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11. Die Provinz Sachsen - S. 7

1898 - Magdeburg : Selbstverl.
7 Warum die sächsische Schweiz? — Die Elbe durchfließt das Königreich Sachsen in nordwestlicher Richtung. Bei Pirna tritt sie aus den Sandsteinfelsen heraus. Weiterhin kommt sie an Dresden und Meißen vorbei. Dresden ist die Hauptstadt des Königreichs Sachsen. Meiß'.en besitzt die älteste Porzellanfabrik in Deutschland. 4. Die Elbe im Reg.-Bez. Merseburg. Die Schwarze Elster. Die Höhen des sächsischen Berglandes begleiten die Elbe bis zu ihrem Eintritt in die Provinz Sachsen. Dieser Eintritt erfolgt oberhalb der Stadt Mühlberg. Bei Mühlberg wurde im Jahre 1547 der Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige von Karl V. geschlagen. Welchen Regierungs-Bezirk unserer Provinz durchfließt die Elbe zuerst? — Ihre Ufer sind von nun an meist flach, ja so niedrig gelegen, daß das Land durch starke Dämme vor Ueber- schwemmungen geschützt werden muß. Wodurch werden diese Ueberfchwem- mungen veranlaßt? Zu welcher Jahreszeit treten sie also gewöhnlich ein? — Nur an wenigen Stellen schieben sich Anhöhen, und auch dann nur ganz unbedeutende, an eines der beiden Flußufer heran. So ziehen die letzten Ausläufer des sächsischen Berglandes am linken Ufer bis Torgau entlang. Torgau treibt etwas Handel mit Holz und Getreide. 12000 Einwohner. Die Stadt besitzt ein Landgericht. Das ist ein höheres Gericht. Die niederen Gerichte heißen Amts- gerichte. Wer mit dem Urteilsspruche der Amtsgerichte nicht zufrieden ist, kann sich an ein Landgericht wenden. Dieses hat dann das von dem Amtsgerichte gefällte Urteil zu prüfen. Bei Torgau besiegte Friedrich Ii. mit seinem Husarengeneral Ziethen die Oesterreicher (3. November 1760). Friedrich Ii. regierte als König von Preußen von 1740 bis 1786. Mit Recht führt er den Beinamen „der Große". Groß war er als König und Regent seines Landes, indem er unablässig für die Wohlfahrt seines Volkes thätig war. Groß war er auch als Feldherr. Das hat er in den drei Kriegen gezeigt, die er mit Maria Theresia, der Kaiserin von Oesterreich, zu führen hatte. Da es sich bei diesen Kriegen um den Besitz Schlesiens handelte, so werden dieselben die schlesischen Kriege genannt. Der letzte derselben heißt auch der siebenjährige Krieg. Er dauerte nämlich 7 Jahre, von 1756—1763. In diesem Kriege kämpfte Friedrich der Große fast ganz allein, nur zeitweise von England unterstützt, gegen Oesterreicher. Russen und Franzosen. Viele Schlachten wurden in diesem Kriege geschlagen. Eine der blutigsten war die bei Torgau am 3. November 1760. Der österreichische Feldherr Daun hatte sich mit seinem Heere, das dem preußischen an Zahl überlegen war, auf den Anhöhen bei Torgau verschanzt. Friedrich beschloß, ihn hier anzugreifen. Er teilte sein Heer in zwei Teile. Mit der einen Hälfte wollte er selbst von vorn das österreichische Lager erstürmen, mit der andern Hälfte aber sollte der General Ziethen dem Feind in den Rücken

