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1. Deutsche Geschichte - S. 192

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
192 Da» Zetl alter der Zerstörung der alten und der Entstehung de- neuen Reichs. alten Reichs ausgetilgt und die Reichsverfassung umgestürzt. Die Kleinstaaterei wurde, zwar zum Heile Deutschlands, aber unter wenig ehrenvollen Umstünden, stark beschränkt. Preußens Preußen wurde besonders durch westfälische Lande für Landerwerb. ^^ädigt; es erhielt etwa das Fünffache des Verlorenen. Vas napoleonifche Kaisertum und -er dritte «oalitionskrieg. Napouwns § 203. Das napoleonische Kaisertum. Im Jahre 1804 lieh sich Sn'g Napoleon die erbliche Würde deskaisersderfranzosen übertrage«. ~ 1804* In der Kirche Notredame zu Paris wurde er am 2. Dezember 1804 von dem Papste gesalbt und setzte sodann sich und seiner Gemahlin Josemn^die Kaiserkrone auf das Haupt. 1805 verwandelte er die italienische (früher cisalpinische) Republik in ein Königreich Italien und krönte sich im ■ Dom zu Mailand mit der eisernen Krone der Lombarden. So vereinigte er beide Lande in Personalunion; zum Vizekönig von Italien ernannte er seinen Stiessohn Eugen Beauharnais. Er umgab sich mit einem glänzenden Hofstaat; eine Reihe seiner Generäle ernannte er zu Marschällen und schmückte sie mit Titeln und Würden. Die große Mehrheit des französischen Volkes war mit der Wiederherstellung der Monarchie einverstanden; nach einer so langen Zeit der inneren Wirren sehnte man sich nach einer starken und stetigen Regierung, welche die innere Ordnung und Sicherheit verbürgte. Die Ordnung hatte Napoleon allerdings bereits seit seiner Erhebung zum ersten Konsul mit starker Hand, ja mit rücksichtsloser Härte aufrecht erhalten. Die Mordanschläge, die auf ihn gemacht wurden, rächte er, indem er eine Menge seiner Gegner, Jakobiner wie Anhänger des Königtums, verhaften, hinrichten oder nach Strafkolonien deportieren ließ. Vor rechtloser Gewalttat schrak er nicht zurück; den jungen Herzog von E n g h i e n, ein Mitglied der Familie der Bourbonen, lieh er unter der falschen An- schuldigung, an einer Verschwörung gegen ihn beteiligt zu sein, auf badischem Geb'et ergreifen und erschießen. Neuordnung Gleichzeitig erwarb er sich aber auch um die N e u 0 r d n u n g des yrancretch ^^nzösischen Staatsw esens die größten Verdienste. Er ordnete die Verwaltung, regelte ""die verwahrlosten Finanzen, gab dem französischen Volke ein Gesetzbuch, den Code Napoleon, und forderte den Verkehr im Inneren, während er zugleich durch Schutzzölle die Einfuhr fremder Waren erschwerte und dem darniederliegenden Gewerbe zu neuer Blüte oerhalf. Zugleich schmeichelte er durch seine glanzvolle europäische Politik und seine

2. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 92

1911 - Breslau : Hirt
92 Deutsche Geschichte im Mittelalters Konrad Ii. ist einer der bedeutendsten Könige des Mittelalters, auf Mehrung der Knigsmacht bedacht, krftig eingreifend, gewandt und aus-dauernd im Unterhandeln, ruhmvoll als glcklicher Krieger. Er verfgte wie die Ottoueu unbeschrnkt der Bistmer und Reichsabteien, das Reichsgut nahm er in eigene Verwaltung, die er feinen Ministerialen, abhngigen, zum Teil unfreien Leuten, die zu Hof-und Kriegsdienst verpflichtet waren, anvertraute. Die Herzogswrde in Schwaben und Bayern bertrug er auf seinen Sohn Heinrich. Er hob die unteren Stnde, indem er fr die Erblichkeit der kleinen Lehen eintrat, und begnstigte die aufblhenden Städte. Beide vergalten seine Frsorge durch ihre Anhnglichkeit. Zweimal war Konrad in Italien. Auf dem ersten Zuge wurde er zum Kaiser gekrnt; auf dem zweiten gelang es ihm erst nach harten Kmpfen, das deutsche Ansehen in Oberitalien wiederherzustellen. In Polen krnte sich Boleslav Chrobry selbst zum König und lste sich damit tatschlich vom Reiche los. Erst seinen Sohn und Nach-folger unterwarf Konrad; er mute die Knigswrde ablegen und als Herzog Polen zu Lehen nehmen. Nach dem Tode Rudolfs Iii., des letzten Knigs von Burgund, fiel 1032 dieses Land an das Reich. Es war 933 aus der Vereinigung der Reiche Hoch- und Niederburgund entstanden, die sich um das Jahr 880 gebildet hatten; es umfate die heutige Westschweiz, die Lnder zwischen der Sane und der Rhone und dem Kamm der Westalpen. der Burgund geriet Konrad Ii. mit seinem Stiefsohne Herzog Ernst von Schwaben in Streit, der als Groneffe Rudolfs Iii. zur Nachfolge nher berechtigt zu fein glaubte. Aber seine Emprung wurde rasch niedergeschlagen; denn seine Lehnsleute erklrten ihm, sie seien dem Kaiser, ihrem obersten Lehnsherrn, mehr Gehorsam schuldig als ihm. Mit seinem Freunde Werner von Kybnrg wurde Ernst nach einem abenteuerlichen Leben auf der Burg Falkenstein im Schwarzwalde im Kampfe gettet und im Mnster zu Konstanz beigesetzt. Konrad bertrug zuletzt die sddeutschen Herzogtmer auf seinen Sohn Heinrich; es scheint, als habe er die Herzogswrde berhaupt ab-schaffen wollen. Er starb zu Utrecht und ist im Dom zu Speyer begraben worden. Heinrich Iii. (10391056) war gelehrt erzogen worden, von starker, durch kluniazensische Gedanken gefrbter Frmmigkeit, energisch und herrisch wie sein Vater. Um dem Fehdewesen zu steuern, versuchte er die treuga Dei, den Gottesfrieden, der in Frankreich unter dem Schutze der hohen Geistlichkeit eingerichtet war, in Deutschland einzufhren, doch mute er dem Widerstande des Adels gegenber sein Vorhaben aufgeben.

3. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 72

1911 - Breslau : Hirt
72 Aus der Geschichte des Mittelalters. ging zurck; Karl erlie besondere Bestimmungen, um den Bauern die Last des Kriegsdienstes zu erleichtern und ihnen ihre Freiheit zu erhalten. Fr seine Feldzge gebrauchte der König, wie schon seine Vorgnger, hauptschlich Reiter. Die Lehnstrger muten ihm als Vasallen zu Ro, allein oder mit gewappneten Knechten, ins Feld folgen. Das Lehnswesen griff weiter um sich, nachdem es unter Karl Martell Eingang gefunden hatte. Dieser und seine Nachfolger hatten Kirchen guter eingezogen. Da diese aber als Kirchengut unveruerlich waren, wurde den Empfngern derselben nur ein Leihrecht (beneficium) eingerumt; eine Beschrnkung, welche sich spter auch auf das Krongut aus-dehnte. Lehen (von leihen", vgl. Darlehen) bedeutet geliehenes Gut" (la-tein. feudum, beneficium). Zwischen dem verleihenden Eigentmer (dem Lehnsherrn) und dem Empfnger (dem Lehnsmann, Vasall) wurde durch die Verleihung das Verhltnis gegenseitiger Treue hervorgerufen. Im Todes-falle mute die Belehnung erneuert werden. Bruch der Lehnstreue verwirkte das Lehn. Frh wird blich, da nach dem Tode des Vasallen dessen Sohn belehnt wird, ja einen Anspruch auf die Belehnung erhlt. Wurde der Vasall zu Hof- und Kriegsdiensten verpflichtet, so mute der Lehns-Herr ihm ein ausreichendes Benestzinm verleihen. Denn die frnkischen Könige gaben ihren Beamten fr ihre Dienste keinen Gehalt, sondern Machtbefugnisse, dazu einen Teil von den Strafgeldern und meistens auch die Nutznieung gewisser Grundstcke. Aus diesen Verhltnissen ent-wickelte sich allmhlich die Auffassung, da das Grafenamt ein Lehen sei. Da es im Frankenreich an gebildeten, des Lesens und Schreibens kundigen Laien fehlte, konnte eine Verwaltung, wie sie im rmisch-byzan-tinischen Reiche bestand, hier nicht eingerichtet werden, und das Lehns-wesen bot die einzige Mglichkeit, eine staatliche Ordnung in dem weiten Gebiete herzustellen. Aber diese Form hat es unmglich gemacht, da im Mittelalter eine straffere Verwaltung des Reiches ausgebaut wurde. Verfassung und Verwaltung. Karl regierte, wie die Merowinger, unbeschrnkt. 'Der wesentlichste Unterschied von der frheren Verfassung lag darin, da das merowingische Stammesherzogtum berall beseitigt*) und das ganze Reich in Grafschaften eingeteilt wurde. Die alte historische Einteilung war die in Gaue. Sie beruhte auf geographischer Grundlage. An ihre Seite tritt unter den frnkischen Knigen die (ad-ministrative) Einteilung in Grafschaften fr die Zwecke der Verwaltung, die sich zunchst mglichst an die bereits vorgefundene Gaueinteilung an-schliet. Daher bildete ursprnglich jeder Gau eine Grafschaft, aber be-reits zu Karls Zeit zerfielen einzelne Gaue in mehrere Grafschaften. Die Gauverfassung lebt im Bewutsein des Volkes noch heute in einer Reihe *) Allmhlich wuten die Sendgrafen ihre Wrde dauernd zu machen und dadurch die Stellung der ehemaligen Herzge einzunehmen. Das Ostfrnkische Reich zerfiel um 900 in fnf erbliche Herzogtmer: Schwaben, Franken, Bayern, Sachsen (mit Thringen) und Lothringen. Letzteres war aber infolge der Beimischung romanischer Bruchteile kein Stammesherzogtum".

4. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 79

1896 - Leipzig : Voigtländer
79 Langobarden und weiter stlich (in Ungarn): das Reich der Ge-piden. 6. In Italien, den Donauprovinzen (sdlich von der Donau) und Jllyrien: das Reich der Ostgoten. 7. In Nordasrika: das Reich der Bandalen. 8. Im stlichen Britannien: die Reiche der Angelsachsen. (Daneben im westlichen Britannien die Britten noch unabhngig.) / 44. Ausbreitung des Frankenreichs unter den Merowingern; das Lehenswesen. 1. Chlodwigs Nachfolger. Chlodwig selbst hatte noch wenige Jahre vor seinem Tode einen siegreichen Kriegszug gegen die Westgoten ausgefhrt und ihnen das Land zwischen der Loire und Garonne abgenommen. Seine Shne, unter die nach seinem Tode das Reich geteilt wurde, vergrerten es noch mehr, indem sie auch Buchung und'thringen unterwarfen. Nun reichte das Frankenreich von dem englischen Kanal bis zu den Alpen und von der Garonne bis zur Elbe (s. auf Karte Vi die r o t e Grenzlinie). Durch immer wiederholte Teilungen und durch greuelvolle Bruderkriege wurde aber spter die Macht der Merowinger geschwcht. Whrend dieser Zeit bildete sich eine neue, eigentmliche Staatsordnung aus: das Lehenswesen. 2. Das Lehenswesen. Durch die Ausbreitung der germanischen Völker der fremde Lnder vernderte sich auch ihre ursprngliche Verfassung. Die in ihren Sitzen gebliebenen Stmme, wie die Sachsen, Friesen, Thringer, hielten zwar an ihren alten Einrichtungen noch fest; in den durch Eroberung gegrndeten germanischen Reichert dagegen entwickelte sich ein neues Staats-leben, dessen Grundlage das Lehens- oder Feudalwesen war. Das er-oberte Land wurde nmlich so geteilt, da der König einen Teil als Eigentum fr sich behielt, einen zweiten den Besiegten gegen Zinsabgabe lie und den dritten unter seine Krieger verteilte. Von diesen bekam jeder einzelne sein Los als freies erbliches Eigentum Allod. Von seinem Gute verlieh dann der König wieder einzelne grere^Stcke zur Nutznieung an einzelne seines nheren Gefolges, seiner Getreuen". Ein solches Stck hie Lehens-gut oder Feod; der es gab, Lehensherr; der es empfing, Lehensmann oder Vasall. Dervasall mute dem Lehensherrn, dem er durch den Lehenseid gelobte, allzeit treu, hold und gewrtig" zu sein, im Kriege und bei Hose dienen. Hierdurch erhhte sich einerseits des Knigs Macht, anderer-seits gelangten die Vasallen zu grerem Besitz und Ansehen, als die andern Freien. Viele Freien bertrugen daher ihre Allodien an mchtige Lehens-Herren, um sie von diesen als Lehen zurckzuerhalten. Die groen Lehens-

