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1. Geschichte des Altertums - S. 28

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Griechische Geschichte. Erste Periode (bis 500). Ii. Sparta bis 500. § 23> 1. Die Landschaft Lakonien und ihre Bevölkerung. Von den Staaten des Peloponnes wurde nach der Wanderung am mächtigsten zunächst Argos, es wurde aber im 7. und 6. Jh. überflügelt von Sparta. a) Von dem Südrande des arkadischen Berglandes ziehen zwei Gebirge nach Süden, der wilde, schluchtenreiche Tajrgetos, der ins Kap Tanaron (heute Matapan) ausläuft, und der im sturm-umbrausten Yorgebirge Malea endigende Parnon. Das muldenförmige Tal zwischen beiden wird durchströmt vom Eurotas, der sich in den lakonischen Meerbusen ergießt. An ihm lag Sparta, die mauerlose Stadt, „deren einziger Schutz die Brust ihrer Bürger sein sollte“ (§ 21). b) Nach der Eroberung Lakoniens durch die Dorier bestand die Bevölkerung der Landschaft aus drei Ständen. Es w^aren: 1. die Spartiaten, die Bewohner der Stadt Sparta, die dorischen Eroberer; sie waren die vollberechtigten, herrschenden Bürger; 2. die Periöken (d. h. Herumwohnende, nämlich um die Hauptstadt), teils Bauern, teils Kaufleute und Gewerbetreibende; sie waren persönlich frei, auch zum Kriegsdienst verpflichtet, besaßen jedoch keine staatlichen Rechte; es waren die Fachkommen der ursprünglichen, unterworfenen Bevölkerung, aber auch solcher Dorier, die ihre politischen Rechte verloren hatten; 3. die Heloten, leibeigene, dem Staate gehörige Bauern, aus der unterworfenen Bevölkerung hervorgegangen; sie bebauten die Güter der Spartiaten und mußten einen Teil des Ertrages an ihre Herren abliefern; sie wurden äußerst strenge gehalten und beaufsichtigt; im Kriege dienten sie meistens als Leichtbewaffnete. 2^ 2. Die spartanische Verfassung und Zucht. a) Die Staatsverfassung. 1. An der Spitze des Staates standen zwei nebeneinander regierende erbliche Könige. Ihre Macht war nicht groß; sie waren die obersten Priester, die Vorsitzenden im Rate der Alten und die Heerführer.

2. Griechische und römische Geschichte - S. 13

1913 - Leipzig : Hirt
5 Erste Periode. Begrndung der staatlichen Verhltnisse. 13 der Erde", aus dem aufregende Dnste aufstiegen, die Pythia in langem, weiem Gewnde und mit goldenem Haarschmuck und verkndete gttliche Weisheit. Die Priester brachten diese Orakelsprche in Verse, die oft dunkel und zweideutig waren, und nahmen die Geschenke fr den Gott in Empfang. Nicht nur von den Regierungen griechischer Staaten, son-dern auch von auswrtigen Knigen (z. B. Kleinasiens) wurde in wichtigen Staatsangelegenheiten bei den klugen Apollopriestern Rats geholt. 5. Sparta. 1. Die Bevlkerung. Die groe Vlkerbewegung, die gegen Ende des 13. und zu Beginn des 12. Jahrhunderts zur berflutung Kleinasiens und seiner Nachbargebiete mit Nordvlkern" fhrte, gab auch den Ansto zu einem Vordringen dorischer Stmme in Griechenland. Zwischen 1200 und 1100 zogen sie aus Thessalien nach dem kleinen Lande zwischen ta und Parna, und da ihnen dies bald zu eng wurde, weiter nach dem Peloponnes, wo sie die zurckgebliebenen sprlichen Reste der (zumeist aus-gewanderten) Acher" unterwarfen. Unter den sich bildenden dorischen Gemeinwesen ragte frhzeitig durch Volkszahl und kriegerische Tchtigkeit die auf den Anhhen zwischen dem Enrotas und dem Taygetns angesiedelte Gemeinde Sparta d. h. die Zerstreute) hervor. Sie war aus fnf neben-einanderliegenden Drfern hervorgegangen und hatte daher keine Ring-maner. Ihren Mitgliedern, den Spartiaten, gelang es um 800 etwa, die brigen dorischen Ansiedelungen zur Untertnigkeit zu ntigen. Die Bewohner behielten zwar ihre persnliche Freiheit, muten aber Abgaben zahlen und Kriegsdienste leisten; staatliche Rechte besaen sie nicht. Von ihnen, den Periken, d. h. Umwohnern, unterscheiden sich die an die Scholle gefesselten", fr die Spartiaten arbeitenden hrigen Heloten es waren grtenteils die bei der Eroberung Unterworfenen. 3. Die Verfassung. An der Spitze des Staates standen zwei erb-liche Könige. Sie hatten den Oberbefehl im Kriege und den Vorsitz im Rate der Alten, der auer ihnen 28 wenigstens 60 Jahre alte, ans Lebenszeit gewhlte Mitglieder zhlte. Die wichtigsten Angelegenheiten, die in dieser wrdigen Versammlung beraten wurden, gelangten zur Annahme oder Verwerfung vor die wenig einflureiche Volksver-fammluug, die aus allen wenigstens 30 Jahre alten Spartiaten be-stand. Ohne zu verhandeln, stimmte diese lediglich der die Antrge des Rates ab; sie whlte auch die Beamten. Fr strenge Jnnehaltung der hergebrachten Einrichtungen sorgten die fnf*) jhrlich gewhlten Auf-seh er (Ephoreu), die das gesamte Leben beaufsichtigten und sogar die Könige zur Rechenschaft ziehen konnten; sie wurden spter die wichtigste staatliche Behrde. *) Vgl. die Zahl der Dorfgemeinden, aus denen Sparta hervorging.

