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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 67

1911 - Erfurt : Keyser
— 67 — grafen Wilhelm von Meißen, wurde noch eine größere Zahl hergestellt. Im Kampfe gegen die Hufsiten standen 111 Büchsen zur Verfügung. Die kleineren verschossen Bleikugeln, die größeren aber anfangs noch Steinkugeln von bedeutendem Umfang und Gewicht. Gleichzeitig fanden auch die Handfeuerwaffen Eingang. Sie waren aber zu plump und schwer und konnten darum nur langsam gegen die Armbrust aufkommen. Bürgerwehr und Söldner: Zur Verteidigung der Stadt waren alle waffenfähigen Bürger verpflichtet, während zum Dienste im Felde nur Freiwillige aus der Bürgerschast ausgeboten wurden. Außerdem warb die Stadt je nach Bedürsnis noch eine größere oder geringere Zahl Söldner an. Es waren schwer gerüstete, mit Lanze und Schwert kämpfende Reiter, meist von einem Knecht begleitet. Dazu kamen berittene Armbrustschützen, die das Gefecht einleiteten. Gegen das Ende des 15. Jahrhunderts wurden auch Fußknechte aufgenommen, die geschickt im Gebrauch der Waffen waren. Um aber den vielen Verdrießlichkeiten, die bei der Ablöhnung entstanden, aus dem Wege zu gehen, schloß der Rat auch Verträge mit Fürsten und Herren ab. Diese verpflichteten sich, der Stadt gegen eine bestimmte Summe im Kriegsfälle mit einer festgesetzten Zahl von Gleven, worunter ein Ritter mit einem oder zwei Knechten verstanden wurde, zu Hilfe zu kommen. Für den täglichen Dienst bedurfte die Stadt stets einer Abteilung Söldner, die Einspännige hießen und etwa die Geschäfte unserer Gensdarmen zu verrichten halten. Verteidigungsplan: Bezüglich der Verteidigung der Stadt durch die Bürger war genau bestimmt, wohin sich jeder beim ersten Anschlag der Sturmglocken aus dem Allerheiligen-, Nikolai-, Wigberti- und Kaufmännerturm zu begeben hatte. Es war kein Unterschied zwischen Feuer- und Kriegslärm, da die meisten Angriffe durch einen Brand eingeleitet wurden. Sobald die Sturmzeichen ertönten, rüstete sich ein jeder so, wie es die Feuerordnung vorschrieb. Die Handwerker ergriffen ihre Ledereimer, Leitern, Haken und Schöpsstützeu und eilten zum Teil nach dem Brandplatze, wenn wirklich ein Feuer ausgebrochen war, zum andern Teil nach dem Fischmarkt, wo auch die Einspännigen sich einstellten. Der Rat aber verfügte sich, es mochte Tag oder Nacht sein, auss Rathaus, um von dort seine Befehle zu erlassen. Die Armbrust- und Büchsenschützen gingen ohne weiteres nach den Toren und aus die Türme und nahmen hier die ihnen angewiesenen Posten ein. Die übrigen bewaffneten Bürger sammelten sich auf dem Andreas-, Viti- und Kaufmännerkirchhof und vor den Graden, d. h. in ihren Vierteln1). Nach der Musterung durch ihre Hauptleute aus dem Rat erwarteten sie weitere Befehle. War ein Angriff zu befürchten, dann rückten diese Abteilungen auf Grund der *) St. Andrea — St. Viti — St. Johannis — St. Mariä. 5'

2. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 32

1909 - Leipzig : Hirt
32 Tt. Frankreich als Kaiserreich. die Kämmerer. Bürgermeister werden aus 12 Jahre gewählt und können wiedergewählt werden, Kämmerer sogar auf Lebenszeit. Die Kämmerer sind Verwalter der Stadtkasse. 15. Große Städte werden in Bezirke eingeteilt, an deren Spitze ein Bezirksvorsteher steht. Der Magistrat überträgt dem Bezirksvorsteher einen Teil seiner Arbeiten für den Bezirk, z.b. die Aufsicht über die Wegebauten. Verteilung der Unterstützungen an die Armen des Bezirks.*) In den meisten deutschen Staaten wurde die preußische Städteordnung nachgeahmt. Auch die Verwaltung des Staates wurde ganz umgestaltet und die größte Sparsamkeit eingeführt. Was die Königliche Familie an Gold und Silber besaß, gab sie hin, damit Geld daraus geprägt würde, um die große Schuldenlast zu tilgen. Stein hatte in einem Privatbriefe geschrieben, daß die Bewohner der abgetrennten Provinzen, namentlich die Westfalen, in der Liebe und Treue zu dem preußischen Königshause erhalten werden müßten, damit sie beim Ausbruche eines Krieges sich auf preußische Seite stellten, wohin sie gehörten. Dieser Brief wurde von den Franzosen aufgefangen, und Napoleon verlangte nun die Verbannung Steins. An feine Stelle trat Hardenberg, der im Geiste feines Vorgängers die Verwaltung weiterführte. Scharnhorst. Die Umgestaltung des Heerwesens unternahm Scharnhorst. Er war, wie Hardenberg, ein geborener Hannoveraner, der in preußischen Dienst getreten war. Scharnhorst war ein Mann von seltnen Eigenschaften. Was er als richtig anerkannt hatte, führte er durch. Sein Wesen war milde, aber entschlossen, genügsam und uneigennützig. In seinem Auftreten wie in seinem Wirken und Schaffen hat er große Ähnlichkeit mit dem Feldmarschall Moltke. Scharnhorst stellte den Grundsatz auf, daß alle dienstfähigen Söhne Preußens zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtet feien. Kein Wehrpflichtiger konnte sich mehr, wie früher, durch Zahlung einer Geldsumme an den Staat vom Militärdienst loskaufen. So kam die sogenannte allgemeine Wehrpflicht zur Geltung, und der Soldatendienst wurde eine Ehrensache für jeden Bürger. Im Frieden zu Tilsit war Preußen die Verpflichtung aufgenötigt worden, nicht mehr als 42 000 Soldaten unter den Waffen zu halten. Um trotzdem eine größere Heeresmacht kriegsfähig zu machen, wurden die Soldaten so rasch wie möglich für den Krieg eingeübt, dann sofort entlassen und andre an ihrer Stelle ausgehoben und in gleicher Weise geschult. Ohne daß das stehende Heer die Zahl von 42 000 Mann überschritt, waren auf diese Weise bei Beginn der Befreiungskriege über 250 000 Mann für den Kriegsdienst vorbereitet. *) In den rheinischen Städten gibt es keinen Magistrat; dessen Rechte übt der Bürgermeister.

