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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Abriß der Weltgeschichte mit eingehender Berücksichtigung der Kultur- und Kunstgeschichte für höhere Mädchenschulen - S. 234

1891 - Leipzig : Voigtländer
234 Luzern. Infolge der Julirevolution wurde die bis dahin bestehende Regierung der Patrizier mit der drckenden Oberherrschaft der Städte der das Landvolk ge-strzt. Mit dem steigenden Einflu der Jesuiten in mehreren Kantonen wuchs dann der Parteistreit, bis sich aus den katholischen Kantonen Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis der sogenannte Sonderbund bildete (1846). Da kam es zum Kriege. Unter General Dusour schritt ein Heer von 50000 Mann gegen den Sonderbund ein und zwang ihn zur Unter-wersung. Darauf gab sich die Schweiz eine neue Gesamtverfassung 1848, durch welche (zur Beseitigung des Kantnligeistes") der Staatenbund in einen enger geeinigten B u n d e s st a a t verwandelt wurde. Ein Bundesrat von 7 Mit-gliedern fhrt die Regierung; die Gesetzgebung und die Wahl der obersten Bundes-behrden wird ausgebt durch die Bundesversammlung, die aus dem Nationalrat (ein Mitglied auf 20000 Seelen) und dem Stnderat (2 Mitglieder aus jedem Kanton) besteht; Bundesstadt ist Bern. 157. ie Februarrevolution in Frankreich. 1. König Ludwig Philipp 18301848. Der durch die Juli-revolutiou auf den franzsischen Thron erhobene König Ludwig Phi-tipp (der Brgerknig") hatte es trotz seiner groen Klugheit doch nicht verstanden, seiner Regierung in der Liebe und Anhnglichkeit des Volkes eine seste Sttze zu verschaffen. Man warf ihm vor, da er mehr seinen und seines Hauses Vorteil, als Frankreichs Gre im Auge habe. Obgleich er bei seiner Thronbesteigung verheien hatte, da das Grund-gefetz des Staates (die Charte) unter seiner Regierung eine Wahrheit" sein werde, beschuldigte man seine Minister, da die Verfassung von ihnen nur scheinbar beobachtet werde, und forderte immer dringender grere Freiheiten, insbesondere Erweiterung des Rechts fr die Wah-lert der Volksvertreter. Zwischen den einzelnen Stnden des Volkes war eine starke Spannung eingetreten; der reichere Brgerstand schien vom Hose auf Kosten anderer Stnde begnstigt; die Unzufriedenheit der besitzlosen Arbeiterklasse wurde durch Einwirkung von Volksauf-wieglern bis zum tdlichen Hasse gegen die Reichen und bis zur Drohung, die bestehende Ordnung umzustrzen, gesteigert. Da der König, sowie sein Minister G u i z o t, sich abgeneigt zeigten, die Berechtigung fr die Volksvertreterwahl kaum eine halbe Million Staatsbrger besa das Wahlrecht zu erweitern, stieg die Grung im Volke so gewaltig, da (bei Gelegenheit eines von der Regierung verbotenen Reformbanketts) am 22. Februar 1848 ein Aufstand zu Paris ausbrach, der an den bei-den folgenden Tagen zum blutigen Barrikadenkampfe wurde und eine neue Staatsumwlzung, die sogenannte Februarrevolution, zur Folge

2. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 115

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
115 Innern, 3) die romanische in Graubündten, welche wiederum 4 Dialekte hat, 4) die italienische in Tessin und den südlichen Thalschaften von Bündten. Der Religion nach sind drei Fünftel der Bevölkerung Glieder der evange- lischen, zwei Fünftel dagegen Anhänger der römisch-katholischen Kirche. Juden leben 2000 in der Schweiz. Die schweizerische Industrie ist sehr bedeutend und im Ausland wohl angesehen. Die Baumwollenmanufakturen von Glarus, die Spitzen von Neuenburg, die seidenen Waaren von Zürich, die Baumwollen- und Leinen- webereien von Appenzell, die Papierfabrikation von Basel, die Gold- und Silberwaaren von Gens, die Schweizer-Uhren von Genf und Neuenburg gehen in alle 5 Welttheile und finden wegen ihrer Güte großen und raschen Absatz. Ebenso sind die Holzschnitzereien des Berner Oberlandes gesuchte Artikel. Besonders lebhaft ist der Transithandel aus Deutschland nach Italien über den Splügen und Gt. Gotthardt; Basel, Zürich, St. Gallen, Lu- zern, Neuenburg, Bern, Genf und Chur sind die Haupthandelsplätze der Schweiz. Eine besondere Eigenthümlichkeit der Schweizer besteht darin, daß sie des Verdienstes willen ihre Heimath auf längere oder kürzere Zeit verlassen und später mit dem Erwerbe in die Heimath zurückkehren. So wandern namentlich aus Tessin jedes Frühjahr Tausende von Männern und Jüng- lingen nach Italien oder Tyrol, und erwerben sich daselbst als Glaser, Maurer, Tagelöhner oder Handlanger so viel Geld, daß sie den Winter von dem Ersparten sich und ihre Familie erhalten können. Besondere Be- rühmtheit haben von diesen wandernden Schweizern die Graubündtner Zucker- bäcker erhalten, deren „Schweizer-Conditoreien" in allen größeren Haupt- städten Europas wohl besucht sind. Ebenso werden Erzieher und Erzieherin- nen aus den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg und Freiburg aller Orten geschätzt. Wiederum treten Andere in römische oder neapolitanische Kriegs- dienste, in welche man die Schweizer wegen ihrer Treue und Tapferkeit immer gern aufgenommen hat, und erwerben sich daselbst für die alten Tage ausreichende Pensionen neben der Erfahrung im Kriegshandwerk. Aber Allen bleibt in der Ferne eine Liebe und Anhänglichkeit zum Vaterland und zur Heimath, welche sich bei allen Gelegenheiten durch Wort und That frisch und kräftig erzeigt. Die schweizerische Eidgenossenschaft besteht aus 22 Kantonen, von denen jeder souverain ist, und von denen drei wieder in 2 selbständige Landestheile zerfallen, Unterwalden (in Ob- und Nidwalden), Appenzell (Außer- und Innerrhoden) und Basel (Basel-Stadt und Basel-Land). An der Spitze der Gesammtheit steht der Bundesrath, welcher aus 7 Mitgliedern besteht, und die Beschlüsse des Stände- und Nationalraths auszuführen hat. Seine Amtsdauer erstreckt sich auf drei Jahre. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone; jeder Kanton schickt 2 Ständeräthe nach Bern; in den getrennten Kantonen sendet jeder Landestheil ein Mitglied ab. Der Nationalrath besteht aus den Abgeordneten des Volkes. Je 20,000 Einwoh- ner oder eine Bruchzahl über 10,000 wählen ein Mitglied. Soll ein Gesetz oder Vorschlag zum Bundesgesetz erhoben werden, so müssen beide Räthe ihre Zustimmung ertheilen. Bundessitz in der Schweiz ist Bern. Jeder Kanton der Schweiz ist souverain, d. h. er ordnet seine inneren Angelegenheiten selbständig. Die Spitze eines jeden Kantons bildet das 8*

3. Geographie von Mitteleuropa - S. 179

1912 - Regensburg : Manz
Allgemeine Übersicht über die Schweiz. 179 liegen um den Nienburger- und Genfer See. Die gemischten Kan- tone sind: Freiburg und Wallis (französischdeutsch) und Graubünden x/2 deutsch, 35 °/o Rätoromanen, 17 °/o Italiener). Der Kanton Tessin ist italienisch. Der Religion nach sind % protestantisch (refor- miert), 2/5 katholisch. Mittelpunkte der Reformierten waren einst Zürich (Zwiugli) und Genf (Calvin). Die Katholiken wohnen namentlich im Hochgebirge und im Süden. Für die Schulbildung ist sehr gut ge- sorgt. Das Land hat 5 Universitäten, 3 deutsche (Basel, Bern, Zürich) und 2 französische (Genf und Lausanne). 4. Die Geschichte. Zur Zeit Cäsars wohnten hier die kelti- scheu Helvetier. Während der Völkerwanderung ließen sich Ale- mannen (im W. Burgunder) im Lande nieder, welches in der Folge .zum Deutschen Reiche gehörte. Im Mittelalter gab es neben den mächtigen Herren des Landes (Grafen von Kybnrg, Habsburg, Bischof von Basel usw.) zahlreiche freie Stadt- und Landgemeiuden. Von diesen traten drei: Schwyz, Uri und Unterwalden, die sogenannten Nrkantone, im Jahre 1307 zusammen, um ihre Freiheit gegen die Übergriffe der Habsburger zu schützen (Tellsage). Später traten in- folge glücklicher Freiheitskämpfe Luzern, Zürich, Glarns, Bern und Zug dem Bunde der Eidgenossen bei und in der Folge weitere fünf „Orte". Im Jahre 1648 wurde die Unabhängigkeit der Eid- Genossenschaft vom Deutschen Reiche formell anerkannt. Im 19. Jahr- hundert kamen dann noch neun Kantone, darunter die französischen und der italienische, hinzu. 5. Staatliche Verhältnisse. Die Schweiz, ein republikaui- scher Bundesstaat, besteht aus 22 Kantonen, welche zusammen die Schweizerische Eidgenossenschaft bilden. Jeder Kanton hat seine eigene Verfassung. Die gemeinsamen Angelegenheiten (Heerwesen, Ent- scheidung über Krieg und Frieden, Bündnisse und Verträge, Verkehrs- Wesen) ordnet die Bundesversammlung, bestehend aus den Ver- tretern des Volkes (Nationalrat) und je zwei Abgesandten der ein- zelnen Kantone (Ständerat). Die vollziehende Gewalt hat der Bun- desrat, an dessen Spitze ein jährlich wechselnder Präsident steht. Die Schweiz hält als neutraler Staat nur ein Milizheer. Die Dienstzeit betrügt im 1. Jahre 2—3 Monate, später einige Wochen. 12*

4. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 6

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
6 Dionysius^) selig entschlafen. Sein Leib wurde von seiner Gattin Beatrix und seinen Shnen Johann und Otto nach Strauberg gebracht und auf dem Chor der Kirche der Predigermnche, die er gegrndet hatte,____ehrenvoll beigesetzt. 4a. Kulturbettigung der Zisterzienser im 13. Jahrhundert. (Teil I. Nr. 68.) 4b. Grndung einer Stadt im ostdeutschen Kolonisationsgebiet. (Teil I. Nr. 70.) 4c. Grndung eines Dorfes im ostdeutschen Kolonisationsgebiet. (Teil I. Nr. 71.) 5. Markgraf Otto Iv. mit dem Pfeile im Kampfe mit dem Erzslift Magdeburg. 1278. Quelle: Magdeburger Schppenchronik (Niederdeutsch)-). Buch Ii. bertragung aus dem Abdruck des niederdeutschen Textes in den Chroniken der niederschfischen Städte Leipzig 1860. (Die Chroniken der deutschen Städte vom 14.16. Jahrhundert. Bd. 7.) S. 156162. Im Jahre 1278 wurde Gnther von Schwalenberg zum Bischof gewhlt, aber noch nicht besttigt. Zu dieser Zeit war Markgraf Otto von Brandenburg ein Feind des Gotteshauses zu Magdeburg. Der zog heran mit groer Heereskraft und hatte Bhmen und Polen und Pommern in seinem Heere. Er kam bis nach Frohse an der Elbe). Dort lagerte er und verma sich trichterweise, er wolle des anderen Tages seine Pferde in den Dom zu Magdeburg einstellen. Am Abend sandte er Boten vor die Stadt, ebenso um Mitternacht und lie ersphen, was die Brger und der Bischof tten. Die Boten kamen wieder und sagten, es sei niemand da, das Volk sei ganz verzagt. In der Morgendmmerung sandte er abermals Boten vor die Stadt. Die kamen wieder und sagten, die ganze Stadt sei voll Posaunen, Pfeifen und Trommeln. Der erwhlte Bischof hatte nmlich die Fahne des heiligen Mauritius4) genommen, sie selbst ans den Marktplatz vor das Rathaus getragen und dort die Brger gebeten, ihm zu folgen. Dazu hatte sich das Volk bereit gefunden. Es erhob sich jetzt wie ein Mann und bestand den Markgrafen bei Frohse und gewann den Streit und fing den Markgrafen mit vielen Rittern und Knappen und fhrte ihn nach Magdeburg in die Stadt und legte ihn in Eisen und hielt ihn solange darin, bis man ihm eine Kiste aus dicken Bohlen hatte herstellen lassen. Darin legte man ihn. Die Kiste stand in dem Hose des Herrn von Querfurt, der da lag, wo nun das Chor von St. Nikolaus auf dem Neumarkte steht. Die Schlacht fand statt am Tage Pauli, des ersten Einsiedlers, d. i. vier Tage nach den 12 Nchten5). x) Dionysius ist der 9. Oktober. ) Die Magdeburger Schppenchronik, so genannt, weil ihr erster Verfasser Schreiber am Schffenstuhl zu Magdeburg war und auf Veranlassung seiner Herren, der Schffen, sein Buch verfate, ist eine Quelle ersten Ranges und zwar hauptschlich fr die Geschichte des Erzstistes Magdeburg und der angrenzenden Mark Brandenburg. Ihr Grundstock reicht bis zum Jahre 1372 und hat als Verfasser wahrscheinlich den Stadtschreiber Hein-rich von Lammspringe, der der die Zeit von 13501372 als Zeitgenosse berichtet. Das Werk ist dann bis zum Jahre 1516 fortgesetzt worden. Zu den Fortsetzern gehrt auch der noch zu erwhnende magdeburgische Syndikus Engelbert Wusterwitz. ) Frohse ist ein Flecken, etwa 12 km sdl. von Magdeburg an der Elbe gelegen. *) In der Stadt befand sich ein von Otto dem Groen gegrndetes Kloster, das dem heiligen Mauritius geweiht war. Daher geno dieser Heilige in Magdeburg groe Verehrung. 6) Der Kampf fand am 10. Januar 1278 statt; die 12 Nchte heit die Zeit von Weihnachten bis zum Feste der hl. drei Könige.

