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1. Das Alterthum - S. 44

1873 - Coblenz : Baedeker
44 Die Inder. Verfassung. Litteratur. §. 17. 2) Verfassung. Indien zerfiel in viele von einander unabhängige Königreiche, mit einer Lehns-Verfassung. Die Regierung war unumschränkt monarchisch und die Thronfolge erblich nach dem Rechte der Erstgeburt. Der König, aus der Kriegerkaste entsprossen, erscheint allenthal- den von Priestern umgeben; er wählt seine (7—8) Minister vorzugs- weise aus den Brahmanen (nur der Kriegsminisler war stets aus der Kriegerkaste), beräth sich mit ihnen, fasst jedoch zuletzt selbst einen Beschluss, wtie es ihm gut dünkt. Seine wichtigste Pflicht ist die Rechts- pflege. Er soll daher in jeder Provinz einen Gerichtshof von (10) ge- lehrten und bejahrten Brahmanen anordnen, das Obergericht aber an seinen Hof verlegen und in allen Fällen die letzte Entscheidung haben. Als Beweismittel galten Ordalien der sonderbarsten Art (die Wage, Gift, Feuer u. s. w.). Das Volk war in vier Kasten eingetheilt1). Die Mitglieder der drei ersten Kasten (die Brahmanen, der Kriegsadel und die Visas) waren die Nachkommen der eingewanderten Arier, die der dienenden vierten Kaste (die Südräs) die Abkömmlinge der unterjochten Ureinwohner. 3) Litteratur* 2). Die alt-indische Litteratur umfasst schon alle Hauptdichtungs- arten und zeigt überhaupt eine so weit gehende Regünstigung der poetischen Formen auf Kosten der Prosa, dass nicht nur die heiligen Schriften der Inder, ihre Gesetze, ihre Sagen zum aller- grössten Theile in Versen geschrieben sind, sondern auch die verschiedensten Wissenschaften (Grammatik nebst Verslehre, Mathe- matik, Medicin, Philogpphie) als Lehrdichtung behandelt werden. Die Sprache, in welcher die Geisteserzeugnisse des alten Indiens verfasst sind, das Sanskrit (d. h. die heilige, vollkommene Sprache), ist ein Zweig des grossen indogermanischen Sprach- stammes, daher mit der griechischen, lateinischen, gothischen Sprache verwandt, ausgezeichnet durch Reichthum, Geschmeidigkeit und wohl geregelten Rau. Keine andere Sprache kommt an An- zahl und *kunstvohpr,Mapnichfaitigkeit der Versmasse dem Sanskrit gleich. a) Das Epos. Wie die Göttersage in den Vedas (s. S. 40), so *) Ueber die Entstehung der Kasten in den Priesterstaaten überhaupt s. Loebell, Weltgesch. I., 65 ff.; über die indischen Kasten M. Duncker Geschichte des Alterthums, Ii. S. 128 ff. (2. Aufl.). 2) Joh. Scherr, allg. Geschichte der Litteratur. 2. Aufl. 1861. — Busch M., Urgesch. des Orients, Iii. Bd.

