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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 207

1877 - Leipzig : Teubner
Bürger — getragen haben, wogegen die Verwechselungen ähnlicher Schriftzüge vorzugsweise erst im Mittelalter durch die Abschriften der Mönche entstanden. Fehler, welche durch Irrthum des Autors entstanden und die sich demnach in allen Exemplaren vorfinden mußten, wurden nachträglich in den noch auf dem Lager sich befindenden verbessert. Cic. ad Att. 13, 44. Die Größe der Auflagen mnßte je nach dem mnthmaßlichen Absatz verschieden sein; Schulbücher zumal mußte« in sehr starken Anflogen geliefert werden. In Plinins'; Briefeu (4, 7, 2.) ist von einer Auflage von Tau- j senden von Exemplaren die Rede. Gediegene Werke fanden bei der damaligen Muße der Leser und bei der erwachenden Liebe zur Litteratur einen ungleich größeren Absatz als heutzutage; ja selbst offenbar schülerhafte Werke, wie die Denkschrift des Regulus auf seiueu verstorbenen Sohn {Plin. ep.' 4,7.), konnten in Tausenden von Exemplaren vervielfältigt und in die Provinzen verschickt werben. Anstatt unserer jetzigen Kritik, die erst hinterher folgt, hatte die damalige Zeit die Sitte der Recitationen (s. Recitationes), indem der Autor sein Werk vor der Herausgabe einem gewählten Kreise von Frennben vorlas und somit die Erinnerungen und Einwendungen noch benutzen konnte. Allmählich biente biefc gute Sitte aber auch zur Befriedigung der Eitelkeit, inbent das Auditorium fast zu Bolksverfammluu-gen anwuchs. Plin. ep. 5, 3. 7, 17. Tac. dial. j 8 2. 3. — Eine wohlausgewählte Bibliothek gehörte damals zum feinen Ton. Als die erste Privatbibliothek zu Rom wurde die des Aemilius Paulus gerühmt. Auch L. Eorn. Sulla nahm ans Athen die Büchersammlung des Apellikon mit sich nach Rom, und als Lueullus bei seiner Beute in Asien ein gleiches Ziel verfolgte, bürste (nach äsitrutx) in feinem neuerbauten Hause ein Bibliotheksaal fehlen, oftmals freilich nicht sowohl des wissenschaftlichen Bebürfmffes wegen, als vielmehr zum „Schmuck der Wände, so daß unter so vielen tausend Büchern der Besitzer gähnte und sein größtes Wohlgefallen blos an den Aufschriften und Titeln hatte". Sen. tranqu. an. 9. Bald entstauben auch öffentliche Bibliotheken, wie in kleineren Stäbten, z. B. Tibnr und Eomum, die förmlich eingeweiht wurden {Plin. ep. 1, 8.), so vor allen in Rom. Die erste wurde von Asiuius Pollio im Atrium des Tempels der Freiheit auf dem aventinifchen Hügel errichtet. Plin. 7, 30. Ov. trist. 3, 1, 71. Octavian gründete deren zwei, nachdem Cäsar durch den Tod daran verhindert worden war (Suet. Caes. 44.), die octavianifche {Bio Cass. 49, 43.) und die palati-nifche. Das. 53, 1. Suet. Oct. 29. Die von den nachfolgenden Kaisern errichteten übertrifft an Bedeutung und Berühmtheit bei weitem die Tjlpia des Trajan. Gell. 11, 17. Dio Cass. 68, 16. Aus einem bei der Ausgrabung von Herculaneum in neuerer Zeit aufgefundenen Bibliothekszimmer eines Privatmannes, das 1700 Bücherrollen enthielt, ist die innere Einrichtung eines solchen recht anschaulich geworden. Vor allem mußte ent reichliches Tageslicht vorhauben sein, weil es zugleich Lesezimmer war. Die Bücher