Die Zeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400—1410).
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In Böhmen sorgte Karl für den Frieden und die öffentliche Sicherheit und trat dem Fehdewesen scharf entgegen. Er beschützte und förderte den tattgiett. Handel, zumal die Flußschiffahrt, und begünstigte die Städte, vor allen Prag, das er durch den Bau eines großartigen Doms verschönte. Endlich aber trat er auch als Beschützer höherer Bildung auf: er hat in Prag die erste deutsche Universitat^gegründet. Nachdem er 1373 durch Vertrag gegen eine Geldzahlung auch Brandenburg von dem letzten Wittelsbacher erworben hatte, kam seine fürsorgliche Tätigkeit auch diesem Lande zu gute.
Für das Reich ist seine Regierung dadurch wichtig, daß unter ihm auf 2)%^lj,ene mehreren Reichstagen das wichtige Reichsgesetz beschlossen wurde, das man 1356. nach der goldenen Kapsel, welche das Siegel der Urkunde einschließt, die goldene Bulle nennt. Durch dieses Reichsgesetz wurde festgestellt, daß, wie es nun schon ein Jahrhundert lang Brauch war, nur den sieben Kurfürsten die Wahl des deutschen Königs zustehe. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg wurden als Kurfürsten anerkannt; die letzten vier waren zugleich die Inhaber der Reichsämter des Erzmundschenken, des Erztruchseß, des Erzmarschalls und des Erzkämmerers. Den Kurfürsten wurden wichtige Vorrechte zugesprochen: ihre Lande sollten unteilbar sein, sie erhielten die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten und andere Hoheitsrechte.
Karl Iv. zog auch nach Italien und erhielt die Kaiserkrone. 1378 starb er. Sein ältester Sohn Wenzel, der ihm als deutscher König folgte, erhielt Böhmen und andere Gebiete, sein zweiter Sohn Sigmund jjjjfgjjj' Brandenburg. Letzterer erwarb bald darauf durch seine Heirat mit einer ungarischen Prinzessin Ungarn, was einen gewaltigen Machtzuwachs für das Haus Luxemburg bedeutete.
Die Zeit Wenzels (1378—1400) und Ruprechts (1400—1410).
§ 80. Wenzel 1378—1400. König Wenzel war von Natur nicht ohne Gaben, aber ein sehr schlaffer und träger Fürst, der, je länger er regierte, desto mehr über Jagd und Trunk seine Pflichten als Herrscher vernachlässigte. Im Jahre 1400 setzten ihn die Kurfürsten endlich ab.
Sie wählten den Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz, der zwar ein tüchtiger Mann war, aber der nötigen Macht entbehrte und sich zehn Jahre lang vergeblich abgemüht hat, die Ordnung im Reiche und die königliche Gewalt wiederherzustellen.
In jener Zeit, wo die Macht des deutschen Königtums so gering und der Zusammenhang des Reiches so lose ist, sind es die Einzelstaaten und
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Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519.
ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft.
Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten.
Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.
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noch erhalten. Er liegt in der Augustinerkirche unmittelbar vor den Stufen des Altars. Auf ihm empfing Luther feine ersten Weihen (f. Luthers Aufenthalt im Kloster, Nr. 38c). — Der Reichsversammlung in Konstanz wohnten mehrere Erfurter Ratsherren bei, doch haben sie sich nicht an den Sitzungen beteiligt. Ueber-hanpt war dem Rat wenig daran gelegen, Erfurt als Reichsstadt bezeichnet zu sehen. Er wollte nicht, daß die Stadt zu den großen Kriegsleistungen herangezogen wurde, und lehnte darum alle weiteren Einladungen zur Beschickung von Reichstagen mit folgender Begründung ab: „daz unser stait Erffurt keyn rych stait nicht en ist unde wir an daz riche auch nicht gehören, sundern an unsern gnedigen hern von Mencz unde sinen stifft, als daz kuntlich und uffenbar gnug ist.“ Dadurch freilich hat die Stadt selbst für die späteren Streitigkeiten mit dem Mainzer Stift bezüglich des Herrscherrechtes über Erfurt den Mainzer Rechtsgelehrten das beste Beweismittel in die Hand gegeben. — Wie hoch man die Macht der Stadt einsetzte, das beweisen am besten die Bündnisse, welche benachbarte Städte und Fürsten mit Ersurt zu schließen suchten; auch vertraute man ihr in dem drohenden Hussitenkriege die gemeinschaftliche Kriegskasse an. — Von ihrem Reichtum gab die Stadt oft öffentlich Zeugnis durch die glänzenden Feste, die sie feierte (s. 1. Die große Prozession, Nr. 35 n. 2. Schützenseste und Turniere, Nr. 36).
