Die Zeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400—1410).
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In Böhmen sorgte Karl für den Frieden und die öffentliche Sicherheit und trat dem Fehdewesen scharf entgegen. Er beschützte und förderte den tattgiett. Handel, zumal die Flußschiffahrt, und begünstigte die Städte, vor allen Prag, das er durch den Bau eines großartigen Doms verschönte. Endlich aber trat er auch als Beschützer höherer Bildung auf: er hat in Prag die erste deutsche Universitat^gegründet. Nachdem er 1373 durch Vertrag gegen eine Geldzahlung auch Brandenburg von dem letzten Wittelsbacher erworben hatte, kam seine fürsorgliche Tätigkeit auch diesem Lande zu gute.
Für das Reich ist seine Regierung dadurch wichtig, daß unter ihm auf 2)%^lj,ene mehreren Reichstagen das wichtige Reichsgesetz beschlossen wurde, das man 1356. nach der goldenen Kapsel, welche das Siegel der Urkunde einschließt, die goldene Bulle nennt. Durch dieses Reichsgesetz wurde festgestellt, daß, wie es nun schon ein Jahrhundert lang Brauch war, nur den sieben Kurfürsten die Wahl des deutschen Königs zustehe. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg wurden als Kurfürsten anerkannt; die letzten vier waren zugleich die Inhaber der Reichsämter des Erzmundschenken, des Erztruchseß, des Erzmarschalls und des Erzkämmerers. Den Kurfürsten wurden wichtige Vorrechte zugesprochen: ihre Lande sollten unteilbar sein, sie erhielten die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten und andere Hoheitsrechte.
Karl Iv. zog auch nach Italien und erhielt die Kaiserkrone. 1378 starb er. Sein ältester Sohn Wenzel, der ihm als deutscher König folgte, erhielt Böhmen und andere Gebiete, sein zweiter Sohn Sigmund jjjjfgjjj' Brandenburg. Letzterer erwarb bald darauf durch seine Heirat mit einer ungarischen Prinzessin Ungarn, was einen gewaltigen Machtzuwachs für das Haus Luxemburg bedeutete.
Die Zeit Wenzels (1378—1400) und Ruprechts (1400—1410).
§ 80. Wenzel 1378—1400. König Wenzel war von Natur nicht ohne Gaben, aber ein sehr schlaffer und träger Fürst, der, je länger er regierte, desto mehr über Jagd und Trunk seine Pflichten als Herrscher vernachlässigte. Im Jahre 1400 setzten ihn die Kurfürsten endlich ab.
Sie wählten den Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz, der zwar ein tüchtiger Mann war, aber der nötigen Macht entbehrte und sich zehn Jahre lang vergeblich abgemüht hat, die Ordnung im Reiche und die königliche Gewalt wiederherzustellen.
In jener Zeit, wo die Macht des deutschen Königtums so gering und der Zusammenhang des Reiches so lose ist, sind es die Einzelstaaten und
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Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519.
ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft.
Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten.
Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.
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noch erhalten. Er liegt in der Augustinerkirche unmittelbar vor den Stufen des Altars. Auf ihm empfing Luther feine ersten Weihen (f. Luthers Aufenthalt im Kloster, Nr. 38c). — Der Reichsversammlung in Konstanz wohnten mehrere Erfurter Ratsherren bei, doch haben sie sich nicht an den Sitzungen beteiligt. Ueber-hanpt war dem Rat wenig daran gelegen, Erfurt als Reichsstadt bezeichnet zu sehen. Er wollte nicht, daß die Stadt zu den großen Kriegsleistungen herangezogen wurde, und lehnte darum alle weiteren Einladungen zur Beschickung von Reichstagen mit folgender Begründung ab: „daz unser stait Erffurt keyn rych stait nicht en ist unde wir an daz riche auch nicht gehören, sundern an unsern gnedigen hern von Mencz unde sinen stifft, als daz kuntlich und uffenbar gnug ist.“ Dadurch freilich hat die Stadt selbst für die späteren Streitigkeiten mit dem Mainzer Stift bezüglich des Herrscherrechtes über Erfurt den Mainzer Rechtsgelehrten das beste Beweismittel in die Hand gegeben. — Wie hoch man die Macht der Stadt einsetzte, das beweisen am besten die Bündnisse, welche benachbarte Städte und Fürsten mit Ersurt zu schließen suchten; auch vertraute man ihr in dem drohenden Hussitenkriege die gemeinschaftliche Kriegskasse an. — Von ihrem Reichtum gab die Stadt oft öffentlich Zeugnis durch die glänzenden Feste, die sie feierte (s. 1. Die große Prozession, Nr. 35 n. 2. Schützenseste und Turniere, Nr. 36).