stauben ober lagen in Schränken (armaria), die rings an den Wänben herum, auch wol mitten im Zimmer aufgestellt waren, und deren Höhe nur so viel be- - Bovxhj. ' 201 trug, daß man jedes Buch bequem herabreichen, konnte. Die einzelnen Fächer dieser Schränke hießen loculamenta, foruli oder nidi. Vgl. Schmidt, Geschichte der Denk- und Glaubensfreiheit S. 109. Göll, über beit Buchhandel bei beit Griechen und Römern (Schleiz 1865). Becker, Gallns Ii, 363 ff. Bürger, Bürgerrecht f. Civitas. Bukepliäla, Bovuscpula, 1) Stadt am westlichen Ufer des Hydaspes, von Alexander dem Großen nach seinem Siege über den Poros gegründet und uach seinem in der Schlacht gefallenen Streitrosse benannt. Arr. 5, 19, 4. 29, 5. — 2) Vorgeb. an der Südostküste von Argolis am herrnionischen Meerbusen, wahrscheinlich j. Eap Koraka. Paus. 2, 34, 7. Biikcphälos, Bovkecpalog, das berühmte Roß Alexanders des Großen, welches dieser als Knabe allein Hatte bändigen können und seitbem als Leibroß behielt und noch im Tode ehrte (s. Bu-kephala, 1.). Es stammte aus Thessalien, wo wahrscheinlich eine besondere Race diesen Namen führte. Plut. Alex. 6. 61. Curt. 6, 5, 18. 19. Arr. 5, 19. Bukoliker s. Theokritos. Bovkri, der Rath. Schon bei Homer finden 1 wir einen Rath der Edlen und Fürsten der allgemeinen Heeresverfammlung entgegengesetzt {Ii. 2.). Während in Aristokratieen die Häupter der edlen Familien, durch Wahl oder Geburt dazu berufen, eilten Rath bilden, in dem sich die Staatsgewalt concentrirt, finden sich in demokratisch orga-nifirten Staaten Ausschüsse aus der souveränen Bolksgemeinde, die den Namen Rath, ßovxtj, haben und aus jährlich gewählten oder erlooften Mitgliedern bestehen. Jene aristokratischen Senate führen, wie in Sparta, meist den Namen ysgov-glcc (ßovxjj ysqovrcov). Die Besngnisse der ßovlrj sind nun in den einzelnen Staaten verschieden-/ am genauesten sind wir von der Stellung der athenischen ßovlrj der Fünfhundert unterrichtet, auf die wir daher unsere Darstellung beschränken wallen. (Ueber den andern, nach Zusammensetzung und Stellung mehr aristokratischen athenischen Rath aus dem Areopag s. Areiopa-gos.) Der Rath bestand nach Solons Einrichtung aus 400 Mitgliedern, 100 aus jeder der 4 ionischen Phylen, die das 30. Jahr zurückgelegt hatten. Vom Zutritt zu dem Amte ausgeschlossen war ursprünglick) die letzte der soloni-scheu Vermögensclassen, die Thetes. Durch Klei- 2 stheues wurde die Zahl der Mitglieder auf 500 gebracht, 50 aus jeder der u'eu errichteten 10 kleisthenischen Phylen, und statt der Wahl trat wahrscheinlich durch ihn das Loos ein (Bohnen, daher ano v.va[iov 1cc%elv). Durch Aristeides endlich erhielten auch die Thetes das Recht Bit-leuten zu werden, so daß jeder Bürger, der das 30. Jahr überschritten hatte und sich im vollen Besitze seiner politischen Rechte besand, in den Rath kommen konnte. Im I. 306 stieg durch das Hinzukommen von zwei neuen Phylen, welche nach Antigonos und seinem Sohne Demetrios Poliorketes benannt wurden, die Zahl der Bu-leuten auf 600. Später kehrte man, wie es scheint, eine Zeit lang zur Zahl der 10 Phylen und der 500 Buleuten zurück, bis um 265 eine Ptolemcüs (nach Pt. Philadelphos) und 200 eilte

