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1. Allgemeines über die Erde, den Globus und die Karte, Physische und politische Erdkunde Deutschlands - S. 121

1912 - Leipzig : List & von Bressensdorf
121 Schleswig-Holstein. ___§ 79 Nach einer Aufnahme von A. Sievert-Kiel. Abb. 1, § 79. Die neue Hochbrücke bei Holtenau (im Bau). Die Brücke wurde von beiden Ufern aus freischwebend, also ohne Gerüst, vorgeschoben. Das Bild zeigt die Brücke kurz vor dem Zusammenschluß der beiden Hälften. Abb. 2, § 79. Bau des Kaiser Wilhelm-Kanals (Baggerarbeit). Wir sehen 2 Trockenbagger, einen rechts auf der alten Oberfläche, den andern eine Stufe tiefer auf dem Grunde des von dem ersten geschaffenen breiten Bettes. Die Eimer (vergleiche die weißen Flecke bei den Baggern!) laufen an einer Kette ohne Ende, kratzen sich an der Schrägnng ihr Teil Erde ab und schütten es oben, selbsttätig in bereitstehende Eisenbahnwagen.

2. Für Seminare - S. 1

1912 - Breslau : Hirt
6rdtwnd< für Cebrerbüdungsanft alten herausgegeben auf ©rund der 6. von 8eydutzfcben Geographie Ii. ^eil: für Seminare bearbeitet von G. Cennarz Seminarlebrer »n Kempen (Rhein). Jvitt 19 -parbentafeln und 322 Bildern und -figuren Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuch'orschung Braunschwaig Schulbuchbibliothek ferdin and Dirt Königliche Qniverlitäts- und Verlagsbuchhandlung Breslau Vi» Königsplatz 1 1912 n

3. Lehrbuch der allgemeinen Weltgeschichte für höhere Bildungsanstalten und Gymnasien - S. 84

1833 - Meissen Pesth : Wigand Goedsche
84 Tritter Zeitraum. Dritter Zeitraum. Von Alexander dem Großen bis Augu stu s, vo n 333 bis ' 30 vor Christuö, eine Zeit von 303 Jahren. §. 19. Alexander der Große und seiner Reiche Zersplit- terung. Ggsts Gesch. v. Griechen!, seit Alexanders d. Macedonicrs Thronbesteigung bis z. cndl. Unterjochung durch d. Römer, in 8 Büchern; <1. d. Engl, übers. Leipz. 1796. Pr. r Thlr. 8 Gr. Mitfords Gesch. Griechenlands ». d. 3. Ausgabe a. d. Engl, übers, v. Baron. Bresl. 1800 — 1. 1 — 2. 83. Pr. 3 Thlr. 8 Gr. Mannerts Gesch. d. unniittelb. Nachfolger Alex. d. Gr. a. d. Quellen geschöpft. Lcipz. 178/. Pr. 1 Thlr. 8». Croix examen critique des anciens historiens d’Alexandre le Grand. Paris 1775. «ouv. édit. 1804. 4. Alexander bestieg den makedonischen Thron nach der Er- zz6 mordung seines Vaters Philipp. Ehrgeiz und Kühnheit sprachen v. Eh. sich schon durch einzelne Züge in seinem Knaben - und Jünglings- alter aus, Aristoteles weckte in ihm den Sinn für Kunst und Wissenschaft. Der laute Jubel der von Philipp unterdrückten Völker über seinen Tod verstummte bald vor den kräftigen Maß- regeln seines Sohnes. Die Illyrier und Triballer fühlten zuerst die Schwere von Alexanders Arm, und die Thebaner, welche die Anführer ihrer macedonischen Besatzung ermordet hatten, sahen da- für ihre Stadt dem Boden gleichgemacht, nur mit Ausnahme der Tempel und des Hauses des unvergessenen Dichters Pin dar. Ganz Griechenland huldigte jetzt dem jungen Könige und ernannte ihn zu Korinth, wo er den Cyniker Diogenes aufsuchte, zum Ober- feldherrn der gegen Asien bestimmten griechischen Heere. Die Obhut von Makedonien und Griechenland übergab Alexander dem Antipater, dann setzte er mit einer auserlesenen Schaar von 35,000 Mann über den Hellespont und trug den ersten Sieg am Z34 Granikus, in Kleinasien, über die Perser davon, welche, mehr als 100,000 Mann stark, von dem Rhodier Memnon befeh- ligt wurden. Klitus rettete hier im hitzigen Gefechte dem Alexan- der das Leben. Seinen Feldherrn Parmenio entsendete er nach Phrygien zur Unterwerfung des Innern, während er selbst vor- sichtig die Provinzen und Städte der Küste bezwang. Die dort wohnenden griechischen Stämme bewillkommten ihn als einen Be- freier; Sardes leistete keinen Widerstand; Karlen, Lycien, Pam- phylien, Cilicien eben so wenig. Zu Gordium traf er wieder mit Parmenio zusammen und zerhieb den berühmten gor- dischen Knoten. Siegreich durchschritt er Kappadocien, zog sich durch ein Bad im Cydnus, bei Tarsus, in Cilicien eine tödtliche Krankheit zu, von welcher ihn sein Arzt Philippus