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 80

1909 - Leipzig : Hirt
80 V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. Familienfeste. Im Jahre 1854 feierte er feine Silberne Hochzeit. Bei dieser Gelegenheit trat er in Berlin an die Spitze eines Vereins, der sich zur Ausgabe stellte, für die Arbeiter billige und gesunde Wohnungen in Berlin und den Vororten zu bauen. Seine einzige Tochter Luise vermählte sich 1856 mit dem Großherzog von Baden, und 1858 fand die Vermählung feines einzigen Sohnes, des nachmaligen Kaisers Friedrich Iii., mit der Prinzessin Viktoria von England statt. Antritt der Regierung. Die Erkrankung feines Bruders berief ihn im Jahre 1857 zur stellvertretenden Regierung. Am 2. Januar 1861 wurde er König. Zu Königsberg fand die feierliche Krönung statt. Mit ungebeugtem Mute nahm er die Bürde des königlichen Amtes auf feine Schultern und führte fein Volk durch glorreiche Siege zu den Segnungen des Friedens. ^Umgestaltung des Heerwesens. Seine erste Sorge wandte er dem Heerwesen zu. Schon als Prinzregent hat er mit dessen Umgestaltung begonnen und den tüchtigen General von Roon zum Kriegsminister ernannt. Erstens handelte es sich um Verstärkung des Heeres, dann um innere Umgestaltung. Zu dieser entwarf der Monarch den Plan selbst, Roon führte ihn aus. Bezüglich der Verstärkung wurde die dreijährige statt der zweijährigen Dienstzeit durchgeführt, statt 40000 wurden in jedem Jahre 63000 Soldaten in das Heer eingestellt. Die Bevölkerung war feit 1815 um mehr als ein Drittel gewachsen. Der Vorteil war klar zu erkennen. Je mehr aktive Soldaten im Heere dienen, desto weniger ältere Leute brauchen im Kriegsfall einberufen zu werden. Aber es gab viele Leute im Lande, die meinten, ein Heer im Frieden fei ebenso überflüssig wie ein Ofen im Sommer. Vom Abgeordnetenhaus erlangte die Regierung in den Jahren 1859 und 1860 die erforderlichen Geldmittel zur Heeresvergrößerung je auf ein Jahr. Als der König die Neuordnung als oberster Kriegsherr für dauernd erklärte, stieß er auf den Widerstand des Abgeordnetenhauses. .In dieser Königlichen Verordnung erblickte es eine Schmälerung des jährlichen Steuerbewilligungsrechtes und lehnte die Weiterbewilligung der erforderlichen Gelder ab. Von der Überzeugung „durchdrungen, daß ein einziger unglücklicher Krieg mehr zerstören würde, als die Kosten der Heeresverwaltungbetragen, bestand der König auf feinem Willen und berief Bismarck 1862 zum Ministerpräsidenten. Dieser erklärte als verantwortlicher Minister dem Abgeordnetenhause, daß er auch ohne die verfassungsmäßige Bewilligung des Staatshaushalts die Verwaltung leiten und die notwendigen Steuern erheben werde in der Zuversicht, daß der Landtag nachträglich feine Zustimmung geben würde. Der Konflikt zwischen Regierung und Volksvertretung dauerte bis zum Schluß des Krieges von

4. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 116

1909 - Leipzig : Hirt
116 Vi. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms Ii. Während dieser Zeit wurde er auch in den Kriegswissenschaften unterrichtet. In der Zeit der Bonner Studienjahre ruhten die militärischen Verpflichtungen. In den Herbstferien nahm er an den großen Manövern teil. Nach Beendigung der Uuiversitätsstudieu übernahm Prinz Wilhelm als Hauptmann die Führung einer Kompagnie. Sie wurde die strammste des ganzen Regiments. Für den strengen Dienst entschädigte der Prinz seine Soldaten durch besonderes Wohlwollen. Am Weihnachtsfeste beschenkte er jeden Soldaten seiner Kompagnie; wenn einer von ihnen erkrankte, besuchte er ihn im Lazarette, bei allen passenden Gelegenheiten erkundigte er sich nach den Familienverhältnissen seiner Soldaten und nahm an ihrer Freude wie an ihrem Leide lebhaften Anteil. Deshalb hingen die Soldaten seiner Kompagnie mit großer Liebe an ihm. Im Jahre 1881 wurde Prinz Wilhelm zum Major befördert; vier Jahre später wurde er Oberst und Kommandeur des Gardehusarenregiments. An seinem 29. Geburtstage, am 27. Januar 1888, ernannte Kaiser Wilhelm I. seinen Enkel zum Generalmajor. In diesem militärischen Range hat Prinz Wilhelm den Thron seiner Väter bestiegen. Als Kaiser und König ist er der oberste Heerführer des ganzen preußischen und deutschen Heeres. In jeder dienstlichen Stellung, als Leutnant, Hauptmann, Major, Oberst und General, hat Prinz Wilhelm seinen Soldaten das Beispiel unermüdlicher Tätigkeit und eifrigster Pflichterfüllung gegeben. Vorbildung für die Regierungsgeschäfte. Der Kaiser hat sich nicht nur wissenschaftlich und militärisch für seinen hohen königlichen und kaiserlichen Beruf vorbereitet, sondern er hat sich auch mit den ver- schiedenen Zweigen der Staatsverwaltung bekannt gemacht. Nach der Studienzeit wurde er durch den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg in die Verwaltung einer Provinz eingeführt. Später ließ er sich mit dem Geschäftsgänge der einzelnen Ministerien und des Reichskanzleramtes bekannt machen. In allen diesen Verwaltungszweigen arbeitete er mit regem Eifer. So war Prinz Wilhelm allseitig für sein königliches Amt vorbereitet, als der Tod seines Vaters ihn auf den Thron rief. 2. Erste Regierungshandlungen. Am ersten Tage seiner Regierung machte Wilhelm Ii. dem Landheere und der Marine Mitteilung von dem Hinscheiden des hochseligen Kaisers Friedrich und von seiner eignen Thronbesteigung. Nachdem Kaiser Friedrich zur letzten Ruhe bestattet war, richtete er folgenden Erlaß an das preußische Volk:

5. Deutsche Geschichte - S. 93

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Umwandlung des Heer- und Staatswesens. 93 an Macht gewann, war Spanien; dessen Schatzkammern füllten sich, seitdem der amerikanische Bergbau emporgeblüht war, mit den Mengen von Gold und Silber, welche die Silberflotten herüberbrachten. Umwandlung des Heer- und Siaatswesens. § 97. Umwandlung des Heerwesens. Die Umwandlung des Heerwesens, welche in jenem Zeitalter vor sich ging, beruht vornehmlich auf dem Verfall des Rittertums. Die Ritterheere waren, wie so manche Schlacht bewiesen hatte, infolge der Schwere ihrer Rüstung und ihres Mangels an Beweglichkeit dem Fußvolk nicht mehr gewachsen. Dazu waren die ritterlichen Lehnsleute nicht zuverlässig, erfüllten ihre Lehnspflicht schlecht und waren von dem unbedingten Gehorsam, wie ihn der Fürst wünschte, weit entfernt. Indessen war der Gebrauch des Geldes jetzt so allgemein geworden, die Art der Wirtschaft, die wir Geldwirtschaft nennen, hatte sich so verbreitet, daß die Landesherren, deren wichtigste Einnahmequelle ftüher ihr Besitz an Grund und Boden gewesen war, nunmehr daneben das Steuerwesen ausbilden konnten. Dadurch wurde es ihnen möglich, Söldner anzuwerben; und so kamen die Soldheere immer mehr auf, Heere von Landsknechten, die, mit langen Spießen, teilweise auch mächtigen, zweihändigen Schwertern, hier und da auch mit Hakenbüchsen bewaffnet, ins Feld zogen und in der Schlacht in dichtgeschlossenen, viereckigen Haufen fochten. Es waren todesmutige Gesellen, die sich zur Fahne zusammenschworen. Vor der Schlacht pflegten sie zu beten; sonst führten sie ein wildes Leben, stolzierten in prahlerischen Trachten einher und verschwendeten bei Becher und Würfelspiel, was sie erbeutet hatten. Aus Landsknechten bestanden die Heere bis zum dreißigjährigen Kriege; seitdem beginnt die Zeit der stehenden Heere. Noch eine zweite Veränderung im Kriegswesen trat damals ein: der Iaju®Jr’e&' zunehmende Gebrauch des S ch i e ß p u l v e r s. Das Schießpulver war in China schon zur Zeit des Altertums bekannt gewesen; im Abendlande wurde es zuerst zu Anfang des vierzehnten Jahrhunderts zum Schleudern von Geschossen verwandt. Die Überlieferung schreibt seine Erfindung einem Mönche namens Berthold Schwarz zu. Aber zunächst führte der Gebrauch des Pulvers nur im Belagerungswesen zu einer großen Wandlung. Bisher hatte man bei der Belagerung keine anderen Angriffsmittel gehabt als das Altertum, Sturmböcke, bewegliche Türme, Schutzdächer, Schleudermaschinen; jetzt wurde es möglich, starke Steinmauern durch Beschießung in

