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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 88

1911 - Erfurt : Keyser
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt. Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn, dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz." Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende. Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her. Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 111

1911 - Erfurt : Keyser
— 111 — fjsch vor. Bei Herstellung der Fleischgerichte und Brühen fanden Gewürze reichliche Verwendung, die den Magen zu großer Tätigkeit anregten, fo daß von starken Essern Mengen verschlungen wurden, die selbst ihre auch nicht sehr mäßigen Mitgäste in Staunen setzten. Als Zukost dienten vorwiegend Brot, dann Rüben und Kraut, frisch und eingemacht. Hinterher gab es Naschwerk und überzuckerte Früchte, die teils eingeführt, teils von den Apothekern hergestellt waren; ferner Kuchen. Auch dieser war mit Gewürzen reichlich durchsetzt. Der Durst entsprach der Znbereitnngsart der Speisen. Für Wein und Bier, teils heimischer, teils fremder Herkunft, war stets reichlich gesorgt. Durstig durfte kein Gast das Haus verlassen. Auch während der täglichen Arbeit sprach man öfter dem Wein- und Bierkrug zu, weil Wasser nur in geringem Ansehen stand und unsere heutigen Ausgußgetränke noch unbekannt waren. Frohe und ernste Feiern: Sehr verschwenderisch ging es bei Kindlaufen, Hochzeiten und selbst bei Leichenbegängnissen her. Der Rat schritt darum gegen die Ausartungen ein, indem er die Zahl der einzuladenden Gäste und der aufzutragenden Schüsseln und Gerichte festsetzte und die Uebertreter mit Geld, ja, mit Freiheitsstrafe belegte. Allein die Lust am Essen und Trinken nnv fröhlichem Gelage war größer als die Furcht vor der Polizei, zumal manche Ratsfamilien Wege fanden, die Gebote zu umgehen, so daß die Hochzeits-, Kindtanfs- und Begräbnisordnungen schnell wieder in Vergessenheit gerieten. Die letzteren bezogen sich nicht nur auf die bei Leichenbegängnissen veranstalteten Schmäuse und Gelage, sondern auch auf die Begleitung zur letzten Ruhestatt und auf die Beisetzung. So lautete eine Verordnung aus dem Jahre 1452, daß eine Leiche sofort nach dem Tode beerdigt werden sollte und daß Frauen nur von Frauen, Männer nur von Männern zu Grabe geleitet werden dürften. Das Aufbahren in der Kirche, wohin jede Leiche zur Einsegnung geschasst wurde, mußte in möglichst einfacher Weise geschehen. Den Sarg stellten die Träger auf eine Decke vor dem Altar und um diesen einige Lichter. Gleich nach Beendigung der kirchlichen Handlung wurde er aufgehoben und auf den Kirchhof oder an die Stelle der Kirche oder des Kreuzganges getragen, wo das Grab bereitet war. Wer größeren Aufwand machen wollte, mußte vorher einen Erlaubnisschein für eine bestimmte höhere Geldsumme lösen. Aehnlich konnten auch bei Hochzeiten und Kindlaufen die erlassenen Polizeivorschriften umgangen werden. Wirtschaftliche Verhältnisse: Die Schilderung der wirt- schaftlichen Verhältnisse wollen wir mit der Erwähnung der merkwürdigen Tatsache beginnen, daß bereits im Jahre 1493 in Erfurt eine Art Sonntagsruhe behördlich angeordnet war. Der Rai hatte nämlich den Fleischern verboten, Fleisch am Sonntage anders als morgens zwischen 9 und 12 zu verkaufen.