2. Die neue Zeit - S. 1

1877 - Leipzig : Brandstetter
Erster Abschnitt. Erfindungen und Entdeckungen. Die Erfindungen. 1. Johann Gutenberg. *) 1. Daß wir heutzutage für wenig Geld gute Bücher kaufen und lesen können, das verdanken wir, nächst Gott, der jeden heilsamen Gedanken in dem Geiste der Menschen erweckt, einem Deutschen, einem Mainzer, der Johannes Gutenberg, oder genauer Johannes Gensfleisch zum Gutenberg hieß und in dem Hofe „zum Gensfleisch" in Mainz im Jahr 1397 geboren wurde. Sein Vater hieß Frielo oder Friedrich Gensfleisch und seine Mutter Else oder Elisabeth zum Gutenberg. Da mit ihr die Familie zum Gutenberg ausstarb, so nahm ihr Mann ihren Geschlechtsnamen zu dem seinigen, wie das in jener Zeit häufig vorkam. Das Geschlecht der Gensfleische und Gutenberge war ein edles und angesehenes in der Stadt Mainz. Zwischen diesen reichen und edeln Familien und denen der Zünfte und übrigen Bürger bestand ein alter Haß, weil die edeln Geschlechter meist die Herrschaft besaßen und oft und vielfach die Bürger unterdrückt hatten. Da gab's denn immer Neid und Hader. So auch in Mainz im Jahr 1420. Der Aufruhr der Bürger nöthigte die edeln Familien, die auch Altbürger genannt wurden, aus der Stadt zu flüchten. Die Gensfleische flüchteten nach Straßburg, blieben aber dort wohnen, als der Friede hergestellt war und die Altbürger zurückkehren durften. Die Jugend des Johannes Gutenberg, so wie die Orte und Gelegenheiten, wo er seine vielfachen Kenntnisse sich erwarb, sind völlig unbekannt; das aber ist gewiß, daß er in den Jahren 1436 bis 1438 in Straßburg mit mehreren Männern in Verbindung trat, um Spiegel zu machen, Steine zu schleifen, aber auch vermittelst einer von ihm erfundenen Presse *) Pflanz, „Kulturbilder". Grube, Geschichtsbilder. Iii. 1

3. Römische Geschichte - S. 7

1889 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 7 — Das Jahr ab urbe condita ist eine Ära, ein Zeit- «rabeturbs rechnnngsansgangspnnkt, zudem nicht in den älteren Quellen con lta' gewöhnlich (dafür ante [post] reges exactos, consulibus X X und dergleichen) und von Varro (= 753 v. Chr.) und Cato (= 751) verschieden berechnet. Das Datum des 21. April nur wegen des uralten Hirtenfestes der Pales (die Vorfahren als Hirten angesehen) und nach demselben bestimmt. Rom ist das Ergebnis eines Prozesses: Aus dem Zusammentreffen dreier Volksstämme und ihres Verkehrs, deren natürliches Emporium am unteren Tiberis es ist — am meisten natürlich für Latium — obwohl Rom ausschließlich weder auf Handel noch auf Ackerbau begründet ist! Doch durch die Vereinigung von beiden die übrigen latinischen Plätze überragend, ebenso deren Vormauer gegen die gefährliche etruskische, sabinische und später gallische Macht: Janicnlnm Brückenkopf nicht bloß für Rom. Städtisch-militärischer Charakter Roms imgegensatz des bäuerlich-friedlichen des übrigen Latium. Die Existenz von Königen überhaupt in irgend- M^lich-welcher Gestalt ist unbestreitbar wegen der in der Verfassung Simms im der Republik erhaltenen Trümmer oder Reste einer solchen Königs- ganzen. Herrschaft (rex sacrorurn, dictator. selbst consules), auch wegen vielfacher indogermanischer Analogien. Jedoch sind Namen, Zahl, Zeit, Dauer (250 Jahre) nicht ausreichend erklärt:1) Romulus - Titus Tatius, Numa Pompilius, Tullus Hostilius, Aucus Marcius, zwei Tarquiuii getrennt durch Servins Tullius. Sicherster Ausgangspunkt: Drei tribus der Voll- Älteste Ver-bürgerschaft, des eigentlichen Souveräns (Ramnes, Tities, Lnceres) sind vorhanden, als die Geschichte dämmert, in der sentea)-Form (Ramnes statt Romani) den Stempel hohen Alters tragend, mit ihren Unterabteilungen (den je 10 curiae, gentes, familise). Grundlage des bürgerlichen und kriegerischen Lebens: 30 curiae, 300gentes, 3000 familise; 300 Älteste des Rats, senatus, 300 (später 3 X 300) equites, je 1 (3) für die gens; 3000 die legio, je 1 für die familia; Bedeutung: die bewaff nete Volksgemeinde. Nb. Ein Geschlechterstaat. Gegenüber stehen: 1. cli[y]entes = Hörige (Gewerbetrei- cuentes,. bende?), Rechtsunmündige, abhängig von dem Patron, den pleb8-sie (auch durch Geld) stützen; besonders aber 2. die pleb[e]s (ähnlich r) „Man rechnete, wie es scheint, drei Geschlechter auf ein Jahrhundert und rundete die Ziffer 233^/n auf 240 ab," sagt Mommsen I, 463.