Beginnender Niedergang: Der sächsische Bruderkrieg, der
von der Stadt noch so rühmlich geführt wurde, war der Wendepunkt ihres Glückes. Es rächte sich jetzt, daß sie es versäumt hatte, Reichsstadt zu werden. In den Streitigkeiten um die gegenseitigen Rechte, welche Ersurt mit dem Erzbischos Dieter von Mainz auszusechten hatte, gelangte sie nicht zum Siege. Zwar vermochte sie den Einritt des Erzbischofs zu hindern (s. Das Einreiten der Erzbischöfe, Nr. 30), auch baute sie gegen den Willen desselben die Eyriaksburg. Aber der Schaden, welchen er der Stadt zufügte, war weit größer. Er schloß mit dem Kurfürsten Ernst von Sachsen ein Bündnis unter dem Versprechen, daß dessen Sohn Albert einst sein Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhl werden sollte. Dafür begann der Kurfürst sofort, der Stadt den ausgedehnten Handel zu unterbinden. Er sperrte den Erfurtern feine eigenen Straßen und veranlaßte andere Fürsten, dasselbe zu tun. Als dann bald daraus Herzog Wilhelm von Thüringen starb und Kurfürst Ernst sich mit seinem Bruder Albert in die herzoglichen Länder teilte (1482), sperrte er auch die Thüringer Straßen, so daß die Zu- und Abfuhr gänzlich stockte. Noch ungünstiger wurde Erfurts Lage, als Erzbischof Dieter in demselben Jahr starb und Albert, des Kurfürsten Sohn, sein Nachfolger wurde. Ohne zu zögern, schickte sich jetzt Kurfürst Ernst an, aus dem heimlichen Krieg einen offenen zu machen, so daß dem Rat nichts weiter übrig blieb, als mit Mainz und Sachsen Frieden zu schließen
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Extrahierte Personennamen: Mencz Dieter_von_Mainz Ernst Albert Wilhelm Ernst Albert Dieter Albert Ernst
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tfricöricf) und Diezmann auf den Gaffen, bemerkten aber weniger den wackeren Burggrafen Friedrich von Nürnberg, der damals als erster Hoheuzoller in Erfurt einkehrte, und dessen spätere Nach, kommen besser über Thüringen walten sollten, als der entartete Albrecht es getan hatte. Viele bedeutende Steichserlaffe1) sind auf diesem Reichstage vom König und feinen fürstlichen Ratgebern ausgegangen. Ueberall findet man noch die Pergamente mit dem riesigen Rnndfiegel aus rotem Wachs an bunter Seiden-schnür in den Archiven mit dem Dalum Erfurt. Rudolfs Bild, wie er mit den Reichsinfignien (Abzeichen der königlichen Würde) auf dem Throne fitzt und feines Amtes wartet, ist sauber in das Wachs eingedrückt.
Aufenthalt im Kloster und frohe Feste: König Rudolf
wohnte im Peterskloster hoch über der Stadt. Hier ließ er zum fröhlichen Gastmahle die Tische im sommerlichen Speifesaal und im Kreuzgang zusammenrücken. Mitunter blieb den Mönchen, wenn hohe Gaste beim König einkehrten, nichts als der Schlaffaal und das Winter-Refektorium (Speifefaal) zur Wohnung übrig.
