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1. Die Völker des Altertums, Römer und Germanen bis zu Karl dem Großen - S. 80

1906 - Leipzig : Hirt
80 Wurde ein Staat erobert, so wurden dessen Gottheiten ebenfalls aufgenommen und ihre Standbilder im Pantheon, dem Allergttertempel, aufgestellt. (Fig. 47.) Zur Kaiserzeit erwies man den Kaisern sogar gtt-liehen Ehren und baute ihnen Tempel und Altre. ffentliche Pltze. Von den ffentlichen Pltzen sind am berhmtesten geworden das Marsfeld und das Forum. Das Marsfeld diente jhr-hundertelang zu militrischen bungen und Volksversammlungen. Csar baute^ dort marmorne Hallen fr die Tribntkomitien, Augustus sein Mausoleum. , Das Forum war der eigentliche Platz fr den politischen und den ffentlichen Verkehr. _ Ringsum lagen die Handelsbrsen, Wechslerbanken, Fleischerlden, Schulstuben. Csar und die Kaiser umgaben es mit Pracht-bauten. Auf dem Forum lag das Comitinm, ein ungedeckter Raum, wo Volksversammlungen und Gerichtssitzungen stattfanden. Hier stand die ffentliche Rednerbhne und der Amtsstuhl des Stadtrichters. In der Nhe war die Kurie, in der sich 600 Jahre lang der Senat versammelt hat; ferner waren dort der Rundtempel der Vesta (Fig. 42), das Empfangshaus fr fremde Gesandtschaften, die Amtswohnung des Pntifex Mximus, des Oberpriesters, endlich der Tempel der Gttin Eintracht und ein Durchgangstor des doppelkpfigen Janus. Das Forum ist eine der denkwrdigsten Sttten der Welt, in Wahrheit der Mittelpunkt des Rmischen Reiches und das Herz der Alten Welt. Alles ffentliche Leben in Rom drngte sich um das Forum; von hier gab der Senat seine Befehle fr das Reich. (Fig. 37.) Volkswirtschaft und Sklaverei. Roms lteste Bewohner waren Acker-brg er und Hirten. cker und Vieh bildeten ihren wertvollsten Besitz. Camillus wurde vom Pfluge weggeholt, um das Heer gegen die Feinde zu führen. Die glcklichen Kriege brachten ungeheure Schtze und eine Menge Sklaven nach Rom. Die Sklaven bernahmen den Ackerbau und das Handwerk. Auch rzte, Vorleser, Abschreiber, Geheimschreiber, Bau-meister und Maler finden wir unter ihnen. Beinahe alle Lnder der Erde lieferten diese menschliche Ware auf die Sklavenmrkte, Griechenland die Gelehrten und Knstler, gypten die rzte, die asiatischen Lnder die Diener des huslichen Luxus; Germanen und Thrazier verwandte man als Snftentrger, ans den nrdlichen Lndern nahm man die Feldsklaven, denen der freie italische Bauer weichen mute. Sklaven nahmen im Zirkus den Kampf mit den wilden Tieren auf, oder man lie sie selbst Paar um Paar auf Leben und Tod kmpfen. Im Umkreise saen die Rmer und Rmerinnen und sahen dem grausigen Kampfe zu; wilde Freude las man auf den Gesichtern der Zuschauer, selten war eine Miene, noch seltner ein Wort des Mitleids; die mter-schtigen unterhielten durch solche Belustigungen das Volk, um sich fr bevorstehende Wahlen beliebt zu machen. Whrend die uere Kultur aus der

2. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Erdkunde für Gymnasien - S. 14

