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1. Geschichte des Altertums - S. 127

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 20, 1. Die Perserkriege: Der Aufstand der Ionier. 127 Adels zu Gunsten des Volkes vollends gebrochen wurde. Die vier Stämme (Phylen), in welche das athenische Volk bis jetzt zerfiel, hob er auf, und bildete nach völliger Vermischung derselben zehn Bezirke oder Stämme. Jeder Bezirk hatte 50 Mitglieder in den Rat zu wählen, sodaß derselbe statt 400 jetzt 500 Mitglieder zählte. Die Beratungen desselben mußten fortan öffentlich stattfinden ; die Archonten wurden aus der Zahl der Bewerber durch das Los festgestellt. Damit eine Tyrannis in dem athenischen Staate in Zukunft nicht wiederkehre, wurde der Ostrazismus oder das Scherbengericht eingeführt, wodurch ein Bürger auf zehn Jahre aus dem Staate verbannt werden konnte. Schien weiterhin der Einfluß eines Bürgers dem Staate gefährlich, so hatte der Rat bei der Volksversammlung anzufragen, ob der Ostrazismus vorzunehmen sei. Wurde die Frage bejaht, so wurde der Tag für das Scherbengericht festgesetzt. Jeder Teilnehmende erhielt dann ein Täfelchen (Ostrakon oder Scherbe), auf welches der Name des Staatsgefährlichen zu schreiben war. Hatte der dritte Teil der Bürgerschaft (6000) den Namen desselben auf die Täfelchen gesetzt, so war dieser für die vorgeschriebene Zeit verbannt und mußte den Staat verlaßen, ohne jedoch seiner Ehre und seines Vermögens dabei verlustig zu gehen. Die Adeligen in Athen riefen gegen diese Verfassungsänderungen zwar die Spartaner zu Hilfe, allein vergeblich. Als die Spartaner hierauf den Hippias nach Athen zurückführen wollten, versagten ihnen die eigenen Bundesgenossen den Beistand. Zweiter Zeitraum. Vom Beginn der Perserkriege bis zur Entstehung der makedonischen Weltherrschaft durch Alexander den Großen 500-336 v. Chr. §. 20. Die Perserkriege 500—449. 1. Der Aufstand der Ionier. 1)ie griechischen Kolonien an der Westküste Kleinasiens waren durch ihren Handel frühzeitig zu großem Wohlstand gelangt, verloren aber ihre Unabhängigkeit an die Lyder und wurden dann mit Lydien durch Cyrus dem Perserreiche eingefügt. Nachdem der Zug des Perserkönigs Darius I. gegen die Skythen in Europa (§. 7, 2) mißglückt war, hofften die Ionier auf Befreiung von dem Perserjoch und ließen sich deshalb durch Histiäus zu einer Erhebung bewegen. Histiäus hatte nämlich die Landschaft am unteren Strymon in

2. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 228

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
228 Siebenter Zeitraum. zu Ehren man die Stadt Alcffandria erbauete; der abermalige Gegenpapst ab»r, Calixtus Ul., der nach Paschalis Iii. Absterben " ^ gewählt, und vom Kaiser anerkannt worden war, stand in gerin- gem Ansehn. Ein vierter Römerzug, wozu sich Friedrich I. ent- schloß, sollte alles dieses ebenen. Vorzüglich rechnete er dabei auf Heinrich den Löwen, der auch wirklich mit 1500 Rittern zu ihm stieß, sich aber plötzlich vom kaiserlichen Heere heimwärts wendete, ohne daß die inständige, ja selbst fußfällige Bitte des Kaisers ihn li'" zu rühren vermochte. Dieser Römeczug endete unglücklicher als je; in der den Mailändern bei Lignano gelieferten Schlacht ent- 1 ging der Kaiser kaum der Gefangenschaft, und voll Erbitterung ge: 117 gen den Herzog von Sachsen kehrte er nach Deutschland zurück; doch war eine Versöhnung mit dem Papste Alexander Hl. zu Stande ge- kommen ; Calixtus Iii. trat zurück und ward durch eineabtei entschädigt. Kaum bemerkten Heinrichs des Löwen offenbare und heimli- che Feinde des Kaisers Unwillen, so strömten sie mit unzähligen Klagen wioer den viel Beneideten herbei, über welche ec sich auf einem Reichstage verantworten sollte. Dreimal lud ihn der Kai- ser auf eben so viele Reichsversammlungrn vor, nach Worms, Magdeburg und Goslar; Heinrich erschien nicht; demnach ri'9 jvurde er auf einer vierten zu Würzburg in die Reichsacht er- klärt, wornach er alle seine Lehen verlieren und nur seine Erb - oder Allodialgüter, dis braunschweigischen Lande, behalten sollte. 1180 Baiern theilte Friedrich dem Pfalzgrafen, Otto von Wittels- bach, zu; S a ch s e n. auf den Churkreis Wittenberg und das kleine lauenburgische Land beschränkt, erhielt der zweite Sohn Albrechts des Bären, Bernhard von Askanien; die übrigen Distrikte wurden zerstückelt; der Erzbischof von Kölns erhielt einen Theil Westphalens; die Bischöfe von Magdeburg, Hildesheim, Pader- born, Bremen, Verden und Minden bekamen Stücke der sächsischen Lande; Lübeck und Regensburg stiegen zu freien Reichs- städten empor und in Pommern herrschten nun zwei Brüder, Casimir und Bogislaus, als Hcrzöge. Wohl vertheidigte sich Hein- rich der Löwe mit Hartnäckigkeit; doch er unterlag der Mehrzahl ai82 und demüthigte sich, gebrochenen Herzens, vor dem Kaiser zu Er- furt, der nicht ohne Rührung ihrer ehemaligen Freundschaft gedachte. Durch Zeit und Erfahrung milder gemacht bewilligte Fried- 1183 rich I. den lombardischen Städten aus dem Reichstage zu Con- stan; glimpflichere Bedingungen, und so setzte der constan; er Friede der bisherigen Feindschaft ein erwünschtes Ziel. Im im nächsten Jahre hielt er eine Reichsversammlung zu Mainz, die glänzendste seit undenklichen Zeiten, denn über 40,000 Ritter ka- men dort zusammen, um seinen fünf Söhnen, Heinrich, Friedrich, Koncad, O t to undp h ilip p, Länderund Wür- 1186 den zuzutheilen. Zum sechsten Male ging er nach Italien; vier Mal war er mit Heeresmacht, und einmal zwischen dem.zweiten

3. Parricida - S. 29

1905 - Braunschweig : Appelhans
die Wirren im Reiche, im Trüben zu fischen und sich zu bereichern mit fremden Gut, hauptsächlich wohl auf Kosten der Bischöfe von Osnabrück, so daß sie den Bischöfen Dithard und Udo manche schlaflose Nacht machten. Aber in der richtigen Voraussicht, daß eine Zeit kommen werde, wo die Bischöfe Vergeltung üben würden, versäumten sie nichts, ihre Burg zu einer schier unüberwindlichen Bergfeste zu machen. Die Brustwehren, Mauern und Zwinger-waren von ungemeiner Stärke, der Schloßgraben war so tief, wie es nur bei wenigen Burgen der Fall war, und obwohl sie denselben nicht mit Wasser füllen konnten, so schützte er doch durch seine Breite und Tiefe vor einem feindlichen Angriff. Damit es ihnen bei einer etwaigen Belagerung aber niemals an Wasser fehlen möchte, legten sie im Schloßhofe einen tiefen Brunnen an, der in feinem untern Teile ganz in Felsen gehauen war. Ans diese Weise glaubten die Gebrüder Egbert und Engelbert von Holte, die ums Jahr 1140 die Inhaber der Bergfeste waren, jedem feindlichen Angriffe trotzen zu können. Lebensrnittel hatten sie reichlich in der Burg, und an Mannschaften fehlte es ihnen auch nicht, da sie dafür bekannt waren, daß sie guten Sold zahlten und nicht knauserten, wenn es ans Verteilen der Beute ging. Auch taten sie sich nicht wenig zugute auf ihre vornehme Verwandtschaft, bei der sie im Notfälle Rückhalt und Hilfe zu fiudeu hoffteu. War doch ums Jahr 1090 ein Herr Bnrchard von Holte Bischof von Münster gewesen, und bekleidete doch zu ihren Zeiten, etwa seit 1130, ein anderer naher Verwandter, Ludwig von Holte, dieselbe hohe Stellung. Als aber nach dem Tode des Bischofs Udo von Osnabrück, 1141, der bisherige Propst von Deventer, Philipp, ans dem edlen Geschlechte der Grasen von Katzenellenbogen, auf den erledigten Bischofssitz an der Hase erhoben wurde, zeigte es sich, daß dieser durchaus nicht gewillt war, sich das Gut des Hochstifts schmälern zu lassen. Er sandte deshalb bald nach seinem Einzuge in Osnabrück den Herren Egbert und Engelbert eine Botschaft mit der Aufforderung, alles dem Hochstifte ge-

