Iv
allfällige Erweiterung oder Beschränkung desselben dem Ermessen des
Lehrers je nach dem Bedürfnisse der Klasse. Jede Seite enthält
Winke für ausführlichere Charakterbilder.
Die eingestreuten „Fragen zur Wiederholung" sollen 1) Dinge
zusammenstellen, welche sonst mehrfach hätten aufgeführt werden
müssen; 2) den Schüler zum Gebrauch der Karte streng anhalten,
und 3) seine ganze Thätigkeit zu Hause wohlmeinend überwachen.
Darum wurden auch in der ersten Abtheilung nur solche Fragen ge-
stellt, zu deren Beantwortung ein gesundes Auge oft allein ausreicht,
den spätern aber diejenigen aufbewahrt, für welche ein strengeres
Nachdenken oder reiferes Urtheil in Anspruch genommen wird.
Indem ich schließlich noch bemerke, daß bei Abfassung dieses
Lehrbuchs die besten Hülfsmittel benutzt wurden, und beim Gebrauch
desselben Liechtenstern's neuester Schulatlas vortreffliche Dienste
leisten wird, übergebe ich es mit dem Wunsche, es möge auch in
weitern Kreisen sich einer geneigten Beachtung würdig erweisen, dem
Urtheilsspruch gerechter Richter und dem Wohlwollen der studiren-
den Jugend.
Chur, am 29. März 1854.
vr. Cassian,
Prof, am Gymnasium und an der Realschule.
Vorrede zur zweiten Auflage.
Ist auch der Verfaffer dieses geographischen Lehrbuchs im All-
gemeinen den Grundsätzen treu geblieben, welche ihn bei der Aus-
arbeitung der ersten Auflage leiteten, so mußten doch bei dieser zweiten
nothwendige Verbesserungen vorgenommen, wünschenswerthe Erwei-
terungen gemacht und mancherlei Veränderungen angebracht werden.
Zunächst glaubte der Verfasser dem ethnographischen Elemente noch
mehr Rechnung tragen zu sollen, als in der ersten Austage geschehen
war. Dann überzeugte er sich, daß die gegebenen Fragen zur Wieder-
holung besser ans Ende der einzelnen Abtheilungen gesetzt würden.
Er hat diese Aufgaben vermehren zu sollen für angemeffen gefunden,
weil ihn die Erfahrung lehrte, daß durch dieselben nicht nur die
Vollständigkeit und Gründlichkeit des Wissens gefördert, sondern auch
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie], T21: [Erde Sonne Tag Jahr Mond Zeit Stunde Punkt Abschnitt Periode]]
TM Hauptwörter (100): [T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T30: [Periode Abschnitt erster zweiter Zeitraum dritter Jahr Kapitel Sonne Planet], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch]]
TM Hauptwörter (200): [T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T29: [Geschichte Geographie Nr. Erdkunde Lesebuch Bild Iii allgemein Lehrbuch deutsch], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T8: [Abschnitt erster Periode zweiter Zeitraum dritter Kap Buch Kapitel vierter]]
61
Verordnung des Monarchen gesetzliche Gültigkeit, wenn dieselbe nicht von
einem der ernannten Minister mit unterzeichnet oder contrasignirt ist. Der Mo-
narch hat das Recht, seine Staatsräthe oder Minister zu ernennen und zu
entlassen. Die Abgeordneten des Volkes, welche sich gewöhnlich in zwei
Häusern oder Kammern (das Einkammer- und das Zweikammersystem) ver-
sammeln, haben das Recht, das Budget, d. h. den Staatshaushalt, zu prüfen,
die Steuern zu bewilligen, die vom Ministerium vorgelegten Gesetzesentwürfe
zu genehmigen, abzuändern oder zu verwerfen, selbständige Vorschläge und
Anträge vorzubringen, die Verwaltung zu überwachen und eine Verletzung
der Constitution zu ahnden. Die Beschlüsse der Abgeordneten haben ohne
Zustimmung des Monarchen, mit Ausnahme von Strafanträgen und Unter-
suchungen, keine Geltung; der Monarch kann mit andern Worten ein „Veto"
einlegen.
Unterschieden von der constitutionellen Monarchie ist die ständische Ver-
fassung. Diese gibt dem Volke bei den wichtigsten Angelegenheiten kein Recht,
sich im Allgemeinen an der Verwaltung des Staates irgendwie zu betheiligen,
sondern stellt es der Krone oder dem Monarchen anheim, sich in wichtigen
Fällen des Rathes erblicher, nach Ständen erwählter Vertreter zu bedienen.
