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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 127

1911 - Erfurt : Keyser
— 127 — tu na Sachsen, eine von den 8 Provinzen,1) in die der preußische Staat durch die neue Verwaltungseinrichtung geteilt wurde. Jede der Provinzen, an deren Spitze ein Ober-Präsident gestellt wurde, zerfiel in zwei oder mehr Regierungsbezirke. Die Regierungen dieser Bezirke teilte man wieder in zwei Abteilungen, in die des Innern und die der Finanzen; doch wurden beide einem Regierungs-Präsidenten unterstellt. Die Regierungen der Provinz Sachsen wurden in Magdeburg, Merseburg und „in Thüringen zu Erfurt" errichtet. Magdeburg wurde zugleich der Sitz des Ober-Präsidenten. Die Regierung zu Erfurt trat am 3. April 1816 in Tätigkeit und verkündete in Nr. 2 des Amtsblattes vom 5. April 1816, daß der Regierungsbezirk in neun Kreise geteilt sei, darunter der Stadtkreis Erfurt mit 14 500 und der Landkreis mit 12 588 Einwohnern. Außer „Stadt und Gebiet Erfurt mit dessen Tependenzen" (Zubehör) umfaßte der Regierungsbezirk noch die „Hennebergischen Aemter Schlenfingen, Suhl, Kühndorf und Bens-haufeu, die Thüringischen Aemter Weißensee und Langensalza nebst den von dem Kreisami Tennstedt verwalteten Ortschaften, das Eichsfeld mit seinen Dependenzen, die Grafschaft Hohenstein und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gliedern." Ein Teil des alten Erfurter Gebietes, nämlich die Grafschaft Blankenhain, außer dem Amt Wandersleben, welches preußisch und bei Erfurt blieb, und die Aemter Schloß-Vippach, Azmannsdorf und Tonndorf wurden an Sachsen-Weimar abgegeben, von dem Ringleben gegen Nöda eingetauscht wurde. Anderer alterfur-tifcher Besitz, Sömmerda, Röhrborn und Schallenburg sowie Groß-vargula, blieb wohl preußisch, wurde aber bei der Besitzregelung anderen Kreisen des Regierungsbezirkes Erfurt zugeteilt. Die ersten drei Orte erhielt der Kreis Weißensee, Großvargnla aber kam zu Langensalza?) Wie schon oben erwähnt, waren anfangs Land- und Stadtkreis voneinander getrennt und wurden auch getrennt verwaltet. Später aber wurde eine Personal-Union für zweckmäßiger gehalten, wonach der Landrat zugleich Oberbürgermeister der Stadt sein sollte; nur die Geschäftsführung blieb getrennt (1818). Doch diese Aenderung war nicht von Bestand. 1831 wurde die Personal-Union ansgehoben, und Ersurt hatte einen besonderen Oberbürgermeister zu wählen. Es geschah dies zum ersten Male 1833. Stadt und Land bildeten nun bis zum Jahre 1872 einen gemeinschaftlichen Kreis. Am 1. Januar 1872 schied die Stadt aber wieder aus dem bisherigen Kreisverband aus und bildete mit dem Königlichen Steigerforste, den Stadtkreis Erfurt. Seit dieser Zeit besteht ') Ost- und Westvreußen damals nur eine Provinz. — Zuerst hatte man den Staat sogar in 10 Provinzen geteilt. 2) Die kirchliche Einrichtung ist heute noch die alte: Sömmerda und Var-gula gehören zur Diözese (geistlicher Amtsbezirk) Erfurt.

