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1. Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte - S. 258

1877 - Berlin : Herbig
258 Mittlere Geschichte, Vierte Periode, Brandenburg (s. S. 256) und ihren einzigen Sohn Meinhard über- lebt, schenkt nach dem Tode des letzteren ihre Grafschaft dom Herzoge jrudolf von Oesterreich. 1368. Zweiter Zug Karls Iv. nach Italien im Bunde mit dem Papste gegen die Visconti. 1373. Durch den Vertrag zu Fürstemvalde überlässt Otto der Finne (Faule), der letzte bairische Markgraf von Bran- denburg, die Mark gegen ein Jahrgchalt an Karl Iv. Städtebünde. Die Hansa. Eine im 13. Jahrhundert (zwischen 1255 und 1262?) geschlossene Vereinigung einiger See- und Handelsstädte zwischen Ostsee und Elbe (besonderer Bund zwischen Lübeck und Hamburg) ist dor erste Anfang dieses Bundes. Derselbe gelangt im 14. Jahr- hundert zu grofser Ausbreitung und gewaltiger Macht. Seit dieser Zeit wird auch der Name Hansa (d. i. Handelsgilde) allgemein üblich. Seit 1350 gehören zur Hansa über 90 Städte, vom Ausfluss der Schelde bis nach Esthland, darunter viele Binnenstädte (z. B. Magdeburg, Berlin, Thorn). Zweck des Bundes: Gemeinschaftliche Vertheidigung, Sicherung der Strafsen zu Wasser und zu Lando, schiedsrichterliche Entscheidung der Streitigkeiten der Bundesglieder, Erhaltung und Erwerbung von Handelsprivilegien im Auslande. Bundeshaupt: Lübeck. Eintheilung des Bundes erst in 3, dann 4 Quartiere: 1) das preufsisch-liefländische, Vorort Danzig; 2) das ivendischc, wozu auch die mecklenburgischen, pommerschen und märkischen Städte gehören, Vorort Lübeck; 3) das sächsische, Vor- ort Braunschweig; 4) das westfalische, Vorort Cöln. Schauplatz des Handelsverkehrs: der ganze europäische Norden. Haupt-Handels- stationen: Nowgorod, Stockholm, Wisby (auf Gothland), Bergen, Brügge, London. Kriegsflotte (Orlogschiffe). 1361. Krieg gegen Waldemar Iv., König von Dänemark, unter Führung des Lübecker Bürgermeisters Johann Witten- borg. Derselbe nimmt und plündert Kopenhagen, wird dann Vor Helsingborg geschlagen und deshalb in Lübeck enthauptet. 1367—1370. Zweiter Krieg der Hansa gegen Waldemar Iv., der flüchten muss. Kopenhagen, Helsingör u. a. Städto erobert. Ein für die Hansa ruhmvoller und vortheil- hafter Friede beendet den Krieg. f^ n.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 355