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 730

1858 - Weimar : Böhlau
730 Stiftung Gleichzeitig mit dem Papstthum ward auch die Eidgenossen- emer^clveti- bet Schweizer zertrümmert. In den Freistaaten der Schweiz Republik, hatten sich mancherlei Verfaffungsformen gebildet, die alle einander darin ähnlich waren, daß die obrigkeitliche Gewalt nicht der lasse aller ein- zelnen Bewohner zustand, sondern nur einer bald größeren, bald gerin- geren Zahl von erblich angesessenen Bürgern. Selbst die kleineren Kan- tone, die für wahre Demokratien galten, weil alle ins Bürgerrecht auf- genommene Haukväter zur Landsgemeinde gerufen wurden, hatten doch auch Schutzverwandte und Dienstleute, die das Bürgerrecht nicht besaßen, sowie unterthänige Ortschaften und Landvogteien, über welche die Ge- meinde Herrschaftsrechte ausübte. In den größeren Kantonen gemischter oder ganz aristokratischer Verfassung trat die oligarchische Richtung noch mehr hervor. In Bern, dem größten der verbündeten Kantone, waren die sämmtlichen Einwohner deß Landgebietes Unterthanen der Haupt- stadt, aber unter den Bürgern der letzteren hatten nur etwa drittehalb hundert Familien das Recht, in den Rath erwählt werden zu können; die Zahl derer aber, auf welche sich die Wahl zu beschränken pflegte, belief sich 1785 auf neun und sechzig Familien. Das Stadtadelsregi- ment bot manche schöne Seiten dar, und die väterliche Regierung der gnädigen Herrn von Bern konnte für musterhaft gelten. Doch machten sich auch manche Gebrechen bemerkbar, wie in der regimentßfähigen Bürgerschaft ein dein Adelstölze ähnlicher Dünkel und dagegen in den von der Regierung ausgeschlossenen Klassen ein Geist der Unzufriedenheit und des Mißmuths, der in dem bestehenden Verhältnisse der Regierenden und der Regierten die entschiedenste Ungerechtigkeit sah. Am ungünstig- sten war die Stimmung in dem wälschen Theile des becner Gebiets, in der 1536 dem Herzoge von Savoien entrissenen Landschaft Waat. Die Bewohner, den Franzosen durch Sprache und Denkweise verwandt, be- gannen zu Anfange der Revolution ihre Ausschließung vom Staats- regiment als einen Zustand arger Unterdrückung zu betrachten, und wur- den revolutionären Entwürfen und Grundsätzen geneigt. Die Patrioten des Waatlandes richteten Vorstellungen an den Senat zu Bern und baten, der Provinz die Rechte zu gewähren, die ihr bei dem Regierungs- wechsel zugesichert worden waren. Die Weigerung veranlaßte Unruhen, in deren Folge mehrere der Bittsteller auswanderten und über einige die Acht ausgesprochen ward. Ausgewanderte Waatländer wandten sich an daß Direktorium, und dieses nahm das Hülfegesuch freundlich auf. So- bald ein kleines französisches Heer an der Grenze erschien, stand das Waatland auf und sagte sich von dem Rathe zu Bern los. Der regie- rende Rath wurde durch Furcht gelähmt und meinte durch Unterhand- lungen das Vaterland retten zu können. Der Anführer der bernischen im Waatlande stehenden Kriegsmacht, Oberst Weiß, wurde auf ein un- bedingt friedliches Verhalten angewiesen. Ebenso herrschte Unentschlos- senheit auf der Tagsatzung, welche nach Aarau ausgeschrieben war, um über die von der Gesammtheit zu stellende Hülfe zu rathschlagen. Zu dem Mangel kräftiger Einheit, der den erschlafften Bund der Eidgenos- sen 'zum Widerstande gegen einen auswärtigen Feind ungeschickt machte, kam noch die in den Kantonen herrschende politische Gehrung, die von dem französischen Geschäftsträger zu Basel, Mengaud, durch alle Künste des Jakobinismus genährt wurde. Ueberall gab es Schweizer,