4. Teil 2 - S. 465

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das deutsche Reichsheer. 465 Handlungen beim Kreistage entstanden. Militärischer Geist konnte von solchen Truppen nicht erwartet werden. Desertierten sie, „so zog der Herr Fürst ihr Erbteil als gute Beute ein und zwang andere, ihre Stelle zu ersetzen". Die Willkür war schrankenlos. In Bayern führte man ein sogenanntes „Werbegeld" als Äquivalent für die persönliche Dienstpflicht der Unterthanen ein, erhob es im Betrage von 300 000 Gulden und verfügte hinterher dennoch Zwangsaushebungen. Die Art, wie man beim Kreisvolk zu Offizierstellen gelangte, war nicht minder tadelnswert. Stellte z. B. bei einer Kompagnie Gmünd den Hauptmann, Rottweil den ersten, Rottenmünster den zweiten Lieutenant und Gengenbach den Fähnrich, so wählte der Magistrat von Gmünd und Rottweil, die Frau Äbtissin zu Rottenmünster und der Herr Prälat zu Gengeu-bach allemal solche Leute zu diesen Stellen, die sich durch Geschenke u. dgl. beliebt gemacht hatten. Adelige Personen wurden, auch bei den städtischen Kontingenten, unbedingt vorgezogen. Dienstliche Befähigung ward selten berücksichtigt. Wo ein Stand nur einen Posten zu vergeben hatte, gab es natürlich kein Avancement; daher uralte Fähnriche neben jungen Hanpt-leuten. Wo es Avancement gab, ging es nach Gunst. Die Remontierung glich der Rekrutierung. Mau mietete Pferde oder preßte sie, wie man sie eben haben konnte, setzte montierte Menschen darauf, die man auch eben erst geworben oder gepreßt hatte, und damit galt das Reiterkontingent als kriegsfertig. Die Bekleidung der so zusammengekommenen Regimenter war äußerst buntscheckig. Zwar sollten die Grundfarben gleich fein, über Stoff und Schnitt aber betrachteten sich die Stände als Selbstherrscher. Einen schwäbischen Oberst übermannte beim Anblick seines Regimentes der Zorn derart, daß er mit den Worten wegritt: „Es fehlt zur vollkommenen Karikatur nichts weiter als noch einige Dutzend Hanswürste und Essenkehrer." Schlimmer war die Verschiedenheit der Bewaffnung, welche jedes einheitliche Exerzitium hinderte. Der eine hatte beim Laden Pulver auf die Pfanne zu schütten, der andere nicht, dieser drehte den Ladestock um, jener nicht. Prinz Karl August von Badeu-Durlach klagt im November 1757 über das Kontingent des schwäbischen Kreises, daß „2/3 der Gewehre nicht in brauchbarem Zustande waren, die Mannschaft auch nicht soweit in dem Exerzieren gebracht worden, daß man sie in dem Feuer hätte üben können." Besondere Schwierigkeiten bot die Aufbringung der Artillerie. Die Kreise besorgten die Beschaffung des Artilleriematerials fehr säumig, und man war beim Ausbruche des Kriegs stets genötigt, mit mächtigeren Reichsständen oder mit den Reichsstädten Verhandlungen zu pflegen. Diese zogen sich oft in die Länge, fo daß beim Kriegsbeginn immer Mangel an Geschütz herrschte. Traf es endlich ein, so erwies es sich nicht selten als veraltet und kaum verwendbar; denn die Geschützbestände der Reichsstädte waren zwar groß, meist jedoch von altem Datum. Mit dem Geschütz, das die Kreise stellten, war es wie mit den Gewehren. Ein Ulm er 3-Pfänder Richter, Bilder a. d. dtsch. Kulturgesch. Ii. 30

5. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 334

1868 - München : Lindauer
334 Bayern unter Maximilian Iv Joseph. lassen waren erschöpft und das Land stand da ohne hinreichende Kriegsmacht, ohne Freunde, ohne bestimmte politische Richtung, mitten zwischen kampfenden Feinden, den Franzosen einerseits, und den Oesterreichern und Russen andererseits. Die Aus- gabe Maximilians Iv war demnach eine ungewöhnlich schwere, aber er bebte vor derselben nicht zuück. Von dem Wunsche er- füllt, daß Kurpfalzbayern seine Selbstständigkeit bewahre und erstarke, hatte er schon als Herzog von Zweibrücken mit seinem Schwager, dem Pfalzgrafen Wilhelm zu Gelnhausen, am 12. Oktober 1796 zu Ansbach einen Haus- und Familien- Vertrag geschlossen, in welchem Unveräußerlichkeit nicht blos des Landes, sondern auch seiner Domainen, Ein- ziehung aller heimfallenden Lehen, Aufhebung aller Amtsanwartschaften und der Erblichkeit aller Würden, sowie der Zungenrechte in der Wittelsbachischen Familie (d. i. des Rechtes eines eigenen Landbesitzes für die nachgebornen Prinzen und die Seitenlinien des Wittelsbachischen Hauses) fest- gestellt war. Beim Antritte seiner Negierung führte Maxi- milian Iv diese Vereinbarungen durch, beseitigte den alt her- gebrachten Mißbrauch, daß in Psleggerichten, auf Mautämtern und dergleichen Stellen ein Amtsinhaber oder eine Inhaberin die Einkünfte bezog, während ein Verweser die Geschäfte besorgte, und hob den sogenannten Bier- und Brodzwang auf. Seinem Plane, die Güter des Jesuiteuordens den Zwecken des Unterrichts und der Bildung durch Aufhebung der Maltheserzunge wieder- zugeben, trat der Großmeister dieses Ordens, der Kaiser Paul von Rußland, hindernd in den Weg und zeigte darüber solche Verstimmung, daß Max für gut faud, den Herzog Wilhelm zu Gelnhausen mit beruhigenden Erklärungen nach Petersburg zu entbieten. Die Haupttricbfeder dieser und der meisten von den folgenden Unternehmungen des Kurfürsten Max Iv Joseph war Max Freiherr (seit 1809 Graf) von Montgelas^), der Anfangs nur die auswärtigen Angelegenheiten besorgte. Für die Leitung der geistlichen Angelegenheiten war Graf Heinrich Theodor Topor-Morawizki, für die Fi- nanzen Franz Karl Freiherr von Hompesch, für die Justiz

6. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 137

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Das Reichsgrundgesetz die „Goldene Bulle". ^37 weitere Zersplitterung der Länder und die aus Erbteilungen entstehenden Bruderkriege zu verhüten. Gegen- die jährlichen Zusammenkünfte der Kurfürsten mit dem König wäre wenig zu erinnern, obschon sie den ersteren ein nicht gauz unbedenkliches Übergewicht in allen Reichsangelegenheiten gaben. Ebenso dagegen, daß der König nötigenfalls Recht zu nehmen haben soll vor dem Pfalzgrafen bei Rhein. Eine andere Gruppe von Bestimmungen regelt das Ceremoniell bei der Wahl, beim Königsmahl, beim Kirchgänge, bei Reichstagen, bei den königlichen Hofhaltungen, und setzt die Rangverhältnisse der einzelnen Kurfürsten fest. Auf diese Bestimmungen ist, wie schon aus der Zahl der Kapitel, die sie behandeln, hervorgeht, das meiste Gewicht gelegt worden.*) Beim Krönungsmahl reicht Brandenburg dem König das silberne Waschbecken, Böhmen den silbernen Becher, Pfalz die Speisen in silbernen Schüsseln, Sachsen besorgt den Mar-stall; der Herzog reitet in einen aufgeschütteten Haufen Hafer und schöpft daraus mit einer silbernen Wurfschaufel.**) Bei Prozessionen gehen vor dem König erst Trier, dann rechts und links Pfalz mit dem Reichsapfel, Brandenburg mit dem Szepter, in der Mitte Sachsen mit dem Schwert, dem König zur Seite Mainz und Köln, hinter dem König Böhmen. Der Rang der Kurfürsten, dieser „vornehmsten Grundsäulen des heiligen römischen Reichs", ist ein sehr hoher. „Kein andrer Fürst soll einem Kurfürsten vorgezogen werden;" der König von Böhmen geht sogar bei der kaiserlichen Hofhaltung „jedem fremden König vor." Neben diesen teils zweckmäßigen, teils wenigstens unbedenklichen Bestimmungen enthält nun aber die . Goldne Bulle" eine Menge andere, welche für das Reich und die Nation im höchsten Grade nachteilig waren. Sämtliche Kurfürsten erhalten das jus de non appellando, d. h. das Vorrecht, daß von ihren Gerichten nicht an das königliche Gericht Berufung eingelegt werden darf, ausgenommen bei förmlicher Rechtsverweigerung, ja der König von Böhmen sogar ohne diesen Vor- C?a^- Iv' Yi- Xi1' Xvt' xvn Xym’ Xxi, Xxii, Xxiv, Xxix, Xxx. ^ ) Eine äußerst anschauliche Beschreibung einer Königskrönung aus dem Jahre 1763, die aber ganz nach dem alten Ceremoniell der „Goldnen Bulle" vor sich ging, giebt Goethe im 5. Buche von „Dichtung und Wahrheit". Die obengenannten vier „Neichserzämter" wurden später meist von Stellvertretern verwaltet; es waren dies die Grafen von Nortemberg, Limburg, Falkenstein oder Waldenbura und Pappenheim.

7. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 48

1892 - Leipzig : Voigtländer
48 - Dritte Periode. Vom Interregnum bis zur Reformation 12541517. 31. Das Interregnum in Deutschland 12541273. Mit dem Falle der Hohenstaufen war die Herrlichkeit des Reiches dahin. Ihr Streben, die kaiserliche Macht zu voller monarchischer Gewalt zu er-heben, war vereitelt worden durch die bermacht des Papstes, die Eisersucht der Fürsten, den Freiheitssinn der Städte. Von nun an hat das Kaisertum seine hhere Bedeutung verloren. Besonders erniedrigt wurde es während des Interregnums. Als nmlich, zwei Jahre nach Konrads Iv. Tode, sein jy Geaenknia Wilbelm von .Rolland auf einem Zuge gegen die Friesen erschlagen worden war, whlte ein Teil der deutschen Fürsten den Grafenmil^ard von Cornwallis. einen Bruder des Knigs von England, der andere den König Alfons von Kastilien zum Kaiser. Keiner dieser Auslnder gewann Ansehen im Reiche: Richard kam selten, Alfons niemals nach Deutschland. Die wichtigsten kaiserlichen Rechte ainaen an die drften ver-loren, so da Deutschland seitdem nicht mehr ein krftiges einheitliches Reich bildete, sondern in eine Menge einzelner Landes-gebiete sich aufzulsen begann. Im Innern herrschte die grte Verwirrung; Faustrecht und Raubritterwesen nahmen berhand. In dieser Zeit der Verwirrung waren es die deutschen Städte, die, so-weit ihre Macht reichte, Ordnung schusen. Sie traten, um sich gegenseitig zu schtzen, zu Bndnissen zusammen. So entstand der rheinische Stdte-bund, dem Basel, Freiburg, Speier, Worms, Mainz, Frankfurt, Kln und Metz u. a. angehrten und dem sich auch einige Fürsten anschlssen. Er sicherte die Rheinstrae und ging rcksichtslos gegen die Friedensbrecher vor. Viel mchtiger ist der^amabund. dessen erste Anfnge in die Zeit des Interregnums fallen Dndnis von Hamburg und Lbeck 1241). Whrend der rheinische Stdtebund bald zerfiel, traten der norddeutschen Hansa mehr als 70 reiche und mchtige Städte, meist Reichsstdte, bei. Lbeck wurde Vorort. Kln, Soest, Magdeburg, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Stralsund waren neben Lbeck die wichtigsten Hansastdte. Die wichtigsten F a k t o r e i e n der Hansa im Auslande waren der Mah.lh.os in Lmmn, die Stadt Mrgen m. Norwegen und der St. Petersbof in Nowgorod am Wolchow. Dem Nor-weger haben die Hansen den Pflug in die Hand gegeben, d. h. ihm die Land-Wirtschaft gelehrt. Der Bund hielt in Deutschland lange fest zusammen.

