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1. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. IV

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
Iv allfällige Erweiterung oder Beschränkung desselben dem Ermessen des Lehrers je nach dem Bedürfnisse der Klasse. Jede Seite enthält Winke für ausführlichere Charakterbilder. Die eingestreuten „Fragen zur Wiederholung" sollen 1) Dinge zusammenstellen, welche sonst mehrfach hätten aufgeführt werden müssen; 2) den Schüler zum Gebrauch der Karte streng anhalten, und 3) seine ganze Thätigkeit zu Hause wohlmeinend überwachen. Darum wurden auch in der ersten Abtheilung nur solche Fragen ge- stellt, zu deren Beantwortung ein gesundes Auge oft allein ausreicht, den spätern aber diejenigen aufbewahrt, für welche ein strengeres Nachdenken oder reiferes Urtheil in Anspruch genommen wird. Indem ich schließlich noch bemerke, daß bei Abfassung dieses Lehrbuchs die besten Hülfsmittel benutzt wurden, und beim Gebrauch desselben Liechtenstern's neuester Schulatlas vortreffliche Dienste leisten wird, übergebe ich es mit dem Wunsche, es möge auch in weitern Kreisen sich einer geneigten Beachtung würdig erweisen, dem Urtheilsspruch gerechter Richter und dem Wohlwollen der studiren- den Jugend. Chur, am 29. März 1854. vr. Cassian, Prof, am Gymnasium und an der Realschule. Vorrede zur zweiten Auflage. Ist auch der Verfaffer dieses geographischen Lehrbuchs im All- gemeinen den Grundsätzen treu geblieben, welche ihn bei der Aus- arbeitung der ersten Auflage leiteten, so mußten doch bei dieser zweiten nothwendige Verbesserungen vorgenommen, wünschenswerthe Erwei- terungen gemacht und mancherlei Veränderungen angebracht werden. Zunächst glaubte der Verfasser dem ethnographischen Elemente noch mehr Rechnung tragen zu sollen, als in der ersten Austage geschehen war. Dann überzeugte er sich, daß die gegebenen Fragen zur Wieder- holung besser ans Ende der einzelnen Abtheilungen gesetzt würden. Er hat diese Aufgaben vermehren zu sollen für angemeffen gefunden, weil ihn die Erfahrung lehrte, daß durch dieselben nicht nur die Vollständigkeit und Gründlichkeit des Wissens gefördert, sondern auch

2. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 61

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
61 Verordnung des Monarchen gesetzliche Gültigkeit, wenn dieselbe nicht von einem der ernannten Minister mit unterzeichnet oder contrasignirt ist. Der Mo- narch hat das Recht, seine Staatsräthe oder Minister zu ernennen und zu entlassen. Die Abgeordneten des Volkes, welche sich gewöhnlich in zwei Häusern oder Kammern (das Einkammer- und das Zweikammersystem) ver- sammeln, haben das Recht, das Budget, d. h. den Staatshaushalt, zu prüfen, die Steuern zu bewilligen, die vom Ministerium vorgelegten Gesetzesentwürfe zu genehmigen, abzuändern oder zu verwerfen, selbständige Vorschläge und Anträge vorzubringen, die Verwaltung zu überwachen und eine Verletzung der Constitution zu ahnden. Die Beschlüsse der Abgeordneten haben ohne Zustimmung des Monarchen, mit Ausnahme von Strafanträgen und Unter- suchungen, keine Geltung; der Monarch kann mit andern Worten ein „Veto" einlegen. Unterschieden von der constitutionellen Monarchie ist die ständische Ver- fassung. Diese gibt dem Volke bei den wichtigsten Angelegenheiten kein Recht, sich im Allgemeinen an der Verwaltung des Staates irgendwie zu betheiligen, sondern stellt es der Krone oder dem Monarchen anheim, sich in wichtigen Fällen des Rathes erblicher, nach Ständen erwählter Vertreter zu bedienen. In einem Freistaat (Republik) wird die Verwaltung vom Volke selbst oder von gewählten Beamten geübt, welche nach Ablauf einer bestimmten Amtszeit wieder in das Privatleben zurücktreten. Gewöhnlich steht an der Spitze eines Freistaates ein verantwortlicher Präsident, wie z. B. in den Ver- einigten Staaten Nordamerikas. Ein Präsident wird auf eine Reihe von Jahren vom Volke entweder direct oder indirect gewählt. In der Schweiz bekleidet ein Bundesrath von 7 Mitgliedern die Präsidentschaft des Frei- staates. Im Allgemeinen handelt der Präsident und der Bundesrath nicht selbständig, sondern führt die Beschlüsse der obersten Rathsversammlungen (in Nordamerika des Senats und der Repräsentantenkammer, in der Schweiz des Stände- und Nationalraths) aus. Die republikanischen Verfassungen sind entweder aristokratisch, oder demokratisch, je nachdem die Verwaltung der Staatsangelegenheiten den Angesehensten, den Reichsten oder Gebildetsten, oder der Gesammtheit des Volkes übergeben ist. Von der Demokratie ist die Ochlokratie wohl zu unterscheiden; darunter versteht man die Herrschaft des Pöbels, der ungebildeten Volksmasse, welche sich der Staatsgewalt bemäch- tigt hat. 8 52. Die Völker und Staaten von Europa. Die Völker von Europa sind unter den Völkern der ganzen Erde die gebildetsten und mächtigsten. In keinen: andern Erdtheile finden sich so thä- tige Bewohner, wie in Europa. Ackerbau, Handel, Kunst und Industrie, insbesondere die Wissenschaften sind nirgends in solcher Blüthe, wie in Europa. Die vortheilhafte Lage Europa's in der Nähe zweier anderer großen Con- tinente, die große Entwicklung der Küsten und die vielen Meereseinschnitte haben das Innere leicht zugänglich gemacht und dem Handel geöffnet.' Europa herrscht jetzt über die ganze Erde; überall entstehen neue Colonien von Euro-

3. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 135

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
135 Hauptstadt ist das feste Arras, 26,000 E. Bekannter sind Calais als Üeberfahrtsort nach England (Telegraph nach Dover) und Boulogne (36,500 Einw.) als Seebad. Von Calais kann man bei Hellem Wetter die englische Küste erblicken. Lille oder Ryssel (133,000 E.) ist eine sehr bedeutende Festung, von welcher östlich Valenciennes, 25,000 Einw., und westlich am Meere Dünkirchen, 32,300 E., liegen. 4. Die Champagne erzeugt auf ihrem Kalk- und Kreideboden jenen weltberühmten Wein, der echt und unecht in der ganzen Welt getrunken wird. Chalons, Epernay und Reims sind die 3 Haupthandelsplätze für Champagner. Bei Chalons für Marne ward 451 der Hunnenkönig Attila auf den katalaunischen Feldern geschlagen. In Reims wurde Chlodwig, „der allerchristlichste König", getauft (496); das heilige Oelfläschchen ist zertrümmert. In Samte Menehould ward Ludwig Xvi. vom Postmeister Drouet erkannt, in Varennes angebal- ten und nach Paris zurückgebracht. Trotzes an der Seine, 35,000 E., ist nach Reims (56,000 E.) die bedeutendste Stadt der Champagne. 5. Lothringen war früher deutsches Land. Franz von Lothringen, der Gemahl der Kaiserin Maria Theresia, trat 1735 sein Land an Frankreich ab, und erhielt dafür Toskana. Die Hauptstadt Nancy (50,000 E.), wo Karl der Kühne von Burgund im Kampfe gegen die Eidgenossen unter Hans Waldmann erlag (1477). Festung Metz an der Mosel, 58,000 E. Metz, Toul und Ver- dun, wo 843 die fränkische Monarchie in Frankreich, Lothringen und Deutsch- land getheilt wurde, waren deutsche Bisthümer und freie Reichsstädte. In Domremy, südlich von Verdun, ward Johanna d'arc, die Jungfrau von Orleans, geboren. 6. Der Elsaß, zum Gebiete der mittelrheinischen Tiefebene und der Vogesen gehörig, war ehedem eine deutsche Provinz, und noch jetzt reden die Landgemeinden deutsch. Hauptstadt ist Straßburg an der Iii (83,000 E.), Festung und Universität. Die größte Sehenswürdigkeit ist der 430' hohe Münster von Meister Erwin von Steinbach. Colmar (23,000 E.) und Mühlhausen (46.500 E.), an der elsässischen Eisenbahn gelegen, welche Basel mit Straßburg verbindet, stnd bedeutende Fabrikorte. 7. Franche Comts oder die Freigrasschaft Burgund bildete ehedem einen Theil des Königreichs Burgund, welches seit 1030 zum deutschen Reich kam. Hauptort ist Besan^on am Doubs (47,000 E.). Festung und Fabriken. In Montbelliard oder Mömpelgard hat sicb die deutsche Sprache erhalten.

4. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 217

1836 - Leipzig : Schumann
217 Iii. Kultur - Geographie. mentlich in Sibirien und der Mongolei. In Arabien sind die Be- duinen ganz frei und unabhängig; die Araber mit festen Wohnsitzen stehen unter zum Theil absoluten, zum Theil eng beschränkten, auf theokratisches Ansehen sich stützenden Imams, Emirs oder Scheikhs. Andere Staaten haben mit den feudalistischen unseres europäi- schen Mittelalrers Aehnlichkeit; man findet bei ihnen eine Unterord- nung und allmälige Abstufung der Macht und des Ansehens, die im Eigenthumsrechte begründet ist, und wo der, welcher ein Gut be- sitzt, welches ein Herr oder dessen Vorfahren ihm gegen Erlegung eines bestimmten Werthes abgetreten haben, diesem Herrn im Grunde mehr Unterthan ist, als dem eigentlichen Staatsoberhaupte. Eine große Hinneigung zu solchem Feudalismus zeigt sich bei allen malayi- schen Völkern und in Japan in starkem Maaßes ferner nicht so schroff bei den Beludschen, den Afghanen, bei vielen Mongolen, den Mandschu, und in Hindustan bei den Maharatten. — Theo- kra tisch werden in Asien regiert Tibet und Butan durch unum- schränkt herrschende Wahlpriester, den Bog do-Lama und den Dalai-Lama, die als Ausfluß der Gottheit betrachtet werden. 928. In Persien herrscht der Schah und in jder Türkei der Sultan despotisch, doch sind Beide verpflichtet, die Gebote des Koran zu erfüllen. Dieses heilige Buch wird von den Ulemas er- klärt, die von dem Monarchen besoldet werden, und daher nur selten geneigt sind, sich seinem Willen zu widersetzen. Er wird in beiden Ländern als Mohammeds Nachfolger betrachtet, und der Sultan kann alltäglich, ohne daß er einen Grund dafür anzugeben nöthig hätte, eine gewisse Anzahl Köpfe absäbeln lassen. Uebrigens leben in Persien sowohl als der Türkei mehre unabhängige Völker, wie z. B. die Kurden, die unter eigenen Emiren stehen, die sich um den Sultan nur so weit bekümmern, als es ihnen eben gelegen ist. §. 929. Die nicht-mohammedanischen Herrscher in Asien, wie z. B. der Kaiser von China, die Könige in Hindustan und andere, sind durch Religion, Sitten, Gebräuche und oft durch Vorurtheile des Volkes mannigfach beschränkt. So darf der erstere, der Sohn des Himmels, wie sein Titel lautet,'seine Minister nur nach herkömmlicher Sitte aus dem Gelehrtenstande wählen; er kann nur aus einer von den Gelehrten vorgeschlagenen Liste den Unterstatt- halter einer Provinz ernennen; er ist für alles Unglück, für Erd- beben, Hagelschauer und dergleichen verantwortlich, muß sich als großen Sünder bekennen, am Tage einer Sonnensinsterniß streng fasten rc. Nie kann ein König in Hindustan von einem Brahminen auch nur die geringste Steuer erheben und keinen Ackerbauer zum Kaufmanne machen. Die Verwaltung des Staates ist in China in den Händen der Gelehrten oder Mandarinen, die in neun Klassen zerfallen; nur die Gelehrsamkeit giebt Anspruch aus irgend ein Amt, und wird daher sehr in Ehren gehalten. Jede untere Klasse der Mandarinen ist der höhern streng untergeordnet. §-930. In Hinderindien, z.b. Birma und Siam, herrscht reiner Despotismus; kein Unterthan darf, so lange der Herrscher lebt, dessen Namen aussprechen. Alles gehört dem Könige, Land und Leute. Jedoch giebt es geschriebene Gesetze, und in der Ver-

5. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 344

1836 - Leipzig : Schumann
344 Allgemeine Erdkunde. c. Regierungsbezirk Erfurt, 64 mm., 282,000 E. — Erfurt, Festung an der Gera, mit 23,000 E.; Dom mit der 275 Centner schweren Glocke; das Augustinerkloster, worin Luther Mönch war, wissenschaftliche An- stalten; viele Fabriken, und bedeutender Handel mit Gemüsen und Sämereien. Erfurt war früher kurmainzisch. — Kursächsisch waren: Langensalze, eine sehr gewerbfleißige Stadt mit 0000 E., Weißensee, Sömmerda, Tref- furt rc. — H eilig ensta dt, an der Leine, 3800 E. Auf dem Eichsselde viel Garnspinnerei und Wollzeugweberei. — Nordhausen, am südlichen Fuße des Harzes, am Anfange der goldenen Aue, 10,300 E., vormals freie Reichsstadt; bedeutende Branntweinbrennereien, Viehmast, Gänsezucht. — Mühl- hausen, auch ehemals freie Reichsstadt, an der Unstrut, 10,000 E.; viele Fabriken, Farbekräuter und Anisbau. — S chleusingen und Suhla, beide mit Metallfabriken, liegen im Hennebergischen, das ganz von den herzoglich sächsischen Ländern enclavirt ist; im vormals kursächsischen Voigtlande eine En- clave der reußischen, schwarzburgischen und herzoglich sächsischen Gebiete, liegen Ziegenrück und Gefell. — Ii. Provinzen der westlichen Gebietsmasse. 5. Provinz Westfalen, mit 367 Ihm. 1,260,000e., durch die Lippe in zwei Theile getheilt; der nördliche ist meist flach, der südliche gebirgig; Flachs, Hanf, Getreide; Rindvieh- und Schweinezucht; Eisenwaaren im süd- lichen Theile; Leinwandmanufaktur im nördlichen; auch Baumwollen-, Tuch-, Leder- und Bandfabriken. — a. Regierungsbezirk Minden, 94 Hsm. mit beinahe 400,000 E. — Minden, Festung am linken Weserufer, mit 7600 E. — Die westfä- lische Pforte. — Paderborn, an der Padcr, 6:500 E.; Dom. — Dri- burg, Mineralbad. — Korvey, Schloß, alte Kirche, und Höxter, an der Weser, 3100e. — In der Grafschaft Ravensberg: Bielefeld, 6600e., Hauptsitz der westfälischen Leinwandfabrikation. — Herford, 6700 E., an der Aa und westfälischen Werra; große Garnspinnerei. — b. Regierungsbezirk Münster, 132 Ihm., 400,000 E. — Mün- ster, an der Aa, Hauptstadt Westfalens, mit 23,000 E.; Dom, Lambertus- kirche mit den Käsigen der Wiedertäufer; Friede 1648; katholische Universität und andere wissenschaftliche Anstalten. — Waren dorf, bedeutende Leinwand- fabriken, 4200 E. — Die Grafschaften Tecklenburg und Lin gen; mehre Standesherrschaften. e. Regierungsbezirk Arnsberg. In der Grafschaft Mark, deren nördlicher Theil, Hettweg genannt, sehr fruchtbar ist: Hamm, ander Lippe, 5300 E. Unna, 4400 E. — Soest, 7600 E.; die soester Börde. — Lippstadt, 3600 E.; Branntweinbrennerei, Korn- und Viehhandel. — Der südliche Theil der Grafschaft Mark ist das Sauerland, das wenig fruchtbar ist, aber viele Metalls, hat: Iserlohn, 6200 E.; Altena, 3500 E.; Hagen, 3400 E.; die Emperstraße, zwei Meilen lang ununterbro- chen mit Eisen- und Stahlhämmern, Fabrikgebäuden und Mühlen besetzt. Schwelm, 3300 E. — Im Herzogthume Westfalen: Arnsberg, 4000e.; Sitz der Regierung. —..Stadtberg, an der Diemel, 2600 E.; aus dem Berge stand die alte Eresburg. — Dortmund, in der gleichnamigen Grafschaft, auf der rothen Erde, 5100e.; vormals Femgerichte. — Siegen, an der Sieg, 4000 E., im gleichnamigen Fürstenthume, viel Blei-, Kupser- und Eisenwerke. 6. Provinz Jülich-Kleve-Berg, 175 mm., 1,100,000 E.; im Nor- den flach, im Süden gebirgig; die Neers fließt zur Maas, die übrigen Flüsse zum Rhein; Ackerbau, Viehzucht, Metall-, Wollen-, Seide-, Leder-, Tabakss.; sie ist nebst Schlesien die gewerbthätigste Provinz der Monarchie. a. Regierungsbezirk Düsseldorf, 100 □ M., 707,000e. — Im Herzogthume Berg: Düsseldorf, am rechten Rhcinuser, 28,Oooe.; Schloß, wissenschaftliche und Kunstanstalten; sehr gewerbthätig, Sensfabriken; Rhein- handel. Projektirte Eisenbahn nach Elberfeld, 31,000 E., im Wupper- thale, Mittelpunkt für die Fabrikation von Seiden-, Baumwollen-, Spitzen-, Eisen- und andern Waaren; Gewerb- und Handelsschule (Bergwerksgesellschaft, deutsch-mexikanische, rheinisch-westindische). Das Wupperthal und Bar-

6. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 348

1836 - Leipzig : Schumann
348 Allgemeine Erdkunde. preußischen Provinzen Deutschlands und 440,000 E. auf Holstein und Lauenburg, so daß etwa 14,120,000 Seelen auf die ausschließ- lich deutschen Staaten kommen. Von der Gesammtmasse sind 28 Millionen reine Deutsche, 5-'- Mill. Slawen; 190,000 Italiener, in Jllyrien und Wälsch-Tyrol, 300,000 Wallonen und Franzosen, 300,000 Juden, Griechen, Armenier und Zigeuner. — 19^ Mill. sind Katholiken, 15| Mill. Protestanten. Diese letztem bilden die Mehrzahl in allen Ländern, mit Ausnahme der österreichischen Pro- vinzen, Baiern, Baden, Hohenzollern, Liechtenstein und den früheren geistlichen Staaten. Bisthum Breslau, Erzbisthum Köln mit den Bisthümern Trier, Münster und Paderborn in Preußen; Bisthum Hildesheim-Osnabrück in Hannover; Erzbisthum Freising-München mit den Bisthümern Paffau, Augsburg, Regensburg; Erzbisthum Bamberg mit den Bisthümern Eichstädt, Würzburg, Speier, sämmt- lich für Baiern; Erzbisthum Freyburg für Baden und Hohenzollern, mit den Bisthümern Mainz für Hessen-Darmstadt, Rottenburg für Würtemberg; Limburg für Nassau und Frankfurt. In Oesterreich das Erzbisthum Salzburg und viele andere. Das heilige römische Reich deutscher Nation bestand aus 9 Krei- sen (mit Ausnahme des burgundischen oder der österreichischen Nie- derlande, welche den zehnten bildeten); dem österreichischen, baieri- schen und schwäbischen im Süden, dem fränkischen, ober- und nie- derrheinischen in der Mitte, dem westfälischen, ober- und niedersäch- sischen im Norden. Böhmen, Schlesien, Mähren und die Lausitz gehörten zu keinem Kreise. Oberhaupt war der römische oder deut- sche Kaiser. — Nachdem 1806 Kaiser Franz Ii. die Würde eines deutschen Kaisers niedergelegt und Deutschland später sich vom fran- zösischen Joche befreiet hatte, ward 1815 der deutsche Bund gestiftet, als dessen Zweck in der Bundesakte angegeben steht: Aufrechterhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands, so wie der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit jedes einzelnen Staa- tes und Sicherung eines Rechtszustandes für die Unterthanen aller deutschen Länder. Die Bundesangelegenheiten werden von der Bundesversammlung besorgt, die in Frankfurt ihren Sitz hat. Bei derselben hat jeder Staat seinen Abgeordneten, und Oester- reich führt den Vorsitz. Wenn über organische Bundeseinrichtun- gen, Grundgesetze des Bundes, und Beschlüsse, welche die Bundes- akte betreffen, abgestimmt wird, muß das Plenum versammelt sein, in welchem 70 Stimmen abgegeben werden; Oesterreich, Preußen und die drei Königreiche haben davon jedes 4, Baden, die beiden Hessen, Holstein und Luxemburg jedes 3, Braunschweig, Mecklen- burg und Nassau jedes 2, die übrigen Staaten jeder 1 Stimme. — In allen Bundesstaaten soll eine landständische Verfassung ein- geführt werden; die vormals unmittelbaren, jetzt mediatisirten Reichs- stände (84 mit 486 Iljm., 1,900,000 E.) gehören zum hohen Adel; die Häupter der Familien sind die ersten St an de sh erren in ih- ren respektiven Staaten. Die Verschiedenheit bet christlichen Reli- gionsparteien begründet in allen Bundesstaaten keinerlei Unterschied im Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte. Es bestehen gemeinschaftliche Appellationsgerichte für die Staaten, welche nicht