2. Die Völker und Staaten der Erde - S. 853

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
853 z. 2. Slavische Staaten und Halb-Staaten. Lander und Völker zu gedenken, welche fremder, d. h. nicht- slavischer, Botmäßigkeit Unterthan sind. — Es ist bereits oben der der Monarchien Österreichs und Preußens einverleibten slavischen Land- und Völkerschaften gedacht worden. Außer ihnen sind noch die zahlreichen ost-slavischeu Völkerschaften zu nennen, welche auf der griechischen Halbinsel, vornehmlich auf den nördlichen Gebirgs-Terrassen derselben, entweder, wie die Bosnier und Bulgaren in türkischer Knechtschaft, oder, wie die Servier, unter türkischer Oberherrlichkcit, oder, wie die Montenegriner in sietem Kampfe gegen solche leben. — Von den ersteren wird am schicklichsten tm vierten Buche gesprochen, von den letzteren hier nur im Vorbeigehen Einiges beigebracht werden können *). — Unfern der adriatischen Küste, im O. des Golfs von Cattaro, im N. der Bucht von Skutari erhebt sich nämlich ein kleiner, sehr abgeschlossener und unzugänglicher Gebirgs- Kanton, der die Thäler der oberen Moraka und ihrer rechten Zuflüsse umfaßt, und von den Italiänern Monte lieg ro, von den Türken Kara-Dagh, von den Albanefern Mal Iris, von seinen slavischen Bewohnern aber Czerna- Gora **) genannt, und von einem streitbaren, freiheitliebendeu Hirten- Völkchen von etwa 125000 Seelen, slavischen (servischen) Stammes und griechischer Religion bewohnt wird, welches von seinen Familien-Ältesten (dem Senat) und einem geist- lichen Oberhaupte, dem Wladika oder Landesbischofe in patriarchalischer Weise regiert wird, und durch unbe- *) Näheres über sie in: Montenegro und die Montenegriner, in Wiedemann's Sammlung der neuesten Reisebeschreibungen Bd. 10; in mehreren anderen Abhandlungen, namentlich in Berg haus Anna- len rc. Bd. 18. S. 224 ff., in Sommers Taschenbuch zur Verbreitung geographischer Kenntnisse Ihrg. 1832; im „Ausland" Ihrg. 1832 Nr. 194; in Dr. Bergmann's Magazin für Rußlands Geschichte, Länder- und Völkerkunde Bd. 2. Heft 3; im Magazin für die Literatur des Auslandes Ihrg. 1840 Nr. 142; in der Augsburger Allgem. Zeitung Ihrg. 1840 Nr. 78 und 79 rc. **) Das bedeutet, wie alle übrigen Benennungen, „Schwarzer Berg" oder „Schwarzes Gebirge". —

3. Mit zwey illuminirten Charten - S. 339

1789 - Hannover : Pockwitz
332 Italien. nen Künsten, besonders aber in der Musik, Mahler - und Baukunst haben die Jtaliäner erstaunlich viele Geschicklich keit. Was aber die Nation sonst noch eigenes hat, das werde ich Euch gelegentlich sagen. Die Sprache der Jtaliäner ist eine eigene. Sie stammen von der römisch- (lateinischen) ab, und ist, wer gen ihrer vielen Selbstlauter, so wie die Spanische, uni gemein anmuthig. Alle Jtaliäner sind römisch-katholisch; es kann jedoch der Bekenner einer fremden Religion um deswillen hier sicherer reisen und wohnen, als bisher Ln Spanien; weil jährlich viele ausländische junge Künstler eine große Menge Geld hieher bringen. Auch wir wollen hier nun unfern Stab fortsetzen, und die einzelnen Lander von Italien besuchen. Von Ungarn aus ist uns das nächste Land Venedig. Dies Land, das von einer Seite an Oesterreich, von der andern an die Schweitz und Mailand, und übrigens ans adriatische Meer gränzk, ist ein ansehnlicher Freystaat. Die Länder, die es in Italien besitzt, betragen allein 800 Quadratmeilen, und es hat 2,620,002 E. — Es ist ein aristokratischer Freystaat, der von 1422 Edelleuren oder Nobili, und einem Herzog, oder Doge regiert wird. Die übrigen Edelleute, Bürger und Bauren sind Unter» thanen dieser Nobili. Sie beweisen einen trotzigen Hoch» muth, und maaßen sich fürchterlichen Rang an. Dabey hegen diese regierende Herren einen so großen Argrvobu gegen Reisende, daß ein Fremder, während seines Aufent» Halts allhrer, sehr vorsichtig seyn muß. Der Doge behält seine Würde Zeitlebens, hat aber wenig Ansehen. Die besten Städte sind

