44
Die Inder. Verfassung. Litteratur. §. 17.
2) Verfassung.
Indien zerfiel in viele von einander unabhängige Königreiche,
mit einer Lehns-Verfassung. Die Regierung war unumschränkt
monarchisch und die Thronfolge erblich nach dem Rechte der
Erstgeburt.
Der König, aus der Kriegerkaste entsprossen, erscheint allenthal-
den von Priestern umgeben; er wählt seine (7—8) Minister vorzugs-
weise aus den Brahmanen (nur der Kriegsminisler war stets aus der
Kriegerkaste), beräth sich mit ihnen, fasst jedoch zuletzt selbst einen
Beschluss, wtie es ihm gut dünkt. Seine wichtigste Pflicht ist die Rechts-
pflege. Er soll daher in jeder Provinz einen Gerichtshof von (10) ge-
lehrten und bejahrten Brahmanen anordnen, das Obergericht aber an
seinen Hof verlegen und in allen Fällen die letzte Entscheidung haben.
Als Beweismittel galten Ordalien der sonderbarsten Art (die Wage, Gift,
Feuer u. s. w.).
Das Volk war in vier Kasten eingetheilt1). Die Mitglieder der
drei ersten Kasten (die Brahmanen, der Kriegsadel und die Visas) waren
die Nachkommen der eingewanderten Arier, die der dienenden vierten
Kaste (die Südräs) die Abkömmlinge der unterjochten Ureinwohner.
3) Litteratur* 2).
Die alt-indische Litteratur umfasst schon alle Hauptdichtungs-
arten und zeigt überhaupt eine so weit gehende Regünstigung
der poetischen Formen auf Kosten der Prosa, dass nicht nur die
heiligen Schriften der Inder, ihre Gesetze, ihre Sagen zum aller-
grössten Theile in Versen geschrieben sind, sondern auch die
verschiedensten Wissenschaften (Grammatik nebst Verslehre, Mathe-
matik, Medicin, Philogpphie) als Lehrdichtung behandelt werden.
Die Sprache, in welcher die Geisteserzeugnisse des alten Indiens
verfasst sind, das Sanskrit (d. h. die heilige, vollkommene
Sprache), ist ein Zweig des grossen indogermanischen Sprach-
stammes, daher mit der griechischen, lateinischen, gothischen
Sprache verwandt, ausgezeichnet durch Reichthum, Geschmeidigkeit
und wohl geregelten Rau. Keine andere Sprache kommt an An-
zahl und *kunstvohpr,Mapnichfaitigkeit der Versmasse dem Sanskrit
gleich.
a) Das Epos. Wie die Göttersage in den Vedas (s. S. 40), so
*) Ueber die Entstehung der Kasten in den Priesterstaaten überhaupt s.
Loebell, Weltgesch. I., 65 ff.; über die indischen Kasten M. Duncker Geschichte
des Alterthums, Ii. S. 128 ff. (2. Aufl.).
2) Joh. Scherr, allg. Geschichte der Litteratur. 2. Aufl. 1861. — Busch
M., Urgesch. des Orients, Iii. Bd.
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T35: [Dichter Zeit Gedicht Lied Dichtung Schiller Poesie Werk Goethe Sprache], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit]]
853
z. 2. Slavische Staaten und Halb-Staaten.
Lander und Völker zu gedenken, welche fremder, d. h. nicht-
slavischer, Botmäßigkeit Unterthan sind. — Es ist bereits oben
der der Monarchien Österreichs und Preußens einverleibten
slavischen Land- und Völkerschaften gedacht worden. Außer
ihnen sind noch die zahlreichen ost-slavischeu Völkerschaften zu
nennen, welche auf der griechischen Halbinsel, vornehmlich auf
den nördlichen Gebirgs-Terrassen derselben, entweder, wie die
Bosnier und Bulgaren in türkischer Knechtschaft, oder,
wie die Servier, unter türkischer Oberherrlichkcit, oder, wie
die Montenegriner in sietem Kampfe gegen solche leben.