1884 - Leipzig : Teubner
I 355 ein Schlupfwinkel khner Seeruber geworden, welche die seefahrenden Kauf-leute als Gefangene und ihre Waren als gute Prise einbrachten.^) Wie ein Blitzstrahl fiel die Nachricht von dem berfalle Wisbys in die Versammlung der Boten der wendischen und preuischen Städte, die um diese Zeit in Greifswald tagten. Schon am 1. August verhngten sie eine Handelssperre der Dnemark und Schonen als vorlufige Maregel und beschlossen eine neue Zusammenkunft in Greifswald fr den 31. Augusts) Maguusvouschweden durfte nicht lnger zaudern, den Krieg gegen Dnemark auszunehmen. Um sich den Sieg zu sichern, warb er um die Bundesgenossenschast der deutschen Städte, deren Kaufleute den schwedischen Handel vollstndig in ihre Hand gebracht hatten.3) Zwar war es seit seiner Regierung infolge der den Handel beeintrchtigenden Feldzge gegen die Rnffen an der Newa und infolge von Eingriffen in die hansischen Rechte in Norwegen und Schonen wiederholt zu Zwistigkeiten mit den Stdten ge-kommen, aber angesichts der von Dnemark drohenden Gefahr machte die Gereizt-heit neuer Freundschaft Platz. Bereits am 22.August 1361 wurde zwischen Lbeck als Vertreterin der brigen Städte und den Abgesandten der Könige Magnus und Hakou Friede und Bndnis vereinbart/) Der zweite Tag in Greifswald trat statt am 31. August am 7. September zusammen. Man beschlo nicht nur die der Dnemark verhngte Verkehrssperre aufrechtzuerhalten, sondern einigte sich auch der die Erhebung einer Bundessteuer zur Bestreitung der Kriegskosten.^) Mit den anwesenden schwedisch - norwegischen Gesandten wurden Vertrge der einen gemeinschaft-lichen Krieg gegen Dnemark verabredet.^) Bis zum 11. November sollten die Kriegsrstungen beendet, Schisse und Mannschaften zur Ausfahrt bereit sein; alle Verluste sollten gemeinsam getragen werden, aller Gewinn zu gleichen Teilen gehen. Die Städte versumten natrlich nicht, sich fr die Kosten ihrer Kriegshilfe ausreichende Sicherheit geben und sich die alten Rechte und Frei-heiten aufs neue verbriefen zu lassend) Freilich verweigerten spter die Könige von Schweden und Norwegen den mit ihrer Vollmacht abgeschlossenen Ver-trgen ihre Anerkennung, obwohl sie dieselben schon am 28. September 1362 ausdrcklich besttigt hatten.8) Die Grafen von Holstein traten dem Bnd- 1) S. Schfer 265274. 2) Hanserecesse I, no. 258. 3) Siehe darber Schfer 278 flg. 4) Lb. Urk. B. Iii, no. 408. 5) Hanserecesse I, no. 259. Die Städte sind bereingekommen: 1. Dat nymant uth eeren Steden unde landen zuken scal dat land tho Denemarken unde Scone myt nynerleye ghude edder kopenschop by lyve unde by ghude. 2. Yortmer hebben se over een ghedreghen, dat men in allen steden, beyde by der zee unde ock an Prutzen, scal upboren eynen tollen van schepen unde van alme ghude, dat men scepet uth desen steden, havene unde landen, van elken pund grote veer Engeische pennynghe; unde dat scal anstan in den negesten wedderdaghen na desseme thokomenden wyntere, wan men ersten scepen mach, unde scal waren tho sunte Michelis daghe, de dar negest anne myddel krnende is. Dessen tollen scal men upbren by zworen eeden in der staat, dar me dat ghud uthscepet, unde scal des breve gheven, dat dat ghud vortollet sy; dar mede scal dat ghud tollen vry syn uth un yn. 4. Were ock, dat yenych man, de buten der hanze were, dessen tollen nycht gheven wolde, alzo hyr vore screven steyt, unde dat land tho Denemarken unde Scone zuken wolden: myt deme edder myt den scal nyn kopen edder vorkopen. Das Pfund besteht aus 240 Groten; 1 Grot ist gleich 4 Pfennige; vgl. Schfer 280, 281. 91.1. 6) Hanse- recesse I, no. 260, 262 vom 8. und 9. September. 7) S. Schfer 281 flg. Hanse- recesse I, no. 261. 8) Hanserecesse I, no. 268. 23*