4. Bd. 3 - S. 750

1820 - Leipzig : Hinrichs
74° Berichtigungen und Zusähe. S. 37. Am 6. (iß.) Januar,ikl« wurde die Freiheit der lief- ländischen Leibeigenen in Riga proclamirt. Nach der vom Kaiser bestätigten Bauernordnung entsagte die lieslandische und öselsche Ritterschaft für immer allen auf Leibeigenschaft und Erb- unterthanigkeit gegründeten Rechten, unter Vorbehalt der ihr nach Grundgesetzen und kais. Bestätigung zustehenden Eigenthums- und unbeschränkten Benutzungsrechte an Grund und Boden. Die Krone und die Städte ertheilten auch den zu ihren Gütern gehörigen Bauern die persönliche Freiheit, und diese Freilassung gilt auch allen lief- landischen Erbleuten, die unbesttzlichen oder solchen Personen zustehen, die nicht zur lieflandischen Ritterschaft gehören, und doch Ervieute mit oder ohne Grund und Boden besitzen. Da die ganze Masse der Leibeigenen nicht auf einmal in Freiheit gesetzt werden kann, ohne Störung in Bearbeitung des Landes, das seinen Bewohnern den Lebensunterhalt gewahrt, und ohne Irrungen und Uebereiluugen her- beizuführen, die das Gemeinwesen und jeden dabei interessirten Theil gefährden müßten, so wurden sogleich nach Bekanntmachung des Ge- setzes die Gemeinden organisirt und die Gerichte eingeführt, und in den 4 ersten Jahren alle Vorbereitungen getroffen. Au St. George iz2z erhalt die eine Halste der Wirthe, 1324 die andre, 1325 die eine Halste der Dienstboten und Hofleute und 1326 die andre Halste derselben die Freiheit, so daß George 1326 alle lieslandische Bauern frei sind. Alle Kinder lieflandischer Bauern, die nach Bekanntmachung dieser Verordnung geboren werden, sind-pso jure frei. Grund- herren und Bauern dürfen auch schon wahrend der Einführung der Freiheit unter sich über Dienst und Leistungen Vertrage abschließen, die selbst nach eingetretener Freiheit giltig bleiben. — Ineurlaud war man im September 1819 mit der Einführung der Bauernfreiheir beschäftigt. Die Gemeindegerichte sind im Gange, und bestehen aus einem Gemeindealcesten und 2 Beisitzern vom Bauernstande, und 1 Gemeindeschreiber bürgerlichen Standes. Die Privacgüter haben ihr eigenes Gericht, bei den Krongütern sind mehrere zusammenge- zogen, so daß 2 — 5000 Seelen zu einem Bezirk gehören. Die Be- zirksbehörden, hier das zweite Hauptmannsgerichr genannt, halten permanente Sitzungen; dabeisind angestellt 1 Hauptmann, 1 Frie- densrichter, 1 Assessor (diese 3 adliche» Standes), 1 Secretair pnd 1 Beisitzer aus dem Bauernstande. S. 45. Der Bibelgesellschaften waren iz'9. }75 wirksam, die seit dem lstiftungsjahre 1812. 1,300,061 Rubel ein- und 1,244,000 Rubel ausgegeben, und in 25 Sprachen 571,600 Eremplare der Bibel rtnd der Evangelien ausgetheilt haben. Uebersetzt wird die heil, Schrift in folgende Sprachen und Mundarten: russische, sschuwassifche, tscheremissischc, morvwaische, ostjakische, wogulische, samojedische, tungusische, tschepegirische, sibirisch- und orenburg-tatarische Mund- art, kalmückische und mongolische Sprache. Außer diesen 15 Sprachen ist die Uebersetzung in der karelischen und türkisch-armenischen voll- endet. Im Buchladen der Comite der Bibelgesellschaft ist zum Ver- kauf und zur Verrheilung die heil. Schrift in folgenden 50 Sprachen vvrrathig: in der russischen, slavonischen, englischen, teutschen, fran- zösischen, finischen, polnischen, esthnischen, lettischen, neugriechischen, armenischen, samogitischen, grusinischen, moldauischen, schwedischen, dänischen, holländischen, italienischen, spanischen, portugiesischen, lateinischen, hebräischen, tatarischen, persischen, kalmückischen, lapp- ländischen, arabische», chinesischen, Sanscritsprache.