4. Römische Geschichte - S. 30

1889 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 30 406/5. 396. genommen, 406/5 Tarracina. 396 wird von den Äqnern nnb Volskern Friebe erbeten nnb ihnen bewilligt (wegen Bebrängnis bnrch bte Sabeller?). Iii. Abschnitt: 448—390 (389). Innere Geschichte. Fortsetznng des Stänbekampfes; Ringen der plebs nach politischer nnb sozialer Gleichstellnng. (Wirksameres Eingreifen der Tribnnen vermöge des Rechts [s. o.], den Sitznngen des Senats beiznwohnen.) Politische Bewegnng. Kampf um 445 Rogation*) des Tribnnen G. Cannleins: connu- connubium i • o\ * r / c. , , * und Konsulat. Diumzj zwischen patres und pleben — nnb der neun E ctnbern Tribnnen: ut populo potestas esset seu de plebe seu de patribus vellet consules faciendi (Livins Iv, 1). Cannlejns broht jebe Trnppenanshebnng zu verhinbern. Die Tribnnen verhinbern bnrch ihr Veto die Senatssitzungen. Der Senat giebt nach, aber statt Tribut mi- der zweiten Rogatio ein Kompromiß: res 60 deducta est, litum consu- , , • i . , . . ' . K iari potes- ut tnbunos militum consulari potestate promiscue ex patribus ac plebe creari siner'ent. Nach Dionys sollten es 6 sein, die Zahl wechselt jeboch zwischen 3, 4, 6 nnb 8. Im Prinzip ist der Kampf zwischen Patriziern nnb Plebejern jetzt entfchteben, bemtoch geht er weiter bnrch schlaue Manöver der ersteren: 444. 444 brei Konsulartribunen (ein ober zwei Plebejer) im britten Monat wegen eines Fehlers bei den Auspicien zur Abdankung gezwungen. Konsuln durch einen interrex. Einsetzung 445 würde ?o°rnento445en= 1. die Abschätzung (census), Feststellung der Bürger- nnb Steuerlisten, 2. die Berufung in den Senat (lectio senatus) (?), 3. die Feststellung der Ritt er liste (recognitio ober pro-batio equitum), 4. die Aufsicht über die Sitten (regimen morum) vom Konsulat abgetrennt nnb zwei aus den Patriziern von den Centurien auf fünf Jahre zu erwählenben Censoren übergeben. 434. ^ ^ 434 wird ihre Amtsbauer auf achtzehn Monate festgesetzt nnb für den Rest jebes quinquennium (lustrum) ihre Funktion an die Konsuln zurückgegeben. l) Bei Liv. Iv, 1 fehlt der Wortlaut. ) Gaius (römischer Jurist des 2. Jahrh. u. Chr.) I, 56: connubium id efficit, ut liberi patris conditionem sequantur.

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 144

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
144 sammlungsplatz des Heeres, forum (bei Tacitus annai I, 61 u. 67 principia) mit der Rednerbhne, tribunal oder suggestus. Vor dem praetorium lag die ara. Von den Truppen lagen in der reten-tura die cohors praetoria und die oberen Offiziere, also das ganze Hauptquartier, und ausgewhlte Leute (electi) der Hilfsvlker. In der praetentura lagen die Legionen und die Bundesgenossen, von einander getrennt durch die via sagularis. Ursprnglich waren dem Walle zunchst die socii und auxiliares und in der Mitte der-selben die Legionssoldaten gelagert; spter aber wurden die oft recht unzuverlssigen aueritalischen Hilfsvlker von den Legionen einge-schlssen (die socii nominis Latini Hatten durch die lex Julia des Jahres 90 das rmische Brgerrecht bekommen und waren somit in die Legion eingereiht worden). Jedoch lagen die Soldaten nicht hart am Walle, sondern zwischen dem Walle und der ersten Ieltreihe, striga, war ein freier Raum, intervallum (ca. 40 m breit), der dem Tro zugewiesen war. Im Sommer lagerten die Soldaten unter Zelten, pelles, ten-toria oder tabernacula, im Winter in stroh- und rasengedeckten Baracken, casae. Das Lager war gesichert durch Schildwachen ober Posten, custo-diae; sie zerfielen in excubiae, Tageswachen, und vigiliae, Nachtwachen. Letztere dauerten von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens und zerfielen in 4 gleiche Teile, vigilia prima etc. Zu diesem Posten kamen grere Wachtkommandos vor dem Lager, stationes (in statione esse). Fr die Nacht wurde eine Parole ausgegeben, tessera. Die Wachen wurden gestellt von den velites, die deshalb auch auerhalb des Lagers kampierten. Auer den Tageslagern kannte der Rmer noch Standlager, castra stativa, wobei castra aestiva und castra hiberna unterschieben wrben. Hygin allerbings versteht unter castra aestiva nur Marschlager und unter castra stativa Winterlager. Aber der Begriff verschob sich naturgem, als auch im Sommer die Heere lnger an einem Orte blieben. der die (Einrichtung der Stanblager finb wir erst durch die Aufbeckung der groen Stanblager in Neu, Haltern usw. unterrichtet, ba die alten militrischen Schriftsteller nur das Marschlager im Auge haben. Da aber auch bzl. der Marschlager die Nachrichten nicht bereinstimmen, erklrt sich baraus, ba die erhaltenen Aufzeichnungen Iahrhunberte auseinanberliegen (Polybios f 122 v. Chr., Hyginus unter Trajan f 117 n. Chr., Vegetius schrieb seine epitome rei mili-taris in 4 Bchern zwischen 384 und 395 n. Chr.). Auerhalb dieser Stanblager befanben sich die Verkaufspltze, fora, aus benen nicht selten spter Stbte entstauben. Im Interesse der Disziplin wrbe die Besatzung des Stanblagers mit militrischen bungen ober mit Wege- und Schanzarbeiten beschftigt.