Beginnender Niedergang: Der sächsische Bruderkrieg, der
von der Stadt noch so rühmlich geführt wurde, war der Wendepunkt ihres Glückes. Es rächte sich jetzt, daß sie es versäumt hatte, Reichsstadt zu werden. In den Streitigkeiten um die gegenseitigen Rechte, welche Ersurt mit dem Erzbischos Dieter von Mainz auszusechten hatte, gelangte sie nicht zum Siege. Zwar vermochte sie den Einritt des Erzbischofs zu hindern (s. Das Einreiten der Erzbischöfe, Nr. 30), auch baute sie gegen den Willen desselben die Eyriaksburg. Aber der Schaden, welchen er der Stadt zufügte, war weit größer. Er schloß mit dem Kurfürsten Ernst von Sachsen ein Bündnis unter dem Versprechen, daß dessen Sohn Albert einst sein Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhl werden sollte. Dafür begann der Kurfürst sofort, der Stadt den ausgedehnten Handel zu unterbinden. Er sperrte den Erfurtern feine eigenen Straßen und veranlaßte andere Fürsten, dasselbe zu tun. Als dann bald daraus Herzog Wilhelm von Thüringen starb und Kurfürst Ernst sich mit seinem Bruder Albert in die herzoglichen Länder teilte (1482), sperrte er auch die Thüringer Straßen, so daß die Zu- und Abfuhr gänzlich stockte. Noch ungünstiger wurde Erfurts Lage, als Erzbischof Dieter in demselben Jahr starb und Albert, des Kurfürsten Sohn, sein Nachfolger wurde. Ohne zu zögern, schickte sich jetzt Kurfürst Ernst an, aus dem heimlichen Krieg einen offenen zu machen, so daß dem Rat nichts weiter übrig blieb, als mit Mainz und Sachsen Frieden zu schließen
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Extrahierte Personennamen: Mencz Dieter_von_Mainz Ernst Albert Wilhelm Ernst Albert Dieter Albert Ernst
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt.
Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn,
dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz."
Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende.
Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her.
Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach
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zur Residenz, das dadurch fast ein Jahr des Deutschen Reiches Hauptstadt wurde.
Ankunft: Am 14. Dezember 1289 hielt der König mit einem glänzenden Gefolge von Fürsten und Edelleuten seinen Einzug. Er selbst trug nur das gewohnte schlichte Gewand, das mächtig gegen die herrlichen Waffenrüstungen und bunten Wappenschilde seiner Begleiter abstach. Trotzdem ruhten aller Blicke aus ihm, dem langen, hageren Mann, dessen blasses Gesicht mit der gewaltigen Adlernase so freundlichen Auges die Menge anblickte. Auf seine schon bewährte Regentenkraft fetzten die fo übelgeplagten Erfurter und Thüringer, sür welche die kaiserlose, die schreckliche Zeit noch immer nicht zu Ende war, ihre letzte Hoffnung.
