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1. Die außereuropäischen Erdteile und die deutschen Schutzgebiete - S. 279

1913 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 279 — Pflanzern und Negersklaven bewohnt wurden und ein aristokratisches Gepräge hatten, und den mehr demokratischen Nordstaaten mit ihrer Bevölkerung von freien Bauern und Industrie- arbeitern. Als nun im N. eine immer stärker werdende Bewegung für die Aufhebung der Sklaverei entstand, erklärten die Südstaaten endlich ihren Austritt aus der Union und ver- einigten sich 1861 zu einem Sonderstaatenbunde. Ein 5 Jahre dauernder Bürgerkrieg, der 890 000 Menschen das Leben kostete und dem Wirtschaftsleben schwere Wunden schlug, war die Folge. Da schließlich die Nordstaaten den Sieg davontrugen, wurde die Einheit des Staates wiederhergestellt und die Sklaverei ausgehoben (1863). Zwei Jahre später wurde sogar den Negern das Bürgerrecht erteilt. Die einzelnen Staaten; Siedlungen. Die Siedlungen in den B. St. weichen erheblich von denen Deutschlands ab. Dörfer gibt es fast gar nicht, sondern nur Städte und einzelliegende Gehöste. Die Einzelsiedlung, das Farmhaus (Abb. 54), ist fast durch- weg aus Holz gebaut. In früheren Zeiten war es ein einfaches, aus unbehauenen Abb. 55. Negerwohnungen im Süden der Vereinigten Staaten. Stämmen zusammengefügtes Blockhaus. Jetzt dient dieses fast nur noch den Negern als Wohnung (Abb. 55). Das Haus des europäischen Ansiedlers ist schöner, bequemer und behaglicher geworden. Das Balkenwerk wird durch Bretter verdeckt, und ein heller, meist weißer Anstrich gibt ihm ein freundliches Aussehen. Fast überall haben die Häuser die gleiche rechteckige Form und dieselbe Bauart. Im N. sind des kälteren Klimas wegen die Wände dicker; im S. haben die Häuser zum Schutze gegen die Sonne breite, vom vorspringenden Dache überdeckte Umgänge. Um das Haus herum liegen die Felder, Wiesen, Weiden und Waldstücke, die von den benachbarten Farmen gewöhnlich durch eine niedrige Mauer von losen Steinen oder durch einen Holz- oder Drahtzaun (Fenz) ab- gegrenzt sind. Die Städte zeigen alle eine auffallende Regelmäßigkeit in der Anlage. Schon gleich nach der ersten Anfiedlung wird ein weit ausgreifender Plan abgesteckt mit breiten, sich rechtwinklig schneidenden Straßen. An diesen entstehen dann hier und da einzelne Häuserblöcke, zwischen denen noch große unbebaute Flächen liegen, die durch fort- gesetzte Bautätigkeit allmählich verschwinden. Die Straßen haben breite, häufig mit Baumreihen versehene Bürgersteige, über die sich von allen Läden große Zeltdächer aus- spannen. Die Häuser sind teils aus Backsteinen, meist ohne Kalkbewurf, teils aus Holz

