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1. Geschichte des Mittelalters - S. 196

1888 - Wiesbaden : Kunze
196 Dritte Periode des Mittelalters. Simon von Montsort erteilt. Allein dieser wurde bei der Belagerung von Toulouse durch einen Steinwurf getötet. Darum kam das grausam verwüstete Land nach Raimunds Tode an den König von Frankreich. Die Inquisition. Auf der Kirchenversammlung zu Toulouse 1229 ergriff die päpstliche Partei neue Maßregeln zur Verhütung der Ketzerei. Die Bischöse wurden angewiesen, Geschworene zur Aufspürung und gerichtlichen Verfolgung der Ketzer anzustellen; jeder Bischof, Fürst. Baron oder Richter, welcher einen Ketzer verschone, sollte sein Land, Gut oder Amt einbüßen; jedes Haus, das einen Ketzer beherberge, dem Boden gleichgemacht werden; wer nicht zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten beichte und kommuniziere und alle zwei Jahre seine Übereinstimmung mit der römischen Kirche eidlich bekräftige, solle der Ketzerei verdächtig und jeder ärztlichen und geistlichen Hilfe verlustig gehen. Da aber die Bischöfe in der Ausführung dieser Maßregeln bald zu lässig erschienen, so setzte der Papst besondere Ketzergerichte oder Jnquisitionstribunale ein und beauftragte die Dominikaner, welchen er unbeschränkte Vollmacht erteilte, mit der Handhabung und Leitung derselben. Die Inquisition entschied darüber, ob jemand den rechten Glauben habe oder nicht, und verurteilte die Ketzer oder Irrgläubigen zum Verlust ihrer Güter, ihrer Freiheit und ihres Lebens. Der Angeklagte wurde ins Gefängnis gebracht und durfte niemand sprechen; auch kein Gebetbuch wurde ihm gestattet. Gestand er die ihm zur Last gelegten Verbrechen, so hatte er sich sein Urteil selbst gesprochen; leugnete er dagegen, so wurde er dennoch als schuldig angesehen und demgemäß behandelt. Er erfuhr nicht, wer seine Ankläger oder wer die Zeugen waren; mit Hilfe der Folter (§. 40) erpreßte man das Geständnis. Entging ein Angeklagter durch Bekenntnis und Reue dein Tode, so mußte er dem Irrtum abschwören und sich allen Strafen und Bußübungen unterziehen, welche das Gericht aussprach. War er zum Tode verurteilt, so wurde in Gegenwart der schaulustigen Menge ein feierliches Auto da Fe (Hinrichtung) veranstaltet. Die Verurteilten erschienen barfuß, mit einer spitzen Mütze auf dem Kopfe und angethan mit dem Sanbenito, einem fafranfarfrigen Bußkleide, welches auf Rücken und Brust mit einem Kreuze bezeichnet und mit Teufeln bemalt war. Ehe die Verurteilten auf den Scheiterhaufen geführt wurden, fragte man sie, in welchem Glauben sie sterben wollten; antworteten sie: „im katholischen", so wurden sie erdrosselt, schwiegen sie, so wurden sie lebendig verbrannt. Dieses furchtbare Glaubensgericht, an welchem Neid, Hab- und Herrschsucht, Bosheit und Rache mehr Anteil hatten als der Glaubens-

2. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Westfälischen Frieden - S. 73