Die Chronik des Klosters meldet von manchem großen Fest-gelage. So veranstaltete der König am Tage nach der Kirchen-
weihe von Skt. Peter (Sonntag nach Ostern) feinen Töchtern, der Königin Jutta von Böhmen und der Herzogin von Sachsen, samt ihren Rittern und Edeldamen zwischen den Beeten des Kloster-gartens, die im ersten Schmucke des Frühlings prangten, allerlei
Lustbarkeiten. Am Sonntag nach Pfingsten folgte dann ein Ritter-fest. Zuerst wurde feierlich Messe gehalten, dann schlug Landgraf Albrecht auf dem Petersberge 16 Knappen zu Rittern und im
Beisein einer farbenreich geschmückten Ritterfchar gürtete der König
den jungen Degen eigenhändig das Schwert um. Am großartigsten fielen die beiden letzten Freudenfeste aus: die Hochzeit der
Nichte des Königs, der Gräfin Margarete von Habsburg, mit dem Grafen von Kleve und das prunkvolle Mahl, welches Herzog Albrecht von Oestreich, König Rudolfs Sohn, gab. — Am unvergeßlichsten aber hat sich den Erfurtern für alle Zeiten der luftige Auftritt des Königs als Bierrufer eingeprägt. Rudolf, offenbar ein Freund der schwarzen Schlunze, trat in schlichtem Wams auf die Gasse und rief, den Bierkrng in die Höhe haltend, mit lauter Stimme: „Hol' in, hol' in! ein gut Bier hat Er Sifrid von Bnt-ftefcie2) ufgelau!"
Trübe Stunden: Doch gab es für den König auf der freien Höhe des alten Merwigsberges auch manche sorgenvolle Stunde. So erfuhr er, daß fein Sohn, Herzog Rudolf, den er mit Erfolg den Fürsten des Reiches zu feinem Nachfolger vorzuschlagen
!) Verleihung der erledigten Ungarnkrone; Entscheidung über Recht und Unrecht durch Waffenkampf der Parteien nur noch bei Hochverrat usw.
2) Ein Biereige — Brauer, das Braurecht haftet auf dem Hause.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_von_Nürnberg Friedrich Albrecht Rudolfs Rudolf Rudolf Peter Jutta_von_Böhmen Albrecht Albrecht Margarete_von_Habsburg Albrecht_von_Oestreich Albrecht Rudolfs Rudolf Rudolf Rudolf Rudolf
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt.
Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn,
dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz."
Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende.
Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her.
Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach
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zur Residenz, das dadurch fast ein Jahr des Deutschen Reiches Hauptstadt wurde.
Ankunft: Am 14. Dezember 1289 hielt der König mit einem glänzenden Gefolge von Fürsten und Edelleuten seinen Einzug. Er selbst trug nur das gewohnte schlichte Gewand, das mächtig gegen die herrlichen Waffenrüstungen und bunten Wappenschilde seiner Begleiter abstach. Trotzdem ruhten aller Blicke aus ihm, dem langen, hageren Mann, dessen blasses Gesicht mit der gewaltigen Adlernase so freundlichen Auges die Menge anblickte. Auf seine schon bewährte Regentenkraft fetzten die fo übelgeplagten Erfurter und Thüringer, sür welche die kaiserlose, die schreckliche Zeit noch immer nicht zu Ende war, ihre letzte Hoffnung.
Erste Taten: Sie wurde auch erfüllt. Kaum waren die
Jubelgesänge zum Empfange in der Domkirche verklungen, da rückten auf König Rudolfs Befehl die streitbaren Bürger Erfurts mit den Rittern über die Schneefelder nach dem Thüringer Walde zu aus. Sie wollten dem strengen Landfriedensgebote Achtung verschaffen. Und schon am 20. Dezember wurden 29 Raubritter, die man auf der lustigen Ausfahrt in Ilmenau gefangen batte, auf dem Rabenstein hingerichtet. Vor solchem Ernst zerstoben die Wegelagerer und Raubburg-Jusassen gar bald und brachten ihren Hals in Sicherheit. Damit ihnen aber die Lust zur Wiederkehr auf lange Zeit verging, erließ der König am 12. März 1290 an Ritter und Volk innerhalb und außerhalb des Erfurter Weichbildes das Aufgebot zum Niederreißen der etwa 66 Raubburgen, in welchen sich hauptsächlich das sriedhässige Gesindel barg. Außerdem gelang es dem Könige, Frieden zwischen dem Thüringer Landgrafen Albrecht dem Unartigen und seinen Söhnen zu stiften. Dadurch wurde der eigentliche Herd des Unfriedens, ans dem sich nur zu oft die Fehdelust im ganzen Lande entzündet hatte, zerstört. Leider dauerte die Einigkeit nur bis nach dem Tode Rudolfs. Ferner stellte der König das Landfriedensgericht wieder her, das unter dem Vorsitze des Landfriedenshauptmannes mit 12 Land-friedenspflegeru als Beisitzern über alle Fälle von Landsriedens-brnch urteilte. Dazu rechnete man selbst unbefugte Erhebung von Zoll und Geleit, unberechtigte Münzprägung, Hehlerei, unbefugtes Waffentragen und unbefugte Pfändungen. Das Gericht konnte Abbruch von Burgen anordnen, die Landesacht verhängen und Landstreicher ausweisen. Zn seiner Erhaltung schrieb Rudolf eine Steuer aus, zu welcher ganz Thüringen, Klöster und Kirchen nicht ausgenommen, beisteuern mußten.