2. Heimatkunde von Altona und Umgegend - S. 71

1893 - Altona : Uflacker
— 71 — 569 260 Einwohner hat, von denen die meisten sich durch den Handel ernähren. Hamburg ist die größte Handelsstadt ganz Deutschlands. Schiffe aus allen möglichen Ländern sieht man im Hamburger Hafen vor Anker liegen; auch die Hamburger Flagge weht auf allen Meeren. Tausende von Schiffen laufen jährlich in den Hafen ein und ebensoviele aus. Ein großer Teil desselben ist Freihafengebiet. Die Stadt hat fünf große Kirchen: die Petri-, die Nikolai-, die Katharinen-, die Jakobi- und die Michaeliskirch f. Der Stadtteil St. Georg (nordöstlich belegen) und die Vor- stadt St. Pauli haben je eine Kirche für sich. Der Turm der Nikolaikirche, der schönsten von allen, ist der höchste der Erde, reichlich 144 in hoch, der Michaelisturm hat eine Höhe von 131 m. Die erste Kirche, welche in Hamburg, und zwar neben dem Dom, erbaut wurde, war die Petrikirche. Im Jahre 1842 wütete in Hamburg vom 5.—8. Mai eine furchtbare Feuersbrunst, welche drei Kirchen und gegen sechzig Straßen zerstörte. Das Feuer begann in der Nähe des Hopfenmarkts (des wichtigsten Marktplatzes), bei der Nikolaikirche. An Stelle des ausgebrannten Stadtteils ist ein ganz neuer, schönerer entstanden. Die Stadt Hamburg bildet mit dem Landgebiet, das zu ihr gehört, den hamburgischen Staat. In diesem hat nicht ein Einzelner den Oberbefehl — dann wäre es eine Monarchie, wie z. B. das Königreich Preußen —, sondern es haben mehrere Personen die Gesetze zu geben und zu vollziehen — es ist eine Republik. Diese Personen sind die Senatoren — sie bilden zusammen den Senat — und die Bürgerschaft. 25. Die Alster. Hamburg wird von einem kleinen, aber zur Schönheit der Stadt wesentlich beitragenden Flusse, der Alst er, durch- strömt, welche in die Elbe fließt. Ihr Mündungsgebiet nennt

3. Geschichte der Alten Welt - S. 125

1860 - Freiburg : Herder
Die Römer. 125 longa war, wo jährlich dem Jupiter latiaris ein gemeinschaftliches Opferfest (feriae latinae) gefeiert wurde (später Lei der Quelle der Fe- rentina). Es war Bundesrecht, daß ein Latiner sich in jeder Gemeinde Grundbesitz erwerben, ehrlichen Handel und Wandel treiben und eine rechtsgiltige Ehe mit einer Latinerin eingehen konnte (jus commercii et connubii), dagegen scheint jede einzelne Gemeinde sich das Recht auf eigene Faust Krieg zu führen Vorbehalten zu haben. Die Verfassung war eine aristokratische; es werden albanische Könige genannt, die spä- ter durch einjährige Diktatoren ersetzt wurden, deren Gewalt derjenigen der etruskischen Könige ungefähr gleichkommen mochte. § 353. Kernhaste Stämme waren besonders die sabellischen, vor allen die Samniten, deren Eidgenossenschaft wie die aller itali- schen Völker keine enge war. Sie galten als ausgezeichnete Hirten und Viehzüchter, ebenso als vortreffliche Landbauer, die keinen Zoll brauch- baren Bodens unbenutzt ließen und die Wälder des Gebirges durch strenge Aufsicht schützten. Sie hatten wenige Städte in sehr festen La- gen; ferner eine aristokratische Verfassung, die jedenfalls bei einem Volke, das keine Leibeigenen und Sklaven hatte und keinen Luxus kannte, nicht sehr drückend war. Eigenthümlich war den Sabellern der ver sacrum, d. h. der ge- weihte Frühling, nämlich das Gelübde, alles in dem Frühling Geborene den Göttern zu opfern. Mit dem Vieh geschah dies wirklich, die Knaben aber wurden als dem Mars geweihte Krieger erzogen und mit dem 20. Jahre über die Gränze gesandt, um sich eine eigene Heimath zu gründen. Ein solcher angesiedelter sabellischer Schwarm bestand als eigener Staat ohne irgend eine Verpflichtung gegen seine ursprüngliche Heimath. Äie Sage von der Erbauung der S'tadt Nom durch Nomulus. § 354. Fast genau in der Mitte der von streitbaren unabhängigen Stämmen dicht bevölkerten Halbinsel, aus der Gränze der Etrusker, Sabiner und Latiner, erhob sich die Stadt Rom, welche bestimmt war, Italien zu einigen, die Welt zu beherrschen und zu civilisieren. Der Sage nach wurde Rom von Romulus und Remus, den Söhnen des Kriegsgottes Mars und der albanischen Königstochter Rhea Silvia, erbaut, als ein Asyl für flüchtige und heimathlose Leute; diese römische Bürgerschaft verstärkte Romulus dadurch, daß er die Einwohner von drei besiegten latinischen Städtchen in Rom ansie- delte, während eine starke Schaar Sabiner freiwillig einwanderte und in das volle Bürgerrecht ausgenommen wurde, daher auch der Name ^Quirites" (vom sabinischen Cures) der gesummten römischen Bürger- schaft beigelegt worden sein soll. . § 355. Dieses älteste Rom nahm von der Hügelgruppe, welche zu beiden Seiten der Tiber drei Meilen weit oberhalb ihrer Mündung liegen, drei auf dem linken Ufer ein: den Mons Palatinus, Capitolinus und Quirinalis; die vier anderen: Coelius, Aventinus, Viminalis und Esqui- lmus wurden noch in der Königszeit überbaut, auch der Janiculus auf der rechten Seite mit der Stadt verbunden; erst in späterer Zeit aber der Vaticanus und Pincius (der Janiculus erhebt sich 293', der Aventin 273', der Pincius 190 ' über den Wasserspiegel der Tiber). Die Sabeller.