3. Geschichte der neueren Zeit und des brandenburgisch-preußischen Staats - S. 163

1872 - Berlin : Wohlgemuth
163 litt zwar der Handel Amerikas einen betrchtlichen Nachtheil, doch wurde die Industrie dadurch sehr befrdert. Statt des Embargo wurde (1809) die sogenannte Non-intercourse Acte (Nichtverkehrsakte) erlassen, wonach jeder Handelsverkehr sowohl mit Frankreich als mit England untersagt wurde. Dieselbe wurde zwar durch den Nach-folger Jeffersons, Madison (18091817) in Bezug aus Frankreich wieder aufgehoben, aber England gegenber aufrecht erhalten. Da sich inzwischen die Union durch die Aufnahme von Louisiana ver-grerte und England hiergegen Einspruch erhob, so erklrte der Kon-gre (1812) diesem Lande den Krieg, der zwar sr die Union so unglcklich ausfiel, da selbst die Bundesstadt Washington in die Hnde des britischen Generals Ro fiel (1814), doch mute er sich nach der Niederlage der englischen Flotte auf dem Champlainsee zurckziehen. Als der General Jackson die Englnder (am 8. Ja-nnar 1815) bei New York entscheidend geschlagen hatte, traf die Nachricht ein, da bereits in Gent (24. December 1814) der Frieden abgeschlossen sei. In demselben gab England alle gemachte Eroberungen zurck und die Amerikaner verpflichteten sich zur Unter-drckung des Negerhandels beizutragen. Whrend der Prsidentschaft von Monroe (18171835) wurde auf der Westkste von Afrika die Negerrepublik Liberia gegrndet und die Unabhngigkeit der sdamerikanischen Freistaaten anerkannt, auch der Sklavenhandel sehr beschrnkt. Sein Nachfolger war Quincy Adams (18251829), an dessen Stelle Jackson (1829 bis 1837) trat. Whrend seiner Leitung brach ein sehr blutiger Krieg mit mehreren Jndianerstmmen (1834) aus, der auch unter Martin van Buren (18371841) fortdauerte, und erst unter Tyler, der vorher Viceprsident war und nach dem Tode Har risons, welcher nur einen Monat die Prsidentenwrde inne hatte (er starb am 4. April 1841), die Leitung der Union bernahm, beendet wurde (1842). Whrend seiner Verwaltung ri sich Texas von Mexiko los und bildete fr sich eine Republik. James Polk wurde darauf (18451849) Prsident. Kaum hatte er die Leitung bernommen, so brach ein Krieg mit Mexiko wegen der Einverleibung von Texas und von Kalifornien in die Union, aus. Anfangs kmpfte der amerikanische General Taylor gegen die mexikanischen Truppen, unglcklich; doch muten sich diese nach dem Verluste der Schlacht bei Resecua de la Palma (am 9. Mai 1846) der den Rio grande zurckziehen, worauf Taylor ins mexi-kanifche Gebiet einrckte. Obgleich in Mexiko durch eine Revolution Santa Ana in seine frhere Wrde wieder eingesetzt wurde, so nahmen doch die Waffen der Amerikaner einen so siegreichen Fortgang, da selbst Mexiko von ihnen besetzt wurde (1847, den 14. September). Da 11*

4. Mittlere und neue Geschichte - S. 397

1877 - Leipzig : Senf
Ul. Französische Revolution und deren Folgen. 397 in London tagenden Friedensconserenz, während deren Dauer ein Waffenstillstand eingetreten war, versuchten die Westmächte vergebens, den größern Theil von Schleswig, mit Ausnahme eines schmalen an Holstein gränzenden, südlichen Theils, für Dänemark zu retten. Es war die entschiedene Festigkeit des Königs Wilhelm I. von Preußen, die, selbst auf die Gefahr eines Krieges mit dem mächtigen England hin, die Forderungen Preußens und Deutschlands aufrecht erhielt. Er verwarf die Trennungslinie Flensburg-Tondern, für die sonst vielleicht eine Einigung erzielt worden wäre, und forderte Apenrade-Tondern, denn die mit dem Blute seiner Krieger getränkte Erde der Düppeler Schanzen sollte nicht wieder in den Besitz des Feindes kommen, auch trat Preußen zuerst von den Großmächten am 12. Mai von den Bestimmungen des Londoner Protokolls von 1852 zurück. Der Erfolg der festen Politik des Königs war so vollständig, wie der seines Heeres; England, als Dänemark, in der Meinung, es werde nicht allein den Krieg fortsetzen, die Verlängerung des Waffenstillstandes verweigerte, blieb neutral und eine neue herrliche Kriegsthat gelang den Preußen unter der Anführung ihres gefeierten Führers, des Prinzen Friedrich Carl, der dabei Kühnheit und Umsicht in gleichem Maaße entwickelte: die Eroberung der Insel Alfen im Angesicht bedeutender dänischer Kriegsschiffe am 29. Juni. Daraus nahmen die verbündeten Oesterreicher und Preußen auch noch Vendsyssel, den nördlichen Theil Jütlands und die an der Westküste Schleswigs gelegenen friesischen In« seln, wobei sich der entschlossene dänische Seecapitain Hammer der Besatzung des preußischen Kanonenbotes Blitz ergeben mußte. Jetzt endlich wich das eiderdänische Ministerium einem conservativen, das noch im Juli Waffenstillstand und dann am 30. Oktober 1864 Frie* den zu Wien mit Oesterreich und Preußen schloß. Holstein, Lauenburg und Schleswig mit Alfen, aber ohne die Insel Arrö, wurden an Oesterreich und Preußen abgetreten, die es dem als erbberechtigt von ihnen anerkannten Fürsten übergeben sollten. Außer dem Erbprinzen von Holstein»Sondertrnrg-Augustenburg ist aber auch der Großherzog von Oldenburg als ein solcher aufgetreten, auch die Ansprüche des preußischen Königshauses wegen der Gemahlin Joachims I. (1499— 1535), Barbara, einer Tochter des dänischen Königs Friedrichs 1., auf einen Theil von Schleswig-Holstein werden hervorgehoben. Die Räumung des Bundeslandes Holstein von den Execntionstrnppen ge-bot im December 1864, als Preußen dazu mit Ernst aufforderte, ein Bundesbeschlnß. Wie auch über die Regierung der zwei herrlichen Nordmarken Deutschlands entschieden werde, soviel steht fest (Preußens