5. Erste Anfangs-Gründe Der Geographie - S. 595

1741 - Nürnberg Nürnberg : Homann Fleischmann
Von Asta.' 13 kichr als ioo, Jahren die Jesuiten ihre Mift sionarios vabin gesandt und sehr viele Einwoh? ner zum Christenthum gebracht haben. s8- Die Grudia, besonders aber das Studium Mathematicum, Philosophicum und Medicum, sind bey den Chinesern in sehr gros- sem Aestim,, und trifft man unter ihnen viele Delehrte Männer an / welche bey ihnen mit dem Allgemeinen Namen Braminen geyermet wer, den. Es ist aber bey ihnen die Phiiofophie des Confucii im grösten Credit. 59-Die Sprache der Chmeser hak voe Men andern dieses besondere, daß sie so vie- ierley Buchstaben als Wörter haben / die sie mit allerley wunderbaren und verzogenen Cha- ratteribus ausdrucktn: im Schreiben aber ma- chen sie die Zeilen von oben herunter und per- pendicular, anstatt daß alle andere Nationen rn die Quer schreiben. §. Co. Das weltliche Regrmetic ist Lm höchsten Grad Monarchisch, und nennen die Ehineser.ihren Kavser , der eisen sehr grossen Staat führet, Pbienlu^das ist einen Sohn Himmels und dev Erden. Die Succeílíori ist erblich und die höchsten Chargen, die mei- stens nur drey Jahr lang dauren, werden von Philofophis begleitet- §> 6i. Die Einkünften sind unbeschreib- lich und werden von einigen jährlich auf mehe P p L als

6. Besonderer Theil - S. 554

1856 - Eßlingen : Weychardt
554 Erste Abtheilung. Europa. schäften u. Künste, so wie auch die Volksbildung, sind erst im Auf- keimen begriffen. J0) 3. Verfassung und Verwaltung. Untheilbare konstitutionelle Erb- monarchie. ") neu und rasch aufblühenden Handel Griechenlands, der bald den größten Theil des Verkehrs mit dem Oriente an sich gezogen haben wird, suchen aber die Engländer auf die gemeinste und brutalste Weise zu vernichten. 10) Geistige Kultur. — 1. Bildungsan stalten. 1853: 302 Gemeinde- lchulen u. 36 Privatelementarschulen, 49 Mädchenerziehungsanstalten, 1.80 Lancaster'schc Schulen, 7 Gymnasien, die polytechnische Schule n. 1 Otto-Universität in Athen, Schiff- fahrtsschule zu Nauplia und Syra, Handelsschule in Syra u. a. Mehrere gelehrte Gesellichaften. Einiger literarischer Verkehr. In Athen allein 19 Buchdruckereien. Das Papier bezieht man vom Auslande, da es in ganz Griechenland noch keine Papier- mühle gibt. Viele ausländische Werke werden in's Neugriechische übertragen. — 2. Die Griechen waren eines der gebildetsten Völker des heidnischen Alter- thums. Die Keime der höheren Kultur empfiugeu sie von den kultivirtesteu Völkern des Orients. Ihr feiner und tiefsinniger, besonders für die Schönheit außerordentlich empfänglicher Geist verarbeitete aber die empfangenen Kulturkcime auf selbstständige und bewundernswürdige Weise, so daß sie in den letzten 500 Jahren v. C. G. die größten Philosophen, Geschichtschreiber, Naturforscher, Dichter, Baumeister, Bildhauer und Maler hervorbrachten. Sie wurden die Lehrmeister und Vorbilder fast aller Völ- ker des großen macedonischeu gleiches. Durch die Gründung desselben und durch die Gründung der aus demselben hervorgegangenen hellenistischen Reiche verbreitete sich grie- chische Bildung ». Sprache über Westasien, den östlichen Theil von Nordafrika u. über Osteuropa. Nach der Einverleibung Griechenlands in's römische Reich wurden die Griechen auch die Lehrmeister ihrer Besieger, und durch die Römer breitete sich Griechenlands Bildung auch über das Abendland aus. Der geistige Mittelpunkt Grie- chenlands war Athen, und noch im Isten u. 2tcn Jahrh. ». Chr. war diese Stadt die allge- meine Universität für die gebildete Welt des römischen Reichs. Seit der Völkerwan- derung verschwanden aber die Reste der -heidnischen Bildung und auch die zum Theil an ihre Stelle getretene christliche Kultur immer mehr. Die Mühseligkeiten der türki- schen Tyrannei zerstörten vollends jeden Ueberrest altgriechischer und christlicher Kultur und tilgten auch jede Liebe zu den Wissenschaften und Künsten. Daß nicht auch jegliches Nationalbewußtsein verschwand, verdankt die griechische Nation ganz allein ihrem treuen Festhalten an der griechisch-katholischen Kirche. Je kräftiger u. lebendiger nun der in dieser Kirche neu erwachende christliche Geist sein wird, um so schönere Früchte werden auch die Bestrebungen der Negierung tragen, den während der türki- schen Zwingherrschaft verwilderten Geist der Nation zu mildern und die Wissenschaf- ten und Künste der christlichen Völker des Abendlandes nach Griechenland zu ver- pflanzen, damit die griechische Nation wieder eine ehrenvolle Stelle unter den Kultur- völkern Europas einnehme. ir) Verfassung und Verwaltung. — 1. König Otto I., 2ter Sohn des Königs Ludwig von Bayern; seit 5. Okt. 1832; unter Vormundschaft bis 1. Juni 1835; geb. 1. Juni 1815. Römisch-katholisch. — 2. Titel. N. N., von Gottes Gnaden König von Griechenland. — 3. Thronfolge. Nach dem Recht der Erstge- burt in männl. Linie. Sollte der jetzige König keine Nachkommen hinterlassen, so geht die Krone aus den künftigen erstgebornen Sohn seines Bruders, des Prinzen Aldalbert von Bayern, und aus seine direkten Nachkommen über. Aber in keinem Falle können die Kronen von Griechenland und Bayern auf demselben Haupte vereinigt wer- den. Jeder der nachfolgenden Könige muß sich zur griechisch - katholischen Kirche bekennen. — 4. Wappen. Ein silbernes Kreuz in weißem Felde; Herzschild die bayrischeu blauen und weißen Rauten, von der Königskrone bedeckt. — 5. Kriegs- flagge. 5 blaue und 4 weiße Streifen, die der Länge nach abwechseln; in der un- tern Ecke aber das Wappen des Königreichs. Winipcl: hellblau, mit kleinem, weißem Kreuze in der obern Ecke. Handelsflagge: die Streifen ohne das Wappen; auch dürfen Kauffahrteischiffe das Wimpel nicht führen.— 6. 1 Ritterorden. O. des h. Erlösers von 1833. Allgein. Ehrenzeichen für die Befreiung Griechenlands. — 7. Der König hat die ausübende Gewalt. Die gesetzgebende theilt er mit einer Ständeversammluug, die aus der ersten Kammer oder aus den vom Könige