4. Geschichte der Alten Welt - S. 126

1860 - Freiburg : Herder
126 Geschichte der alten Welt. Niederungen der Stadt waren den Ueberschwemmungen des Flusses aus- gesetzt, die Luft war überhaupt nicht besonders gesund, an gutem Qüell- wasser fast Mangel; dagegen beherrschte Rom durch seine Lage das un- tere Thal der schiffbaren Tiber und die Ebene zwischen den sabinischen Bergen und dem Meere. ® 056. Romulus, erzählt die Sage weiter, theilte das ganze Volk * un°' in die drei Tribuö der Ramnenses, Titienses und Luceres ein und jede Tribus in zehn Curien; jede Tribus stellte 1000 Mann zu Fuß und 100 zu Pferd (eine Centurie eeleres, später equites), so daß das Heer unter Romulus aus 3300 Mann bestand, was für das junge Rom eine Bevölkerung von wenigstens 20,000 Seelen ergibt. Dieselbe zerfiel in zwei Klassen: Patricier und Plebejer. Die Patricier (patres, patricii) oder die eigentliche Bürgerschaft theilte sich in Geschlechter (Zentes), deren zehn eine curia bildeten; aus ihnen er- wählte der König den aus 200 Mitgliedern bestehenden 86natu8, welchen er bei allen wichtigen Angelegenheiten zu Rathe zog; der versammelten Bürgergemeinde theilte der König den von dem Senate gebilligten Be- schluß mit, den sie nicht besprechen, sondern nur anhören, billigen oder mißbilligen konnte. Der König. § 357. Der König vereinigte in seiner Person die Würde des ersten Priesters, des Oberfeldherrn und Richters. Er trug einen Purpur- mantel, elfenbeinernen Scepter mit Adler und goldenen Eichenkranz; sein Amt war lebenslänglich, auch ernannte er selbst seinen Nachfolger, und wenn er es unterließ, so wählte die Bürgergemeinde einen Zwi- schenkönig (ivterrcx), der alsdann den eigentlichen König bezeichnete, der sein Amt antrat, sobald ihm die Gemeinde gehuldigt hatte. Er besaß ein großes Grundvermögen und bezog die Abgaben von den Nutz- nießern der Gemeindeländereien und Gemeindeweiden, sowie die Zölle. Direkte Besteuerung der Bürger fand, scheint es, nicht statt; dagegen waren sie zu Frohnen für öffentliche Werke verpflichtet und mußten sich eine Umlage (fributum) gefallen lassen, wenn die Einkünfte des Staa- tes nicht zureichten. Hauptlast war, wie in Athen, der Kriegsdienst, da der Bürger sich die Waffen und Lebensmittel selbst anschaffen mußte und keinen Sold erhielt. Klienten od. § 358. Neben der bürgerlichen Einwohnerschaft bestand eine nicht- Plcbcjcr. bürgerliche, die sogenannten clientes (Hörige), welche patricischen Familien erblich zugewandt waren und von denselben in allen Rechts- angelegenheiten geschützt oder vertheidigt wurden (Patronat), wofür sie denselben bestimmte Abgaben und Dienste zu leisten hatten. Die Ge- sammtheit der Klienten wurde auch „plebs“, Plebejer, genannt; nach einer andern Meinung aber waren die Plebejer ein eigener Stand, wel- cher aus den freiwillig oder gezwungen in Rom angesiedelten Bürgern anderer Städte entsprang, die an dem römischen Gemeindeland keinen Antheil hatten, wie sie auch in der Bürgergemeinde nicht erscheinen durf- ten, dagegen wohl zum Kriegsdienste verpflichtet waren. § 359. Die römische Sage läßt die ältesten Einrichtungen des Romulus Staates alle von Romulus ausgehen und legt ihm eine übermenschliche politische Weisheit bei; dem entsprechend stirbt er auch nicht wie ein gewöhnlicher Mensch, sondern wird während eines Gewitters von Mars in den Himmel entrückt und verlangt durch einen Römer, dem er er-