In einem Freistaat (Republik) wird die Verwaltung vom Volke selbst
oder von gewählten Beamten geübt, welche nach Ablauf einer bestimmten
Amtszeit wieder in das Privatleben zurücktreten. Gewöhnlich steht an der
Spitze eines Freistaates ein verantwortlicher Präsident, wie z. B. in den Ver-
einigten Staaten Nordamerikas. Ein Präsident wird auf eine Reihe von
Jahren vom Volke entweder direct oder indirect gewählt. In der Schweiz
bekleidet ein Bundesrath von 7 Mitgliedern die Präsidentschaft des Frei-
staates. Im Allgemeinen handelt der Präsident und der Bundesrath nicht
selbständig, sondern führt die Beschlüsse der obersten Rathsversammlungen (in
Nordamerika des Senats und der Repräsentantenkammer, in der Schweiz
des Stände- und Nationalraths) aus. Die republikanischen Verfassungen
sind entweder aristokratisch, oder demokratisch, je nachdem die Verwaltung der
Staatsangelegenheiten den Angesehensten, den Reichsten oder Gebildetsten, oder
der Gesammtheit des Volkes übergeben ist. Von der Demokratie ist die
Ochlokratie wohl zu unterscheiden; darunter versteht man die Herrschaft des
Pöbels, der ungebildeten Volksmasse, welche sich der Staatsgewalt bemäch-
tigt hat.
8 52.
Die Völker und Staaten von Europa.
Die Völker von Europa sind unter den Völkern der ganzen Erde die
gebildetsten und mächtigsten. In keinen: andern Erdtheile finden sich so thä-
tige Bewohner, wie in Europa. Ackerbau, Handel, Kunst und Industrie,
insbesondere die Wissenschaften sind nirgends in solcher Blüthe, wie in Europa.
Die vortheilhafte Lage Europa's in der Nähe zweier anderer großen Con-
tinente, die große Entwicklung der Küsten und die vielen Meereseinschnitte
haben das Innere leicht zugänglich gemacht und dem Handel geöffnet.' Europa
herrscht jetzt über die ganze Erde; überall entstehen neue Colonien von Euro-
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T109: [Europa Asien Afrika Amerika Australien Insel Erdteil Land Zone Klima], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Extrahierte Ortsnamen: Nordamerikas Nordamerika Europa Europa Europa Europa Europa
135
Hauptstadt ist das feste Arras, 26,000 E. Bekannter sind Calais als
Üeberfahrtsort nach England (Telegraph nach Dover) und Boulogne (36,500
Einw.) als Seebad. Von Calais kann man bei Hellem Wetter die englische
Küste erblicken. Lille oder Ryssel (133,000 E.) ist eine sehr bedeutende
Festung, von welcher östlich Valenciennes, 25,000 Einw., und westlich am
Meere Dünkirchen, 32,300 E., liegen.
4. Die Champagne
erzeugt auf ihrem Kalk- und Kreideboden jenen weltberühmten Wein, der
echt und unecht in der ganzen Welt getrunken wird. Chalons, Epernay und
Reims sind die 3 Haupthandelsplätze für Champagner. Bei Chalons für
Marne ward 451 der Hunnenkönig Attila auf den katalaunischen Feldern
geschlagen. In Reims wurde Chlodwig, „der allerchristlichste König", getauft
(496); das heilige Oelfläschchen ist zertrümmert. In Samte Menehould
ward Ludwig Xvi. vom Postmeister Drouet erkannt, in Varennes angebal-
ten und nach Paris zurückgebracht. Trotzes an der Seine, 35,000 E., ist
nach Reims (56,000 E.) die bedeutendste Stadt der Champagne.
5. Lothringen
war früher deutsches Land. Franz von Lothringen, der Gemahl der Kaiserin
Maria Theresia, trat 1735 sein Land an Frankreich ab, und erhielt dafür
Toskana. Die Hauptstadt Nancy (50,000 E.), wo Karl der Kühne von
Burgund im Kampfe gegen die Eidgenossen unter Hans Waldmann erlag
(1477). Festung Metz an der Mosel, 58,000 E. Metz, Toul und Ver-
dun, wo 843 die fränkische Monarchie in Frankreich, Lothringen und Deutsch-
land getheilt wurde, waren deutsche Bisthümer und freie Reichsstädte. In
Domremy, südlich von Verdun, ward Johanna d'arc, die Jungfrau von
Orleans, geboren.
6. Der Elsaß,
zum Gebiete der mittelrheinischen Tiefebene und der Vogesen gehörig, war
ehedem eine deutsche Provinz, und noch jetzt reden die Landgemeinden deutsch.
Hauptstadt ist Straßburg an der Iii (83,000 E.), Festung und Universität.
Die größte Sehenswürdigkeit ist der 430' hohe Münster von Meister Erwin
von Steinbach. Colmar (23,000 E.) und Mühlhausen (46.500 E.), an
der elsässischen Eisenbahn gelegen, welche Basel mit Straßburg verbindet,
stnd bedeutende Fabrikorte.