1856 - Recklinghausen : Mescher
14 streifen, und noch kein anderes Eigenthum kennen, als ihre Waffe und ihre Beute; höher stehen b. die Völker, welche als Hirten mit ihren Heerden in den Steppen umherziehen (Nomaden), sie haben ihre Heerden als Eigenthum, aber keine feste Wohnsitze; am höchsten endlich c. die eigentlichen Culturvölker, welche im Besitze von Eigenthum und festen Wohnsitzen vorzugsweise Acker- bau oder Handel treiben. §. 3 Staat. 1. Nur Völker mit festen Wohnsitzen können Staaten bilden, die andern leben in Horden. 2. Staat und Volk bezeichnen nicht dasselbe: ein Volk kann mehrere Staaten bilden, wie die Deutschen, Itali- ener; und ein Staat kann aus mehreren Völkern be- stehen, wie Oestreich. 3. Die Staaten sind ihrer Verfassung nach entweder «. Freistaaten oder Republiken, in welchen das Volk sich selbst Obrigkeiten auf bestimmte Zeit wählt (Aristokratie, Demokratie, Oligarchie, Ochlokra- tie); oder d. Monarchien, in welchen einer auf Lebenszeit regiert; diese sind entweder unumschränkt oder be- schränkt, und zwar durch geschriebene Verfassungen, Constitutionen, oder durch Stände. Die Alleinherr- schaft nach bloßer Willkür heißt Despotie. Dritter Abschnitt. Ozeanbeschreibung. §. 1 Das nördliche Eismeer. 1. Lage: Das nördl. Eismeer liegt rings um den Nord- pol innerhalb des nördl. Polarkreises, ist von den nörd- lichen Küsten Europas, Asiens, Amerikas eingeschlossen, und steht mit dem atlantischen und großen Ozean in Verbindung.

3. H. 1/2: Griechische Geschichte, H. 1/2 - S. 47

1866 - Leipzig : Teubner
Solon. 47 pev anogolsl xrjv ve[irj6iv, xolg de %Qrnlaxlxolg ßeßaiagtv xdv Gv^ßoxaiav. aaa’ avtos o 2joaav oxvdv yrjgt xd 7i()dxov atyagdai xrjg nofaxeiag, xal dedoixtdg xdv (.isv xrjv qptao^p^a- xiav, xdv de xr\v v7teqrj(paviav. 'flqed'rj de a,Q%av ¿isxa &ia.6(i- ßqotov o^Lov xal diahaxxrjg xal vofio&exrjg, de^afie'vav %qo- 5 ftv(iag avxov cog fiev evnoqov rav Tthovgiav, ag de %pr]Gxdv rav nevrjxav. leyexat $£ xal tpavrf xig avxov Tteqlfpeqo^ievrj itqoxeqov einovxog, dg xd i’Gov nokepov ov noiel, xal xolg xxrj- [laxixotg agegxeiv xal xolg axxt]fiogl, xdv p,ev a.^ia xal agerrj, xav de fiexga xal agiftfia xo i'gov e%etv Ttyogdoxdvxav' o&ev *0 ¿7t’ eknidog fieyä^rjg exaxegav yevoytevav oi Ttqolgxä^ievol Ttqog- exuvxo xd Xokavc xvgavvida 7iqo£,evovvxeg xal avajteid’ovxeg evxoa.{idxeqov a'tpaö&ai xrjg noxeag eyxqaxrj yevofievov. jroaaot de xal xav dta fie'gov Ttoxtxdv xr\v vno Aoyov xal vdfiov fiexa- ßoatjv ¿Qcovxeg egyddrj xal %ahenrjv ovgav^ ovx ecpevyov eva 15 xov dtxaioxaxov xal cpqovifidxaxov enlgxrjgau xolg ngayfiu- 6lv. ¿vlol de cpagt xal ycavreiav yeveg&ac xa Hokavi Ijvd'oi xoiavxrjv ’ Hgo fie'grjv xaxa vrja xvßeqvrjxijqlov egyov evftvvav ’ jroaaot xoi 'Aftr\vaiav ¿nixovyoc. 20 fiafagxa $£ ol Owri^etg exaxi^ov , ei dta xovvo^ia dvganelxat xrjv yiovaq%Cav, dgneq ovx agexfi xov Xaßovxog ev&vg av ßagi- heiav yevojie'vijv, xal yeyevrjfie'vrjv ngoxegov pev Evßoevgu Tvv- vdvdav, vvv de Mtxv^rjvalolg Ilixraxov rjqfjfievolg xvqavvov. xovxav ovdev e^exqovge xov Zokava xrjg avxov rtqoaiqegeag, 25 «Aaa jrpo's ytev xovg (pixovg einev, dg Aeyexai, xalov pev elvau xrjv xvqavvida %aqlov, ovx e%etv de anoßagcv, ftqog de Odxov ev xolg 7iolijfiagl ygdcpav Schriften. — 1.2. ßsßaicoaiv tcöv ovfißoxaicov — Sicherstellung ih- rer Schuldforderungen.— 4. rjqs- Q't] de aq%cov, natürlich encovv- flos• — 7. Xsy ex ai d. x. cp covij x t,g e= fertur autem ab eo dictum. — 11. ext’ exnidog [ney. — ysvofi evcov = da beide die grössten Hoffnun- gen fassten. — Ol7tqoigxcifievoi, die Parteihäupter. — 14. xcov dicc fiegov Ttoxix ¿Uv, der Mittelpartei in der Bürgerschaft. — vno l cyov x. vofiov = ratione ac lege (legi- time). — 22. xrjv p o v ccq i iccv — ß <xg ile ¿uv, der erstere Begriff als der weitere umfasst auch die Ent- artung (nuqskßuois) der Allein- herrschaft, also die xvgawig; die normale Form der Monarchie ist auch nach Aristoteles Politik Iii, 5, 2 die ßuöixslu als rj npog xo -holvov unoßkenovgu Gvpcpeqov; s. übr. ob. S.2. — 23. Tw v cov d ag , eigentlich ein s. g. uigvpvijxr]g, d. i. eine Art Dictator auf unbestimmte Zeit und mit unbeschränkter Gewalt (uvxo- Hqixxoqeg ulqsxol Aristot.) gewählt, um die Parteien zu versöhnen oder

