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1. Geschichte des Mittelalters - S. 42

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 42 — a) im ersten Jahre seiner Bearbeitung mit Winterkorn bestellt = Winterung, b) im zweiten Jahre seiner Bebauung mit Sommerkorn besät = Sommerung, c) im dritten Jahre seiner Benutzung blieb er brach liegen = B r a c h e. Wie war die christliche Kirche im Merowingerstaate gestaltet? 1. Dem Papste gegenüber nahm sie die Stellung einer fast unabhängigen Landeskirche ein. 2. Der König berief Synoden und führte bei den Verhandlungen den Vorsitz. 3. Die Bischöfe wurden nicht (wie das kanonische Recht es forderte) vom Könige nur bestätigt sondern ernannt. 4. Die bischöflichen Sprengel fielen nicht mit den Gauen zusammen: sie bildeten in Zeiten politischer Wirren ein kräftiges Band. 5. Die Geistlichen waren vom Kriegsdienste befreit. Worin liegt die weltgeschichtliche Bedeutung des merowingischen Staates ? 1. In der Einverleibung der Trümmer der ostgermanischen Staatenbildungen in Südfrankreich und Burgund. 2. In der Zurückdrängung der Araber und deren Beschränkung auf Spanien. 3. In der Eroberung und erfolgreichen Verteidigung Italiens gegenüber byzantinischen Ansprüchen. Bonifatius. 135 a. Inwiefern bringt Bonifatius die von den Iren begonnene germanische •—Mission zum Abschlüsse? 1. Er verbreitete das Evangelium unter den heidnischen Germanen des Festlandes (außer unter den Sachsen). 2. Er schuf die erste kirchliche Organisation in Germanien nach dem Vorbilde der römischen Kirchenverfassung. 3. Er stellte das Frankenreich auf einen festeren Grund und erfüllte die leere Form des Gewaltreiches mit sittlichem und religiösem Inhalte. 1$> b. Welche Stellung nahm Bonifatius seinen Mitmenschen gegenüber ein ? 1. Er war seinen Herren ein zwar ergebener aber ebenso unerschrockener Diener. 2. Er war seinen Genossen ein treuer Freund und selbstloser Berater.

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 207

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
207 ls die wahren und allgemeinen Gottheiten gepriesen. Allgemein verbreitet war auch das Heilsbedrfnis. So fand das Christentum den Boden geebnet; aber erst nach einem dreihundertjhrigen Ringen mar [ein Sieg entschieden. B. Mythologie. 3. I. Die lnonbmythologie der mqkenisch-kretischen Seit.1) Die neuesten kretischen Funde sind, soweit sie in zahlreichen Kultbildern und -objekten vorliegen, fr die griech. Religionsgeschichte von grter Bedeutung geworden. Sie erhrten auch inbetreff der Völker der mykenisch-kretischen Epoche die Tatsache, da die Mond-religion gerade bei den primitivsten Vlkern am tiefsten wurzelt. Den Mond bezeichnet schon sein Name - von der indogermanischen Wurzel ma messen" - als den groen Zeitmesser aller Völker; er ist auch der Wettermacher. Sein bezeichnendes Symbol ist daher der Hahn als Stundenrufer und Wetterprophet. Als Wetter-machet: sendet er auch die Winde und erzeugt besonders die Feuchtigkeit und somit die Fruchtbarkeit. Sinnbild der Vegetation ist das blumengeschmckte Hrnersymbol (in Kreta). Zugleich ist er das himmlische Vorbild des entzndeten und wiederverlschenden Feuers, im Gegensatze zur Sonne, die nicht erlischt, sondern nur unter den Horizont hinabsteigt. Was aber das mythische Denken des griech. Urvolkes vor allem beschftigte, war das rtselhafte, unerklrliche Schauspiel der Mondphasen und der Himmelsvorgnge zwischen Sonne und Mond. Reben der Dreiteilung des Mondes nach seinem Ent-stehen, Vollenden und Vergehen ist von grter Wichtigkeit die Zwei-teilung oder Doppelerscheinung desselben als lichter, zunehmender, segenbringender und als dunkler, abnehmender, unheilbringender Mond. Die Zeit der 3-tgigen Abwesenheit der Mondgottheit nach ihrer 27-tgigen Reise der den Himmel gilt entweder als die Zeit ihres Todes, ihrer Wanderung durch den Hades, und sie wird zum Tod, zum Hades selbst; oder das Verschwinden des Mondes in den Strahlen der Morgen-sonne am letzten Monatstage ist der Beginn der Vereinigung beider, das coniugium (Konjunktion), der legdg yv/uos, die hl. Hochzeit, die also in gewissem Sinne mit dem Tode des Mondes zusammenfallt; daher auch die auffallenden bereinstimmungen im Hochzeits- und Totenkult der Griechen, die Vorschrift der Reinigungs- und Shnbder, die an einen Neumondmythos anknpfen. Namentlich der dunkle i) Die folgenden Ausfhrungen verdanke ich der Gte des Herrn Dr. Lev Heidemann (Berlin), der demnchst seine Ethnischen und religisen Probleme der griech. Urgeschichte" verffentlicht. Vgl. auerdem E. Siecke, Urreligion der Indo-germanen, Drachenkmpfe, Liebesgeschichte des Himmels, Mythologische Briefe.

