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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 29

1909 - Leipzig : Hirt
5. Napoleon auf der Höhe der Macht. 29 Als Österreich im Jahre 1809 den Krieg gegen Napoleon begann, rückte er eigenmächtig mit seinem Regiment aus Berlin, eröffnete den Offizieren unterwegs seinen Plan, zu den Österreichern zu stoßen, jedoch so, daß diese glaubten, er handle im Auftrage des Königs. Der König verurteilte dagegen sein eigenmächtiges Vorgehen, der Zuzug aus Norddeutschland, aus den er gehofft hatte, blieb aus; dazu kam die Nachricht von der Niederlage der Österreicher bei Wagram, wodurch sein Unternehmen vereitelt wurde. Er schlug sich mit seiner Schar bis Stralsund durch und hoffte, von dort sich nach England retten zu können. Dies gelang nicht. Stralsund war von Dänen und Holländern, Napoleons Verbündeten, besetzt. Gegen deren Übermacht nahm er den Kamps auf und fiel mit den meisten seiner Truppen. Elf überlebende Offiziere wurden nach Wesel gebracht und dort auf Napoleons Befehl erschossen; der Rest der Truppen wurde zu französischen Galeerensklaven gemacht. Herzog Wilhelm von Braunschweig, der Sohn des Herzogs Ferdinand von Braunschweig, zog gleichfalls mit einer tapfern Schar schwarzer Husaren, der sogenannten Schwarzen Schar, den Österreichern zu Hilfe und schlug sich nach deren Niederlage mit unglaublicher Kühnheit durch feindliche Länder und Heere bis zur Nordsee durch, wo er sich mit seinen Gefährten nach England einschiffte, um dort günstigere Zeiten abzuwarten. Zu Beginn der Freiheitskriege kehrte er zurück, stellte den Verbündeten ein ansehnliches Heer und starb im Jahre 1815 den Heldentods 5. Napoleon auf der Köhe der Macht. Nach der Niederwerfung Österreichs stand Napoleon aus der Höhe seiner Macht. Frankreich hat nie einen größern Länderbesitz gehabt. Das Kaiserreich ging bis an den Rhein; Belgien, Holland, die Jllyrischen Provinzen gehörten dazu; es beherrschte nach der Einverleibung von Oldenburg, Nordhannover, Bremen und Hamburg die ganze Nordsee, hatte durch Lübeck Zugang zur Ostsee; Ober- und Mittelitalien einschließlich des Kirchenstaates bildeten ein abhängiges Vasallenkönigreich; abhängig waren ferner die Königreiche Neapel und Westfalen, das Großherzogtum Warschau, die Schweiz, sämtliche deutsche Fürsten als Rhein-bundsürsten mit Ausnahme von Preußen und Österreich. Diese hatten ihre Großmachtstellung eingebüßt. Um den Besitz Spaniens wurde noch gekämpft. Mit Rußland bestand ein Schutz- und Trutzbündnis. Die Kontinentalsperre brachte England bedeutende Nachteile. Aber das Insel-reich war noch unbezwungen und hatte seinen Vorrang zur See behauptet. Die innere Verwaltung Frankreichs war streng geregelt. Napoleon hatte ein scharfes Auge für die Auswahl seiner Beamten und Generale. Ein bürgerliches Gesetzbuch, der Code Napoleon, hatte der Rechtsunsicherheit ein Ende gemacht. Die bezwungenen Völker trugen die Kosten seiner Kriege. In der Baukunst wich der Zopfstil, der das Zeitalter Ludwigs X'v I.

2. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 105

1902 - Karlsruhe : Lang
— 105 — Richtern ein, daß Großen und Kleinen, Armen und Reichen gleiche und unparteiische Gerechtigkeit zuteil werde. Sie sollten bedenken, daß sie sich einstens vor dem Richterstnhl Gottes zu verantworten hätten, und sollten dafür sorgen, daß die Seufzer der Witweu und Waisen nicht auf ihr und ihrer Kinder Haupt kämen. Die Herausgabe eines zweiten von ihm angeordneten Gesetzbuches „das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" erlebte er nicht mehr; es erschien unter seinem Nachfolger. Die Anwendung der Folter verbot er im Gerichtsverfahren. Wie sehr er sich selbst vor dem Gesetze beugte, zeigt die bekannte Erzählung: Der König und der Müller.*) Besonders war er darauf bedacht, den Wohlstand und damit die Steuerkraft feiner Untertanen zu heben. Gleich im Anfang feiner Regierung zog er viele Ansiedler in fein Land. Die Württemberger brachte er in Gegenden mit gutem Ackerboden, die Holländer verwandte er zur Verbesserung der Viehzucht, die Pfälzer für Garten- und Obstbau, die Italiener zur Hebung des Seidenbaues. In siebenjähriger Arbeit entwässerte er den Oderbruch und gewann eine so große Bodenfläche, daß er sagen konnte: „Hier habe ich eine Provinz im Frieden erobert." Weiteres fruchtbares Land gewann er durch Entsumpfung des Warthe- und Netzebruches. Berlin erhielt unter der Regierung des großen Königs die erste Por-zellansabrik. Um den Tuchwebereien der Mark gute Wolle zu liefern, wurde das spanische Edelschaf im Lande eingeführt. In Schlesien blühte bald die Leinenfabrikation. Um den Handel in die Höhe zu bringen, baute er drei große Kanäle: den Plnuefchen Kanal, der Elbe und Havel, den Finowkanal, der Havel und Oder, und den Bromberger Kanal, der Netze, Brahe und Weichfel verbindet. Auch der Schule wandte er feine Sorge zu. Er erließ das Generallandfchulreglement, in dem er Bestimmungen über Schulbesuch, Schulgeld, Schulzeit, Anstellung der Lehrer traf, wie sie heute noch in Geltung sind. Alle diese Arbeiten unternahm er nur aus Liebe zu seinen Untertanen. „Die Völker sind nicht um der Regenten willen, sondern die Regenten um der Völker willen vorhanden," lautete einer seiner Aussprüche. In derselben hochsinnigen Anschauung sprach er auch das Wort: „Ich bin nur der erste Diener des Staates." Seine Lebensweise war einfach und prunklos. Am liebsten verweilte er aus dem Schlosse Sanssonei bei Potsdam. Es ist ein durchaus prunkloses, aber recht wohnliches Gebäude in einem großen Parke mit prächtigen Bäumen. Der König erhob sich täglich in früher Morgenstunde, las die eingegangenen Briefe und Berichte über Staatsangelegenheiten und schrieb auf den Rand derselben seine Entscheidungen. Im Laufe des Vormittags kamen die Minister *) Vergl. im Anhang das betreffende Gedicht.