— Von den ersteren wird am schicklichsten tm vierten Buche
gesprochen, von den letzteren hier nur im Vorbeigehen Einiges
beigebracht werden können *). —
Unfern der adriatischen Küste, im O. des Golfs von
Cattaro, im N. der Bucht von Skutari erhebt sich nämlich
ein kleiner, sehr abgeschlossener und unzugänglicher Gebirgs-
Kanton, der die Thäler der oberen Moraka und ihrer rechten
Zuflüsse umfaßt, und von den Italiänern Monte lieg ro, von
den Türken Kara-Dagh, von den Albanefern Mal Iris,
von seinen slavischen Bewohnern aber Czerna- Gora **)
genannt, und von einem streitbaren, freiheitliebendeu Hirten-
Völkchen von etwa 125000 Seelen, slavischen (servischen)
Stammes und griechischer Religion bewohnt wird, welches
von seinen Familien-Ältesten (dem Senat) und einem geist-
lichen Oberhaupte, dem Wladika oder Landesbischofe
in patriarchalischer Weise regiert wird, und durch unbe-
*) Näheres über sie in: Montenegro und die Montenegriner, in
Wiedemann's Sammlung der neuesten Reisebeschreibungen Bd. 10;
in mehreren anderen Abhandlungen, namentlich in Berg haus Anna-
len rc. Bd. 18. S. 224 ff., in Sommers Taschenbuch zur Verbreitung
geographischer Kenntnisse Ihrg. 1832; im „Ausland" Ihrg. 1832
Nr. 194; in Dr. Bergmann's Magazin für Rußlands Geschichte,
Länder- und Völkerkunde Bd. 2. Heft 3; im Magazin für die Literatur
des Auslandes Ihrg. 1840 Nr. 142; in der Augsburger Allgem. Zeitung
Ihrg. 1840 Nr. 78 und 79 rc.
**) Das bedeutet, wie alle übrigen Benennungen, „Schwarzer
Berg" oder „Schwarzes Gebirge". —
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie], T40: [Polen Ungarn Land Rußland Preußen Stadt Donau Provinz Hauptstadt Königreich]]
TM Hauptwörter (100): [T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T97: [Stadt Hauptstadt China Reich Land Handel Meer Einw. Türkei Sultan], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T49: [Berg Gebirge Höhe Fuß Ebene Seite Gipfel Gebirg Elbe Meer]]
TM Hauptwörter (200): [T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land], T29: [Geschichte Geographie Nr. Erdkunde Lesebuch Bild Iii allgemein Lehrbuch deutsch], T138: [Meer Insel Stadt Küste Halbinsel Kleinasien Griechenland Name Bosporus Land], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen]]
332
Italien.
nen Künsten, besonders aber in der Musik, Mahler - und
Baukunst haben die Jtaliäner erstaunlich viele Geschicklich
keit. Was aber die Nation sonst noch eigenes hat, das
werde ich Euch gelegentlich sagen.
Die Sprache der Jtaliäner ist eine eigene. Sie
stammen von der römisch- (lateinischen) ab, und ist, wer
gen ihrer vielen Selbstlauter, so wie die Spanische, uni
gemein anmuthig. Alle Jtaliäner sind römisch-katholisch;
es kann jedoch der Bekenner einer fremden Religion um
deswillen hier sicherer reisen und wohnen, als bisher Ln
Spanien; weil jährlich viele ausländische junge Künstler
eine große Menge Geld hieher bringen. Auch wir wollen hier
nun unfern Stab fortsetzen, und die einzelnen Lander von
Italien besuchen. Von Ungarn aus ist uns das nächste
Land
Venedig.
Dies Land, das von einer Seite an Oesterreich, von
der andern an die Schweitz und Mailand, und übrigens
ans adriatische Meer gränzk, ist ein ansehnlicher Freystaat.