2. Deutsche Geschichte - S. 78

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
78 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1619. § 82. Die deutschen Städtebünde. Die letzten Jahre Karls Iv. und die ersten Wenzels sind die Zeit, in der die deutschen Städte ihre höchste Macht erreichten und am stolzesten dastanden. Damals wurde der »chwäbtsche schwäbische Städtebund gegründet, dessen Mittelpunkt Ulm war. Städlebund. hme den Zweck, die Sicherheit und Freiheit seiner Mitglieder, zugleich Handel und Verkehr zu schirmen; seine schlimmsten Feinde waren einerseits der wilde und kriegerische Graf von Württemberg, Eberhard der G r e i n e r (d. h. der Zänker) oder der Rauschebart, der so manche schwäbische Stadt gern zu einer württembergischen Landschaft gemacht hätte, andrerseits die Ritter, die alten Gegner städtischen Wesens, die sich damals in Schwaben und am Rhein ebenfalls zu Bündnissen zusammentraten, dem Löwenbunde, dem Bunde der Martinsvögel, der Schlegler u. a. Da gelang es den Städtern, bei Reutlingen im Jahre 1377 dem Sohne Eberhards, Ulrich, eine schwere Niederlage beizubringen; als der Geschlagene zum Vater zurückkehrte, schnitt dieser, wie erzählt wird, in seinem Grimme das Tischtuch zwischen sich und dem Sohne entzwei. Auch ein rheinischer Städtebund entstand jetzt wieder, wie im dreizehnten Jahrhundert; wohl siebzig süddeutsche Städte gehörten den beiden Vereinigungen an, und ihre Staatsmänner hingen kühnen Gedanken städtischer Freiheit und Selbständigkeit nach. Darauf aber trat ein Umschlag ein. Ein städtisches Heer, das im Jahre 1388 plündernd in Württemberg ein-» gefallen war, wurde bei dem Dorfe Döffingen durch Eberhard völlig besiegt; damals fiel Ulrich, tapfer kämpfend. Die Folge war ein allmählicher Niedergang der städtischen Macht in Süddeutschland, rie Hanse. Länger als die Macht des schwäbischen Städtebundes dauerte die Gewalt der Hanse. Dieser Bund umfaßte zur Zeit seiner Blüte mehr als siebzig Städte. Ihm gehörten z.b. im Westen Köln, sodann Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lübeck, Berlin-Kölln, im Osten endlich Danzig, Thorn und Königsberg an. Aber auch die Stadt Wisby auf der Insel Gotland, einst ein reicher Ort, dessen Kirchen heute als malerische Ruinen dastehen, ferner Riga in Livland waren Glieder des Bundes. Der Hauptort war Lübeck, damals die erste Handelsstadt Norddeutschlands, der wichtigste Hafen der Ostsee; hier fanden für gewöhnlich die Tagfahrten der Hanse statt. Ihr Zweck war, im Inland und Ausland den Handel zu schützen. Darum hatten die Städte Kriegsschiffe, mit denen sie rechtlose und feindselige Handlungen fremder Fürsten straften; sie erwarben Handelsvorrechte bei den Völkern des Nordens; sie gründeten Niederlassungen deutscher Kaufleute in der Fremde, so in der russischen großen Handels- und Meßstadt Nowgorod, wo ihnen der Petershof gehörte, in Bergen, wo die