12. Heimatkunde der Kreise Aschersleben, Calbe, Oschersleben und Wanzleben - S. 26

1897 - Breslau : Hirt
26 Allgemeine Landeskunde. Außer den auf der Karte angeführten Bahnen sind noch viele Privat-- und Verbindungsbahnen vorhanden, welche den Verkehr zwischen den Schächten, Fabriken und sonstigen Unternehmungen herstellen. Verkehrswege zu Wasser sind nur die Elbe und der Unterlans der Saale. Auf der Elbe verkehreu Personendampfer und zahlreiche Schlepp- und Kettendampfer; letztere auch aus der unteren Saale. Bei Barby führt eine feste Brücke über die Elbe. Letztere dient der Uberfahrt der Eisenbahnzüge und hat auch noch einen Nebengang für den Personenverkehr. Außerdem sind noch Brücken vorhanden bei Ealbe a. S. über die Saale, bei Neugattersleben, Staßfnrt, Egeln, Oschersleben, Groningen, Quedlinburg u. a. Orten über die Bode. An anderen Orten vermitteln die Fähren den Verkehr über die Flüsse. So befinden sich z. B. öffentliche Fähren unter Aufsicht des Staates bei Aken, Breitenhagen, Barby, Schönebeck. 8. Staatliche Einrichtungen, Kirchen- und Schulwesen. In militärischer Beziehung gehören die 4 Kreise znm Bezirk des vierten preußischen Armeekorps, denn das vierte Armeekorps bildet die militärische Besatzung der Provinz Sachsen. Magdeburg ist der Sitz der höchsten Militärbehörde, des Generalkommandos. In Quedlinburg liegt das Magde- burgische Kürassierregiment von Seydlitz Nr. 7 (3. und 4. Esk.) in Garnison. Die Kreise Aschersleben und Ealbe gehören zum Landwehrbezirk Aschersleben, der Kreis Oschersleben zum Laudwehrbezirk Halberstadt und der Kreis Wanz- leben zum Landwehrbezirk Magdeburg. Die Kreise Aschersleben, Ealbe. Oschersleben und Wanzleben bilden einen Teil der Provinz Sachsen. An der Spitze der Provinz steht der Oberpräsident. Die Provinz Sachsen zerfällt in drei Regierungsbezirke. Unsere Kreise gehören znm Regierungsbezirk Magdeburg. Derselbe wird verwaltet von einem Regierungspräsidenten und mehreren Regierungsräten. Ein Regierungsbezirk besteht wieder aus mehreren Kreisen. An der Spitze des Kreises steht der Landrat. Ein Kreis wird zusammengesetzt aus ver- schiedenen Amtsbezirken, dessen Verwaltung der Amtsvorsteher leitet. Ein Amtsbezirk ist nun wieder ans verschiedenen Gemeinden zusammengesetzt. An der Spitze einer Gemeinde steht der Gemeindevorsteher oder Schulze. An der Spitze einer Stadtgemeinde steht der Magistrat mit dem Bürger- oder Oberbürgermeister. Für die Rechtspflege sorgen die Gerichte. Die niedrigsten sind die Schiedsgerichte, dann folgen die Amts- und die Landgerichte. Die höchste Gerichtsbehörde in der Provinz Sachsen, also auch für uns, ist das Ober- laudesgericht in Naumburg. Über diesem steht das Reichsgericht in Leipzig, Unsere Kreise gehören teils zum Landgericht Magdeburg, teils zum Landgericht Halberstadt. Amtsgerichte giebt es 12. Die evangelische Kirche dieser Kreise steht unter dem Königlichen Konsistorium der Provinz Sachsen. Dieses hat seinen Sitz in Magdeburg. In kirchlicher Beziehung siud die Kreise in 12 Ephorien eingeteilt. Dieselben stehen unter der Verwaltung der Königlichen Superintendenten. Die Diözesen werden eingeteilt in Parochien. Die Kreisschnlinspektionen, davon es 14 in