6. Altertum - S. 183

1895 - Stuttgart : Neff
tag galt den Römern das Fest der Hirtengöttin Pales (von pasco), das am 21. April gefeiert wurde. Als Griindungsjahr ist das Jahr 753 v. Chr. (= 1 a. u. c., 754 a. u. c. = 1 n. Chr.) angenommen1). In Wirklichkeit reichten die Anfänge der Stadt jedenfalls bis tief in die erste Hälfte des achten Jahrhunderts v. Chr. — Der Name Roma bedeutet wahrscheinlich „Flussstadt“; von ihm ist der Name Romulus abgeleitet, Remus ist die griechische Form für den Namen des Stadtgründers. § 62. Die Ueberlieferung über die vier ersten Könige. Romulus eroffnete, um die neugegründete Stadt zu bevölkern, in der Einsattlung des dem Palatin nordwestlich gegenüberliegenden capitolinischen Hügels (mons Capitolinus) ein Asyl. Die Frauen für die Bürger der neuen Stadt wurden d ur c h Raub gewonnen bei Gelegenheit von Festspielen, zu denen die latinischen und sabinischen Umwohner geladen worden waren. Diese fingen deshalb Krieg an: Romulus tötete einen feindlichen Anführer im Zweikampf und nahm ihm die Waffenrüstung ab, die als Edelbeute (spolia opima) dem Juppiter feierlich dargebracht wurde. Der Krieg mit den Sabinern wurde durch einen Vergleich beendigt, kraft dessen die Sabiner sich auf dem Quiri- ’) Diese Aera, die sogenannte „Varronische“, von der die der capitolinischen Fasten _(s. § 66) nur insofern abweicht, als sie für die Königszeit ein Jahr weniger zählt, geht auf Ciceros Freund Atticus zurück, von dem sie Varro übernommen hat. In republikanischer Zeit wurde zunächst nicht a. u. c., sondern von der Weibe des capitolinischen Tempels, d. h. vom Ende des ersten Konsulatsjahrs an, gezählt. Erst die Annalisten zwischen 150 und 100 y. Chr. haben a. u. c. gezählt; aber ihre Aera zählte für die Zeit der Republik drei Jahre weniger als die Varronische. Diese Verschiedenheit hat ihren Grund darin, dass die Amtsjahre öfters kürzer waren als das natürliche Jahr: die Folge war, dass die Zahl der Amtsjahre im Lauf der Zeit um drei grösser wurde als die der natürlichen Jahre; um nun die Zahl der Amtsjahre der der natürlichen Jahre gleich zu machen, liess man einerseits vier Amtsjahre ausser Rechnung, entweder als „Anarchiejahre“, weil sie keine regelmässigen Beamten gehabt haben sollten, oder als „Diktatorenjahre“, weil irrtümlicherweise vier Diktatoren als Jahresbeamte gezählt worden sein sollten, und setzte andrerseits für die Decemvirn, statt der zwei Amtsjahre die ihnen gesetzlich zukamen, drei an, weil sie thatsächlich bis ins dritte Jahr regierten. Atticus seinerseits stellte die ursprüngliche und richtige Zahl der Amtsjahre wieder her, rechnete aber jedes Amtsjahr als volles natürliches Jahr; demnach hat die auf ihn zurückgehende Varronische Aera drei Jahre zu viel, wie sie denn als Jahr des Galliereinfalls, den Polybios ausdrücklich mit dem Antalkidischen Frieden (387/6) gleichsetzt, das Jahr 390 v. Chr. ergiebt. Da aber die Varronische Aera von der gesamten römischen Geschichtschreibung der früheren Zeit angewendet ist, empfiehlt es sich aus praktischen Gründen, für die römische Geschichte die Zählung nach dieser Aera beizubehalten. Eine „Catonische“ Aera, die vom Jahr 752 oder 751 a. u. c. ausging, gab es nicht.

