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1. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 48

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919—1250. Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht. Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser. Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns- wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte. Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.

2. Deutsche Geschichte - S. 68

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
68 Die deutsche Katserzeit 919—1250. Genuas lag. Von diesen Städten führten die deutschen Kaufleute die Erzeugnisse des Morgenlandes und des südlichen Europas, Gewürze, Wein und Ol, Sammet und Seide, Glas- und Metallwaren, über die Alpen nach den großen Handelsplätzen am Rhein und an der Donau. Noch erhebt sich an dem größten Kanal Venedigs ein mächtiger Palast, der den Namen „Kaufhaus der Deutschen" trägt. § 70. Städtewesen ltnb Bürgertum. Deutschland war ein städtereiches Land geworden. Die deutschen Könige, sodann die deutschen Fürsten hatten viele Städte gegründet, wo man Markt abhalten durfte und die durch Mauern gegen fremde Angriffe und Überfälle geschützt waren. Die Bevölkerung bestand in der Hauptsache aus zwei Ständen, den Geschlechtern und »cwcchter.ben Handwerkern. Die Geschlechter oder Patrizier bildeten den städtischen Adel; aus ihnen wurden die B ü r g e r m e i st e r und Ratsherren gewählt. Sie waren oft reiche Leute, deren Schiffe die Meere befuhren und deren Handelsbeziehungen in weite Ferne reichten, vornehme Herren, die stolz auf ihre Herkunft waren, sich den Rittern gleich achteten, sich prächtig kleideten und auf die übrige Bevölkerung von oben herabsahen. Handwerker Aber auch die Handwerker wurden allmählich wohlhabender, behäbiger und selbständiger. Im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert kam es in vielen Städten zu Aufständen der Zünfte gegen die Geschlechter; diese endeten meist damit, daß einige Zunftmeister in den Rat ausgenommen wurden. So erhielt die Stadtverfassung vielfach einen demokratischen Charakter. Das vierzehnte Jahrhundert ist die Blütezeit des deutschen Städtewesens. Damals standen diese Republiken mächtig da, um so mächtiger, weil Städte-sich zu Städtebunden zusammenschlossen. Ein rheinischer 6u“bt' Städtebund hatte schon zur Zeit des Interregnums bestanden; von der Hanse und dem schwäbischen Bunde soll noch die Rede sein. Schließlich ist es allerdings nicht allen Städten gelungen, die selbständige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten festzuhalten. Viele von Landstädte ihnen wurden von den Fürsten unterworfen und zu Landstädten gemacht, Ruchrstme.immerhin gab es auch ferner eine große Zahl von freien Reichsstädte n, die nur dem Kaiser, keinem Landesherrn untertan waren; drei von ihnen haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten, die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck. ®twee Werfen wir noch einen Blick auf das A u ß e r e d e r S t a d t. Die Städte des Mittelalters waren bei weitem kleiner als die der Neuzeit; nur

3. Deutsche Geschichte - S. 48

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919-1250. Wormser Endlich wurde der Jnvesüturstreit 1122 durch das Konkordat von 1125. Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung emed Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht. Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser. Kö lüg mm § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichs Iii. das deutsche Königtum auf der Höhe feiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. Lehnrwesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns- wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder an ihre Stünde. Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürg er stand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte. Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands aber wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der (Zisterzienser.

4. Deutsche Geschichte - S. 65

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 65 mglichst alle Krperteile zu decken, hatte man die Rstung immer schwerer 1 gemacht; so wurde sie fr das Turnier immer brauchbarer, sur die Schlacht und den Feldzug zu schwerfllig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Ritterheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, da mehr und mehr der Gebrauch von Sldnern aufkam; Landsknechte, die man fr Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlssigere Hilse als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden lieen, fr sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die ge-wappneten Reiterheere traten zurck, die zu Fu kmpfenden Lands-knechte bildeten den Kern der Heere.x 68. Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwlften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, Knigtums oft wiederholten Kmpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürsten hatten damit geendet, da das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwcht; die Herrlichkeit Ottos des Groen, Konrads Ii., Fried-rich Barbarossas war fr die spteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzge, Grafen und Bischfe fhlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie fhrten ihre Reifigen lieber fr ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Knigs; sie ordneten sich ungern dem kniglichen Gericht unter; sie suchten die kniglichen Befugnisse zu schmlern und be-anspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehrt zu werden und auf den Reichstagen darber zu beraten. Die Einknfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie der ausgedehnte Krn-gter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zhlen, sondern mute ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein W a h l r e i ch geworden. Auch frher hatte der König Wahiretch. gewhlt werden mssen, aber man hatte sich doch meist fr den Sohn oder nchsten Verwandten des Knigs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfrsten whlten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Knigen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten. Die Herabminderung der kniglichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der ueren Macht des deutschen Serftmtte* Volkes. Die Zersplitterung Deutschlands nahm von nun an $eu& Neubauer. Geschichtl. Lehrbuch fr Mdchensch. Ii. 4. Aufl. k luni>S'