6. Deutsche Geschichte - S. 208

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
208 Das Zeitalter der Zerstörung des alten und der Entstehung des neuen Reichs. Iägerkorps, die mit stürmischer Begeisterung aufgenommen wurde. Die Studenten besonders, aber auch viele Gymnasiasten eilten zu den Waffen; in Berlin meldeten sich in drei Tagen 9000 Freiwillige. Wenige Tage später wurden überhaupt alle Befreiungen von dem Heeresdienst aufgehoben und die allgemeine Wehrpflicht verkündet. Dann wurde das Verhalten Yorks, den der König anfangs aus Rücksicht auf die Franzosen hatte verleugnen müssen, für untadelhast erklärt. Gegen Ende Februar führten Bündnis darauf die Verhandlungen mit Alexander zum Abschluß des Bündnisses Rußland.mit Rußland; Alexander verpflichtete sich, nicht eher die Waffen niederzulegen, als bis Preußen den früheren Umfang wiedergewonnen habe. Einige Wochen später kam er selbst nach Breslau. Am 10. März, dem Geburtstag der Königin Luise, stiftete der König den Orden des eisernen Kreuzes. Wenige Tage später erklärte er an Srsotr den Kaiser der Franzosen den K r i e g. Zugleich erschien der „ A u f r u f a n 17. März. m e i n V o l f", in dem die Preußen an alle die Unbilden und die Schmach, die sie erlitten hatten, erinnert wurden. „Welche Opser auch", so lauteten die Schlußworte, „von einzelnen gefordert werden mögen, sie wiegen die heiligen Güter nicht auf, für die wir sie hingeben, für die wir streiten und siegen müssen, wenn wir nicht aufhören wollen Preußen und Deutsche zu sein. Es ist der letzte entscheidende Kampf, den wir bestehen für unsere Existenz, unsere Unabhängigkeit, unsern Wohlstand; keinen andern Ausweg gibt es als einen ehrenvollen Frieden oder einen ruhmvollen Untergang. Auch diesem würdet ihr getrost entgegengehen, weil ehrlos der Preuße und der Deutsche nicht zu leben vermag. Allein wir dürfen mit Zuversicht vertrauen: Gott und unser fester Wille werden unserer-gerechten Sachen den Sieg verleihen, mit ihm einen sicheren, glorreichen Frieden und die Wiederkehr einer glücklichen Zeit. Breslau, den 17. März 1813. Friedrich Wilhelm." An demselben Tage wurde die Bildung einer Landwehr angeordnet, welche alle nicht zum Heere gehörigen dienstfähigen Männer bis zum 40. Jahre umfassen sollte. Für den Fall, daß der Feind ins Land bräche, sollte ein Landsturm ins Leben treten, der alle irgendwie dienstfähigen Männer umfassen sollte. An Linientruppen, freiwilligen Jägern und Landwehr sind allmählich mehr als 270 000 Mann aufgestellt worden; der neunte Teil der männlichen Bevölkerung trat unter die Waffen. Zu diesen Leistungen traten die Opfer, die das verarmte Volk, dem Rufe des Königs folgend, für die Kosten des Krieges brachte. Man gab Gold und Schmucksachen jeder Art; Ehepaare schenkten ihre goldenen Trauringe, für die sie eiserne mit der Inschrift: „Gold für Eisen" zurückerhielten; es gab Frauen,