13. Kleine braunschweigische Landeskunde - S. 12

1899 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
— 12 — Schwiegersohn Heinrich der Stolze, Herzog von Bayern und Sachsen (f 1139) und Lothars Gemahlin Richenza (f 1141). An der Stelle des Benediktinerklosters, welches ehemals zu der Kirche gehörte, befindet sich jetzt die Landes-Jrrenanstalt. Nö. von Königslutter zieht der lauggestreckte Dorm in der Richtung von W. nach O. Am Südrande desselben liegt Süpp- lingenburg, welches einst dem Grafen Lothar gehörte, der 1106 Herzog von Sachsen, 1125 deutscher Köuig und 1133 römischer Kaiser wurde. Der- selbe schenkte sein Stammgut Süpplingenburg den Tempelherren; später kam es an den Johanniterorden. Deshalb schenkte auch Prinz Albrecht von Preußen, unser Regent, welcher Herrenmeister des evangelischen Johanniter- ordens ist, der Kirche in Süpplingenburg ein schönes Kruzifix und zwei Altarleuchter. Das benachbarte Dorf Gr. Steinum hat seinen Namen von den großen Steinen, die in der Umgegend aus den Feldern liegen und welche die Riesen aus ihren Schuhen geschüttet haben sollen. Einer von diesen Steinen heißt der Wippstein, weil er so auf einem andern lag, daß er als Schaukel (Wippe) benutzt werden konnte, wenn sich sechs Männer auf jedes Ende setzten. Als die Franzosen 1809 hierher kamen, meinten sie, die Leute hätten ihre Schätze unter dem Steine versteckt. Sie versuchten ihn deshalb mit Baumstämmen abzuheben, wobei er aber in drei Stücke zerbrach. 4. Die Stadt Schöningcn (8000 Ew.) an der sö. Seite des Elms (Bahn nach Jerxheim, Eilsleben, Helmstedt, Oschersleben) heißt im Volksmunde „Scheinig". Die Sage erzählt, König Heinrich I. habe hier die Ungarn 933 angegriffen, obgleich seine Heerführer vom Kampfe abrieten, da die Feinde zwölfmal stärker waren als die Deutscheu, indem er erklärte: „Dat sall schein und dat mot schein, well Gott!" Er besiegte die Ungarn und gründete auf dem Schlachtfelde eine Stadt, die er „Schein ig" nannte. In Wirklichkeit ist die Stadt neben dem L o r e n z k l o st e r entstanden, welches einst von Augustinermönchen (Luthers Orden) bewohnt war (Domäne). Außerdem wurden die Leute durch die Salzquellen, welche in der Nähe der Stadt am Fuße des Elms entspringen, veranlaßt, sich hier anzu- siedeln. Jetzt wird die Sole aus einer Tiefe von 500 m mittelst eines Pumpwerkes zu Tage gefördert und in großen Pfannen gekocht. Hierbei verdampft das Wasser, während das Salz zurückbleibt. Die Saline, welche Staatseigentum ist, liefert jährlich 100 000 Ctr. Salz (Solbad). In Schö- ningen soll der Erzbischof Willigis von Mainz, welcher ums Jahr 1000 lebte, als Sohn eines Stellmachers geboren sein. Deshalb wählte er das Rad zu seinem Wappenzeichen und ließ den Vers darunter schreiben: „Willigis, Willigis, deiner Abkunft nie vergiß"! 5* Die Stadt Schöppenstedt (3500 Ew.) liegt am fw. Abhänge des Elms (Bahn Braunfchweig-Ofchersleben) an der A l t e n a u, die in dem Thale zwischen Elm und Asse entlang fließt und oberhalb Wolfenbüttel in die Oker mündet. Schöppenstedt soll seinen Namen von den Schöpften haben, welche als Beisitzer im altdeutschen Gerichte dem Richter halfen, das