3. Geschichte des Altertums - S. 35

1909 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Kapitel Ix. Die Zeit der griechischen Machtfülle. 35 Nach Pisistratos' Tode regierten feine Söhne Hippias und Hipparchos H-ppias und zu Ansang im Sinn ihres Vaters. Aber Hipparchos hatte einen Edelmann beleidigt und wurde infolgedessen von Verschwörern ant Panathenäenfeste ermordet. Darauf wurde die Regierung des Hippias so hart und gewalttätig, daß sie dem Volke unerträglich würde. Die mächtige Familie der Alkmäoniben unter Führung des Kleisthenes brachte eine Verschwörung gegen den Tyrannen zustanbe und rief die. Spartaner um Hilfe an. Diese kamen, und 510 würde sto. Hippias gezwungen, Athen zu verlassen. Er hat sich zu den Perfern begeben. <) Innere Wirren. Nach der Vertreibung des Hippias brachen heftige innere Kämpfe aus, bet verfchiebene Parteien um die Herrschaft stritten. Da ist es dem klugen Kleisthenes gelungen, Drbnung zu schaffen und durch weitere Entwicklung der Solonifchen Verfassung die Herrschaft des Volkes (Demokratie von demos — Volk) zu sichern. d) Die Weform des Kkeisthenes. Der wichtigste Satz feiner Drbnung ist: Attischer Bürger ist jeber Freie, der feinen Wohnsitz in einer attischen Gemeinbe hat. Er schuf auch eine neue Gemeinbeorbnung, inbem er den Gemeinben eine eigene Verwaltung gab. Nun zerfiel aber ganz Attika von alters her in brei Gebiete: 1. Ebene von Athen, 2. Kiiftenlanb und 3. Binnenlanb. Die Bewohner biefer brei ßanbfchaften stauben sich häufig feinblich gegenüber. Um biefert Gegensatz der Sanbfchaften zu vernichten, gab Kleisthenes eine neue Kreiseinteilung, w™-Nämlich aus allen brei ßanbfchaften würden Ortschaften zusammengelegt, so eu,teiiun9 daß diese immer zusammen einen Kreis bilbeten. So enthielt nun jeber Kreis 1. Gutsbesitzer aus der attischen Ebene, 2. Küstenbewohner (Fischer und Schiffer) und 3. Bauern aus dem Binnenlanb. Man lernte sich gegenseitig kennen, und ba man zusammengehörte, auch vertragen. Die Gegensätze und Interessen glichen sich aus. Diese Kreise hießen Phylen. Um gegen eine neue Tyrannis sicher zu sein, gab Kleisthenes noch ein Scherbm-fehr wichtiges Gesetz: Wenn ein Bürger zu viel Macht und Ansehen genoß, gmc£,t' konnte das Volk befragt werben, ob es ihn für staatsgefährlich halte. Man gab die Antwort schriftlich, inbem man den Namen des Genannten auf ein Tontäfelchen schrieb. Waren 6000 solcher Täfelchen abgegeben, so mußte der Ausgeschriebene in die Verbannung gehen. Diese Abstimmung hieß das Scherbengericht (Ostrakismos; das Tontäfelchen hieß Ostrakon). Kapitel Ix. Die Zeit der griechischen Machtfülle. § i. Die Umwälzung in Griechenland durch die Perserhriege. Auch im übrigen Griechenland hatte in den letzten beiben Jahrhunberten befonbers ein lebhafter Kampf in den oerschiebenen Stabtstaaten zwischen Abel und Volkspartei getobt. Vielfach war ebenso wie in Athen eine

