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1. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 48

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919—1250. Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht. Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser. Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns- wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte. Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.

2. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 62

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
62 Die deutsche Kaiserzeit 919 —1260. mußte die letzte Feste der Christen im heiligen Lande, Akkon, geräumt werden. Die geistlickikn Auch die geistlichen Ritterorden mußten nun das Feld ihrer Tätig-' feit anderswohin verlegen. Der deutsche Orden hatte schon vorher die Eroberung Preußens begonnen; der Sitz des Ordensmeisters wurde die hochragende Marienburg an der Nogat. Der Johanniterorden siedelte zuerst nach der Insel Rhodus, später, als ihn der türfische Sultan Suleiman in der Reformationszeit von dort vertrieb, nach Malta über. Dort hat der Orden geherrscht, bis Napoleon auf seiner Fahrt nach Ägypten die Insel besetzte. Der Tempelorden fand ein frühes Ende. Er reizte durch seinen Reichtum die Habgier des Königs Philipp des Schönen von Franf-retch; von diesem gedrängt, hob zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts der Papst den Orden auf. Deittschland im dreizehnten Jahrhundert. Das Lehns- z 8 67. Das Rittertum. In jenen Jahrhunderten beherrschten das tücf Clt Lehnswesen und das Rittertum bei den Nationen des Abendlandes alle Verhältnisse des Lebens. Das Lehnswesen bestand, wie wir wissen, darin, daß Grundstücke, Grafschaften, Rechte jeder Art von dem obersten Lehnsherrn, dem König, den Belehnten gegen einen Eid der Treue und des Gehorsams verliehen wurden. Zunächst galt die Belehnung nur für die Person des Belehnten; aber im Laufe der Zeit war die Anschauung allgemein geworden, daß die Lehen zu erblichem Besitz verliehen würden. Der Belehnte sonnte die Lehen wieder an andere verleihen. Der Lehnseid verpflichtete vor allem dazu, dem Lehnsherrn im Kampfe bewaffnet, beritten und mit einem reisigen Gefolge beizustehen. Also konnten nur Ritter belehnt werden. Diese bildeten jetzt die Heere; die Bauern, die zur Zeit Karls des Großen so schwer unter der Last der Wehrpflicht gelitten hatten, wurden jetzt nur in Notfällen, zur Landesverteidigung, aufgeboten. Es war eine scharfe Scheidung der Nation in einen Wehr st and, welcher herrschte, und einen Nährstand, welcher beherrscht wurde, eingetreten. Der ritterliche Dieser ritterliche Berufsstand bildete den Adel der Nation; damals Sl6ei" saniert die Geschlechtsnamen und die Wappen auf. Die Kreuzzüge, in denen deutsche neben französischen, italienischen, englischen Rittern fochten, hatten bewirkt, daß sich die Ritter der gesamten abendländischen Christenheit als eine große Genossenschaft mit bestimmten Bräuchen und Sitten und mit Ritterliche gemeinsamen Pflichten fühlen lernten. Auch eine besondere ritterliche Er-wun8-sie^ung 6iibete au§ Wer eines Ritters Sohn war und sich dem

3. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 64

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
64 Die deutsche Kaiserzeit 919 — 1260. Burgkapelle an. Auf den übrigen Seiten war der Burghof von der starken Burgmauer oder von Wirtschaftsräumen umgeben; in einer Ecke befand sich der oft von der Burglinde beschattete Ziehbrunnen, der in vielen Fällen von großer Tiefe war. Ritterliches Auf der Burg hauste die ritterliche Familie. Sie lebte von dem, was die Gutshöfe einbrachten, und von den Zinsen, welche die untertänigen Bauern zu leisten halten und meist nicht in Geld, sondern in Getreide, Vieh, Wolle ablieferten. Zur Winterszeit war das Leben oft recht öde und eintönig, nur unterbrochen durch einen Jagdzug oder den Besuch eines fahrenden Sängers. Desto fröhlicher begrüßte man das Kommen des Frühlings. Dann zog man hinaus zur Pirschjagd oder zur Falkenbeize, man übte reiche Gastlichkeit oder versammelte sich zu den großen ritterlichen Waffen festen. Da bewiesen die Ritter auf abgestecktem Kampfplatz vor edlen Frauen ihre Kunst in der Führung der Waffen; entweder kämpften sie Mann gegen Mann mit stumpfen oder scharfen Waffen, oder sie ritten im Massenkampf, dem eigentlichen Turnier, gegeneinander. Die Zeit der Hohenstaufen war die Blütezeit des Rittertums. Ritterliche Tugenden wurden damals am meisten gepriesen; ritterliches Wesen anzunehmen trachtete der reich gewordene Bauernsohn, zum Ritterstande gezählt zu werden war der Wunsch der großen Geschlechter in den Städten, und auch mancher Bischof und Erzbischof war in allem ritterlichen Tun und Ritterliche treiben wohl bewandert. Auch im geistigen Leben hatten nicht mehr die Dichtes'. Geistlichen, wie bisher, sondern die Ritter die Führung; damals entstanden die großen ritterlichen Heldengedichte, das Nibelungenlied und das Lied von Gudrun, das Lied von Parzival, das Wolfram von Eschenbach gedichtet hat, und viele andere. Unter den ritterlichen Minnesängern steht Walther von der Vogelweide an erster Stelle. Verfall des Allmählich verfiel das Rittertum. Die Erwerbsarbeit verachtete diesen Stand; so kam es. daß so manches ritterliche Geschlecht verarmte. In ihrer Gier nach Besitz und Wohlleben, in ihrer Eifersucht auf die verhaßten Bürger wurden nicht wenige Ritter zu Wegelagerern und Straßenräubern, die den Wagenzügen auflauerten, die Fuhrleute niederschlugen, die Waren plünderten, ansehnliche Gefangene in den Burgturm warfen und nur gegen hohes Lösegeld freigaben. Bei solchem wüsten und rechtlosen Treiben kam ihnen der echte und rechte Rittersinn abbanden; Roheit trat an Stelle der Zucht, wildes Benehmen an Stelle der höfischen Sitte. Die ritterliche Dichtkunst vollends konnte nicht mehr gedeihen. Aber auch für das Kriegswesen verlor im Laufe des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts das Rittertum allmählich an Bedeutung. Um

4. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 20

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
20 Deutsche Geschichte bis zur Gründung des nationalen Staats 919. Etzel. Sie preist Dietrich von Bern als eine echt deutsche Gestalt, stark und tapfer, versöhnlich und edel, treu und zuverlässig. Sie erzählt von Walter von Aquitanien, der mit seiner Braut Hildegunde aus dem Hunnenlande in die Heimat flieht, und von seinen Kämpfen am Wasgenstein. Sie berichtet von Gudruns Gefangenschaft in der Normannenburg am Meeresgestade und von ihrer Befreiung. Erhalten ist uns aus jener Zeit nur ein Bruchstück des Hildebrandsliedes, dessen Gegenstand ein Kamps zwischen Hildebrand und seinem unerkannten Sohne Hadubrand ist. Die politischen Zustände und die Kulturverhältnisse von Westeuropa waren durch die Völkerwanderung vollständig umgewandelt worden. Noch erinnerten freilich tausend Spuren an die vorangegangenen Jahrhunderte. Römische Römische Sitten und Unsitten, römisches Hausgerät, mancherlei römische 01kunstfertigkeit, auch römischer Luxus hatten vielfach Eingang gefunden. Die Sprache, in der die staatlichen Urkunden ausgefertigt, in der die Gesetze ausgeschrieben wurden, in der man Briefe schrieb und geschichtliche Werke versagte, deren sich die Kirche bediente, war die römische. Auch das Christentum, das wertvollste Gut, welches die Germanen in jenen Zeiten überkommen hatten, verdankte man den Römern. Aber das Christentum erschien bei den roheren Germanen in andrer Gestalt als bei den städtisch verfeinerten Römern; erst nach einer Zeit furchtbarer Verwilderung, in der selbst die Diener der Kirche oft ihre geistlichen Pflichten vergaßen, konnte es die Herzen der Germanen erfassen und ihnen- die Lehren der Demut und Selbstverleugnung näher bringen. Die Kultur war zurückgegangen; die Römerstädte verfielen, die einst vom Verkehr der Kaufleute belebten Straßen verödeten. Höhere Bildung fand man selten; selbst viele Bischöfe konnten nicht lesen. Die Kunst fand wenig Pflege; was man an kostbaren Waffen, Gewändern, Geräten brauchte, mußte man sich meist aus dem Auslande, aus dem oströmischen Reiche kommen lassen. Fräuiische § 20. Wirtschaft, Stände und Staat der Franken. Das Franken-8uftönbe- land hatte das Aussehen eines großen Bauernlandes. Der Ackerbau war neben der Viehzucht die wichtigste, fast die einzige Quelle des Erwerbs. Die Ackerflur war nun aufgeteilt, das Privateigentum an Grund und Boden eingeführt worden. Auch war man eifrig bemüht, den Urwald zu roden und auf Waldesboden neue Äcker anzulegen. Auf eigenem Hof saß, wenig-Diebauern, stens in weiten Gegenden Austrasiens, der fränkische Bauer. Er war ein wehrhafter Mann, der dem Könige und seinen Beamten zur Heeresfolge verpflichtet war und den die Feldzüge des Königs oft in weite Ferne führten; es war ferner ein freier Mann, der sich auch jetzt noch, wie vordem, zu

5. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 34

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
34 Deutsche Geschichte bis zur Gründung des nationalen Staats 919. Sänger, der von den alten Heldensagen wie von den neuesten Ereignissen der lauschenden Menge in der Halle des Herrenhauses oder auf dem Dorfplatz berichtete. Die Stände. Einst waren alle freien Germanen verpflichtet gewesen, die Waffen für das Vaterland zu tragen und es im Kampf gegen äußere Feinde zu verteidigen. Jetzt war die Masse der deutschen Bauern hörig geworden, um sich der Wehrpflicht zu entziehen; es bildete sich ein Berufsstand von Kriegern, der Stand der berittenen Lehnsleute, der Ritter, dem die Kampfespflicht oblag, und der sich seinerseits für zu gut hielt, um selbst den Boden zu bebauen; es war ein Wehrstand, der mit Verachtung auf den Nährftand, die Bauern, herabblickte. Dieser kriegerische Adel, dessen Mitglieder ihre Lehen teils vom Könige selbst, teils von den Vasallen des Königs hatten, bildete in den nächsten Jahrhunderten den Kern des Heeres; mit ihren reisigen Vasallen sind die deutschen Könige über die Alpen gezogen, um die Kaiserkrone zu erwerben. Aber die großen Di- Vasallen waren nicht immer zuverlässige Untertanen des Königs; sie Wen'waren, zumal seit sie erbliche Besitzer des Grafenamts oder Grundstücks waren, mit dem sie der König belehnt hatte, zu mächtig, als daß sie sich seinem Willen immer gefügt hätten. Aus den großen Vasallen entwickelte sich der deutsche Fürsten st and, der auf den Reichstagen mit dem König zusammen beriet, der sich oft genug gegen ihn empört hat, und dessen steigender Macht endlich die deutsche Kaiserherrlichkeit erlegen ist.

6. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 78

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
78 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519. ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft. Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten. Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.

7. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 69

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 69 zwischen Volk und Adel in den Städten des alten Griechenlands und mit den Ständekämpfen im alten Rom zu vergleichen sind. In diesen Kämpfen floß viel Blut, und sie endeten meist damit, daß einige Zunftmeister in den Rat aufgenommen wurden. So erhielt die Stadtverfassung vielfach einen demokratischen Charakter. Das vierzehnte Jahrhundert ist die Blütezeit des deutschen Städtewesens. Damals standen diese Republiken mächtig da, um so mächtiger, weil sie sich zu Städtebunden zusammenschlossen. Ein rheinischer ©todte* Städtebund hatte schon zur Zeit des Interregnums bestanden; von der Hanse und dem schwäbischen Bunde soll noch die Rede sein. Schließlich ist es allerdings nicht allen Städten gelungen, die selbständige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten festzuhalten. Viele von ihnen wurden von den Fürsten unterworfen und zu Landstädten gemacht; ^dstädte immerhin gab es auch ferner eine große Zahl von freien Reichs- Reichsstädte, städten. die nur dem Kaiser, keinem Landesherrn untertan waren; drei von ihnen haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten, die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck. Wersen wir noch einen Blick auf das Äußere der Stadt. Die Städtisches Städte des Mittelalters waren bei weitem kleiner als die der Neuzeit; nur wenige gab es, deren Einwohnerzahl beträchtlich mehr als 10000 Einwohner zählte, so z.b. Straßburg, Köln, Basel, Nürnberg, Erfurt. Aber dem, der sich von außen der Stadt näherte, bot sie einen stattlichen Anblick; weithin waren ihre Kirchtürme sichtbar; kräftige Mauern umschlossen sie, aus denen Mauertürme hervorsprangen, und die der Stadtgraben umgab. Durch die wohlgeschützten, oft doppelten Tore gelangte man in die Straßen. Diese waren oft krumm und eng, denn die Bürger wohnten dicht zusammengedrängt. Sie waren auch nur teilweise und oft schlecht gepflastert, dazu meist wenig reinlich; denn auch in der Stadt trieben die Leute vielfach Acker- und Viehwirtschaft, und mit der Sauberkeit war es noch schlecht bestellt. Das enge Zusammenwohnen und die mangelnbe Reinlichkeit waren auch der Grunb, weshalb in Pestzeiten der Opfer so viele waren. Die Häuser, deren viele ihren eigenen Namen hatten, wurden noch lange aus Holz gebaut und zum großen Teil mit Stroh gedeckt, und daher waren Feuersbrünste sehr gefährlich; erst allmählich gewöhnte man sich die vornehmeren Privathäuser aus Stein zu errichten. Sie waren schmal und tief gebaut, mit dem Giebel nach der Straße, wie man das in alten Städten Niederdeutschlands noch vielfach sehen kann. Am Marktplatz erhob sich das Rathaus, wo der Rat seine Sitzungen abhielt, oft ein stolzer Bau mit hohen Giebeln, schon geschmückten Erkern und ragendem Turm; unter dem Rathaus befanb sich der Ratskeller.

8. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 170

1911 - Erfurt : Keyser
— 170 liehen, eisernen Gittertoren. Ein woblgcpslegier Laubgang führte nach der Windburg, dem Aussichtspunkte auf einer Anhöbe am Südwestende des Parkes. Behauene Hecken, regelmäßig geschnittene Tarnswände, Formbäume, Gebüfchgruppen und Wasserkünste vollendeten den damals in Deutschland beliebten französischen Parkstil. Den breiten Platz vor dem Schlosse schmückte im Sommer die reiche Orangerie (Gewüchshauspflanzen) des Grasen. Dahinter dehnte sich ein wohlgepflegter Rasengrund mit Prunkbeelen aus. Im Mittelpunkt des Gartens war ein großes Wasserbecken, in welchem sich das Standbild des Herkules erhob. Die Haut des nemei'fchen Löwen über die Schulter gehängt, die Keule zum tödlichen Schlage erhoben und unter dem Fuße die vielköpfige Hydra, aus deren einem Haupte ein starker Wasserstrahl emporstieg, so war der Held in seiner unüberwindlichen Stärke dargestellt. In den Anlagen waren fast alle Götter des Olymps versammelt. Auf hoben Sockeln standen in den Hauptgängen die obersten Gottheiten mit Ausnahme des häßlichen Vulkan. Dann folgten die neun Musen, von denen eine, die in Trümmer ging, durch einen Dudelsackspseiser ersetzt wurde, der jetzt im Ersurter Steigergarten den munteren Klängen der Sommerkonzerte lauscht. Wo ein stiller Winkel war, grüßte auch eine Flora oder Pomona (Göttin des Obstbaues), ein Standbild des Frühlings oder Herbstes. Spbinre lugten durch das Gebüsch, und Flußgötter und Nvmphen spendeten Wasser aus umgestürzten Urnen oder Mnfchelhörnern. Am Ende des Parkes war ein Teich, den fechs Wasserspeier umgaben, und aus dessen Flut ein Schwan aus dem Schnabel Fontänen steigen ließ. Ueber-all rauschte und plätscherte es, und zu all' den Wasserkünsten lieferten die Jchtershäuser Teiche ihren überflüssigen Inhalt. Luftiges Leben: Aus diesem Landsitz, aus welchem sich der ruhebedürftige Götter zu erholen gedachte, begann bald ein freudenreiches Leben. Aus der Ferne eilten die alten Freunde ber-bei, und fchöne Frauen erhöhten die Freude. Park und Schloß hallten wieder von dem Jubel der Gäste. Verlockend ertönte der Gesang der französischen Sängerinnen, und die graziösen -länze einer Varbcrina1) entzückten die Festteilnehmer. Und welche Genüsse bot die Gottersche Tasel! Neben den seltensten Speisen wurde eine Riesenpastete aufgetragen, der ein Zwerg entstieg, welcher der gefeiertsten Dame einen kostbaren Strauß überreichte. Schüsseln, gefüllt mit Uhren, Ringen, Ketten und anderen Schmucksachen, wurden ausgetragen, aus denen sich dann jeder ein Andenken an Molsdorf fischte. In großen Champagnergläsern ohne Fuß, die heute noch im Schlosse zu sehen sind, wurde der schäumende Wein geboten und mußte in einem Zuge getrunken werden. Eines Tages, als gerade der Graf nach Gotha zur Tafel geladen war, !) Berühmte italienische Tänzerin, die auch einige Jahre an der Königl. Over zu Berlin als Prima Ballerina (erste Tänzerin) tätig war.

9. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 7

1909 - Leipzig : Hirt
1. Ursachen. 7 gestanden und auch die Ausrüstung'für sich und ihre Truppen bezahlt. Für diese Leistungen waren sie steuerfrei geworden. Als die christliche Religion eingeführt wurde, stand ihren Verbreitern kein Staatsschatz zur Verfügung. Aus milden Gaben waren die Kirchen, die Schulen, die Krankenhäuser, die Pfarrhäuser gebaut worden, und die Diener der Kirche bezogen ihren Lebensunterhalt ebenfalls aus deu Opferpfennigen der Gläubigen. So war auch die Geistlichkeit steuerfrei geblieben. Im Laufe der Zeit hatten sich diese Verhältnisse geändert. Die Ritter führten nicht mehr die Kriege, sondern seit Erfindung des Schießpulvers waren die Strapazen und Lasten des Krieges auf den Bürger- und Bauernstand übergegangen; das Vorrecht des Adels, die Steuerfreiheit, war aber geblieben. Auch die Kirche war im Laufe der Jahrhunderte vermögend geworden. Wenn vornehme Familien ausftarben, vermachten sie ihr Vermögen ganz oder teilweise der Kirche. So war auch hier der Grund der Steuerfreiheit fortgefallen; die Geistlichkeit zahlte als geschlossene Korporation ein don gratuit. Adel und höhere Geistlichkeit gehörten zusammen. Alle Erzbistümer, die Bistümer mit Ausnahme von fünf, die reichen Abteien waren mit den nachgeborenen Söhnen des Adels besetzt. Die Freigebigkeit früherer Könige hatte das Grundvermögen der Bistümer und Abteien in den meisten Fällen gestiftet. Dafür ernannte der König die Bischöfe und Äbte. Ludwig Xiv., in den letzten Jahrzehnten seiner Regierung, und Ludwig Xv. ließen sich die Ernennungen gut bezahlen. Diese Bischöfe und Äbte residierten vielfach nicht in ihren Sprengeln, sondern am Königlichen Hofe und in der Hauptstadt; ihre kirchlichen Funktionen wurden von Stellvertretern verrichtet; von den reichen Einkünften ging an die Landbevölkerung fast nichts zurück. Die niedere Geistlichkeit, die Pfarrer und Kapläne in den Dörfern und kleinen Städten hatten bei der Verarmung der Landbevölkerung nur geringe Einkünfte. Die Steuerfreiheit des Adels und der Geistlichkeit machte sich am drückendsten bemerkbar bei der ungleichen Verteilung des Grundbesitzes. Die beiden bevorrechteten Stände zählten zusammen etwa 270000 Personen; diesen gehörten zwei Fünftel des Grundbesitzes, ein drittes Fünftel dem Könige und den Gemeinden, die beiden übrigen Fünftel verteilten sich auf die gesamte übrige Stadt- und Landbevölkerung von mehr als 24^ Million Menschen. *) Das war ein unerträgliches Mißverhältnis. Die Mißachtung des Königtums und der Regierung. Die Franzosen waren von Natur ein königstreues Volk; aber sie wollten auch mit Hochachtung zu dem Fürsten aufblicken können, der sie regierte. Ludwig Xiv. hatte viele große Eigenschaften, und der Erfolg, der in der *) Tarne, ©.11.

10. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 10

1909 - Leipzig : Hirt
10 I. Die Französische Revolution. hinstellte. Die Hofhaltung schuldete 1778 den Weinlieferanten fast 800000, den Fisch- und Fleischlieferanten 3v2 Million Frcs. So gingen König und Königin nicht unschuldig ihrem harten Geschick entgegen^____ 2. Ausbruch der Revolution. Innere Umgestaltungen. Als die Regierung keinen Ausweg mehr aus der großen Geldverlegenheit wußte, wurde 1787 eine Versammlung der Notabeln, d. i. des hohen Adels, der hohen Geistlichkeit und der Dberbeamten des Staates, berufen und der Vorschlag gemacht, Adel und Geistlichkeit sollten auf ihr Vorrecht der Steuerfreiheit verzichten. Die verschuldeten obern Stände lehnten den Vorschlag ab. Nun entschloß sich der König, die Vertretung des Volkes zu berufen, die seit fast ii ^ zwei Jahrhunderten nicht mehr gehört worden war. ‘y <Ain 5. Mai 1789 trat sie zusammen. Sie bestand aus 300 Ber- atern des Adels, 300 der Geistlichkeit, 600 des Bürger- und Bauernstandes. Adel und Geistlichkeit verlangten Abstimmung nach den drei Ständen. Jeder Stand sollte für sich über die Gesetzesvorlagen sich einigen und nach Mehrheitsbeschluß eine Standes stimme abgeben. Der dritte Stand dagegen verlangte Abstimmung nach Köpfen; er wußte, daß viele Adlige und Geistliche auf seiner Seite standen und er dadurch über eine ansehnliche Stimmenmehrheit verfügen würde. Da eine Einigung nicht erzielt wurde, trennte sich der dritte Stand von den beiden andern und erklärte sich zur Nationalversammlung. In diese traten j nun Geistlichkeit und Adel zum großen Teil ein. Die Truppen fielen vom Könige ab; ein Bürgerheer wurde gebildet, an dessen Spitze La-sayette stand. Die Bastille, das Staatsgefängnis, wurde am 14. Juli zerstört. Im Lande griffen die Bauern zu den Waffen, stürmten die Schlösser ihrer Gutsherren und brannten zahlreiche Klöster nieder. Viele vornehme Familien wanderten aus und siedelten sich in den Rheinlanden, besonders in Koblenz, an. Man nannte sie Emigranten. In der Nacht zum^August 1789 schaffte die Nationalversammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit ab; von Adligen und Bischöfen selbst waren die Anträge gestellt worden; andre Mitglieder dieser Stände suchten den König zu bewegen, dem Beschluß die Zustimmung zu versagen. Die Leibeigenschaft würde aufgehoben, das Jagdrecht der Vornehmen, die Zehntabgabe für die Kirche, die Häufung geistlicher Ämter bei einer Person, der Ämterverkauf wurden gesetzlich verboten. In einer spätern Sitzung wurde die gesetzgebende und oberrichterliche Gewalt sowie das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, dem Könige genommen; man gestattete ihm ein Einspruchsrecht gegen die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze. Sein Einspruch hatte aber nur aufschiebende Wirkung für vier Jahre. Wurde nach deren Ablauf derselbe Gefetzesvorschlag von der
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