3. Die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt - S. 130

1911 - Magdeburg : Creutz
130 9. Das Heimatland als Glied des Staates. glieder, die mit dem Landesdirektor den Provinzialausschuß bilden. Was dieser beschlossen hat, berät der Proviuziatlandtag, der vom König ein- berufen wird. Ist eine Sache von dem Landtage bestätigt, so läßt sie der Landesdirektor ausführen. Ohne die Einwilligung des Provinzial- landtages darf am Eigentum der Provinz nichts geändert werden. Der Landtag hat auch das Recht, die jährliche Rechnung des Haushaltes der Provinz zu prüfen und den Haushaltungsplan für das nächste Jahr auf- zustellen. (Die Altmark hat noch einen besonderen Landtag in Stendals Im preußischen Landtage wird die Provinz durch 38 Abgeordnete vertreten. v) Die Staatsverwaltung. Neben der Selbstverwaltung besteht eine staatliche Verwaltung. Diese ist die Aufsichtsbehörde von jener. Sie hat wichtige Beschlüsse der Selbst- Verwaltung zu prüfen. An der Spitze der staatlichen Verwaltung steht in der Provinz der Oberpräsident. Er bildet mit einem hoheu Beamten und 5 Mitgliedern des Provinzialausschusses den Provinzialrat. Unser Oberpräsident wohnt in Magdeburg und arbeitet mit seinen Be- amten im Oberpräsidium. Weil die oberste Verwaltungsbehörde in Magde- bürg ihren Sitz hat, so ist Magdeburg die Hauptstadt der Provinz. Unter dem Oberpräsidenten steht in jedem Regierungsbezirke ein Regierungspräsident. Dieser bildet mit einem hohen Beamten und 4mitgliedern des Provinzialausschusses den Bezirksrat. Die Regieruugs- Präsidenten wohnen in Magdeburg, Merseburg und Erfurt. Darum sind diese drei Städte die Hauptstädte der Regierungsbezirke. Unter dem Regieruugs- Präsidenten stehen die einzelnen Abteilungen der Regierung und die Landräte. Die höchste Behörde für die evangelischen Geistlichen und die Kirchen- angelegenheiten der Provinz ist das Konsistorium, das in Magdeburg seinen Sitz hat. Außer ihm liegt noch der Landessynode die Ver- tretuug der Kirchengemeinden ob. Diese ist eine Versammlung von 39 Ab- geordneten (Geistlichen mit Gemeindemitgliedern). Die Synode berät in Gemeinschaft mit dem Konsistorium alle kirchlichen Angelegenheiten. Für die katholischen Psarrer und Kirchen ist der Bischof der westfälischen Stadt Paderborn die oberste Behörde. Die Verwaltung der niederen Schuleu, der Volks-, Bürger- und Mittel- schulen in Dorf und Stadt, üben die Königlichen Regieruugen zu Magdeburg, Merseburg und Erfurt aus. Die höheren Schulen, z. B. Realschulen, Gymnasien, Lehrerseminare, werden von dem Provinzial- Schul ko llegium verwaltet. 0. Rechtspflege. Für die Rechtspflege sorgen: 1. 113 Amtsgerichte. (Unter diesen stehen die Schiedsämter.) 2. Die Landgerichte zu Magdeburg, Halberstadt, Stendal, Halle,. Naumburg, Torgau, Erfurt, Nordhausen.