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 116

1911 - Magdeburg : Creutz
116 9. Das Heimatland al? Glied des Staates. glieder, die mit dein Laudesdirektor den Provinzialausschuß bilden. Was dieser beschlossen hat, berät der Provinziauandtag, der vom König ein- berufen wird. Ist eine Sache von dein Landtage bestätigt, so läßt sie der Landesdirektor ausführen. Ohne die Einwilligung des Prooinzial- landtages darf am Eigentum der Provinz nichts geändert werden. Der Landtag hat auch das Recht, die jährliche Rechnung des Haushaltes der Provinz zu prüfen und den Haushaltungsplan für das nächste Jahr auf- zustellen. (Die Altmark hat noch einen besonderen Landtag in Stendal.) Im Preußischen Landtage wird die Provinz durch 38 Abgeordnete vertreten. b) Die Staatsverwaltung. Neben der Selbstverwaltung besteht eine staatliche Verwaltung. Diese ist die Aufsichtsbehörde vou jener. Sie hat wichtige Beschlüsse der Selbst- Verwaltung zu prüfen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung steht in der Provinz der Oberpräsident. Er bildet mit einein hohen Beainten und 5 Mitgliedern des Provinzialausschnsses den Provinzialrat. Unser Oberpräsident wohnt in Magdeburg und arbeitet mit seinen Be- ainten im Oberpräsidium. Weil die oberste Verwaltungsbehörde in Magde- bürg ihren Sitz hat, so ist Magdeburg die Hauptstadt der Provinz. Unter dem Oberpräsidenten steht in sedein Regierungsbezirke ein Regierungspräsident. Dieser bildet mit einem hohen Beamten nrtd 4mitgliedern des Provinzialausschusses deu Bezirksrat. Die Regieruugs- Präsidenten wohnen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Darum sind diese drei Städte die Hauptstädte der Regierungsbezirke. Unter dem Regiernngs- Präsidenten stehen die einzelnen Abteiluugen der Regierung und die Landräte. Die höchste Behörde für die evangelischen Geistlichen und die Kirchen- angelegenheiten der Provinz ist das Konsistorium, das in Magdeburg seinen Sitz hat. Außer ihm liegt noch der Landessynode die Ver- tretung der Kirchengemeinden ob. Diese ist eine Versammlung von 39 Ab- geordneten (Geistlichen mit Gemeindemitgliedern). Die Synode berät in Gemeinschaft mit dem Konsistorium alle kirchlichen Angelegenheiten. Für die katholischen Pfarrer und Kirchen ist der Bischos der westfälischen Stadt Paderborn die oberste Behörde. Die Verwaltung der niederen Schuleu, der Volks-, Bürger- und Mittel- schulen in Dorf und Stadt, üben die Königlichen Regierungen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt aus. Die höhereu Schulen, z. B. Realschulen, Gymnasien, Lehrerseminare, werden von dem Provinzial- Schulkollegium verwaltet. C. Rechtspflege. Für die Rechtspflege sorgen: 1. 113 Amtsgerichte. (Unter diesen stehen die Schiedsämter.) 2. Die Landgerichte zu Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Halle, Naumburg, Torgau, Ersurt, Nordhauseu.

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 115

1911 - Magdeburg : Creutz
Die Verwaltung, 115 Saalkreis, Delitzsch, Bitterfeld, Stadtkreis Halle, Torgau, Wittenberg, Schweinitz, Liebenwerda. Die Kreise des Regierungsbezirks Erfurt heißen: Ziegenrück, Schleusingen, Stadtkreis Erfurt, Landkreis Erfurt, Stadtkreis Mühlhausen, Landkreis Mühlhausen, Heiligenstadt, Weißensee, Langensalza, Worbis, Stadtkreis Nordhausen, Kreis Grafschaft Hohnstein. Einige kleinere Landesteile liegen gesondert von der Provinz in anderen Ländern, z. B. Ziegenrück, Schleusingen, Benneckenstein. Solche vom Heimatlande ausgeschlossene Gebiete heißen Exklaven. Andere Gebiete liegen zwar in unserer Provinz, gehören aber nicht dazu. Unsere Provinz schließt sie nur ein, z. B. Schwarzburg-S Sudershausen, -Frankenhausen, Sachsen- Weimar - A ll st e d t, Anhalt - Alsleben, -Mühlingen, Brauuschweig-Calv örde. Solche Landesteile heißen Enklaven. Der Regierungsbezirk Magdeburg ist nur durch einen schmalen Streifen bei Aschersleben mit den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt verbunden. Das Land Anhalt trennt die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg. Es reicht vom Harze bis über die Elbe. Anhalt ist ein Herzogtum und gliedert sich in 5 Kreise: Bahenstedt, Bern bürg, Cöthen, Dessau, Z erbst. Die Provinz Sachsen nimmt einen Flächenraum von 46t) Quadrat- meileu oder 25 244 qkm ein und zählt rund 3 000 000 Einwohner. Das Herzogtum Anhalt hat nur 42 Quadratmeilen oder 2300 qkm und etwa 316 000 Einwohner. Wie jeder Ort (Dorf und Stadt) seine Angelegenheiten selbst ordnet und verwaltet, so tut es auch die gauze Provinz. Das ist die Selbst- Verwaltung. Sämtliche Gemeinden der Provinz sind zu einem Kom- muualverbaude vereinigt. Dieser Verband sorgt für seine Glieder, als wenn alle nur eine Person bildeten. An der Spitze der Kommunal- Verwaltung, also der ganzen Provinz, steht der Landesdirektor; er wird vom Provinziallandtage auf 6—12 Jahre gewählt und vom Könige bestätigt. Ihm zur Seite stehen der Provinzialausschuß und der Provinziallandtag. Die Mitglieder des letzteren werden in den Landkreisen dnrch die Kreistage, in den Stadtkreisen von dem Magistrate und den Stadtverordneten gemeinschaftlich auf 6 Jahre gewählt. Der so gebildete Provinziallandtag bestimmt nun aus seiner Mitte 7—13 Mit- B. Die Verwaltung a) Pic Selbstverwaltung. 8*

5. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 130

1911 - Magdeburg : Creutz
130 9. Das Heimatland als Glied des Staates. glieder, die mit dem Landesdirektor den Provinzialausschuß bilden. Was dieser beschlossen hat, berät der Proviuziatlandtag, der vom König ein- berufen wird. Ist eine Sache von dem Landtage bestätigt, so läßt sie der Landesdirektor ausführen. Ohne die Einwilligung des Provinzial- landtages darf am Eigentum der Provinz nichts geändert werden. Der Landtag hat auch das Recht, die jährliche Rechnung des Haushaltes der Provinz zu prüfen und den Haushaltungsplan für das nächste Jahr auf- zustellen. (Die Altmark hat noch einen besonderen Landtag in Stendals Im preußischen Landtage wird die Provinz durch 38 Abgeordnete vertreten. v) Die Staatsverwaltung. Neben der Selbstverwaltung besteht eine staatliche Verwaltung. Diese ist die Aufsichtsbehörde von jener. Sie hat wichtige Beschlüsse der Selbst- Verwaltung zu prüfen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung steht in der Provinz der Oberpräsident. Er bildet mit einem hoheu Beamten und 5 Mitgliedern des Provinzialausschusses den Provinzialrat. Unser Oberpräsident wohnt in Magdeburg und arbeitet mit seinen Be- amten im Oberpräsidium. Weil die oberste Verwaltungsbehörde in Magde- bürg ihren Sitz hat, so ist Magdeburg die Hauptstadt der Provinz. Unter dem Oberpräsidenten steht in jedem Regierungsbezirke ein Regierungspräsident. Dieser bildet mit einem hohen Beamten und 4mitgliedern des Provinzialausschusses den Bezirksrat. Die Regieruugs- Präsidenten wohnen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Darum sind diese drei Städte die Hauptstädte der Regierungsbezirke. Unter dem Regieruugs- Präsidenten stehen die einzelnen Abteilungen der Regierung und die Landräte. Die höchste Behörde für die evangelischen Geistlichen und die Kirchen- angelegenheiten der Provinz ist das Konsistorium, das in Magdeburg seinen Sitz hat. Außer ihm liegt noch der Landessynode die Ver- tretuug der Kirchengemeinden ob. Diese ist eine Versammlung von 39 Ab- geordneten (Geistlichen mit Gemeindemitgliedern). Die Synode berät in Gemeinschaft mit dem Konsistorium alle kirchlichen Angelegenheiten. Für die katholischen Psarrer und Kirchen ist der Bischof der westfälischen Stadt Paderborn die oberste Behörde. Die Verwaltung der niederen Schuleu, der Volks-, Bürger- und Mittel- schulen in Dorf und Stadt, üben die Königlichen Regieruugen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt aus. Die höheren Schulen, z. B. Realschulen, Gymnasien, Lehrerseminare, werden von dem Provinzial- Schul ko llegium verwaltet. 0. Rechtspflege. Für die Rechtspflege sorgen: 1. 113 Amtsgerichte. (Unter diesen stehen die Schiedsämter.) 2. Die Landgerichte zu Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Halle,. Naumburg, Torgau, Erfurt, Nordhausen.

6. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 129

1911 - Magdeburg : Creutz
Die Verwaltung, 129 Saalkreis, Delitzsch, Bitterfeld, Stadtkreis Halle, Torgau, Wittenberg, Schweinitz, Liebenwerda. Die Kreise des Regierungsbezirks Erfurt heißen: Ziegenrück, Schleusingen, Stadtkreis Erfurt, Landkreis Erfurt, Stadtkreis Mühlhausen, Landkreis Mühlhausen, Heiligenstadt, Weißensee, Langensalza, Worbis, Stadtkreis Nordhausen, Kreis Grafschaft Hohnstein. Einige kleinere Landesteile liegen gesondert von der Provinz in anderen Ländern, z. B. Ziegenrück, Schleusingen, Venneckenstein. Solche vom Heimatlands ausgeschlossene Gebiete heißen Exklaven. Andere Gebiete liegen zwar in unserer Provinz, gehören aber nicht dazu. Unsere Provinz schließt sie nur ein, z. B. Schwarzburg-S o n d er shausen, -Frankenhausen, Sachsen-Weimar-Allstedt, Anhalt-Alsleben, -Mühlingen, Braunschweig-Ealvörde. Solche Landesteile heißen Enklaven. Der Regierungsbezirk Magdeburg ist nur durch einen schmalen Streifen bei Aschersleben mit den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt verbunden. Das Land Anhalt trennt die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg. Es reicht vom Harze bis über die Elbe. Anhalt ist ein Herzogtum und gliedert sich in 5 Kreise: Ballen st edt, Bernburg, Cöthen, Dessau, Zerbst. Die Provinz Sachsen nimmt einen Flächenraum von 460 Quadrat- meilen oder 25 244 qkm ein und zählt rund 3 000 000 Einwohner. Das Herzogtum Anhalt hat nur 42 Quadratmeilen oder 2300 qkm und etwa 316 000 Einwohner. Wie jeder Ort (Dorf und Stadt) seine Angelegenheiten selbst ordnet und verwaltet, so tut es auch die ganze Provinz. Das ist die Selbst- Verwaltung. Sämtliche Gemeinden der Provinz sind zu einem Kom- munalverbande vereinigt. Dieser Verband sorgt für seine Glieder, als wenn alle nur eine Person bildeten. An der Spitze der Kommuual- Verwaltung, also der ganzen Provinz, steht der Land es direkt or; er wird vom Provinziallandtage auf 6—12 Jahre gewählt und vom Könige bestätigt. Ihm zur Seite "stehen der Provinzialausschuß und der Provinziallandtag. Die Mitglieder des letzteren werden in den Landkreisen durch die Kreistage, in den Stadtkreisen von dem Magistrate und den Stadtverordneten gemeinschaftlich auf 6 Jahre gewählt. Der so gebildete Provinziallandtag bestimmt nun aus seiner Mitte 7—13 Mit- Henze-Kohlhase, Die Provinz Sachsen. Ausgabe A. 9 B. Die Verwaltung. a) Die Selbstverwaltung.

7. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 143

1911 - Breslau : Hirt
81. 82. Die Zeit der Kirchenspaltung und der groen Konzilien. 143 Nach dem Tode Heinrichs Iv. geriet das Haus der Piasten durch j2jjec fortgesetzte Zersplitterung und Uneinigkeit in tiefen Verfall. Sein Neffe und Haupterbe Heinrich V. kam durch Verrat in die Gewalt eines ihm feindlich gesinnten Verwandten und erlag den Folgen grausamer Mi-Handlungen, die er von ihm zu erleiden hatte. Heinrichs V. Bruder, Bolko I., die Lieblingsfigur der schlesischen Volksberlieferung, hat zahlreiche Burgen (Frstenstein, die Bolkobnrg) gebaut und Stadtbefestigungen (Brieg, Grottkau, Nimptsch) erneuert; seine Residenz Schweidnitz nahm unter ihm einen bedeutenden Aufschwung. Schlielich aber fhrte die fortgesetzte Teilung der piastischeu Herzogtmer zu dem Ergebnis, da zu Anfang des 14. Jahrhunderts achtzehn verschiedene Linien in Schlesien herrschten. Diesen Zustand benutzten König Johann von Bhmen und Schlesien als sein Sohn Kaiser Karl Iv. dazu, das Land von sich abhngig zu machen. Nachdem Polen endgltig darauf verzichtet hatte (1335), teilte Schlesien fortan die Schicksale der Krone Bhmen. Hiermit war die deutsche Kultur des Landes gerettet, die damals bereits eine erfreuliche Hhe erreicht hatte*). Schon in der zweiten Hlfte des 13. Jahrhunderts waren in fast allen Deutsche deutschen Stdten Schlesiens Schulen entstanden, z. B. in Breslau die qu^V" Pfarrschulen (jetzigen Gymnasien) zu St. Maria Magdalena (1267) und zu St. Elisabeth (1293). War auch noch ein groer Teil des platten Landes mit Wald bedeckt, so wurde doch bereits allenthalben Ackerbau getrieben und daneben Obst, Wein und Hopfen angebaut. Der Bergbau hatte zwar noch nicht im entferntesten die heutige Bedeutung erlangt, doch fand man damals in Schlesien noch Gold (Goldberg). Der Hauptstapelplatz fr den lebhaften Handel mit den Erzeugnissen des Landes (Leinwand, Leder, Wolle, Wachs, Honig und Wein) war Breslau, das schon frh alle brigen Städte an Macht und Ansehen berholte und damals bereits seinen Ruhm begrndete, den es bis zur Gegenwart bewahrt hat, die Vorburg des Deutschtums gegen Osten zu sein. 2. Die Zeit der Kirchenspaltung und der groen Konzilien (1377-1450). 82. Der sddeutsche Stdtekrieg. Wenzel; Ruprecht von der Pfalz. Die Freien Reichsstdte in Schwaben hatten ebenso wie die zehn Städte- und kaiserlichen" Städte im Elsa und die rheinischen Städte zu Schutz9ibel56iinbe-und Trutz gegen jedermann" einen Bund geschlossen, der die Vernichtung des mchtigen Adels und die Bildung einer freien, der Schweiz nachgebildeten Eidgenossenschaft bezweckte. Gleichzeitig wollten die kleinen Va-satten im sdlichen und westlichen Deutschland sich ihrer Verpflichtungen gegen den hheren Adel entledigen. So versuchte in Schwaben der Adels-bnnd der Schlegler, der wachsenden Macht der Städte und der des Grafen Eberhard von Wrttemberg entgegenzutreten. Gegen ihn, *) Vgl. M. Morgenbessers Geschichte von Schlesien, 4. Aufl. (Breslau 1908) Seite 37 ff.