4. Grundriss der römischen Altertümer - S. 165

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 85. Das Heer im Lager. 165 palis 1 mit der porta principalis dextra und porta principalis sinistra. Das Lager zerfiel in drei Hauptteile: Vorlager (praetentura) mit dem Kern des Heeres, Mittellager (latera praetorii) und Hinterlager (retentura). Im Kreuzungspunkte der beiden Hauptstrafsen befand sich ein grofser freier Platz und vor demselben das praetorium , Hauptquartier (ein Quadrat von 60 m Seitenlänge), auch ducis tabernaculum genannt {Liv. 30, 17), neben oder hinter demselben das quaestorium, Zelt des Quästors, wo die Gesandtschaften der Feinde und die Geiseln beherbergt wurden. In der Nähe waren die Zelte der I-----1 I-1 r—l Cztd C=l 5=3 C=3 t=D C=> c=: = i=iz3c=ic=][=]r=]i=icz=3cz: Tribunen. Auf dem r=3 c=3 c=i i=i 1=3 1=3 ■= =3 : a a freien Raume befanden Castra Eomana sich arae Zlim °Pfern und das tribunal (sug- gestum), wo der Feldherr zu Gericht safs und Kontionen an die Soldaten hielt. Um die arae standen Götterbilder und die signa. In den Feldern der vier Lagerteile hatte jedes Trupencorps seinen bestimmten Stand. Im Lager Cäsars standen die zwei Legionen mit ihrer Reiterei immer dem Feinde zunächst, d. h. hinter der Fig. 29. Lager nach Hygin mit der Aufstellung der Truppen porta praetoria oder vor vor dem Lager. dem Feldherrnzelte, rückwärts davon die Hülfsvölker. Hier waren auch die Buden der Marketender und Krämer. In jedem Lager war ferner ein Lazareth (valetudinarium) und die Werkstätten (fabricae) der Handwerker. Die Zelte (tentoria) waren von Leder, 20 kg schwer und je 10 Mann lagerten in einem Zelte und bildeten ein contubernium unter einem decanus. Im Winter waren die Zelte mit Stroh oder Fellen bedeckt (sub pellibus durare, Liv. 5, 2). Im Innern des Lagerwalles lief ringsum zwischen Wall und Zelte ein Wallweg, 60 m breit, wo Gepäck und Saumtiere untergebracht waren und die Truppen ihren Aufmarsch hielten. — Der Wall, agger, vallum2, war bei Lagern von kiirzer Dauer aus Erde und Rasen aufgeworfen und mit Pallisaden (valli) befestigt. Lager für längere Zeit (castra stativa), sei es für Sommer (castra aestiva) oder für Winter (castra hiberna) waren solider ge- 1 Für via principalis sagen Liv. und Tac. oft principia. (Hist. 3, 13.) 2 Valium (Wall) von v&llus (= sudes) Pfahl, Pallisade.