5. Geschichte des Altertums - S. 49

1898 - Leipzig : Teubner
Simaimiiksski § 17. Sage und Geschichte. — § 18. Die Vorzeit. 49 erst nach und nach wurde es bis zu den albanischen Bergen und zur Küste erweitert. Hier, bei dem Hafen Ostia, waren Salz- gruben angebracht, in denen man durch Verdunstung des See- wassers Salz gewann. Gegen das Ende der Königszeit nahm die Stadt bereits alle sieben Hügel ein, die eine gemeinsame Mauer umschloß. Ihre Bewohner standen in Verkehr mit den kampa- nischen Griechen und besonders auch mit den Etruskern; von beiden lernten sie mancherlei. Von den Griechen nahmen sie die Buchstaben an, die sie etwas abänderten, von den Etruskern die Kunst, Abzugsgräben und Gewölbe zu bauen, die Festtracht, die Fechterkämpfe und verschiedene gottesdienstliche Gebräuche. So weist das Rom des 6. Jahrhunderts schon eine gewisse Kultur aus. Das Kapitol zierte der Juppitertempel, am Markt (forum) stand das Rathaus, Sumpfstrecken waren trocken gelegt, auf ihrem Raum eine Rennbahn eingerichtet, unterirdische Abzugsgräben ent- wässerten die Stadt. Mit dem stammverwandten Latium war ein Bund abgeschlossen. Fast der einzige Nährzweig war die Land- wirtschaft. Über den Staat gebot ein König, der sich in wichtigen Fragen mit dem Rat der Ältesten (senatim) besprach. Das Volk zerfiel in Freie, Knechte und Freigelassene. Jene sonderten sich in die Geschlechter, den Adel (Patrizier) und den eigentlichen Bürger- und Bauernstand (Plebejer). Das Religionswesen. Sie verehrten als oberste Götter den Himmelsgott Juppiter und die beiden Kriegsgötter Mars und Quirinus. Später nahmen Juno und Minerva die Stelle der beiden letzten ein. Hochgepriesen waren auch die altitalischen Gottheiten Vesta, die Hüterin des Herdes, Janus, der Sonnen- gott, der die Himmelsthür öffnet und schließt, und die Ernte- gottheiten Ceres und Saturnus. Letzterem feierte man vom 17.—24. Dezember ein fröhliches Fest. Allmählich drang der Dienst der griechischen Götter ein. In Rom gab es mehrere Priesterschaften. Die Augurn hatten den Willen der Götter zu erforschen, ehe ein wichtiges Staats- geschäft begonnen ward, die Pontifices erteilten Rat, wenn jemand in Religionsangelegenheiten eines solchen bedurfte, und die Vestalinnen unterhielten das ewige, heilige Feuer im Tempel der Herdgöttin. Schenk, Lehrbuch. Iii. Altertum. A. 4

6. Teil 1 - S. 173

1882 - Leipzig : Brandstetter
Mffill ffis® ivmivw Das Äußere einer mittelalterlichen Stadt. 173 bauten warm Burgen in der Stadt, sie waren so eingerichtet, daß sie gegen einen plötzlichen Angriff erfolgreich verteidigt werden konnten, denn nicht selten suchten fehdelustige Ritter ihre Gegner in der Stadt selbst auf, und auf Volksaufstände und Straßentumulte mußte der Patrizier schon vor den Zunftunruhen immer gefaßt sein. Fig. 32. Kaufladen mit Überhang. (15. Jahrh.) Trotzig kehrten die „Höfe" ihre dicken Mauern mit kleinen, tiefliegenden Fenstern und enger, niedriger Pforte der Straße zu, drinnen gab es finstere Stiegen, dicke, eisenbeschlagene Thüren und enge, dunkle Räume, doch fehlte es nicht an weiten Getreideböden und geräumigen Kellern zur Aufnahme des Zinsgetreides von den verpachteten Gütern und des selbsterbauten Weines.