1900 - Leipzig : Hirt
Die Einnahme Konstantinopels durch die Trken. Die Feme. 73 diese nicht geben, bevor die Verlobung zu stnde gekommen wre. Die Ver-Handlungen darber zerschlugen sich infolge franzsischer Rnke. Nach einigen Jahren fiel Karl der Khne im Kampfe gegen die Lothringer, und nun wurde seine Tochter Maria doch die Gemahlin Maximilians. Aber der König von Frankreich beanspruchte das Herzogtum Burgund als erledigtes Lehen der Krone Frankreich. So entstanden Kmpfe, die sich durch die Regierung Maximilians und seines Nachfolgers hinziehen. Maria von Burgund starb bereits im fnften Jahre ihrer Ehe an den Folgen eines Sturzes vom Pferde. Sie ruht an der Seite ihres Vaters in der Kirche Notre Dame zu Brgge in Belgien. Als König Ludwig Xtv. von Frankreich bei einem Aufenthalt in Brgge diese Kirche besuchte, sagte er beim Anblick ihres Grabmals: Hier steht die Wiege unserer Kmpfe mit dem Hause sterreich." Die Einnahme Konstantinopels durch die Trken. In Friedrichs Regierung, und zwar in das Jahr 1453, fllt die Einnahme Konstantinopels durch die Trken. Durch diese hat das ostrmische Kaiserreich sein Ende erreicht, nachdem es fast tausend Jahre den Sturz des alten westrmischen Reiches berdauert hatte. Der letzte ostrmische Kaiser hie Konstantin, wie derjenige Fürst, dem Konstantinopel den Namen und die Ehre oerdankt, Residenz zu sein. Auch der letzte Konstantin war ein tchtiger Fürst, aber er konnte das Unheil nicht aufhalten. Durch ihre bermacht hatten die Trken nach und nach alle Gebiete des ostrmischen Reiches an sich gerissen, so da dem Kaiser nur die Stadt Konstantinopel geblieben war. Diese hat er mannhaft ver-teidigt, bis er selbst im Kampfe erlag. Von nun an wurden die Trken der Schrecken Europas. - 8. 3iu0 der Kulturgeschichte des ausgehenden Mittelatters. Die Feme. Zu Dortmund stehen in der Nhe des Bahnhofes wohlumhegt die Reste einer uralten Linde, unter der in frherer Zeit das Femgericht abgehalten wurde. Dieses Gericht war eine westflische Einrichtung, die in der Zeit ihrer Blte weit der das Land der roten Erde hinaus-gegriffen hat. Die Sage hat sich dieses Gerichtes bemchtigt und uns ein schauriges Bild davon hinterlassen. In der Stille der Nacht sei es im Waldesdunkel, in Kellergewlben oder sonst an unheimlichen Orten zusammengetreten. Die Richter seien vermummt gewesen, der Ange-klagte, gleichviel ob er sich schuldig oder unschuldig bekannte, sei in jedem Falle zum Tode verurteilt und am nchsten Baume aufgehngt worden. Das Femgericht wurde in Wirklichkeit nicht in der Nacht, sondern am hellen Tage gehalten. Es war nur insofern ein heimliches Gericht,

3. Von der Zeit Karls des Großen bis zum Westfälischen Frieden - S. 73

1900 - Leipzig : Hirt
Die Einnahme Konstantinopels durch die Trken. Die Feme. 78 diese nicht geben, bevor die Verlobung zu stnde gekommen wre. Die Ver-Handlungen darber zerschlugen sich infolge franzsischer Rnke. Nach einigen Jahren fiel Karl der Khne im Kampfe gegen die Lothringer, und nun wurde seine Tochter Maria doch die Gemahlin Maximilians. Aber der König von Frankreich beanspruchte das Herzogtum Burgund als erledigtes Lehen der Krone Frankreich. So entstanden Kmpfe, die sich durch die Regierung Maximilians und seines Nachfolgers hinziehen. Maria von Burgund starb bereits im fnften Jahre ihrer Ehe an den Folgen eines Sturzes vom Pferde. Sie ruht an der Seite ihres Vaters in der Kirche Notre Dame zu Brgge in Belgien. Als König Ludwig Xiv. von Frankreich bei einem Aufenthalt in Brgge diese Kirche besuchte, sagte er beim Anblick ihres Grabmals: Hier steht die Wiege unserer Kmpfe mit dem Hause sterreich." Die Einnahme Konstantinopels durch die Trken. . In Friedrichs Regierung, und zwar in das Jahr 1453, fllt die Einnahme Konstantinopels durch die Trken. Durch diese hat das ostrmische Kaiserreich sein Ende erreicht, nachdem es fast tausend Jahre den Sturz des alten westrmischen Reiches berdauert hatte. Der letzte ostrmische Kaiser hie Konstantin, wie derjenige Fürst, dem Konstantinopel den Namen und die Ehre verdankt, Residenz zu sein. Auch der letzte Konstantin war ein tchtiger Fürst, aber er konnte das Unheil nicht aufhalten. Durch ihre bermacht hatten die Trken nach und nach alle Gebiete des ostrmischen Reiches an sich gerissen, so da dem Kaiser nur die Stadt Konstantinopel geblieben war. Diese hat er mannhaft ver-teidigt, bis er selbst im Kampfe erlag. Von nun an wurden die Trken der Schrecken Europas. 8. us der Kulturgeschichte des ausgehenden Mittelalters. Die Feme. Zu Dortmund stehen in der Nhe des Bahnhofes wohlumhegt die Reste einer uralten Linde, unter der in frherer Zeit das Femgericht abgehalten wurde. Dieses Gericht war eine westflische Einrichtung, die in der Zeit ihrer Blte weit der das Land der roten Erde hinaus-gegriffen hat. Die Sage hat sich dieses Gerichtes bemchtigt und uns ein schauriges Bild davon hinterlassen. In der Stille der Nacht sei es im Waldesdunkel, in Kellergewlben oder sonst an unheimlichen Orten zusammengetreten. Die Richter seien vermummt gewesen, der Ange-klagte, gleichviel ob er sich schuldig oder unschuldig bekannte, sei in jedem Falle zum Tode verurteilt und am nchsten Baume aufgehngt worden. Das Femgericht wurde in Wirklichkeit nicht in der Nacht, sondern am hellen Tage gehalten. Es war nur insofern ein heimliches Gericht,