3. Mathematische Geographie für Lehrerbildungsanstalten - S. 92

1910 - Leipzig : Dürr
— 92 — 3. Newtons Gravitationsgesetz. Auch Keplers Entdeckung konnte noch nicht befriedigen.' Seine drei Gesetze lieferten zwar Ergebnisse, die den Beobachtungen genau entsprechen, aber das Höchste wäre doch der Nachweis eines allgemein gültigen Gesetzes gewesen, aus dem jene Gesetze sich alle ableiten lassen. Diese Aufgabe hat der Engländer Isaak Newton (geb. 1643, gest. 1727) gelöst durch den strengen Nachweis des Gesetzes, daß die Schwerkraft oder Anziehungskraft, nach der sich alle Bewegungen Aall, Wurf, Pendelschwingung) aus der Erde regeln, nicht bloß auf der Erde, sondern im ganzen Weltall stets in gleicher Weise wirkt. Diese Wirkungsweise läßt sich kleiden in das Gravitationsgesetz: Zwei Körper ziehen einander an im geraden Verhältnis ihrer Massen und im umgekehrten Verhältnis der Quadratzahlen ihrer Entfernungen. Danach würde also nicht nur die Erde den fallenden Stein anziehen, sondern auch dieser die Erde, und das tut er auch; allein wegen der ungeheuren Über- maßes der Masse der Erde wird der Stein wohl selbst stark bewegt werden, aber keine nennenswerte Bewegung der Erde bewirken. Genan so ist es mit der Sonne und den Planeten, deren gesamte Masse nur 1/100 der Sonnenmasse ausmacht. Das Gravitationsgesetz stellt also notwendig die Sonne als den regierenden Mittelpunkt des Planetensystems hin, es erklärt die schnellere Revolution der Planeten, die der Sonne nahe liegen. Es ist, wie gesagt, auch möglich, die Keplerschen Gesetze einheitlich aus dem einen Gravitationsgesetze abzuleiten, man kann nachweisen, daß auch die Bewegung der Trabanten um ihre Planeten nach diesem Gesetze erfolgt; kurz, es ist der Schlüssel zu allen Bewegungserscheinuugeu unseres Weltsystems. § 34. Die Entstehung des Sonnensystems. 1. Die Kant-Laplacesche Hypothese oder Nebularhypothese. Über die Entstehung des Sonnensystems kann es nur Vermutungen, aber kein sicheres Wissen geben. Die meiste Anerkennung hat die Kant-Laplacesche Hypothese gefunden. Hiernach ist die ganze Maffe, aus der die Sonne und alle Planeten und Nebenplaneten wurden, anfangs eine rotierende, glühende Gaskugel von geringer Dichtigkeit und daher von riesiger Ausdehnung gewesen, so daß sie bis über die heutige Bahn des Neptun hinaus den Raum erfüllte. Bei ihrer gewaltigen Wärmeausstrahlung zog sich diese Masse zusammen, was eine schnellere Rotation zur Folge hatte. Hieraus ergab sich eine starke Abplattung, die schließlich am Äquator eiu solches Überwiegen der Zentrifugalkraft über die Kohäsion bewirkte, daß Teile am Äquator sich aus der Masse lösten und als äquatorialer Ring weiter an der Rotation teilnahmen. Dieser Ring kühlte sich schnell weiter ab und zwar ungleich wegen der stärkeren Wärmeausstrahlung am äußeren Rande, so daß er zerriß. Die Teile gestalteten sich durch Schwer- und Schwungkraft wieder kugelförmig, rotierten weiter und umkreisten auch den Mittelkörper, die Sonne, wie sie es als Teile des Ringes getan hatten. Das waren also die Planeten, aus denen durch erueute Zusammenziehung, Abplattung usw. ihre Monde sich lösten. Die Planeten und Monde kühlten sich durch Wärmestrahlung weiter ab, wurden flüssig, fest. —