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 731

1858 - Weimar : Böhlau
781 die eine Veränderung der alten Verfassungen entweder aus Eigennutz wünschten oder dieselbe für unvermeidlich hielten. In Lau 1 an ne ver- einigten sich die Revolutionsfreunde zu einer Generalversammlung des waatländischen Volkes und steckten eine Fabne auf mit der Aufschrift: Lemanische Republik. In Basel brach eine Revolution aus; das bisher dem Rathe und der Bürgerschaft unterthänige Landvolk zog in die Stadt, schaffte die Stadtverfaffung ab und rief eine neue demokrati- sche aus. Die Regierung von Bern entschloß sich, um ähnlichen Auf- tritten zuvorzukommen, allen ihren Mitbürgern, ohne Unterschied der Geburt und des Wobnorts, gleiche Rechte einzuräumen. Luzern, Frei- burg, Solothurn und Schaff Hausen kündigten durch Bekannt- machungen gleiche Vorsätze an. Die Unentschlossenheit wirkte auch auf die Kciegsoperationen. Das Heer der Schweizer war anfangs dem französischen überlegen, aber die Schweizer ließen sich durch trügerische Unterhandlungen so lange hin- halten, bis der französische Feldherr Brune durch die Ankunft neuer Truppen unter Schauenburg verstärkt war. Nun nahmen die Fran- zosen Solothurn und Freiburg mit Slurm und« drangen gegen Bern vor. Zwar wurde von mehreren bernischen Heerhaufen tapfer gefochten, aber die Franzosen gelangten bis vor die Thore von Bern, und die Regierung suchte nun durch eine Kapitulation Leben und Eigen- thum der Bewohner zu retten. Die Schweizertruppen zerstreuten sich jetzt, fielen aber vorher über ihre Anführer her und tödteten mehrere, weil sie glaubten, daß ihre Niederlage nur das Werk der Vecrätherei sein könne. Die Franzosen bemächtigten sich zunächst in Bern des Schatzes und des Zeughauses; dann dehnten sie das Plünderungssystem auch auf an- dere Kantone aus. Die schweizerische Eidgenoffenschaft wurde für eine untheilbare helvetische Republik erklärt und ihr die Einführung einer Verfassung nach französischem Zuschnitt anbefohlen. Das Land wurde mit dem Unterhalte und der Bekleidung der französischen Armee belastet, mit starken Schatzungen belegt und die Arsenale, Magazine und die Staatskassen ausgeplündert. Zu Aarau versammelten sich die Abgeordneten von zehn Kantonen, und am 27. April 1798 wurde ein helvetisches Direktorium eingeführt. Aber die kleinen demokrati- schen Kantone, Schwytz, Uri, Appenzell, Glarus, Zug und Untermal- den, wollten von der neuen Verfassung nichts wissen, und auch die Be- wohner neuer Kantone, wie Thurgau und St. Gallen, theilten die Ab- neigung gegen die neue Verfassung. Es kam zu mehreren blutigen Tref- fen, am Zürcher See und in den benachbarten Thälern, zum Theil an den Stellen früherer Freiheitßkämpfe, bei Morgarten, Küßnacht, Rap- perswyl und anderen, und die Enkel der alten Eidgenossen bewiesen, daß die alte Schweizerkraft noch nicht erloschen war. Aber endlich muß. ten die Schweizer doch die neue Verfassung annehmen. Der republikanische Haushalt kostete noch mehr als der monarchi- gsks lche, und das Direktorium juchte deßhalb durch Unterjochungß- und Paris zurück Plünderungskriege außerordentliche Zuschüsse zu erhalten, um das Miß- nwgypttn Verhältniß der .Einkünfte gegen die Ausgaben zu decken. Auch bemühte es sich durch äußere politische Größe die innere Gebrechlichkeit zu ver-

