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Besondere Geographie von Eup-opa.^
durch ihr ungenirtes, nicht selten sogar anstößiges und anspruchsvolles Wesen er-
kannt werden. Am Rhein, in der Schweiz, in Italien, in allen größern Städten
des Continents lassen sich manche Familien ost Jahre lang nieder und machen
häufig durch waghalsige Unternehmungen und andere Sonderbarkeiten von sich
reden. Kaum in irgend einem Lande Europa's sind die Standesunterschiede
genauer ausgeprägt und die einzelnen Stände sorgfältiger geschieden, als in
Großbritannien; auch das Maaß der politischen Rechte ist nach Geburt
und Besitz bestimmt. Das ganze Volk zerfällt in zwei Stände: Robility
d. i. der hohe Adel und die Commonalty, die Gemeinen. Zur Robility ge-
hören außer den Prinzen von Geblüt die Erzbischöfe, Herzoge (Dukes),
Grafen (Counts, Marquis oder Earls, Viscounts, Bishops und Barons).
Die Robility ist erblich; jedoch erbt nur der älteste Sohn oder der nächste
männliche Verwandte den Adelstitel des Vaters. Der älteste Sohn eines
Herzogs heißt bei Lebzeiten des Vaters Marquis, der eines Marquis Earl,
der eines Earl oder Count Viscount. Die jüngern Söhne dieser Classen
führen vor ihren Tauf- und Familiennamen, der von dem Adelsnamen des
Vaters verschieden ist, den Titel Lord. Der älteste Sohn eines Viscount
gehört aber schon zur Gentry (spr. Dschentry), d. i. dem niedern Adel,
wozu auch die Baronets, Knights (Ritter) und die Esqnires gehören, wovon
die erstern den Titel Sir führen. Die Esquires (eeuzer, Schildknappe),
welchen Titel auch die nicht ritterlichen freien Gutsbesitzer führen, so wie
Officierò, Gelehrte, Künstler, Fabrikherrn und Großhändler heißen Gentle-
men. — Die jüngern Söhne der Robility bekleiden Stellen im Staatsdienst,
auf der Flotte, im Heere, oder gehen auch zu bürgerlichen Gewerben über.
— Die Nationalkirche ist, wie oben schon bemerkt, die anglikanische,
welche in ihren Glaubenssätzen der reformirten Kirche am nächsten kommt,
im Gottesdienste aber Vieles von der katholischen beibehalten hat. Ihr
Oberhaupt ist der König (oder auch die Königin), an der Spitze stehen der
Erzbischof von Canterbury mit 24, und der Erzbischof von Bork mit 3 Bi-
schöfen. Die Geistlichkeit hat meist ein sehr großes Einkommen, der Erzbi-
schof von Canterbury z. B. 33,400 Pf. St., der Bischof von Durham 26,700,
der ärmste, der Bischof von Laudasi, hat noch die bedeutende Einnahme von
3000 Pf. St. d. i. 20,000 Thalern. In ähnlichem Verhältnisse steht die
Einnahme der Rektoren (Pfarrer); jedoch ist es selten, daß dieselben ihre
Pfründe selbst verwalten; sondern während sie von deren Früchten es sich in
den Hauptstädten oder im Anslande wohl sein lassen, wird die Mühe des
Amtes armen Vicaren für eine geringe Remuneration, die kaum für die Be-
dürfnisse des Lebens ausreicht, übertragen.
Die katholische Kirche, welche lange Zeit unter argem Drucke lebte
und auch jetzt noch unter schweren Fesseln seufzt, gewinnt mit jedem Jahre
an Ansehen und Anhängern. Auch die Dissenters leben unter drückenden
Beschränkungen.
Um die Ausbreitung des Christenthums haben sich die Engländer an-
erkennungswerthe Verdienste erworben. Ihre Missionäre befinden sich an
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Britisches Reich.