5. Das Alterthum - S. 52

1877 - Leipzig : Baedeker
52 Lycurg's Verfassung. Der erste messenische Krieg. . 36. Das vorhandene Doppelknigthum (erblich in den Familien der giden und Enrypontiden) ward beibehalten als eine Brgschaft gegen das tyrannische Ueberschreiten der kniglichen Befugnisse, welche im We-festlichen die des Heldenzeitalters waren: Vertretung des Volkes bei den Staatsopfern, unumschrnkter Oberbefehl im Kriege und Vorsitz im Rathe der Alten (Gersts), welcher, wie den homerischen, so auch den spartanischen Knigen zur Seite stand. Der Zuruf des Volkes bezeichnete 28, wenigstens 60 Jahre alte Männer als lebenslngliche Senatoren. Die Gerusia (einschlielich der den Vorsitz fhrenden Könige aus 30 Mitgliedern bestehend) hatte alle wichtigen Staatssachen zu be-rathen und der diejenigen, welche der Volksversammlung zur Eutschei-duug vorgelegt wurden, einen Vorbeschlu zu fassen; zugleich bildete sie das hchste Gericht fr die peinliche Rechtspflege. Die Volksversammlung, an welcher nur die (der 30 Jahre alten) Spartaner Theil hatten, wurde regelmig an jedem Vollmonde unter freiem Himmel vom Könige versammelt und beschlo mit bejahendem oder verneinendem Zuruf (ohne Debatte) nur der die Antrge der Gerusia (besonders der Krieg und Frieden, Staatsvertrge und neue Gesetze); sie whlte die Getonten und andere Beamten. Lycurg's Verordnungen in Bezug auf das Privatleben bezweckten die planmige Ausbildung und Erhaltung der kriegerischen Tchtigkeit. Der Staat behielt sich das Recht vor, schwchliche oder krppelhafte Kinder der Spartaner auf dem Taygetus auszusetzen. Schon im 7. I. wurde der Knabe den Eltern entzogen und in eine Abtheilung eingestellt, um ihn, fern vom Vaterhause, in den Fertigkeiten und Entbehrungen des Kriegers zu den. Auch das Leben der Jnglinge und Männer glich durch die gemeinsamen Waffenbungen und die gemeinschaftlichen Mahlzeiten einem fortwhrenden Aufenthalte im Lager, der nur zuweilen abwechselte mit der Jagd in den Schluchten und Wldern des (an Wild reichen) Taygetus. Damit nicht die Anschauung anderer Lebensweise dem Spartaner sein heimisches Leben verleide, so war der Verkehr mit den Fremden erschwert (Eisengeld), und das Auswandern wurde (als Desertion) mit dem Tode bestraft. Die beiden ersten meffenifchen Kriege. a. Der erste messenische Krieg (743724). Das wohlangebaute Nachbarland Messenien, welches in der achifchen Zeit zu Laconica gehrt hatte, reizte den (seiner Ueberlegenheit sich bewuten) Kriegerstand Sparta's zur Wiedereroberung. Die zufllige Veran-lassung dazu gaben Streitigkeiten bei einem gemeinsamen Feste der beiden Nachbarvlker in dem (zum Schutze der Grenze) auf der Hhe des Taygetus errichteten Heiligthum der Artemis. Die Messeuier erleichterten durch innern Zwiespalt den Spartanern die Eroberung der reichen Ebenen, leisteten aber von der Bergsestung Jthome aus