4. Kurzer Lehrgang der Geschichte für höhere Mädchenschulen - S. 71

1896 - Leipzig : Voigtländer
71 Grasreiche Weiden nhrten Rinder, Pferde und mancherlei Kleinvieh; Viehbesitz war des Deutschen einziger und liebster Reichtum. Die gewhn-liche Ackerfrucht war Hafer; auch Gerste, Roggen und Weizen wurden gebaut, sowie Rben, Rettiche und Flachs gezogen; edle Obstarten fehlen noch. Die hufigen Gelage (mit Bier und Met) waren verbunden mit Gesang, Schwerttanz und Beratung gemeinsamer Angelegenheiten. Städte gab es nicht im Lande, denn so enges Zusammenwohnen widerstrebte dem Volke; es lebte auf zerstreut liegenden Hfen und in Drfern. Die Huser waren roh aus unbehauenen Baumstmmen aufgefhrt und mit Schindeln oder Stroh gedeckt. Von hohem Werte sind die Berichte, welche zwei der grten Meister der Geschichtschreibung, die Rmer Csar (um 50 v. Chr.) und Tacitus (um 100 n. Chr.), von den Zu-stnden des deutschen Volkes erstatten, als es zuerst in die Weltgeschichte eintritt. 4. Staats- und Kriegswesen. Die alten Germanen waren ein Volk der Freien; ausgedehnt war die Selbstndigkeit und das Recht der einzelnen Volksgenossen, die Freiheit ein germanisches Gut". Nebenden Gemeinfreien gab es Edelinge (Adel), die durch altberhmtes Geschlecht und Reichtum hervorragten, aber keinen bevorrechteten Stand bildeten. Recht-los waren die U n s r e i e n, meist Kriegsgefangene, die als (leibeigene) Knechte einem Herrn dienten. Aus der Vereinigung mehrerer benachbarten Familien entstand eine Gemeinde; mehrere Gemeinden bildeten einen Gau. Gemein-same Angelegenheiten beriet und entschied die Volksgemeinde, zu der alle Freien zu bestimmten Zeiten, bei Neumond oder Vollmond, im Waffen-schmuck zusammentraten. An der Spitze der Gaue standen die Fürsten (Vorsteher), die aus den angesehensten und erfahrensten Mnnern gewhlt wurden. Fr den Krieg wurde der tapferste der Fürsten zum Heerfhrer oder Herzog erhoben. Bei einigen Stmmen gab es auch Könige, die aus den durch groen Grundbesitz und alten Heldenruhm hervorragenden Geschlechtern erkoren wurden. An einem allgemeinen Kriege mute jeder wehrfhige freie Mann teilnehmen; das Aufgebot aller Wehrhaften hie Heerbann. Auf einzelnen Waffenfahrten begleitete den Huptling ein Gefolge von Jnglingen, die durch ein enges Band der Treue auf Tod und Leben mit ihm vereinigt waren. V 5. Religion. Der Gtterglaube der Germanen ging von der Natur-betrachtnng aus. Als hchster Gott wurde der Wind- und Sturmgott Wuotan oder Wodan (Odin) verehrt, der Gott der alldurchdringenden Luft, der Allvater und Weltlenker, der jeglichen Segen spendet und namentlich das hchste der Gter, den Sieg in der Schlacht, verleiht. Er thront in Walhall auf goldenem Hochsitz; zwei Raben auf seinen Achseln flstern ihm Kunde vom

5. Geschichte des Altertums - S. 313

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 61, 1. Charakter, Leben und Sitten der Römer. 31z lagen, machten jetzt die Prachtgebäude der Reichen allgemeines Aufsehen und stachen gegen die einstöckigen Häuser der ärmeren Bürger auffallend ab. Geräumige Säulenhallen und schön bemalte Zimmer zierten die Paläste, kunstvoll gearbeitete Statuen, Mosaikböden und Freskogemälde schmückten die Speise-, Bibliothek- und Empfangsäle. Allmählich sah sich auch das armgebliebene Volk nach Mitteln um. Es verkaufte seine Stimme in den Volksversammlungen und verlangte in späterer Zeit nur nach Brot und Spielen. Zu Cäsars Zeit erhielten 320 000 Bürger monatliche Getreidespenden vom Staate; Cäsar setzte ihre Zahl auf 150 000 herab. Arbeitsamkeit, Mäßigkeit und Einfachheit waren verschwunden, die Sittenreinheit hatte grenzenloser Unzucht Platz gemacht. In Wohnung, Kleidung und Nahrung herrschte die größte Übertriebenheit. Mit der Unsittlich keil, welche die ganze Gesellschaft wie ein krebsartiges Übel ergriff, hielt die Üppigkeit und Unmäßigkeit im Essen und Trinken gleichen Schritt. Die Kochkunst wurde eine förmliche Wissenschaft. Man begnügte sich nicht einmal damit, die ausgezeichnetsten Leckereien zu bereiten und die seltensten Dinge aus weitester Ferne kommen zu lassen, sondern gab sich alle erdenkliche Mühe, die an und für sich schon teueren Gerichte durch die unsinnigste Verschwendung noch kostspieliger zu machen. Man pulverisierte kostbare Steine und Perlen, löste sie in Essig und anderen Stoffen auf und mischte sie entweder den Gerichten bei oder trank sie im feinsten Weine. Ehe die Mahlzeit begann, welche oft von 2 Uhr mittags bis tief in die Nacht währte, reizte man den Appetit mit den pikantesten Gerichten, welche der Gaumenkitzel nur ersinnen konnte, zum Essen und Trinken und schämte sich nicht, auch Brechmittel zu gebrauchen, welche man sonst dem überladenen Magen geboten hatte, um eine begonnene Mahlzeit weiter fortsetzen zu können. Eine große Reihe von Gerichten bildete die Hauptmahlzeit, bei welcher namentlich die seltensten Vögel und Fische erforderlich waren. Man ließ Muränen aus der sizilischen Meerenge oder aus Spanien kommen, Störe von der kleinasiatischen Küste, Austern von Tarent oder Britannien und Fische aus allen größeren Flüssen des bekannten Erdkreises. Pfauen, Krammetsvögel, Flamingozungen wurden zu kostspieligen Gerichten benutzt. Lucullus hatte einmal Cicero und Pompejus zu Tische bei sich behalten. Sie beobachteten ihn genau, daß er keine Befehle zu größerem Aufwande erteilen konnte, und doch kostete diese Mahlzeit 30 000 Mark. Es ist recht bezeichnend für die römische Kaiserzeit, daß Caligula für eine einzige Mahlzeit 1 Million Mark verausgabte. Dem Luxus

