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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Teil 2 = Oberstufe - S. 153

1908 - Halle a. S. : Schroedel
Rückblick auf Süddeutschland. 153 3. Orts künde. S. 145: Darmstadt, Worms, Mainz, Bingen. — S. 157: Gießen. (4. Geschichtliches. Der letzte Landgraf des vereinigten Hessen- landes war der als eifriger Parteigänger der Reformation bekannte Philipp der Großmütige. Die heutigen Großherzöge stammen von einem seiner 4 Söhne ab, unter die er das Land teilte. Durch Napoleon wurde 1806 das Land zum Großherzogtum .gemacht und vergrößert. Im jetzigen Umfang besteht das Großherzogtum im wesentlichen seit 1815). V. Rcichsland Elsatz-Lothringeu. 1. Das Land. Es umfaßt den s. Teil der linksrheinischen Ebene, den Ostabhang des Wasgenwaldes, die n. Ausläufer dieses Gebirges und den nö. Teil des lothringischen Stufenlandes. — Das Klima ist milde, die Fruchtbarkeit in der Rheinebene bedeutend, im Stusenlande von Lothringen zufriedenstellend. Fast Vs des Bodens ist waldbedeckt. Das Saarbecken birgt große Steinkohlenlager, Nordlothringen viele Eisenerze. 2. Die Bewohner, % Deutsche, '/-> Franzosen, 3u Katholiken, sind im Elsaß alemannischer, in Lothringen rheinfränkischer Abstammung In den Grenzbezirken, namentlich in Lothringen wohnen Franzosen. Hauptnahrungsguellen sind Landwirtschafs (Anbau von Getreide, Wein, Hopfen, Tabak, Mohn, Krapp) und Industrie (Jndustriebezirk von Mülhausen) 3. Orts künde. S. 145: Strasburg, Weißenburg, Wörth, Kolmar, Mülhausen. — S, 150: Metz. (4. Geschichtliches. Als Karls des Großen Reich zerfiel, kamen Elsaß und Lothringen an das ostfränkische (deutsche) Reich. Seit den Zeiten er letzten Karolinger war Lothringen ein selbständiges Herzogtum, während Elsaß zum Herzogtum Schwaben gehörte. Unter der Herrschaft der schwäbischen Herzöge aus dem Geschlecht der Staufen blühten besonders die Städte empor, und es entstanden nach und nach 10 freie Reichsstädte, alle überstrahlt von dem glänzenden Straßburg. In Lothringen wurde Metz zu Barbarossas Zeiten freie Reichsstadt. — Während des schmalkaldischen Krieges mischte sich Frankreich in die deutschen Angelegenheiten und erhielt, 1552 die Bistümer Metz, Toul und Verdun, wozu 1648 der größte Teil des Elsaß kam. Ludwig Xiv. raubte 1581 mitten im Frieden Straßburg, Das Herzogtum Lothringen fiel erst 1766 an Frankreich, die letzten deutschen Besitzungen im Elsaß sogar erst im Frieden von Luneville 1801. Im d eutsch-franzöfifch en Kriege 1870/71 wurde den Franzosen Elsaß und Deutsch-Lothringen abgenommen und als unmittelbares Reichsland mit dem Deutschen Reiche vereinigt.) Schlachtorte: Weißenburg, Wörth, Metz (Gravelotte). Vi. Hohcnmern. (Seit 1850 preußisch. Vergl. S. 143.) C. Die Mitteldeutsche Gebirgsschwelle. Die Mitteldeutsche Gebirgsschwelle reicht von den Ardeunen im W. bis zur Mährischen Pforte im (3. Sie gliedert sich in eine westliche, eine mittlere und eine östliche Gruppe. Die westliche Gruppe umfaßt das Rheinische Schiefergebirge; die mittlere Gruppe nimmt das Hessische und Weserbergland, Thüringen und seine Ränder ein; die östliche Gruppe umfaßt das Sächsische Bergland und die Sudeten. Das Rheinische Schiefergebirge bildet ein aus Devon und Silur bestehendes einheitliches Erhebungssystem. Die mittlere Gruppe nimmt

2. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 115

1911 - Magdeburg : Creutz
Die Verwaltung, 115 Saalkreis, Delitzsch, Bitterfeld, Stadtkreis Halle, Torgau, Wittenberg, Schweinitz, Liebenwerda. Die Kreise des Regierungsbezirks Erfurt heißen: Ziegenrück, Schleusingen, Stadtkreis Erfurt, Landkreis Erfurt, Stadtkreis Mühlhausen, Landkreis Mühlhausen, Heiligenstadt, Weißensee, Langensalza, Worbis, Stadtkreis Nordhausen, Kreis Grafschaft Hohnstein. Einige kleinere Landesteile liegen gesondert von der Provinz in anderen Ländern, z. B. Ziegenrück, Schleusingen, Benneckenstein. Solche vom Heimatlande ausgeschlossene Gebiete heißen Exklaven. Andere Gebiete liegen zwar in unserer Provinz, gehören aber nicht dazu. Unsere Provinz schließt sie nur ein, z. B. Schwarzburg-S Sudershausen, -Frankenhausen, Sachsen- Weimar - A ll st e d t, Anhalt - Alsleben, -Mühlingen, Brauuschweig-Calv örde. Solche Landesteile heißen Enklaven. Der Regierungsbezirk Magdeburg ist nur durch einen schmalen Streifen bei Aschersleben mit den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt verbunden. Das Land Anhalt trennt die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg. Es reicht vom Harze bis über die Elbe. Anhalt ist ein Herzogtum und gliedert sich in 5 Kreise: Bahenstedt, Bern bürg, Cöthen, Dessau, Z erbst. Die Provinz Sachsen nimmt einen Flächenraum von 46t) Quadrat- meileu oder 25 244 qkm ein und zählt rund 3 000 000 Einwohner. Das Herzogtum Anhalt hat nur 42 Quadratmeilen oder 2300 qkm und etwa 316 000 Einwohner. Wie jeder Ort (Dorf und Stadt) seine Angelegenheiten selbst ordnet und verwaltet, so tut es auch die gauze Provinz. Das ist die Selbst- Verwaltung. Sämtliche Gemeinden der Provinz sind zu einem Kom- muualverbaude vereinigt. Dieser Verband sorgt für seine Glieder, als wenn alle nur eine Person bildeten. An der Spitze der Kommunal- Verwaltung, also der ganzen Provinz, steht der Landesdirektor; er wird vom Provinziallandtage auf 6—12 Jahre gewählt und vom Könige bestätigt. Ihm zur Seite stehen der Provinzialausschuß und der Provinziallandtag. Die Mitglieder des letzteren werden in den Landkreisen dnrch die Kreistage, in den Stadtkreisen von dem Magistrate und den Stadtverordneten gemeinschaftlich auf 6 Jahre gewählt. Der so gebildete Provinziallandtag bestimmt nun aus seiner Mitte 7—13 Mit- B. Die Verwaltung a) Pic Selbstverwaltung. 8*

