schätzt man auf 138,Ooo, den des insularen auf 22,000 Q.-M.; die Gesammtein- wohnerzahl schlägt man auf 2 ('2 Mill. an, die des Continents und der nächsten Inseln auf 1,120,Ooo. Eine Volkszählung in Südaustralien im Mai 1866 hat 164,165 Seelen ergeben, eine Zunahme von 37,335 seit 1861. Australien erscheint als ein abgerissenes Stück des Continents der öst- lichen Halbkugel, mit welchem es durch eine Reihe größerer oder kleinerer Inseln in loser Verbindung steht. Der Kontinent ist fast gar nicht geglie- dert; nur an der Nordseite befindet sich die Halbinsel Carpcntaria. Die Inselwelt, welche Australien umgibt, haben wir theilweise, wenn auch nur dem Namen nach, schon § 26 kennen gelernt. Die Küsten führen verschie- dene Namen, als Carpcntaria, Arnheims Land, de Witts Land, Eintrachtsland, Nen-Wales rc. Die vertikale Gliederung Australiens bietet die gleiche Eintönigkeit; freilich ist sie nur unvollkommen bekannt. Es scheint, daß aus dem Conti- nenl das Flachland vorherrschend sei, daß die Gebirge keine großartigen Verhältnisse beurkunden und nur als Rand- und Küstengebirge auftreten,
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