3. Heimatkunde der Provinz Brandenburg - S. 11

1911 - Breslau : Hirt
Ergänzung für die Oberstufe. 11 Taubstummenanstalten (Berlin, Wriezen, Guben), einer Blindenanstalt (Steglitz), einer Krüppelanstalt (Nowawes), in Waisenhäusern (Rummelsburg) und Ret- tungshäusern. Die Rechtspflege wird geübt vou den Schiedsmänner::, 104 Amtsgerichten (1 Richter und 2 Schöffen; leichte Straffälle), 9 Landgerichten (3 oder 5 Richter; schwerere Straffälle), 9 Schwurgerichten (3 Richter und 12 Geschworene; die schwersten Vergehen), die alljährlich mehreremal bei den Landgerichten zusammentreten, und dem Oberlandesgericht („Kammergericht" in Berlin; 5 Richter; Berufungen gegen Urteile der Landgerichte). Die öffentliche Anklage wird bei den Amtsgerichten durch die Amtsanwälte, im übrigen durch die Staats- auwälte erhoben. Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgebern schlich- ten die Gewerbe- und Handelsgerichte. In Gefängnissen und Zuchthäusern (Moabit, Plötzensee, Sonnenburg, Luckau, Kottbus) bemüht man sich, die Ver- urteilten einem geordneten Leben zurückzugewinnen. Die in der Mark stehenden Heeresteile waren von jeher der erprobte Kern des preußischen Heeres; sie bilden das Gardekorps und das 3. Armeekorps. Das erstere besteht aus den stattlichsten Mannschaften aller Provinzen und ist zum größten Teil in Berlin und Potsdam untergebracht; das letztere setzt sich aus Söhnen der Mark zusammen und liegt in 19 Garnisonen. Die Landesfestuugeu siud Küstriu und Spandau (Juliusturm). An Einrichtungen zur Ausbildung der Offiziere und Soldaten sind vorhanden eine Kriegsakademie (Berlin), Kadetteuaustalteu (Groß-Lichterfelde, Potsdam), eine Kriegsschule, eiue Unter- offizierschule, ein Militärwaisenhaus (Potsdam), Schießplätze (Jüterbog, Kum- mersdors, Tegel), Truppenübungsplätze (Tempelhofer Feld, Döberitz) und ein Übungsplatz für die Luftschisserabteiluug (Tegel). 9. Siedlungen. Die heutigen Siedlungen der Mark gehen in ihrem Ursprünge meist auf alte wendische Dörfer zurück. Die Kolonisten, die bei der Eroberung des Landes durch die Deutscheu sich in ihm niederließen, erhielten sie samt ihrer Feldmark zugeteilt. Zuweilen mußten sie aber auch ueue Dörfer gründen; man erkennt diese an ihren deutschen Namen. Für das erblich überwiesene Land hatten sie einen Erbzins (Schult) an den Landesherrn durch den „Schultheißen" (Schulzen) zu entrichten; dieser erhielt ein größeres Gut, war frei vom Erbzins und hatte die polizeiliche Aufsicht und niedere Gerichtsbarkeit auszuüben. Den Rittern, die bei der Eroberung des Landes geholfen hatten, wurden oft neben den Dörfern größere Güter zugewiesen; es sind die heutigen Ritter- güter. Auch Klöster wurden bei der Eroberung der Mark gegründet. Die meisten gehörten dem Mönchsorden der Zisterzienser aus Südfrankreich. (Marienwalde, Chorin, Neuzelle, Dobrilugk, Zinna, Lehnin.) Nach der Einführung der Refor- matiou wurden sie allmählich aufgehoben; die Gebäude siud zuweilen noch erhalten. In der Zeit der Eroberung der Mark durch die Deutscheu entstanden auch die meisten Städte. Viele entwickelten sich aus wendischen Dörfern (Köpenick),

4. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 104

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
104 ficht solcher Waren, welche im Lande selber hergestellt werden Konnten, verbot der König oder belegte sie mit sehr hohen Eingangszllen, eme Ausfuhr von Rohstoffen durftenichtstattfinden (Merkantilstem)! Auf diese Weise erhielten Tausende von Menschen eine lohnende Beschftigung, und preuische Erzeugnisse fanden ihren Weg bis nach Amerika. . Auch grndete Friedrich zu Berlin eine Bank, bei der sich die Kaufleute zur Anlage oder zum vorteilhafteren Betriebe ihres Geschftes gegen mige Zinsen Geld leihen konnten, damit sie Wucherern nicht in die Hnde fielen. Zur Hebung des Binnenhandels und Erleichterung des Ver-kehr3 setzte Friedrich Weichsel, Elbe und Oder miteinander in Ver-blndnng; er legte den Bromberger, Plauenschen und Finow-Kanal an. Durch Schaffung eines Seehafens an der Mndung der Oder in die Ostsee (in Swinemnde) wurde Stettin bald eine sehr wohlhabende Handelsstadt. - Die Seehandlung sollte den ber-seeifchen Handel Preuens untersttzen. Fr Handel und Gewerbe rief der König gleich zu Anfang seiner Regierung eine eigene Ministe rialab teilnng ins Leben. 5. Sorge fr die Rechtspflege. Um die Rechtspflege hat sich Friedrich auerordentlich verdient gemacht. Im Verein mit den tchtigen Juristen Eoeeeji und von Earmer arbeitete er an der Verbesserung des Gerichtswesens. Er trennte die Justiz von der Verwaltung und erlie eine neue Gerichtsordnung (Codex Fridericianns). Eine neue Prozeordnung bestimmte, da jeder Proze binnen Jahresfrist erledigt fein mute. Von feinem Grokanzler von Earmer lie er dasmllgemeine Landrecht ausarbeiten, das.erfte bedeutendere Gesetzbuch in deutscher Sprache. Zu Friedrichs Zelten war hier und dort die Folter noch im Gebrauch; er schaffte sie ab und machte ebenfalls den H exen pro z essen fr immer ein Ende. Der König setzte rechtskundige Richter ein und forderte von ihnen strenge Gerechtigkeit, jhr mt wissen," sagte er zu ihnen, da der geringste Bauer, ja Bettler ebensowohl ein Mensch ist, wie Seine Majestt, indem vor der Justiz alle Leute gleich sind, es mag sein ein Prinz, der gegen einen Bauern klagt, oder auch umgekehrt, so ist der Prinz vor der Justiz dem Bauer gleich und mu nach der Gerechtigkeit verfahren werden ohne ) Der Franzose Mirabeau jagt von diesem efe^e: Mit diesem Werke ist Preußen dem brigen Europa um ein Jahrhundert voraus."