6. Bd. 1 - S. 603

1854 - Leipzig : Engelmann
7. Polen. 603 tion so beschränkt, daß fortan nicht nur das Steuerwesen, sondern selbst Krieg und Frieden von dem Nationalconvent abhängig waren, und zu- letzt die Magnaten alle Gewalt an sich rissen. Und um die Verwirrung voll- ständig zu machen, stürmten die Osmanen mit Heeresmacht herbei, erschlu- gen den König bei Mohacs (§. 415.) und führten den Staat der Aus- lösung entgegen. „Nach dem Abzüge der Türken lag das Schlachtfeld bei Mohacs wie sie es verlassen. Die Natur selbst, die aus Schauder vor jeder Verwesung ihre eigenen Todtengräber hält, mußte das Geschäft der Leichenbeftattung übernehmen. Schaaren von Raubvögeln hatten sich ge- sammelt und wilde Hunde streiften um das Schlachtfeld, so daß der Wan- derer nicht sicher war von ihnen angefallen zu werden. So rasch bricht die Oede und Wildniß durch, wo die Cultur nur auf kurze Augenblicke ihre Werke verläßt! Gleichzeitig sehen wir einige Magnaten, selbst in der Flucht vor den Türken, flüchtenden Geistlichen Kirchenkleinode abjagen, nicht das Unglück im Unglücksgefährten, keine Justiz, nicht einmal den göttlichen Zorn achtend, der schon hinter ihnen herfuhr." Nach Ludwigs Fall entstand 15215 ein unglücklicher Thronstreit zwischen dem reichen Edelmann Johann Zapo- lya und Ferdinand von Oe st reich, der als Gemahl der Königin Anna, Ludwigs Schwester, nach Landesrecht und Ehevertrag gegründete Ansprüche an die ungarische Krone hatte. Mit diesem Thronstreit, der durch innere Parteiung sich zu einem langen verheerenden Krieg gestaltete, begann „Un- garns Fall." „Drei Jahre nach der Schlacht bei Mohacs küßte Ungarns er- wählter König der Woiwode Zapolya auf jenem Schlachtfelde dem Sultan Suleiman die Hand, um später von ihm die ungarische Krone zu erhalten und von einem türkischen General-Lieutenant als König von Ungarn einge- setzt zu werden." Durch die Einmischung der Türken, die für ihren Schütz- ling ins Feld rückten, wurde endlich das Land in zwei ohnmächtige Hälften gespalten, in Siebenbürgen und Ost-Ungarn bis zur Theiß, das unter türkischer Botmäßigkeit stand, und in West-Ungarn, das Ferdinand gegen Entrichtung eines jährlichen Tributs mit seinen andern Reichen vereinigte, es aber während seiner ganzen Regierungszeit mit den Waffen in der Hand hüten mußte. 7. Polen. r,) Polen unter den Plasten — 1388. §. 408. Die große, unübersehbare Ebene an der Weichsel und die Länder an der Oder und Warthe waren von slavischen Volksstämmen bewohnt, die bald von Einem Oberhaupt regiert wurden, bald durch Erb- vertheilungen in mehrerefürstenthümer getrennt waren. Seit der Bekehrung des Herzogs Mi es ko (Miecislav) zum Christenthum durch deutsche Mis-^'A1^ sionare (§. 288.) galt Polen für ein Reichslehn, hing aber sehr lose mit dem deutschen Kaiserthum zusammen und machte sich unter Friedrich Ii. ganz

7. Geschichte des Alterthums und des Mittelalters - S. 21

1872 - Berlin : Wohlgemuth
21 recht bei Besetzung der Aemter und bei der Gesetzgebung; auch konn-ten sie in die Heliaia (yuaia)t eine Art von Geschwornengericht, gewhlt werden. Solon theilte ferner das ganze Gebiet in vier (j vkt (phylae) oder Gaue, von denen jeder jhrlich 100 Mitglieder in die ovkij (bule) oder den Senat whlte, von denen jedoch nur immer ein Theil regierte, welcher eine Prytanie bildete und deren Wirksamkeit 35 Tage whrte. Neben diesem Senate bestand die ixxhtoiv. (ekklesia) oder allgemeine Volksversammlung, welche jeder freie, in Athen geborne, Brger, der jedoch .80 Jahre alt und nicht ehrlos sein durfte, besuchen und darin etwas vorschlagen oder Vor-geschlagenes besprechen konnte. An der Spitze des Staates lie er die 9 Archonten bestehen, so wie er auch den Areopagns, den hchsten, schon von Kekrops ein-gefhrten, Gerichtshof zu neuem Glanz erhob, indem er ihm die Ent-scheidnng der Leben und Tod, so wie die Beaufsichtigung der Sit-ten und das Recht bertrug, die von dem Senat vorgeschlagenen und vom Volke berathenen Gesetze zu genehmigen, ehe sie gltig waren. Mitglieder dieses Gerichtes konnten nur solche Archonten werden, die ihr Amt untadelhast gefhrt hatten. Nach geschehener Gesetzgebung verlie Solon Athen, bereiste viele, auch auergiechische, Lnder und kehrte dann zurck; fand aber bei seiner Rckkehr keine Ruhe in Athen, und verlie deshalb wiederum die Stadt, um nie dahin zurckzukehren. 3. Die Herrschaft des Pisistratus und seiner Shne. 560510, In Athen hatten sich schon vor der Zeit der.gesetzgebung des Solon drei Parteien gebildet, die sich feindlich gegenberstanden, und auch nach derselben nicht zur Ruhe gelangen zu wollen schienen. Dies waren a. die P^dier oder die Klasse der reichen Grundbesitzer, deren Gter in der Ebene lagen und deshalb auch die ergiebigsten Ernten hatten; b. die D iakrier oder die Bergbewohner. Ihre Gter gaben nnr einen migen Ertrag, weil sie auf steiuigtem, felsigem Bo-den lagen; und c. die Paralier oder die Bewohner der Kste, welche sich vom Fischfange oder ihrer Hnde Arbeit ernhrten. An der Spitze der Pedier stand Lyknrgns, an der der Para-lier Megakles und an der der Diakrier Pisistratus. Dieser aber, den beiden anderen Fhrern bedeutend berlegen, wute sich zum Herrscher Athens auszuwerfen (560). Zwar wurde er durch eine Vereinigung der beiden andern Hupter gezwungen, Athen zu ver-lassen, wute aber durch List sich die Rckkehr zu ermglichen. Nach einer zweiten Verbannung kehrte er an der Spitze von Bewaffneten