7. Alte Geschichte - S. 163

1808 - Giesen und Darmstadt : Heyer
i65 lert Theil des Nilthales war in den frühesten Zeiten noch nicht bewohnbar und Unterägyp- ten existirte damahls noch nicht. Dort/ in Oberägypten/ wohnten in verschiedenen Di- strikte«/ Nomen genannt/ kleine Völkerschaf- ten/ die/ wie gesagt/ den Äthiopiern/ mit den sie auch von jeher in der engsten Verbin- dung standen, ihren Ursprung verdankten. Jeder Nomos hatte seinen Haupttempel. Dieser vereinigte das Volk durch seine ge- meinschaftliche Religion und war/ da diese nicht bloß auf äußerliche Götterverehrung sich beschränkte/ sondern Wissenschaften und Kunst umfaßte/ der geheiligte Gerichtshof/ der Sitz der wissenschaftlichen Verhandlungen/ die höhere Lehranstalt/ und/ sozusagen/ das offen da stehende Geschichtsbuch der Nation. Die Staatsbeamten/ Richter/ Gelehrten/ Gesetzgeber u. s. w. wurden aus dem Adel des Volkes/ den so genannten Priestern/ ge-, wählt/ der das erbliche Rechtauf diese Stel- len hatte und aüsschließungsweise sich dafür bildete. Das was man gewöhnlich unter einem Priester versteht/ erschöpft bey weitem die Bedeutung dieser merkivürdigen Menschen- klasse nicht. Alle standen unter der Leitung v. Chr. i
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