4. Aus Deutschlands Urgeschichte - S. uncounted

1908 - Leipzig : Quelle & Meyer
Verlag von Quelle & Ittet)er in Leipzig Naturwissenschaftliche Bibliothek für Jugend und Volk herausgegeben von Konraö holler und Georg Ulmer in Hamburg Reich illustrierte Bändchen im Umfange von 140—200 Zeiten. Geschmackvoll gebunden je Itt. 1.80. Geheftet Itt. 1.40 Hus Deutschlands Urzeit. . . von ©uft. schwantes Der Deut[d)e Töctiö..............üemprof.dr.buesgen Die Hmeifen......................Don $. Viehmeyer Das Aquarium ....................Don <L Heller Vas Terrarium....................vo» Dr. Krefft Beleuchtung und Heizung . . v°n 3. herbing Diese Sammlung wendet sich in bewußter Einfachheit an einen Leserkreis, der klaren Huges und warmen Herzens Nahrung sucht für seinen Wissensdrang und eingeführt werden will in ein ihm bis dahin entweder ganz verschlossen gebliebenes oder nur wenig bekanntes Land. Jeder Band behandelt ein in sich abgeschlossenes Gebiet dem Stande der Wissenschaft entsprechend aus der Feder eines berufenen Fachmannes. Die Sprache ist dem Verständnis der reiferen Jugend und des Mannes aus dem Volke angepaßt, klar, deutlich und schlicht. Fremdwörter und wissenschaftliche Ausdrücke sind vermieden. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, den Leser anzuregen, selbständig zu beobachten und zu experimentieren. Illustration ist reichhaltig, die Ausstattung vornehm und gediegen. So dürfte die Naturwissenschaftliche Bibliothek bald zu dem bevorzugtesten Geschenkwerk gehören und spielend verkäuflich sein.

5. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. uncounted

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
Vorwort zur zweiten Auflage. In der vorliegenden zweiten Auflage erscheint das Büchlein in veränderter und, wie ich l)offe, verbesserter Gestalt. Den ausgesprochenen kritischen Wünschen gemäß ist sür die Behandlung des Stoffs die monographische Darstellungs-weise durchgeführt und aus Abrundung und Geschlossenheit der ausgewählten Zeit- und Lebensbilder Gewicht gelegt worden. In der Gliederung des Stoffs bin ich der bereits in meiner kleinen „Mecklenburgischen Geschichte sür Volks- und Bürgerschulen" versuchten Einteilung in die 7 Hauptabschnitte gefolgt: 1. Vorgeschichte. 2. Die Wendenzeit. 3. Mecklenburg im Mittelalter. 4. Die Re-sormationszeit. 5. Die Zeit des Dreißigjährigen Krieges. 6. Die Zeit zwischen dem Dreißigjährigen und dem Siebenjährigen Kriege. 7. Die Neuzeit Mecklenburgs. Die i>er-bindungsstriche zwischen der mecklenburgischen und allgemeinen deutschen Geschichte sind überall stärker gezeichnet und die kulturgeschichtlichen Mitteilungen ebenfalls in erweiterter Form gegeben. Für die freundliche Durchsicht des Manuskripts sage ich Herrn Museumskonservator Oberlehrer Dr. Beltz-Schwerin meinen besten Dank. Möge das Büchlein, welches bei seinem ersten Erscheinen eine so warme Ausnahme gesunden, in seiner jetzigen Gestalt sich seine alten Freunde erhalten und neue gewinnen und Lehrenden wie Lernenden ferner als brauchbares Hülfsmittel für die Unterweisung in der vaterländischen Geschichte dienen! iiostotfc, Ostern 1899. C. Kenjes