14. Die Völker und Staaten der Erde - S. 362

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
362 Abschn. ‘2. Das germanische Europa. Kap. Z. Preußische Monarchie. gericht bestehen soll; indeß finden doch beträchtliche Ansnah- men statt, namentlich fallen die Grenzen der Civil- nicht immer mit denen der Justiz-Verwaltung zusammen. So bestehen in der Provinz Preußen nur drei Ober- landesgerichte: zu Königsberg, Insterburg und Marienwerder, von denen die ersteren beiden die R. B. Königsberg und Gum- binnen in ihrer administrativen Begrenzung umfassen, das letztere aber für die R. B. Maricnwerder und Danzig ge- meinsam besteht. In der Provinz Brandenburg finden sich zwar zwei Obergerichte: das Kammergericht zu Berlin für den R. B. Potsdam und das Oberlandesgericht zu Frankfurt a. d. O. für den gleichnamigen R. B., aber ohne daß die administra- tiven Begrenzungell genau mit denen jener Obergerichts-Be- zirke übereinstimmen. Außerdem find dem Kammergericht auch die siolbergifchen Gerichte in der Grafschaft Wernigerode des R. B. Magdeburg und in der Herrschaft Schwarza des R. B. Erfurt untergeben, uild dem Frankfurter O. L. G. der Kreis Hoyerswerda des R. B. Liegnitz. — Ebenso weicht der Bereich der drei in Schlesien beste- henden Oberlandesgerichte zu Breslau, Glogau und Ratibor wesentlich von dem der drei R. B. ab, in denen sie liegen, denn unter dem Breslauer O. L. G. stehen auch die Kreise Iauer, Schönau, Bolkenhain, Landshut, Hirschberg und Kreuz- burg, wogegen der Kreis Gnhrau des Breslauer R. B. dem O. L. G. Glogau zugewiesen ist. — In Sachsen ist dies noch in größerem Maaßstabe der Fall. Dem O. L. G. zu Magdeburg sind hier nur das Her- zogthum gl. N. und die Altmark, — dem O. L. G. zu Halber- stadt das Fürstenthum dieses N. nebst Quedlinburg, aber auch die nördlichen Theile des R. B. Erfurt, — dem O. L. G. zu Naumburg dagegen die südlichen Kreise des letzteren und der ganze R. B. Merseburg zugetheilt worden. — In den R. B. Posen, Bromberg, Köslin und Stet- tin stimmen dagegen die Bezirksgrenzen der Regierungen und Oberlandesgerichtc überein, und für den R. B. Stralsund besteht, seiner eigenthümlichen Rechtsverfassnng gemäß, als

15. Abth. 1 - S. 134

1830 - Hannover : Hahn
134 Deutschland. der Herzoge von Anhalt, und zwar bei der Linie, deren Residenz Witten- berg war. Als die Wittenbergische Linie 1422 erlosch, erhielt Friedrich der Streitbare, Markgraf von Meißen, dessen Vorfahren schon seit 1136 die Niederlausitz und seit 1247 die Landgrafschafr Thüringen be- sessen hatten, das Herzogthum und die Burwürde. Durch die in Leipzig 1483 geschehene Theilung des Landes entstand die Alberrinische und Er- nestinische Linie. Letztere erhielt Thüringen, den Kurkreis und die Kur- würde, jedoch siel die Kurwürde und die meisten Besitzungen dieser Linie durch die Wittenberger Capitulation 1547 der Albert. Linie zu. Die Ne- benlinien Weißenfels, Merseburg und Aeiz, welche 1653 entstanden, sind 1718, 1738 und 1746 erloschen. Durch einen Theil der Grafschaft Hen- neberg (1583), die Lausitz (1635) und einen Theil von Mansfeld, welcher bereits als Sächsisches Lehn 1570 sequestrier war, aber erst 1780 beim Aussterben des grast. Hauses völlig dem Lehnsherrn zufiel, wurde das Kur- fürstenthum bis auf 736 Q-M. vergrößert und 1806 sogar zum Bönig- reiche erhoben, verlor aber durch den Traktat von Preßburg (i8.Maii8i5) die N. Halste, die an Preußen abgetreten wurde, — 385q.m. 845,oooe. Der König Anton, geb.1755, regiert seit 1827. Die ganze königl. Fami- lie ist seit 1696 katholisch. Stande bestehen in der altgebrachten Form. Die.lausitz hat eine besondere Verfassung. Die höchsten Landesbehörden sind das Geheime Babiner, der Geheime Bach, die Regierung, das Geheime Finanzcollegium, der Geheime Briegsrarh, das Gberconsisto- rium, Obersteuercollegium. Die höchsten Justizbehörden sind die Lan- desregierung, das Appellarionsgericht und das Oberhofgericht. Für die kathol. Angelegenheiten besteht das apostolische Vicariat und ein Consisto- rium. Das ganze Land ist in 5 Kreise getheilt. Die Kreise, welche unter Breis- und Amrshauptleuren stehen, sind in Ämter getheilt. Die Lausitz hat ein eigenes Oberamt, als erste Provinzialbehörde. I. Der Meißnische Breis — 78q.m. 350,000 E. Er granzt in S. an das Erzgebirge, dessen höchster Gipfel hier der Zinnwald — 2700 F. ist. An beiden Seiten der Elbe, welche nur unbedeutende Flüßchen auf- nimmt, ist das Sandsteingebirge, die Sächsische Schweiz. Gegen N. wird der Boden völlig Ebene, theils fruchtbarer Lehm, theils Sand. Einthei- lung in 13 Ämter. ^Dresden*) an der Elbe, 76,000 E., unter denen über 5000 Katholiken. Eine der regelmäßigsten und schönsten Städte Deutsch- lands, die aus der Altstadt und drei Vorstädten, der Friedrichsstadt und der Neustadt besteht, seit 1817 ohne Befestigungswerke. Die Neustadt ist mit der Altstadt durch eine schöne 552 Schritt lange steinerne Brücke von 16 (ehemals 23) Bogen verbunden. Ju den bemerkenswerthesten Gebäu- den gehören: das Schloß, der Elbbrücke gegenüber, von großem Umfange, aber unregelmäßig, im Innern prachtvoll, das Ballhaus, in welchem das Staatsarchiv verwahrt wird, das Prinzenpalais mit einer reichen Samm- lung von Bildnissen aus der Sächsischen und Baierschen Fürstenfamilie, *) Die mit f bezeichnten Örter sind Amtssitze.