5. Leitfaden für den Geschichtsunterricht in der Volksschule - S. 149

1879 - Berlin : Mrose
— 149 — Moltke und 9toon, sowie der Klugheit Bismarcks zu danken. Auf Anregung des Königs Ludwig von Baiern wurde jetzt dem König Wilhelm die deutsche Kaiserwürde übertragen, und die norddeutsche Verfassung auch auf Süddeutschland ausgedehnt. Nach dieser Verfassung hängt das deutsche Heer, die Post, die Eisenbahnen, Maß, Münze und Gewicht nicht von den einzelnen Staaten, sondern von der Reichsregierung ab, und diese besteht zum Theil aus Abgeordneten des ganzen Volkes. Ferner wurde überall Gewerbe-, Glaubens- und Preßfreiheit und Freizügigkeit eingeführt, und zum Schutz des deutschen Handels eilte Kriegsflotte erbaut. So hatte der Kanzler des deutschen Reiches: Fürst Bismarck, mit Zustimmung aller Regierungen, den Deutschen freiwillig Das gegeben, was sie im Jahre 1848 umsonst durch Gewalt erstrebten. Von diesem Augenblick an war das Kaiserthum Deutschland einer der mächtigsten Staaten von Europa, und die Deutschen, auch in Amerika und Asien, wurden nicht mehr verachtet und unterdrückt. Zu bemerken ist noch, daß der König von Italien, als die französischen Truppen fortgezogen waren, die weltliche Herrschaft des Papstes aufhob, und Rom zur Hauptstadt des Königreichs machte. — Von den Ereignissen in den außereuropäische» Erdtheilen wollen wir nur Einiges bemerken. Amerika. — Der mächtigste Staat in ganz Amerika ist die Nordamerikanische Union. Sie wuchs von 13 Staaten bald zu 31, und spätejr zu 38 mit 40 Millionen Einwohuern heran. Die bedeutendsten, am Meere gelegenen Städte sind (von Süden nach Norden) Nen-Orleang (Orleans), Bdltimor (Baltimore), Philadelphia, Nen-York und Bosten (Boston). Philadelphia hat üb er eine halbe Million Einwohner und Nen-Aork eine ganze Million. Die vereinigten Staaten bilden noch immer eine Republik. Es giebt da keine Fürsten und keine Ad [ich e it. Jeder ist