6. Ausgewählte Lesestücke aus deutschen prosaischen Musterschriften für höhere Bürgerschulen und die unteren Klassen der Gymnasien - S. 14

1810 - Berlin : Realschulbuchh.
i4 " Erstem Abschnitt. Ende eine Aehnlichkeit mit einem Pferdefüße hat, und unten mit vielen kurzen Borsten versehen ist, deren sich das Thier bedient, um die Seekrauter, die feine Nahrung sind, von den Steinen abzu- kratzen. Der Rücken ist wie bei einem Ochfen; der große Umfang des Bauchs nimmt mit einem male ab, der Schwanz selbst aber wird nach der Floßfeder zu, die statt der Hinterfüße dient, immer dünner.— Diese Thiere lieben feuchte und sandige Oerter, am Ufer des Meers, daher sie sich an den Flußmündun- gen in ganzen Heerden zu lagern pflegen, und hier so zahm sind, daß man sie streicheln und nach sie schlagen kann. Die männlichen Geschöpfe scheinen nur mit einem Weibchen zu leben, wenigstens be- steht eine Heerde gewöhnlich nur aus zwei Alten Kon verfchiedncn Geschlechtern, einem erwachsenen und einem kleinen Jungen. Ihre Eßlust ist so uner- sättlich, daß sie deshalb den Kopf fast beständig un- ter dem Wasser halten, und um ihre Sicherheit we- nig bekümmert sind. — Der Fang dieser Thiere geschieht mit großen eisernen, mit Widerhaken ver- sehenen Spießen, die an einem langen und starken Seil befestigt sind. Die Jager rudern behutsam auf eine Heerde zu, und der Fänger, der in dem Vordertheil des Kahnes steht, wirft den Haken auf das Thier, welches hierauf von den auf dem Lande befindlichen Leuten vermittelst des Seils an das Ufer gezogen wird. Da hiezu aber wenigstens dreißig Menschen erforderlich sind, und das Tbier^ sich mit der äußersten Anstrengung feiner Kräfte widersetzt, so folgt der Kahn demselben, und die Fänger suchen es durch Verwundungen kraftlos zu machen. Sobald die in der Nähe vorhandenen See- kühe die Gefahr ihres Geselk-schafters merken, eilen sie zu seiner Hülfe herber. Einige versuchen deswe- gen mit ihrem Rücken den Kahn umzustoßen, an- dere legen sich über das Seil und bemühen sich es dadurch Zu zerreißen, oder sie schlagen mit den Schwänzen, um den Haken aus der Haut des ver- wundeten Thieres zu bringen, welches ihnen auch zuweilen gelingt. — Die dicke und starke Haut die.