8. Deutsche Geschichte vom Zeitalter der Reformation und Preußische Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 65

1916 - Leipzig : Teubner
§ 15. Die Eroberung Preußens und seine Einrichtung als Ordensland. 65 dings nach langem Streit mit W o l f g a n g Wilhelm, dem Erbprinzen von Pfalz-Neuburg, wichtige Teile des rheinischen Herzogtums (s. S. 38). Ju dem Vertrage von Xanten (1614) wurden ihm die Landschaften Kleve, Mark und Ravensberg zugesprochen. Damit war der braudeuburgischen Politik eine neue Aufgabe für die Zukunft vorgezeichnet, nämlich die Verbindung zwischen den weit abgelegenen westlichen Besitzungen mit dem Hauptlande herzustellen. Und eine gleiche, nicht weniger bedeutungsvolle Aufgabe eröffnete sich dem Hanse Brandenburg, als 1618 der Herzog Albrecht Friedrich von Preußen starb. Trotz der Gegenbemühungen eines Teiles des preußischen Adels erreichte der Kurfürst die Belehuuug durch König S i-^lebnung mit gismund von Polen, der gerade damals von dem Schwedenkönig Gustav Adolf bedroht war. Damit hatte der Besitzstand der Hohen-zollern ungefähr die Größe des heutigen Bayerns (allerdings mit nur 900 000 Einwohnern) erreicht. Wie die beiden großen Erwerbungen zunächst dem Kurfürsten Konfessi°„s manche schwere Sorgen brachten, so hat Johann Sigismund noch "^fürffen.s“r in einer andern Beziehung die Veranlassung zu heftigen Streitigkeiten in seinen Ländern gegeben. Vielleicht um in dem drohenden Kampfe um das rheinische Erbe die Hilfe der Holländer zu gewinnen, trat Johann Sigismund am Weihnachtstage 1613 zur Reformierten Kirche über, der er seit einem längeren Aufenthalte am pfälzischen Hofe von Herzen zugetan war. Die Befürchtungen der lutherischen Märker, jetzt gewaltsam demselben Bekenntnis zugeführt zu werden, beschwichtigte er durch den Erlaß eines „Toleranzediktes", in dem er Toieranz-din. seinen Untertanen Schutz ihres Glaubens versprach (1614). § 15. Die Eroberung Preußens und feine Einrichtung als Ordensland. 1. Aus der preußischen Vorgeschichte. Preußen, das Land zwischen dem Unterlauf der Weichsel und der Memel (Njemen), war in alter Zeit von germanischen Stämmen (Goten) bewohnt, die aber bereits im 3. Jahrhundert der christlichen Zeitrechnung nach Sübrußlanb gezogen waren. Später hatten die zur baltisch-slawischen Völkergruppe gehörigen Preußen und Litauer Die Preußen, jenes Gebiet in Besitz genommen. Die Preußen (Pruzzeu, Prussen), bereu Name nicht, wie man wohl annahm, „Nachbarn der Russen", sonbern wahrscheinlich „die Klugen, die Wissenben" bebeutet, bestanden aus einer Reihe von Völkerschaften, die sich gegeneinander durch natürliche Grenzscheiben, wie sie Wald und Wasser boten, ober auch durch künstliche Verhaue abschlössen, und deren Gaue wir heute noch iu den alten Lanbschaftsnamen (wie Sam-laub, Ermlanb, Pomesanien usw.) wiebererkenuen. Neben dem Ackerbau betrieben sie vor allem den Fischfang und die Jagb, bei der noch Auerochsen und Elentiere, Bären uttb Wölfe erwünschte Beute waren. Auch bildete der Bernstein, der Diamant der samländischen Küste, um bessentwillen schon lauge vor Christus diese Gegenben von den Hänblern des Sübens aufgesucht Schenk-Kock, Lehrbuch d. Geschichte. V. 4. Aufl. 6

9. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 982

1877 - Leipzig : Teubner
082 Jiabirii — Rammius. Volkssitte stets Waffen trugen, zugleich aber auch als solche Bürger, welche diese Waffen auch unter den Arbeiten des Friedens trugen, daher die Römer besonders im Gegensatz zum Soldaten, zum Krieger Quirites genannt wurden. In diplomatischer Form erhielt sich die Spur der Vereinigung in der Bezeichnung populus Romanus Quiritium, oder bisweilen auch populus Romanus Quirites. Liv. 1, 32. 8, 6. 22, 10. 26, 2. vgl. 5, 41. Redner und Geschichtschreiber gebrauchen den Ausdruck gern und häufig in erhabener Weise als Anrede. In der Verbindung obiger Formel liegt daher nicht nur die Bedeutung der römischen Bürger in ihren inneren politischen Beziehungen, während Romani sie im Verhältniß zum Ans-lande bezeichnet, sondern auch die Bezeichnung des Kriegers und des friedlichen Bürgers, wie denn auch dem Worte Quirites oft milites geradezu entgegengesetzt wird. Suet. Caes. 70. Tac. ann. 1, 42. R. Rabirii, 1) C. Rab., ein wegen frevelhafter Gewaltthaten unter den apulischen Grundbesitzern verrufener rinn. Senator, wurde noch im I. 63 von Cicero und Hortenfius gegen die vom Tribunen Labieiius auf Cäsars Veranlassung wider ihn erhobene Anklage, Staatsgelder unterschlagen, heilige Orte entweiht, an der Ermordung des Tribunen Saturninus Theil genommen und andere Schandthaten verübt zu haben {Cic. Rab. 3. Aur. Vict. vir. ill. 73.), vertheidigt. Ihn rettete zugleich die Nobilität unter Führung des Metellus Geier durch Aufhebung der Comitien, und die spätere Wiederausnahme der Anklage unterblieb. — 2) C. Rab. Postnmns, des vorigen Adoptivsohn, eigentlich Sohn des C. Curius {Cic. Rab. Post. 17.), wurde bei dem Processe des Gabiuius wegen Bestechung gleichfalls angeklagt und von Cicero, für dessen Zurückberufung aus der Verbannung er thätig gewesen war, vertheidigt. Rab. hatte in Aegypten sich gegen den König Ptolemaios Anletes solche Gewaltthätigkeiten und gegen das Volk solche Erpressungen erlaubt, daß er vor der Wuth der Alexandriner flüchten mußte. Cic. Hab. Post. 14. Er sollte daher den Schaden, den er angerichtet, zum Theil mit ersetzen. Die Vertheidigung Cicero's hatte keinen Erfolg, wie es scheint. Rab. ging in die Verbannung, kehrte unter Cäsars Dictatur zurück (Suet. Caes. 12.) und diente im I. 46 v. C. unter ihm in Afrika. Caes. b. Afr. 8. — 3) C. Rab., ei» epischer Dichter, den die Alten sehr hoch stellten. Veil. Pat. 2, 36. Od. ex Pont. 4, 16, 5. Quint. 10, 1, 90. Ein in Hereulaneum aufgefundenes Bruchstück eines Gedichts über den aetifcheu Krieg und den Tod der Kleopatra wird ihm nicht ohne Wahrscheinlichkeit beigelegt (neueste Ausg. in Riese's Antliologia lat. p. 3 ff.). Rabonius, Lucius, einer der vom Prätor Verres im I. 74 v. E. arg gequälten Vormünder des P. Junius. Cic. Verr. 1, 50. Rabuleius, 1) Gaius, bekleidete im 1.486 v. C. das Votkstribunat und widersetzte sich dem vom Confnl Spurins Cassins vorgeschlagenen Gesetze über die Vertheiluug des Gemeindelandes. I)ion. Hai. 8, 75. — 2) M. Rab., Decemvir im I. 451. Liv. 3, 35. Racilius, im I. 57 v. C. Volkstribuu, vertheidigte den Cicero gegen Clodius (Cic. ad Qu. fr. 2, 1, 2. ad fam. I, 7, 2.); vielleicht dieselbe Person mit dem L. Racilius, der im I. 46 in Hispanicn feinen Tod fand. Cacs. b. Al. 52 ff. Raecins, Marens, erhielt im I. 208 v. C. den Auftrag, in Massilia über den Zug des pu-nischen Feldherrn Hafdrnbal genaue Kunde nach Rom zu bringen. Liv. 27, 36. Raetia (besser als Rliaetia), 'Pcuzia, das westlichste der Süddonauländer, grenzte im N. an Vindelieien (welches seit dem Ende des 1. Jahrhunderts u. C. mit R. vereinigt war), im W. au das Land der Helvetier in Gallien, im S. an die Alpen (vom M. Adula — St. Gotthard — bis zum M. Ocra — Terglou) und dadurch an das eisalpinische Gallien, im O. an das Gebiet der Veneter und Noricum — also das heutige Grau-büubtcu, Tyrol und ein Theil der Lombardei. Das Land wnrbe von einem Zweige der Alpen, den rätischeu, durd)zogeu. Unter den Flüssen sind zu nennen: Aenns (Inn), der östliche Grenzfluß, Athesis (Etsch) und die von den Alpen her-abkommenden Zuflüsse des Padns: Ticinus, Ad-dua, Sarins, Ollius, Mincins u. s. w. Das Land war mehr zur Viehzucht als zum Ackerbail geeignet, gab aber auch trefflichen Wein. Die Bewohner. Raeti, 'Punoi, d. h. Gebirgsbewohner (von dem keltifd)en rait), scheinen ursprünglich Stammesgeiiosfeu der wahrscheiulid) von hier uad) Italien gewanderten Rafeua ober Etrusker gewesen zu sein; in der Zeit, wo wir biefetbcit kennen lernen, waren iubeß keltische Stämme in Besitz des Laubes gekommen. Unter den einzelnen Völkerschaften finb zu merken: die Lepou-tii, am süblicheu Abhange des St. Gotthard, alb rätischen Stammes, die Mesiates, Vennones, Sarunetes, Brixentes, Genannt, Tridentini (bei Trient an der Etsch) und die nidjt feltisd)eit Euganei (zwisd)en Patavium und Verona), die Camuni und Trinmpilini. Städte gab es wenige; die bedeutendste war Trideutum (j. Trient); andere waren Cnria (Chur), Claveuna (Chiaven-na), Bauzaumn (Botzen) u. a. m. Ptol. 2, 12. Ragai, ’Payai!, Stadt im östl. Medien, j. Ruinen von Rai. Strab. 1, 60. Arr. 3, 20, 2. Rakötes, 'Paxrortys oder -ig, alte Stadt Unterägyptens , an der Stelle des spateren Alexandrien. Tac. hist. 4, 84. Strab. 17, 792. 802. Rambakia, 'Pafißaxla, unfern der Küste des indischen Meeres und der Mündungen des Judos belegene Stadt der Oriten iit Gedrosien, wohin Alexander eine Colouie legte. Arr. 6, 21. 5. Rammius, üiteius, aus Brnndusium, war so reick), daß er fremde Gesandte und römische Heer-