Die Länder, die es in Italien besitzt, betragen allein 800
Quadratmeilen, und es hat 2,620,002 E. — Es ist ein
aristokratischer Freystaat, der von 1422 Edelleuren oder
Nobili, und einem Herzog, oder Doge regiert wird.
Die übrigen Edelleute, Bürger und Bauren sind Unter»
thanen dieser Nobili. Sie beweisen einen trotzigen Hoch»
muth, und maaßen sich fürchterlichen Rang an. Dabey
hegen diese regierende Herren einen so großen Argrvobu
gegen Reisende, daß ein Fremder, während seines Aufent»
Halts allhrer, sehr vorsichtig seyn muß. Der Doge behält
seine Würde Zeitlebens, hat aber wenig Ansehen. Die
besten Städte sind
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T74: [Frankreich England Spanien Krieg Frieden Rußland Italien Holland Preußen Deutschland], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T197: [Italien Mailand Stadt Rom Venedig Neapel Republik Kaiser Genua Sardinie]]
74°
Berichtigungen und Zusähe.
S. 37. Am 6. (iß.) Januar,ikl« wurde die Freiheit der lief-
ländischen Leibeigenen in Riga proclamirt. Nach der vom
Kaiser bestätigten Bauernordnung entsagte die lieslandische und
öselsche Ritterschaft für immer allen auf Leibeigenschaft und Erb-
unterthanigkeit gegründeten Rechten, unter Vorbehalt der ihr nach
Grundgesetzen und kais. Bestätigung zustehenden Eigenthums- und
unbeschränkten Benutzungsrechte an Grund und Boden. Die Krone
und die Städte ertheilten auch den zu ihren Gütern gehörigen Bauern
die persönliche Freiheit, und diese Freilassung gilt auch allen lief-
landischen Erbleuten, die unbesttzlichen oder solchen Personen zustehen,
die nicht zur lieflandischen Ritterschaft gehören, und doch Ervieute
mit oder ohne Grund und Boden besitzen. Da die ganze Masse der
Leibeigenen nicht auf einmal in Freiheit gesetzt werden kann, ohne
Störung in Bearbeitung des Landes, das seinen Bewohnern den
Lebensunterhalt gewahrt, und ohne Irrungen und Uebereiluugen her-
beizuführen, die das Gemeinwesen und jeden dabei interessirten Theil
gefährden müßten, so wurden sogleich nach Bekanntmachung des Ge-
setzes die Gemeinden organisirt und die Gerichte eingeführt, und in
den 4 ersten Jahren alle Vorbereitungen getroffen. Au St. George
iz2z erhalt die eine Halste der Wirthe, 1324 die andre, 1325 die
eine Halste der Dienstboten und Hofleute und 1326 die andre Halste
derselben die Freiheit, so daß George 1326 alle lieslandische Bauern
frei sind. Alle Kinder lieflandischer Bauern, die nach Bekanntmachung
dieser Verordnung geboren werden, sind-pso jure frei. Grund-
herren und Bauern dürfen auch schon wahrend der Einführung der
Freiheit unter sich über Dienst und Leistungen Vertrage abschließen,
die selbst nach eingetretener Freiheit giltig bleiben. — Ineurlaud
war man im September 1819 mit der Einführung der Bauernfreiheir
beschäftigt. Die Gemeindegerichte sind im Gange, und bestehen aus
einem Gemeindealcesten und 2 Beisitzern vom Bauernstande, und
1 Gemeindeschreiber bürgerlichen Standes. Die Privacgüter haben
ihr eigenes Gericht, bei den Krongütern sind mehrere zusammenge-
zogen, so daß 2 — 5000 Seelen zu einem Bezirk gehören. Die Be-
zirksbehörden, hier das zweite Hauptmannsgerichr genannt, halten
permanente Sitzungen; dabeisind angestellt 1 Hauptmann, 1 Frie-
densrichter, 1 Assessor (diese 3 adliche» Standes), 1 Secretair pnd
1 Beisitzer aus dem Bauernstande.
S. 45. Der Bibelgesellschaften waren iz'9. }75 wirksam, die