Erste Taten: Sie wurde auch erfüllt. Kaum waren die
Jubelgesänge zum Empfange in der Domkirche verklungen, da rückten auf König Rudolfs Befehl die streitbaren Bürger Erfurts mit den Rittern über die Schneefelder nach dem Thüringer Walde zu aus. Sie wollten dem strengen Landfriedensgebote Achtung verschaffen. Und schon am 20. Dezember wurden 29 Raubritter, die man auf der lustigen Ausfahrt in Ilmenau gefangen batte, auf dem Rabenstein hingerichtet. Vor solchem Ernst zerstoben die Wegelagerer und Raubburg-Jusassen gar bald und brachten ihren Hals in Sicherheit. Damit ihnen aber die Lust zur Wiederkehr auf lange Zeit verging, erließ der König am 12. März 1290 an Ritter und Volk innerhalb und außerhalb des Erfurter Weichbildes das Aufgebot zum Niederreißen der etwa 66 Raubburgen, in welchen sich hauptsächlich das sriedhässige Gesindel barg. Außerdem gelang es dem Könige, Frieden zwischen dem Thüringer Landgrafen Albrecht dem Unartigen und seinen Söhnen zu stiften. Dadurch wurde der eigentliche Herd des Unfriedens, ans dem sich nur zu oft die Fehdelust im ganzen Lande entzündet hatte, zerstört. Leider dauerte die Einigkeit nur bis nach dem Tode Rudolfs. Ferner stellte der König das Landfriedensgericht wieder her, das unter dem Vorsitze des Landfriedenshauptmannes mit 12 Land-friedenspflegeru als Beisitzern über alle Fälle von Landsriedens-brnch urteilte. Dazu rechnete man selbst unbefugte Erhebung von Zoll und Geleit, unberechtigte Münzprägung, Hehlerei, unbefugtes Waffentragen und unbefugte Pfändungen. Das Gericht konnte Abbruch von Burgen anordnen, die Landesacht verhängen und Landstreicher ausweisen. Zn seiner Erhaltung schrieb Rudolf eine Steuer aus, zu welcher ganz Thüringen, Klöster und Kirchen nicht ausgenommen, beisteuern mußten.
Der Reichstag: Auf den Weihnachtstag des Jahres 1289
hatte der König einen Reichstag in Erfurts Mauern anberaumt. Aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes strömten darum die geistlichen und weltlichen Großen zusammen, und die Erfurter hatten in diesen Tagen manche Augenweide. So sahen sie den Thüringer Landgrafen Albrecht friedlich neben feinen Söhnen
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Extrahierte Personennamen: Rudolfs Ernst Albrecht Albrecht Rudolfs Rudolf Rudolf Albrecht
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straße in erträglichem Zustande zu erhallen. In Thüringen waren die Landgrafen die Inhaber des Geleits; aber man kann nicht sagen, daß sie sich damit besondere Mühe gegeben hätten. Die Straßen waren meist in einem fürchterlichen Zustande, höchstens daß die Bauern einmal gezwungen wurden, die ganz unwegsam gewordenen Stellen mit Kies und Geröll auszufüllen. Auch von der Mitgabe bewaffneter Leute hört man wenig, umsomehr aber von dem geforderten Rechte der Geleitseinnahme. An günstig ge legenen Orten, die von allen durch das Land fahrenden Wagen berührt werden mußten, hatten die Landgrafen Geleitstellen errichtet und verlangten von jeder aufgeladenen Ware eine Art Chausseegeld. Eine derartige Geleitstelle war auch in Erfurt. Ihre Einnahmen waren meist an Erfurter Bürger verpachtet. Von Erfurt aus mußten die Fuhrleute daun die nächste Geleitstelle aufsuchen und hier den Beweis erbringen, daß sie in Erfurt bezahlt hatten. Wer auf Nebenwegen betroffen wurde, dem sollte Wagen, Gespann und Ladung verloren sein, ooch ließ man's beim vierten Teil bewenden. Erst im 16. Jahrhundert, als die Kurfürsten von Sachsen das Geleitsrecht besaßen, hörte dieser strenge Zwang allmählich auf. Damals war das Geleitshaus die heutige Gastwirtschaft „zum Vaterland" in der Regierungstraße. — Aber der Rat selbst sorgte mit allen Mitteln für die Sicherung der Straßen, war doch der fandet Erfurts Lebensader. Die meisten Bündnisverträge, besonders die mit den treuverknüpften Nachbarstädten Nordhausen und Mühlhausen, enthalten Abmachungen über die Sicherung der Straßen. So geloben die drei Städte, als sie sich im Jahre 1371 mit den Grafen von Gleichen, von Schwarzburg u. a. auf zehn Jahre zum Schutze des Landfriedens verbinden: „Ouch sollen wir . . . die strazze . . . schirmen, also, daz die nymand hindern sol oder verbieten.“ Außerdem hatte der Rat für sein gutes und sehr begehrtes Geld mehrere Burgen erworben, die zu jeder Zeit, vor allem aber in gefährlicher, den Erfurter Kaufleuten offenstanden. Auf ihnen saßen Amtleute, deren besondere Aufgabe die Sicherung der Straßen war. Auch hatte sich der Rat für die Handelswege außerhalb Thüringens von den betreffenden Landesherren Schutzbriefe ausstellen lassen; denn Erfurts Handel dehnte sich zur Zeit seines höchsten Glanzes nach allen Richtungen, selbst weit über die deutsche Grenze aus.