5. Deutsche Geschichte - S. 68

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
68 Die deutsche Kaiserzeit 919 1250. Genuas lag. Von diesen Stdten fhrten die deutschen Kaufleute die Erzeugnisse des Morgenlandes und des sdlichen Europas, Gewrze, Wein und l, Sammet und Seide, Glas- und Metallwaren, der die Alpen nach den groen Handelspltzen am Rhein und an der Donau. Noch erhebt sich an dem grten Kanal Venedigs ein mchtiger Palast, der den Namen Kauf-haus der Deutschen" trgt. v . 70, Stdtewesen und Brgertum. Deutschland war ein stdte-reiches Land geworden. Die deutschen Könige, sodann die deutschen Fürsten hatten viele Städte gegrndet, wo man Markt abhalten durfte und die durch Mauern gegen fremde Angriffe und Uberflle geschtzt waren. Die Be-vlkerung bestand in der Hauptsache aus zwei Stnden, den Geschlechtern und Gerechter.den Handwerkern. Die Geschlechter oder Patrizier bildeten den stdtischen Adel; aus ihnen wurden die B r g e r m e i st e r und Ratsherren gewhlt. Sie waren oft reiche Leute, deren Schiffe die Meere befuhreu und deren Handelsbeziehungen in weite Ferne reichten, vornehme Herren, die stolz auf ihre Herkunft waren, sich den Rittern gleich achteten, sich prchtig kleideten und auf die brige Bevlkerung von oben herabsahen. Handwerker Aber auch die Handwerker wurden allmhlich wohlhabender, be-hbiger und selbstndiger. Im vierzehnten und fnfzehnten Jahrhundert kam es in vielen Stdten zu Aufstnden der Znfte gegen die Ge-schlechter; diese endeten meist damit, da einige Zunftmeister in den Rat aufgenommen wurden. So erhielt die Stadtverfassung vielfach einen demo-kratischen Charakter. Das vierzehnte Jahrhundert ist die Bltezeit des deutschen Stdte-wesens. Damals standen diese Republiken mchtig da, um so mchtiger, weil Stdte-sich ^ Stdtebunden zusammenschlssen. Ein rheinischer 6un& Stdtebund hatte schon zur Zeit des Interregnums bestanden; von der Hanse und dem schwbischen Bunde soll noch die Rede sein. Schlielich ist es allerdings nicht allen Stdten gelungen, die selb-stndige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten festzuhalten. Viele von Landstdte ihnen wurden von den Fürsten unterworfen und zu Landstdten gemacht, Rsstme,immerhin gab es auch ferner eine groe Zahl von freien Reichs-st d t e n, die nur dem Kaiser, keinem Landesherrn Untertan waren; drei von ihnen haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten, die Hansestdte Ham-brg, Bremen und Lbeck. stauche? Werfen wir noch einen Blick auf das Auere der Stadt. Die Städte des Mittelalters waren bei weitem kleiner als die der Neuzeit; nur

6. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 134

1911 - Breslau : Hirt
134 Deutsche Geschichte im Mittelalter. Auch das lateinische Kaisertum (12041261) hatte sich nicht behaupten knnen. 1261 hatte der griechische Kaiser Michael Palologns Konstantinopel erobert, doch blieben das alte Griechenland, die Inseln im gischen Meer und Kreta im Besitz der Venezianer oder sran-zsischer Fürsten. Alle fr den Handelsverkehr wichtigen Inseln des Mittelmeeres waren in christlichen Hnden; im Orient war der italienische und der franzsische Einflu ausschlaggebend geworden. 2. Innere Zustnde in Deutschland. 70. Das Interregnum (12541273). Infolge des langjhrigen Streites zwischen der staufischen und der ppstlichen Partei in Deutsch-land lste sich die bestehende Ordnung berall im Reiche auf. Da wurde der Reichsgedanke in neuer eigentmlicher Form aufgenommen und weiter entwickelt durch den Rheinischen Bund" vom Jahre 1254. Es galt das segensreichste Werk, das Friedrich Ii. geschaffen hatte, den allgemeinen Landfrieden, wiederherzustellen und gegen Widerstrebende, wenn ntig, mit Gewalt durchzufhren. Das Neue hierbei war, da dieser Schritt nicht wie bisher vom König ausging, sondern da es ein Bund von Fürsten und Stdten war, der sich zu dem genannten Zweck zusammenfand. Diese Form des Landfriedensbndnisses wurde fr die Folgezeit vorbildlich. Graf Wilhelm von Holland trat selbst an die Spitze des Bundes. Nach dem Tode Wilhelms kam es im Jahre 1257 zu einer Doppelwahl. Die Gewhlten waren Auslnder, da kein deutscher Fürst die Krone annehmen wollte. Richard von Cornwallis wurde in Aachen gekrnt und im Rheingebiete anerkannt, er kam nur dreimal ins Reich. An Alfons von Kastilien (den Enkel Philipps von Schwaben) brachte Friedrich von Lothringen die Nachricht von seiner Wahl; ins Reich ist er niemals gekommen. Bei dieser Wahl traten zum ersten Male die sieben Kurfrsten als die zur Wahl des Knigs allein berechtigten Fürsten hervor. Es sind dies die brei geistlichen, die Erzbischfe von Mainz, Trier und Cln, und die vier weltlichen, der Markgraf von Branbenburg, der Herzog von Sachsen, der Pfalzgraf bei Rhein und der König von Bhmen. Die inneren Verhltnisse des Deutschen Reiches im 13. Jahrhundert werden durch das Erstarken der frstlichen Selbstndigkeit und das krftige Aufblhen des Stdtewesens charakterisiert. 71. Die Fürsten. Es waren geistliche Fürsten (Erzbischfe, Bischfe und die bte der groen Reichsabteien) und weltliche, zu benen Herzge, Pfalzgrafen, Markgrafen und Landgrafen gehrten. Den vornehmsten Staub nach ihnen bildeten die Grafen. Schon 1220 hatte Friedrich den geist-lichen Fürsten gegenber auf die meisten kniglichen Rechte verzichtet; 1231