3. Europa (Oberstufe), Mathematische Erdkunde, Verkehrs- und Handelswege - S. 141

1896 - Breslau : Hirt
Norddeutschland. 141 B. Norddeutschland. Die 5 süddeutschen Staaten find an Größe und Einwohnerzahl und daher an Macht nicht bedeutend voneinander verschieden (S. 153). Der ge- birgige Teil Norddeutschlands zeigt — entsprechend seinem Wechsel von Ebenen, Bergen und Thälern — in den vielen kleinen Staaten das Bild der größten Zerrissenheit. Das einförmige norddeutsche Tiefland ist zur Bildung eines Großstaates geeignet, der in Preußen erstand, das vermöge seines be- deutenden Übergewichts über die anderen Staaten die Führerschaft derselben übernahm und dadurch die Einigung Deutschlands herbeiführte. — Das ost- elbische Tiefland zwischen Elbe und Weichsel wurde während der Völker- Wanderung von Slawen besetzt, die erst im 13. Jahrh. den siegreichen Deutschen für immer das Feld räumten. In dem Tieflande w. von der Elbe wohnen seit Menschengedenken deutsche Volksstämme (f. S. 133). Dieser Teil N.- Deutschlands bestand im 10. Jahrh. aus deu Stammesherzogtümern Sachsen und Lothringen. S.ö. von Sachsen reichte bis zur Elbe die Thüringer Mark, deren ö. Teil eine Zeit lang die im Wendenlande gegründete Mark Meißen bildete, aus der das Königreich Sachsen" hervorgegangen ist. Diese kam im 11. Jahrh. an die Grasen von Wettin, welche die Land- grasschaft Thüringen und das Herzogtum Sachsen-Wittenberg mit der Kur- würde erwarben. 1485 teilten die Brüder Ernst und Albert ihren Besitz und gründeten so die ernestinische Linie, die mit der Kurwürde Sachsen- Wittenberg und S.-Thüringen erhielt, und die albertinische Linie, die Meißen mit N.-Thüringen bekam. Infolge des unglücklichen Ausganges der Schlacht bei Mühlberg ging die Kurwürde mit Sachsen - Wittenberg an Ulberts Enkel Moritz über, dessen Nachkommen 1806 durch das Bündnis mit Napoleon die Königswürde erhielten. Die ernestinischen Fürsten heißen seit dem Übergange der Kurwürde auf die albertinische Linie Herzöge von Sachsen. Wiederholte Teilungen ihrer Länder führten zur Zersplitterung ihres Gebietes in die 3 sächsischen Herzogtümer und das Großherzogtum Sachsen-Weimar. An- deren Geschlechtern entstammen die Fürsten von Renß und von Schwarz- bürg. — 1181 zerschlug Friedrich Barbarossa das alte Stammesherzogtum Sachsen, das sich nun in viele Einzellandschaften auflöste. Die bedeutendste von diesen war das welfische Herzogtum Brauufchweig-Lüueburg, aus dem das 1866 an Preußeu gefallene Königreich Hannover und das Herzogtum Brauu- schweig, das einstige Erbe Heinrichs des Löwen, hervorging. Obwohl sich dieser das ö. von der Elbe gelegene Küstenland an der Ostsee unterwarf, so überließ er doch das alte Obotriteulaud dem zum Christentum übergetretenen Wendenfürsten, der deutscher Reichsfürst und Stammvater der beiden noch jetzt regierenden großherzoglichen Häuser von Mecklenbnrg-Schwerin und Strelitz wurde. An der Nordsee entstand die Grafschaft Oldenburg, die sich allmäh- lieh zum gleichnamigen Herzogtum erweiterte, dem im Wiener Kongreß der groß- herzogliche Titel zuerkannt wurde. Auch die mit dem Fürstentum Waldeck auf demselben Meridian gelegenen lippeschen Fürstentümer bildeten ehemals Teile des Sachsenlandes. Die 3 Städte-Repnbliken des Deutschen Reiches: Ham- bnrg, Bremen und Lübeck begründeten ihre staatliche Selbständigkeit zu der Zeit, da der Hansabund den nordeuropäischen Handel beherrschte. — An der Elbe entstand während des Mittelalters die askanische Mark, die zum Herzog- tum Anhalt heranwuchs, dessen Fürstenhaus noch heute dem ruhmreichen Ge- schlecht der Askanier angehört. Eine Linie dieses Hanfes kam auf deu branden- burgischen Thron, als Albrecht der Bär 1134 mit der Nordmark, der heutigen

4. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 129

1911 - Magdeburg : Creutz
Die Verwaltung, 129 Saalkreis, Delitzsch, Bitterfeld, Stadtkreis Halle, Torgau, Wittenberg, Schweinitz, Liebenwerda. Die Kreise des Regierungsbezirks Erfurt heißen: Ziegenrück, Schleusingen, Stadtkreis Erfurt, Landkreis Erfurt, Stadtkreis Mühlhausen, Landkreis Mühlhausen, Heiligenstadt, Weißensee, Langensalza, Worbis, Stadtkreis Nordhausen, Kreis Grafschaft Hohnstein. Einige kleinere Landesteile liegen gesondert von der Provinz in anderen Ländern, z. B. Ziegenrück, Schleusingen, Venneckenstein. Solche vom Heimatlands ausgeschlossene Gebiete heißen Exklaven. Andere Gebiete liegen zwar in unserer Provinz, gehören aber nicht dazu. Unsere Provinz schließt sie nur ein, z. B. Schwarzburg-S o n d er shausen, -Frankenhausen, Sachsen-Weimar-Allstedt, Anhalt-Alsleben, -Mühlingen, Braunschweig-Ealvörde. Solche Landesteile heißen Enklaven. Der Regierungsbezirk Magdeburg ist nur durch einen schmalen Streifen bei Aschersleben mit den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt verbunden. Das Land Anhalt trennt die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg. Es reicht vom Harze bis über die Elbe. Anhalt ist ein Herzogtum und gliedert sich in 5 Kreise: Ballen st edt, Bernburg, Cöthen, Dessau, Zerbst. Die Provinz Sachsen nimmt einen Flächenraum von 460 Quadrat- meilen oder 25 244 qkm ein und zählt rund 3 000 000 Einwohner. Das Herzogtum Anhalt hat nur 42 Quadratmeilen oder 2300 qkm und etwa 316 000 Einwohner. Wie jeder Ort (Dorf und Stadt) seine Angelegenheiten selbst ordnet und verwaltet, so tut es auch die ganze Provinz. Das ist die Selbst- Verwaltung. Sämtliche Gemeinden der Provinz sind zu einem Kom- munalverbande vereinigt. Dieser Verband sorgt für seine Glieder, als wenn alle nur eine Person bildeten. An der Spitze der Kommuual- Verwaltung, also der ganzen Provinz, steht der Land es direkt or; er wird vom Provinziallandtage auf 6—12 Jahre gewählt und vom Könige bestätigt. Ihm zur Seite "stehen der Provinzialausschuß und der Provinziallandtag. Die Mitglieder des letzteren werden in den Landkreisen durch die Kreistage, in den Stadtkreisen von dem Magistrate und den Stadtverordneten gemeinschaftlich auf 6 Jahre gewählt. Der so gebildete Provinziallandtag bestimmt nun aus seiner Mitte 7—13 Mit- Henze-Kohlhase, Die Provinz Sachsen. Ausgabe A. 9 B. Die Verwaltung. a) Die Selbstverwaltung.

5. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

6. Gegenreformation und 30jähriger Krieg - S. 30

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
30 Iv. Der Dreißigjährige Krieg Xiii 1. Da das herzogliche Haus Braunfchtveig=£üneburg auf feine Ansprüche an die Erzbistümer Magbeburg und Bremen und die Bistümer Halberftabt und Ratzeburg mit dem Bebing verzichtet hat, daß ihm die mit Katholiken abroechfelnbe Nachfolge im Bistum (Dsna = brück zugesprochen werbe, so willigt die Kais. Majestät . . . barein, daß solche abroechfelnbe Nachfolge in besagtem Bistum Osnabrück binfüro statt haben soll. . . . Xj 2. Zweitens soll das Haus Heffen-Laffel ... die Abtei Hers* selb ... behalten. Xn 8. Enblich sollen wegen ctbbanrung der fchwebifchen Solba-teska alle und jebe Kurfürsten, Fürsten und übrigen Stänbe, einbegriffen die freie und unmittelbare Keichsritterfchaft . . . der nachfolgenben sieben Reichstreife, 5es kurfürstlich rheinischen, des oberfächfifchen, des ftänki-fchen, des schwäbischen, des oberrheinischen, des westfälischen und des nieder sächsischen, gehalten fein, fünf Millionen (myriades) Reichstaler in der im Rom. Reich üblichen Münze aufzubringen, und zwar in brei Ter-minen, am ersten ... 1 800000 an barem Gelb . . . und I 200000 durch Anweisungen. 9. Nach Abschluß biefes Vergleichs . .. soll die Zahlung der 1 800 000 <laler, die Abbcmfung der Soldaten und die Freigabe der (besetzten) (Drte alsbalb bewerkstelligt werben von den übrigen zwei Millionen sollen die Stänbe der genannten sieben Kreise die erste zu Rusgang des nächsten 3ahres . .., die anbere aber zu Lnbe des nächstfolgend Jahres . . entrichten. .. . 11. Betreffenb den österreichischen und den bayrischen Kreis soll, ba jener . . . zur Auszahlung des unmittelbaren kaiserlichen Heeres, biefer aber für das bayerische Kriegsvolk bestimmt worben ist, die Eintreibung im österreichischen Kreise bei der heil. Kais. Majestät stehen, im bayerischen aber biefelbe Meise ... wie in den übrigen beobachtet werben________ b) Münsterifcher Friedensschluß zwischen Frankreich und dem Reich. H. (24.) Skt. 1648.1 0. ... (Es soll zwar der burgunbifche Kreis ein (Blieb des Reiches fein und bleiben, fobalb die Streitigkeiten zwischen Frankreich und Spanien beigelegt . . . fein werben. In die barin noch währenben Kriege jeboch soll raeber der Kaiser noch irgenbein Reichsftanb sich einmischen_________ 69. Damit aber besagter Friebe (und Freundschaft zwischen dem Kaiser und dem Allerchristlichsten König) besto mehr gefestigt werben könne . . ., ist (mit Zustimmung, Rat und willen der Kurfürsten, Fürsten und Stänbe des Reichs zum Besten des Frieberts) ausgemacht worben: 70. (Erstens, daß die oberste herrschest, die Rechte der (Oberhoheit und alle artbern an die Bistümer Metz, Toul und üerbun, die gleichnamigen Städte und die Gebiete biefer Bistümer ... in berfelben Weise wie bisher 1 Liinig I 911—950.

7. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 84

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
84 Dritte Periode. Von 1056—1273. zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, wurde naturgemäß aus dem Amtsbezirk das Territorium; dessen Inhaber strebten nach Erblichkeit, die sie dem Königtum bestritten, und suchten in ihrem Gebiet ihre Landeshoheit auszubilden. So löste sich nicht nur die Zentralgewalt, sondern auch das Herzogtum in eine große Anzahl von Lehnsgebieten auf; und es bildete sich ein nicht rechtlich, aber tatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhob und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfaßte. Die deutsche Verfassung nach dem Interregnum ist na,hezu eine Oligarchie der Fürsten. Vom alten Stammesherzogtum Bayern (§ 35) hatten sich die Herzogtümer Kärnten (§40), Österreich unter den Babenbergern, (§ 63) und Steiermark (§ 66) losgelöst. Auch die Grafschaft Tirol und das Erzbistum Salzburg waren unabhängig geworden. Viel größer wurde die Zersplitterung Schwabens. Unter den Fürstenhäusern, die hier selbständig wurden, sind besonders zu nennen die Zähringer in Baden, die Habsburger, die im Aargau und am Vierwaldstättersee große Güter besaßen und die Landgrafenwürde im Elsaß erwarben, und die Grafen von Württemberg. Auch ein großer Teil der schwäbischen Ritterschaft und zahlreiche Städte (§ 75b) — solche auch in Bayern. Franken und Lothringen — wurden ganz unabhängig. Ein Herzogtum Lothringen hat bis ins 18. Jh. bestanden. Ganz davon losgelöst aber wurden u. a. die Herzogtümer und Grafschaften Brabant, Flandern, Holland, Seeland, Friesland, Geldern, Kleve, Jülich, Luxemburg, die Erzbistümer Köln und Trier. Von den Territorien, in die sich das Herzogtum Franken auf löste, seien genannt die Rheinpfalz, die Grafschaft Nassau, die Burggrafschaft Nürnberg, in deren Besitz die Hohenzollern kamen, die auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth erwarben; ferner das Erzbistum Mainz und die Bistümer Worms, Speier, Würzburg und Bamberg. Der Name Herzogtum Sachsen blieb dem Lande um Wittenberg, das der Anhaltiner (Askanier) Bernhard 1180 erhielt

8. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 84

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
84 Dritte Periode. Von 1056 — 1273. zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, wurde naturgemäß aus dem Amtsbezirk das Territorium-dessen Inhaber strebten nach Erblichkeit, die sie dem Königtum bestritten, und suchten in ihrem Gebiet ihre Landeshoheit auszubilden. So löste sich nicht nur die Zentralgewalt, sondern auch das Herzogtum in eine große Anzahl von Lehnsgebieten auf; und es bildete sich ein nicht rechtlich, aber tatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhob und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzöge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfaßte. Die deutsche Verfassung nach dem Interregnum ist nahezu eine Oligarchie der Fürsten. Vom alten Stammesherzogtum Bayern (§ 35) hatten sich die Herzogtümer Kärnten (§ 40), Österreich unter den Babenbergern (§ 63) und Steiermark (§66) losgelöst. Auch die Grafschaft Tirol und das Erzbistum Salzburg waren unabhängig geworden. Viel größer wurde die Zersplitterung Schwabens. Unter den Fürstenhäusern, die hier selbständig wurden, sind besonders zu nennen die Zähringer in Baden, die Habsburger, die im Aargau und am Vierwaldstättersee große Güter besaßen und die Landgrafenwürde im Elsaß erwarben, und die Grafen von Württemberg. Auch ein großer Teil der schwäbischen Ritterschaft und zahlreiche Städte (§ 75b) — solche auch in Bayern, Franken und Lothringen — wurden ganz unabhängig. Ein Herzogtum Lothringen hat bis ins 18. Jh. bestanden. Ganz davon, losgelöst aber wurden u. a. die Herzogtümer und Grafschaften Brabant, Flandern, Holland, Seeland, Friesland, Geldern, Kleve, Jülich, Luxemburg, die Erzbistümer Köln und Trier. Von den Territorien, in die sich das Herzogtum Franken auflöste, seien genannt die Rheinpfalz, die Grafschaft Nassau, die Burggrafschaft Nürnberg, in deren Besitz die Hohenzollern kamen, die auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth erwarben; ferner das Erzbistum Mainz und die Bistümer Worms, Speier, Würzburg und Bamberg. Der Name Herzogtum Sachsen blieb dem Lande um Wittenberg, das der Anhaltiner (Askanier) Bernhard 1180 erhielt

9. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

10. Neuere Geschichte von der Reformation bis zur Französischen Revolution - S. 37

1913 - Münster in Westf. : Schöningh
37 Frankreich bekam das sterreichische Elsa und die Land-Dogtei der zehn elsssische Reichsstdte. Straburg blieb deutsch. Die Besitzergreifung von Metz, Toul und Verdun wurde besttigt. Brandenburg machte zwar seine Rechte auf Pommern geltend, bekam aber nur Hinterpommern nebst dem Stifte Kamin und als Entschdigung fr Vorpommern die ehemaligen Ivistmer Magdeburg, Halber st adt und Minden. Holland und die Schweiz schieden als selbstndige Staaten aus Deutschland aus. Staatsrechtliche Bestimmungen. Bayern behielt die Oberpfalz mit der 7. Kurwrde, während die Unterpfalz am Rhein mit der neuen 8. Kurwrde dem Sohne des Winterknigs wiedergegeben wurde. Den Reichsfrsten wurde volle Landeshoheit zuge-billigt: sie durften ferner unter sich und mit auswrtigen Fürsten Ivndnisse schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Damit erst waren die Fürsten wirkliche Souverne. Der Kaiser war in allen wichtigen Reichsangelegenheiten an die Abstimmung der Reichs-stnde gebunden. Religise Bestimmungen. Den Katholiken, Luthera = nern und Reformierten wurde freie Religionsbung zuerkannt und ihnen der Besitz jener geistlichen Gter besttigt, die sie vor dem Jahre 1624 (Normaljahr) in Hnden gehabt hatten. Der Grundsatz Wes Land, des Religion" mar berwunden; an seine Stelle trat allmhlich der Gedanke des parittischen Staates. Das Reich verlor durch den Westflischen Frieden mehr als 100 000 qkm und bte den monarchischen Charakter seiner Reichs-Verfassung ein. 10. Brandenburg bis zum Jahre 1640. Die Anhaltiner oder Askanier. 11341320. ' '' T Abgesehen von den Zgen Kawi. und Heinrkcys I. hat zuerst i ': v \ . Otto I. jenseits der Elbe festen Fu gefat. Nach dem Tode des Markgrafen Gero teilte er im Jahre 965 den neuerworbenen Besitz in die Ostmark (spter Lausitz), in die Thringische Mark (spter Meien) und in die zum grten Teile auf der linken Seite im Elbergen gelegene Nordmark, spter Altmark genannt. Von den neu gegrndeten Bistmern Zeitz, Meien, Merseburg, Havelberg,
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TM Hauptwörter (200)200

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