5. Geschichte des Mittelalters - S. 78

1888 - Wiesbaden : Kunze
78 Erste Periode des Mittelalters. die Peterskirche. Im Ornate eines römischen Patricius kniete er nach beendigter Messe am Altare und betete; da trat Leo plötzlich hinzu, setzte ihm die Kaiserkrone auf und salbte ihn feierlich zum Kaiser. Das versammelte Volk aber rief dreimal jubelnd aus: „Heil Karl Augustus, dem von Gott gekrönten, dem großen und Frieden bringenden Kaiser der Römer." So war das abendländischrömische Kaisertum in der Person Karls des Großen erneuert. Die germanischen Völkerschaften waren, zu nationaler Einheit verbunden, in das Erbe der Römer eingetreten. In des Kaisers Händen war eine Macht vereinigt, groß genug zur Wahrung von Recht und Frieden, zur Förderung der Wohlfahrt unter den Völkern des Abendlandes. Die Kirche fand unter der Kaisermacht Schutz und Schirm, um durch Ausbreitung und Befestigung der christlichen Religion den Boden zu bereiten, auf dem eine neue Kultur erblühen konnte. Nach der Anschauung der Zeit war das Ideal des christlichen Gottesstaates verwirklicht, indem der Kaiser das weltliche, der Papst das geistliche Schwert führte und beide in innigem Bunde von Gott mit der höchsten Macht ausgestattet waren. Karls Ruhm verbreitete sich in die entferntesten Länder. Fremde Könige suchten seine Freundschaft und machten ihm Geschenke. Der Kalif von Bagdad, Harun al Raschid (§. 12), schickte eine Gesandtschaft mit vielen und kostbaren Geschenken an ihn ab, unter denen eine kunstreiche messingene Wasseruhr und ein Schachbrett die meiste Bewunderung erregten. Karl erwiderte dieselben, schickte dem mächtigen Herrscher im Orient spanische Maultiere, deutsche Pferde, friesische Gewänder, große Jagdhunde und bewog den Kalifen, daß er die Christen auf ihren Pilgerfahrten schützte und ihnen das heilige Grab zu Jerusalem überließ. Karls Staatsverwaltung. Karl suchte dem großen Reiche, das er unter seinem Zepter oereinigte, durch eine geordnete Staats-Verwaltung und weise Gesetzgebung Ruhe und Dauer zu verschaffen. Er selbst stand an der Spitze als unumschränkter Herrscher, jede andere vordem bestehende selbständige Gewalt war unterdrückt, die Herzogswürde abgeschafft worden. Er teilte das Reich in Gaue ein und setzte G augrafen in dieselben, welche in seinem Namen die Gau- oder Landgerichte abzuhalten, den Heerbann auszuheben und im Kriege anzuführen hatten. Die Gaue wurden in Hundertschaften, diese wieder in Zehntschaften abgeteilt und mit Richtern für unbedeutende Angelegenheiten versehen. An den Grenzen wurden größere Gebiete zu einer Mark vereinigt und einem