7. Die mittlere und neue Welt - S. 297

1873 - München : Lindauer
297 Von den polnischen Länbetn, die sich Preußen zugeeignet, warb ein Teil bnrch den Tilsiter Frieden 1807 dem Könige von Sachsen als Herzogtum Warschau gegeben, das 1809 bnrch einige von Österreich abgetretene Striche erweitert würde. Der Wiener Kongreß, 1815, erhob das um Krakau und Posen verkleinerte Herzogtum Warschau zu einem Königreiche und bewilligte, daß es mit Rußlau b bnrch Personalunion vereinigt werbe (s. S. 218 und 292). Das Geschick bieses Königreiches unter dem Zepter Rnßlanbs siehe in der Geschichte Rnßlanbs toeite 294. Viii. Der Süden Europas. § 85. Aie §$w'n seit 1648. In der Schweiz, welche sich 1648 von Deutschland getrennt hatte (s. S. 126), würden lange Zeit hinbnrch die gemeinsamen Angelegenheiten von bett 13 Kantonen erlebigt, aus welchen die Republik zusammengesetzt war. Zürich war der leiteitbe Kanton ober Vorort, Bern nub^Luzern waren die zwei anberen der brei Vororte. Die französische Republik, welche die Alpenpässe nttb einen in Bern aufgehäuften Schatz in ihre Gewalt zu bringen wünschte, ließ 1798 das Berner Gebiet erobern, erklärte die ganze Schweiz bis ans Gens, welches als Departement Letttan mit Frankreich vereinigt warb, als helvetische Republik und erliefe eine Konstitution , welche die junge Republik in 18 gleiche Kantone teilte. Als die gegen Frankreich verbünbeten Österreicher und Russen 1799 in die Schweiz einrückten, warb die neue Konstitution abgeschafft, aber nach neuen Siegen der Franzosen wieber hergestellt. Am 10. Februar 1803 gab Napoleon Bonaparte die Mebiations-akte, welche zu bett 13 alten Kantonen noch 6 neue (St. Gallen, Graubünben, Aargau, Thurgau, Tessin und Waabt) hinzufügte; Wallis warb bei biefer Gelegenheit mit Frankreich vereinigt. N enf chatel (Neuenburg), welches dem Könige von Preußen gehörte, warb erst 1806 zu Frankreich geschlagen. Die gegen das Ende 1813 in die Schweiz einrückenben Verbünbeten stellten in vielen Kantonen die alte Verfassung wieber her, nttb am 7. August 1815 kam unter Vermittlung des Wiener Kongresses ein Bnnbesvertrag zu Staube, welcher eine Annäherung an die alte Verfassung enthielt; Genf, Wallis und Neuf-chatel kamen bamals wieber an die Schweiz. Gegen btc in bett Stäbtekantonen „immer weiter um sich greifenbe Patrizierhctrschast und gegen das Übergewicht der herrfchenben Stabte bilbete sich allgemach eine Opposition, bereit Ziel Sturz bet Oligarchie und Reform des 1815 vereinbarten Bnnbesvertrages war. Ein Anfstanb im Juli 1830 hatte zur Folge, daß die in bett brei Vororten s chott längst bestehenbe bemokraüsche Verfassung allgemein eingeführt