7. Deutsche Geschichte - S. 263

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der innere Ausbau des deutschen Reichs. 263 gestorben und S e o Xiii. auf ihn gefolgt war, ist bnrch Nachgeben von beiben Seiten ein Friedenszustanb hergestellt worben. Währenb des Kulturkampfes würde das Reichsgefetz über die Ziv i l e h e erlassen; baburch ist die Eheschließung und die Beurkunbung der Geburten und Sterbefälle von den Geistlichen auf bürgerliche Beamte, die Stanbesbeamten, übertragen worben. §261. Heer und Flotte, Recht, Volkswirtschaft und Reichsfinanzen. Der stärksten Grunblage des neuen Reichs, dem Heere, mtrbe*«««. von vornherein die größte Sorgfalt gewibmet. Es würde befonbers mit Rücksicht auf die mehrmaligen Verstärkungen der französischen Wehrkraft stetig vermehrt; heute beträgt feine Stärke im Frieden 500700 Mann, wozu 25000 Offiziere und fast 85000 Unteroffiziere kommen; im Kriege etwa 4 300 000. Die Armee zerfällt heute in 23 Armeekorps; bavon entfallen auf Württemberg, Baden und Hessen je eins, auf Sachsen zwei, auf Bayern brei, die übrigen auf Preußen und die kleineren Staaten. Die Armeekorps zerfallen in zwei Divisionen, die Divisionen in zwei Jnfanteriebrigaben, eine Kavalleriebrigabe, deren jebe zwei Regimenter umfaßt, und eine Felbartillerie-brigabe. Die Vorbereitung der Mobilmachung und der Entwurf der Pläne für etwaige künftige Kriege liegt dem General st ab ob. Gleichzeitig würde eine beutfche Flotte geschaffen. Sie besteht aus gepanzerten Linienschiffen und Küstenpanzerfchiffen, großen und kleinen Kreuzern, Kanonenbooten, Avisos, Schulschiffen, Schiffen zu befonberm Zwecken, unter benen sich auch die kaiserliche Jacht „Hohenzollern" befinbet, und Torpebobooten. Sie untersteht dem kommanbierenben Abmirot. Wie das neue deutsche Reich im Unterschiebe von dem beutfchen Bunbe mt. eine Wehreinheit ist, so ist es auch eine Rechtseinheit. Ein Strafgesetzbuch war schon zur Zeit des norbbeutfchen Bunbes geschaffen worben und würde von biefem übernommen. Es würde ferner eine einheitliche Gerichtsverfassung geschaffen. Die Gerichte zerfallen in Amtsgerichte, Lanbgerichte und Oberlanbesgerichte; die letzteren umfaffen gewöhnlich den Umfang einer Provinz. An der Spitze steht das Reichsgericht, bas feinen Sitz in Leipzig hat und in mehrere Senate geteilt ist. Leichte Straffälle werben von den Schöffengerichten, die aus einem Richter als Vorfitzenben und zwei Laien als Schöffen bestehen, schwerere von den Strafkammern, die nur aus Berufsrichtern zusammengesetzt finb, bestimmte Gruppen von Verbrechen von den Schwurgerichten, die aus je zwölf Laien als Geschworenen bestehen, abgeurteilt. Die beutfche Rechtseinheit ist abgeschlossen worben durch die Einführung des bürgerlichen Gesetzbuchs, das feit dem Jahre 1900 in Geltung ist.