16. Heimatkunde (geographische Grundanschauungen), Das Königreich Sachsen - S. 78

1913 - München [u.a.] : Oldenbourg
78 Zweiter Teil. Das Königreich Sachsen. Sachsen als Staat. Negierung. Wenn sich die Bewohner eines abgegrenzten Landes zusammentun, das Land gemeinsam verwalten und für alle gültige Gesetze einführen, so entsteht ein Staat. An der Spitze des sächsischen Staates steht König Friedrich August Iii. Er stammt aus der Familie der W e t t i n e r, die ihre Stamm- bürg nördlich von Leipzig, an der Saale, haben und bereits seit dem Jahre 1123 unser Vaterland beherrschen. Sachsen ist ein erbliches Königreich (seit 1806). Besitzt ein Staat eine einzelne Person, einen Alleinherrscher oder M onarchen als Oberhaupt, so nennt man den Staat eine M o n a r ch i e. Der König kann nicht alle Arbeiten der Regierung allein übernehmen. Er wählt sich eine Anzahl oberster Ratgeber oder Minister, die wieder von einer Menge hoher und niederer Beamten unterstützt werden. Sachsen hat fünf Minister bzw. Ministerien: 1. Das K r i e g s m i n i st e r i u m sorgt für das Heer, die Kasernen. 2. Das Justizministerium beaufsichtigt die Rechtspflege, die Gerichte. 3. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Un- t e r r i ch t s wacht über Kirchen und Schulen. 4. Das Finanzministerium verwaltet die Einnahmen, (z. B. Steuern) und Ausgaben des Staates, das Staatseigentun: (Forsten, Bergwerke, Eisenbahnen, Straßen, Grundstücke). 5. Das Ministeriuni des Innern übernimmt die Verantwortung für die Armen- und Krankenpflege, das Polizeiwesen und sucht Handel, Gewerbe und Landwirtschaft zu fördern. Alle Ministerien (zusammen die „Königliche Staatsregierung") haben ihren Sitz in Dresden. Damit aber das ganze Land gleichmäßig beaufsichtigt und verwaltet werden kann, ist es in 5 K r e i s h a u p t m a n n s ch a f t e n (Leipzig, Dresden, Bautzen, Chemnitz, Zwickau) und weiter in 27 A m t s h a u p t m a u n- s ch a f t e n eingeteilt. Die 5 größten Städte bilden eigene Verwaltungsbezirke. Früher konnten die Fürsten in ihren Ländern ganz nach ihrem freien Willen schalten; sie herrschten unumschränkt oder „absolut". Jetzt ist das meist anders. In Sachsen gibt es seit dem Jahre 1831 eine Berfas- s u n g, das ist ein Vertrag, in dem nicht nur die Rechte und Pflichten des Königs genau aufgeschrieben sind, sondern auch die des Volkes. Danach können Gesetze nur noch gemeinsam vom König, der Königlichen Staats- regierung (d. h. den Ministern) und den Vertretern des Volkes gegeben wer- den. Die von den erwachsenen Männern des Landes erwählten 91 „A b g e - ordnete n" bilden zusammen die zweite Kammer des sächsischen Landtages. Dazu kommt noch eine erste Kammer, in der Vertreter des Adels, der Kirche, der Hochschulen, einiger Städte sitzen. Die beiden „Kammern" halten ihre Beratungen im Ständehaus zu Dresden ab.

17. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Dreißigjährigen Krieges bis 1815 - S. 165

1907 - Paderborn : Schöningh
Grnhagen: Die Grndung der schlesischen Landschaft. 165 die Partheyen in eine Verbitterung gerathen, die Gte versucht und alle Mhe angewandt werden, die Sache zu vergleichen. Zu dem Ende sollen jederzeit bey der ersten Citation1 die Partheyen ermahnet werden, in Person oder durch einen zur gtlichen Handlung genugsam instruirten Bevollmchtigten zu erscheinen, mit dem Beysgen, da die Gte versucht werden und beyde sich den Tag vor dem Termino bey dem Praesidenten melden sollen. Wenn die Partheyen in Person erscheinen, mu der Praesident einen oder ein Paar Rthe deputiren, welche die Sache in der Neben-Stube ohne Advocaten vornehmen, beyde Theile mit ihrer Nothdurft hren, ihredocu-mente und Briefschaften nachsehen, den gantzen Process in officio in-struiren2, ein frmliches Protocoll darber halten und solches den Partheyen vorlesen mssen. Wann der Commissarius solchergestalt die nthige Information eingenommen, mu er Vorschlge zur Gte thun, auch wenn es nthig, die Advocaten, wenn sie vorhanden, mit zuziehen und, wenn die Hauptsache selbst nicht abgethan werden kann, wenigstens die Kleinigkeiten vergleichen und die Incident Puncten coupiren3 usw." Das hier vor-geschriebene Ausgleichsverfahren setzt einen persnlichen, mndlichen Verkehr des Gerichts mit den streitenden Parteien voraus, wie er in diesem Umfang der damaligen Rechtspflege ganz fremd war. Zu den grten gesetzgeberischen Verdiensten dieser ganzen Gerichtsordnung gehrt die Tatsache, da sie ent-schlssen gebrochen hat mit dem herkmmlichen Schlendrian der Vielschreiberei, die den Advokaten so eintrglich, den Richtern so bequem und den Parteien so verderblich war, und den groen Schritt zum mndlichen Verfahren rckhaltlos vollzogen hat, nicht beirrt durch Bedenken und Vorurteile, die im brigen Deutschland erst seit dem 1. Oktober 1879 berall und fr alle Zeit endgltig berwunden worden sind. Literatur: A. Stlzel, Brandenburg-Preuens Rechtsverwaltung und Rechts-Verfassung. 2. Bd. Berlin 1888. 63. Die Grndung der schlesischen Landschaft. Von Koltnor Grnhagen.4 Schlesien unter Friedrich dem Groen. Breslau, Koebuer. 1892. 2. Bd. S. 333. Friedrich der Groe, in dessen politischem System es lag, den Adel zu strken, hatte den im Siebenjhrigen Kriege verarmten schlesischen Rittergutsbesitzern grere Geld-summen berwiesen. Doch reichten diese nicht aus, und da der Kredit der Adligen erschttert war, fielen sie Wucherern in die Hnde. Friedrich suchte nach Mglichkeit dem Wirtschaft-lichen Untergange des Adels vorzubeugen. 1 Vorladung. 2 Von Amts wegen die Geladenen der den Prozegang unter-richten. 3 Die Ncbenpunkte abschneiden. 4 Kolmar Gruhagen, geboren 1828 in Trebnitz bei Breslau, ist Vorstand des Breslauer Staatsarchivs und Professor der Geschichte an der dortigen Universitt. Er gibt die Zeitschrist fr Geschichte und Altertum Schlesiens" heraus. Von seinen auf Schlesien bezglichen Werken sind zu nennen: Breslau unter den Piasten als deutsches Gemeinwesen." Breslau 1861. Friedrich der Groe und die Breslauer 1740 und 1741." Breslau 1864. Die Hussitenkriege der