5. Mittlere und neuere Geschichte - S. 150

1886 - Berlin : Hofmann
150 Geschichte der neueren Zeit. alle Reichsstädte (mit Ausnahme von sechs) ebenfalls. Hessen-Kassel, Baden, Württemberg, Salzburg wurden zu neuen Kurfürstentümern gemacht; Preußen, Baden, Bayern, Württemberg erhielten aus den eingezogenen geistlichen Herrschaften reichliche Entschädigungen. Diese ganze Neuordnung war wesentlich das Werk Napoleons, um dessen Gunst man in der betrübendsten Weise gebuhlt hatte. Das deutsche Reich als solches bedeutete nichts mehr; seine förmliche Aufhebung 1806 erfolgte wenige Jahre nachher 1806; Kaiser Franz Ii. behielt nur die österreichische Krone. Je tiefer unser Vaterland sank, desto strahlender hob sich der Ruhm Bonapartes. Schon als Konsul umgab er sich mit einem glänzenden Hofstaat, in dem sich auch äußerlich die gewaltige Machtstellung wiederspiegelte. Sein Ehrgeiz begnügte sich indes nicht mit dem Konsulat und der thatsächlichen Macht. Nachdem er eine gegen sein Leben gerichtete Verschwörung niedergeschlagen (Cadondal; Pichegru; Wegführung des Herzogs d'enghien von badischem Gebiet und seine Erschießung!), und nachdem er die Stimmung des Volkes durch das vorzügliche Gesetzbuch Code Napoleon für sich gewonnen, ließ er sich durch den Senat die 1804 erbliche Kaiserwürde übertragen, 1804. Seine und seiner Gemahlin Krönung erfolgte durch Papst Pius Vii. Das französische Volk erklärte sich mit über viertehalb Millionen Stimmen einverstanden. § 85. Der dritte Koalitionskrieg und die Stiftung des Rheinbundes. 1802 Obgleich zwischen Frankreich und Englcind im Jahre 1802 der Friede zu Amiens geschlossen worden war, machte sich bald die alte Feindschaft dieser beiden Länder (Pitt Minister in Eng- 1805 land!) wieder geltend. Pitt brachte gegen Napoleon im Jahre 1805 eine dritte Koalition zustande, an der außer England Rußland, Österreich und Schweden teilnahmen. Aber ehe die Verbündeten sich dessen versahen, schickte Napoleon seine Armeen, die er zunächst gegen die Engländer gerüstet, gegen Österreich. Bayern, Württemberg und Baden schlossen sich ihm sofort an. Ulm, wo der General Mack mit 23 000 Mann lag, wurde genommen,^ und noch in demselben Jahre siegte Napoleon über Russen und Öster- 1805 reicher in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz 1805. Gleich darauf erfolgte der Friede zu Preßburg. Österreich