4. Theil 2 - S. 97

1832 - Cassel : Bohné
Graecia Propria» Attica. 97 ward Dodwell, classical and topographical Tour thfough Greece etc. London 1819. Vol. I. von 287—545. Ii. von 7 — 50. In der Uebersetzung dieses Werks von Sichler I. Bd. erste und zweite Abtbeilung, und Ii. Bd. erste Abthei- lung- Meiningen bei Keyssner. Boechh, über den Staats- haushalt der Athener etc. und im Allgemeinen in der En- cyclcpaedie von Er sch und Gr-uber den Artikel Attica und Athen, wo die tauglicheren, zur belehrenden Nachlese die- nenden Schriften angegeben sind 5 besond. Kru.se, Hellas, Attica. Ii. Alte Emtkeilung von Attica in-Phylae, Kbvhul, und Demoi, Aripoi. Seit den ältesten Zeiten war Attica in Demoi, Arj- /.101, d. i. in Ortschaften, oder Gemeinden mit abgesonder- ten Gebieten eingetheilt, zwischen denen, nach Str. a. a. O. Grenzsäulen zu stehen pflegten. Da indessen, nach der älteren aristokratischen Verfassung, die Eintheilung aller Bewohner von Attica in Phratrien und Geschlechter mehr galt als das Zusammenwohnen in den Demoi, so konnte es damals geschlossene oder streng abgesonderte Gemein- den noch nicht geben. Diese Letzteren entstanden erst mit der Ausbildung der demokratischen Verfassung die- ses Staates und die Demoi gewannen nur dann erst an Bedeutung, als der Demokrat Kleislhenes, um die Demo- kratie empor zu bringen, die Eintheilung des gesummten Volkes nach einem chorographischen System cfurchfiihrte, wobei selbst Athen, die als Hauptstadt eigentlich keinen Demos bilden konnte, doch in Hinsicht auf die durch die Erweiterung ihrer Mauern in sie mit aufgenommenen, nah liegenden Demoi, nicht ausgeschlossen blieb. Zur Zeit des Kleislhenes zählte man in Attica hundert Demoi. Diese vertheilte er in zehn Phylae, d. i. Kreise, die den Phylae in Mlis) .oder den Perioeci in Laconia entsprochen haben mögen. Die Zahl dieser Phylae vermehrte sich jedoch hernach noch durch mehrere andere, von denen die Letzte die benachbarten kleinen Inseln enthielt. —• Diese Phylae mit ihren Demoi chorographisch genau an- zugeben, ist zur Zeit nicht wohl möglich} hier mag cs hinreichen, nach Meursius, Spon, Corsini u. A. folgende Aufzählung derselben, als Vorbereitung zur Chorogra- phie von Attica, zu geben, indem wir die Namen der Phylae über die der Demoi setzen: Phil. J. Kekbopis. Demoi. Athmonon. Aexone. llalae. Aexonides. Daedali- dae. Epinikidae. Zypete (Melite). Pithos. Sypalettos. '1 Yinemeis. Phlya. Phil. Ii. Aeg Eis. D. Halde Araphenides. Araphen. Bäte. Gaigettos. Dio- Ii. Theil. 7