7. Epochen der französischen Geschichte - S. 105

1880 - Nördlingen : Beck
X. Die Liga des ffentlichen Wohls vor Paris 1465. 105 leur troupe se joindre l'armee des princes: mais leurs hommes etaient mal equipes, sans aucune solde, et il fallut leur donner quelque argent, bien que monsieur de Charolais, le seul qui put en fournir, commengt en manquer. Toute fertile et abon-dante que ft la Brie, ses troupes y vivaient moins facilement que celles du roi, qui trouvaient des ressources faciles Paris par les arrivages de la riviere. 8. Apres quelques jours, le roi fit sortir quatre mille Artnierie-francs archers1), et les plaga le long de la riviere en face de gefecht bei Conflans, retranches derriere un fosse et une palissade. La no- Conflanb-blesse de Normandie defendait les flancs de cette troupe, et une grosse artillerie, placee en face de Charenton, forga les gens du duc de Calabre de se retirer pour se replier vers Conflans. D'autres canons furent ensuite amenes devant Conflans, et poin-tes precisement sur le logis de monsieur de Charolais. Deux de ses gens furent tues devant la porte; son trompette fut frappe sur l'escalier, comme il portait un plat pour le servir table. Les boulets vinrent meme jusque dans la chambre o se tenait le comte. Ii s'obstina cependant ne point quitter ce logis, et s'etablit seulement au rez-de-chaussee, en faisant elever un retran-chement devant la maison. C'etait la, pour l'ordinaire, que s'as-semblaient les chefs de l'armee, et qu'on tenait le conseil. L'artillerie fut placee en face de celle du roi, et Von se tira, de part et d'autre, une infinite de coups de canon, sans se faire grand mal, cause des remparts en terre que chacun avait eleves de son cte. 9. En une teile Situation, on commenga bientt nego- Fruchtlose cier. Des treves furent faites. Chaque jour il y avait des ferences la Grange-aux Merciers, dans le lieu o est manschendem tenant Berci *). Le roi etait loin de perdre au train que pre-Knig u. den nait toute cette affaire; il etait bien plus habile que les princes Fürsten, pour se conduire en de pareilles circonstances. Nul n'avait moins in Riom eingeschlossen und sie am 4. Juli 1465 zu einem Vertrag gentigt, in welchem sie versprachen, ihm treu zu dienen und zur Herstellung des Friedens zu helfen. 8. x) Das Corps der Francs archers bildete die erste regulre Infanterie der franzs. Könige, begrndet 1445 v. Karl Vii., von Ludwig Xi. 1480 wieder aufgehoben. Jede Pfarrgemeinde hatte einen Mann hiezu zu stellen und auszursten. Dieser war dafr frei von allen Steuern und daher der Name franc archer. 9. ') Auf dem rechten Seineufer, fast unter den Mauern von Paris, unmittelbar vor dem Einflufs der Seine; gegenwrtig bildet Berci eijien Teil der Stadt Paris.

8. Griechische Geschichte von 500 bis zum Tod Alexanders des Großen, Römische Geschichte vom Beginn der Republik bis zur Schlacht bei Aktium - S. 53