10. Teil 1 - S. 30

1897 - Leipzig : Wagner & Debes
30 Der Mensch. vor allem aber Viehzüchter und Ackerbauer. Während die Sammel-, Fischer- und Jägervölker, ja vielfach auch die Viehzüchter keine festen Wohnsitze brauchen und darum zumeist als Wander- Völker oder Nomaden umherziehen, nötigt der Ackerbau mit seinem festumgrenzten Besitz zu seßhaftem Leben. Er ist der Ausgangs- pnnkt aller höheren Entwicklung des Menschen, d. h. der Kultur, geworden. Den Kulturvölkern, welche es durch gesteigerte Geistes- arbeit dahin gebracht haben, daß sie in ihrer Lebensführung mehr und mehr von den Einflüssen der sie umgebenden Natur uuab- hangig geworden sind, stehen die Naturvölker („Wilden") gegen- über, bei denen das Gegenteil der Fall ist. 5. Das feste Zusammenwohnen der Kulturvölker hat zum Schutz des Bodenbesitzes und des gesteigerten Gewerbebetriebes, Handels und Verkehrs allmählich zur Herausbildung von Ordnung und Gesetz, Obrigkeit und Staat geführt. Die große Gemeinschaft des Staates baut sich auf die ursprüngliche und kleinere der Familie und des Stammes auf. Der Staat, dessen Herrscherwürde vom jeweiligen Inhaber lebenslänglich geübt wird und erblich an eine bestimmte Familie geknüpft ist, heißt Monarchie (Alleinherr- schaft). Je nach dem Range des Herrschers oder Monarchen unter- scheidet man Kaiserreich,Königreich, Großherzogtum,Herzog- tum, Fürstentum. Wird in einem Staat das Staatsoberhaupt (der Präsident) von Zeit zu Zeit in regelmäßiger Wiederkehr vom Volk oder seinen Vertretern nen gewählt, so heißt ein solcher Staat eine Republik.
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