seit dem lstiftungsjahre 1812. 1,300,061 Rubel ein- und 1,244,000
Rubel ausgegeben, und in 25 Sprachen 571,600 Eremplare der Bibel
rtnd der Evangelien ausgetheilt haben. Uebersetzt wird die heil,
Schrift in folgende Sprachen und Mundarten: russische, sschuwassifche,
tscheremissischc, morvwaische, ostjakische, wogulische, samojedische,
tungusische, tschepegirische, sibirisch- und orenburg-tatarische Mund-
art, kalmückische und mongolische Sprache. Außer diesen 15 Sprachen
ist die Uebersetzung in der karelischen und türkisch-armenischen voll-
endet. Im Buchladen der Comite der Bibelgesellschaft ist zum Ver-
kauf und zur Verrheilung die heil. Schrift in folgenden 50 Sprachen
vvrrathig: in der russischen, slavonischen, englischen, teutschen, fran-
zösischen, finischen, polnischen, esthnischen, lettischen, neugriechischen,
armenischen, samogitischen, grusinischen, moldauischen, schwedischen,
dänischen, holländischen, italienischen, spanischen, portugiesischen,
lateinischen, hebräischen, tatarischen, persischen, kalmückischen, lapp-
ländischen, arabische», chinesischen, Sanscritsprache.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T87: [Meer Rußland Wolga Stadt Petersburg Moskau See Ostsee Hauptstadt Ural], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat]]
Von Asta.'
13
kichr als ioo, Jahren die Jesuiten ihre Mift
sionarios vabin gesandt und sehr viele Einwoh?
ner zum Christenthum gebracht haben.
s8- Die Grudia, besonders aber das
Studium Mathematicum, Philosophicum und
Medicum, sind bey den Chinesern in sehr gros-
sem Aestim,, und trifft man unter ihnen viele
Delehrte Männer an / welche bey ihnen mit dem
Allgemeinen Namen Braminen geyermet wer,
den. Es ist aber bey ihnen die Phiiofophie
des Confucii im grösten Credit.
59-Die Sprache der Chmeser hak voe
Men andern dieses besondere, daß sie so vie-
ierley Buchstaben als Wörter haben / die sie
mit allerley wunderbaren und verzogenen Cha-
ratteribus ausdrucktn: im Schreiben aber ma-
chen sie die Zeilen von oben herunter und per-
pendicular, anstatt daß alle andere Nationen
rn die Quer schreiben.
§. Co. Das weltliche Regrmetic ist Lm
höchsten Grad Monarchisch, und nennen die
Ehineser.ihren Kavser , der eisen sehr grossen
Staat führet, Pbienlu^das ist einen Sohn
Himmels und dev Erden. Die Succeílíori
ist erblich und die höchsten Chargen, die mei-
stens nur drey Jahr lang dauren, werden von
Philofophis begleitet-
§> 6i. Die Einkünften sind unbeschreib-
lich und werden von einigen jährlich auf mehe
P p L als
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T7: [Erde Luft Sonne Wasser Himmel Berg Tag Licht Wolke Nacht]]
TM Hauptwörter (100): [T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T6: [Eisen Gold Silber Kupfer Wasser Blei Metall Salz Kalk Stein]]
TM Hauptwörter (200): [T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T20: [Indus Stadt Ganges Gang Hauptstadt Land Siam Indien Fluß Strom], T149: [Stadt Rom Meer Tiber Italien Land Ort Arno Fluß See], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat]]
554
Erste Abtheilung. Europa.
schäften u. Künste, so wie auch die Volksbildung, sind erst im Auf-
keimen begriffen. J0)
3. Verfassung und Verwaltung. Untheilbare konstitutionelle Erb-
monarchie. ")
neu und rasch aufblühenden Handel Griechenlands, der bald den größten Theil des
Verkehrs mit dem Oriente an sich gezogen haben wird, suchen aber die Engländer
auf die gemeinste und brutalste Weise zu vernichten.