Erfurter Handel: Und doch war er nur zum kleinsten Teil
Ausfuhrhandel, da das einzige Ausfuhrerzeugnis der Waid war. Die waidgefüllteu, tauuenen Fässer gingen bis nach Italien, an
von ihnen, um zur Selbsthilfe schreiten zu können, verworfen wurde. Auch das Urteil des Erfurter Stadtgerichts fand nicht ihren Beifall. Wenn dann die höhere Instanz (Urteil des Land- oder Hofgerichts) nicht vom Erfurter Rat anerkannt wurde, so schickten sie wegen Rechtsverweigerung der Stadt ihren Fehdebrief, und die Kaufleute hatten es dann auf den Landstraßen zu büßen. Zbre Ladung war den Stadtfeinden eine willkommene Beute; außerdem mußten wohlhabende Gefangene noch ein hohes Lösegeld zahlen.
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Gewändern, und solches erhielt unter allgemeinem Jubel der Weimarer Herzog.
Der Glückstopf: Daneben stellte der Rat einen sogenannten „Glückslops" aus dem Fischmarkte in einer eigens dazu gebauten Bude auf. Der Glückstopf war ein bauchiges Tongefäß, in welches die Lose hineingeworfen wurden. Es hatte einen fo engen Hals, daß man nur hineingreifen konnte, um die Lose herauszuholen, ohne sie sehen zu können. Das Los kostete einen neuen Groschen (9 Psg.), und manche hitzige Spieler setzten so viele Lose, daß sie bis zu 10 Gulden ausgaben. Der Erfurter Rat machte daher mit dem Glückstopfe ein gutes Geschäft, und er konnte es wagen, für „700 bis 800 Schock Groschen" Lose (Zettel) auszugeben. Dabei hatte ma« nur 16 Hauptgewinne gemacht, silberne Becher, deren kostbarster 12 Schock Groschen wert war. Als weitere Gewinne werden silberne Schalen, goldene Ringe, seidene Borden, Tuch und Buckskin, sogar Barchent zu Gewändern erwähnt, auch Gänse, Gewürze u. a. Die Spielwut war allgemein. Von den Fürsten und Grafen an fetzten alle Ritter und Knechte, Bürger und Bauern, Männer und Frauen, Jünglinge und Jungfrauen, reich und arm, selbst Bettler, Schüler und allerlei „sahrendes Volk". Alle Zettel, jeder mit dem Namen des Lösenden beschrieben, tat man in den oben beschriebenen Topf, daneben stand ein zweiter Behälter, in welchen die Zettel mit den daraus geschriebenen Gewinnen und die Nietenzettel getan wurden. Ein Knecht, der nicht lesen konnte, der „ungelehrt" war, stand zwischen den zwei Töpfen und zur Seite jedes Topfes ein Justizbeamter, ein öffentlicher Notar oder Schreiber; diese beiden hießen Herbert von der Maritte und Hermann Bruckfchlegel. Aus jedem Topfe nahm nun der Knecht ein Los und gab es dem Beamten, der daneben stand. Derjenige, welcher die Namenzettel bekam, las den Namen laut vor, der andere sah in den ihm gegebenen Zettel. War es ein Nietenzettel, so rief er „nichts", war aber ein Gewinn darauf verzeichnet, so blies man einen Trompetentusch. Der erste gezogene Gewinn waren zwei Gänse und ein Psuud Ingwer, der letzte war ein Gulden. Ihn gewann ein Stubenheizer, welcher vor der Langen Brücke wohnte. Er hatte nur ein Los genommen, während andere, welche viele Lose hatten, nichts gewannen. Zu diesen gehörten auch der Herzog von Weimar und die Schwarzburger Grasen. Der Ueberschuß, den der Rat aus der Lotterie zog, war so groß, daß er mehr betrug, als die Summe, die ihm die Beköstigung der sremden Schützen, besonders des Herzogs Wilhelm von Weimar, gekostet hatte. Letzterer machte darum über die Klugheit des Rates seine Scherze.