7. Polen - S. 10

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
10 7. König Kasimir der Große (1333—1570) 7. Honig Kasimir der Große (1353—1370). a) Aufzeichnungen des ersten für ganz polen gellenden Gesetzbuches (wislicer Statut 1347). Lhronik d. Diugosz um 1460 (Ausgabe v. st. Przezdziecki, Krafau Iii, S. 223 ff.). König Kasimir wußte, daß das ganze polnische Reich zur Zeit aller seiner Vorgänger verderblichen Schaben baburch erlitt, daß die Urteile der Eanbgerichte1 nicht nach geschriebenem Gesetze, fonbern nach der Willkür der Beisitzer und Dorsitzenben, ihrer Leibenschaft und Bestechlichkeit erflossen. ... Da Kasimir die zahlreichen Bebrütungen der Schwachen, benen wie gewöhnlich vor dem Gericht Unrecht geschah, sah, beschloß er, sein Volk von diesen schäbliichen Mißbrauchen ein für allemal zu befreien und feine Herrschaft auf wahre und gerechte Gesetze zu gründen. Er fünbigte daher eine große Zusammenkunft in der Stadt tüislica im Sanbomirer £anbe2 für den Sonntag Laetare^ an. Zu biefer kamen alle Erzbischöfe, Bischöfe, tdojrooben4, Kastellane5, Beamten und U)ür= benträger aller £änber sowohl der Krakauer (Kleinpolen) als der großpolnischen zusammen. Der König selbst führte den Vorsitz und ließ durch gelehrte Männer, die im kirchlichen und weltlichen Recht erfahren waren, für alle Rechtssachen mit größter Genauigkeit, Klugheit und Gerechtigkeit Bestimmungen festsetzen und sie in leicht verstänblicher Form aufzeichnen, bamit sie nicht mißdeutet und verbreht werben könnten.6 b) Aus Kasimirs des Großen Gründungsurkunde der Krakauer Universität 136<*. Nach Starodawne Prawa Polskiego Pomniki herausgegeben von st. S. Helcel, Warschau 1856, I, S. 213 ff. * 3n der Einleitung gibt der König die stbficht kund, ein „Studium generale“ in Krakau zu errichten, eine „perle der Wissenschaften", einen „sprudelnden Quell der Gelehrsamkeit", aus dem nicht nur die Einheimischen, sondern auch alle von anderen Ländern Herbeiziehenden schöpfen sollen. Hierauf folgen die einzelnen Bestimmungen, von denen hier einige angeführt werden. vor allem sollen alle, die zum Stubium ziehen ober von hier heimkehren, bei allen Übergängen, Brücken, Id arttürmen und Wachen in unserem Reich keine Gebühr für fflani Zoll und Geleite zahlen, vielmehr werben sie überall und mit aller ihrer habe, Pferben, Büchern, Kleibern, Bettzeug, Gelb und Hausgeräten frei und unbehinbert durchziehen. 1 3m Gegensatz zu den deutschen (Drtsgerichten, die schon damals Rechtsaufzeichnungen besaßen, vgl. Gesch. d. Deutschen in den Karpathenländern I, S. 275 f. und meine Studien zur Gesch. d. deutschen Rechts in Galizien Ii (strchiv f. öfterr. Gesch.. Bd. 95, S. 215). 8 vgl. S. 9 stnm. 3. 3 11. Rlärz 1347. 4 Vertreter des Königs in einer wojwodschaft. 6 Burgoberster. 6 Höheres über das Zustandekommen des wislicer Statuts bei I. Caro, Gesch. Polens Ii, S. 277, 589ff. Das Statut selbst in Starodawne Prawa Polskiego Pomniki I, Warschau 1856, S. 173 ff.