7. Franche Comts
oder die Freigrasschaft Burgund bildete ehedem einen Theil des Königreichs
Burgund, welches seit 1030 zum deutschen Reich kam. Hauptort ist
Besan^on am Doubs (47,000 E.). Festung und Fabriken. In Montbelliard
oder Mömpelgard hat sicb die deutsche Sprache erhalten.
TM Hauptwörter (50): [T32: [Vgl Stadt Aufl Frankreich fig Maas Sch. Einw. Vergl Festung], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T80: [Rhein Stadt Festung Mainz Maas Straßburg Frankreich Metz Elsaß Deutschland], T99: [Frankreich Loire Stadt Rhone Gebirge Pyrenäen Paris Meer Garonne Lyon], T20: [König Sohn Maria Heinrich Tochter Karl Herzog England Haus Gemahlin], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T53: [Frankreich Stadt Loire Paris Rhone Garonne Maas Lyon Orlean Hauptstadt], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier]]
Extrahierte Personennamen: Attila Chlodwig Ludwig_Xvi Ludwig Franz_von_Lothringen Franz Maria_Theresia Maria Theresia Nancy Karl_der_Kühne_von
Burgund Karl Hans_Waldmann Metz Metz Johanna_d'arc Erwin
von_Steinbach
Extrahierte Ortsnamen: Arras England Dover Boulogne Lille Valenciennes Reims Reims Samte_Menehould Varennes Paris Reims Lothringen Frankreich Frankreich Lothringen Domremy Verdun Colmar Basel Burgund Burgund Montbelliard Mömpelgard
217
Iii. Kultur - Geographie.
mentlich in Sibirien und der Mongolei. In Arabien sind die Be-
duinen ganz frei und unabhängig; die Araber mit festen Wohnsitzen
stehen unter zum Theil absoluten, zum Theil eng beschränkten, auf
theokratisches Ansehen sich stützenden Imams, Emirs oder Scheikhs.
Andere Staaten haben mit den feudalistischen unseres europäi-
schen Mittelalrers Aehnlichkeit; man findet bei ihnen eine Unterord-
nung und allmälige Abstufung der Macht und des Ansehens, die im
Eigenthumsrechte begründet ist, und wo der, welcher ein Gut be-
sitzt, welches ein Herr oder dessen Vorfahren ihm gegen Erlegung
eines bestimmten Werthes abgetreten haben, diesem Herrn im Grunde
mehr Unterthan ist, als dem eigentlichen Staatsoberhaupte. Eine
große Hinneigung zu solchem Feudalismus zeigt sich bei allen malayi-
schen Völkern und in Japan in starkem Maaßes ferner nicht so
schroff bei den Beludschen, den Afghanen, bei vielen Mongolen,
den Mandschu, und in Hindustan bei den Maharatten. — Theo-
kra tisch werden in Asien regiert Tibet und Butan durch unum-
schränkt herrschende Wahlpriester, den Bog do-Lama und den
Dalai-Lama, die als Ausfluß der Gottheit betrachtet werden.
928. In Persien herrscht der Schah und in jder Türkei
der Sultan despotisch, doch sind Beide verpflichtet, die Gebote des
Koran zu erfüllen. Dieses heilige Buch wird von den Ulemas er-
klärt, die von dem Monarchen besoldet werden, und daher nur selten
geneigt sind, sich seinem Willen zu widersetzen. Er wird in beiden
Ländern als Mohammeds Nachfolger betrachtet, und der Sultan
kann alltäglich, ohne daß er einen Grund dafür anzugeben nöthig
hätte, eine gewisse Anzahl Köpfe absäbeln lassen. Uebrigens leben
in Persien sowohl als der Türkei mehre unabhängige Völker, wie
z. B. die Kurden, die unter eigenen Emiren stehen, die sich um
den Sultan nur so weit bekümmern, als es ihnen eben gelegen ist.
§. 929. Die nicht-mohammedanischen Herrscher in Asien, wie
z. B. der Kaiser von China, die Könige in Hindustan und andere,
sind durch Religion, Sitten, Gebräuche und oft durch Vorurtheile
des Volkes mannigfach beschränkt. So darf der erstere, der Sohn
des Himmels, wie sein Titel lautet,'seine Minister nur nach
herkömmlicher Sitte aus dem Gelehrtenstande wählen; er kann nur
aus einer von den Gelehrten vorgeschlagenen Liste den Unterstatt-
halter einer Provinz ernennen; er ist für alles Unglück, für Erd-
beben, Hagelschauer und dergleichen verantwortlich, muß sich als
großen Sünder bekennen, am Tage einer Sonnensinsterniß streng
fasten rc. Nie kann ein König in Hindustan von einem Brahminen
auch nur die geringste Steuer erheben und keinen Ackerbauer zum
Kaufmanne machen. Die Verwaltung des Staates ist in China
in den Händen der Gelehrten oder Mandarinen, die in neun
Klassen zerfallen; nur die Gelehrsamkeit giebt Anspruch aus irgend
ein Amt, und wird daher sehr in Ehren gehalten. Jede untere
Klasse der Mandarinen ist der höhern streng untergeordnet.