7. Erster oder Elementar-Kursus - S. 47

1835 - Weilburg : Lanz
Allgemeine Einleitung. 47 wechselt dieselbe nicht selten bei einem und demselben Staate. Eroberungssucht mit Glück gepaart, darauf folgende Friedens- schlüsse und andere politische Verträge verändern die Grenzen und dadurch die Größe eines Staates. Die Größe wird ge- wöhnlich nach Quadratmeilen (Qmeil.) bestimmt. §. 132. Die Eintheilung eines Landes kann eine drei- fache sein: 1) eine geographische oder natürliche, wenn ein Staat aus festem Lande oder Inseln besteht, oder seine einzelnen Theile durch Gebirge und große Flüsse von einander geschieden, oder durch Klima, Boden und Bewohner verschie- den sind. So besteht Italien aus dem Festlande und den In- seln, Deutschland aus Süd- und Norddeutschland. — 2) Eine historische, wenn die Theile eines Staates nach der Zeitfolge, wo sie mit demselben vereinigt wurden, betrachtet werden. So besteht das jetzige Herzogthum Nassau aus den ältern Stamm- landen der Walram'schen Linie und den später hinzugekommenen Theilen der Erzstifte Mainz, Trier u. s. w. — 3) Eine politische, wenn die einzelnen Provinzen, Departements, Gouvernements, Kreise, Aemter u. s. w. eines Staates ange- geben werden. Diese Eintheilung ist die gewöhnlichste. — Nebenländer und Kolonien. §. 133. Die Wege und Mittel, die Anzahl der Ein- wohner oder die Volksmenge eines Staates zu bestimmen, sind verschieden. Die wirkliche Zählung ist zweifelsohne das sicherste, obgleich selbst diese keineswegs ein zuverläßiges Resultat liefert. Aus welchen Gründen? Volkszählungen bereits bei verschiedenen Völkern des Alterthums, z. B. Juden und Römern. — Die Anzahl der Häuser oder Feuerstel- len eines Ortes, Bezirkes u. s. w., vervielfacht mit dem Durch- schnitte der Menschenzahl in 10 — 20 Wohnungen, liefert ein Ergebniß, das sich der Wahrheit nähert; sowie auch die unge- fähre Bevölkerung eines Ortes durch die Geburts- oder Sterbelisten ermittelt werden kann. §. 134. Von wenigen Ländern und Staaten ist die Volks- menge mit einiger Zuverläßigkeit bekannt — um wie viel we- niger daher von der ganzen Erde. Man darf sich also nicht