10) Geistige Kultur. — 1. Bildungsan stalten. 1853: 302 Gemeinde-
lchulen u. 36 Privatelementarschulen, 49 Mädchenerziehungsanstalten, 1.80 Lancaster'schc
Schulen, 7 Gymnasien, die polytechnische Schule n. 1 Otto-Universität in Athen, Schiff-
fahrtsschule zu Nauplia und Syra, Handelsschule in Syra u. a. Mehrere gelehrte
Gesellichaften. Einiger literarischer Verkehr. In Athen allein 19 Buchdruckereien.
Das Papier bezieht man vom Auslande, da es in ganz Griechenland noch keine Papier-
mühle gibt. Viele ausländische Werke werden in's Neugriechische übertragen. —
2. Die Griechen waren eines der gebildetsten Völker des heidnischen Alter-
thums. Die Keime der höheren Kultur empfiugeu sie von den kultivirtesteu Völkern
des Orients. Ihr feiner und tiefsinniger, besonders für die Schönheit außerordentlich
empfänglicher Geist verarbeitete aber die empfangenen Kulturkcime auf selbstständige
und bewundernswürdige Weise, so daß sie in den letzten 500 Jahren v. C. G. die
größten Philosophen, Geschichtschreiber, Naturforscher, Dichter, Baumeister, Bildhauer
und Maler hervorbrachten. Sie wurden die Lehrmeister und Vorbilder fast aller Völ-
ker des großen macedonischeu gleiches. Durch die Gründung desselben und durch die
Gründung der aus demselben hervorgegangenen hellenistischen Reiche verbreitete sich grie-
chische Bildung ». Sprache über Westasien, den östlichen Theil von Nordafrika u. über
Osteuropa. Nach der Einverleibung Griechenlands in's römische Reich wurden die
Griechen auch die Lehrmeister ihrer Besieger, und durch die Römer breitete sich
Griechenlands Bildung auch über das Abendland aus. Der geistige Mittelpunkt Grie-
chenlands war Athen, und noch im Isten u. 2tcn Jahrh. ». Chr. war diese Stadt die allge-
meine Universität für die gebildete Welt des römischen Reichs. Seit der Völkerwan-
derung verschwanden aber die Reste der -heidnischen Bildung und auch die zum Theil
an ihre Stelle getretene christliche Kultur immer mehr. Die Mühseligkeiten der türki-
schen Tyrannei zerstörten vollends jeden Ueberrest altgriechischer und christlicher Kultur
und tilgten auch jede Liebe zu den Wissenschaften und Künsten. Daß nicht auch
jegliches Nationalbewußtsein verschwand, verdankt die griechische Nation ganz allein
ihrem treuen Festhalten an der griechisch-katholischen Kirche. Je kräftiger u. lebendiger
nun der in dieser Kirche neu erwachende christliche Geist sein wird, um so schönere
Früchte werden auch die Bestrebungen der Negierung tragen, den während der türki-
schen Zwingherrschaft verwilderten Geist der Nation zu mildern und die Wissenschaf-
ten und Künste der christlichen Völker des Abendlandes nach Griechenland zu ver-
pflanzen, damit die griechische Nation wieder eine ehrenvolle Stelle unter den Kultur-
völkern Europas einnehme.