18. Von Armin bis zu Otto dem Großen - S. 34

1892 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 34 — Außerdem aber findet man Rolandsbilder in Naumburg, Halle, Nordhausen, Magdeburg, Halberstadt und wohin später der sächsische Stamm vordrang, z. B. in Brandenburg, in Stendal, ja auch in kleineren Städten, wie Perleberg, selbst in Flecken und Dörfern, wie zu Reichenwalde in der Lausitz. Die Sage erzählt, daß der Kaiser Karl nach der Unterwerfung der Sachsen das Rolandsbild verliehen habe als ein Zeichen und eine Bürgschaft ihrer Vorrechte, und namentlich des Blutbannes und des Gerichts. Thatsache ist, daß die Standbilder die unter der Obergewalt des Kaisers geübte höchste Gerichtsbarkeit der Städte bedeuteten und damit zugleich Zeichen der größeren Freiheit waren, deren diese sich erfreuten. Die ältesten reichen bis in die Zeiten der sächsischen Kaiser hinauf. Zum Andenken Rolands, des Helden Karls des Großen, sind sie nicht erbaut. 21. Frankfurt. Als König Karl, vou den Sachsen geschlagen, floh und zum Main kam, wußten die Franken die Furt nicht zu finden, wo sie über den Fluß gehen und sich vor den Feinden retten könnten. Da soll plötzlich eine Hirschkuh erschienen, ihnen vorangegangen und eine Wegweiserin geworden sein. Daher gelangten die Franken über den Main, und seitdem heißt der Ort Frankenfurt. 22. Wittekinds Taufe. Einstmals hat Wittekind, der Führer der Westfalen, Bettlerlumpen angezogen, so daß er ganz unkenntlich und unscheinbar geworden war. Und also ist er hingegangen, um zu erfahren, wie es in dem Lager des hochgewaltigen Karls aussehe, und welche Macht und Kraft daselbst zusammengekommen sei. Ais er nun

19. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 183

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 183 — Regierung im Bundesrate ihren Einfluß geltend machen, aber mit ihren vier Stimmen bildet sie nur selten das Zünglein an der Wage. Der Landesschutz ist eine Hauptaufgabe des Reichs; das sächsische Kriegsministerium blieb als oberste Reichsmilitärbehörde für Sachsen bestehen und überwacht im Aufträge des Reiches die Ausbildung der Truppen und die Ausführung der Reichsmilitärgesetze. Mit der wachsenden Bewohnerzahl und Reichsarmee stieg auch Sachsens stehendes Heer. Seit 1899 bildet es zwei Armeekore, von denen das 12. seinen Sitz in Dresden, das 19. aber in Leipzig hat. Sachsen hat sein eigenes Ofsizierkor^ps^, ein eigenes Kadettenhaus und eigene Feldzeichen und sein Heer steht unter dem Kommandorecht des Königs als des „Kontingentsherrn". Die höheren Militärbildungsanftalten teilt aber Sachsen mit Preußen. Neue Kasernen sind in zahlreichen Städten entstanden, vor allem in der „Albertstadt" zu Dresden. Das Reich besorgt die Straf- und Zivilgesetzgebung. Dem sächsischen Justizministerium bleibt vornehmlich die Ausführung jener überlassen, daneben die Regelung und Überwachung der Landesgesetzgebung. 1879 ward die neue deutsche Gerichtsverfassung eingeführt. Das ehemalige Oberapellationsgericht verwandelte sich in das Oberlandesgericht in Dresden, die Apellationsgerichte in Landgerichte (jetzt sechs in Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz, Freiberg, Bautzen), die Bezirks- und Gerichtsämter in Amtsgerichte. Das Bundesoberhandelsgericht zu Leipzig, 1869 gegründet, erweiterte sich 1876 zum Reichsgericht, dem höchsten Gerichtshöfe des Deutschen Reiches. Die Landesverwaltung ward gleichfalls neu geordnet. Die Kreisdirektionen wurden durch Kreishauptmannfchaften ersetzt '(jetzt fünf), welche die Aufsicht über die Amtshauptmannschaften (27) führen. Alle Städte, die die revidierte Städteordnung haben (solche über 5000 Einwohner müssen sie annehmen), erhielten einen größeren Wirkungskreis und größere Selbständigkeit; sie stehen unmittelbar unter der Kreishauptmanilfchaft, während die übrigen Stadt- und die Landgemeinden den Amtshauptmannschaften unterstellt sind. Bezirksausschüsse aus Vertretern der Höchstbesteuerten und Gemeinden stehen den Amtshauptmannschaften und Kreisansfchüfse aus Abgeordneten der Bezirksversammlungen den Kreishauptmannschaften beratend und beschließend zur Seite. Fürs Schulwesen ist viel geschehen. 1873 ward ein neues Bolksschulgefetz geschaffen und nach Johanns Tod allmählich eingeführt. seitdem beaufsichtigen nicht mehr Superintendenten, sondern königliche Bezirksschuliuspektoren das Volksschulwesen. Zugleich wurden neue Lehrgegenstände wie weibliche Handarbeiten und Turnen allgemein eingeführt und die Fortbildungsschulen für Knaben ins Leben gerufen. Streng hielt man auf die Erbauung gesunder, lichtvoller,