8. Die mittlere und neue Welt - S. 298

1873 - München : Lindauer
298 wurde (in Basel erst 1832). Nene Unrnhe ward zunächst dadurch veranlaßt, daß die radikale Regierung in Aargau 1841 sämtliche Klöster aufhob, weiterhin aber dadurch, daß nach dem Sturze der radikalen Negierung in „dem Vororte Luzern die neue ihegiemig 1844 die Jesuiten zur Übernahme des Unterrichtes in Luzern berief. Nachdem ein von Freischaren auf Luzern gerichteter Angriff abgeschlagen worden war, traten die sieben katholischen Kantone (Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis) tu emen Bund welcher von den übrigen Kantonen als verfassungswidriger Sonderbnnd erklärt und 1847 durch eine Erekutionsarmee unter dem Befehle des Genfer Dufour gesprengt wurde. Die-Greg« setzten 1848 eine Bundesreform durch, durch welche die Schweiz aus einem Staatenbunde souveräner Kantone tn einen Bundesstaat mit einheitlichem Militär-, Münz-, Zoll- und \.ost-wesen umgewandelt wurde. Die an die Stelle der wandernden Tagsatzungen getretene permanente Bundesversammlung in Bern hat zwei Abtüluugeu: den,Natronalrat dessen Mitglieder auf drei Jahre nach der Seeleuzahl der Kanton fl auf 20 000) gewählt werden, und den St an de rat, gebildet aus Im Lgeoldneten jedes Kantons. Die vollziehende Gewalt Übt ent auf Up«fr gewählter Bundespräsident, dem ein Bundesrat vou sieben auf 3 Jahre ernannten Mitgliedern beigegeben ist. §86. J>k Sfooktt Italien- (M der Milt- de- 17. Saljrfiunmrl- (f. §60)? I. Oii Döeritasien. a Venedig, das im Laufe des 16. Jahrhunderts seine Be-sttznngen aus der Halbinsel More'a und im Archive lagus! sowie die Insel Cypern an die Türken verloren hatte (f. S. 166), er-o“nie 1687 More'a zurück, gab aber dieses nebst Cerigo 1,18 im Frieden m Passa'rowitz (s. S. 191) gegen die tn Albanien und Ralmatien Troberten Plätze heraus. Die Kriegserklärung welche Navoleon 1797 an die Republik Venedig erließ, hatte zunächst die Umwandlung der aristokratischen Verfassungl Benedrgs m eine demokratische, dann die Beseitigung des, g^sen Dogen Lu gi Manini und weiterhin dies zur Folge, daß tm F"edm * K y fto'nnio f 1797) das venetiamsche Gebiet unter Osterreiu), ßraukretch und die eisalpinische Republik vetteilt wurde s S ^04)- Im Frieden zu Preßburg (1805) .trat Österreich das venetianische Gebiet, soweit ihm dies un Frieden zu Kanipv Formio zugefallen war, an das aus der cisalpinischen > Ke S-Ä« Ss? 1sä9»"« Sg7w77n°n° Klärte sich unter dem ^nm Direktor gewählten Manin zur Repn-

9. Die deutschen Landschaften - S. 102

1896 - Trier : Lintz
102 Die deutschen Landschaften. hat eine Einwohnerzahl von 2 917 754*). Von der Bevölkerung gehören etwa 3/ö dem protestantischen und etwa 2/ö dem katholischen Glaubensbekenntnisse an. b. Die staatliche Ordnung und Einrichtung. Die Schweiz ist eine Republik. Man nennt die Verfassung eines Staates eine republikanische, wenn in ihm nicht ein Fürst, der aus einem zur Thronfolge berechtigten Fürstenhause stammt, die höchste Regierungsgewalt ausübt, sondern ein Präsident, der auf eine bestimmte Zeit gewählt wird. In der Schweiz ge- schieht dessen Wahl nicht unmittelbar durch das Volk, sondern er wird aus der Mitte der Bundesversammlung bezeichnet und zwar immer nur auf ein Jahr. Letztere wird zur Gesetzeslesung, d. h. zur Beratung über den Erlass neuer oder über die Abände- rung bestehender Gesetze einberufen. Sie besteht aus zwei K a m m e r n , aus dem National rat und dem S t ä n d e r a t. In ersterer sind die Schweizer Kan tone verhältnismässig, in letzterer gleichmässig vertreten. Jedes Bundesgesetz muss ferner der Volksabstimmung unterbreitet werden, wenn hierzu der Antrag durch 30 000 Bürger oder acht Kantone gestellt wird. Die Ausübung der Regierungsgewalt ist dem Bundesrat übertragen. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern, welche von der Bundesversammlung auf je 3 Jahre gewählt werden. Den Vor- sitz in ihm führt der Bundespräsident. Bundeshauptstadt ist Bern. Die republikanische Verfassung erklärt sich aus der geschicht- lichen Entwicklung des Landes. In früherer Zeit zerfiel die Schweiz, wie das übrige Deutschland, in viele kleine Herrschaften, sowohl weltliche als auch geist- liche. Als die Habsburger in den Besitz der deutschen Kaiserkrone kamen, suchten sie zur Vergrösserung ihrer Hausmacht auch schweizerische Gebiete zu erwerben. Die kaiserlicheu Vögte stiessen aber in den drei um den Vierwald- stätter See gelegenen, fast nur von Hirtenvölkern bewohnten Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwaiden auf grossen Widerstand. Zur Wahrung ihrer Freiheit und ihrer alten Rechte schlössen letztere am 1. Aug. 1291 einen Bund. Die Schweizer bemächtigten sich der in ihrem Lande erbauten Zwingburgen (1308) und errangen bei Morgarten über das Heer Leopolds von Oesterreich einen glänzenden Seeg. Dem Bunde der drei Waldstätten oder Urkan- tone, der nach dem Ländchen Schwyz benannt wurde, schlössen sich noch im 14. Jahrhundert 5 andere, nämlich Luzern, Zürich, Glarus, Zug und B e r n an, so dass ihre Zahl jetzt 8 betrug (darunter 4 Länder und 4 Städte). Bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts vermehrte sich die Zahl auf 13, indem noch Freiburg, Solothurn, Basel, Sc h äff hausen und Appenzell hinzutraten. Sie bildeten die 'Eidgenossenschaft. Mit den später noch hinzugekommenen, teils durch Krieg erworbenen, teils freiwillig zugetretenen Gebieten zählt der Staat jetzt 22 Kantone, von welchen 15 eine vorwiegend deutsch und 7, nämlich die westlichen, eine vorwiegend französisch redende Be- völkerung haben. Im Jahre 1815 hatte er seinen jetzigen Umfang erreicht. Die Verwaltung dieses schweizerischen Bundesstaates erwies sich als sehr schwierig, *) Zählung vom Jahre 1888; nach einer Zusammenstellung kantonaler Aufzeichnungen betrug sie am Ende des Jahres 1894 2 984 800.