§-930. In Hinderindien, z.b. Birma und Siam, herrscht
reiner Despotismus; kein Unterthan darf, so lange der Herrscher
lebt, dessen Namen aussprechen. Alles gehört dem Könige, Land
und Leute. Jedoch giebt es geschriebene Gesetze, und in der Ver-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T97: [Stadt Hauptstadt China Reich Land Handel Meer Einw. Türkei Sultan], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T134: [Land Meer Hochland Persien Tigris China Euphrat Iran Asien Armenien], T48: [Christ Jerusalem Sultan Mekka Araber Land Jahr Stadt Mohammed Türke], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Extrahierte Personennamen: Mohammeds
Extrahierte Ortsnamen: Sibirien Mongolei Japan Hindustan Asien Tibet Persien Mohammeds Persien Asien China Hindustan Hindustan China Hinderindien Birma
344
Allgemeine Erdkunde.
c. Regierungsbezirk Erfurt, 64 mm., 282,000 E. — Erfurt,
Festung an der Gera, mit 23,000 E.; Dom mit der 275 Centner schweren
Glocke; das Augustinerkloster, worin Luther Mönch war, wissenschaftliche An-
stalten; viele Fabriken, und bedeutender Handel mit Gemüsen und Sämereien.
Erfurt war früher kurmainzisch. — Kursächsisch waren: Langensalze, eine
sehr gewerbfleißige Stadt mit 0000 E., Weißensee, Sömmerda, Tref-
furt rc. — H eilig ensta dt, an der Leine, 3800 E. Auf dem Eichsselde
viel Garnspinnerei und Wollzeugweberei. — Nordhausen, am südlichen
Fuße des Harzes, am Anfange der goldenen Aue, 10,300 E., vormals freie
Reichsstadt; bedeutende Branntweinbrennereien, Viehmast, Gänsezucht. — Mühl-
hausen, auch ehemals freie Reichsstadt, an der Unstrut, 10,000 E.; viele
Fabriken, Farbekräuter und Anisbau. — S chleusingen und Suhla, beide
mit Metallfabriken, liegen im Hennebergischen, das ganz von den herzoglich
sächsischen Ländern enclavirt ist; im vormals kursächsischen Voigtlande eine En-
clave der reußischen, schwarzburgischen und herzoglich sächsischen Gebiete, liegen
Ziegenrück und Gefell. —
Ii. Provinzen der westlichen Gebietsmasse.
5. Provinz Westfalen, mit 367 Ihm. 1,260,000e., durch die Lippe
in zwei Theile getheilt; der nördliche ist meist flach, der südliche gebirgig;
Flachs, Hanf, Getreide; Rindvieh- und Schweinezucht; Eisenwaaren im süd-
lichen Theile; Leinwandmanufaktur im nördlichen; auch Baumwollen-, Tuch-,
Leder- und Bandfabriken. —
a. Regierungsbezirk Minden, 94 Hsm. mit beinahe 400,000 E.
— Minden, Festung am linken Weserufer, mit 7600 E. — Die westfä-
lische Pforte. — Paderborn, an der Padcr, 6:500 E.; Dom. — Dri-
burg, Mineralbad. — Korvey, Schloß, alte Kirche, und Höxter, an
der Weser, 3100e. — In der Grafschaft Ravensberg: Bielefeld, 6600e.,
Hauptsitz der westfälischen Leinwandfabrikation. — Herford, 6700 E., an
der Aa und westfälischen Werra; große Garnspinnerei. —
b. Regierungsbezirk Münster, 132 Ihm., 400,000 E. — Mün-
ster, an der Aa, Hauptstadt Westfalens, mit 23,000 E.; Dom, Lambertus-
kirche mit den Käsigen der Wiedertäufer; Friede 1648; katholische Universität
und andere wissenschaftliche Anstalten. — Waren dorf, bedeutende Leinwand-
fabriken, 4200 E. — Die Grafschaften Tecklenburg und Lin gen; mehre
Standesherrschaften.
e. Regierungsbezirk Arnsberg. In der Grafschaft Mark, deren
nördlicher Theil, Hettweg genannt, sehr fruchtbar ist: Hamm, ander
Lippe, 5300 E. Unna, 4400 E. — Soest, 7600 E.; die soester Börde.