4. Weltgeschichte - S. III

1865 - Langensalza : Greßler
Vorwort. Wohl bildet die Geschichte des engern Vaterlandes in der Volksschule den für die Kinder wichtigsten Geschichtstheil, mit dem sie vorzugsweise vertraut zu machen sind. Jedenfalls müssen sie hieneben aber auch etwas vom weitern Vate.rlande (Deutsch- land) und von der Weltgeschichte erfahren. Ohne daß sie schon durch ihr Interesse dafür eine Berechtigung haben, haben sie die- selbe auch in dem Umstande, daß die Unbekanntschaft hiermit in ihren spätern Verhältnissen wenigstens ein sehr erdrückendes Ge- fühl bewirkt. Mit Rücksicht auf die besondere Wichtigkeit der Geschichte des engern Vaterlandes müßte eigentlich der dritte Cursus voran- gestellt werden; ich unterließ es jedoch, weil ich voraussetze, daß wohl . viele Lehrer in dem günstigen Fall sein dürften, sogleich mit dem ersten Cursus beginnen zu können, um sodann zum zweiten und dritten überzugehen. Lehrer, bei welchen dies nicht angeht, mögen umgekehrt verfahren, also vom dritten zum ersten Cursus zurückschreiten. — Ohne mich weiter über die Gesichtspunkte auszusprechen, welche mich bei dieser Arbeit geleitet haben, bemerke ich nur, wie es wünschenswerth ist, daß dieser Leitfaden einem jeden Kinde in die Hände gegeben werde, theils zur Verminderung

5. Kurzer Inbegriff der nützlichsten Wissenschaften für die Jugend - S. 533

1816 - Potsdam : Horvath
Deutsche Sprachlehre. 533 Verwandt; viele Völker waren den Römern zinsbar; wem ist das zugehörig? 58. Den 4ten Fall regiert eigentlich kein Einziges Beiwort, aber bm denen- welche M Maß, Gewicht, Alt^r, eine Zeit oder ei- nen Preis anzeigen, steht das Zahlwort, wo- durch dieses bestimmt wird , imiten Falle, (viel- leicht ist dabei das Verhälruißwsrr um ausgelas- sen); z. B. das Kind ist eine« Monat alt; er ist einen Kopf größer als ich; der Weg ist eini- ge Stunden lang; das Dorf ist eine Meile ent- fernt; jenes ist eine Vierrelmeile näher; des Stein ist eineñ^Cennter schwer-; das Ding ist keinen Pfennig werth. Auch bei derredens- W: schuldig seyn, d.h. zu bezahlen ha- den, wird die Schuld selbst in den 4ten Fall ge- setzt , z.v. ich bin vielen Dank schuldig. 59. Einige Beiwörter regieren in verschie- denen Bedeutungen und Verbindungen den rren oder zten Fall, nämlich: bewußt, gewiß, schuldig, werth. Bewußt heißt bisweilen soviel wie bekannt, und hat dann so, wie dieses. Len zten Fall bei sich, z. B. davon ist dir wohl nichts bewußt? öfters zeigt es aber auch mit dem Zeitworte fein eine Erinnerung an, z. B. sich bewußt sein, ich war mir bewußt, dann hat es zwar auch einen zten Fall, muß aber auch noch einen Gegenstand im 2ten Falle bei sich haben, dessen man sich bewußt ist, z. B. ich war mir keines Vergehens bewußt. Ge- wiß wird meistens einem Subjekte zugefügt, da6 eine Sache bedeutet, z. B.: die Nachricht ist ge- wiß (unzweifelhaft), und dann regiert es gar . ■ '•ft L l 3 kei-