8. Lehrbuch der Geschichte zum Gebrauche bey Vorlesungen auf höheren Unterrichtsanstalten - S. 318

1816 - Breslau : Holäufer
Zi8 Geschichte des Mittelalters. den geistvollen, hochherzigen Friedrich Ii [1215 — 1250], drückte päpstlicher Despotismus darnieder; und bald ss. 1254s! waren Ansehen und Einkünfte des Reichs - Oberhauptes so gesunken, daß kein König ohne angeerbte Hausmacht beste- hen konnte. Teutfchland's Oberhoheit über Wenden und Slaven dauerte fort; die über Italien wurde snach 1237; 1250] zweideutig. Mit dem um Wiederherstellung der Ruhe und Sicherheit im Inneren hochverdienten, durch B.eders sinn, Weisheit und Entschlossenheit ausgezeichneten Habsbur- ger Rudolph I [1272 — 129?.] begann ein neues System, nach welchem das Oberhaupt des teutschen Reiches mehr für seine Familie und Hausmachr als für das Gesamnuwobt des Reiches sorgte. Die Umstaltung der teutschen Verfassung ss. 10733 begünstigte das Fortschreiten der Reichsfürsten zu einer, dem inneren Leben und Wesen des schon oft auf Re- densarten, gehaltlose Verabredungen und unwirksame Ge- setze zurückgeführten Bundes nachtheiligen Unabbängigkeit oder Selbstständigkeit; der Heeresbann hörte auf; die Gauen waren in Grafschaften und Fürstenthümer umgewandelt; nur Ritter und Fürsten batten Waffenrecht; ihnen lies bald die Beschäftigung des Reichsoberhauptcs in Italien oder ln Pa- lästina, bald der Kampf um die Krone sng8 f.; 1246 f ] vollen Spielraum zur Uebung und Verstärkung ihrer Kräfte und zur Erweiterung und Sicherung ihrer Ansprüche und Rechte; die mächtigeren Rcichsfürften erlangten Wabifrey- heit [1125; 1198; 1254] bey Besetzung des ^Königsthrons; Adolph v. Nassau wurde [1298] von ihnen abgesctzt; und das Bandes-System hatte snach 1250] einige Festigkeit ge- wonnen. Durch Friedrich Ii waren die Grundzüge der Landeshoheit der geistlichen sd. 26 April 1220} und weltli- chen [1232] Reichsfürsten anerkannt worden. So bestand Tcurfchland aus vielen, der Natur ihrer Stellung nach meist selbstsüchtigen und kaum lose verbundenen Fürsten - und Gra- fenhäusern, Baiern, Pfalz, Nassau, Zäcingen £1060; 1092], Nordsachsen oder Brandenburg [1134], Braun schweig - Lüneburg [1235] , Hessen

9. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 38

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 38 in den Schlafstuben waren in dem Gestein ausgehöhlt. In dem tiefen Burgverließ des Regensteins hielt einst, wie die Sage erzählt, ein Graf von Regenstein die Tochter eines benachbarten Ritters, die er geraubt hatte, gefangen, weil sie ihn nicht heiraten wollte. Das Edelfränlein aber bohrte mit feinem Diamantringe ein Loch in die Wand des Gefängnisses und ent- kam glücklich zu seinen Eltern. Berühmt ist Graf Albrecht von Regenstein, den feine Freunde den Großen, feine Feinde aber den „Raubgrafen" nannten, weil er mit den Bürgern der Stadt Quedlinburg und mit dem Bifchof von Halberstadt beständig in Fehde lebte, wobei feine Knechte oft- mals Geld, Vieh und Korn raubten. Wie erzählt wird, wurde Graf Albrecht von den Quedlinburgern einst gefangen genommen und in einen Käfig gesperrt, den man heute noch anf dem Rathanfe zu Quedliuburg zeigt. Erst nachdem er versprochen hatte, 7 neue Türme an der Stadtmauer von Quedlinburg auf seine Kosten bauen zu lasfen, wurde er nach einem Jahre wieder freigelassen. Als die Grafen von Regenstein und Blankenburg 1599 ausgestorben waren, fiel ihr Land an den Herzog Heinrich Julius von Braunschweig zurück, weil sie es von dessen Vorfahren einst zu Lehen er- halten hatten. Da sie aber auch von den Bischöfen von Halberstadt Güter zu Lehen gehabt hatten, so nahm Kurfürst Friedrich Wilhelm von Branden- bürg, welcher 1648 im westfälischen Frieden das Bistum Halberstadt erhalten hatte, den Regenstein 1670 als heimgefallenes halberstädtisches Lehen in Besitz und ließ ihn zu einer Festung einrichten. Der Herzog Rudolf August von Braunschweig verklagte den Kurfürsten zwar beim Reichsgerichte; als aber das alte deutsche Reich und mit ihm das Reichsgericht 1806 aufhörte, war der Prozeß noch nicht zu Ende, und fo ist der Regenstein preußisch geblieben. Im Siebenjährigen Kriege wurde der Regenstein (1757) von den Fran- zosen erobert, aber fchon nach wenigen Monaten gewannen ihn die Preußen wieder zurück. Nun wurden die Festungswerke anf Befehl Friedrichs d. Gr. zerstört, weil sie für die damalige Kriegführung keine Bedeutung mehr hatten. Jetzt steht auf dem Regenstein ein Gasthaus, in welchem Fremde Unterkunft und Verpflegung finden. 2. Die Stadt Blankenburg (9500 Ew.) liegt anf der Nordfeite des Harzes zwischen Wernigerode und Thale an der Bahn von Halberstadt nach Tanne. Diese Bahn hat an den Stellen mit starker Steigung außer den beiden äußeren glatten Schienen noch eine Mittelschiene mit Ver- tiefungen, in die ein Zahnrad eingreift, nm die Steigung besser zu über- winden. Bei der Bergfahrt befindet sich die Lokomotive hinter dem Znge, den sie schiebt, während sie sich bei der Thalfahrt an der Spitze desselben befindet. Die Stadt Blankenburg verdankt ihre Entstehung dem Schlosse Blankenburg, welches oberhalb der Stadt auf einem weißen („blanken") Kalksteinfelsen, dem Blankenstein, erbaut ist. In dem Schlosse wohnten ehe- mals die Grafen von Blankenburg, denen auch die benachbarten Schlösser Regenstein und Heimburg gehörten. Graf Ulrich der Unglückliche, welcher die Reformation einführte, ließ das alte Schloß durch Neubauten vergrößern.

10. Das Mittelalter - S. 92

1885 - Heilbronn : Henninger
92 Iv. Periode. erfolgreichen Angriffe, dessen einzelne Stadien nicht blofs Niederlagen des Christentums bedeuten, sondern auch solche der mit dem Christentum unlöslich verbundenen Gesittung. Iv. Periode. Fortwährende Zuriickdrängung der deutschen Hegemonie. Aufschwung Westeuropas. Krisis in der abendländischen Kirche. Eroberung des griechischen Reichs durch die Türken. 1273—1453, beziehungsweise 1493. Siebzehntes Kapitel. Das deutsche Reich im Zeitalter der reinen Wahl-monarchie. a. Nach dem Tode Richards von Cornwallis (1272) wurde dem Zustande thatsächlicher Kaiserlosigkeit dadurch ein Ende gemacht, dafs auf Betreiben des Erzbischofs Werner von Mainz Graf Rudolf von Habsburg im September 1273 zum König gewählt und, nachdem derselbe auf einer Zusammenkunft mit Gregor X. zu Lausanne 1275 auf alle kaiserlichen Rechte an den Kirchenstaat (S. 35. 80) Verzicht geleistet hatte, Alfons von Casti-lien zum \ erzieht auf die Krone gebracht wurde. Bei der Wahl Rudolfs I. trat eine schon länger vorbereitete Änderung der Verfassung ins Leben: während früher alle Fürsten ■— noch früher das ganze V olk (S. 22. 35) — den König erwählt hatten, so ging jetzt das Tvahlrecht auf die sieben Kurfürsten (von küren = wählen) über, die seither schon ein Vorwahl- oder Vorschlags-recht ausgeübt hatten, das im sächsischen Gesetzbuch, dem etwa 1235 abgeschlossenen sog. „Sachsenspiegel“ anerkannt wird, und die jetzt also allein zur Wahl berechtigt wurden; die Siebenzahl setzt sich zusammen aus den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln als Erzkanzlern von Deutschland, Burgund und Italien, und den weltlichen Herren von Böhmen, Brandenburg, Sachsen und der Pfalz als Inhaber der anderen Erzämter (S. 54). Rudolf I. war im früheren Herzogtum Schwaben reich begütert; aber da er 308
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