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 19

1849 - Münster : Coppenrath
19 (Avellino) und Compsa, unfern der Quellen des Aufidus. — Die Frentaner bewohnten die Städte: Larinum am Flusse Tifernus, und Au ran um, unfern der Mündung des Sagrus. Die Vestiner und Marruciner wohnten an der Küste, und ibr Gebiet war durch den Fluß Aternus geschieden. §. 4. Unteritalien oder Großgriechenland. Unteritalien wurde wegen der Menge der griechischen Ko- lonien längs der ganzen Küste auch Großgriechenland genannt. Es umfaßte vier besondere Landschaften: Lucanien und Brutium an der Westseite; Apulien und Kalabrien an der Ostseite. 1. Lucania. — Diese gebirgige Landschaft lag zwischen dem Silarus und Laus. Die Urbewohner derselben waren die Ö not rer, welche aber von den Lucanern, die zu dem großen Stamme der Sabeller gehörten, unterworfen wurden. An der Küste blüheten griechische Kolonien. Zu den bedeutendsten Städten ge- hörten hier: Päst um oder Posidonia, eine Kolonie von Syba- ris, in einer außerordentlich schönen und fruchtbaren Gegend am Berge Alburnus; zweimal im Jahre blüheten hier die Rosen'). Hella oder Velia, unfern des Vorgebirges Palinurum, eine Kolonie der Phocäer, Geburtsort der Philosophen Parmenides und Zeno, deren Schule, die eleatische, hier ihren Hauptsitz hatte. Heraclea am Siris, eine Kolonie von Tarent, der Geburts- ort des Malers Zeuris und außerdem merkwürdig durch den Sieg des Pyrrhus im Jahre 280. — Sybaris, eine Kolonie der Achäer, außerordentlich reich und mächtig, aber sprichwörtlich geworden durch ihre Üppigkeit; sie wurde im Jahre 510 von den Krotoniaten zerstört, und in der Nähe derselben im Jahre 444 von Athenern und flüchtigen Sybariten die Stadt Thurii gegründet. — Metapontum, wo der Philosoph Pythagoras seine letzten Lebensjahre zugebracht haben soll. 2. Bruttium. — Dieses ist durch die Flüsse Laus und Sy-. baris im Norden von Lucanien geschieden, sonst ganz vom Meere umflossen. Die Urbewohner des Landes waren ebenfalls Öno- trer, die auch von den Lucanern unterworfen wurden, später aber sich wieder frei machten und nun den Namen Brutti, ') Daher nennt es Virgil (Georg Iv 119.) biferique rosaria Paesti. 2*

6. Das Alterthum - S. 112

1873 - Coblenz : Baedeker
112 Die Staatsverfassung im heroischen Zeitalter. §. 42. übertrafen. Der Poseidontempel auf dem Vorgebirge Mykale (südlich von Ephesus, dem Hauptorle Ioniens) wurde der Mittelpunkt einer ionischen Amphiktyonie (Panionium). 3. Auch die Dorier, welche durch ihren Einfall in den Peloponnes die Auswanderung der Achaeer und loner über das Meer veranlasst hatten, folgten der allgemeinen Bewegung und gründeten auf der Küste Cariens einen Bundesstaat von 6 Städten (die dorische Hexapolis: Cnidus, Halicarnassus u. s. w.). Ebenso wanderten nach Creta, Kos, Rkodus Dorier (aus Argos und Laconica) in grosser Anzahl, wo sie keine neuen Staaten gründeten, sondern in den bestehenden als Kriegerstand aufgenommen wurden. Im homerischen Epos, welches unsere einzige Quelle für die Kenntniss des gesammten Lebens der Hellenen in der ältesten Zeit ist, erscheint das Volk nicht mehr als eine ungegliederte Masse, sondern in Stände abgetheilt, die durch ein gemeinsames Oberhaupt, den König, zu einem Staate verbunden werden. Der König hat seine erbliche Gewalt nicht vom Volke, sondern von Zeus erhalten; er ist Heerführer, oberster Dichter und Vertreter des Volkes bei der Gottheit durch Gebet und Opfer. Seine Macht ist aber keine völlig unumschränkte, sondern von Gesetz und Herkommen abhängig; aus den Häuptern (ysgovreg) der edeln Geschlechter wählt er seine Bathgeber, die namentlich die Gerichts- barkeit ausüben (daneben besteht die Blutrache). Auch giebt es ' schon Versammlungen des Volkes auf dem Markte (daher ayogcd), freilich nicht um Beschlüsse zu fassen, sondern um den Beschluss der Geronten zu vernehmen. Die königlichen Einkünfte bestehen in einer Domaine (rtfxtvog), einem grossem Antheil an der Beute und Opfermahlzeit und in frei- willigen Gaben (ytyarci) der Gemeinde. Der König wohnt mit seinem nächsten Gefolge (Söhnen edler Geschlechter) in einer festen Burg mit cyclopischen Mauern, während das Volk theils auf den Feldern zerstreut, theils in offenen Dörfern vereinigt lebt. Die Staatsverfassuiig- im heroischen Zeitalter.