ir) Verfassung und Verwaltung. — 1. König Otto I., 2ter Sohn des
Königs Ludwig von Bayern; seit 5. Okt. 1832; unter Vormundschaft bis 1. Juni
1835; geb. 1. Juni 1815. Römisch-katholisch. — 2. Titel. N. N., von Gottes
Gnaden König von Griechenland. — 3. Thronfolge. Nach dem Recht der Erstge-
burt in männl. Linie. Sollte der jetzige König keine Nachkommen hinterlassen, so
geht die Krone aus den künftigen erstgebornen Sohn seines Bruders, des Prinzen
Aldalbert von Bayern, und aus seine direkten Nachkommen über. Aber in keinem Falle
können die Kronen von Griechenland und Bayern auf demselben Haupte vereinigt wer-
den. Jeder der nachfolgenden Könige muß sich zur griechisch - katholischen Kirche
bekennen. — 4. Wappen. Ein silbernes Kreuz in weißem Felde; Herzschild die
bayrischeu blauen und weißen Rauten, von der Königskrone bedeckt. — 5. Kriegs-
flagge. 5 blaue und 4 weiße Streifen, die der Länge nach abwechseln; in der un-
tern Ecke aber das Wappen des Königreichs. Winipcl: hellblau, mit kleinem, weißem
Kreuze in der obern Ecke. Handelsflagge: die Streifen ohne das Wappen; auch
dürfen Kauffahrteischiffe das Wimpel nicht führen.— 6. 1 Ritterorden. O. des
h. Erlösers von 1833. Allgein. Ehrenzeichen für die Befreiung Griechenlands. —
7. Der König hat die ausübende Gewalt. Die gesetzgebende theilt er mit einer
Ständeversammluug, die aus der ersten Kammer oder aus den vom Könige
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht], T2: [Athen Stadt Sparta Griechenland Insel Krieg Korinth Peloponnes Theben Staat], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau]]
TM Hauptwörter (200): [T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T169: [Hand Kreuz König Krone Schwert Zeichen Haupt Gold Mantel Kaiser], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land]]
i65
lert Theil des Nilthales war in den frühesten
Zeiten noch nicht bewohnbar und Unterägyp-
ten existirte damahls noch nicht. Dort/ in
Oberägypten/ wohnten in verschiedenen Di-
strikte«/ Nomen genannt/ kleine Völkerschaf-
ten/ die/ wie gesagt/ den Äthiopiern/ mit
den sie auch von jeher in der engsten Verbin-
dung standen, ihren Ursprung verdankten.
Jeder Nomos hatte seinen Haupttempel.
Dieser vereinigte das Volk durch seine ge-
meinschaftliche Religion und war/ da diese
nicht bloß auf äußerliche Götterverehrung
sich beschränkte/ sondern Wissenschaften und
Kunst umfaßte/ der geheiligte Gerichtshof/
der Sitz der wissenschaftlichen Verhandlungen/
die höhere Lehranstalt/ und/ sozusagen/ das
offen da stehende Geschichtsbuch der Nation.
Die Staatsbeamten/ Richter/ Gelehrten/
Gesetzgeber u. s. w. wurden aus dem Adel
des Volkes/ den so genannten Priestern/ ge-,
wählt/ der das erbliche Rechtauf diese Stel-
len hatte und aüsschließungsweise sich dafür
bildete. Das was man gewöhnlich unter
einem Priester versteht/ erschöpft bey weitem
die Bedeutung dieser merkivürdigen Menschen-
klasse nicht. Alle standen unter der Leitung
v. Chr.
i
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
TM Hauptwörter (100): [T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz], T25: [Wissenschaft Kunst Zeit Sprache Geschichte Schrift Buch Werk Jahrhundert Erfindung], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T47: [Wüste Meer Land Nil Hochland Fluß Gebirge Euphrat Tigris See], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
TM Hauptwörter (200): [T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T165: [Kunst Wissenschaft Handel Gewerbe Bildung Land Stadt Schule Zeit Volk], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T131: [Licht Erde Sonne Körper Auge Himmel Bild Gegenstand Luft Wolke], T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch]]