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 128

1861 - Freiburg : Herder
128 Geschichte der neueren Zeit. hatte mit der Vernichtung Polens ihrem Lebenswerke die Krone aufge- setzt, indem sie damit die Schranken zwischen Rußland und dem zerfalle- nen deutschen Reiche hinwegräumte; sie starb 16. November 1796. Rcvolutionicrung und Plünderung der Schweiz (1798). 8 335. Der Ruf: Freiheit und Gleichheit! zündete zuerst in der wälschen Schweiz; schon 1792 empörte sich die pruntrutische Herrschaft des Fürstbischofs von Basel und ließ sich mit der frän- kischen Republik vereinigen; 1794 erhoben sich die gemeinen Bürger in Genf gegen die aristokratischen und ahmten bis 1796 die Pariser auch durch eine Schreckenszeit nach, bis Rouffeaus Vaterstadt in der französischen Republik aufging. Im Frühjahr 1798 erklärten sich alle deutschen und italienischen Vogt eien als frei, Bern aber zerfiel mit der Waadt, woraus das Direktorium dieselbe mit französischen Truppen besetzte; während man nun in Bern und den anderen Städten über die Reform der Bundesverfassung und Kantonsverfaffung stritt, die diktatorische Einmischung Frankreichs aber zurückwies, erhielten die französischen Generale den Befehl zum Angriffe. Ueber Basel rückte Schauenburg in das Aarthal und nahm Solothurn ohne Widerstand, aus der Waadt Brune nach Freiburg; nach einigen blutigen Gefech- ten ergab sich Bern, der hartnäckige Widerstand der Urkantone wurde gebrochen und als das kleine Nidwalden sich im Herbste ganz allein erhob und verzweifelten Widerstand leistete, wurde es in türki- scher Weise beruhigt (18. September). Aus den schweizerischen Zeug- häusern führten die Franzosen 500 Geschütze fort, leerten alle Maga- zine und nahmen aus den Kaffen über 40 Millionen Franken weg; dafür wurde die alte Eidgenossenschaft in eine helvetische Repu- blik mit französischer Verfassung verwandelt und stellte 18,000 Manu für den Dienst der französischen Republik. Die römische Republik (10. Februar 1798). 8 336. Zu Rom wurde am 28. December 1797 der französische General D up h ot durch eigene Schuld von einer Schildwache erschossen, darauf marschierte Berthier aus Befehl des Direktoriums nach Rom und formte es mit dem Reste des Kirchenstaats in eine Republik nach französischem Muster aber mit altrömischem Namen um und beutete sie aus wie die drei anderen republikanischen Mägde; der milde aber unbeugsame Pius Vi. wurde in die Gefangenschaft geführt und starb am 29. August 1799 zu Valen ce in seinem 81. Jahre. Er hatte verfügt, daß das Konklave zur Wahl seines Nachfolgers da stattsinden sollte, wo sich die meisten Kardinäle befinden würden; dies geschah in Venedig, wo am 14. März 1800 der Kardinal B arn a das Chia- ra monti gewählt wurde, der sich Pius Vil. nannte. Äonaparte in Aegypten (1797—1798). 8 337. Bonaparte war nach seinen italienischen Triumphen für das Direktorium zwar schon zu groß, aber doch noch nicht im Stande, sich der Zügel der Republik zu bemächtigen, daher schlug er eine Expedi- tion nach Aegypten vor. In dem Nillande wollte er für Frank- reichs verlorene Kolonien reichlichen Ersatz erobern, von da aus gegen
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