Vorbereitung zum Turnier: Hoch ging es auch beim Tur-
nier am 6. Juli 1496 her. Von Weimar kamen dazu herüber Kurfürst Friedrich der Weise und der spätere Kurfürst Johann der Beständige, dazu noch viele Grafen und Ritter. Der Schauplatz war
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Extrahierte Personennamen: Herbert_von_der_Maritte Hermann_Bruckfchlegel Wilhelm Friedrich Friedrich Johann
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad.
Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten.
Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine
große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-
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Heinrich Hi. 1039—1056. Heinrich Iv. 1056-1106.
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Burg Giebichenstein bei Halle gebracht. Jedoch erhielt er auf Fürsprache seiner Mutter, der^Kaiserin Gisela, die Freiheit wieder; ja, er sollte sein Herzogtum zurückbekommen, wenn er sich entschlösse, seinen geächteten Freund Wernervonkiburg,deram Ausstande teilgenommen und die Waffen noch nicht niedergelegt hatte, zu bekämpsen. Dessen aber weigerte er sich.
Lieber ertrug er an des Freundes Seite Acht und Bann; gegen die Mannen des Kaisers kämpfend, fiel er, ein Beispiel deutscher Freundestreue, mit ihm zusammen im Schwarzwalde.
Im Jahre 1039 starb Konrad und wurde in dem Dom zu Spei er, 1039. dessen Bau er begonnen hatte, beigesetzt.
Heinrich Hi. 1039 — 1056.
§45. Heinrich Hi. war ebenso tatkräftigen und herrischen Charakters wie sein Vater; doch unterschied er sich darin von ihm, daß er mehr Sinn für die K i r ch e und für eine sittliche Erneuerung der Geistlichkeit hatte. Im Jahre 1046 zog er nach Rom, setzte drei miteinander um die Die Kirq«. höchste geistliche Würde streitende Päpste ab und ernannte einen deutschen Bischof zum Papst, dem nach seinem Tode drei andere deutsche Päpste folgten.
Er war bestrebt, einen allgemeinen Landfrieden aufzurichten; in öffentlicher Versammlung verzieh er seinen Feinden und forderte das gleiche von den Anwesenden. Aber es fehlte unter seiner Regierung nicht an Auf-Jnm«und ständen. Nach außen sind seine Kriege mit den östlich von Deutschland Kriege, wohnenden Völkern von Wichtigkeit; nicht nur die Wen d en und Böhmen, sondern zeitweise auch die Ungarn erkannten seine Herrschaft an.
Leider starb dieser gewaltige Herrscher in frühen Jahren auf einer Pfalz im Harz. In gefahrvoller Zeit folgte ihm ein sechsjähriges Kind. 1056.
Heinrich Iv. 1056-1106.
§ 46. Die Zeit der Vormundschaft. Für den jungen Heinrich Iv. »ane», führte seine Mutter, die Kaiserin Agnes von Poitou, die Regierung, eine fromme Frau, die aber den wachsenden Ansprüchen der großen Vasallen nicht tatkräftig genug gegenübertrat. Unter der Leitung des Erzbischofs Anno von Köln, eines Mannes von hoher Sittenstrenge, zugleich aber von großem Ehrgeiz, bildete sich eine Verschwörung von Fürsten und hohen Geistlichen; und als die Kaiserin auf der Pfalz Kaiserswerth bei dem heutigen Düsseldorf Hof hielt, wurde der königliche Knabe auf ein Schiff gelockt und nach Köln entführt. Seitdem führten Bischöfe die Regierung und leiteten
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Hi Heinrich Heinrich_Iv Heinrich Gisela Konrad Konrad Heinrich_Hi Heinrich Heinrich_Hi Heinrich Heinrich_Iv Heinrich Heinrich_Iv Heinrich Agnes_von_Poitou
Extrahierte Ortsnamen: Schwarzwalde Rom Deutschland Pfalz_Kaiserswerth Düsseldorf_Hof
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
TM Hauptwörter (100): [T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T9: [Krieg Deutschland Reich Frankreich Preußen Macht Zeit Kaiser Jahr Frieden]]
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