8. Polen - S. 18

1918 - Leipzig [u.a.] : Teubner
lg 9. Die ,,Plebs" (Bürger und Bauern) in Polen Das Müllerrecht. Die Müller haben auch ein eigenes Recht, und es ist wunderlich, wer ihnen ein solches Vorzugsrecht gab. (Es wäre billiger und für den Staat nützlicher, daß ein allgemeines Recht eingeführt werde und die Sonderrechte aufhören.1 weitere ©uellenftiicfe zur Geschichte der deutschen gnsiedlung in Polen bietet meine Schrift: „Die Knsiedlung der Deutschen in den Karpathenländern" (Prag, haase). Schilderungen aus dem deutschen Leben in Polen findet man in den in der Einleitung genannten Schriften und in meinem kulturhistorischen Roman aus Krakaus deutscher Zeit: „Die Tochter des Lrbvogts" (Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt). 1 9. Die „Plebs" (Burger und Bauern) in Polen. Nach Kromer, Polonia, S. 81 f., 140f., 146f. Zur Plebs gehören alle, die nicht Adelige oder Ritter sind, mögen sie Bauern, Gärtner, Bienen- und Viehzüchter, oder Handwerker, Arbeiter, Schankwirte, Verkäufer, Fuhrleute und Kaufleute sein, mögen sie am Lande und in Dörfern, oder in Märkten und Städten wohnen.2... Die Bewohner der Städte und Märkte haben eine etwas bessere und freiere Stellung als die Landleute. Jährlichen Zins zahlen zwar beide ihren Herren, die meisten Landleute und Dorfbewohner leisten aber überdies umsonst alle Arbeit bei der Bestellung der herrschaftlichen Felder und im Hause, und zwar nicht nur mit der Hand, sondern auch mit ihren Zugtieren, entweder selbst oder durch ihre Knechte und Arbeiter. Auch dürfen sie ohne Erlaubnis des Herrn sich an keinen anderen <Drt begeben, so daß sie hörige sind und sich von Sklaven nicht viel unterscheiden, besonders unter den jetzigen Verhältnissen? Sie werden kmieci ober kmetones genannt. Hoch schlechter gestellt als diese sind die Gärtler, die bloß einen Gartengrund bestellen. Beide Klassen heißen chlopi (d. h^ Bauer) und diese Bezeichnung, die als schimpflich gilt, trägt nicht der Adel. Die Herren Haben das Recht über Tod und Leben ihrer Bauern; ausgenommen sind nur jene Bauernsöhne, die von Jugend an den Studien oblagen und sich dem geistlichen Stande widmeten. Unter der städtischen Plebs gibt es auch solche, die ihr Geschäft durch Diener und Vertreter betreiben lassen, selbst aber sich der Ruhe, ehrbareren Studien und Vergnügungen hingeben, von ihnen leben viele feiner und kostspieliger, daher wachsen die preise der waren und nicht wenige von ihnen verarmen. Die Sucht zu glänzen ist übrigens bei den Bürgern geringer (als beim Adel) mit Ausnahme der städtischen Frauen, die selbst 1 Das Müllerrecht beruhte auch auf deutscher Grundlage, weil die Müller Deutsche waren. Vgl. Gesch. d. Deutschen I S. 316 und Ii S. 330. 9 Kromer unterscheidet nicht mehr zwischen den deutschen Ansiedlern und den Einheimischen (vgl. oben S. 12). Nachdem auch diese die im folgenden beschriebenen deutschen Rechtseinrichtungen erhalten hatten (oben S. 13), andererseits die Deutschen ebenso wie die (Einheimischen von den Grundherren gedrückt wurden, war der Unterschied geschwunden. s Kromer spielt auf die herzlose Bedrückung der Bauern in jener Zeit an. vgl. S. 20 f.

9. Das Zeitalter der Reformation, Das Jahrhundert des großen Krieges, Das Zeitalter der unumschränkten Fürstengewalt - S. 266

1900 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
266 So soll der Boshafte fallen Als ein Opfer meiner Wut! Aber nein! — Sollt' ich feine Brant nicht sein? Ich verleih' Dir, kehre wieder! Senkt indes, ihr Augenlider, Senkt in bittre Thränen ein Der verminen Liebe Pein!" — Ja, frei so rührenden Liedern war dann wohl die ganze Stadt, die sonst so stille Bürgerschaft, Feuer und Flamme! Ähnliches leisteten für das niedere Publikum die Darstellungen der Gaukler, die Kunstreiter, die starken Männer, die Mordthaten u. s. w. Der Handwerker endlich hatte noch immer seine altgewohnten Gewerksfeste, welche ihm freilich durch „Eine löbliche Polizei" oft etwas verkümmert wurden. Das alles aber „hatte seine Zeit" und störte nur sehr wenig die Ruhe der stillen Stadt, welche bald darauf wieder in das gewohnte Geleise kam. Auch die Durchfahrten fremder Potentaten, die „Ratsversetzungen", die Feste einer Kaiserkrönung, welche nicht zu Frankfurt am Main allein, sondern in allen Reichsstädten und auch anderswo festlich begangen wurde, hatten nicht die Macht, jenen Charakter des Stilllebens zu verändern, welcher den deutschen Bürgerschaften seit Anbruch der neuen Zeit eigen war. Dieses „stille Leben" deutscher Bürgerschaften wirkte in hohem Maße läuternd und reinigend auch auf die Tracht des deutschen Bürgers ein. Die großen Allongeperücken waren verschwunden; nur höchst selten bemerkte man sie noch bei Männern von höherem Ansehen, bei Ministern, Räten, Doktoren und Gelehrten. Dagegen kamen nun die kleinen „Muster" oder „Mirletons" in Gebrauch, bis die soldatische Frisur auch sie ablöste. Nun war der Zopf des Mannes Stolz! Noch blieb dem Manne Degen und Wehrgehäng, aber doch nur dem Vornehmeren. Der Handwerker hatte die Waffe seit dem westfälischen Frieden allgemach abgelegt. Als Farbe der Kleidung wurde jetzt im Bürgerstande das preußische „Blau" die verbreitetste. Reinlichkeit und Sparsamkeit herrschte in der Kleidung des Bürgerstandes allgemein. Zwar war der neue Luxus der Manschetten und Jabots ausgekommen; aber sie waren so bescheiden zugeschnitten und so klein, sie wurden ferner mit so großer Behutsamkeit getragen, „daß", —- wir citieren wörtlich aus einer alten Chronik, — „ein Paar derselben oft einen oder mehrere Monate vorhielt, ohne einer Wäfche zu bedürfen. Sie