4. Der Freischöffe von Berne - S. 15

1891 - Braunschweig : Appelhans & Pfenningstorff
— 15 — der heilige Bernhard von Clairveaux ihnen dasselbe geschenkt und es gesegnet habe, und die Stedinger glaubten, daß der Sieg ihnen überall folge, wohin sie dieses Kren; trügen. Nach den Priestern folgte der Freischöffe inmitten der Aeltesten des Volkes; als Zeichen seiner richterlichen Würde wurde vor ihm her ein langes, breites Schwert getragen. Der ganze, lange Zug von Männern und Jünglingen schloß sich unmittelbar an; hoch ragten aus diesem Zuge die Fahnen und Banner und die weißen Segel der Schiffer hervor, die ebenfalls nach alter Sitte an demselben teilnahmen. Auch einen goldenen Halbmond mit Roßschweifen verziert, sah man auf langer Stange über der dahinschreitenden Menge im Sonnenschein blitzen; ihn hatten Stedinger Kreuzfahrer, die mit Kaiser Friedrich Barbarossa zuni heiligen Lande gezogen waren, im blutigen Gefecht den Sarazenen abgewonnen und ihn als Siegeszeichen in der Kirche zu Berne zum ewigen Gedächtnis aufbewahrt. Den Schluß des Zuges bildeten wiederum einige Priester, welche eine große Fahne mit dem Bilde des heiligen Aegidius, des Schutzheiligen des Stedingerlandes, in ihrer Mitte trugen. Während so die Menge, nicht laut jubelnd, wie sonst wohl bei der Deichschau, sondern im düstern Schweigen dahinzog, war es den Jünglingen, unbemerkt von den Alten, gelungen, näher an einander zu treten. Zwei kräftige Gestalten, die von den übrigen zu Anführern gewählt waren, Tammo von Hnntorp und Detmar vom Dieke, gingen geschäftig von einer Reihe zur andern, überall mit leiser Stimme fragend, ob alle bereit seien zu dem geplanten Handstreich, den sie auszuführen gedachten. Statt der Antwort deuteten die Jünglinge auf ihre Brust, wo wohlgeborgen unter dem Wams das scharfgeschliffene Beil getragen wurde. Sie hatten nichts Geringeres vor, als die Vollstreckung des Urteils an dem jungen Bolko zu verhindern; doch nur im Falle ernsthaften Widerstandes wollten sie von ihren Waffen Gebrauch machen. Diesen Plan hatten die Knechte des Freischöffen am Abend des verhängnisvollen Tages ausgesonnen, und

5. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 146

1835 - Berlin : Trautwein
146 Vierte Periode. 1273 —1492. den Thron erhoben. Unternehmende Kriegslust mit Empfänglich- keit für Geistesbildung in hohem Grade vereinigend, kämpfte er heldenmüthig gegen die Osmancn, unterwarf die Moldau und Walachei seiner Oberherrschaft, erwarb auf Lebenszeit durch Krieg gegen Böhmen 1478 Mähren, Schlesien und die Lausitz, ero- berte nach wiederholtem Kampfe gegen Kaiser Friedrich Iii. einen Theil der Länder desselben und behauptete sich gegen innere Un- ruhen, welche er durch Auflegung neuer Abgaben und willkürli- ches Verfahren selbst anregte. Den Erfolg seiner Kriege beför- derte er durch Verbesserung des Kriegswesens, namentlich durch Errichtung einer stehenden Infanterie, der schwarzen Legion. Mehrerer Sprachen kundig, genau bekannt mit den römischen Classikern, berief er viele Gelehrte, besonders aus Italien, des- sen Sitte und Bildung auch durch seine neapolitanische Gemahlinn Beatrix nach Ungarn verpflanzt wurde, an seinen sehr glänzenden Hof, errichtete eine Universität (1465) und eine zahlreiche Biblio- thek zu Ofen und begünstigte die Künste, besonders Musik und Baukunst, ebenso wie Ackerbau und Gewerbe. Durch die Un- thatigkeit und Schwäche seines Nachfolgers, Wladislav's Ii., welcher, ein Sohn Kasimivs Iv. von Polen, schon 1471 durch Wahl auf Georg Podicbrad in Böhmen gefolgt war, sank Ungarn wieder, indem die Anmaßungen der Magnaten stiegen und Gewaltthaten der Mächtigen gegen die Schwächer» allgemein wurden *). Servien erreichte seine größte Macht unter Stephan Duschan (1335—1356), welcher fast ganz Makedonien und Bosnien un- terwarf und Bulgarien zinspflichtig machte, sich zum Kaiser oder Zaren von Nomanien, Slavonien und Albanien von dem von *) Karl Robert hatte durch Bereicherung der ihm zugcncigtcn Geistlich- feit, seltene Versammlung der Reichstage und Beschränkung des Adels das Kö- nigthum zu heben gesucht, Handel und Städte begünstigt und eine neue Münz- ordnung erlassen. Sein Sohn Ludwig grenzte geistliche und weltliche Gerichts- barkeit gegen einander ab und bestimnlte die Abgabe des Bauern an den Grund- herrn aus ein Neuntel des Grundertrags. Abgeordnete der (befestigten und vrivilegirten) Städte erschienen zuerst 17,05 auf den, Reichstage zu Ofen; so daß die Reichsvcrsammlungen seitdem aus den Magnaten ( Prälaten und Ba- ronen) und den Ständen (Abgeordneten des nicdern Adels und der Städte) bestanden. Das Gerichtswesen wurde auch durch Siegmund verbessert und durch Matthias Cvrvinus, welcher die Verordnungen seiner Vorgänger über das gerichtliche Verfahren sammeln und verbessern ließ. Auch erneuerte und erwei- terte er die alte Würde des Palatinos, als Stellvertreters des abwesenden, rind Vormunds des minderjährigen Königs und obersten Richters und Feldherrn.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 340

1854 - Weimar : Böhlau
340 Gründung der Normannen- herrschast in Unteritalien. Zustimmung sie keine wichtige Verfügung treffen durften. — Die Bürgerversammlung Qparlamentum) bestand nut aus den wirk- lichen Mitgliedern der Gemeinde und wurde nur bei den wich- tigsten Angelegenheiten von den Consuln berufen, um die öffentliche Meinung zu vernehmen. Die Consuln und der Rath waren die bevollmächtigte Obrigkeit, die von der Bürgerschaft gewählt und zur Rechenschaft gezogen, aber nicht in ängstlicher Abhängigkeit ge- halten wurde. Die Einteilung der Bürgerschaft beruhte nicht mehr auf den früheren ständischen Genossenschaften, sondern, dem Prin- cip der bürgerlichen Gleichheit gemäß, auf dem Wohnort in den verschiedenen Bezirken der Stadt, welche man gewöhnlich nach den Hauptthoren oder Hauptkirchen in denselben benannte. — Noch in dem Zeitraum bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts erfolgte die Er- nennung besonderer Gerichtsconsuln, welche mit den Consuln des Commune an der Leitung des Staates Theil nahmen, für sich allein aber die Civilgerichtsbarkeit besorgten. — Endlich ist auch noch der statutarischen Gesetzgebung zu gedenken. Es ent- standen daraus die verschiedenen Stadtrechle. Aus den in jedem Orte vorzugsweise geltenden persönlichen Rechten hatte sich ein Ge- wohnheitsrecht gebildet, welches durch Statuten gesetzlich gemacht wurde. Neben diesen Stadtrechten behaupteten sich auch noch, we- nigstens zur Aushülfe, das longobardische und das römische Recht, und das steigende Ansehen des letzteren verschaffte ihm später die Geltung eines gemeinen Rechts. Unteritalien war noch immer eine griechische Provinz; doch be- stand auch noch eine Anzahl longobardischer Fürstentümer, z. B. Benevent und Capua, welche entweder gar nicht oder nur vorüber- gehend die Oberhoheit des griechischen Kaisers anerkannten; auch hatten sich die Araber, welche bereits Herrn von Sicilien waren, im Lande festgesetzt, und endlich erhoben auch die deutschen Kaiser Ansprüche auf Oberherrschaft. Ein angesehener Longobarde aus Apulien, Melus, welcher sich gegen den griechischen Statthalter empört hatte, soll eine Schaar der in Frankreich angesiedelten Nor- m annen, welche eine Wallfahrt nach einem berühmten Gnadenorte auf dem Berge Gargano unternommen hatten, zu seinem Beistände gewonnen haben (1016). Diese zogen bald andere ihrer Landsleute nach Italien. Die Normannen dienten zuerst als Söldner gegen die Griechen, dachten aber bald an eigene Niederlassungen. Sie erhielten von dem Herzoge von Neapel ein kleines Gebiet, auf dem sie Aversa erbauten. Sie erkannten die Oberhoheit des deutschen Kaisers Heinrich's H. und später auch Konrad's Ii. an und der letztere ertheilte ihrem Anführer Rainulf den Titel eines Grafen von Aversa (S. 277 und 284). Es kamen immer mehr Normannen aus der Normandie nach Italien, und besonders zeichneten sich die Söhne des Grafen Tan- cred von Hauteville aus. Als die Griechen die Normannen, welche ihnen auf einem Zuge nach Sicilien Beistand geleistet hat- ten, um ihren Antheil an der Beute betrogen, durchzogen die Nor- mannen plündernd das Land und legten 1040 in der Stadt Melfi einen eigenen Raubstaat an, nachdem sie sich mit ihren Landsleuten