1909 - Bamberg : Buchner
Das Zeitalter der Revolution. 53 legte jedoch die Diktatur nicht nur nicht nieder, sondern lie sich auch noch den Titel Imperator" als erblichen Vornamen und das Konsulat auf zehn Jahre antragen und feierte dann einen Triumph, was man ihm jedoch verbelte, da es ein Triumph der rmische Brger sei. Doch lie er sich dadurch nicht be-irren und wandte sich jetzt, ausgestattet mit allen hoheitlichen Gewalten er war schon seit 63 Oberpontifex und jetzt seit seiner Rckkehr aus Spanien Dik-tator und Volkstribun auf Lebenszeit und alleiniger Censor, sowie be-rechtigt, nicht blo alle Offiziere, sondern auch alle bisher vom Volk gewhlten Magistratspersonen selber zu ernennen den Werken des Friedens und des inneren Ausbaus des rmischen Reiches zu. Vor allem strebte er eine Vershnung mit seinen politischen Gegnern an. Statt der Proskriptionen er-lieereine allgemeine Amnestie (d.i. das Vergessen); dann plante er die Aufhebung des staatsrechtlichen Unterschieds zwischen Italien und den Pro-vinzen durch Verallgemeinerung des rmischen Brgerrechts und leitete dies ein durch Entsendung von 80 000 Brgern in berseeische Lnder (Karthago, Korinth, Sinpe); das Abendland sollte vollends ganz romanisiert, das Morgenland vollends ganz hellenisiert, beide Reichshlften aber civilisiert d. h. mit den gleichen staatsbrgerlichen Rechten ausgestattet werden. In Asien aber sollte die Grenze des frheren Alexanderreichs wiederhergestellt werden. Zu diesem Behuf rstete er sich zu einem groen Partherkrieg-Daneben regelte er die in Verfall geratene Rechtspflege und sorgte fr die Herstellung eines brgerlichen Gesetzbuches; er lie den in Unordnung ge-ratenen Kalender neu ordnen (Julianischer Kalender) und verlegte den Beginn des Jahres vom 1. Mrz auf den 1: Januar. In Italien be-gann er mit der Trockenlegung der pomptinischen Smpfe, in Rom sorgte er fr den Bau ffentlicher Bibliotheken, endlich trug er sich mit dem Gedanken der Durchstechung der Landenge von Korinth: kurz er entwickelte auf allen Gebieten eine groartige Wohlfahrtspflege. Nur den Senat behandelte er geringschtzig; er vermehrte ihn auf 900 Mitglieder, grtenteils durch ihn reichgewordene Freigelassene und Zenturionen, darunter auch Gallier. Da Csar tatschlich Monarch war, wer wollte es leugnen? Als er es war am 26. Januar 44 durch die Straen Roms ging, begrten ihn denn auch die Leute aus dem Volk mit dem Zuruf König". Es ging auch das Gercht, nach den Sibyllinischen Bchern knnten die Parther nur von einem König besiegt werden, und deshalb wolle er sich noch vorher zum König aller Lnder des Reichs mit Ausnahme Italiens erklären lassen. Dies solle in einer Senatssitzung am 15. Mrz geschehen, da er am 17. Mrz zum Partherkrieg aufbrechen wolle. Sei dem wie ihm wolle: es hatte sich gegen 105 Georg-Eckerwnsthill fr internationale Schul ne Br; h,vi. .? Shuibuchbibliothdk !

9. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 569

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
$ 206. Die Konsulate. 569 vorhandenen revolutionären Elemente. Diese unschätzbaren Wohlthaten und die Siege nach anßen ließen die Franzosen die Willkür und die Gewaltthätigkeiten Bonapartes übersehen. Der Senat ernannte ihn deshalb zum lebenslänglichen Konsul, und E. nachdem er auch die gerichtliche und die Handelsgesetzgebung durch die Einführung eines eigenen Gesetzbuches (Code Napoleon seit 24. 24. März 1804) verbessert hatte, zum Kaiser vou Frank-Xi reich. Ein halbes Jahr darauf sprach der Seuat auch die Erb- 18. lichkeit der Kaiserwürde in der Familie Bonaparte aus,S. und am 2. Dezember 1804 wurde Napoleon I. von Pins Vii.2.Dein Notre-Dame zu Paris feierlich gesalbt. Die Krone setzte der neue Kaiser sich selbst auf. Das nächste Jahr krönte er sich ebenfalls selbst in Mailand mit der eisernen Krone der Loin- 26. Barben zum König von Italien. S. Anmerkungen. , 1. Mit der neuen konsularischen Verfassung war das Königtum wiederhergestellt, ohne daß der Name dazu hergegeben wurde. Das französische Volk war unter einer Alleinherrschaft, ohne daß es nur darum wußte. Es waren allerdings drei Konsuln, allein zwei davon hatten nur eine beratende Stimme. Neben den Konsuln bestand ein Erhaltung ssenat, der über die Aufrechterhaltung der Konstitution wachen sollte, der aber gar nichts zu thun hatte. Er bestand aus 80 Senatoren, die reich besoldet waren und sich sorgfältig in acht nahmen, zu widersprechen. Der Erhaltuugssenat ernannte ein Tribuuat von 100 und einen Gesetzgebenden Körper von 300 Mitgliedern. Es durften aber nur die Konsuln ein Gesetz vorschlagen. War dies geschehen, so wurde es vorn Tribunate beraten. Das Tribuuat durfte sagen, was es wollte, aber beschließen durste es nicht. War das Gesetz besprochen, so kam es vor den Gesetzgebenden Körper, der mit „Ja" oder „Nein" darüber abstimmte, aber das Gesetz nicht besprechen durfte. Wenn die Konsuln keine Gesetze vorschlugen, so hatte weder das Tribunal noch der Gesetzgebende Körper etwas zu thun. Der erste, Konsnl ernannte einen Staatsrat und die Minister, welche sämtliche Ämter besetzten. Die Konsuln waren auf zehn Jahre gewählt. Zweiter Konsul wurde Eamb a-eerös, ein gemäßigter Republikaner, dritter Konsul Set) tun, ein Royalist. Durch diese Wahl hoffte Bonaparte versöhnend auf die Parteien einzuwirken. 2. Die Schlacht vou Marengo, welche 14 Stunden währte, ist schon deswegen merkwürdig, weil die Österreicher den ganzen Tag im Vorteil waren. Viele französische Kolonnen zogen sich bereits zurück, und Bonaparte hatte schon einen Kurier abgefertigt, der den Verlust der Schlacht nach Paris melden mußte. Der achtzigjährige General Melas hatte das Schlachtfeld verlassen und den Oberbefehl dem Generalquartiermeister Zach übergeben. Da rückte der kaum aus Ägypten zurückgekehrte General Desaix mit zwei frischen Divisionen in die Schlachtlinie ein, und obwohl er von der ersten Kugel getroffen siel, löste sich doch die österreichische Heersäule auf. Zach und 6000 Österreicher wurden gefangen. 24 **

10. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 317

1884 - Berlin : Gaertner
317 202. Iekret des Nationalkonvents an alle Völker. 19. Nov. 1792. (Thiers, hist. de la revol. fr., Ii, 188. Frankfurt a. M. 1854.) La Convention nationale declare qu'elle accordera secours et fraternite tous les peuples qui voudront recouvrer leur liberte, et eile charge le pouvoir executif de donner des ordres aux gen6raux des arm6es frangaises, pour secourir les citoyens qui auraient et6 ou qui seraient vexes pour la cause de la libert. La Convention nationale ordonne aux g6n6raux des arm6es frangaises de faire imprimer et afficher le present decret dans tous les lieux oft ils porteront les armes de la republique. Paris, le 19 novembre 1792. 203. Aus dem Proze Ludwigs Xvi.1 (Thiers, hist. de la rvol. fr., Ii, 206 ff. Frankfurt a. M. 1854.) Saint-Just.2 Quoi! vous, le comite, ses adversaires, vous cherchez pniblement des formes pour juger le ci-devant roi! vous vous efforcez d'en faire un citoyen, de l'lever cette qualit, pour trouver des lois qui lui soient applicables! Et moi, au contraire, je dis que le roi n'est pas un citoyen, qu'il doit etre jug en ennemi, que nous avons moins le juger qu' le combattre, et que n'etant pour rien dans le contrat qui unit les Frangais, les formes de la procdure ne sont point dans la loi civile, mais dans la loi du droit des gens. . . . Juger un roi comme un citoyen! Ce mot etonnera la posterit. Juger, c'est appliquer la loi; une loi est un rapport de justice: quel rapport de justice y a-t-il donc entre l'humanite et les rois? Regner seulement est un attentat, une usurpation que rien ne peut absoudre, qu'un peuple est coupable de souffrir, et cdntre laquelle chaque komme a un droit tout personnel. On ne peut r6gner innocemment, la folie en est trop grande. Ii faut traiter cette usurpation comme les rois eux-memes traitent celle de leur pretendue autorit. . . . 1 Die Errterungen begannen am 13. Nov. 1792. Am 3. Dez. dekretierte die Versammlung: Der Nationalkonvent erklrt, da L. 16. von ihm gerichtet werden soll." Am 11. Dez. erschien L. das 1. Mal vor dem Konvent, am 26. das 2. Mal; am 21. Jan. 1793 fiel sein Haupt. 2 Sitzung vom 15. Nov.
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