7. Alte Geschichte - S. 31

1870 - Mainz : Kunze
31 bot des Gebrauchs edler Metalle ; eisernes Stabgeld; Verbot der Auswandrung, die als Desertion galt; strenge Fremdenpolizei und Verbot der Niederlassung, von Ausländern. Jeder Bürger war vom 20—60. Jahre kriegspstichtig. Die militärische Kraft des Staates ruhte aus dem Fußvolke, dessen Kern das Hopliteuheer, mit ehernem Panzer und Helm, großem Schild, langem Speer, kurzem Schwert bewaffnet. Sparta ein Kriegslagen, ein Volk in Waffen, ebenso gegen die widerstrebenden Elemente im Inland (Heloten) wie gegen außen gerüstet. Vii. Das Ep goren amt wohl eine vorlycurgische Behörde (Gemeindevorsteher), aber erst nach Lycurg im Interesse der dorischen Bevölkerung gegen Könige und Geronten weiter aus- gebildet bis zu einer Art Gegenregiernng gegen die Könige und ihre Uebergriffe. Aufsichts- und Rügerecht der 5 jährlich wech- selnden Ephoren gegen alle Magistrate und Bürger. Die Könige konnten sie alle 9 Jahre unter Umständen suspendieren und vor der Gerusia in Anklagestand versetzen. B. Dir Messenischen Kriege. Die lycurgischen Institutionen geben dem Staate neue Lebens- kraft und die Fähigkeit, bald seine Macht auch zu erweitern. So folgte der erst nach Lycurg eingetretenen völligen Unterwerfung der laconischen Landschaft die Eroberung Messeniens. Messenien das fruchtbarste, von dem Pamisus, dem wasserreichsten Flusse des Peloponnes, durchströmte und gebildete Land. In demselben zwei Ebenen, durch das nahe Zusammen- treten der Gebirgslinien getrennt. In der Nähe der trennenden Eng- schlucht liegt die Bergfeste Jthome; die natürliche Burg des Landes ist das nördliche Hochland von I r a. Das heiße Klima, in dem schon die Dattel reift, die üppige Fruchtbarkeit besonders der südlichen Ebene übte auch ans die eingewanderten Dorier, die sich auf friedlichem Wege in den Besitz des Landes gesetzt hatten, ihren verweichlichenden Einfluß. Ihr Königssitz Stenyclarus, von wo die Eroberung ausgegangen war. Allmähliche Verschmelzung der dorischen Bevölkerung mit der alten; Sturz der Heraeliden- herrschaft, Thronfolger aus Arcadien. Gegensatz zwischen Messenien