6. Die neuere Zeit von 1648 bis auf die Gegenwart - S. 94

1901 - Paderborn : Schöningh
94 Der nordamerikanische Freiheitskrieg (1775 bis 1783). Nordamerika wurde bereits 1497 unter der Regierung des englischen Knigs Heinrich Vii. von Cabot entdeckt, aber erst unter Elisabeth und den Stuarts von englischen Ansiedlern bevlkert. Allmhlich entstanden hier dreizehn Staaten: 1. Massachusetts, 2. Connecticut, 3. Rhodeisland, 4. New Hampshire, 5. New Jersey, 6. Maryland, 7. New Uork, 8. Pennsylvanien, von dem Quker William Penn gegrndet, 9. Delaware, 10. Virginien, 11. Nord-Carolina. 12. Sd-Carolina, 13. Georgien. An der Spitze der einzelnen Staate stand ein Gouverneur, der einen Staatsrat zur Seite hatte und in der Besteuerung und Finanzverwaltung an die Zustimmung der Volks-Vertretung gebunden war. Um die im Kriege mit Frankreich gemachten Staatsschulden zu tilgen, wollte die englische Regierung auch die amerikanischen Kolonieen hher besteuern. Obwohl die Amerikaner keinen Zutritt zum englischen Par-lament hatten, so suchte man sie doch durch Parlamentsbeschlsse zur Zahlung einer Abgabe zu zwingen. Das Ministerium (Greenville) erlie daher die Stempelbill (Mrz 1765). Aber gegen die Einfhrung des Stempelpapiers vereinigte sich eine Stndeversammlung der dreizehn Pro-vinzen in New Aork zu einem gemeinsamen Kongre. Die Stempelakte wurde, besonders auf Anraten des alten William Pitt, von dem Ministerium (Rockingham) zurckgenommen. Jedoch das neue Ministerium (Grafton) legte jetzt einen Einfuhrzoll aus Glas, Papier und Maler-frben. Da einigten sich die amerikanischen Kolonieen. welche ihrem Mutter-lande das Recht, ihren Handel durch Abgaben zu beschrnken, bestritten, allgemein dahin, fortan keine Waren aus England zu beziehen. Daher ermigte das Ministerium (Lord North) durch die Theeakte (1773) den Zoll auf die Einfuhr des Thees. Aber auch diese Ermigung erschien den freiheitliebenden Kolonieen als eine willkrliche Verkrzung ihrer Rechte. Im Hafen von Boston versenkte das ergrimmte Volk eine Ladung Thee. Die englische Regierung lie nun zwar durch ihre Beamten in Massachusetts den Hafen von Boston sperren, aber ein nach Phila-delphia berufener Kongre smtlicher dreizehn Staaten beschlo jetzt, den Handel mit England ganz abzubrechen und zum Kriege zu rsten. Whrend England sich durch Anwerbungen in Deutschland, namentlich in Hannover, Braunschweig und Hessen, verstrkte, richtete der ebenso edle als umsichtige und tapfere amerikanische Oberfeldherr Washington, von einem dritten Kongre mit der Fhrung des Krieges betraut, eine Art Landwehr ein, welche freilich anfangs nur ] 5 000 Mann stark war und an dem Ntigsten Mangel litt.

7. Die deutsche Geschichte in ihren wesentlichen Grundzügen und in einem übersichtlichen Zusammenhang - S. 533

1880 - Heidelberg : Winter