7. Im Kaiserhause zu Goslar - S. 117

1902 - Braunschweig : Appelhans
— 117 — (die „Schlüsselsoldaten") waren in seine Besitzungen eingefallen und hatten versucht, einen allgemeinen Aufstand gegen ihn zu erregen. In kurzer Zeit trieb er die Feinde aus dem Lande und rückte vor Rom. Da bequemte sich der Papst zum Frieden; er erklärte sich bereit, den Kaiser vom Banne loszusprechen und die heiligen Stätten in Palästina vom Interdikt zu befreien. Dieses geschah im Frieden von San Germano (nördlich von Benevent) im Jahre 1230. In den nächsten Jahren sehen wir den Kaiser in Deutschland, wo sein Sohn Heinrich, den er zum Nachfolger bestimmt und einstweilen zum Reichsverweser eingesetzt hatte (der frühere Reichsverweser, Erzbischof Engelbert von Köln, war ermordet worden), sich dem väterlichen Einflüsse zu entziehen versuchte. Friedrich nahm den ans-rührischen Sohn gefangen und verbannte ihn nach Apulien, er nach sieben Jahren starb. An Heinrichs Stelle ließ er seinen Sohn Konrad zum deutschen Könige wählen, obgleich dieser erst neun Jahre alt war. Auf einem Reichstage in Mainz schlichtete er noch andere Streitigkeiten und verkündete einen allgemeinen Landfrieden; niemand sollte sich eigenmächtig sein Recht erzwingen, sondern dasselbe vor Gericht suchen; nur, wenn es hier verweigert würde, dürste er zu den Waffen greifen, nachdem er vorher die „Fehde" angesagt. Darauf kehrte er wieder nach Italien zurück. Hier war seine Anwesenheit dringend notwendig geworden; denn die lombardischen Städte, die nach der Schlacht bei Legnano, wo sie über Friedrich Barbarossa den glänzenden Sieg davontrugen, politisch fast selbständig geworden waren, fürchteten, daß Friedrich Ii. ihnen ihre so mühsam erstrittene» Freiheiten wieder ent* reißen möchte; und weil sie wußten, daß sie am Papste einen Rückhalt haben würden, lehnten sie sich im offenem strotz auf wider den Kaiser. Bei Eortenuovo, zwischen Brescia und Eremona, errang Friedrich über die Empörer einen völligen Sieg, im November 1237. Nur geringe Reste des lombardischen Heeres entgingen dem Tode oder der Gefangenschaft, und sogar der geweihte Fahnenwagen