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r Erzbischof, 8 Bischöfen, 896 Kirchen, i5c>o Priestern, 51
Mönchs, und 4 Nonnenklöstern und 55o Schulen; m Groß,
britanien sind 60,000 Katholiken, mit. 35g Priestern und
Bischöfen. Seit 1793 sind die besonders durch die Entdeck^
gesttze (Laws of discovety) vom I. 1691 vorgeschriebe'
Einschränkungen und Strafen dieser zahlreichen Religion van -
gemindert. Die Acre vom I. 1778 gab ihnen das Recht,
G undcigenkhnm zu besitzen (doch bezahlen sie die Landaöga,
den zweifach); die ?lkte vom I. 1782 hob jeden Unrerschled
zwischen Katholiken und Protestanten auf; die Akte vom I.
1793 gab ihnen das Recht, bei der Wahl der Parlaments,
gneder ihrer Provinz mitzusiimmen, und richterliche und admi-
nistrative Provinzialämter zu bekleiden. Nach dem könia.
Befehl vom Juli 1811 sollen die Katholiken in See, und
Militairdienste aufgenommen werden, ohne nöthig zu haben,
die bisher gebräuchlichen besondern Eide (cck supremacy und
abjuration) abzulegen. Nach der dem Parlamente l8i3 vor,
gelegten und durchgegangenen Katholikenbill sollen alle
Aemter den Katholiken zu Theil werden können, und sie sind
nur von 2 Stellen ausgeschlossen, der des Lord, Grvßkanzlers
von Großbritanien (weil sie größtentheils als eine geistliche
Würde betrachtet wird, da er Gewissensbewahrer des Königs,
Keeper of tbe Kings couscieuce, ist)' und der des Lord,
lieutenantö von Irland (weil dieser den König repräfentt'rk,
und mithin Protestant seyn muß). In dem Erde, den karho,
tische Parlamentsglieder schwören müssen, erklären sie, daß sie
nicht glauben, daß der Papst von Rom, oder ein anderer
fremder Prinz, Prälat, Staat oder Potentat in diesem Reiche
irgend eine weltliche oder geistliche Gerichtsbarkeit, Macht,
Obergewalt oder Herrschaft habe; daß Fürsten, die durch den
Papst in Bann gethan worden, von ihren Unterthanen oder
irgend jemand abgesetzt oder gemordet werden dürfen; daß eö
erlaubt sey, irgend jemand zu tödten, oder auf irgend eine
Weise zu verunglimpfen, unter dem Vorwände, er sey ein
Ketzer, daß der Papst unfehlbar sey; daß irgend ein Sünde
vom Papst, durch einen Priester oder eine andre Person ver,
geben werden könne. Dieser Eid tritt in die Steile dos Lohns,,
Abschwörungs, und Suprcmulscides und der Ablegung und
Unterzeichnung der Erklärung wider die Anrufung der Heiligen.
Von einem gewissen Zeitpunkte an soll niemand, der nicht im
britischen Reiche, oder wenigstens von britischen oder irlandi,
schen Acltern geboren ist, bei Strafe der Verbannung bischöf-
liche Aemter und Geschäfte innerhalb des Königreichs vermal,
tcn. Aber im August r8i5 erklärten die katholischen Prala,
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Königr. Großbritannien u. Jreland. Grundmacht. Kultur.
2. Kultur. — 1. Die wichtigsten Zweige der physischen Kul-
tur sind Ackerbau, Viehzucht, Fischerei u. Bergbau, besonders
auf Kupfer, Eisen, Zinn, Älei u. Steinkohlen 8). — 2. Fast alle Zweige
— c. Juden gibt es im vereinigt. Königr. c. 25,000. Sie leben hauptsächl. in Lon-
don, Manchester u. Liverpool. In Schottland u. Jreland gibt es nur wenige. —
4. Stände. Die Verfassung kennt nur 2 Stände: die Nobility u. iic Commo-
nalty. Jeder Stand übt seine besondern politischen Rechte ans. Diele beiden
Stände zerfallen in wenigstens 55 Abstufungen, denen die Macht der Gewohnheit bei
den höheren Stufen des zweiten Standes verschiedene Ehrenvorzüge eingeräumt hat.