8. Deutsche Geschichte - S. 235

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Wilhelms I. Anfänge. 235 anschließen. Zum Lohn für sein tapferes Verhalten in dem ©esecht von Bar-sur-Aube,am 27. Februar 1814, erhielt er das eiserne Kreuz und das russische St. Georgskreuz, die einzigen Orden, die er mit ins Grab genommen hat. Nach dem Kriege lebte er, der mit Leib und Seele Soldat war, vornehmlich seinen militärischen Pflichten. Im Jahre 1829 vermählte er sich mit der Prinzessin Augusta von Sachsen-Weimar, einer Enkelin Karl Augusts. Am 18. Oktober 1831 schenkte ihm diese einen Sohn, Friedrichwilhelm; einige Jahre später wurde ihm eine Tochter geboren, L u i s e, die spätere Gemahlin des Großherzogs Friedrich von Baden. Lange Zeit nahm der Prinz die Stellung eines kommandierenden Generals ein. 1848 richtete sich der Haß des Volkes besonders gegen ihn; 1849 befehligte er die Truppen, die zur Bewältigung des Aufstandes in der Pfalz und in Baden aufgeboten wurden. Nachher lebte er als Militärgouverneur von Rheinland und Westfalen zu Koblenz. Als er nunmehr den Thron bestieg, war er ein Mann von fast 64 Jahren, eine in sich geschlossene Persönlichkeit, der die Ehre über alles ging, ein fester Charakter, der keine Furcht kannte, den alle, die ihn näher kannten, wegen der Lauterkeit seines Wesens, seiner tiefinnerlichen Selbstlosigkeit, Bescheidenheit und Frömmigkeit auf das höchste verehrten. Von dem Gefühl für Preußens Ehre und Größe war er tief durchdrungen. Daß Preußen „berufen sei, an die Spitze Deutschlands zu treten , war längst seine innerste Überzeugung. Am nächsten hatte ihm von jeher die Armee gestanden. An ihr hatte er Gebrechen bemerkt, die ihm eine Reform als dringend nötig erscheinen ließen; und an diese hatte er bereits als Prinzregent die Hand gelegt. § 239. Die Heeresreform und der Konflikt. Obwohl in Preußen gesetzlich die allgemeine Wehrpflicht galt, konnte sie doch nicht durchgeführt werden, da es an den Regimentern fehlte, um die jährlich wachsende Zahl der Wehrfähigen aufzunehmen. Man hob immer noch ebensoviele Rekruten aus wie im Jahre 1815, und doch war die Bevölkerung seit jener Zeit von elf auf achtzehn Millionen gestiegen. Das hatte zur Folge, daß im Falle einer Mobilmachung, wie im Jahre 1859, eine große Zahl verheirateter Landwehrmänner aufgeboten werden mußte, während zahlreiche diensttaugliche junge Leute nicht eingestellt wurden. Der Plan des Prinzregenten war nun, durch Schaffung neuer Regimenter die Feldarmee wesentlich zu verstärken. Sein treuer und erfahrener Genosse aber in der Durchführung dieser Absichten war Albrecht von Roon, den er zum Kriegsminister ernannt hatte. Roonr°on. war im Jahre 1803 geboren und hatte feine Erziehung im Kadettenhaufe