8. Neuere Geschichte von 1740 - 1888 - S. 45

1901 - Leipzig : Teubner
7. Die Revolution in sterreich. 8. Die Revolution in Preußen. 45 waren aber die Magyaren unter den Generalen Grgey und Klapka Die Magyaren gegen den Fürsten Windischgrtz siegreich, und der Reichstag erklrte fie9rei* auf Veranlassung Ludwig Kossuths Ungarn zu einer Republik. rsm Jetzt nahm der junge Kaiser die vom Zaren Nikolaus I. dargebotene14 apru 1849 Untersttzung, an und mit Hlse einer groen russischen Armee wurde Ungarn wieder unterworfen und mute eine blutige Vergeltung der Ungarn von sich ergehen lassen. Es verlor seine Selbstndigkeit, und alle sterreichisch- berwwg! ungarischen Lnder wurden demnchst ohne Verfassung und ohne Unter- Sommer 1549. schied von Wien aus im Sinne eines strengen Zentralismus regiert. Reaktion und Zentralismus- 8. Die Revolution in Preußen. Die Nachrichten vom Siege der Revolution in Paris und Wien erzeugten in Berlin eine steigende Grung, die durch Verheiungen des Knigs nur scheinbar beschwichtigt wurde. Ein Zufall gengte, um die Emprung zum Ausbruch zu bringen. Im erbitterten Straen- Revolution kmpfe waren die Truppen berall siegreich, aber gegen Morgen gebot der von den verschiedensten Antrgen und Bitten bestrmte Monarch ms. die Einstellung des Kampfes. Die Truppen wurden sogar aus Berlin entfernt. Die Revolution triumphierte. Der edle Prinz von Preußen, der vergebens dem Unheil kraftvoll zu steuern versucht hatte, wurde nach England entsandt. Die wegen eines Aufruhrs 1847 eingesperrten Polen wurden begnadigt, um sogleich den Aufruhr in Posen und die Ver- Aufruhr gewaltiguug der Deutschen zu erneuern. Doch wurde die Bewegung durch den General v. Pfnel rasch unterdrckt. Die nach Berlin ein-berufene preuische Nationalversammlung, in welcher die demo- Die preuische kratische Partei berwog, wurde, um sie der Einschchterung durch die Versammlung hauptstdtische Masse zu entziehen, nach Brandenburg a. H. verlegt. ^ Mrz^bis Dann wurde sie aufgelst. Mit der neugewhlten Kammer wurde die " e 1048 Verfassung vereinbart; an ihr wurde durch die nchste Kammer, in Preuische Ver-die berwiegend dem Verfassnngsleben abgeneigte Konservative gewhlt 2iaf. iso. waren, noch manches verndert. Sie wurde am 21. Januar 1850 vom Könige vollzogen. Nach der Verfassung liegt die Regierung des Staats allein in den Hnden des Knigs, der unverletzlich und niemand verantwortlich ist. Er Der König, ernennt alle Beamten und Offiziere. Von ihm gehen alle Gesetzesvorlagen an den Landtag. Sind sie angenommen, so besttigt er sie und lt sie durch seine Beamten vollziehen. Alle polizeiliche Gewalt, durch die im Lande die Ordnung erhalten wird, alle staatliche Befrderung der Kultur geht vom Könige aus. In seinem Namen werden alle Richtersprche gefllt. Er hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. Beim Regierungsantritt hat er die Verfassung zu beschwren. Die Minister Die Minister, bernehmen durch ihre Gegenzeichnung die Verantwortung fr die Erlasse