7. Geschichte des Altertums - S. 7

1898 - Leipzig : Teubner
§ 4. Sparta. 7 Die Dorier, Spartiaten genannt, bildeten den Adel. Sie allein konnten ein Amt bekleiden. Unter sie war die Eurotasebene verteilt; die Güter waren gleich groß, unverkäuflich und fielen nach dem Tode des Besitzers dessen ältestem Sohne zu. Die Bewohner der umliegenden kleinen Land- und Seestädte, die Periöken, waren zu Unterthanen gemacht; sie waren frei, zum Kriegs- dienst verpflichtet, aber von den Ämtern ausgeschlossen. Die Bauernschaft der Ebene war zu Leibeigenen^, Heloten, er- niedrigt; sie waren auf die Spartiatengüter verteilt, die sie zu bebauen hatten, blieben aber Eigentum des Staates. An der Spitze desselben standen zwei Könige, deren Macht jedoch mit der Zeit so zurückging, daß aus der Königsherr- schaft^) geradezu eine Adelsherrschaftb) wurde. (Sage von Prokles und Eurysthenes, den Zwillingssöhnen des Königs Aristodomus.) Sie führten das Heer in den Streit, brachten die Staats- opfer^) dar und hatten den Vorsitz im Rate der Alten, dem außer ihnen noch 28 Spartiaten, die das 60. Jahr zurückgelegt hatten, zugehörten. Zur Zeit des Vollmonds traten alle über 30 Jahre alten Spartiaten zur Volksversammlung zusammen, die über Krieg und Frieden, Gesetze und Verträge mit anderen Staaten die oberste Entscheidung hatte und die Beamten wählte; unter diesen waren die wichtigsten die fünf Ephoren, welche später das ganze Staatswesen leiteten und Leben und Führung aller, der Könige wie der Bürger, beaufsichtigten. 2. Die spartanische Erziehung. Dieselbe verfolgte als einziges Ziel, dem Staate tüchtige Krieger heranzubilden. Darum wurden schwächliche Kinder bald nach der Geburt ausgesetzt. Nach dem siebenten Jahre verließen die Knaben das Haus, und Erzieher überwachten die fernere Ausbildung. Sie wurden Riegen zuge- 1 2 3 4 1) Leibeigene, Hörige sind unfreie Bauern, die gegen einen Teil des Ertrags (für andere) ein Gut bewirtschaften; sie find gezwungen, auf demselben wohnen zu bleiben. 2) Königsherrschaft: Die oberste Leitung eines Staates durch einen (selten mehrere) König(e). 3) Adelsherrschaft: Oberste Leitung eines Staates durch den Adel, der alle wichtigen Ämter inne hat. 4) Staatsopser sind diejenigen, die für den Staat, die Gesamtheit seiner Zugehörigen, dargebracht werden.