9. Deutsche Geschichte - S. 248

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
248 Das Zeitalter der Zerstörung der alten und der Entstehung der neuen Reichs. Vätern war." Dem versammelten Reichstage teilte der Bundeskanzler Ämit, daß eben die französische Kriegserklärung eingelaufen sei. Die Id-Luit. Geldforderungen der Regierung wurden sofort bewilligt. Am 19. Juli, dem Todestage seiner verewigten Mutter, der Königin Luise, erneuerte König Wilhelm für die Dauer dieses Krieges den Orden des eisernen Kreuzes. Gleichzeitig befahlen die süddeutschen Fürsten die Mobilmachung ihrer Truppen und unterstellten sie, den Verträgen getreu, dem Oberbefehl des Königs von Preußen. Nun hieß es: Alldeutschland in Frankreich hinein! 8 249. Der Aufmarsch der Armeen. Die s r a n z ö s i s ch e F e l d - a r m e e betrug etwa 350 000 Mann. Sie war dadurch innerlich von den deutschen Truppen unterschieden, daß in Frankreich der Grundsatz der Stellvertretung, also nicht die allgemeine Wehrpflicht galt; die Besitzenden pflegten sich loszukaufen und hielten sich von der Armee fern. Mit großer Schnelligkeit wurden die Truppen nach der Grenze gesandt und waren dort versammelt, ehe die deutschen Heere herangekommen waren; aber obwohl der Kriegsminister Leboeuf in der Kammer auf die Frage nach der Kriegsbereitschaft geantwortet hatte ,,Nous sommes arehipräts“, herrschte die größte Unordnung, die Verpflegung war ungenügend, so daß die Mannschaften teilweise Hunger litten, und die Ausrüstung war keineswegs vollendet. Die französische Armee wurde von dem Kaiser Napoleon selbst befehligt, obwohl er krank war; in Paris führte indessen die Kaiserin Eugeniedie Regentschaft. Die französische Kriegsleitung hatte den Plan gehabt, schnell über den Rhein in die Mainlande einzudringen; wenn man hier einige Erfolge erzielt hätte, hoffte man, daß Österreich und Italien ebenfalls den Krieg erklären und die süddeutschen Staaten sich Frankreich anschließen würden. Dieser Plan scheiterte, abgesehen von der Vertragstreue der Süddeutschen, schon daran, daß die französische Armee nicht fertig ausgerüstet war. Daß sich aber auch später Österreich und Italien am Kriege nicht beteiligt haben, verdanken wir in erster Linie der Schnelligkeit unsrer Siege, in zweiter dem Umstand, daß Rußland eine Deutschland wohlwollende Haltung einnahm. Dllmett5tn Die deutschen Feldtruppen betrugen rund 600 000 Mann; im ganzen haben im Lause des Krieges 1 100 000 Mann die französische Grenze überschritten. Wichtiger noch als die Überlegenheit der Zahl war es, daß unser Heer das Volk in Waffen darstellte, das für sein Vaterland focht, und daß es von einem besseren und ernsteren Geiste erfüllt war als die Mehrheit der französischen Truppen; sodann daß unser Offizier-

10. Deutsche Geschichte - S. 259

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die deutsche Reich-verfassung. 259 Wählen so lange, als sie sich bei der Fahne befinden. Von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen, ferner solche, über deren Vermögen Konkurs eröffnet worden ist, sodann diejenigen, welche eine Armenunterstützung beziehen, oder denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind. Art. 24. Die Legislaturperiode dauert fünf Jahre. Zur Auflösung des Reichstages während derselben ist ein Beschluß des Bundesrats unter Zustimmung des Kaisers erforderlich. Art. 32. Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen. Art. 33. Deutschland bildet ein Zoll - und Handelsgebiet,3oil8renic' umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze. Art. 53. Die Kriegsmarine des Reichs ist eine einheitliche unter 5%“«Urtb dem Oberbefehl des Kaisers. Der Kieler Hafen und der Jadebusen sind Reichskriegshäfen. Die gesamte seemännische Bevölkerung des Reichs ist vom Dienst im Landheere befreit, dagegen zum Dienst in der Kaiserlichen Marine verpflichtet. Art. 57. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. — Die Wehrpflicht beginnt heute mit dem vollendeten 17. Lebensjahre und dauert bis zum vollendeten 45. Lebensjahre. Die aktive Dienstzeit beträgt 2 Jahre, für die Kavallerie und die reitende Artillerie ebenso wie für die Marine 3 Jahre; dann folgen 5 (bezw. 4) Jahre Dienstzeit in der Reserve und 5 Jahre in der Landwehr ersten Ausgebots; bis zum 39. Lebensjahre bleibt der Dienstpflichtige bei dex Landwehr zweiten Ausgebots, bis zum 45. Lebensjahre im Landsturm. Art. 63. Die gesamte Landmacht des Reichs bildet ein einheitliches Heer, welches in Krieg und Frieden (im Frieden mit Ausnahme der bayrischen Truppen) unter dem Befehl des Kaisers steht. Der Kaiser ist berechtigt, sich jederzeit durch Inspektionen von der Verfassung der einzelnen Kontingente zu überzeugen. Art. 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs müssen für jedes Jahr veranschlagt und aus den Reichshaushalts-Etat gebracht werden. Art. 70. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Überschüsse der Vorjahre sowie die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie, solange Reichssteuern nicht 17*
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