9. Die Zeit von Karl dem Großen bis zu den Kreuzzügen - S. 348

1866 - Leipzig : Teubner
I 348 Ungern. zum Ausland vor. Mit Kaiser Heinrich Ii hielt er, obgleich er dessen flüchtigen Bruder Brun ausgenommen hatte (8 105, 2), gute Freundschaft, wenn schon die Hülfe, welche er gegen Boleslaw Chrobri leistete, auf die Absicht, die er auch erreichte, zurückgeführt werden kann die durch jenen an sich gerißnen Stücke seines Landes wieder zu gewinnen. Trotz des für ihn glücklichen Ausgangs, welchen der von Konrad Ii unternommene Feldzug hatte (§ 106, 5), gieng er doch klüglich eine friedliche Ausgleichung des Streits ein. Niemand wird leugnen, daß seine Heiligsprechung durch seine Verdienste um die Ausbreitung der christlichen Kirche hinlänglich begründet war, aber sein Tod (15. Aug. 1038) brachte über sein Werk die Feuerprobe. 10. Die Erblichkeit der ungrischen Königskrone ist nie in Zweifel gezogen, wol aber war eine Festsetzung darüber versäumt worden, ob nach dem mit andern sinnisch-tartarischen Stämmen gemeinschaftlichen Herkommens- recht auch in Bezug auf sie der Bruder und feine Linie dem Sohn voran- steheh, und an die Unbestimmtheit dieses Rechts lehnte sich natürlich jede staatliche und religiöse Opposition an. Zwar auf Stephans Sohn Emme- rich würde seine Krone unzweifelhaft ohne Widerstand übergegangen fein, wenn dieser nicht 1031 aus der Jagd durch einen wütenden Eber das Leben ein- gebüßt hätte. Die Kriege mit Kaiser Heinrich Iii, welche die Ernennung Peters zum Nachfolger nach sich zog, sind § 107, 3 dargestellt, daß wir hier einfach darauf zurückverweisen können. Andreas hatte den Königsthron und die Unabhängigkeit Ungerns von Deutschland behauptet. Indem er aber feinen spät gebornen Sohn Salomo zum Nachfolger ernannte, verletzte er die Ansprüche seines Bruders Bela, dem, weil der Marchfeldfrieden 1058 und die Verlobung Salomo's mit Heinrichs Iv Schwester Jud i th a-Soph i a die Abhängigkeit vom deutschen Reich wieder zu begründen schienen, sofort die große an der nationalen Selbständigkeit Hangende Partei bereitwilligst sich anschloß (8 108, 3). Und Hülfe fand Bela bei dem Neffen seiner Gemalin, Boleslaw Ii von Polen. Als er 1060 zu den Waffen griff, wüste Andreas, bereits erkrankt (er starb bald darauf), nur den die Ungern am meisten erbitternden Rat, Hülfe von Deutschland zu begehren, welches unter der vormundschaftlichen Regierung der Kaiserin-Witwe Agnes nicht einmal die Möglichkeit zu wirklich kräftigem Einschreiten hatte. War etwas andres vorauszufehn, als daß nach der trotz rühmlichster Tapferkeit von den Deutschen crlittnen Niederlage Bela (beigenannt cber Kämpfer und Sieger') in Stuhl- weißenburg gekrönt ward? Bitter sahen sich diejenigen getäuscht, welche die Rückkehr zum Heidentum gehofft hatten: er erhielt die Kirche forgfältigst auf- recht und jene Partei war viel zu schwach, zumal er durch gute Verwaltung') alle andern an sich zu ketten, durch Milde sogar viele vor ihm geflohne zu versöhnen wüste. Der in Folge von Bela's Tod (Ans. Oct. 1065) einen völligen Umschwung hervorbringende Feldzug Heinrichs Iv ist § 108, 6 erzählt. Salomo war König, in Stuhlweißenburg gekrönt und mit der lang ihm ver- lobten Braut vermält, aber hatte er damit die Sympathie seines Volks gewonnen? Kaum war Bela's Sohn Geisa aus Polen, wohin er sich samt seinen Brüdern Ladislaw und Lambert geflüchtet hatte, mit einem Heer zurückgekehrt, so sah er sich genötigt in das feste Wieselburg sich zurück- 1 1) Benützen konnte ich Büdinger: Ein Buch ungarischer Geschichte 1058—1100. Leipzig 1866 (dies Buch ist im folgenden bei dem Citat Büd. zu verstehen). ^Dort findet sich über das nationale Erbrecht eine erschöpfende Auseinandersetzung L>. 96 bis 103. — 2) Namentlich werden auf den Marktverkehr und das Münzwesen (Annahme der byzantinische,: Goldwärnng) bcziigliche Einrichtungen angeführt.