a. Die Nobility besteht aus Herzogen, Marquis,Grafen slarls — erle], Discounts fwis-
kannts] Baronen. Diese sind in England gebornepeers fpihrs. Mitgliederd. Oberhauses],
in Schottland u. Jreland wahlfähig dazu. Dieser Adel erbt vom Vater nur auf den älteiten
Sohn; die jüngeren Söhne treten in die Commonalty, führen jedoch als Söhne der
Herzoge, Grafen und Marquis noch den Titel Lords. Persönlich besitzen diesen Adel
die hohen Thronbeamten, die anglik. Erzbischöfe v. England n.jreland u. die anglik. Bilchöfe
v. England. Außerdem wird dieser Adel v. Könige dem Verdienste ertheilt o. kann mit
der ältesten Tochter eines Peers, die keinen Bruder hat, crhcirathct werden, b. Die
Commonalty zerfällt in zwei Abtheilungen, aa. Die Gentry sdschentryj umfaßt
die mittlern Volksklassen u. alle gebildeten Stände, so weit sie nicht zur Nobility ge-
hören. Zu ihr gehören: der Ritter stand sdie Knights, d. h. Knechte, die Barvnets
n. sämmtl. Ritter königl. Ordenj; alle nachgeb orneu Söhne der Nobility u. der
Barvnets; sämmtl. Mitglieder d. Unterhauses u. die Esquircs sskweirs —
Knappen], welchen Titel in England u. Jreland jeder selbstständige Gutsbesitzer führt,
während dieser in Schottland Laird heißt; alle plaidirenden Advokaten o. Bar-
risters, höhere Staatsbeamte, Gelehrte, angesehene Künstler, die Of-
fiziere des Heeres u. der Flotte, denen sämmtl. im gemeinen Leben der Titel
Esqnire beigelegt wird, obwohl er ihnen nicht gesetzlich zusteht; die M itgl icder d cs hö-
heren Kaufmann st and es, die Besitzer großer Fabriken u. d. Offiziere d.
Handelsmarine, bb. Die niedern Volks klaffen der Städte n. desplatten
Landes. Trotz dieser Rangordnung ist aber jedem Briten die Laufbahn bis zur herzogt.
Würde u. bis zu den ersten Stellen der Staatsregierung offen, sobald er nur ein Gentleman
sdschent'lmänn] ist, d. h. ein Mann v. Bildung u. Erziehung, ein Ehrenmann, ein
Mann von Kopf u. Herz. — 5. Religion. Es gibt im vereinigten Königr. 15
Mill. Episkopaten, 2,400,000 Presbyterianer, 1'/, Mill. Dissenters slntheraner, Herrn-
huter, 350,000 dissentirende Presbyterianer, 500,000 Methodisten, Independenten, Men-
noniten, Unitarier, Socinianer, Quäker, Puseyiten rc. S. I. 237 flg.], 8'/, Mill.
Katholiken, 25,000 Juden. Die Episkopalkirche ist als Staatskirche zu betrachten u.
zu ihr bekennen sich die meisten Engländer, viele Irländer, wenig Schotten. Die
Presbyterianer, die Dissenters u. seit 1829 auch die Katholiken, haben gleiche Rechte
mit den Hochkirchlichen. Der König ist das Oberhaupt der Episkopal- u. der pres-
byterian. Kirche; aber ohne allen Einfluß auf die Dissenters u. auf die Besetzung der
kathol. Bisthümer. a. Die Episkopalkirche ist in England u. Wales die herrschende.
Ihr jährt. Einkommen beträgt in England u. Wales: 41 Mill. fl. aa. Erzbisth. v.
Canterbury mit 23 Bisth.; der Erzbisch, v. Canterb. ist Primas v. England,
bb. Erzbisth. v. Uork m. 3 Bisth. b. Die katholische Kirche hat seit 1850 ein
Erzbisth. v. Westminster u. 12 Bisth. c. Die bischöfl. u. presbyterian. Kirche, so wie
auch die Disienters, namentlich die dissentirenden Presbyterianer u. die Methodisten,
zeichnen sich ganz vorzügl. durch ihr Streben aus, das Evangelium in der ganzen
Welt zu verbreiten. Zu dem Ende haben sie eine große Anzahl v. chriftl. Gesell-
schaften u. Vereinen, des. Missions- u. Bibel-, relig. Traktaten- u.
Büchergej elisch aften^ gegründet, von denen sich die meisten in England, u. zwar
zu London u. Bristol befinden. Die britische u. auswärtige Bibelgesellsch. zu London
hat eine jährl. Einnahme v. 1,300,000 fl. n. seit ihrer Stiftung [1805] die Bibel in
140 verschiedene Sprachen u. Dialekte übertragen lassen. Die Wesley'sche Missions-
gescllich. zu London hat eine jährl. Einnahme v. 1,200,000 fl.