Kap. 54. § 311. Wiener Friede. 533 preußische Gardedivision gegen Nordschleswig und Jütland marschirten. Nach einer regelrechten Belagerung war am 18. April im Sundewitt alles zum Sturm bereit. Mit bewundernswerter Tapferkeit erstürmten die Preußen die Düppler Schanzen und jagten die Dänen über die Brücke von Sonderburg nach der Insel Alsen. Feldmarschall Gablenz hatte inzwischen die jütische Grenzstadt Kolding besetzt, war in Jütland bis zum Lymfiord vorgedrungen und unternahm sofort die Belagerung der Festung Friede-ricia, welche von den Dänen am 28. April geräumt wurde. Auch zur See wurde rühmlich gekämpft, von der preußischen Marine unter Contre-admiral Jachmann am 17. März auf der Ostseite von Rügen gegen ein überlegenes dänisches Geschwader, von der österreichischen Marine unter Contreadmiral Tegetthoff am 9. Mai bei Helgoland, wobei die österreichische Fregatte „Schwarzenberg" in Brand geriet. Aber England und Frankreich sahen diese kriegerischen Fortschritte der deutschen Großmächte und die Schwächung Dänemarks sehr ungern. Es kam am 25. April eine Konferenz der Gesandten der fünf Großmächte, des deutschen Bundes, Dänemarks und Schwedens in London zusammen, um den deutsch-dänischen Conflict beizulegen. Ihr nächster Beschluß war eine Waffenruhe, welche vom 12. Mai bis zum Schluß der Konferenz dauern sollte. Da aber Dänemark alle Vorschläge der deutschen Gesandten verwarf, sich weder auf eine Personalunion noch auf eine „vollständige Trennung der Herzogtümer von Dänemark und ihre staatliche Vereinigung unter der Sou-veränetät des Erbprinzen von Augustenburg", noch auf eine Teilung Schleswigs nach den Nationalitäten einlassen wollte, so wurde die Conferenz am 25. Juni ohne irgend ein Resultat geschlossen. Am folgenden Tage begannen wieder die Kriegsoperationen. Prinz Friedrich Karl hatte einstweilen für den alten Feldmarschall Wrangel den Oberbefehl übernommen. Am 29. Juni ließ er seine Bataillone auf Kähnen über den Alfensund setzen, zwang die dänischen Truppen zur Einschiffung nach der Insel Fünen, machte gegen 3000 Gefangene und eroberte Alsen. Darauf gingen die Preußen und Österreicher über den Lymfiord und nahmen ganz Jütland bis zur nördlichen Spitze in Besitz. Die westfriesischen Inseln ^Ylt, Föhr u. a., welche unter der Brutalität des dänischen Seekapitäns Hammer seufzten, wurden durch österreichische Schiffe befreit. Endlich war der dänische Starrsinn gebrochen. König Christian bat um Frieden. In Wien wurde darüber zwischen den Bevollmächtigten Preußens, Österreichs und Dänemarks unterhandelt und am 1. August die Präliminarien verabredet, am 30. Oktober der Friede geschlossen. In diesem Wiener Frieden trat König Christian alle seine Rechte auf Schleswig-Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich ab und verpflichtete sich, ihre weiteren Verfügungen über das Schicksal der Herzogtümer anzuerkennen. Demgemäß hatten Preußen und Österreich allein, nicht der deutsche Bund, über die Herzogtümer zu entscheiden. Das Verhältnis der beiden Großmächte zu einander und das Preußens zu den Mittelstaaten war aber von der Art, daß es über dieser Entscheidung zum schwersten Conflict kommen mußte. Wie aber auch die Würfel fallen mochten: jedenfalls war es ein großer Gewinn, daß diese echtdeutschen Länder wieder mit dem gemeinsamen Vaterland vereinigt waren.