Der Reichstag: Auf den Weihnachtstag des Jahres 1289
hatte der König einen Reichstag in Erfurts Mauern anberaumt. Aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes strömten darum die geistlichen und weltlichen Großen zusammen, und die Erfurter hatten in diesen Tagen manche Augenweide. So sahen sie den Thüringer Landgrafen Albrecht friedlich neben feinen Söhnen
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Extrahierte Personennamen: Rudolfs Ernst Albrecht Albrecht Rudolfs Rudolf Rudolf Albrecht
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straße in erträglichem Zustande zu erhallen. In Thüringen waren die Landgrafen die Inhaber des Geleits; aber man kann nicht sagen, daß sie sich damit besondere Mühe gegeben hätten. Die Straßen waren meist in einem fürchterlichen Zustande, höchstens daß die Bauern einmal gezwungen wurden, die ganz unwegsam gewordenen Stellen mit Kies und Geröll auszufüllen. Auch von der Mitgabe bewaffneter Leute hört man wenig, umsomehr aber von dem geforderten Rechte der Geleitseinnahme. An günstig ge legenen Orten, die von allen durch das Land fahrenden Wagen berührt werden mußten, hatten die Landgrafen Geleitstellen errichtet und verlangten von jeder aufgeladenen Ware eine Art Chausseegeld. Eine derartige Geleitstelle war auch in Erfurt. Ihre Einnahmen waren meist an Erfurter Bürger verpachtet. Von Erfurt aus mußten die Fuhrleute daun die nächste Geleitstelle aufsuchen und hier den Beweis erbringen, daß sie in Erfurt bezahlt hatten. Wer auf Nebenwegen betroffen wurde, dem sollte Wagen, Gespann und Ladung verloren sein, ooch ließ man's beim vierten Teil bewenden. Erst im 16. Jahrhundert, als die Kurfürsten von Sachsen das Geleitsrecht besaßen, hörte dieser strenge Zwang allmählich auf. Damals war das Geleitshaus die heutige Gastwirtschaft „zum Vaterland" in der Regierungstraße. — Aber der Rat selbst sorgte mit allen Mitteln für die Sicherung der Straßen, war doch der fandet Erfurts Lebensader. Die meisten Bündnisverträge, besonders die mit den treuverknüpften Nachbarstädten Nordhausen und Mühlhausen, enthalten Abmachungen über die Sicherung der Straßen. So geloben die drei Städte, als sie sich im Jahre 1371 mit den Grafen von Gleichen, von Schwarzburg u. a. auf zehn Jahre zum Schutze des Landfriedens verbinden: „Ouch sollen wir . . . die strazze . . . schirmen, also, daz die nymand hindern sol oder verbieten.“ Außerdem hatte der Rat für sein gutes und sehr begehrtes Geld mehrere Burgen erworben, die zu jeder Zeit, vor allem aber in gefährlicher, den Erfurter Kaufleuten offenstanden. Auf ihnen saßen Amtleute, deren besondere Aufgabe die Sicherung der Straßen war. Auch hatte sich der Rat für die Handelswege außerhalb Thüringens von den betreffenden Landesherren Schutzbriefe ausstellen lassen; denn Erfurts Handel dehnte sich zur Zeit seines höchsten Glanzes nach allen Richtungen, selbst weit über die deutsche Grenze aus.