6. Die Außenländer Europa's und die übrigen Welttheile - S. 276

1869 - Calw [u.a.] : Verl. der Vereinsbuchh. [u.a.]
276 Rußland. — Ebenso genau abgestuft ist in den Städten der schwach- vertretene Bürgerstand (Mestscbane) in sechs Gilden, zusammen 4 Mill. — Freie Staats - B auern zählte man (schon 1859) 27 Mill., seitdem nimmt ihre Zahl gewaltig zu (§ 458), und nicht leicht wird man glücklichere und wohlhabendere Landlente finden, als z. B. die Bauern an der Snchona und am Ing in der Nordmitte von R. Freie Militär- und Civilkolonisten (diese in etwa 370 ausländi- schen K.) zählte man über 800,000, von beiden ungefähr gleich viele.— Die gricch. Geistlichkeit zählt ungefähr 550,000 Seelen, wovon 114,000 der weißen (Welt-G.) angehörige Stellen bekleiden, 20.000 zur schwarzen ge- hören in 463 Mönchs- und 120 Nonnenklöstern. Die Po- pen (d. h. Väter, tz 457) halten bis auf die neuere Zeit ein sebr geringes Einkommen von freiwilligen Geschenken, Grundbesitz und Opferkreuzern; sie werden ans kirchlichen Akademien in Petersburg, Moskau, Kijew und Kasan ge- bildet. — Das Recht ist eigenthümlich russisch und mit dem I. 1835 im „Swod" von 15 Bänden aufgezeichnet; seit 1865 bestehen Geschworenengerichte, und schon 1863 wurde die Knutenstrafe abgeschafft. Nach Sibirien werden wegen Kapitalverbrechen jährlich gegen 4000 geliefert; dagegen ist die Todesstrafe nur selten; Raubmörder, Majestäts- verbrecher re. wurden (bis 1863) durch Spießruthen mit Tausenden von Hieben zu Tode gegeißelt.*) — Auch der *) Unter die Eigenthümlichkeiten R.'s gehört auch, daß es den verbesserten Kalender nicht angenommen hat, und also noch nach dem Julianischen Kalender rechnet, der um 12 Tage hinter der wahren Zeit zurück ist. Daher erhält mau die Briefe ans R. immer mit zwei Datum, dem „alten Styls," und dem „neuen Styls;" z. B. so: Riga 21. Juni = 3. Juli 1862. N. hat auch eigene Meilen, „Werste," wovon beinahe sieben auf eine deutsche gehen. Das Gewicht rechnet man nicht nach Centneru, sondern nach Pud, 40 Pfund, 16,38 Kilogr. schwer. Das Maaß heißt Tschetwert und gleicht fast '/r preuß. Schfl.