8. Theil 2 - S. 95

1832 - Cassel : Bohné
Graecia Propria. Attica. 95 ten ausgeschmückt! — Der Acropolis südwestlich gegen- über lag ein bedeutender Hügel, Museion, zum B. Lyca- bettus geh. mit dem sogen. Grab des Musaeus, dem Mo- nument des Philopappus und den Temp. des .Heracles u. der Artemis 5 ihn liess späterhiil Demetrius befestigen. Der Acropolis westlich erhob sich ein zweiter Hügel mit der Pnyx, eine Art von Theater, das vorzüglich zu Volksversammlungen bei der Wahl von Magistratsper- sonen eingerichtet war. Rings um die Acropolis her in der tieferen Gegend zeigten sich abef noch folgende be- sonders merkw. Gebäude. Auf der Südseite der1 Tempel des Zeus Olympius, r0 ’Oxvpnliiov, schon von den Pisistratiden begonnen, von Pericles und K. Augustus fortgesetzt, end- lich von K. Hadrianus Vollendet. Sein Umfang betrug 4 Stadien, die Kosten der vollendeten Erbauung reich- ten an 10,000 Talente. Wie noch jetzt aus seinen Ue- berresten es sich erkennen lässt, war es ein wahres, den grössten Tempeln Aegyptens gleich zu stellendes Riesen- gebäude , in dem sich allein 120 Säulen von dem so höchst seltenen phrygischen Marmor befanden. Paüsan. Att. nennt ihn den Tempel des ¿hog Jlavturjrlov, und Osolg rolg nuaiv cibq ov xoivovf d. i. ein Pantheon. Den Hauptplatz in ihm nahm eine colossale Statue des Zeus ein. Nah bei ihm stand das Thor oder derzfog-mdes K. Iladrianusy das Aegeion^ Pylhion} Odeion, u. ein Temp. des Zeus. Nordwestlich von der Acropolis stand der Areopa- gusy o "Aquog Ttuyog, in welchem Gebäude den Mächtigen wie den Annen ein gleiches Recht gesprochen ward. Davon nördl. stand der Tempel des Theseus, im geschmackvollsten Styl, wie dasjenige bezeugt, was von ihm noch vorhanden ist. Weiter siidl. das Gymnas, d. Ptolemdie neue Agora u. das Prytaneum, wo der Staat seinen ausgezeichneten Män- nern eine Aufenthaltsstätte bereitet hatte. Sodann zeigte sich westl. die Stoa Basileios, eine lange Str. von Slaats- gebäuden zwischen der Pnyx, dem Areiopagos und der Hermenstr., für die verschiedenen Dikasterien bestimmt, und nach dem Archonten , der den Eitel Basileus trug und hier wohnte, so genannt. Daran stiess die Poikile, d. i. lange bedeckte Gänge, in denen die Thaten gros- ser, um ihr Vaterland verdienter Bürger in Gemälden dargestellt waren, nebst vielen Statuen. Endlich folgte die alte Agora, d. i. der Volksversammlungsplatz, das Forum oder der Markt, in der Mitte zum Einkauf und Verkauf von allerhand Bedürfnissen, die geräumigen Säulengänge umher zu Verhandlungen der Bürger von allerhand Art bestimmt. Sie war ein sehr grosses Viereck und stiess an einen Iheil des Kera?nikos} lat. Ceramicus, der die