7. Europa (Oberstufe), Mathematische Erdkunde, Verkehrs- und Handelswege - S. 141

1896 - Breslau : Hirt
Norddeutschland. 141 B. Norddeutschland. Die 5 süddeutschen Staaten find an Größe und Einwohnerzahl und daher an Macht nicht bedeutend voneinander verschieden (S. 153). Der ge- birgige Teil Norddeutschlands zeigt — entsprechend seinem Wechsel von Ebenen, Bergen und Thälern — in den vielen kleinen Staaten das Bild der größten Zerrissenheit. Das einförmige norddeutsche Tiefland ist zur Bildung eines Großstaates geeignet, der in Preußen erstand, das vermöge seines be- deutenden Übergewichts über die anderen Staaten die Führerschaft derselben übernahm und dadurch die Einigung Deutschlands herbeiführte. — Das ost- elbische Tiefland zwischen Elbe und Weichsel wurde während der Völker- Wanderung von Slawen besetzt, die erst im 13. Jahrh. den siegreichen Deutschen für immer das Feld räumten. In dem Tieflande w. von der Elbe wohnen seit Menschengedenken deutsche Volksstämme (f. S. 133). Dieser Teil N.- Deutschlands bestand im 10. Jahrh. aus deu Stammesherzogtümern Sachsen und Lothringen. S.ö. von Sachsen reichte bis zur Elbe die Thüringer Mark, deren ö. Teil eine Zeit lang die im Wendenlande gegründete Mark Meißen bildete, aus der das Königreich Sachsen" hervorgegangen ist. Diese kam im 11. Jahrh. an die Grasen von Wettin, welche die Land- grasschaft Thüringen und das Herzogtum Sachsen-Wittenberg mit der Kur- würde erwarben. 1485 teilten die Brüder Ernst und Albert ihren Besitz und gründeten so die ernestinische Linie, die mit der Kurwürde Sachsen- Wittenberg und S.-Thüringen erhielt, und die albertinische Linie, die Meißen mit N.-Thüringen bekam. Infolge des unglücklichen Ausganges der Schlacht bei Mühlberg ging die Kurwürde mit Sachsen - Wittenberg an Ulberts Enkel Moritz über, dessen Nachkommen 1806 durch das Bündnis mit Napoleon die Königswürde erhielten. Die ernestinischen Fürsten heißen seit dem Übergange der Kurwürde auf die albertinische Linie Herzöge von Sachsen. Wiederholte Teilungen ihrer Länder führten zur Zersplitterung ihres Gebietes in die 3 sächsischen Herzogtümer und das Großherzogtum Sachsen-Weimar. An- deren Geschlechtern entstammen die Fürsten von Renß und von Schwarz- bürg. — 1181 zerschlug Friedrich Barbarossa das alte Stammesherzogtum Sachsen, das sich nun in viele Einzellandschaften auflöste. Die bedeutendste von diesen war das welfische Herzogtum Brauufchweig-Lüueburg, aus dem das 1866 an Preußeu gefallene Königreich Hannover und das Herzogtum Brauu- schweig, das einstige Erbe Heinrichs des Löwen, hervorging. Obwohl sich dieser das ö. von der Elbe gelegene Küstenland an der Ostsee unterwarf, so überließ er doch das alte Obotriteulaud dem zum Christentum übergetretenen Wendenfürsten, der deutscher Reichsfürst und Stammvater der beiden noch jetzt regierenden großherzoglichen Häuser von Mecklenbnrg-Schwerin und Strelitz wurde. An der Nordsee entstand die Grafschaft Oldenburg, die sich allmäh- lieh zum gleichnamigen Herzogtum erweiterte, dem im Wiener Kongreß der groß- herzogliche Titel zuerkannt wurde. Auch die mit dem Fürstentum Waldeck auf demselben Meridian gelegenen lippeschen Fürstentümer bildeten ehemals Teile des Sachsenlandes. Die 3 Städte-Repnbliken des Deutschen Reiches: Ham- bnrg, Bremen und Lübeck begründeten ihre staatliche Selbständigkeit zu der Zeit, da der Hansabund den nordeuropäischen Handel beherrschte. — An der Elbe entstand während des Mittelalters die askanische Mark, die zum Herzog- tum Anhalt heranwuchs, dessen Fürstenhaus noch heute dem ruhmreichen Ge- schlecht der Askanier angehört. Eine Linie dieses Hanfes kam auf deu branden- burgischen Thron, als Albrecht der Bär 1134 mit der Nordmark, der heutigen

8. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 111

1896 - Leipzig : Voigtländer
hheren Adel oder Herrenstand, bestehend aus: Fürsten, Grafen und Frei-Herren, und den niederen Adel, den nun die Rittermigen bildeten. Hatten die Kreuzzge zur hheren Entwickelung des Rittertums er-heblich beigetragen, so geriet es seit dem Milingen dieser Heerfahrten rasch in immer tieferen Verfall. An die Stelle edler Rittersitte traten rohe Ge-waltthtigkeit und wste Fehdesucht. Manche Ritter lebten nur von Streit und Fehde; ja sie schmten sich des Raubes nicht. Aus ihren unzugnglichen, gegen Angriffe wohl verwahrten Burgen fielen die Raubritter mit ihren Reisigen der die vorberkommenden Warenzge der Kaufleute her und plnderten sie aus; an den Ufern der Flsse forderten sie von den Schiffen willkrliche Zollabgaben. Ihre unaufhrlichen Fehden zerrtteten den Wohl-stand ganzer Gegenden. Konnten sich die Städte durch Mauern und Grben gegen berflle schtzen, so wurden dagegen die Felder des Landmannes schonungslos verwstet. Bei der Abnahme der kaiserlichen Gewalt seit dem Falle der Hohenstaufen hatte das Gesetz sein Ansehen verloren; das Faust-recht trat an seine Stelle. Durch solche Ausartung verlor das Rittertum seinen alten Ruhm. Endlich, als nach Erfindung des Schiepulvers die eherne Waffenrstung und die feste Burg dem ruberischen Wegelagerer und Landbeschdiger keine gesicherte bermacht mehr gewhrten, hrte das Ritter-wesen, das im Mittelalter eine fo hervorragende Rolle einnahm, nach und nach ganz auf. Dem Raub- und Fehdewesen traten in Westfalen (auf der roten Erde) die Fem-gerichte entgegen, die eine groe, allmhlich furchtbar mibrauchte Gewalt bten, aber seit dem Ende des 15. Jahrhunderts an Bedeutung verloren. Whrend das Rittertum immer tiefer sank, hob sich der B r g e r st a n d in den Stdten immer mehr. Die Städte blhten durch rege Gewerbthtigkeit und lebhaften Handel empor. Durch zunehmende Reichtmer erwarben sie sich immer grere Rechte und Freiheiten. In Deutschland entstanden etwa 60 Reichsstdte, die nur dem Kaiser unterthan waren; sie wurden durch einen aus Brgern bestehenden Rat, an dessen Spitze die Brgermeister standen, regiert. Neben den Geschlechtern oder Patriciern, aus denen die Ratsmitglieder ge-whlt wurden, schloffen sich die Handwerker in Znften (Gilden, Innungen) zusammen. Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts bildeten sich Vereini-gungen von deutschen Stdten zur Aufrechterhaltung des Landfriedens, zur Erweiterung ihrer Rechte und Freiheiten und zur Befrderung ihres Handels und Kunstfleies. So entstand (1254) der rheinische Stdtebund, der der 70 tobte umfate und von Bafel bis Wesel reichte. Vorzglich mchtig aber wurde die Hansa. Ihren Ansang bildete ein (1241) zwischen Lbeck und Hamburg zu gegenseitigem Beistande ge-

9. Das Mittelalter und die Neuzeit - S. 51

1895 - Leipzig : Voigtländer
51 abzustreifen und sich selbst ihre Vorsteher zu whlen (wenn auch vorerst noch mit Genehmigung des Herrn). Die Handwerker arbeiteten dann auch nicht mehr ausschlielich fr ihren Herrn, sondern immer mehr fr ihren eigenen Vorteil. Der Handel wurde noch immer hauptschlich in der Weise be-trieben, da die Hndler mit ihren Waren von Dorf zu Dorf zogen (wie jetzt noch die Hausierer). Noch immer befand sich dieser Handel vielfach in den Hnden Fremder, namentlich der Italiener und der Juden. Letztere erhielten von den Knigen Freibriefe, wofr sie das Juden-Schutzgeld" be-zahlten. Erst allmhlich fingen auch Einheimische an, sich an solchem Handel zu beteiligen. Zur Frderung des Handels dienten auch die kirchlichen Feste, namentlich in den Bischofsstdten, da zu diesen eine groe Menschenmenge zusammenstrmte. So entstanden die Jahrmrkte oder Messen". In den neugegrndeten Seestdten an der Nord- und Ostsee, namentlich in Lbeck, begann jetzt der deutsche Seehandel, zunchst mit England und Skandinavien, aufzublhen. Durch die Kreuzzge entwickelte sich dann auch der Handel mit dem Morgenlande, der aber durch die Italiener vermittelt wurde.. 3. Stnde. Zu den vollkommen Freien gehrten noch: die Fürsten (weltliche und geistliche), die Grafen, die Herren" (d. i. Freiherren) und die Schffenbar-Freien". Die letzteren aber wurden immer weniger zahlreich. Dagegen hatte sich, zwischen ihnen und den Herren" in der Mitte stehend, ein neuer Stand herausgebildet, der zu dieser Zeit eine hervorragende Bedeutung gewann: der Ritterstand. Er entstand dadurch, da die groen Lehenstrger des Reichs (Fürsten, Grafen, Freiherren) je nach der Gre ihres Lehens eine Anzahl berittener Kriegsknechte ins Feld stellen muten. Um diese jederzeit bereit zu haben, bertrugen sie Stcke ihres Lehens an solche (teils Freie, teils Unfreie), die zu diesem Dienste ge-eignet und bereit waren, die Ritter". Dieser Stand hatte sich also aus der x Zahl derer gebildet, die den Kriegsdienst zu Pferde leisteten. Die Ritter standen in der Mitte zwischen dem hohen Adel und denjenigen Freien, denen das Kriegshandwerk nicht herkmmlich war, und bildeten den Ansang des niederen Adels. In den Kreuzzgen waren sie der Kern der Heere. Als eigener Stand schlssen sie sich allmhlich mehr und mehr ab, namentlich durch die Turniere, zu welchen nur, wer von ritterlicher Herkunst (ritter-brtig) war und die Pflichten des Ritterstandes erfllte, zugelassen wurde. Diese Pflichten bestanden darin, da der Ritter seine Ehre unbefleckt erhielt, der Kirche gehorsam, dem Lehnsherrn treu, hold und gewrtig war, die Schwachen und Bedrngten beschtzte und Hflichkeit gegen die Frauen be-obachtete. Der Ritterstand hatte die drei Abstufungen des Edelknaben, des Knappen und des Ritters. Zu der Ritterwrde wurde der Knappe nach hinreichender Erprobung seiner Waffentchtigkeit durch den Ritter- 4*