6. Geschichte - S. 91

1913 - Berlin : Oehmigke
— 91 — 30. Ein Überfall und seine Folgen. Heinrich von Queiß zu Plössin, Gerichtsherr und Lehnsträger des Bischofs von Lebus, ein fast achtzigjähriger Greis, war mit seinem Schäfer in Streitigkeiten geraten, und dieser vergriff sich, man weiß nicht, wodurch gereizt, an der Familie seines Brot- und Gerichtsherrn. Nicht genug damit, flüchtete er nach Friedersdorf bei Storkow und wußte die Bauern für sich zu gewinnen. Nachdem sich ihm auch noch die Bewohner von Dolgenbrodt angeschlossen hatten, fiel er eines Tages hinterlistig in Plössin ein und trieb die Schafe des alten Queiß hinweg. Dieser verklagte sofort den Aufrührer und Räuber beim Bischof, und dieser gab dem Amtshauptmann von Storkow Befehl, nicht nur die Schafe wieder beizubringen, sondern auch den Schäfer in des Gutsherrn Gericht zu liefern. War es nun Saumseligkeit oder Parteinahme, der Hauptmann ließ jenen Befehl unbefolgt. Inzwischen war zu verschiedenen Malen Feuer iu Plössin ausgebrochen, und mit Recht vermutete man in dem Schäfer den Übeltäter. Queiß wiederholte inständig seine Bitten. Der Bischof befahl den: Amtshauptmann nochmals ernstlich, seinem Erlaß nachzukommen. Daß mithin die Schuld eigentlich an dem säumigen Hauptmann lag, ahnte der racheschnaubende alte Herr nicht. Als noch immer keine Genugtuung erfolgte, wandte er sich nun endlich an den Landvogt der Niederlausitz als seine nächst höhere Behörde. Dieser, Heinrich Tuukel, Herr von Bernizko, oberster Münzmeister des Königreichs Böhmen, ersuchte noch an demselben Tage in einem ebenso schicklichen wie bestimmten Schreiben den Bischof, sich der Sache doch endlich mit Nachdruck anzunehmen und seinem Vasallen Schutz und Recht angedeihen zu lassen. Der Stolz des Bischofs siegte über seine Klugheit. Seine Empfindlichkeit war aufs äußerste gereizt. Es ging die Rede, daß er beim Lesen des Briefes geäußert habe, er werde dem Queiß dieseu Schritt nicht vergessen, sondern ihn deshalb zu züchtigen wissen. Jedenfalls sandte er bald ein Schreiben nach Plössin, worin er unumwunden seinem Grolle Ausdruck verlieh. War es bisher nur Säumnis gewesen, was den Rechtsgang aufgehalten hatte, so mischte sich jetzt immer erkennbarer die böse Absicht mit hinein, dem klagenden Teile nicht mehr zu seinem Rechte zu verhelfen, zum mindesten aber die Sache aufzuhalten. Bischof

7. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 44

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 44 — Die Markomannen, Langobarden, Burgunder, Semnonen und Gothen nannte man auch Sueben, d. H. Schweifende, noch ohne feste Wohnsitze. (Der Name Deutsch bedeutet soviel als Volk. Volkssprache, und kommt erst in der Zeit der Karolinger auf.) §■ 2. Das Land der Deutschen. Grenzen: Nord- und Ostsee, Weichsel, Donau und Rhein. Boden-beschaffenheit: an den Küsten der Nord- und Ostsee eben (Sümpfe, Moore, Heiden), das übrige Deutschland bergig und waldig. (Der herchnische Wald breitete sich von Norden nach Süden aus.) Das Klima: rauh und feucht. Ackerbau war unbedeutend. Products: Gerste, Hafer, Rettige; an der Mosel und dem Rheine die Weinrebe. Die Römer holten aus Germanien Pferde, Rinder, Pelze, Felle, Daunen von Gänsen, W o l l e, H o n i g rc. Bernstein lieferte die Ostsee und deren Küsten (mit dem Goldhaar deutscher Frauen schmückten sich die Römerinnen gern); Eisen und Salz gab es in Menge. Die Jagd bot Bären, Wölfe, Auerochsen, Elennthiere, Rinder und Pferde rc. §. 3. Das bolh der alten Deutschen. Die Germanen (Deutschen) unterschieden sich von andern Völkern „durch weiße Haut, blaue, feurig blickende Augen, blondes Haar, Größe und Kraft, Mut, Freiheitssinn, Vaterlandsliebe, Keuschheit, Gottesfurcht, Gastfreundschaft, Treue (wenn der Führer im Kampfe fiel, durfte Niemand von dem Gefolge überlebend bleiben) und Redlichkeit. Böse Eigenschaften waren Trunkliebe, Spielsucht, Hang zum Fremden, ewiger innerer Hader und Hartnäckigkeit bis zum Aeußersten. Ihre Nahrung war einfach; Meth ihr Lieblingsgetränk; Jagd und Krieg ihre Lieblingsbeschäftigungen; die Bärenhaut ihr Ruhebett. Die Kleidung bestand aus Thierfellen und gewebten Stoffen. Der Ackerbau war vernachlässigt, wurde besorgt von den Frauen, die auch neben ihrer Hauswirtschaft die Kleider verfertigten. (Runenschrift und Dichtkunst.) Die Häuser waren aus Holz gebaut. Die Waffen, Schild und Speer, waren ihnen heilig. Das Volk bestand aus Freien und Nichtfreien. Unfrei waren diejenigen, welche ein Eigenthum gleichsam in Erbpacht hatten und dem eigentlichen Gutsherrn'steuerten. Ganz und gar Unfreie (Sklaven) waren die, welche gekauft und verkauft werden konnten. (Kriegsgefangene und deren Nachkommen.) Mehrere Familien bildeten eine Mark, mehrere Marken einen Gau, viele Gauen ein Volk oder einen Bund. Die freien Männer wählten sich in ihren Volksversammlungen ihre Fürsten, eben so ihre Herzöge und Gaugrafen. Die Strafen für Vergehen bestanden in einem Währgelde oder in Diensten. Entscheidung durch Eid oder Ordal (Gottesurtheil).

8. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 26

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
26 Ii. Die karolingische Reichseinheit selbst ausgezogen ist, soll er unseren Heerbann i voll verbürgen52 und nach dem Gesetze betreffs der Bezahlung versprechen leisten.. Idir wollen, daß unsere Sendboten sorgfältig erforschen, an welchen Grten das geschehen ist, was zu unseren Ohren gekommen, daß nämlich Leute, nachdem sie nach unserm Geheiß den Genossen, welche gegen den Feind ausgezogen sind, von ihrem Einkommen eine Beihilfe gewährt haben, aus Befehl des Grafen oder eines seiner Dienstmannen Geld gezahlt haben, um sich loszukaufen, auf daß es ihnen gestattet sei, zu Hause zu bleiben, während jene doch nicht gegen den Feind zu ziehen brauchten, weil sie schon ihren Genossen die von uns bestimmte Beihilfe gegeben hatten. Dies werde untersucht und uns darüber berichtet. y) Hus der Landgüterordnung 812. Capitulare de villis vel curtis imperii. M. G. Ll. I, S. 182. vgl. klusg. v. (Bereis, Berlin 1895. 24. (Ein jeder Rmtmann soll achthaben auf das, was er für unseren Tisch zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut und ausgesucht und sauber sei . . . 34. (Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, daß, was die Leute mit ihren Händen verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, eingesalzenes Fleisch, Wein, (Essig, Utaulbeertoein, gekochter wein, (Barum3, Senf, Käse, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, alles mit der größten Reinlichkeit hergestellt und bereitet werde. 62. (Ein jeder Landmann liefere Jahr für Jahr zu Weihnachten uns ein Verzeichnis von allem unserem Gute und (Ertrage: was von Ochsen vorhanden ist, welche unsere Gchsenknechte besorgen, von Hufen, welche gepflügt werden sollen, von 6cker- und anderen Zinsen, von geschlossenen vergleichen oder Friedensgeld, von dem ohne, unsere (Erlaubnis in unsern Forsten gefangenen wild, von verschiedenen Strafen, von Mühlen, von Forsten, von Feldern, von Brücken und Fähren, was von freien Leuten und solchen, welche unserem Fiskus zinspflichtig sind, von Märkten, von Weinbergen, von denen, welche weinzins zahlen, von Heu, von Holzöfen, von Kien, von Schindeln und anderem Bauholz, von Brachland, von Hülsenfrüchten, Hirse und Fennich, von wolle, Flachs und Hanf, von Baumfrüchten, von großen und kleinen Nüssen, an veredelten Bäumen, (Bärten, an Rübenland und Fischteichen, an Leder, Fellen und hörnern, an Honig und wachs, an Fett und Seife, an Maulbeerwein, gekochtem wein, Met und (Essig, an Bier, jungem 1 Das heißt 60 Solidi. ' Das beißt, sie sollen mit ihrem Grundbesitz dafür hasten, daß sie zu Recht stehen würden. 3 Gegorenes Getränk, aus Fisch und allerhand Gewürz zubereitet.

9. Die Neuzeit bis zum Tode Friedrichs des Großen - S. 60

1913 - Leipzig : Voigtländer
60 Die Neuzeit. Baijern von Karl Theodor gegen die sterreichischen Niederlande ein-5r?-nbundhuschen, verhinderte Friedrich diese Rbstcht durch die Stiftung des Frstenbundes 1785. Hn der Spitze mehrerer deutscher Staaten, wie Hannover, Rursachsen, Hessen-Kassel, Braunschweig u. a., stand damals Preußen zum ersten Male sterreich gegenber. 1021 35 Friedrich der Groe als Regent. ?rund?? 1; Negierungsgrundstze des Knigs. Friedrich Ii. trat wie sein Dater als Selbstherrscher auf; in allen Regierungsangelegen-heiten traf er selbst die Entscheidung. Doch tat er dies mit grter Gewissenhaftigkeit zum Besten des Staates. Bereits als Kronprinz widerlegte er die ehre des florentmischen Staatsmannes tltacchiavelli (um 1500), da ein Fürst zur Frderung seiner Macht jedes Mittel an-wenden drfe, in seinem Hntimacchiavel", dessen Hauptsatz lautet: Der Fürst ist der erste Diener des Staates." Den Dank einer Gemeinde lehnte er mit den Worten ab: Ihr braucht euch nicht zu bedanken; es ist meine Schuldigkeit, meinen verunglckten Untertanen aufzuhelfen; dafr bin ich da." Gleich feinem Dater war er ein Freund der Sparsamkeit und Ordnung; gleich jenem unternahm er bis in sein hohes Riter Dienstreisen in alle Landesteile, um die Behrden selbst zu beaufsichtigen. Heerwesen 2. Heerwesen. Bald nach des Daters Tode lste Friedrich das Potsdamer Riesenregiment wegen dessen Kostspieligkeit und Unzweck-Migkeit auf; dagegen vermehrte er das preuische Heer allmhlich auf 200000 Mann. Die Reiterei erhielt durch Siethen und Seydlitz eine treffliche Ausbildung. Ruch in der Friedenszeit wurde das Heer durch jhrliche Feldmanver kriegstchtig erhalten. Fr alte und kranke Soldaten begrndete der König das Invalidenhaus zu Berlin. Aufhebung ^ 3. Gerichtswesen. (Bleich nach seiner Thronbesteigung ordnete Friedrich die Ruf Hebung der Folter an; er sorgte fr schnelle und ^can7/ech?unparteiische Rechtspflege und lie ein Rllgemeines Landrecht ausarbeiten, das freilich erst nach seinem Tode zur (Einfhrung kam. Wie sehr das Rechtsgefhl der Untertanen unter Friedrichs Regierung sich hb, zeigt die (Erzhlung von seinem Streite mit dem Mller von Sanssouci". ^Kriegs?" 4- Hebung des Wohlstandes. Sur Heilung der Kriegs-iciiaen schben gewhrte der König verarmten Untertanen zeitweiligen (Erla der Rbgaben, holz und Geld zum Rufbau der Huser, Soldatenpferde Landwirt, und Saatkorn. Zur Urbarmachung von Sumpfland zog er an fd!aft 300000 Rnfiemer herbei; so wurden die Brche an der Oder, Warthe