7. Nebst einer römischen Eroberungs-Geschichte und Länder-Uebersicht - S. 176

1807 - Erfurt : Keyser
i7<> Beschreibung der Römer überhaupt, die Zwölf Tafeln war die Scheidung als blose Pek- vatsache, jedoch, wenn der andere Theil nicht emwtk ligte, nur aus den festgesetzten Beweggründen, erlaubt. Nur fragt sich, ob hierin alle Ehen gleich waren, oder ob nicht etwa die Drffarreatio mehr Schwierigkeit machte; und dann, ob es wahr sey, daß erst im drit- ten, oder gar erst im sechsten Jahrhundert Roms, eine Scheidung vorfiel. Dies möchte wohl, nach Hugo, ein Mißverständniß von dem ersten Bey- spiele von der actio rei uxoriae gewesen seyn. o) In dem zweyten Zeitraume, von den Zwölf Tafeln bis auf Cicero, wird das Ende der Ehe sehr oft durch Scheidung bewirkt, wobey vielleicht schon jetzt eine Untersuchung, wer der schuldige Theil sey (inclicium morum), wegen der Zurückgabe des Heyrathsgutes, wenigstens nach besondern Verab- redungen, wichtig war, vielleicht auch schon Anstalten gegen Unterschiebung und Unterschlagung eines Kin- des Statt fanden. In dem dritten Zeiträume von Cicero bis auf Alexander Severus, kann die Schei- dung von jedem Theile einseitig geschehen; nur eine Freygelassene darf ihren Patron nicht wider seinen Willen verlassen, der schuldige Theil leidet Verlust an dem Heyrathsgut. In dem vierten Zeiträume, von Alexander Severus bis auf Justiuian, war das Ende der Ehe durch Scheiduug und noch mehr die einsei- tige Verstoßung auf bestimmte Gründe eingeschränkt. Die zweyte Ehe ward eher gehindert, als befördert. *) . ' 65. 0) Gell. lv, 3., welcker seine Quelle, serv. Suipkius «je dotibus anführt, aus welcher höchst wahrscheinlich all» Andere geschöpft haben. — Die Einwendung, m«[®c Montesquieu xvi, 0. gegen diese Geschichte per* bringt, Cortolan habe sich ja geschieden, beweist a» sich gar nichts; denn Corroían hörte auf, em Rönrtl zu seyn. *) S. Hugo'» Lehrbuch, S. 49> 170* Zir. 397.

8. Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. vom Jahre 1356 - S. VIII

1912 - Düsseldorf : Schwann
Viii es sich in größeren Gelagen recht wohl sein ließen. Hier in Nürnberg wurden dann also die ersten 23 Kapitel des Gesetzes erlassen. Nach dei Bestimmung des 12. Kapitels kam man im Dezember 1356 in Metz zusammen; nun wurden noch acht weitere Kapitel angefügt. Später, aber vor dem 5. März i358, ist dann der Zusatz im 11. Kapitel entstanden. -_______ Ü bei die V ichtigkeit des ganzen Gesetzes sind sich die Zeitgenossen Karls Iv. nicht klar gewesen, und sie haben es nicht beachtet; erwähnt wird es nirgends. Der Kaiser selbst hat 1365 und 1374 gegen Bestimmungen der Goldenen Bulle verstoßen, obwohl er in dem Gesetze 17 mal betont, daß es „ewige Gültigkeit haben sollte. Im 15. Jahrhundert hat es sich dann durchgesetzt, und es muß als ein vereinzelt dastehender Fall bezeichnet werden, wenn Herzog Wilhelm Iii. von Sachsen gegen das Kapitel 20 der Goldenen Bulle zu verstoßen wagt, weil er „darin nicht gewilligt“ habe. Durch Kapitulationen bekräftigt , ist dieses Gesetz bis zur Auflösung des alten Reiches Staatsgrundgesetz geblieben. Die Frage nach einem besonderen Verfasser des Gesetzes erscheint müßig, wenn man bedenkt, daß es fast gar nichts Neues bringt, sondern eigentlich nur Bestehendes kodifiziert. Es hat sich hierbei an die lange Übung gehalten, hat Sachsen-und Schwabenspiegel, das Corpus juris und die alten Kaisergesetze, Kurfürstenweistümer, aber auch Urkunden, die in den letzten 1 agen erst an einzelne Kurfürsten gegeben waren, als Grundlage herangezogen. Hier und da beschließt es große Entwicklungsreihen; oft auch vermeidet es, in den noch rollenden Strom bestrittener Fragen schlichtend einzugreifen. Als widerlegt muß angesehen werden, daß die Goldene Bulle erlassen worden sei, um Böhmen zu stärken. Der einzige leitende Gedanke ist für Karl der gewesen, den er oft ausspricht: die Wohlfahrt des Reiches und die Einigkeit und
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