8. Mittlere und neuere Geschichte - S. 60

1886 - Berlin : Hofmann
60 Zweiter Teil. Das Mittelalter. günstigt durch manche Kaiser, die sich, wie z. B. Heinrich Iv., gegen die Fürsten gern auf sie stützten, wurden die Städte die Mittelpunkte des Handels und des geistigen Lebens und sind daher vom größten Einfluß auf unsere Geschichte gewesen. Die Bevölkerung der Städte bestand ursprünglich aus einer kleinen Gemeinde von Freien (Geschlechter-^ Patrizier) und einer größeren von Unfreien (Gewerbtreibenden), welche letzteren sich zu Zünften zu einigen pflegten. Allmählich, im 13. Jahrhundert, wurden diese Zünfte auch frei und nach langen Kämpfen erhielten sie, im 14. und 15. Jahrhundert, sogar Teil an der Regierung der Stadt, welche von Bürgermeister und Rat geleitet wurde. — Große und kostbare Bauten zeigen noch heute in unseren alten Städten, wie Augsburg, Nürnberg, Köln, Lübeck, den Reichtum und Kunstsinn der alten Bürger. Da aber in der Zeit, als die Macht der Könige verfiel und die öffentliche Sicherheit zu schwinden begann, die Städte am meisten litten, so schlossen sie zu gegenseitiger Hilfe bei ihren Handelsuuter-nehmuugen Bündnisse, von denen die wichtigsten folgende sind: a) die Hansa. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts schlossen sich die Städte des deutschen Nordens, voran Hamburg und Lübeck, zusammen zum Schutze, ihres Handels zur See und auf dem Festlande; besonders war auch die Vertretung der deutschen Kaufleute im Auslaude ihre Aufgabe. In seiner Blütezeit umfaßte der Bund mehr als 80 Städte von Brügge bis gen Reval (Bremen, Hamburg, Lübeck; Wismar, Rostock, Greifswald, Stralsund, Danzig, Elbing. — Soest, Köln, Magdeburg. — Brügge, Gent, Brüssel u. a.). Dieselben waren nach „Quartieren" eingeteilt, und die Verpflichtungen dem Bunde und den übrigen Gliedern gegenüber waren genau festgesetzt; ihre Nichterfüllung wurde streng geahndet („Verhausung"). Durch diese mächtige genossenschaftliche Verbindung erreichte der deutsche Handel eine den ganzen Norden und Osten Europas beherrschende Bedeutung. England und die skandinavischen Länder bildeten die Hauptabsatzgebiete („Stahlhof" zu London; Wisby auf Gothlaud), ja felbst in dem russischen Nischni-Nowgorod errichteten deutsche Kaufleute unter dem Schutze der Hansa Faktoreien. Durch eine große und gefürchtete hanseatische Kriegsflotte wurde nicht nur für die Sicherheit des Meeres gesorgt, sondern auch die Rechte des Bundes gegen den Dünenkönig Waldemar gewahrt. Der Krieg gegen den letzteren verlief so günstig, daß die Dänen sich ver-

9. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

10. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 26

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 26 — bei Wenden und Deutschen gleich beliebt. Den Sitz der Regierung verlegte er von Mecklenburg nach Wismar; zuweilen hielt er auch in Gadebusch Hof. Die Nebenlinien: a) Die Linie Parchim-Richerrberg. 1227—1316. 1. Pribislav, der jüngste Sohn Heinrich Borwins Ii., trat 1238 als „Herr von Parchim" die selbständige Regierung seines Landesteils an, welcher den Süden unseres Landes umfaßte. An Städten waren anfangs nur Parchim und Plau vorhanden; neu gegründet wurden Sternberg, Goldberg, Lübz. Pribislav war ernstlich bemüht, sein Land deutscher Kultur und deutscher Sitte zu erschließen. Bon den hohen Geistlichen und den großen Klöstern hielt er aber nicht viel. Wahrscheinlich befürchtete er durch sie eine Schmälerung seiner Macht und Einkünfte. Was er befürchtete, geschah, als Rudolf, ein Abkömmling des rügifchen Fürstenhauses, den Bischofsstuhl von Schwerin bestieg. Rudols wollte die im Lande zerstreuten bischöflichen Besitzungen durch den Bau eines festen Schlosses bei Bützow sichern. Dadurch glaubte sich Pribislav bedroht und zerstörte den Bau; den Bischof nahm er gefangen und führte ihn auf feine Feste Richenberg. Erst gegen Zahlung eines Löfegeldes und das Versprechen, den Bau nicht wieder anzufangen, ließ er ihn frei. Diefer fchwur dem Pribislav tödliche Feindschaft. Die Gelegenheit zur Rache fand sich bald. Als Pribislav um 1261 mit geringem Gefolge an der Grenze des bischöflichen Gebiets jagte, ward er überfallen und in Feffeln dem Bischof überliefert. Nur unter den härtesten Bedingungen erwirkte er feine Freilassung. Er mußte auf den Thron verzichten und das Land verlassen. 1272 starb er in Pommern als „Herr von Wollin". 2. Unter Pribislavs Nachfolgern ward das Gebiet der Linie Parchim-Richenberg zerstückelt und fiel an die Grafschaft Schwerin und die Linien Mecklenburg und Güstrow. b) Die Linie Rostock. 1227—1314. 1. Heinrich ßorwin Iii. 1236—1277. — Die Herrschaft Rostock umfaßte den Nor dosten des Landes, den Küstenstrich von Kröpelin bis zum Ribnitzer Binnensee und von hier südlich bis zur mittleren Recknitz, also den größten Teil des alten Kessiner Landes. Ihr erster Fürst Heinrich Borwin Iii. begünstigte besonders das Städte-tum Er gründete die Städte: Altkalden, Kröpelin, Ribnitz, Laage und Sülze. Rostock dankt ihm die Anlegung das Hafens in Warnemünde und die Verleihung vieler städtischer Gerechtsame. 1252 verkaufte Heinrich Borwin Iii. der Stadt für 450 Mark Silber (— 18750 Reichsmark) die Rostocker Heide. Im Alter erblindet, übergab er die Regierung feinem Sohne Waldemar. 2. Waldemar. 1278 -1282. — Unter ihm sank die fürstliche Macht, während die städtische einen außerordentlichen Aufschwung erfuhr. Während feiner Regentschaft kam 1270 die Königin Margarete von Dänemark auf der Rückreise von einer nach Rom unternommenen Wallfahrt nach Rostock und stiftete hier infolge eines Gelübdes das Kloster zum heiligen Kreuz.
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