8) Physische Kultur. — 1. Kultivirte Bodenfläche: 1,870 Qm.; kul-
turfähige: 260 Qm.; unfruchtbare: 250 Qm. — 2. Der Ackerbau erzeugt
wegen des starken, zum Betriebe der Viehzucht nöthigen Wiesenbaues u. wegen der
vielen, dem Ackerbau durch Fabriken u. Seedienst entzogenen Hände, nicht genug Ge-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T27: [Kirche Luther Lehre Kloster Jahr Bischof Schrift Papst Reformation Wittenberg], T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt]]
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Extrahierte Ortsnamen: Lon- Schottland Marquis England Schottland England England England Schottland Episkopal- England Wales England Wales England Westminster England London Bristol
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A. Europa.
Man zählt 4 Ritterorden in England. Der Orden des
blauen Hosenbandes, the garter, von Eduard Iii. 1349 ge-
stiftet, er wird um das linke Knie getragen; nur fürstliche und
Personen vom höchsten Adel können ihn erhalten. Der Bath-
ord en, von Heinrich Iv. 1399 gestiftet: seit 1815 sind die Rit-
ter in 3 Klaffen getheilt und die dritte Klasse vielen verdienten Offi-
zieren ertheilt worden. Der schottische Andreas- oder Distel-
orden, von Jakob V. 1540gestiftet. Der irländische des hei-
ligen Patrik, von Georg Iii. 1783 gestiftet, wird nur an
irische Pairs gegeben.
Religion.
Die herrschende Religion in England ist die protestantische,-
hie aber hier unter mancherlei abweichenden Formen und ver-
schiedenen Benennungen besteht; nur in Irland ist die Mehrheit
der Einwohner katholisch. Seit 3 Jahrhunderten bestanden in
England die härtesten und ungerechtesten Gesetze gegen die Katho-
liken. Sie waren nicht allein von allen Aemtern ausgeschlossen
und durften gesetzlich keine Grundstücke besitzen, sondern waren
selbst wegen Ausübung ihres Cultus den härtesten Strafen unter-
worfen., Natürlich waren solche Verordnungen wohl eigentlich
nie zur Ausführung gekommen, indeß war doch der Haß des Volks
noch vor kurzem so heftig gegen die Katholiken, daß, als 1780
unter Georg Iii. jene Gesetze nur etwas gemildert wurden, dar-
über mehrere Tage lang in London wüthende Volksaufläufe ent-
standen. Noch mehr geschah 1790 zur Erleichterung der Katho-
liken und sie blieben nur noch vom Parlament und den höchsten
Staatsämtern ausgeschlossen. Auch diese Einschränkung ward
endlich, nach langen und heftigen Streitigkeiten im Parlament,
1829 aufgehoben, wo die sogenannte Emancipations Bill (Befrei-
ungs-Gesetz) den Katholiken den Sitz im Parlament und den Zu-
tritt zu fast allen Staatsamtern gewährte, mit Ausnahme einiger-
wenigen, welche ihrer Natur nach nur von Protestanten bekleidet
werden können. Die Staatsreligion in England und Irland ist
die sogenannte Hohe Kirche, high church (heih tschortsch),
auch die bischöfliche oder die anglikanische Kirche genannt; der
König ist das Oberhaupt d'-rselben. Sie ist in ihren Lehren durch-
aus protestantisch, namentlich nähert sie sich in der Lehre vom heil.
Abendmahl am meisten der reformirten Kirche; dabei aber hat sie
doch manches von der katholischen Kirche in ihren äußeren Formen
und in den Grundsätzen über die Kirchengewalt beibehalten, und
die unvermeidlichen nachtheiligen Folgen dieses Systems, welches
man in Deutschland und in der Schweiz weislich vermieden hat,
zeigen sich auch hier. Die höhere Geistlichkeit, die 2 Erzbischöfe
(von Eanterbury und von Aork), die Bischöfe und viele Rectoren,
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TM Hauptwörter (100): [T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
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Extrahierte Ortsnamen: Europa England England Irland England London England Irland Deutschland