— Lippstadt, 3600 E.; Branntweinbrennerei, Korn- und Viehhandel. —
Der südliche Theil der Grafschaft Mark ist das Sauerland, das wenig
fruchtbar ist, aber viele Metalls, hat: Iserlohn, 6200 E.; Altena, 3500
E.; Hagen, 3400 E.; die Emperstraße, zwei Meilen lang ununterbro-
chen mit Eisen- und Stahlhämmern, Fabrikgebäuden und Mühlen besetzt.
Schwelm, 3300 E. — Im Herzogthume Westfalen: Arnsberg, 4000e.;
Sitz der Regierung. —..Stadtberg, an der Diemel, 2600 E.; aus dem
Berge stand die alte Eresburg. — Dortmund, in der gleichnamigen
Grafschaft, auf der rothen Erde, 5100e.; vormals Femgerichte. — Siegen,
an der Sieg, 4000 E., im gleichnamigen Fürstenthume, viel Blei-, Kupser-
und Eisenwerke.
6. Provinz Jülich-Kleve-Berg, 175 mm., 1,100,000 E.; im Nor-
den flach, im Süden gebirgig; die Neers fließt zur Maas, die übrigen Flüsse
zum Rhein; Ackerbau, Viehzucht, Metall-, Wollen-, Seide-, Leder-, Tabakss.;
sie ist nebst Schlesien die gewerbthätigste Provinz der Monarchie.
a. Regierungsbezirk Düsseldorf, 100 □ M., 707,000e. — Im
Herzogthume Berg: Düsseldorf, am rechten Rhcinuser, 28,Oooe.; Schloß,
wissenschaftliche und Kunstanstalten; sehr gewerbthätig, Sensfabriken; Rhein-
handel. Projektirte Eisenbahn nach Elberfeld, 31,000 E., im Wupper-
thale, Mittelpunkt für die Fabrikation von Seiden-, Baumwollen-, Spitzen-,
Eisen- und andern Waaren; Gewerb- und Handelsschule (Bergwerksgesellschaft,
deutsch-mexikanische, rheinisch-westindische). Das Wupperthal und Bar-
TM Hauptwörter (50): [T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
TM Hauptwörter (100): [T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T79: [Wein Zucker Baumwolle Kaffee Getreide Tabak Fleisch Holz Wolle Handel]]
TM Hauptwörter (200): [T66: [Stadt Kreis Einw. Berlin Einwohner Schloß Regierungsbezirk Sitz Provinz Düsseldorf], T94: [Stadt Fabrik Handel Dorf Schloß Weberei Einwohner Einw. Nähe Bergbau], T96: [Stadt Thüringer Saale Schloß Wald Gotha Dorf Heidelberg Weimar Einw.], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier]]
348
Allgemeine Erdkunde.
preußischen Provinzen Deutschlands und 440,000 E. auf Holstein
und Lauenburg, so daß etwa 14,120,000 Seelen auf die ausschließ-
lich deutschen Staaten kommen. Von der Gesammtmasse sind 28
Millionen reine Deutsche, 5-'- Mill. Slawen; 190,000 Italiener,
in Jllyrien und Wälsch-Tyrol, 300,000 Wallonen und Franzosen,
300,000 Juden, Griechen, Armenier und Zigeuner. — 19^ Mill.
sind Katholiken, 15| Mill. Protestanten. Diese letztem bilden die
Mehrzahl in allen Ländern, mit Ausnahme der österreichischen Pro-
vinzen, Baiern, Baden, Hohenzollern, Liechtenstein und den früheren
geistlichen Staaten. Bisthum Breslau, Erzbisthum Köln mit den
Bisthümern Trier, Münster und Paderborn in Preußen; Bisthum
Hildesheim-Osnabrück in Hannover; Erzbisthum Freising-München
mit den Bisthümern Paffau, Augsburg, Regensburg; Erzbisthum
Bamberg mit den Bisthümern Eichstädt, Würzburg, Speier, sämmt-
lich für Baiern; Erzbisthum Freyburg für Baden und Hohenzollern,
mit den Bisthümern Mainz für Hessen-Darmstadt, Rottenburg für
Würtemberg; Limburg für Nassau und Frankfurt. In Oesterreich
das Erzbisthum Salzburg und viele andere.