6. Geschichte des Mittelalters - S. 56

1912 - Frankfurt a. M. [u.a.] : Diesterweg
56 Sachsen- und Franken-Kaiser. seine Obergewalt anzuerkennen: er überliefe ihnen die oberste Richtergewalt, dem Herzog von Bayern auch das Königsrecht, die Bischöfe zu ernennen, und begnügte sich, sie mit ihrer Würde zu belehnen: als „Fahnenlehen" empfingen sie von ihm ihr Amt mit der Fahnenlanze und leisteten in seine Hand den Treueid. Lothringen gewann er vom Westfrankenreich zurück. Zugleich hielt er über vornehme Friedensbrecher strenges Gericht und stellte die Ordnung wieder her. So wurde er der Begründer des Deutschen Reiches. * *Die süddeutschen Herzogtümer waren nicht so ausgedehnt wie Sachsen, aber erheblich größer als die heutigen Länder, die ihren Namen tragen: Schwaben umfaßte den Süden des Elsasses, Badens, Württembergs, Bayerns bis an den Lech, ferner die Ostschweiz und Tirol; Bayern reichte mit seinen Marken weit an der Donau hinunter und tief in die Alpen hinein; die Landschaften am Main und die heutige Rheinpfalz bildeten mit dem nördlichen Elsaß das Herzogtum Franken. Dennoch vermochten die Herzöge sich der Ungarn nicht zu erwehren, die damals Augsburg und St. Gallen heimsuchten und am Hohentwiel durch alemannische Große und die Mönche der Klöster Ti Reichenau und St. Gallen eine blutige Schlappe erlitten. □ Als die „Hunnen" ins Sachsenland eindrangen, fiel einer ihrer Großen bei der Pfalz Werla in Heinrichs Hände. Da benützte der König seinen Gefangenen als Unterhändler, um gegen jährliche Geschenke für Sachsen Waffenruhe zu erkaufen; er brauchte Zeit, um eine wirksame Abwehr vorzubereiten. 3. Wie Alfred der Große schuf er zunächst auf seinen Erbgütern ummauerte Wohnplätze, „Burgen", in denen sich die Landleute mit Haustieren und Hausrat „bergen" konnten. Jährlich mußten sie ein Dritteil ihrer Ernte in die Burg liefern; viele siedelten sich darin als „Bürger" an; die Gilden, Vereine zu gegenseitiger Unterstützung, mußten hier ihre Feste feiern. Auf diese Weise mögen in Sachsen mehrere Städte (Quedlinburg, Merseburg) entstanden oder im Schutz neu errichteter Steinmauern aufgeblüht sein. Bisher waren die Edeln und die Freien, wenn sie auf ihren schweren Rossen einzeln daherritten, von den Feinden leicht umzingelt und niedergemacht worden; Heinrich übte sie ein zu planvoller Bewegung in geschlossener Linie. * * Gleichsam zur Übung zog er während des ungarischen Waffen- stillstandes über die Elbe und das Eis der Havelsümpfe gegen die

7. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 3

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
3 Verschiedenheit der Gre der einzelnen Bundesstaaten folgende Berechnung und Verteilung der Stimmen verabredet ist: Osterreich erhlt 4 Stimmen, Preußen 4, Sachsen 4, Bayern 4, Hannover 4, Wrttemberg 4, Baden 3, Kurhessen 3, Gro-Herzogtum Hessen 3, Holstein 3, Luxemburg 3, Braunschweig 2, Mecklenburg-Schwerin 2, Nassau 2, Sachsen-Weimar 1, Sachsen-Gotha 1, Sachsen-Koburg 1, Sachsen-Meiningen 1, Sachsen-Hildburghausen 1, Mecklenburg-Strelitz 1, Olden-brg 1, Anhalt-Dessau 1, Anhalt-Bernburg 1, Auhalt-Ctheu 1, Schwarzburg-Sondershausen 1, Schwarzburg-Rudolstadt 1, Hohenzollern-Hechingen 1, Lichtenstein 1, Hohenzollern-Sigmaringen 1, Waldeck 1, Reu ltere Linie 1, Reu jngere Linie 1, Schaumburg-Lippe 1, Lippe 1, Lbeck 1, Frankfurt 1, Bremen 1, Hamburg 1 Stimme. Zusammen 69 Stimmen. Art. 9. Die Bundesversammlung hat ihren Sitz zu Frankfurt a. M. Art. 11. Alle Mitglieder des Bundes versprechen, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und garantieren sich gegenseitig ihre smtlichen unter dem Bunde begriffenen Be-sitzungen. Bei einmal erklrtem Bundeskrieg darf kein Mitglied einseitige Unter-Handlungen mit dem Feinde eingehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden schlieen. Die Bundesglieder behalten zwar das Recht der Bndnisse aller Art, verpflichten sich jedoch, in keine Verbindungen einzugehen, welche gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten gerichtet wren. Die Bundes-glieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu be-kriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen. Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschu zu versuchen, und falls dieser Versuch fehlschlagen sollte und dem-nach eine richterliche Entscheidung notwendig wrde, solche durch eine wohl-geordnete Austrgalinstanz^) zu bewirken, deren Ausspruch die streitenden Teile sich sofort zu unterwerfen haben. ' Art. 13. In allen Bundesstaaten wird eine landesstndische Verfassung statt-finden..... 3. Die Heilige Allianz. 26. September 1815. Quelle: Die Stiftuichsurkunde vom 14./26. September 1815 (Franzsisch). bersetzung: Fr. Frster a. a. O. d. 3. @. 13481350. Im Namen der hochheiligen und unteilbaren Dreieinigkeit! Ihre Majestten der Kaiser von Osterreich, der König von Preußen und der Kaiser von Rußland, die infolge der groen Ereignisse, welche den Lauf der drei letzten Jahre in Europa bezeichnet haben, und vornehmlich der Wohltaten, die es der gttlichen Vorsehung gefallen hat, der die Staaten zu verbreiten, deren Regierungen ihr Zutrauen und ihre Hoffnung allein auf sie gesetzt, die innige berzeugung erlangt haben, da es notwendig ist, den von den Mchten in ihren wechselseitigen Ver- Der Bund stand also an Bedeutung insofern noch hinter dem alten Reich zurck, als ihm ein hchstes Gericht das brigens in Aussicht genommen war fehlte; es hatte bei einem Verfahren sein Bewenden, nach dem der Bundestag bei Streitigkeiten unter Bundesgenossen den obersten Gerichtshof eines unbeteiligten Bundesstaates damit beauftragen konnte, die Sache zum Austrage daher Austrgalgericht zu bringen. 1*

8. Das Zeitalter Friedrichs des Großen, Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. - S. 294

1902 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
294 treten zur Wahl der Abgeordneten zusammen (deren es bis jetzt vierhundertdreiunddreißig giebt). Der Zeitraum der Dauer eines solchen Abgeordnetenhauses war ursprünglich auf drei Jahre bemessen (Legislaturperiode), jetzt auf fünf Jahre. Jeder Preuße, der im Vollbesitze der bürgerlichen Rechte, über dreißig Jahre alt ist und bereits ein Jahr dem preußischen Staatsverbande angehört, ist zum Abgeordneten wählbar. Tie richterliche Gewalt, von Richtern ausgeübt, die vom Könige oder in dessen Namen ernannt werden, ist nur dem Gesetze unterworfen, sonst unabhängig. Geschworenengerichte, aus drei Richtern und zwölf Geschworenen (im Ehrenamte) bestehend, entscheiden über die Schuld eines wegen schwerer Verbrechen Angeklagten; die Geschworenen bejahen oder verneinen die Schuldfrage, die Richter setzen das Strafmaß auf Antrag des Vertreters des Staates, des Staatsanwaltes, fest. Tie Ausgaben und Einnahmen des Staates werden alljährlich durch den Staatshanshaltsetat festgestellt und zuerst dem Abgeordnetenhause vorgelegt. Gesetzlich wird der Etat festgestellt. Die Prüfungen aller Rechnungen unterliegt der Oberrechnungskammer. Inif1' Seinem Versprechen gemäß ließ Friedrich Wilhelm Iv. es i^Bor-nicht an Versuchen fehlen, Deutschlands Einigung, die dem in-inngen^zwischen gänzlich aufgelösten Parlamente nicht gelungen war, Neuge- herbeizuführen. Schon am 26. Mai 1849 hatte er mit den Königen öon Sachsen und Hannover ein Dreikönigsbündnis yiutltl'1 abgeschlossen gehabt und sodann noch mehr Fürsten zu einer Union zusammenzuführen gesucht. Aber überall mußte Preußen die gegnerischen Umtriebe Österreichs, namentlich die des Fürsten Schwarzenberg, erkennen. Mit Österreich gingen bald die anderen vier Königreiche, ferner Kurhessen, Meckleuburg-Strelitz, Schaumburg-Lippe, Hessen-Darmstadt, und am 16. Mai konstituierten sich ihre Bevollmächtigten als Plenum des deutschen Bundestages. Es war die Antwort Österreichs auf den Einspruch Preußens gegen die Wiederherstellung des im Jahre 1848 aufgelösten Bundestages. Die Spannung zwischen den beiden deutschen Großmächten ward immer größer. Alle Freunde Preußens rieten dringend zu einem Akte der Ermannnng noch in der letzten Stunde. Besonders warm sprach der Prinz von Preußen für eine thatkräftige Politik. Vergebens!

9. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 115

1835 - Berlin : Trautwein
Die Hauptgebiete Deutschland'6. 115 Anhang. 1. Die wichtigsten Länder des deutschen Reiches, namentlich Brandenburg. Die Besitzungen des ober-baierschen Hauses wurden durch den Vertrag des Kaisers Ludwig's Iv. mit den Söhnen seines Bru- ders Rudolf's zu Paria (1329) getheilt: diese (die rudolfinische Linie) erhielten die Rhein- oder Unter-Pfalz und die (nunmehr Ober-Pfalz genannten) Besitzungen im Nordgau, Ludwig behielt Ober-Baiern, mit welchem er nach dem Aussterben der nieder-baier- schen Linie Nieder-Baiern verband; allein schon seine Söhne theil- ten, und durch eine spatere Theilung (1392) entstanden drei Her- zogthümer, Baiern-Ingolstadt (bis i4ü7), Baiern-Landshut (bis 1303) und Baiern-München, mit welchem jene wieder vereinigt wurden. Untherlbarkeit und Recht der Erstgeburt wurden >506 ein- geführt. Das pfälzische Haus theilte sich 10 in vier Haupt- liiitcn/ von welchem sich spater wiederum Nebenlinien abzweigten. Die österreichischen Besitzungen wurden 1336 durch Karnthen und I3c3 durch Tyrol rergrößert; sie wurden 1379 unter die alber- tinische Linie (bis 1457) und die lcopoldinische Linie getheilt, wel- che wiederum in die tyrolische, und die, diese 1496 beerbende, steiermärkische zerfiel; der schon seit 1359 übliche erzherzogliche Titel wurde vom Kaiser Friedrich Iii. 1453 förmlich eiugeführt. Die Grafschaft Würtembcrg wurde durch Kauf, Erheirathung (auch der Grafschaft Mömpelgard 1397), eigenmächtige Besitz- nahme und Beerbung bedeutend erweitert; nachdem i44i eine Theilung Statt gefunden hatte, wurde 1482 Untheilbarkcit ange- ordnet und 1495 Würtemberg zum Herzogthume erhoben. Die auf ähnliche Weise vergrößerte Markgrafschaft Baden wurde nach frü- herer Theilung 1503 wieder vereinigt, zerfiel aber 1534 in Baden- das preußische mit Danzig. Jedes Quartier hielt jährliche Versammlungen; Abgeordnete des ganzen Bundes traten in der Regel aue drei Jahre zusam- men; allein die innere Organisation vermochte weder die Einheit zu erhalten, noch die Ausführung der allgemeinen Beschlüsse durchzuseyen. Die wichtigsten Factoreien der Hanse waren zu Wisla,, Rovgorod, Bergen und Brügge. — Die in dieser Periode besonders hervortretenden Femgerichte in Westvhalen wa- ren eigentlich fortdauernde kaiserliche Landgerichte; allein bei den innern Ver- wirrungen in Deutschland seit der Mitte des 13. Jahrh.'s suchte man bei den erfahrnen, unparteiischen und das Urthcil oft selbst vollziehenden Freifchöffen die Gerechtigkeit, welche die Fürsten nicht einmal gewähren konnten. Durch die Ausbildung der Landeshoheit mußte die, übcrdieß in späterer Zeit oft un- gerechte, Wirksamkeit der Femgerichte aufhören. 8