9. Theil 1 - S. 160

1832 - Cassel : Bohné
1(30 Nord - Donau - Laender. Mannschaft unter gewählten Führern auszuziehen pfleg- te etc. Schon die Römer seit Caesar’s Zeiten fan- den die Völker Germaniens nicht in Höhlen, son- dern in einzeln stehenden Hütten, Höfen und Bur- gen wohnend, Salz aus der Sohle gewinnend, Berg- bau auf Eisen und Ackerbau treibend, Bier oder Gersten- wein bereitend. Schon damals fanden sich vier Stände, als Edle {durch Verdienste) mit verschiedenen Abstu- fungen, sodann Freie, Freigelassene und Leibeigene, die jedoch gut behandelt wurden, vor. Schon damals bestanden, als unbestreitbarer Beweis uralter und hi- storisch begründeter germanischer Volk s ober herrlich- lei t, die allgemeinen Volksversammlungen in einer jeden germanischen Völkerschaft, worin über die wichtig ereil Gegenstände des Gemeinwohls Vorträge gehalten wurden und vom Volke darüber abgestimmt ward. Vergl. Tacit. Germ. c. 11. 12- Schon damals war die Jaacht der germanischen Könige und Fürsten sehr eingeschränkt und ihnen blieb die Tfdlkühr der Bestrafung nirgends überlassen; sondern dieses geschah in den Volksversammlungen nach gesetz- licher Bestimmung. Ueberhciupt fand durchgehends Freiheit der Rede, zur Beistimmung und zur Vei'r werfung, nebst Unbeschränktheit des Urtheils, bei öffentlicher Gerichtsübung statt. — Auch hatten nicht alle germanischen Völkerschaften Könige. Gegen harte Strafen bei Civil verbrechen zeigte der edle, freie Character. der alten Germanen Abscheu; nur allge- mein schädliche Laster, Verrätherei und Feigheit im Kriege wurden, als Hochverrath, mit dem Tode be- straft. Ihre Religion war sehr einfach; sie verehr- ten die Götter nicht in Tempeln, sondern in heili- gen Hainen ; auch scheinen nur einige wenige Völ- kerschaften Bilder der Götter besessen zu haben. Viel vermochten übrigens, im Namen ihrer Götter, ihre aus den höheren Ständen gewählten Priester, weissa- gende Weiber, Auspicien verschiedener Art, beson- ders die von weissen Pferden erhaltene, die sie mit grosser Ehrfurcht in heiligen Hainen bewahrten. lac. Germ. c. 7. S. 9. 10.

10. Theil 1 - S. 347

1832 - Cassel : Bohné
Italia Protria. Latium. 347 wie ein konisch aufsteigender Berg mit vielen abge- sondert sich emporwindenden Terrassen früher schon den bezeichnenden Namen Kiqxt] oder K'ujxoq, Cir- ce, Circos, der „ Ringbergu von den griechischen äl- testen Umwohnern, oder von griechischen Seefahrern er!¡alten haben mochte. Sie fanden also hier schon den Nanlen der Kirke vor. Sodann scheint es sehr wahrscheinlich zu seyn, dass dieser Berg einstmals nicht mit dem ganz niedrigen Sumpflande der Palu- des Pomptinae zusammen gehangen, sondern, rings- um vom Meere umgeben, wirklich eine Insel gebil- det habe. Ferner findet sich auf ihm eine ganz über- raschende Menge ofheinelier Pflanzen, welche die ehe- malige Anwesenheit einer Zauberin von Rang hier eben so glaubhaft machten, als viele andere, mit ei- nem ähnlichen Pflanzenreichthum ausgestattete Gegen- den die Anwesenheit^ einer Mieden in Colcliis und ei- ner- jdtigiiici in den Gebirgen der Apenninen. Auch an Wolfen und Schweinen hat es diesem Vorgebirge bis auf diese Stunde nie gefehlt. Bei dem Zusam- mentreffen aller dieser Umstände geschah nun auch Alles, besonders von Speculirenden Priestern, um diese Aufstellung recht glaubhaft zu machen. Schon in den früheren Zeiten Roms zeigte man auf der Hohe dieses wunderschönen ¡und abentheuerlich gestalteten Vorgebirge, hoch über der St. Circaei, eine düstere Höhle als die Grotte der Circe, darin ihren 'Rau- herb edier, einen T/ieil vom Schiffe des Ulysses, oder Odysseus, und, zum Ueberfluss, in einem hohen Grabtumulus von grossen Steinen sogar das Grabmal des verunglückten Elpenor. 3) Cajetae Prom. (Gae- ta), eine Landspitze von hohen Felsen getragen, die jedoch bei den Allen mehr als Hafenort genannt wird. Den Namen soll Cajela, der Tradition zu Folge, von dem gr. W orte Kcutcv, d. i. nach Einigen von der hier verbrannten Säugamme des Aeneas, nach An- deren von seiner hier verbrannten Flotte erhalten ha- den. Vergl. Virgil. Aen. 7, 1. fl'. Sext. Aur. Victor, de Orig. G. R.
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