10. Die Ostseeprovinzen - S. 4

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
4 Unterwerfung der Eingeborenen den Brüdern die Hegel der Templer und verlieh ihnen ein Abzeichen, auf dem Kleide zu tragen, nämlich ein Schroert und ein Kreuz, und bestimmte, daß sie unter der (Dbedienz (geistlichen Sucht) ihres Bischofs stehen sollten. Ii. Unterwerfung der Eingeborenen. Kampf mit den Kuren und Zemgallern.1 Unterdessen (1201) hatten die Kuren von der Ankunft des Bischofs und dem Beginn der Stadt gehört und senden nicht aus Furcht vor Krieg, sondern durch Berufung Christi Boten in die Stadt, um Frieden zu machen. Diesen Frieden bestätigen sie mit Zustimmung der Christen durch Husgiejzen von Blut. Kampf mit den Semgallern.2 Das ander her, da ich von sprach, iz was, da ich üch er von las, lät üch sagen, waz dem geschach. der menlichen in deme strite streit Sydobren, daz ich hän genant, und erlichen von dannen reit, lac in Semegallen lant. dö meister Willekin wart geslagen, kein (gen) der bürge stunt ir sin. als ir mich hie vor hörtet sagen, da wart ez gevüret hin der quam gerant mit stner schar, durch brüch und manchen bösen dö er der bürge wart gewar, walt; er rante menlich vor daz tor. die wege wären so gestalt. sie irbeizten (stiegen ab) algemeine von brüderen was da manich heit. dö vor ir einer wart dar zu irwelt, und drungen mit einander in. dem der vane bevolen was. waz mochte grözer vreude sin? 2. Die Eroberung Dorpats (*224).3 Damit also die livländische Kirche ihre Tochter, die estlänöifche Kirche, welche sie Jesu Christo geboren hatte, von den gegenwärtigen Übeln erlöse, sandte der ehrwürdige Bischof (Albert) von Riga aus und berief die Brüder des Ritterdienstes zusammen, ebenso die Mannen der Kirche mit den pilgern, Kaufleuten, Bürgern von Riga, allen Liven und Letten, indem er allen, die zur livländischen Kirche gehörten, einen Kriegszug ankündigte. Und es kamen alle in treuem Gehorsam mit ihren Bewaffneten an den See Rastijertoe und versammelten dort um sich den vorgenannten ehrwürdigen Bischof von Riga, dessen Bruder, den nicht weniger ehrwürdigen Bischof Hermann mit allen ihren Mannen und Rittern. Nach Beendigung der Besprechungen und eines Gottesdienstes senden sie die besten und tapfersten aus dem Heere voraus, damit diese, Tag und Nacht Ugaunien durchwandernd, am andern Tage früh die Burg Dorpat überraschen könnten. Diese bilden wiederum zwei Abteilungen. Die eine schickt man zum Angriff auf die Burg 1 Heinrici Chronicon Livoniae V, 3. 2 Ältere Hol. Reimchronik, herausgeg. von Leo Meyer. Paderborn 1876. v. 11233—11254. 8 Heinrici Chronicon Livoniae Xxviii, 5.
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