10. Abriß der Weltgeschichte mit eingehender Berücksichtigung der Kultur- und Kunstgeschichte für höhere Mädchenschulen - S. 143

1891 - Leipzig : Voigtländer
143 seines Enkels Ferdinand mit der Schwester (Anna) des kinderlosen Knigs von Bhmen und Ungarn. (Kriege mgen andere führen; du, glckliches sterreich, heirate!") Die schweizerische Eidgenossenschaft. Obgleich Kaiser Heinrich Vii. die (schon von Adolf von Nassau anerkannte) Reichsunmittelbarkeit den Waldsttten Schwyz, Uri und Unterwalden von neuem besttigt hatte, machte doch das Haus Habsburg (sterreich) wiederholte Versuche, dieselben wieder zu unter-werfen. Aber in der Schlacht am Morgarten (1316) schlugen sie Friedrichs des Schnen Bruder, den Herzog Leopold I. von sterreich, mit seiner schweren Reiterei. Ihr Bund vergrerte sich allmhlich ^Eidgenossenschaft der acht alten Orte. Jnderschlacht bei Sempach(1386)siegten dann die Eidgenossen (denen der Sage nach Arnold Winkelried von Stanz durch Selbstauf-opferung eine Gasse machte") der Leopold Iii. von sterreich, und nach ihren Siegen der Karl den Khnen schlssen sich neue Orte der Eidgenossenschaft an. Kaiser Maximilians Versuch, die Schweizer dem Reichskammergerichte zu unter-werfen, milang, und seitdem kann man sie als losgetrennt vom Reiche betrachten. Ihre vllige Trennung von Deutschland wurde jedoch erst im westflischen Frieden 1648 ausgesprochen. 105. Verfall des Rittertums. Das Stdtewesen. 1. Versall des Ritterwesens. Hatten die Kreuzzge zur hheren Entwicklung des Rittertums erheblich beigetragen, so geriet dasselbe seit dem Milingen dieser Heerfahrten rasch in immer tieferen Verfall. An die Stelle edler Rittersitte trat mehr und mehr rohe Gewaltthtig-keit und wste Fehdesucht. Manche Ritter lebten nur von Streit und Fehde; ja, sie schmten sich des Raubes nicht. Aus ihren unzugnglichen, gegen Angriffe wohl verwahrten Burgen fielen die Raubritter mit ihren Reisigen der die vorberkommenden Warenzge der Kaufleute her und plnderten sie aus; an den Ufern der Flsse forderten sie von den Schiffen willkrliche Zollabgaben. Ihre unaufhrlichen Fehden zerrtteten den Wohlstand ganzer Gegenden. Konnten sich die Städte durch Mauern und Grben gegen berflle schtzen, so wurden dagegen die Felder des Landmannes schonungslos verwstet. Bei der Abnahme der kaiserlichen Gewalt seit dem Falle der Hohenstaufen hatte das Ge-setz sein Ansehen verloren: das blinde Walten des eisernen Speers, die Herrschaft des alle Ordnung auflsenden Faustrechts trat an seine Stelle. Durch solche Ausartung, der freilich die krftigeren Kaiser mit Strenge entgegentraten, verlor das Rittertum seinen alten Ruhm. Endlich, als nach der Erfindung des Schiepulvers die eherne Waffen-rstung und die seste Burg dem ruberischen Wegelagerer und Land-beschdiger keine gesicherte bermacht mehr gewhrten, hrte das L
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