Das heilige römische Reich deutscher Nation bestand aus 9 Krei-
sen (mit Ausnahme des burgundischen oder der österreichischen Nie-
derlande, welche den zehnten bildeten); dem österreichischen, baieri-
schen und schwäbischen im Süden, dem fränkischen, ober- und nie-
derrheinischen in der Mitte, dem westfälischen, ober- und niedersäch-
sischen im Norden. Böhmen, Schlesien, Mähren und die Lausitz
gehörten zu keinem Kreise. Oberhaupt war der römische oder deut-
sche Kaiser. — Nachdem 1806 Kaiser Franz Ii. die Würde eines
deutschen Kaisers niedergelegt und Deutschland später sich vom fran-
zösischen Joche befreiet hatte, ward 1815 der deutsche Bund
gestiftet, als dessen Zweck in der Bundesakte angegeben steht:
Aufrechterhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands,
so wie der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit jedes einzelnen Staa-
tes und Sicherung eines Rechtszustandes für die Unterthanen aller
deutschen Länder. Die Bundesangelegenheiten werden von der
Bundesversammlung besorgt, die in Frankfurt ihren Sitz
hat. Bei derselben hat jeder Staat seinen Abgeordneten, und Oester-
reich führt den Vorsitz. Wenn über organische Bundeseinrichtun-
gen, Grundgesetze des Bundes, und Beschlüsse, welche die Bundes-
akte betreffen, abgestimmt wird, muß das Plenum versammelt sein,
in welchem 70 Stimmen abgegeben werden; Oesterreich, Preußen
und die drei Königreiche haben davon jedes 4, Baden, die beiden
Hessen, Holstein und Luxemburg jedes 3, Braunschweig, Mecklen-
burg und Nassau jedes 2, die übrigen Staaten jeder 1 Stimme.
— In allen Bundesstaaten soll eine landständische Verfassung ein-
geführt werden; die vormals unmittelbaren, jetzt mediatisirten Reichs-
stände (84 mit 486 Iljm., 1,900,000 E.) gehören zum hohen Adel;
die Häupter der Familien sind die ersten St an de sh erren in ih-
ren respektiven Staaten. Die Verschiedenheit bet christlichen Reli-
gionsparteien begründet in allen Bundesstaaten keinerlei Unterschied
im Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte. Es bestehen
gemeinschaftliche Appellationsgerichte für die Staaten, welche nicht
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner]]
TM Hauptwörter (200): [T93: [Bayern Baden Hessen Württemberg Königreich Sachsen Franken Schwaben Land Rhein], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß]]
Allgemeine Einleitung. 47
wechselt dieselbe nicht selten bei einem und demselben Staate.
Eroberungssucht mit Glück gepaart, darauf folgende Friedens-
schlüsse und andere politische Verträge verändern die Grenzen
und dadurch die Größe eines Staates. Die Größe wird ge-
wöhnlich nach Quadratmeilen (Qmeil.) bestimmt.
§. 132. Die Eintheilung eines Landes kann eine drei-
fache sein: 1) eine geographische oder natürliche, wenn
ein Staat aus festem Lande oder Inseln besteht, oder seine
einzelnen Theile durch Gebirge und große Flüsse von einander
geschieden, oder durch Klima, Boden und Bewohner verschie-
den sind. So besteht Italien aus dem Festlande und den In-
seln, Deutschland aus Süd- und Norddeutschland. — 2) Eine
historische, wenn die Theile eines Staates nach der Zeitfolge,
wo sie mit demselben vereinigt wurden, betrachtet werden. So
besteht das jetzige Herzogthum Nassau aus den ältern Stamm-
landen der Walram'schen Linie und den später hinzugekommenen
Theilen der Erzstifte Mainz, Trier u. s. w. — 3) Eine
politische, wenn die einzelnen Provinzen, Departements,
Gouvernements, Kreise, Aemter u. s. w. eines Staates ange-
geben werden. Diese Eintheilung ist die gewöhnlichste. —
Nebenländer und Kolonien.
§. 133. Die Wege und Mittel, die Anzahl der Ein-
wohner oder die Volksmenge eines Staates zu bestimmen,
sind verschieden. Die wirkliche Zählung ist zweifelsohne
das sicherste, obgleich selbst diese keineswegs ein zuverläßiges
Resultat liefert. Aus welchen Gründen? Volkszählungen
bereits bei verschiedenen Völkern des Alterthums, z. B. Juden
und Römern. — Die Anzahl der Häuser oder Feuerstel-
len eines Ortes, Bezirkes u. s. w., vervielfacht mit dem Durch-
schnitte der Menschenzahl in 10 — 20 Wohnungen, liefert ein
Ergebniß, das sich der Wahrheit nähert; sowie auch die unge-
fähre Bevölkerung eines Ortes durch die Geburts- oder
Sterbelisten ermittelt werden kann.
§. 134. Von wenigen Ländern und Staaten ist die Volks-
menge mit einiger Zuverläßigkeit bekannt — um wie viel we-
niger daher von der ganzen Erde. Man darf sich also nicht
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T49: [Land Klima Europa Meer Lage Asien Winter Insel Afrika Zone], T35: [Preußen Königreich Bayern Sachsen Staat Hannover Baden König Provinz Land]]
TM Hauptwörter (100): [T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser]]
TM Hauptwörter (200): [T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T95: [Gestein Schicht Wasser Boden Erde Granit Gebirge Masse Sand Teil]]
Extrahierte Ortsnamen: Italien Deutschland Süd- Norddeutschland Mainz Trier
Graecia Propria. Attica.