8. Die Alte Geschichte - S. 223

1875 - Münster : Coppenrath
223 Nach diesem milungenen Versuche soll jedoch Tarquinius seine Hoffnung, die verlorene Herrschaft wieder zu gewinnen, noch nicht auf-gegeben haben. Ein Volk nach dem anderen htte er gegen Rom auf-gewiegelt, zuletzt auch die Latin er. Am See Regillus kam es im Jahre 496 zwischen diesen und den Rmern unter Aulus Post-nnus zu einer blutigen Schlacht. Es war ein Heldenkampf, wie auf der Ebene von Troja, Wunderbares wird darber berichtet. Feldherr stritt gegen Feldherr, ja selbst Götter kmpften mit; aber die rmische Tapferkeit siegte. Zwei Shne und der Schwiegersohn des Tarquinius fielen. Da endlich floh der alte Tarquinius, tief gebeugt und an seinem Glcke verzweifelnd, nach Cnm in Campanien. Hier rief bald nachher der Tod den lebensmden Greis von dem Schauplatze seiner vieljhri-gen Leiden. Streit zwischen den "Wairictmi und Webejern; von 509 bis 300 vor Ehr, 85. Der Diktator (501) Die Volkstribunen (494*). Innere Unruhen. Durch die Vertreibung des Tarquinius war jedoch die erwnschte Ordnung und Ruhe nicht in die Stadt zurck-gekehrt. Die Rmer wurden selbst uneinig und erbitterte Feinde unter einander. Statt der Könige regierten jetzt die Patricier mit den aus ihrer Mitte erwhlten Consuln und drckten auf alle Art ihre niederen Mitbrger, die Plebejer. Sie bekleideten ausschlielich alle ffentlichen Aemter, s i e richteten nach Willkr das Volk, s i e hatten den Niebrauch aller Staatslndereien (ager publicus), die sie gegen hohen Zins den Plebejern verpachteten. In den hufigen Feldzgen eines jeden Jahres lie der Patricier seine Aecker durch seine Hrige, die Clienten, bestellen. Das konnte der arme Plebejer nicht; er mute sie wst liegen lassen und sein kleines Eigenthum wohl gar dazu verkaufen, um nur die Kosten des Feldzuges zu bestreiten; denn fr Waffen und Lebensunterhalt während desselben mute ja Jeder selbst sorgen. Und kehrte er dann siegreich aus den Schlachten heim, so fand er oft seine Felder verwildert oder vom Feinde verwstet, und gerieth mit Weib und Kind in die drckendste Roth. Er sah sich gezwungen, zu dem reichen Patricier seine Zuflucht zu nehmen, aber er fand nur eine grausame Hlfe bei diesem. *) Gleichzeitig: Darius rstet zum Kriege gegen Griechenland.

9. Das Alterthum - S. 138

1874 - Paderborn : Schöningh
— 138 — Annahme der Gesetzvorschläge ab. Die Abstimmung über die von der Gerusia gemachten Vorlagen geschah durch mündlichen Zuruf; an einer Debatte durften sich nur die Könige, die Geronten und Ephoren betheiligen. 5. Die bürgerliche Zucht. Die ganze Erziehung des spartanischen Bürgers beruhte darauf, dem Einzelnen jene Tüchtigkeit zu geben, deren der Staat bedurfte, um die Herrschaft über eine grosse Menge widerhaariger Untergebenen zu behaupten. Dass sich alle Bürger willig und mit der grössten Aufopferung einer solchen Zucht fügten, die das persönliche Gelüsten und die Freiheit des Einzelnen oft auf das empfindlichste einschränkte, ist ein grossartiger Zug im Charakter des spartanischen Volkes. Dabei bleibt bestehen, dass diese bis ins Einzelne ausgedehnte Erziehung durch den Staat, weil sie fast lediglich die kriegerische Tüchtigkeit ausbildete, zu einer einseitigen Ausbildung der Körperkräfte führte. Die öffentliche Erziehung. Bis zum 7. Jahre verblieben die Knaben in dem elterlichen Hause; dann wurden sie der öffentlichen Schule übergeben, wo sie in Abtheilungen und Schaaren (llui, äysxui) geordnet unter dem Befehle des Erziehers (naidovo^iog) standen. Sie wurden hier in körperlichen Uebungen aller Art, im Springen, Ringen, Diskoswerfen und Laufen geübt. Ihre Kleidung war äusserst einfach, die Kost mager, ihr Lager auf Stroh oder auf dem Schilf des Eurotas. Um den körperlichen Schmerz ertragen zu lernen, wurden sie am Altäre der Artemis Orthia jährlich an einem bestimmten Tage öffentlich gegeisselt. Schreiben und Lesen wurde in der Schule nicht gelernt; dagegen dorische Musik, der Gesang kriegerischer und religiöser Lieder, besonders aber die Kunst der kurzen, treffenden, „laconischen“ Antworten, von denen uns das Alterthum noch eine grosse Zahl aufbewahrt hat, wurde eifrig geübt. — Die Jünglinge traten mit dem 18. Jahre aus der Abtheilung der Knaben aus und hiessen dann bis zum 20. Jahre ixsxxsiqsvsg, vom 20.— 30. Jahre siqsveq. Erst mit dem 30. Jahre wurden sie vollständige Männer {tsxeioi avdqsg). — x\uch die Mädchen genossen eine öffentliche Erziehung, welche so wie bei den Jünglingen hauptsächlich auf körperliche Kräftigung hinzielte.