6. Geschichte des Mittelalters - S. 79

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 15. Karl der Große. 79 Markgrafen übergeben, dem die Verteidigung der Grenzen gegen äußere Feinde oblag, weshalb er auch größere Rechte und mehr Macht besaß. Über die befestigten Plätze oder Burgen waren Burggrafen, über die kaiserlichen Pfalzen oder Paläste Psalzgrafen eingesetzt. Alljährlich zogen in Karls Auftrag zwei Sendgrafen, je ein geistlicher und ein weltlicher in jedem Sprengel, durch die einzelnen Landschaften des Reiches, welche die Beamten beaufsichtigten, Beschwerden entgegennahmen, die Rechte des Königs wahrnahmen und die Teile des Reiches in fester Verbindung mit ihm hielten. Auf den großen Reichsversammlungen im Mai und den kleineren im Herbste hatten sie Bericht über ihre Sendung abzustatten. Die Reichsversammlung bestand aus allen weltlichen und geistlichen Großen, den hohen Hofbeamten, den Bischöfen, Äbten, Grafen und dem königlichen Dienstgefolge. Sie versammelte sich meist in Verbindung mit der großen Herrschau des Maifeldes, um über Gesetze zu beraten. Außer dieser Versammlung bediente sich Karl bei der Gesetzgebung noch des Staatsrates, der nur aus den hohen Hofbeamten und den Großen des Reiches zusammengesetzt war. Die Beschlüsse dieser Versammlungen unterlagen der Genehmigung des Kaisers. Wurde diese erteilt, so waren sie zu Gesetzen erhoben und erhielten infolge ihrer Einteilung in Kapitel den Namen Kapitularien. Sie bildeten das erste Gesetzbuch der Deutschen. Daneben wurden die alten Rechtsgebräuche der Sachsen, Friesen und Langobarden ausgezeichnet und in Kraft belassen. Alle Fäden der Verwaltung und Gesetzgebung liefen in Karls Händen zusammen: er war der höchste Richter, er verfügte über alle Streitkräfte des Reiches, er entschied über Krieg und Frieden. Seine Befehle untersiegelte er mit seinem Degenknopf, auf welchem sein Namenszug eingegraben war. Bei der Ausfertigung eines Befehles an einen starrsinnigen Vasallen pflegte er wohl zu sagen: „Hier ist mein Befehl und hier das Schwert, das Gehorsam schaffen wird." Die bewaffnete Macht Karls bestand aus dem Heerbann und Dem Gefolge. Den Heerbann bildeten alle Freien, welche mindestens vier Hufen Landes besaßen, dann die von mehreren minder Begüterten gemeinschaftlich Ausgerüsteten und die Hintersassen der Freien. Die Geistlichkeit war vorn Kriegsdienst befreit. Das Gefolge bestand aus den Vasallen und ihren Dienstleuten und machte den eigentlichen Kriegerstand aus. Die häufigen Kriege verminderten die 3^hl der Freien, welche, des Kriegsdienstes müde, ihr Eigentum verkauften, um desselben überhoben zu werden, oder es an ange-