95
ten ausgeschmückt! — Der Acropolis südwestlich gegen-
über lag ein bedeutender Hügel, Museion, zum B. Lyca-
bettus geh. mit dem sogen. Grab des Musaeus, dem Mo-
nument des Philopappus und den Temp. des .Heracles u.
der Artemis 5 ihn liess späterhiil Demetrius befestigen.
Der Acropolis westlich erhob sich ein zweiter Hügel mit
der Pnyx, eine Art von Theater, das vorzüglich zu
Volksversammlungen bei der Wahl von Magistratsper-
sonen eingerichtet war. Rings um die Acropolis her in
der tieferen Gegend zeigten sich abef noch folgende be-
sonders merkw. Gebäude. Auf der Südseite der1 Tempel des
Zeus Olympius, r0 ’Oxvpnliiov, schon von den Pisistratiden
begonnen, von Pericles und K. Augustus fortgesetzt, end-
lich von K. Hadrianus Vollendet. Sein Umfang betrug
4 Stadien, die Kosten der vollendeten Erbauung reich-
ten an 10,000 Talente. Wie noch jetzt aus seinen Ue-
berresten es sich erkennen lässt, war es ein wahres, den
grössten Tempeln Aegyptens gleich zu stellendes Riesen-
gebäude , in dem sich allein 120 Säulen von dem so
höchst seltenen phrygischen Marmor befanden. Paüsan.
Att. nennt ihn den Tempel des ¿hog Jlavturjrlov, und
Osolg rolg nuaiv cibq ov xoivovf d. i. ein Pantheon. Den
Hauptplatz in ihm nahm eine colossale Statue des Zeus
ein. Nah bei ihm stand das Thor oder derzfog-mdes K.
Iladrianusy das Aegeion^ Pylhion} Odeion, u. ein Temp. des
Zeus. Nordwestlich von der Acropolis stand der Areopa-
gusy o "Aquog Ttuyog, in welchem Gebäude den Mächtigen wie
den Annen ein gleiches Recht gesprochen ward. Davon
nördl. stand der Tempel des Theseus, im geschmackvollsten
Styl, wie dasjenige bezeugt, was von ihm noch vorhanden
ist. Weiter siidl. das Gymnas, d. Ptolemdie neue Agora u.
das Prytaneum, wo der Staat seinen ausgezeichneten Män-
nern eine Aufenthaltsstätte bereitet hatte. Sodann zeigte
sich westl. die Stoa Basileios, eine lange Str. von Slaats-
gebäuden zwischen der Pnyx, dem Areiopagos und der
Hermenstr., für die verschiedenen Dikasterien bestimmt,
und nach dem Archonten , der den Eitel Basileus trug
und hier wohnte, so genannt. Daran stiess die Poikile,
d. i. lange bedeckte Gänge, in denen die Thaten gros-
ser, um ihr Vaterland verdienter Bürger in Gemälden
dargestellt waren, nebst vielen Statuen. Endlich folgte die
alte Agora, d. i. der Volksversammlungsplatz, das Forum
oder der Markt, in der Mitte zum Einkauf und Verkauf
von allerhand Bedürfnissen, die geräumigen Säulengänge
umher zu Verhandlungen der Bürger von allerhand Art
bestimmt. Sie war ein sehr grosses Viereck und stiess
an einen Iheil des Kera?nikos} lat. Ceramicus, der die
TM Hauptwörter (50): [T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom]]
TM Hauptwörter (100): [T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T13: [Kirche Dom Zeit Bau Denkmal Kunst Tempel Bild Werk Stadt], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde]]
TM Hauptwörter (200): [T115: [Tempel Stadt Rom Zeit Athen Pyramide Bau Ruine Denkmal Säule], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
1(30
Nord - Donau - Laender.