8. Bd. 2 - S. 953

1883 - Leipzig : Engelmann
§. 1168. Deutschland und die deutschen Großmächte. 953 liche Halbinsel Kekenis zu gewinnen. Aber so sehr hatten sie die Zuversicht auf einen glücklichen Ausgang verloren, daß sie in der nächsten Nacht und am folgenden Tag auf Kanonenbooten nach der Insel Fühnen überschifften, so daß am 1. Juli die Preußen auch die Halbinsel Kekenis ohne Widerstand besetzten und somit im Besitz der ganzen Insel Alfen waren. Die Verluste der Dänen waren sehr beträchtlich. Nicht nur daß über 4000 Mann, darunter 79 Offiziere, getödtet, verwundet oder gefangen wurden; da Alfen das Hauptquartier für Waffen und Kriegsbedarf war, fo fiel sehr große Beute in preußische Hände. — Einen ähnlichen Ausgang hatten die Unternehmungen in Jütland. Als der dänische General Hegermann-Lindencrone, der mit etwa 5000 Mann das von Buchten und Meereseinschnitten zerrissene Nordjütland vertheidigen sollte, den Fall von Alfen und das Anrücken der österreichisch-preußischen Armee nach Skive und Aalborg vernahm, bewerkstelligte er in Frederikshavn die Einschiffung seiner Truppen sammt dem Geschütze nach Seeland und gab das feste Land den Feinden preis. Ungehindert drangen nun die Preußen bis nach Skagen, dem nördlichsten Punkte der cimbrischen Halbinsel vor, indeß die Oesterreicher über den Limsjord setzten und von der fruchtbaren Insel Mors (Morsö) mit der Stadt Nykiöbing Besitz nahmen. Der Ottesund, der seit den Tagen des großen Kaisers nicht mehr von deutschem Kriegsvolk berührt worden war, wurde von Kriegern aus den Donaulanden überschritten und in Thisted sah man österreichische Fahnen wehen. Zu gleicher Zeit brachte das österreichische Kriegsgeschwader die westfriesischen Inseln Romöe, Sylt, Amrom, Föhr u. a. in seine Gewalt, zwang den dänischen See- mi“e643uli capitan Hammer, wegen seiner Wuth gegen alle Deutsche „der Tyrann von Sylt" genannt, trotz seiner durch die genaueste Ortskunde unterstützten Listen und Winkelzüge zur Ergebung in Kriegsgefangenschaft und bemächtigte sich der Fahrzeuge sammt der 3“» Mannschaft, welche so lange der Schrecken der Inseln und der westlichen Küstenländer gewesen. Diese wiederholten Unfälle und Verluste brachen den Starrsinn der Dänen. Eine Landung auf Fühnen oder Seeland lag nun, da feit der Ankunft des österreichischen Geschwaders den Verbündeten eine ganz achtbare Marine zur Verfügung stand und von Seiten Englands keine Hülfe zu erwarten war, nicht mehr außer dem Bereiche der Möglichkeit. Darum beschloß König Christian Ix. durch directe Verhandlungen mit Oesterreich und Preußen einen Ausgleich herbeizuführen. Die Entlastung des strengnationalen Ministeriums Monrad war die Einleitung zu einem längeren Waffenstillstand, während dessen die Bevollmächtigten der drei kriegführenden Staaten in Wien über die Grundlagen eines Friedens in Verhandlungen treten sollten. Demgemäß wurden am 20. Juli alle Feindseligkeiten zu Land und zur See eingestellt, und die Wiener Konferenzen Übernahmen nun das schwierige Werk einer friedlichen Lösung. Der deutsche Bund war dabei nicht vertreten. Diese Rücksichtslosigkeit, verbunden mit dem eigenmächtigen Vorgehen der Preußen in Rendsburg, wo in Folge von Streitigkeiten zwischen Preußen und hannoverisch» sächsischen Bundestruppen der Oberfeldherr Friedrich Karl die Festung besetzte und den Bundesgeneral v. Hake zum Abzug nöthigte, erhöhte die zwischen den Großmächten und 21. suu dem Bundestage obwaltende Spannung. Ein tiefes Mißtrauen, Preußen trage sich mit der Idee, die Herzogtümer zu „annectiren" oder doch unter eine Art Schutzherrfchaft zu stellen, griff immer weiter um sich. Dennoch wagte man in Frankfurt in der Successions-srage noch immer keine Entscheidung zu treffen. Vielmehr erging, wie früher an den Augustenburger, so nun auch an den Großherzog von Oldenburg, der gleichfalls als Prätendent aufgetreten war, feine eigenen Anrechte mit den von dem verwandten russischen Herrscherhaus ihm durch Cessiou übertragenen verstärkend, die Aufforderung, feine Erbansprüche in einer genealogischen Begründungsschrift nachzuweisen. Die Friedenspräliminarien, über welche die Bevollmächtigten von Dänemark, Oesterreich und Preußen schon am 1. August sich einigten, und auf deren Grundlage am 30. October der Friede zum Abschluß geführt wurde, waren nicht geeignet, dieses Mißtrauen zu heben oder zu mindern. Ohne über das künftige Schicksal der besetzten Länder eine Bestimmung oder nur eine Andeutung zu enthalten, besagten die Friedensartikel zunächst nur, daß der König von Dänemark auf alle seine Rechte an die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu Gunsten des Königs von Preußen und des Kaisers von Oesterreich Verzicht leiste und sich dabei verpflichte, die Dispositionen anzuerkennen, welche die genannten Majestäten

9. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 337

1889 - Berlin : Nicolai
— 337 — 258. Der Friede von Wien. 1864. (Staatsarchiv Vii., Nr. 1728; französ.) — Art. 3. Se. Majestät der König von Dänemark verzichtet auf alle Ihre Rechte aus die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauen- bnrg zu guusteu Ihrer Majestäten des Königs von Preußen und des Kaisers von Österreich und verpflichtet sich die Verfügungen anzuerkennen, welche Ihre genannten Majestäten hinsichtlich dieser Herzogtümer treffen werden. Art. 4. Die Abtretung des Herzogtums Schleswig umfaßt alle Inseln, die zu diesem Herzogtum gehören, ebenso wie das aus dem Festlande be- legene Territorium. Um die Abgrenzung zu vereinfachen und die Unzn- träglichkeiten zu beseitigen, welche sich aus der Lage der in das Gebiet von Schleswig eingeschlossenen jütischen Teile ergeben, tritt S. M. der König von Dänemark an I. I. M. M. den König von Preußen und den Kaiser von Österreich die jütischen Besitzungen ab, welche im Süden der südlichen Grenzlinie des Ripe-Distrikts belegen sind, nämlich: das jütische Gebiet Mögeltondern, die Insel Amrom, die jütischen Teile der Inseln Föhr, Sylt, Romoe n. s. w. Dagegen willigen I. I. M. M. der König von Preußen und der Kaiser von Österreich ein, daß ein entsprechender Teil von Schleswig, welcher außer der Insel Aeroe Gebietsteile umfaßt, die dazu dienen, den Zusammenhang des obenerwähnten Ripe-Distrikts mit dem übrigen Jütland herzustellen und die Grenzlinie zwischen Jütland und Schleswig von der Seite von Kolding zu verbessern, vom Herzogtume Schleswig losgetrennt und dem Königreiche Dänemark einverleibt werde, Art. 12. Die Regierungen von Preußen und Österreich werden sich die Kriegskosten von den Herzogtümern erstatten lassen. Art. 19. Die Bewohner der durch gegenwärtigen Vertrag abgetretenen Gebiete sollen während des Zeitraums von sechs Jahren, vom Tage der Auswechselung der Ratifikationen gerechnet, und nach einer vorgängigen Erklärung bei der zuständigen Behörde volle und ungehinderte Freiheit habeu, ihre Habe ohne Versteuerung auszuführen und sich mit ihren Familien in die Staaten I. M. von Dänemark zurückzuziehen, in welchem Falle ihnen die Eigenschaft von dänischen Unterthanen gewahrt werden soll -1). Geschehen zu Wien, am 30. Oktober im Jahre der Gnade tausend- achthundertvierundsechzig. Werther. Balan. Rechberg. Brenner. Quaade. Kauffmann. 1) Der Vertrag enthält 24 Artikel, Die Verhandlungen währten seit Anfang August. Zurbonsen, Quellenbuch. 22

10. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 444

1884 - Berlin : Gaertner
444 283. Der Wiener Friede. 30. Oktober 1864. (Corpus Iuris Confoederationis Germanicae, Iii, 554 ff.) r - Se. Maj. der König von Dnemark verzichtet auf alle seine Rechte auf die Herzogtmer Schleswig, Holstein und Lauen-Gunsten Ihrer Majestten des Kaisers von sterreich und des Knigs von Preußen und verpflichtet sich, die Verfgungen, welche ^hre genannten Majestten hinsichtlich dieser Herzogtmer treffen werden, anzuerkennen. " Art 4. Die Abtretung des Herzogtums Schleswig begreift in sich alle zu diesem Herzogtum gehrigen Inseln, sowie das auf dem Festlande gelegene Territorium. Um die Abgrenzung zu vereinfachen und den Unzukmmlichkeiten ein Ende zu machen, welche aus der Lage der in fchleswigfchem Gebiet en-klavierten jtlndifchen Gebietsteile entspringen, tritt Se. Maj. der König von Dnemark an Ihre Majestten den Kaiser von sterreich und den Komg von Preußen jene jtlndifchen Besitzungen ab, welche im Sden der sdlichen Grenzlinie des Distrikts Ripe gelegen sind, als: die jt-lndische Landstrecke Mgeltondern, die Insel Amrum, die jtlndischen cm ^oe^r> Sylt und Romoe u. s. w. Dagegen willigen ^hre Majestten der Kaiser von sterreich und der König von Preußen eln, da ein quivalenter Teil von Schleswig, der auer der Insel Arroe solche Gebietsteile begreift, welche dazu dieuen, den Zusammenhang des obenerwhnten Distrikts Ripe mit dem brigen Jtland herzustellen und die Grenzlinie zwischen Jtland und Schleswig auf der Seite von Kol-ding zu verbessern, vom Herzogtum Schleswig losgetrennt und dem Knig-reich Dnemark einverleibt werde. Art. 12. Die Regierungen von sterreich und Preußen werden sich von den Herzogtmern die Kriegskosten zurckerstatten lassen. t Art. 23. Um mit allen ihren Krften zur Beruhigung der Gemter beizutragen, erklären und versprechen die vertragschlieenden Mchte, da kein anllich der letzten Ereignisse kompromittiertes Individuum, welcher Klasse und welchem Stande es immer angehre, wegen seines Verhaltens oder seiner politischen Ansichten verfolgt, beunruhigt oder in seiner Person oder seinem Eigentum beanstandet werden wird.
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