7. Das Mittelalter - S. 110

1893 - Leipzig : Dürr
- 110 — von Ostreich tief gekränkt. Längere Zeit darnach erst leistete er auf das bayrische Land Verzicht, nachdem feine Markgrafschaft zum erblichen Herzogtum erhoben worden war. Die nächste Sorge Friedrichs hatte zum Ziel, in Rom die Kaiserkrone zu erlangen und die deutsche Oberherrschaft in Italien wieder aufzurichten. Nur 1800 auserlesene Ritter, darunter auch Heinrich der Löwe, begleiteten ihn auf feinem ersten Römerzuge. Auf der ronkalifcheu Ebeue bei Piaceuza schlug er zuerst sein Lager auf, um die Gesandtschaften der oberitalienischen Städte zu empfangen. Diese, durch Handel und Gewerbe reich gewordenen Stadtgemeinden hatten sich während der Bedrängnisse der letzten Kaiser von allen Verpflichtungen gegen das Reich und aller Abhängigkeit von den kaiserlichen Beamten so ziemlich frei gemacht, so daß sie Republiken glichen. Daneben lagen sie in beständiger Fehde miteinander, jede suchte ihren Besitz auf Kosten der Nachbarstädte zu vergrößern. Besonders übte das mächtige Mailand eine despotische Gewalt über die kleineren Gemeinden aus; die Klagen, welche Lodi, Como, Pavia führten, waren so schwerwiegend, daß Friedrich am liebsten die stolze Stadt sogleich gezüchtigt hätte, aber er mußte sich damit begnügen, das mit Mailand Verbündete Tortona zu erobern und zu zerstören. Nun zog er nach Rom. Den Papst Hadrian gewann er damit, daß er ihm Arnold von Brescia, der ihm bei seinem Herannahen von dessen adligen Beschützern ausgeliefert worden war, übergab. Der tapfere Streiter für die Wiedererweckung der altchristlichen Einfachheit und Strenge wurde natürlich hingerichtet, Friedrich aber erhielt die Kaiserkrone. Freilich das, was der Papst als Gegendienst von ihm erwartete, Demütigung des Normannenkönigs Roger von Sicilien, der sich nicht nur Neapels bemächtigt hatte, sondern auch den Kirchenstaat bedrohte, konnte Friedrich nicht gewähren, da sein Heer zu klein war und überdies auf die Heimkehr drang. Die Rückreise hätte für ihn leicht verhängnisvoll werden können. Denn die Veroneser, die mit Mailand verbunden waren, gingen damit um, ihn an der Etschbrücke aufzuhalten. Als ihnen die Deutschen hier entkamen, sperrten sie die Klause von Cernino. Glücklicherweise gelang es dem tapferen Otto von Wittelsbach, mit den Seinen auf gefährlichem Steige einen höheren Punkt zu erklimmen und von da aus die Burg, in der die Wegelagerer sich festgesetzt hatten, zu überwältigen. In Deutschland konnte Friedrich freilich mit größerer Machtfülle auftreten. In kurzer Zeit glückte es ihm, den Landfrieden herzustellen. Auch die Grenzen wurden gesichert. Die Könige von Dänemark, Böhmen, Polen und Ungarn erneuerten dem Kaiser ihre Huldigung und gelob-

8. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 65

1911 - Breslau : Hirt
36. Der Staat Karls des Groen. 65 Awaren, erstrmte. Karl verleibte das Land zwischen Enns und Raab als Awarische (Pannonifche) Mark ein. Durch Zuzug bayrischer Ansiedler erhielt sie eine germanische Bevlkerung; das Bistum Salz-brg, das damals (798) zum Erzbistum erhoben wurde, bernahm die Mission in jenen Gegenden. 36. Der Staat Karls des Groen. Die wirtschaftlichen Wirtschaft-Verhltnisse des Frnkischen Reiches unter den Karolingern unterschieden He Verhim-sich nur wenig von denen der merowingischen Zeit. Der Stand der Freien ging trotz Karls Bestimmungen, die den Bauern die Last des Kriegsdienstes erleichtern und ihnen ihre Freiheit erhalten sollten, zurck. Fr seine Feldzge brauchte der König, wie schon seine Vorgnger, hauptschlich Reiter. Die Lehnstrger muten ihm als Vasallen zu Ro, allein oder mit gewappneten Knechten, ins Feld folgen. Das Lehnswesen griff weiter um sich, nachdem es unter Karl Lehnswesen. Martell Eingang gefunden hatte ( 33). Dieser und seine Nachfolger hatten Kirchengter eingezogen. Da diese aber unveruerlich waren, wurde den Empfngern derselben nur ein Leihrecht (beneficium) eingerumt, eine Beschrnkung, die sich spter auch auf das Krn gut aus-dehnte*)- Zwischen dem verleihenden Eigentmer, dem Lehnsherrn, und dem Empfnger, dem Lehnsmann, Vasall, wurde durch die Verleihung das Verhltnis gegenseitiger Treue begrndet; Bruch der Lehnstreue ver-wirkte das Lehen. Frh wurde es blich, da nach dem Tode des Vasallen dessen Sohn belehnt wurde, ja einen Anspruch auf die Belehuuug erhielt. Wurde der Vasall zu Hof- und Kriegsdiensten verpflichtet, so mute der Lehnsherr ihm ein ausreichendes Benefizinm verleihen. Denn die frnkischen Könige gaben ihren Beamten fr ihren Dienst kein Gehalt, sondern Machtbefugnisse, dazu einen Teil von den Strafgeldern und meistens auch die Nutznieung gewisser Grundstcke. Aus diesen Verhltnissen ent-wickelte sich allmhlich die Auffassung, da das Grafenamt ein Lehen sei. Da es im Frankenreiche an gebildeten, des Lesens und Schreibens kundigen Laien fehlte, konnte eine Verwaltung, wie sie im rmisch-byzanti-nischen Reiche bestand, hier nicht eingerichtet werden; das Lehnswesen bot die einzige Mglichkeit, eine staatliche Ordnung in dem weiten Gebiete herzustellen. Aber diese Form hat eine straffe Zentralisation der Verwaltung des Reiches unmglich gemacht. Karl regierte, wie die Merowinger, unbeschrnkt; er war der Feld- Verfassung Herr, der oberste Richter und der Gesetzgeber seines Volkes und ernannte $ert2ung-alle oberen (staatlichen und kirchlichen) Beamten. Der wesentlichste Unter-schied von der frheren Verfassung lag aber darin, da das Herzogtum berall beseitigt und das ganze Reich in Grafschaften eingeteilt wurde. Indem sich diese Einteilung zunchst mglichst an die bereits vorhandene Gaueinteilung anschlo, bildete in der Regel jeder Gau eine Grafschaft *) Lehen (on leihen", vgl. Darlehen) bedeutet geliehenes Gut", latein. feudum, beneficium. Pfeifer. Geschichte. V. C. 5

9. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 43

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
- 43 - Herr der Kirche die Pflicht, den Papst und die Kirche zu schtzen und deren Anordnungen berall Geltung zu verschaffen. Durch die Erlangung der Kaiserkrone gab Karl der Reichspolitik ihre Richtung fr das ganze Mittelatter. 4. Karls Sorge fr das Wohl des Landes, a) Die Verwaltung des Reiches. Das Streben Karls ging dahin, in seinem Reiche gleich den rmischen Kaisern unumschrnkt zu herrscheu; der Krieg und Frieden, der Thronfolge und alle Fragen staatsrechtlicher Natnr wollte er selbstndig entscheiden. Bei Erreichung dieses Zieles ging er mit weiser Migung vor, um den angeborenen Freiheitssinn seiner Deutschen nicht allzu empfindlich zu verletzen, und zeigte so seine hohe staatsmnnische Begabung. Sein weites Reich teilte er unter Abschaffung der alten Herzogs-gewalt in Gaue,') an deren Spitze er als kaiserliche Beamte die Gaugrasen setzte. Sie sprachen an Kaisers Statt Recht, wachten der die Ordnung, fhrten den Heerbann, erhoben die Abgaben und sorgten fr die Erhaltung der Brcken und Wege. Die Gaue zerfielen in Hundertschaften, die etwa hundert Gemeinden umfaten, und an deren Spitze ein Schulthei stand. An den am meisten bedrohten Grenzen errichtete Karl Marken. deren Verwaltung er unter Mark-grasen stellte, die die Grenzen des Reiches zu verteidigen, den Tribut einzutreiben hatten und den Heerbann ins Feld fhrten. Die Hofgter oder Pfalzen des Kaisers wurden von Pfalzgrafen mit knig-licher Gerichtsbarkeit verwaltet. der sein Land und die Amtsttigkeit seiner Beamten fhrte Karl selbst und spter durch die Sendgrafen oder Knigsboten eine strenge Aufsicht. Die Sendgrafen bereisten jhrlich zu zweien, ein geist-licher und ein weltlicher, die ihnen zugewiesenen Bezirke, prften die Amtsfhrung der Grafen, hielten Heerschau ab, saheu nach dem Zustande der Klster, Kirchen und Schulen, nahmen Beschwerden entgegen und sprachen Recht; der alles hatten sie Karl eingehend Bericht zu erstatten. Um die gesamte Reichsverwaltnng berwachen zu knnen und um die Bewohner einer Gegend, besonders die Klster, die fr die Ver-pflegnng des Hofes zu forgeu hatten, nicht zu lange zu belasten, verlegte Karl sein Hoflager bald hierin, bald dorthin; gern weilte er in Aachen, Ingelheim und Nymwegen. Sie hatten etwa die Gre eines preuischen Regierungsbezirks. 2) Mark Grenzgebiet; merken begrenzen.

10. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden - S. 71

1905 - Münster in Westf. : Schöningh
Itgen le nnb setzte ihm das goldene Diadem aufs Haupt. Bei dem Krnungsmahle bten die vier Herzge zum ersten Male die Erz-mter aus. wodurch sie sich als Vasallen des neuen Herrschers bezeigten.') Als Kmmerer hatte der Herzog von Lothringen die ganze Feier zu ordnen und zu leiten; die Sorge fr die Tafel war dem Franken-herzog als Truchse bertragen, Mundschenk war der Herzog von Schwaben, Marschall der Herzog von Bayern. 3. Kmpfe im Innern des Reiches. Ottos Streben war dar-auf gerichtet, aus dem deutschen Staatenbunde ein- einheit-liches Reich zu bilden und eine starke Knigsmacht zu schaff fen. In dem Reiche wollte er allein Herr und Gebieter sein; die Herzge betrachtete er als seine Beamten und nahm ihnen ihre Selbstndigkeit. Er betrachtete es als sein Recht, die herzogliche Gewalt ohne Rcksicht auf die Stammesaugehrigkeit verleihen und entziehen zu knnen. Hierdurch entstanden Emprungen, an denen sich auch seine Brder und seiu Schwiegersohn Konrad beteiligten.2) Doch Otto warf die Aufstndischen mit starker Hand nieder; sein Halbbruder Taukmar fiel in der Eresburg. sein Bruder Heinrich erhielt Ber-, zeihung und wurde als Herzog von Bayern fr Otto eine starke Sttze, fem Schwiegersohn shnte sein Vergehen durch seinen Heldentod auf dem Lechfelde. Die Herzogtmer Sachfeu und Franken verwaltete Otto selber, der die andern fetzte er zuverlssige Verwandte als Herzge. Doch ist es ihm nicht gelungen. Deutschland zu einem Einheits-staate zu machen. Bei der vorherrschenden Naturalwirtschaft und dem gering entwickelten Handel und Gewerbe fehlten ihm die Mittel, ein Beamtentum zu schaffen, das nur von ihm, dem Herrscher, abhngig war.' Der an seine Beamten berwiesene Grundbesitz wurde bald als erbliches. Eigentum ausgesat, die Herzge hatten kein Verstndnis fr die Reichst interesfen, und weil sie ihren eigenen Vorteil wahrzunehmen bestrebt' waren, kam es zu Emprungen gegen das Staatsoberhaupt. Um gegen die unbotmigen Herzge ein Gegengewicht zu schaffen, sttzte sich Otto aus die Kirche als eine Macht mit einer strengen Organisation, mit eigenem Recht und einer gemeinsamen Sprache im mnb-licheit und schriftlichen Verkehr; die Kirche war die Trgerin der Kultur. Auf diese Macht sttzte Otto die Reichsverwaltung. Er hob die Macht der Kirchenfrsten, der Bifchfe und bte, schenkte ihnen aus- *) Vergleiche Uhlands Gedicht: Der Schenk von Limburg". 2) Vergleiche das Gedicht von H. v. Mhler: König Otto und sein Bruder Heinrich".
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