20. Teil 2 = Mittel- und Oberstufe - S. 269

1914 - Halle a. d. S. : Verl. der Buchh. des Waisenhauses
§ 8. Das Sächsische Strglanb. 269 die Sandsteinfläche durch die Elbe samt ihren vielen kleinen Zuflüssen so zersägt, daß jetzt die alte Hochebene in viele Sandsteingebirge mit wage- rechten Gipfeln und sehr steilen Abhängen zerschnitten erscheint; nur unten besitzen die Hänge flachere Böschung, weil die abgewitterten Gesteinsmassen sich am Fuße zu Schuttwällen angehäuft haben. König st ein, l. von der Elbe, ihm gegenüber r. der etwas höhere Lilienstein; doch überragt er nur um 320 rn den etwa 110 m hohen Spiegel der Elbe. An das Lausitzer Kammgebirge lehnt sich die granitische Hochfläche der Oberlausitz mit mancher schönen Basaltkuppe, nordwärts durchflössen von der hier entspringenden Spree und der Lau sitz er Neisse, die aus Böhmen am No.-Abhang des Lausitzer Gebirges entlang eintritt als l. Nebenfluß de? Oder. Nach N. umsäumt ein fruchtbarer, breiter Gürtel von Tiefebene das Sächsische und das Lausitzer Bergland. Im Tiefebenenstreifen, der sich dem Bergland im N. vorlagert, wird Ii. Wirt- vorzugsweise Landbau getrieben; einige reiche Steinkohlenlager des Sächsi- schen Berglandes vor dem Aufstieg zum Erzgebirge haben dort neuerdings auch bedeutendes Großgewerbe entstehen lassen; das starke Gefälle der Flüsse wird viel zum Maschinen- betrieb, besonders zur Papierfabri- kation benutzt. Auf dem Erzgebirge selbst ist der seit dem Mittelalter be- triebene Bergbau auf Silber, Blei und verschiedene andere Erze min- der einträglich geworden, an man- chen Stellen daher ganz eingegan- gen; aber die Bewohner haben sich dafür um so fleißiger einem man- nigfaltigen Kleingewerbe ergeben, so daß das Sächsische Bergland bis aus seine unfruchtbare, höchste Erhebung hinauf volkreicher ist als der an- grenzende Tieflandsaum. Es ist das dichtest besiedelte Mittelgebirge der Erde und besitzt Deutschlands höchstgelegene Städte. 1. Anteil der Provinz Sachsen im Nw. Hier Zeitz an der Elster, Iii. Sie- sö. von Weißenfels, unterhalb des Scheitels des Elsterwinkels. delungen. 2. Die Reußischen Lande, von der Elster bis zur oberen Saale, Sachsen, sind Rest einer alten Reichsvogtei, des „Vogtlandes" \ und infolge Teilung 2. Reuß, 1 Vogt (altertümlich geschrieben Voigt), entstand aus advocatus imperii, b. h. Statthalter des deutschen Kaisers. Der Vogt hatte nämlich im Mittelalter in des Kaisers Auftrag hier und bis ins Erz- und Fichtelgebirge die Slawen- grenze zu bewachen. Sächsisches Berg- und Hügelland.
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