8. Geschichte des Altertums - S. 44

1898 - Leipzig : Teubner
44 Griechische Geschichte. Sinne, die Leute aus dem Gebirge forderten, da zu gleichem Teile der ge-meine Mann wie der Edle das Land bebaue". Alle drei Parteien wurden von adligen Mnnern gefhrt, die letzte von Pisistratns, der sich im Jahre 560 zum Herrn Athens machte. Zweimal (?) vertrieben, gelaug es ihm jedesmal, die Gewalt wieder zu erringen. Auer, da er eine Boden-ertragssteuer (im Betrage von 5 vom H.) einfhrte, lie er die solonifche Verfassung bestehen. Seine milde, glnzende/) frsorgende Verwaltung Hippws blieb in gutem Gedenken. Sein ltester Sohn Hippias setzte sein Werk 527-5io. ihn die (aus persnlichen Grnden erfolgte) Ermordung seines Sturz der Ge. Bruders Hipparch zu Willkr und Gewaltthat verfhrte. Jetzt strzte walcherrschaft ^er vornehmlich das Haus der Alkmoniden, mit Hilfe Spartas, dessen König Kleomenes ein Heer heranfhrte. Neuer Hader. Sofort spannte der Grundadel alle Krfte an, die alten Vorrechte zurckzugewinnen. Von Kleomenes untersttzt, trieb er Klisthenes, das Haupt der Alkmoniden, den Fhrer der Mittelklassen, in die Verbannung. Da aber erhob sich das Volk. Die Stadt wurde zurckgewonnen, ein heran-marschierendes spartanisches Heer kehrte, da sich die beiden Könige entzweit hatten, um, die feindlichen Nachbarn wurden besiegt. Der zurckgekehrte Klisthenes bildete die solonische Verfassung zur Volksherrschaft aus. Die Verfassung 4. Verfassung des Klisthenes. des Klisthenes ^ toirb ^ 1q neue Kreise (yvkai) zu je drei Bezirken, die wieder 10 Kreise. jn lauter durch einander liegende Gemeinden (di^tot) zerfallen, geselbst- gliedert. So wird das bergewicht des Adels gebrochen. Die Ge-Verwaltung. meiudeu erhalten Selbstverwaltung. 500 Ratsherren, b. Die Zahl der Ratsherrn wird auf 500 erhht '(je 50 aus jeder Phyle). Jeder Kreis stellt die Bewerber auf, das Bohnenlos ent-scheidet. Whrend 35 Tage fhrt jeder Kreis den Vorsitz im Rat (als Prytanie) und besorgt die laufenden Geschfte. Strategen, c. Jhrlich werden, der Anzahl der Kreise gem, 10 Feldherren (Strategen) gewhlt. d. Zur Verhinderung einer neuen Gewaltherrschaft wird das sogenannte Scherbengericht. Scherbengericht (Ostracismns) eingerichtet. Unterschied So bildete Athen den grten Gegensatz zu Sparta. Dies zwischen Athen ^ar dorisch, jenes ionisch; Sparta galt als Muster eines Adelsstaates, Athen und Sparta. ^ der Volksherrschaft. Dort war die Bevlkerung in drei Stmme zerrissen, in Attika war sie einheitlich. Lakonika war mehr zum Ackerbauland bestimmt, das auf drei Seiten von Meer umrauschte, Asien und dem Pontus nahe, regen- und fruchtarme Attika zum Seeverkehr und Gewerbflei. Am Eurotas wohnten hochmtige, ungebildete Krieger, die Stadt Athen wurde zum Brennpunkt aller hheren Kultur, zur Erzieherin von Hellas", ihre Brger hochgebildete, feine, liebenswrdige Persnlichkeiten. 1) Berhmte Dichter wie Simonides und Anakreon hielten sich an seinem Hofe aus.