10. Die Zeit von Karl dem Großen bis zu den Kreuzzügen - S. 226

1866 - Leipzig : Teubner
Aufruhr die Geistlichen zur schriftlichen Erklärung, daß sie ihre Ehen trennen wollten. Der Bann des Erzbischofs zog die niederen Leute, Pataria, Pata- renerh genannt, nicht von den sie zugleich gegen den Adel führenden Predigern ab. Rom nahm sich der Bewegung an. Hildebrand, der ihre Brauchbarkeit für seine Absicht erkannte, und Anselm von Lucca, der sie zuerst ins Leben gerufen hatte, erschienen als Legaten und natürlich lauteten die Beschlüße den Wünschen des Klerus entgegen. Blutige Kämpfe erregend, öfters unterliegend, aber immer im Wachsen verbreitete sich die Pataria über alle lombardische Städte^). Da ihre Gegner Hülfe beim Kaiser suchten, konnte nicht ausbleiben, daß die kirchliche Richtung zugleich politisch ward. 1059 gewann Rom den Sieg. Die Legaten Petrus Damiani und Anselm von Lucca brachten das Volk vom Stürmen ab und bewogen den Erzbischof und den Klerus ihren Gewohnheiten zu entsagen; ja der erstere ließ sich in Rom von neuem in sein Amt einsetzeu und bekannte sich durch die Annahme des Rings als Dienstmann des Papstes^). Wie leicht aber war es die Pataria bei günstiger Gelegenheit wieder aufzurufen! — Gottfrid der Bärtige ver- harrte, obgleich ihn Hildebrand durch alle Mittel zu gewinnen suchteh, in seinem Unabhängigkeitssinn, ja selbst beim Kampf mit dem römischen Adel vergaß er die Verpflichtung, welche er als Stellvertreter des kaiserlichen Regiments übernommen hatte. — Der Normannen Habgier war bereits mehrmals dem Patrimonium Petri gefährlich geworden, aber sobald ihnen der Papst Beute und Wasfenehre in Aussicht stellte, waren sie ihm um so mehr zu dienen bereit, als dieser Dienst ihre sonstigen Verschuldigungen deckte. Ihr Kampf gegen Griechen und Sarazenen verdiente als Kampf für die römische Kirche in den Augen der eifrigen Gläubigen alle Unterstützung. Richard von Aversa, welcher 1058 dem Fürstentum Kapua ein Ende gemacht hatte, übernahm um seiner Sicherheit willen gern das Lehnsverhältnis zu Rom und lieh seinen Arm zur Brechung der Burgen des römischen Adels und zur Unterdrückung Benedicts^). Humfred hatte bei seinem Tod 1057 seinen Bruder Robert, der im Kampf ebeu so wenig wie in Erfindung von Schlau- heiten (daher Guiscard genannt) verzagte und keinen Plan zu groß und zu kühn fand, zum Vormund seiner unmündigen Söhne bestellt, die Ritter aber, wie viel ein selbständiger Führer wert sei wissend, ihn zum Grafen von Apulien erkoren. So glücklichen Fortgang die Eroberungen nahmen, eine höhere Bestätigung seines Fürstentums war ihm um der verdrängten Neffen willen erwünscht). Gern erschien er deshalb auf Nicolaus'ii Ladung 1059 aus dem Concil zu Melfi, empsieng die Bestätigung als Herzog von Apu- lien, Calabrien und Sicilien — aufdieses Eiland hatte er bereits seine Wünsche gerichtet — und leistete den in der bindendsten Form zum Dienst für St Peter verpflichtenden Lehnseid7). Und hätten die Normannen nichts anders 1 1) ?awrw bedeutet ebensodietnchmacherwerkstattwie den Tuchlappen. Ob dername als politischer Parteiname von dein Ausgangspunkt der Bewegung, den Wolten- wcbern, hergenommen, oder ein dem deutschen Gump', wie Floto übersetzt, entsprechen- der Schimpfname gewesen sei, vermag ich nicht zu entscheiden. Banr S. 131 Anm. 2, —• 2) Floto J 234 — 39. Giesebr. 111 25 — 29. — 3) Giesebr. Iii 38. — 4) Ancona, das sich dem Papst ergeben wollte, wurde durch beu Bann sich ihn: zu unterwerfen gezwungen. Giesebr. Iii 45. — 5) Floto I 221. 229. 231. Giesebr. 111 35 f. S. 8 107. 8. — 6) Floto 1 229 f. Giesebr. Hi 31-35. - 7) Floto 1 230 f. Giesebr. Iii 46 f. Willig trennte sich Robert von seiner ihm zu nahe verwandten Gemalin Alderada. In Sigelgaita, der Schwester Gisulfs von Salerno, gewann er eine Gattin, welche ihm nicht allein schätzenswerte Erbansprüche zubrachte, sondern auch durch treue Hingabe, Mut und Klugheit seine Ilntcrnehmungeu wesentlich förderte
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