10. Geschichte des Mittelalters - S. 48

1912 - Frankfurt a. M. [u.a.] : Diesterweg
48 Christentum und Kaiserreich. Mörder nutzte jeder Gau ein Gefängnis, zu ihrer Bestrafung jede Gerichtstätte einen Galgen haben. Der König selbst war der höchste Richter; schon beim Ankleiden empfing er Klagende und fällte seine Entscheidung. Bei Gericht hatten Witwen und Waisen den Vortritt; den Schutz der Schwachen betrachtete Karl als eine der wichtigsten Aufgaben des i Königs; er schenkte den Armen durch die ganze Christenheit.□ 3. Auf dem freien Bauer ruhte vorwiegend die Last des Kriegsdienstes; er hatte sich für den Feldzug selbst auszurüsten und zu verpflegen. Zum Dank wahrte ihm der König das Recht, nur von Richtern (Schöffen) seinesgleichen gerichtet zu werden und in den Heeresversammlungen, die seit Pippin im Mai stattfanden („Maifeld"), über Krieg und Frieden mitzuentscheiden. Ferner erleichterte er den Bauern ihre Richterpflicht durch die (Einführung des Schöffengerichts, wobei statt aller Freien des Gaues nur sieben Schöffen das Urteil zu „schaffen" oder zu „schöpfen" hatten. Trotzdem trieb die Not gar manchen Hofmann, sein Gut an einen Großen, etwa den Grafen, oder an eine Kirche abzutreten und es als Lehen zurückzunehmen. Während er sich fernerhin als „Grundhold" (Vasall) ungestört dem Landbau widmen konnte, mußte der Lehnsherr an seiner Statt der Heerpflicht genügen: er nahm für jedes Gut auf die Heerfahrt („Reise") je einen Reiter (Reisigen) mit. — Auch das Los der Hörigen milderte der König durch ein Gesetz: er durfte nur in Gegenwart je eines geistlichen und eines weltlichen Zeugen und ein höriger Gatte nicht ohne den andern verkauft werden. 4. Der König war der größte Grundbesitzer; alle Freien hatten ihre Güter von ihm zu Lehen; aber er war auch der beste Landwirt seines Reiches. Die stattlichen Königshöfe mit ihren Ställen voller Pferde, sthellenbehangener Rinder und Schweine, mit ihren Hühnern und Gänsen, Pfauen und Tauben, ihren Bienenstöcken und Fisch-weihern, mit ihren Gärten für Blumenzucht, für Obst- und Gemüsebau, ihren Kellereien und Brauereien entwickelten sich zu Musteranstalten für den Landbau, der immer tiefer in den Wald eindrang. Auf Karls Gütern, überall im Reich, erhoben sich ganze Dörfer; der Meier, der auf dem Fronhof saß, zog von den freien oder hörigen Bauern den Zins an Korn, Wein und Schlachtvieh ein und überwachte die Frondienste, die sie als Landwirte oder Handwerker zu leisten hatten.
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