9. Griechische Geschichte - S. 13

1893 - Dresden : Ehlermann
4. Die Entwickelung des griechischen Staatswesens. 13 Neben ihm ein Herrenadel, in Wohnsitzen auf dem Lande oder in der Stadt, dessen Hupter, die Fürsten und Sorger" als lteste" (Geronten") dem König im Rate zur Seite stehen (bisweilen auch selbst Könige" genannt). Die Freien vertreten in der Gemeindeversammlung, der die Beschlsse des Rates vorgelegt werden, meist nur zur Kenntnisnahme, durch die Herolde des Knigs bei ausserordentlichen Gelegenheiten zusammenberufen. (Vergl. Horn. Od. Ii. die Versammlung der Ithakesier.) Vereinigung der einzelnen Reiche zu einer gemeinschaftlichen Unternehmung unter einem Heerknig (der trojanische Krieg). Ii. Geschichtliche Zeit. A. Die einzelnen Reiche. Die Gemeinde (Stadt-) Verfassung Grundlage des griechischen Staatswesens. Formen der Staatenbildung : i) Zu-sammenschluss benachbarter Ortschaften zu einer (landschaftlichen) Gemeinde mit einem Mittelpunkt (der Athen s. 6). (hnlich die Schpfungen des Epaminondas in der Peloponnes innerhalb der 3. Periode: Messenien mit d. Hptstdt. Messene, Arkadien mit Megalopolis). 2) Vereinigung von Ortschaften zu einem Stdtebund (die dorische Vierstadt" im Mutterlande, die dorische Sechsstadt" und die jonische Zwlfstadt" in den kleinasiatischen Pflanzenstdten). 3) (Mehr aristokratisch) Stdtebund mit herrschendem Vorort (Botien-Theben). 4) Die Gemeinde Herrin des Landes (Sparta, s. 3). a) Adelsherrschaft. In den Gemeinden anfangs die Geschlechter" vorwiegend, die sich in Sippen" (Phratrien) zusammenschliessen und Stmme" (Phylen) bilden religise und politische Verbnde. So die 4 jonischen Phylen in Attika. Die kniglichen Obliegenheiten werden nach und nach besonderen Beamten bertragen das Ende der Knigsherrschaft (vergl. 6, Athen). Allmhlich Verarmung der Kleinbauern Schuldknechtschaft (s. 6, Athen). Herausbildung einer Adelsherrschaft (9. u. 8. Jahrh.), die bisweilen zur Herrschaft einiger weniger oder eines adeligen Geschlechtes (Oligarchie) wird (die Bacchiaden in Korinth, die Aleuaden in Larisa, die Sko-paden in Krannon). Die nichtadligen Freien ohne Vertretung. Hartes Los der Sklaven (die Heloten in Sparta, die Penesten in Thessalien). Die aristokratische Verfassung von festerem Bestand in den dorischen Gemeinden. Muster Sparta ( 5). Daher An-

10. Griechische Geschichte - S. 24

1893 - Dresden : Ehlermann
24 Erste Periode. 6. Athen. parch, der mildgesinnte Bruder des Hippias, am Panathenen-feste zum Opfer. Grausame Rache des Hippias und Sinnesnderung. Harte und strenge Willkrherrschaft unter Anlehnung an den Perserknig. Viele wandern aus (Alkmoniden) und betreiben die Verjagung des Tyrannen. Die Pythia, durch die Alkmoniden (Tempelbau) gewonnen, feuert die Spartaner zum Zuge nach Attika an. König Kleomenes schliesst Hippias in der sogenannten 5io Pelasgerfeste" (an dem Westeingang der Burg) ein. 510 v. Chr. Abzug des Hippias gegen Rckgabe seiner gefangenen Kinder. V. Die Vollendung der Demokratie. Einsetzung einer Oligarchenherrschaft durch Kleomenes. Emprung des Volkes gegen diese nach Auflsung des Rates; Kleomenes und die Aristokraten wieder vertrieben. Der Alkmonide Klisthenes, Fhrer der Volkspartei, an der Spitze des Staates, baut 508 die Grundlagen der Solonischen Verfassung in demokratischem Sinne aus. 1) Einteilung. Aufhebung der politischen (nicht der religisen) Bedeutung der 4 Stmme, in denen die adligen ,,Geschlechter" und deren Verbnde (die Phratrien") von alters her das bergewicht hatten. Teilung des Grund und Bodens in 30 Bezirke (Trittyes Drittelschaften. Vgl. ,,tribus"), 10 rings um die Stadt, 10 im Kstengebiet, 10 im Binnenlande. Je .3 dieser Bezirke werden durchs Los zu einem Kreise vereinigt. So entstehen 10 Kreise (wie die Stmme ,,Phylen" genannt und im einzelnen nach Schutzheroen , deren Namen die Pythia ausgewhlt, bezeichnet), deren jeder Stcke von allen Landesteilen in sich schloss. Dadurch wurden politische Krperschaften gebildet, in denen alle Schichten der Bevlkerung vertreten waren und nicht mehr der landangesessene Adel das bergewicht hatte. (In Bezug auf die politische Bedeutung dieser That des Klisthenes vgl. die Kmpfe um das Wahlgesetz in modernen Staaten, wie England und Frankreich, und den Einfluss der Zusammenlegung unserer Wahlbezirke auf den Ausfall der Wahlen.) Innerhalb der Bezirke bildete Klisthenes zum Zweck der Selbstverwaltung Gemeinden (Demen), an deren Spitze er Gemeindevorsteher (Demarchen) setzte (anfangs etwa 100, spter gegen 180). Nach jenen wurden die einzelnen Brger zubenannt (z. B. Demosthenes, der Sohn des Demosthenes, aus der Gemeinde Pania).
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