10. Abth. 1 - S. 286

1830 - Hannover : Hahn
286 Deutschland. Dazu kommt das mit Hamburg gemeinschaftliche Amt Bergcdorf = 1 Iü.3ä. Der Boden ist völlige Ebene, wovon § meist fruchtbares bebaue, tes Land; nicht unbedeutend sind die Waldungen; ein Theil ist Moor, ein noch größeren Theil nehmen die Gewässer weg, unter denen die Zvave, welche 3zm. von der Hauptstadt in einem Busen der Ostsee geht, die Sreckenitz, welche schon 1398 schiffbar gemacht und durch einen Kanal (Delvenau) bei Lauenburg mit der Elbe verbunden ist, u. der Rayeburger See, der durch die Wakcnitz mit der Trave verbunden ist, zu bemerken sind. Reichsunmittelbar wurde die Stadt, in welche Heinrich der Löwe 1163 das Bisthum aus Aldenburg in Wagrien verlegte, 1226. Sie war das Haupt der Hanse, die von etwa 1241 bis 1632 bestand. Die Zahl der E. belauft sich auf mehr als 40,000, unter denen etwa 400 Katholiken und 400juden. Die Verfassung ist ziemlich aristokratisch. An Ner Spike des Staats steht ein Rath (4 Bürgermeister, 20 Senatoren und 2 Syndici), der sich durch eigene Wahl ergänzt, die vollziehende Macht allein besitzt, die gesetzgebende aber mit der Bürgerschaft theilt. — Die Stadt Lübeck an der Trave, 26,000 E. (im Xvll.iahrh. noch 46,000) E. Sie ist alt und unansehlich, mit wenig ausgezeichneten Gebäuden. Bemerkenswert!) aber sind: das Rathhaus mit dem hanseatischen Saal und Archiv, der Dom mit vielen Denkmälern, die Marienkirche mit sehr sehenswürdigen Gegen, standen, dem schönen Marmoraltare, der astronomischen Uhr, zwei Granit- saulen, dem Todtentanze (Copie nach Holbein) und manchen Denkmälern; das ehemalige Zeughaus, jetzt Wvllmagazin, die Börse. Oberappellations, gericht der vier freien Städte. Gesellschaft zur Beförderung gemeinnützi, ger Thätigkeit, welche seit ihrer Stiftung 1795 außer anderen nützlichen Anstalten ein Schullehrcrfeminar, eine Navigationsschule, eine technische Schule und Sparkasse gestiftet hat;. Gymnasium, Irrenanstalt, Bibliothek (35,000bande). Der Handel ist noch immer bedeutend; jährlich kommen etwa 900 Schiffe an; die Fabriken, welche Amidom, Karten, Seife, Hüte, musikalische Instrumente, Taback, Leder, Knochenfchwarze u. a. lie, fern, sind nicht erheblich; starker Gartenbau. Erstürmung der Stadt durch die Franzosen 1806.— Im Gebiete der Stadt liegt Travemünde, 1100e. Hafen Lübecks; Leuchtthurm, 110f. hoch, Seebad. — Über das Amt Bergedorf vergl. Hamburg. Iv. Bremen. Größe — 5q.m. Nachbarstaaten: Hannover und Oldenburg. Ge, Wasser: Weser, welche in O. die Lesum (vereinigte Wümme u. Hammes in W. die Gchrum aufnimmt. Der Boden ist besonders am linken We, serufer größtentheils sehr fruchtbare Marsch, daher starker Garten, und Ge- müsebau, auch bedeutende Viehzucht; Waldung gar nicht. Zahl der E. — 49,ooo, theils Lutheraner, theils Reformirte. Die Reichsunmittelbarkeit erst 1731 anerkannt. Die Verfassung ist ziemlich demokratisch; die gesetz, gebende Macht übt der Bürgerconvenc, die vollziehende der Señar (4 Bürgermeister, 24senatoren, 2syndici), der sich durch eigene Wahl
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