Mannschaft unter gewählten Führern auszuziehen pfleg-
te etc. Schon die Römer seit Caesar’s Zeiten fan-
den die Völker Germaniens nicht in Höhlen, son-
dern in einzeln stehenden Hütten, Höfen und Bur-
gen wohnend, Salz aus der Sohle gewinnend, Berg-
bau auf Eisen und Ackerbau treibend, Bier oder Gersten-
wein bereitend. Schon damals fanden sich vier Stände,
als Edle {durch Verdienste) mit verschiedenen Abstu-
fungen, sodann Freie, Freigelassene und Leibeigene,
die jedoch gut behandelt wurden, vor. Schon damals
bestanden, als unbestreitbarer Beweis uralter und hi-
storisch begründeter germanischer Volk s ober herrlich-
lei t, die allgemeinen Volksversammlungen in einer
jeden germanischen Völkerschaft, worin über die
wichtig ereil Gegenstände des Gemeinwohls Vorträge
gehalten wurden und vom Volke darüber abgestimmt
ward. Vergl. Tacit. Germ. c. 11. 12- Schon damals
war die Jaacht der germanischen Könige und Fürsten
sehr eingeschränkt und ihnen blieb die Tfdlkühr
der Bestrafung nirgends überlassen; sondern dieses
geschah in den Volksversammlungen nach gesetz-
licher Bestimmung. Ueberhciupt fand durchgehends
Freiheit der Rede, zur Beistimmung und zur Vei'r
werfung, nebst Unbeschränktheit des Urtheils, bei
öffentlicher Gerichtsübung statt. — Auch hatten
nicht alle germanischen Völkerschaften Könige. Gegen
harte Strafen bei Civil verbrechen zeigte der edle, freie
Character. der alten Germanen Abscheu; nur allge-
mein schädliche Laster, Verrätherei und Feigheit im
Kriege wurden, als Hochverrath, mit dem Tode be-
straft. Ihre Religion war sehr einfach; sie verehr-
ten die Götter nicht in Tempeln, sondern in heili-
gen Hainen ; auch scheinen nur einige wenige Völ-
kerschaften Bilder der Götter besessen zu haben. Viel
vermochten übrigens, im Namen ihrer Götter, ihre
aus den höheren Ständen gewählten Priester, weissa-
gende Weiber, Auspicien verschiedener Art, beson-
ders die von weissen Pferden erhaltene, die sie mit
grosser Ehrfurcht in heiligen Hainen bewahrten. lac.
Germ. c. 7. S. 9. 10.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz], T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T56: [Römer Rhein Varus deutsche Armin Jahr Hermann Land Deutschland Tiberius]]
Italia Protria. Latium.
347
wie ein konisch aufsteigender Berg mit vielen abge-
sondert sich emporwindenden Terrassen früher schon
den bezeichnenden Namen Kiqxt] oder K'ujxoq, Cir-
ce, Circos, der „ Ringbergu von den griechischen äl-
testen Umwohnern, oder von griechischen Seefahrern
er!¡alten haben mochte. Sie fanden also hier schon
den Nanlen der Kirke vor. Sodann scheint es sehr
wahrscheinlich zu seyn, dass dieser Berg einstmals
nicht mit dem ganz niedrigen Sumpflande der Palu-
des Pomptinae zusammen gehangen, sondern, rings-
um vom Meere umgeben, wirklich eine Insel gebil-
det habe. Ferner findet sich auf ihm eine ganz über-
raschende Menge ofheinelier Pflanzen, welche die ehe-
malige Anwesenheit einer Zauberin von Rang hier
eben so glaubhaft machten, als viele andere, mit ei-
nem ähnlichen Pflanzenreichthum ausgestattete Gegen-
den die Anwesenheit^ einer Mieden in Colcliis und ei-
ner- jdtigiiici in den Gebirgen der Apenninen. Auch
an Wolfen und Schweinen hat es diesem Vorgebirge
bis auf diese Stunde nie gefehlt. Bei dem Zusam-
mentreffen aller dieser Umstände geschah nun auch
Alles, besonders von Speculirenden Priestern, um diese
Aufstellung recht glaubhaft zu machen. Schon in
den früheren Zeiten Roms zeigte man auf der Hohe
dieses wunderschönen ¡und abentheuerlich gestalteten
Vorgebirge, hoch über der St. Circaei, eine düstere
Höhle als die Grotte der Circe, darin ihren 'Rau-
herb edier, einen T/ieil vom Schiffe des Ulysses, oder
Odysseus, und, zum Ueberfluss, in einem hohen
Grabtumulus von grossen Steinen sogar das Grabmal
des verunglückten Elpenor. 3) Cajetae Prom. (Gae-
ta), eine Landspitze von hohen Felsen getragen, die
jedoch bei den Allen mehr als Hafenort genannt wird.
Den Namen soll Cajela, der Tradition zu Folge, von
dem gr. W orte Kcutcv, d. i. nach Einigen von der
hier verbrannten Säugamme des Aeneas, nach An-
deren von seiner hier verbrannten Flotte erhalten ha-
den. Vergl. Virgil. Aen. 7, 1. fl'. Sext. Aur. Victor,
de Orig. G. R.
TM Hauptwörter (50): [T44: [Alpen See Stadt Schweiz Italien Meer Berg Insel Fuß Inn], T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
TM Hauptwörter (100): [T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde], T33: [Stadt Meer Italien Neapel Hauptstadt Rom Insel Genua Spanien Land], T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde], T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba]]
TM Hauptwörter (200): [T149: [Stadt Rom Meer Tiber Italien Land Ort Arno Fluß See], T190: [Odysseus König Held Sohn Troja Vater Schiff Agamemnon Insel Theseus], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T108: [Stadt Korinth Griechenland Peloponnes Insel Landschaft Name Athen Sparta Argos]]