Erfurter Handel: Und doch war er nur zum kleinsten Teil
Ausfuhrhandel, da das einzige Ausfuhrerzeugnis der Waid war. Die waidgefüllteu, tauuenen Fässer gingen bis nach Italien, an
von ihnen, um zur Selbsthilfe schreiten zu können, verworfen wurde. Auch das Urteil des Erfurter Stadtgerichts fand nicht ihren Beifall. Wenn dann die höhere Instanz (Urteil des Land- oder Hofgerichts) nicht vom Erfurter Rat anerkannt wurde, so schickten sie wegen Rechtsverweigerung der Stadt ihren Fehdebrief, und die Kaufleute hatten es dann auf den Landstraßen zu büßen. Zbre Ladung war den Stadtfeinden eine willkommene Beute; außerdem mußten wohlhabende Gefangene noch ein hohes Lösegeld zahlen.
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den Rhein, nach Frankreich, besonders aber nach den Niederlanden. Mit 4, 6 und mehr vierspännigen, plumpen, aber stark gebauten Wagen, die den Unebenheiten der elenden Straßen gewachsen waren, zogen die Kansleute anfangs in Person, begleitet von einigen Handlungsdienern und starken Knechten, alle aber wohlbewaffuet, aus. Oft vereinigten sie sich wegen des besseren Schutzes zu Gesellschaften, die entweder ein gemeinsames Ziel hatten oder doch eine große Strecke zusammen zurücklegen konnten. Doch schon am Ende des 14. Jahrhunderts ließ die persönliche Beteiligung an den Auslandsreisen nach. Man betraute mit dem Geschäft tüchtige Handlungsdiener oder übergab, was noch bequemer war, einem Fuhrmann die Verfrachtung. — Waidmärkte von besonderem Rufe waren in Gent. Brügge, Antwerpen und in Görlitz. Unternehmende Kaufleute aber wagten selbst die beschwerliche und durch Seeräuber gefährliche Ueberfahrt nach England.
Mit dem Verkaufe des Waids war jedoch das Geschäft nicht abgeschlossen. Die leeren Wagen wurden mit den Erzeugnissen der fremden Länder, mit Tuchen, Seide, Pelzen, Eisenwaren, Wein, getrockneten und gesalzenen Fischen oder was sonst zum Wiederverkauf unterwegs und in der Heimat sich eignete und einen guten Absatz versprach, befrachtet; denn Erfurt war ein Markt allerersten Ranges, in dessen Straßen auf öffentlichen Ständen oder Gaden und in Buden jahraus, jahrein verkauft wurde. — Außerdem besaß die Stadt verschiedene Meßprivilegien. In der Absicht immer mehr fremde Käufer und Verkäufer heranzuziehen, hatte schon 1331 Erzbischof Balduin auf Bitten des Rates beim Kaifer Ludwig eine allgemeine Messe, die vom zweiten Sonntag nach Ostern bis Himmelfahrt dauerte, erwirkt. Allen dahin ziehenden Kaufleuten wurde kaiserlicher Schutz und sicheres Geleit zugesagt. Auch fielen während der Dauer der Messe fast alle Abgaben fort, die sonst von jedem Geschäft erhoben zu werden pflegten. Dann hatte Kaiser Friedrich Iii. der durch den großen Brand (1472) so schwer geschädigten Stadt ein Jahr daraus eine zweite Messe gewährt, die am Sonntag Trinitatis begann und 3 Wochen dauerte. Durch Kaiser Maximilian wurden die beiden Messen aus günstigere Zeiten gelegt und jede um eine Woche gekürzt; die erste sollte zu Pfingsten, die andere erst Martini abgehalten werden. Den größten Nutzen hat der Stadt und ihrem Handel aber das Stapelrecht (f. Nr. Ii, b) gebracht, das ihr schon Kaiser Karl verliehen haben soll (805). Auf Grund dieses Rechtes durste kein Kaufmann, der in einem gewissen Umkreise Thüringen durchzog, an Erfurt vorüberfahren, ohne seine Waren daselbst abzulegen. So konnte man hier alles haben, was man wünschte, sowohl die Erzeugnisse des Nordens wie die des Südens, des Ostens wie des Westens. Darum stellten sich die Händler der kleineren Städte und die Bauern in Menge ein, um an erster Stelle zu schöpfen, nachdem die Bürger ihren Bedarf gedeckt hatten. Und da der er-
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Extrahierte Personennamen: Fuhrmann Balduin Ludwig Ludwig Friedrich_Iii Friedrich Maximilian Maximilian Martini Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Rhein Frankreich Gent Antwerpen Görlitz England Erfurt Erfurt
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad.
Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten.
Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine
große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-
TM Hauptwörter (50): [T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
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zu mißhandeln. Nun griff der Erzbischof von Mainz, der Vollstrecker der Acht, mit Waffengewalt ein. Unterstützt durch sranzö-sische Truppen, die unter dem Befeble des Generals Pradel standen, gelang es ihm mit einem Heere von 15000 Mann, die Stadt, die kaum noch 10000 Einwohner zählte, einzunehmen. Am 15. Oktober 1664 mußte sich Erfurt dem Kurfürsten gegen das Versprechen des Straferlasses und der Religionsfreiheit ergeben. Anfang November hielt er seinen Einzug, und der Rat mußte ihm huldigen (Rathaussaalbild). Von nun an war Erfurt eine rnain zische Landstadt. Um sich aber dauernd ihres Besitzes erfreuen zu können, schuf der Kurfürst die Befestigungen auf dem Petersberge.
Friedliche Entwicklung nach 1664 (Barock- urrd Rokokozeit) : Für Erfurt kam nun eine Zeit vieljähriger Ruhe, in welcher die von Mainz eingesetzten Statthalter versuchten, die Wunden des großen Krieges und der Folgezeit zu heilen. Durch die fürsorgende Tätigkeit der Statthalter v. Boynebnrg (Boynebnrgufer) und v. Warsberg kehrte auch ein bescheidener Wohlstand und ein stilles Bürgerglück in die Stadt zurück. Dem ersten verdankt Erfurt eine Reihe prächtiger Bauten, z. B. den neueren Teil des Regierungsgebäudes mit dem prächtigen Barockportal (1713—1714) und den sogenannten Packhof (1715), der ebenfalls im Barockstil errichtet wurde. Außerdem wurde unter ihm das alte Rathaus verschönert. Der Statthalter von Warsberg aber sorgte sür den Wiederaufbau der Stadt nach dem großen Brande von 1736, der besonders in der Gegend der Predigerkirche gewütet hatte. Er
ließ sich ferner die Hebung von Handel und Gewerbe angelegen sein, gründete (1754) die noch bestehende Akademie (gelehrte Gesellschaft) der Wissenschaften und legte der Statthallerei gegenüber den Hirschgarten an (1740), in dem eine Anzahl Hirsche gehalten wurden. Später wurde der Platz in einen Garten umgewandelt und noch später mit Standbildern aus der griechischen
Götterwelt geschmückt, die dem Schloßpark von Molsdorf entstammten (s. Bei Graf Götter in Molsdorf, Nr. 57).
Sonst verlief die Zeit für die Erfurter in Ruhe und Frieden. Der Welt Händel gingen lange Zeit spurlos an Erfurt vorüber; seine Bürger sahen nur die um ihres Glaubens willen vertriebenen Salzburger. Mehrere ihrer Züge berührten auf der Wanderung nach Preußen erfurtifches Gebiet (s. Die Salzburger auf ihrem Zuge durch das Erfurter Gebiet, Nr. 56).
Der siebenjährige Krieg: Bald aber trat ein neuer Still-
stand in der friedlichen Entwicklung der Stadt ein. Der Kurfürst von Mainz, der auf der Seite der Feinde Friedrichs Ii. stand, hatte sich ans dem Reichstage zu Regensburg die Belegung des Königs mit der Acht besonders angelegen sein lassen. Friedrich, dem dies nicht unbekannt geblieben war, erteilte darum den Befehl, die kurfürstlichen Staaten als Feindesland zu behandeln. Von dieser Maßregel wurde nur der Thüringer Teil des Mainzer
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Extrahierte Personennamen: Warsberg Friedrichs Friedrich Friedrich