10. Geschichte des Mittelalters - S. 495

1854 - Weimar : Böhlau
495 ser konnten die Städte, welche nicht schon die Reichsunmittelbarkeit erlangt hatten, nichts erwarten. Somit ganz auf sich selbst verwie- sen suchten und fanden sie in dem Hansebund das Mittel und den Weg zur.freiheit. Dieser Bund hat einen dunkeln und kleinen Anfang gehabt; er ist im Anfange des 13. Jahrhunderts ans der Vereinigung einiger Seestädte zum Schutzbund zur Ausbreitung ih- res Handels hervorgegangen. Im 13. Jahrhundert umfaßte die Verbindung nur 10 bis 12 meistens an der Ostsee gelegene Städte; aber im 14. Jahrhundert wuchs die Zahl der Theilnehmenden rasch, die Verfassung des Bundes bildete sich aus und derselbe nannte sich nun deutsche Hanse. (Das Wort Hanse oder Hansa bedeutet kaufmännische Verbindung.) Die ersten Mitglieder des Bundes wa- ren die Ostseestädte, Lübek an der Spitze; bald folgten die Städte in Holstein, Hamburg und Bremen und immer weiter westlich reihte sich Stadt an Stadt. Von dem Ausflusse der Schelde bis nach Esthland- erstreckte sich der Bund und zählte mehr als siebzig Mit- glieder. Nicht bloß Seestädte, sondern auch viele im Innern Nord- deutschlands liegende Städte gehörten dazu, wie Köln, Osnabrück, Braunschweig, Magdeburg, Hildesheim, Berlin, Kulm, Thorn u. s. w. Schutz und Ausbreitung des Handels, vorzüglich des auswärtigen, die Behauptung bereits erworbener und die Erwerbung neuer Han- delsprivilegien und Rechte, gemeinschaftliche Vertheidigung gegen Angriffe, Sicherheit der Wasser- und Landstraßen und schiedsrichter- liche Vermittelung in allen Streitigkeiten der Bundesglieder waren die Hauptzwecke der Verbindung. Die höchste Bundesgewalt stand den städtischen Deputirlen zu, welche sich auf einem Hansetag (einer Tagfahrl) rechtskräftig versammelt hatten. Obgleich der Ört der Versammlung gesetzlich auf keine bestimmte Stadt beschränkt war, so hatte man sich doch allmälig gewöhnt, das alte und mächtige Lübek als das Haupt der Hanse anzusehen und vorzugsweise inner- halb seiner Mauern die Bundesangelegenheiten zu berathschlagen. Nach den Statuten sollten die Tagfahrten von drei zu drei Jahren berufen werden, aber während der Blüthezeit des Bundes ging sel- ten ein Jahr vorüber, daß nicht eine außerordentliche Sitzung ge- halten wurde. Zu diesen Tagfahrten schickten nicht selten die größ- ten Fürsten, der Kaiser, die Könige von England und Frankreich, Schweden und Dänemark außerordentliche Gesandte, um ihre An- liegen bei der Hanse vorzubringen. Die Gesandten wurden mit großen Ehren empfangen, aber zu den Sitzungen hatten sie keinen Zutritt. Bei dem wachsenden Umfang der Hanse und ihrer Aus- dehnung bis tief in das Binnenland stellte sich bald als zweckmäßig heraus, die Bundesstädte in mehrere Kreise oder Quartiere abzu- theilen, welche unter Vorsitz einer Haupt- oder Quartierstadt alle ihren Bezirk betreffenden Angelegenheiten verhandelten, den Bedräng- ten Hülfe leisteten und sich über die auf dem allgemeinen Hansetag zu stellenden Anträge beriethen. Anfangs waren es drei, später vier Quartiere. An der Spitze des wendischen Kreises stand Lübeck, an der Spitze des preußisch-livländischen Danzig; Köln war die Haupt- stadt des westfälischen, Braunschweig die des sächsischen Kreises. Der Hauptschauplatz des hanseatischen Handels war der Norden Europa's, Rußland, Schweden, Norwegen und Dänemark. Die
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